Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsvertrag mit Tarifbindung"

Transkript

1 Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Vorbemerkung: In diesem Formular werden ganz wesentliche Punkte des Arbeitsverhältnisses nicht im Arbeitsvertrag selbst, sondern durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag geregelt. Tarifverträge regeln in der Regel ganz überwiegend die Arbeitsbedingungen wie: Arbeitszeit, Entgelte, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Urlaubsvergütung, Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) Beendigung/ Kündigungsfristen, Ausschlussfristen etc.. Der in Bezug genommene Tarifvertrag ist daher genau zu prüfen. Etwa fehlende Regelungen sind in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, die bereits im Tarifvertrag abgearbeitet ist, ist -mindestens- überflüssig. Werden Bedingungen doppelt geregelt, ist zu beachten, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers das sog. Günstigkeitsprinzip gilt, d.h. der Arbeitnehmer kann aus den beiden gleichgerichteten Regelungen die für ihn günstigere auswählen (Es sei denn, tarifvertragliche Öffnungsklauseln lassen etwas anderes zu). Zwischen (im Folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau (im Folgenden Arbeitnehmer/in genannt) wird Folgendes vereinbart: 1 Tätigkeit, Aufgaben Der/die Arbeitnehmer/in wird eingestellt als in. Er/sie wird mit allen einschlägigen Arbeiten nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und seiner/ihrer Vorgesetzten beschäftigt. Der/die Arbeitnehmerin/in verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen.

2 2 Sachlicher und örtlicher Versetzungsvorbehalt Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem/der Arbeitnehmer/in jederzeit ein anderes, seinen/ihren Fähigkeiten entsprechendes, zumindest gleichwertiges Aufgaben- und Verantwortungsgebiet zu übertragen, soweit dies bei Abwägung der Interessen der Vertragsparteien zumutbar ist und soweit sich an der Vergütung und den sonstigen Vertragsbedingungen dadurch nichts ändert. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in an einen anderen Ort zu versetzen, soweit die dortige Tätigkeit gleichwertig ist und der Vorbildung und den Fähigkeiten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin entspricht, dies bei Abwägung der Interessen der Vertragsparteien zumutbar ist und soweit sich an der Vergütung und Vertragsbedingungen dadurch nichts ändert. Anmerkung: Die Tätigkeitsbeschreibung in 1 schränkt die Möglichkeiten des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts auf Zuweisung von Alternativtätigkeiten ein, 2 erweitert diese wieder. Der Arbeitgeber muss die Grenzen billigen Ermessens nach 315 BGB beachten. Die Klausel erweitert im Falle erforderlicher betriebsbedingter Kündigungen ggf. allerdings den Kreis der vergleichbaren, in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer. Die Regelungen in 1 und 2 sind in der Regel in Tarifverträgen nicht enthalten und entsprechen daher einem üblichen Arbeitsvertrag. 3 Geltung von Tarifverträgen Auf das Arbeitsverhältnis findet/finden der/die Tarifvertrag/Tarifverträge für... (Spezifizierung) in der Fassung vom... Anwendung. Änderungen der Tarifbestimmungen werden nicht erfasst. Anmerkung: Sog. Statische Verweisungsklausel. Hierdurch wird einem oder mehreren Tarifverträgen durch arbeitsvertragliche Vereinbarung Geltung verschafft, allerdings nur in der zu dem festgelegten Zeitpunkt geltenden Fassung. Eine automatische Übernahme der tariflichen Entwicklungen findet nicht statt. Das ist deutlichst zum Ausdruck zu bringen, damit eine Interpretation in eine dynamische Klausel nicht möglich ist (Nach BAG NZA 2007, 634: Dynamische Verweisung ist der Regelfall). Der Arbeitgeber begibt sich hiermit nicht in die Hand der Tarifvertragsparteien, deren Verhandlungen er nicht beeinflussen kann. Daher ist diese Formulierung für nicht tarifgebundene Unternehmen, die gleiche Arbeitsbedingungen schaffen wollen, am ehesten geeignet. Die Übernahme tariflicher Entwicklungen muss dann jeweils neu vereinbart werden. An dieser Stelle kann für Unternehmen, die überregional tätig sind, auch eine Vereinbarung für den Fall einer Versetzung an einen anderen Ort mit anderer Tarifbindung aufgenommen werden. Der vorstehende Abs. gilt nicht, soweit auf das Arbeitsverhältnis Tarifverträge aufgrund einer Tarifgebundenheit des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin oder gesetzlicher Anordnung anzuwenden sind.

3 Anmerkung: Die statische Verweisung hat Grenzen, die hier aufgeführt sind. Ist ein für das Unternehmen branchenspezifischer Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt (z.b. Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk), gilt dieser in seiner jeweiligen Fassung wie ein Gesetz und kann nicht abgeändert werden. Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer anderweitig die Geltung der jeweiligen Tarifverträge beanspruchen kann. Die Klausel schließt ein Nebeneinander von arbeitsvertraglich vereinbarter Geltung und normativer Geltung des Tarifvertrages aus. alternativ: Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge für... (Spezifizierung) in der Fassung vom... und die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Diese Regelung bezweckt nicht die Gleichstellung nicht organisierter und organisierter Mitarbeiter. Anmerkung: Sog. Dynamische Verweisungsklausel, allerdings ohne Bezug auf die jeweilige fachliche Geltung. Die Klausel verschafft den Tarifverträgen wie in der ersten Alternative Geltung, allerdings ändern sich die Arbeitsbedingungen hier automatisch, wenn die Tarifvertragsparteien neue, abweichende Tarifverträge vereinbaren. Das betrifft ganz überwiegend die jeweilige Vergütung, die dann entsprechend anzupassen ist. Daher ist diese Formulierung für nicht tarifgebundene Unternehmen, die gleiche Arbeitsbedingungen schaffen wollen und sich der entsprechenden Entwicklung unterwerfen wollen, geeignet. Hierdurch lassen sich ggf. Gehaltsverhandlungen vermeiden. Ein Wechsel zu einem anderen Tarifvertrag einer anderen Branche ist mit dieser Klausel ausgeschlossen. Problematisch ist, dass in der Vergangenheit dynamische Bezugnahmeklauseln von der Rechtsprechung als Gleichstellungabreden behandelt wurden, die den Zweck hatten, dass organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter gleiche Arbeitsbedingungen erhielten. Das führte dazu, dass Arbeitnehmer nur für die Zeit der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an der Tarifentwicklung teilhatten. Fiel die Bindung weg, entfiel auch die Dynamisierung: die Tarifverträge gelten dann statisch weiter. Das gilt nunmehr nicht mehr. Die rechtliche Bewertung durch das BAG hat sich grundlegend geändert. Grund ist die Geltung der AGB-Regelungen für Arbeitsverträge: Für Arbeitnehmer ist ein Ende der Dynamisierung bei Wegfall der Tarifbindung nicht erkennbar. Nun soll nur dann eine Gleichstellungsklausel vorliegen, wenn der Zweck eindeutig benannt ist. Sonst gilt die Dynamisierung auch nach Ende der Tarifbindung weiter, und zwar für organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter gleichermaßen: Ist diese Klausel in den Arbeitsverträgen tarifgebundener Arbeitnehmer gleichermaßen aufgenommen, so gilt sie als weiterer Rechtsgrund für die Geltung der jeweiligen tarifvertraglichen Fassung. Der Wegfall der Tarifbindung schadet also nicht. Hier wird die gegenteilige Formulierung verwendet. Die Dynamisierung bleibt mit dieser Formulierung für alle Arbeitnehmer gleichermaßen erhalten. (wie oben) alternativ: Auf das Arbeitsverhältnis finden die im Betrieb geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. Dies sind nach Kenntnis dem Arbeitgeber derzeit die Tarifverträge

4 für... (Spezifizierung), abgeschlossen zwischen... (Arbeitgeber/Arbeitgeberverband) und... (Gewerkschaft). Anmerkung: Dynamische Klausel, wie oben, jedoch mit der Möglichkeit des Tarifwechsels; auch für Haustarifverträge geeignet. Von der Beendigung jeglicher Tarifbindung dem Arbeitgeber oder der Nachwirkung der Tarifverträge an gelten die zu diesem Zeitpunkt nach Abs. anwendbaren Tarifverträge statisch in der zuletzt gültigen Fassung fort, soweit sie nicht durch andere Abmachungen ersetzt werden. Anmerkung: Anders als in der zuvor vorgestellten Alternative wird mit dieser Formulierung eine Gleichstellung der nicht organisierten mit den organisierten Mitarbeitern erreicht. Folge ist eine nur statische Weitergeltung der zuletzt gültigen Tarifverträge bei Ausscheiden aus der Tarifbindung oder Ablauf eines Tarifvertrages. (3) Im Falle eines Betriebsübergangs gilt Abs. entsprechend, sofern der neue Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. (4) Die vorstehenden Abs. bis (3) gelten nicht, soweit auf das Arbeitsverhältnis Tarifverträge aufgrund einer Tarifgebundenheit des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin oder gesetzlicher Anordnung anzuwenden sind. 4 Arbeitszeit Der/die Arbeitnehmer/in ist vollzeitbeschäftigt. Die Arbeitszeit richtet sich nach den anwendbaren Tarifverträgen. Sie beträgt derzeit 38,5 Stunden pro Woche. Anmerkung: Hier und in den nachfolgenden Bestimmungen genügt regelmäßig die Bezugnahme auf den Tarifvertrag, da diese Regelungen dort normalerweise enthalten sind. Dem Tarifvertrag entsprechende Nennungen haben nur deklaratorischen Charakter. Sollen dennoch abweichende Regelungen getroffen werden, ist sorgfältig zu prüfen, ob diese nach dem Tarifvertrag durch sog. Öffnungsklauseln möglich sind; zum Nachteil des Arbeitnehmers kann nicht abgewichen werden, es gilt das Günstigkeitsprinzip: Der Arbeitnehmer kann die für ihn jeweils günstigere Regelung aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag in Anspruch nehmen. 5 Vergütung und Eingruppierung Die Vergütung richtet sich nach den anwendbaren Tarifverträgen. Der/die Arbeitnehmer/in ist als... (Tätigkeitsbezeichnung) in die Vergütungsgruppe... eingruppiert. Anmerkung: S.o.; bei der Nennung einer Vergütung oder Vergütungsgruppe ist Vorsicht geboten: Ist der Arbeitnehmer nach seiner tatsächlichen Tätigkeit zu niedrig ein-

5 gruppiert, gilt die korrekte höhere Vergütungsgruppe nach dem Tarifvertrag; ist die genannte Vergütung oder Vergütungsgruppe zu hoch, ist der Arbeitgeber an die Vereinbarung gebunden und zur Korrektur auf eine Änderungskündigung angewiesen. (3) Die Gewährung von Weihnachts-, Urlaubsgeld oder sonstigen Sonderzahlungen richtet sich nach den anwendbaren Tarifverträgen. (4) Der Arbeitgeber kann über- und außertarifliche Leistungen auf die tarifliche Vergütung anrechnen, wenn sich diese aufgrund von Tariferhöhungen oder einer Umgruppierung des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin erhöht. 6 Arbeitsverhinderung und Entgeltfortzahlung 7 Urlaub 8 Rückzahlung zu viel erhaltener Leistungen 9 Nebentätigkeit 10 Geheimhaltung und Vertragsstrafe 11 Beginn Das Arbeitsverhältnis beginnt am. Es ist vor Beginn nicht kündbar. 12 Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. 13 Beendigung und Vertragsstrafe 14 Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen 15 Ausschlussfristen Soweit die anwendbaren Tarifverträge Ausschluss- oder Verfallfristen enthalten, gelten diese Regelungen für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

6 Anmerkung: Die tarifvertraglichen Ausschlussfristen sind in der Regel kürzer als die individualvertraglich zulässigen (drei Monate). Anmerkung: Die Nennungen 6 bis 15 stellen lediglich Merkposten dar. Diese Regelungen sind normalerweise in den Tarifverträgen enthalten. Eine Bezugnahme genügt dann, selbst diese ist eigentlich nicht erforderlich, da der Tarifvertrag durch die Vereinbarung unter 3 bereits gilt. Der Arbeitsvertrag kann also auch sehr kurz gefasst werden. Bei abweichenden oder eigenständigen Regelungen ist stets zu prüfen, ob diese gegen den Tarifvertrag verstoßen, zulässig sind oder einen ungeregelten Bereich betreffen. Inhaltlich wäre dann auf die Ausführungen im Musterarbeitsvertrag zu verweisen. 16 Einsichtnahme in Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen liegen in der Personalabteilung aus und können dort während der regulären Betriebszeiten eingesehen werden. 17 Schlussbestimmungen Unvollständige oder unrichtige Angaben bei der Einstellung, insbesondere im Personalfragebogen, können zur sofortigen Beendigung des Arbeitsvertrages führen. Der/die Arbeitnehmer/in wird dem Arbeitgeber alle Änderungen über die Angaben zu seiner/ihrer Person, soweit sie für den Arbeitsvertrag von Bedeutung sind, unverzüglich mitteilen. Der/die Arbeitnehmer/in versichert, unter der jeweils angegebenen Adresse postalisch erreichbar zu sein und dem Arbeitgeber Änderungen der Zustelladresse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung etwa entstehende Nachteile gehen zu Lasten des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin. (3) Dieser Arbeitsvertrag ersetzt alle eventuellen vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien über das Arbeitsverhältnis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, diese wurden nachweislich zwischen den Parteien ausgehandelt. Das Schriftformerfordernis bezieht sich auch auf etwaige Ansprüche aus betrieblicher Übung. (4) Sollte eine Bestimmung dieses Arbeitsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.

7 . Ort, Datum.. Ort, Datum.. Unterschrift Arbeitgeber. Unterschrift Arbeitnehmer/in

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche

Mehr

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc. Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Tarifvertragsrecht - Grundlagen

Tarifvertragsrecht - Grundlagen Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle

Mehr

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet

Mehr

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer

Mehr

Arbeitsvertrag für Angestellte

Arbeitsvertrag für Angestellte M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7 Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1

Mehr

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen

Mehr

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.

Mehr

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt Volontariatsvertrag zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt und Herrn/Frau (Name des/r Volontärs/Volontärin) - nachstehend Volontär/in genannt 1. Ziel des Volontariats und Tätigkeit

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen

Mehr

TARIFRECHT. Prof. Dr. Stephan Moll. Tarifrecht. Prof. Dr. Stephan Moll

TARIFRECHT. Prof. Dr. Stephan Moll. Tarifrecht. Prof. Dr. Stephan Moll TARIFRECHT 1 Streitfragen des s 1/2 Flucht aus dem Flächentarifvertrag Flexibilisierung des s durch betriebliche Regelungsmodelle: Wegfall bzw. Änderung der Sperrwirkung des 77 Abs. 3 BetrVG Änderung des

Mehr

Runderlass für Hilfskräfte

Runderlass für Hilfskräfte Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,

Mehr

Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23.

Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23. Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008 (geändert durch Beschluss der 8./2015 Mitgliederversammlung

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr

Dieses Dokument finden Sie unter  unter der Dok-Nr Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21018 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Muster eines. Arbeitsvertrages

Muster eines. Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2005 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die

Mehr

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag

Mehr

Arbeitsvertrag, unbefristet (Muster)

Arbeitsvertrag, unbefristet (Muster) Arbeitsvertrag, unbefristet (Muster) Hinweise: 1. Nachstehendes Muster bedarf stets der Anpassung an den Einzelfall. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eigenmächtige Anpassungen des Musters und ihre

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 16 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Tarifbindung - das unbekannte Wesen

Tarifbindung - das unbekannte Wesen Tarifbindung - das unbekannte Wesen Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Rechtsquellen im Arbeitsrecht Rechtsprechung Gesetze Arbeitsverträge

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag

Mehr

Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer -

Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer - ARBEITSVERTRAG (Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.) Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im

Mehr

Tarifvertragsrecht Ein Überblick

Tarifvertragsrecht Ein Überblick Tarifvertragsrecht Ein Überblick Inhaltsverzeichnis I. Tarifvertrag... 2 II. Funktionen eines Tarifvertrages... 2 1. Schutzfunktion... 2 2. Friedensfunktion... 2 3. Ordnungsfunktion... 2 4. Verteilungsfunktion...

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, 97447 Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik

Mehr

Tarifverträge. Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge. Was ist ein Tarifvertrag? Tarifverträge Was ist ein Tarifvertrag? Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien schriftlich und enthält Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis, sowie betriebliche oder

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages

Muster eines Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2013 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die

Mehr

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit)

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit) ARBEITSVERTRAG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe (Minijobs bis 400,00 monatlich) mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber - und - Arbeitnehmer/in

Mehr

und [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers], wohnhaft in [Anschrift des Arbeitnehmers]

und [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers], wohnhaft in [Anschrift des Arbeitnehmers] Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Dieses Muster wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Es erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es entbindet

Mehr

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweis Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Vertragsmuster soll Ihnen als Formulierungshilfe und Vorschlag für eine mögliche

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab. Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

Mehr

Arbeitsvertrag 1. zwischen 2. Firma Muster (Rechtsform benennen), Musterstraße 1, Musterstadt, ggf. vertreten durch den Geschäftsführer.

Arbeitsvertrag 1. zwischen 2. Firma Muster (Rechtsform benennen), Musterstraße 1, Musterstadt, ggf. vertreten durch den Geschäftsführer. Arbeitsvertrag 1 zwischen 2 Firma Muster (Rechtsform benennen), Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, ggf. vertreten durch den Geschäftsführer - nachfolgend der/die Arbeitgeber/-in und Maria Mustermann, Musterstraße

Mehr

UWE JAHN RECHTSANWALT

UWE JAHN RECHTSANWALT UWE JAHN RECHTSANWALT 1. Tarifautomatismus von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Jahn, Schwerin ARBEITSRECHT Fachanwalt WIRTSCHAFTSRECHT Tätigkeitsschwerpunkt MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt

Mehr

Rundschreiben 04/2007

Rundschreiben 04/2007 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 14.03.2007 050 Rundschreiben 04/2007 I. Aus der Tarifkommission II. Muster für einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach KAT I.

Mehr

1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist

1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte ( Minijob ) Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages

Muster eines Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages (Stand: Dezember 2015) Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Handwerkskammer Hannover - Abteilung Recht und Handwerksrolle - Berliner Allee 17 30175 Hannover Tel. 0511

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung

Mehr

Muster: keine Haftung, individuelle Beratung erforderlich

Muster: keine Haftung, individuelle Beratung erforderlich Arbeitsvertrag Mini-Job Zwischen und Herr / Frau im Folgenden Firma genannt wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt 1 Gegenstand des

Mehr

Mustervertrag: Praktikantenvertrag

Mustervertrag: Praktikantenvertrag : Praktikantenvertrag Quelle: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden. Für

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117

Mehr

Arbeitsvertrag. Zwischen. Firma Straße PLZ Ort. - als Arbeitgeber - und. Name Straße PLZ Ort. - als Arbeitnehmer -

Arbeitsvertrag. Zwischen. Firma Straße PLZ Ort. - als Arbeitgeber - und. Name Straße PLZ Ort. - als Arbeitnehmer - Arbeitsvertrag Zwischen Firma Straße PLZ Ort - als Arbeitgeber - und Name Straße PLZ Ort - als Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Anstellung Wir stellen Sie ab dem in unserem Unternehmen

Mehr

1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist

1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist Teilzeit-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Art,

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen 2000

Vermögenswirksame Leistungen 2000 IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen 2000 Schlosser/Schmiede Baden-Württemberg Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

Muster eines. Teilzeitarbeitsvertrages

Muster eines. Teilzeitarbeitsvertrages Muster eines Teilzeitarbeitsvertrages Stand: Juni 2009 Seite 1 von 7 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag)

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag) Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag) Zwischen der Firma... (Arbeitgeber) und Frau / Herrn... (Arbeitnehmer) geb. am... in... wohnhaft in...

Mehr

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen

Mehr

Muster eines befristeten Arbeitsvertrages

Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!

DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge

Mehr

1.1(1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen. Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie

1.1(1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen. Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1(1) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame

Mehr

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum:

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 20 503 077 296 00 Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Sanitär-Heizung-Klima Abschluß: 27.06.1983

Mehr

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Gestaltung des Arbeitsvertrags

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Gestaltung des Arbeitsvertrags Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Gestaltung des Arbeitsvertrags 1 Gestaltung von Arbeitsverträgen - Allgemeines Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages, 105 GewO Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Muster. Bildungsvertrag. Der nachfolgende Bildungsvertrag dient lediglich als erste Orientierungshilfe.

Muster. Bildungsvertrag. Der nachfolgende Bildungsvertrag dient lediglich als erste Orientierungshilfe. Muster Bildungsvertrag Der nachfolgende Bildungsvertrag dient lediglich als erste Orientierungshilfe. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieses Vertragsmusters kann keine Haftung für den Inhalt

Mehr

Arbeitsvertrag kurzfristige Beschäftigung. im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt

Arbeitsvertrag kurzfristige Beschäftigung. im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt Zwischen im Folgenden Firma genannt und Herr / Frau wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt 1 Gegenstand des Vertrags Die Firma stellt

Mehr

Muster eines Teilzeitarbeitsvertrages

Muster eines Teilzeitarbeitsvertrages Muster eines Teilzeitarbeitsvertrages Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

ARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im Handwerk. - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - - im Folgenden kurz Arbeitnehmer genannt -

ARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im Handwerk. - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - - im Folgenden kurz Arbeitnehmer genannt - ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im Handwerk Zwischen (Name des Betriebes) in (Straße) (Ort) und - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - Herrn/Frau geb. am wohnhaft in - im Folgenden kurz Arbeitnehmer

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages

Muster eines Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: Januar 2017 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie-

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen ACHTUNG: Dies ist ein neutrales Muster, für welches keine Haftung übernommen wird. Wir empfehlen ausdrücklich, sich individuell anwaltlich beraten zu lassen. Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen (Name,

Mehr

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 12 vom 18. Mai 2007 281 Anlage 7 Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern I. Grundsätzliches: Die Kästchen in den Arbeitsvertragsmustern eröffnen

Mehr

Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte. (ohne Tarifbindung)

Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte. (ohne Tarifbindung) Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte (ohne Tarifbindung) Zwischen [Name und Adresse des Unternehmensleiters] und Herrn/Frau [Name und Adresse des Arbeitnehmers] kommt es zur Schließung des folgenden

Mehr