Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 03/2015 vom 24. Februar 2015

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1 Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 03/2015 vom 24. Februar 2015 Vorsitz: Anwesende: Protokoll: Zeit: Ernst Büchel, Vorsteher Biedermann Peter, Büchel Esther, Büchel Martin, Büchel Melanie, Hoop Alois, Öhri Judith, Walch Norman, Wohlwend Mario Christian Öhri Uhr Ausbau Grabenackerweg Gast Manuel Schöb, Bauverwaltung Antrag Bauverwaltung Tiefbau Im Zuge der Umgebungsarbeiten beim Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule soll auch der Grabenackerweg ausgebaut werden. Durch den Ausbau des Grabenackerwegs wird mehr Fläche für den Kinderspielplatz des Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule generiert. Des Weiteren kann ein sauberer Übergang des Strassenanschlusses zum Kinderspielplatz erstellt werden. Mit der geplanten Strassenführung ist bei der Parzelle Nr. 503 aufgrund des Strassenradius eine Mutation erforderlich. Dies geschieht mit einem flächengleichen Tausch. Die Eigentümerinnen sind damit einverstanden. Bei der bestehenden Entwässerungsleitung soll eine Inlinesanierung vorgenommen werden. Die seitlichen Anschlüsse werden gefilmt und wenn notwendig saniert. Des Weiteren soll die Feuerwehrzufahrt erstellt werden. Aufgrund des Bauprojektes ist auch die Strassenbeleuchtung zu versetzen. Im Budget sind Mittel von CHF vorhanden. Der Kostenvoranschlag beträgt CHF Die Mehrkosten resultieren aus dem Mehraufwand der Gärtner- und Pflästerarbeiten. Somit wird ein Nachtragskredit von CHF benötigt. Am 18. Februar 2015 wurde das Bauprojekt in der Orts- und Planungskommission (OPK) vorgestellt. Die OPK befürwortet den Ausbau des Grabenackerwegs und schlägt dem Gemeinderat das Bauprojekt zur Genehmigung vor. Antrag zur fassung 1. Genehmigung des Bauprojekts "Ausbau Grabenackerweg". 2. Kreditgenehmigung von CHF 500'000 und Nachtragskredit von CHF 65'000 für den "Ausbau Grabenackerweg" Manuel Schöb von der Bauverwaltung beschreibt anhand den Plänen den Antrag ausführlich. Die Kapazität der Kanalisation reicht langfristig aus, jedoch muss der Innenbereich saniert werden. Dies kann durch eine Inlinesanierung vorgenommen werden, ohne das ein Leitungsneubau erforderlich wird. Nach dem Ausbau wird die Strasse langfristig Bestand haben. Bei der Strasseneinfahrt gibt es einen Trottoir Überfahrt mit rotem Belag, analog Einfahrt Kirchstrasse oder Rotengasse. Die Arbeiten sollen am 30. März 2015 vom Gemeinderat vergeben werden, der Bau startet dann am 20. April 2015 und wird ca. zwei Monate dauern. Der Gemeinderat genehmigt das Bauprojekt Ausbau Grabenackerweg wie auch den Kredit von CFH plus Nachtragskredit von CHF einstimmig. Protokoll der GR-Sitzung Nr. 02/2015 vom Seite 1 von 5

2 Neubau KIGA / Erweiterung PS: Gärtnerarbeiten Beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule" wurde die Arbeitsgattung Gärtnerarbeiten im offenen Verfahren ausgeschrieben. Gemäss "Offertvergleich und Vergabeantrag" haben sechs Unternehmer offeriert. Offertsteller Nettosumme inkl. MwSt. 1 Wilhelm Büchel AG, Bendern CHF Alex Kind Anstalt, Gamprin CHF Amati AG, Mauren CHF Bühler AG, Triesenberg CHF Matt Baugeschäft Anstalt, Ruggell CHF Müko Gartengestaltung AG, Mauren CHF Im "Offertvergleich und Vergabeantrag" ist die Auflistung der Angebote ersichtlich. Der wirtschaftlich günstigste Offertsteller ist die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern. Kostenvoranschlag: Gärtnerarbeiten (exkl. PU-Belag u. Kinderspielgeräte) gemäss Kostenvoranschlag vom und GR- vom , inkl. MwSt. CHF 164'980. Antrag zur fassung Vergabe an folgenden Unternehmer für die Gärtnerarbeiten (exkl. PU-Belag und Kinderspielgeräte) beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule": - Wilhelm Büchel AG, Bendern CHF 163' inkl. MwSt. Die Vergabe wird einstimmig genehmigt. Neubau KIGA / Erweiterung PS: Medienausstattung Beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule" wurde die Arbeitsgattung Medienausstattung im Direktverfahren ausgeschrieben. Folgende Offerten wurden auf Einladung eingereicht: Offertsteller Nettosumme inkl. MwSt. 1 Mediasens Budget, Schaan CHF Gmeiner Multimedia Budget, Schaan CHF Mediasens Economy, Schaan CHF Gmeiner Multimedia Economy, Schaan CHF Treff AG, Schaan Keine Eingabe Der wirtschaftlich günstigste Offertsteller ist die Firma Mediasens AG, Schaan Kostenvoranschlag: Medienausstattung, gemäss Kostenvoranschlag vom und GR- vom , inkl. MwSt. CHF 29'700. Antrag zur fassung Vergabe an folgenden Unternehmer für die Medienausstattung beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule": - Mediasens AG, Schaan CHF 38' inkl. MwSt. Die Vergabe wird einstimmig genehmigt. Protokoll der GR-Sitzung Nr. 02/2015 vom Seite 2 von 5

3 Umbau Primarschule: Architektenleistungen Am 11. November 2014 wurde vom Gemeinderat die Freigabe der weiteren Planung für den Umbau Primarschule auf der Basis des Vorprojektes, wie auch die Auftragserweiterung der Phase Projektierung zu CHF an die ARGE Rapunzel matt architekten gmbh, Mauren/MAO Architektur Anstalt, Vaduz erteilt. Als weiterer Schritt genehmigte der Gemeinderat am 2. Dezember 2014 die Vergabe der notwendigen Fachplaner für die Ausarbeitung des Bauprojektes und des Kostenvoranschlags. Das Bauprojekt und der Verpflichtungskredit von CHF (2015 = CHF 500'000 / 2016 = 1'855'000) wurde dann an der Gemeinderatssitzung vom 10. Februar 2015 genehmigt. Um die weiteren Ausführungen in Angriff nehmen zu können muss nun, gemäss Leistungsgliederung der SIA 102, die Phase Ausschreibung und Realisierung vergeben werden. An der Sitzung der Orts- und Planungskommission (OPK) vom 18. Februar 2015 wurde über die externe Vergabe der Bauleitung diskutiert. Die OPK-Mitglieder sind der Ansicht, dass es umständlicher wäre, ein externer Bauleiter beizuziehen, da der Wissensstand, der bereits beim jetzigen Bauleiter vorhanden ist, noch erarbeiten werden muss und ein erhöhter Mehraufwand darstellt. Besonders in Hinblick auf die Schnittstellen der Auftragsvergabe können Probleme auftreten. Weiteres kommt erschwerend dazu, dass die Zusammenarbeit in Bezug auf die Koordination und administrative Aufwendungen nicht zu unterschätzen sind. Diesbezüglich erwähnt die OPK auch, dass schon einige negative Erfahrungen mit der Vergabe an externe Bauleiter gemacht wurden. Daher ist es zielführend, die gesamten Architekturleistungen inkl. Bauleitung und Bauarbeitenkoordination (Gesetz über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten) an die ARGE Rapunzel zu vergeben. Durch die Vergabe des Gesamtauftrages kann der Architekt auch ein wesentlich besseres Angebot unterbreiten, als wenn die Bauleitung extern vergeben wird. Der Wissensstand des jetzigen Bauleiters ist schon vorhanden. Es gibt weniger Koordinationsaufwand, da der Bauleiter beim Architektenteam angestellt ist und alles Hand in Hand abläuft. Da die Informationswege sehr kurz sind, kann auch effizienter gearbeitet werden. Auch wird es weniger Diskussionen bei der Ausschreibung, Ausführungsdetails und bei der Abrechnung geben. Des Weiteren gibt es auch keine Schnittstellenprobleme, welche erheblich Diskussionen verursachen würden. Am wurde mit dem Architektenteam nochmals eine Verhandlungsrunde geführt. Die Verhandlung hat ergeben, den Gesamtauftrag (Phase Projektierung, Ausschreibung und Realisierung) inkl. Bauleitung und Bauarbeitenkoordination als Pauschale zu CHF zu vergeben. Für die weiteren Ausführung des Umbau Primarschule soll nun eine Auftragserweiterung der Phase Ausschreibung und Realisierung an das Architektenteam bzw. an die ARGE matt architekten gmbh, 9493 Mauren/MAO Architektur Anstalt, Vaduz in der Höhe von CHF vergeben werden. Im 2014 wurde die Phase "Projektierung" zu CHF 133'515 schon vergeben. Dies ergibt ein Total von CHF Antrag zur fassung 1. Auftragserweiterung der Phase Ausschreibung und Realisierung an die ARGE matt architekten gmbh, 9493 Mauren / MAO Architektur Anstalt, Vaduz für den "Umbau Primarschule". 2. Kreditgenehmigung in der Höhe von CHF 355'000 als Pauschale für den "Umbau Primarschule". Davon wurde schon im 2014 die Phase "Projektierung" zu 133'515 vergeben. Die Gemeinderäte sind sich einig, dass diese Auftragserweiterung für die Gemeinde die günstigste Variante ist. Mit der bisherigen ARGE Rapunzel sind alle sehr zufrieden. Der Gemeinderat genehmigt die Auftragserweiterung der Phase Ausschreibung und Realisierung an die ARGE matt architekten gmbh, 9493 Mauren / MAO Architektur Anstalt, Vaduz für den "Umbau Primarschule einstimmig mit dem Kredit in der Höhe von CHF als Pauschale. Protokoll der GR-Sitzung Nr. 02/2015 vom Seite 3 von 5

4 Ermächtigung Unterschriftsbeglaubigungen Antrag Gemeindekanzlei Per 1. Juli 2015 sind die Vermittler in den Gemeinden nicht mehr im Amt. Gemäss Art. 81, Abs. 4c der Rechtssicherungs-Ordnung (LGBL 1923, Nr.8) kann jede Gemeinde zwei Mitarbeitende (Gemeindebedienstete) mit der Beglaubigung von Unterschriften ermächtigen. Im Rahmen der Gesetzesrevision wurde seitens der Regierung grossen Wert darauf gelegt, dass die Gemeinden für die Unterschriftenbeglaubigung eine gleichgelagerte Praxis anwenden. Die Vorsteherkonferenz hat sich deshalb in ihrer Sitzung vom 29. Januar 2015 mit der Neuregelung der Unterschriftsbeglaubigungen in den Gemeinden befasst: a. Der Gemeinderat bestimmt bis Ende Mai 2015 zwei Mitarbeitende aus der Verwaltung mit der Beglaubigung von Unterschriften. b. Der Gemeinderat legt die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung analog dem Landgericht und dem Amt für Justiz fest. (Die Details werden gemeinsam festgelegt) c. Gemeinsamer Einkauf von Etiketten mit der dazugehörigen Word-Vorlage. d. Gemeinsame Bestellung von je zwei Stempeln für die Unterschriftsbeglaubigung für Fälle, bei denen eine Etikette aus Platzgründen nicht verwendet werden kann oder für Hausbesuche. e. Koordination von einem Schulungstermin. f. Anpassung der Gemeindeordnung per 1. Juli Die Koordination der Punkte c) und d) und e) wird von der Gemeindeverwaltung Schellenberg federführend für alle Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Justiz durchgeführt. Antrag zur fassung 1. In der Gemeinde Ruggell werden gemäss Art. 81, Abs. 4c der Rechtssicherungs-Ordnung (LGBL 1923, Nr.8) folgende zwei Personen ermächtigt, ab die Beglaubigung von Unterschriften durchzuführen: Christian Öhri, Leiter Gemeindekanzlei und Gemeindesekretariat, Salome Büchel, Sachbearbeiterin Gemeindesekretariat (Ferienvertretung). 2. Die einheitliche Festlegung der Gebühren erfolgt nach Klärung aller Detailfragen. 3. In einer der Gemeinderatssitzungen bis spätestens Ende Juni 2015 wird die Gemeindeordnung der Gemeinde Ruggell vom 20. März 1996 entsprechend angepasst. Die Unterschriftsbeglaubigungen sollen mehrheitlich während den Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen. In Ausnahmefällen soll die Flexibilität jedoch weiterhin gewährleistet werden, so dass Beglaubigungen weiterhin ausserhalb des Rathauses und ausserhalb der Öffnungszeiten stattfinden können. Die drei Anträge werden einstimmig genehmigt. Anpassung Kundmachungsreglement Antrag Gemeindekanzlei Die Gemeinden haben sich mit der Veröffentlichung von Ausschreibungen (Arbeits-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge) auseinandergesetzt. Ausgangspunkt für diese Abklärungen waren die Regelungen im ÖAWG sowie des Kundmachungsgesetzes bzw. die Einführung des elektronischen Amtsblattes (Amtsblatt, auf Landesebene. Zur Abklärung dieser Frage wurde u.a. mit der F.L. Regierung Kontakt aufgenommen. Diese hat dazu geantwortet. Aus Sicht der Regierung sind drei Varianten denkbar: 1. Die Gemeinden veröffentlichen ihre amtlichen Kundmachungen gemäss Art. 11 GemG auf der Website der Behörde (Gemeinde-Homepage) wie bisher. 2. Die Gemeinden veröffentlichen ihre amtlichen Kundmachungen gemäss Art. 11 GemG auf der Website der Behörde (Gemeindewebseite) UND zusätzlich im elektronischen Amtsblatt. 3. Die Gemeinden veröffentlichen ihre amtlichen Kundmachungen im elektronischen Amtsblatt. In diesem Fall wäre das GemG anzupassen. Die beiden ersten Varianten bedürfen keiner Gesetzesanpassungen und können somit umgehend umgesetzt (bzw. beibehalten) werden. Die dritte Variante bedingt eine Gesetzesanpassung. Aus Sicht der Regie- Protokoll der GR-Sitzung Nr. 02/2015 vom Seite 4 von 5

5 rung wäre interessant zu erfahren, welche Variante die Gemeinden bevorzugen um allenfalls auch die logistische Umsetzung in Gang zu setzen. Im Anschluss hat sich die Vorsteherkonferenz mit dieser Thematik befasst. Nach Ansicht der Gemeindevorsteher spricht alles für die Variante 2, d.h. Veröffentlichung der Kundmachungen auf der Gemeinde-Homepage und zusätzlich im Amtsblatt. Dabei soll unterschieden werden zwischen Angelegenheiten, welche nur die eigene Gemeinde betreffen und somit nur auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden, und Angelegenheiten wie Arbeitsausschreibungen, die zusätzlich im Amtsblatt veröffentlicht werden. Damit kann die Gemeinde verschiedenen Anliegen gerecht werden: - Die eigenen Einwohner können auf der gemeindeeigenen Homepage über die Veröffentlichung der Gemeinde Einblick erhalten. Dies betont auch die Gemeindeautonomie. - Firmen, welche sich für Aufträge interessieren, haben eine zentrale Stelle (Amtsblatt) zur Verfügung, falls sie gemeindeübergreifend tätig sind. - Firmen, welche nur in der eigenen Gemeinde tätig sind, können sich auf diese Homepage konzentrieren. Das Kundmachungsgesetz spricht vom Amtsblatt als Kundmachungsorgan des Fürstentums Liechtenstein. Dieses wird zwar gemäss Art. 17 Abs. 1 Kundmachungsgesetz elektronisch geführt; den Begriff e- Amtsblatt gibt es allerdings nicht, so dass im Folgenden durchgehend vom Amtsblatt die Rede ist, nicht vom elektronischen Amtsblatt oder e-amtsblatt. Die Regierung bittet zusätzlich darum, dass die Gemeinden jeweils max. 3 Personen benennen, die für die Veröffentlichung im Amtsblatt zuständig sind. Es geht dabei v.a. um die Nachvollziehbarkeit der Veröffentlichungen. Wir schlagen folgende Personen vor: - Christian Öhri, Leiter Gemeindekanzlei und Gemeindesekretariat; - Salome Büchel, Sachbearbeiterin Gemeindesekretariat; - Nicole Berger, Empfang / EWK Als Bürgerservice werden die amtlichen Kundmachungen zusätzlich weiterhin im Aushang vor dem Rathaus aufgehängt. Antrag zur fassung 1. Genehmigung der Variante 2: Die Gemeinden veröffentlichen ihre amtlichen Kundmachungen gemäss Art. 11 GemG auf der Website der Behörde (Gemeindewebseite) UND zusätzlich im elektronischen Amtsblatt. Das Kundmachungsreglement wird entsprechend angepasst. 2. Genehmigung der drei Verantwortlichen auf Seiten der Gemeinde Ruggell. Die Variante 2 wird einstimmig genehmigt sowie die drei Verantwortlichen auf Seiten der Gemeinde Ruggell. Fahrplan der LieMobil nach Ruggell Im Gemeinderat wird der Busfahrplan hinterfragt, vor allem die Busverbindung in den Abendstunden nach Ruggell. Während die Linie 11 im Halbstundentakt von Sargans via Vaduz, Schaan, Bendern, Eschen, Mauren nach Feldkirch fährt, besteht in Bendern nur stündlich einen Anschluss Richtung Ruggell und Schellenberg (Abfahrt in Schaan jeweils zur vollen Stunde ab 20 Uhr). Weitere Beispiele werden im Gemeinderat aufgezählt, darunter auch die Verkürzung der Linie 36. Während früher die Linie 36 als Eilkurs von Gisingen via Ruggell bis nach Triesen fuhr, ist heute in Schaan Endstation. In Schaan müssen die Pendler z.t. in einen bereits vollbesetzten Bus aus Schaanwald (Linie 13) umsteigen, der weiter in Richtung Vaduz fährt. Aufgrund dieser Verkürzung der Linie und den folgenden Umständen kann angenommen werden, dass manche Pendler wieder zurück auf ihr Auto wechselten. Ob weitere Reklamationen von der Ruggeller Bevölkerung direkt an die LieMobil mitgeteilt wurden, soll abgeklärt werden. Gemeindevorsteher Ernst Büchel Protokoll der GR-Sitzung Nr. 02/2015 vom Seite 5 von 5

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