SATZUNG der St. Sebastianus Bruderschaft Angermund 1511 e.v.
|
|
- Holger Melsbach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SATZUNG der St. Sebastianus Bruderschaft Angermund 1511 e.v.
2 SATZUNG der St. Sebastianus Bruderschaft Angermund 1511 e.v. 1 Name und Sitz Die St. Sebastianus Bruderschaft Angermund 1511 e.v. ist eine Vereinigung von christlichen Männern und Frauen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. bekennt. Sie ist dem Bund angeschlossen und erkennt dessen Statut an. Sie ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf eingetragen und hat ihren Sitz in Düsseldorf-Angermund. 2 Zweck Der Zweck der Bruderschaft ist die Förderung a) der religiösen Lebensbetätigung, b) der Betätigung christlicher Nächstenliebe, c) der Bildung und Erhaltung eines gesunden Volkstums auf der Grundlage christlicher Sitte und Kultur, d) der staatsbürgerlichen Erziehung nach den Grundsätzen der christlichen Weltanschauung, e) der Pflege althergebrachten Brauchtums, die Feier der Heimat- und Schützenfeste, Fähndelschwenken usw., f) des Schießsports und des traditionellen Vogelschießens. Die Bruderschaft dient ausschlief3lich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Bruderschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3 3 Mitgliedschaft und Aufnahme Mitglied kann jede Person werden, die unbescholten ist, sich auf das Programm der Bruderschaft lt. 2 verpflichtet und das 12. Lebensjahr vollendet hat. Aufnahmen erfolgen durch die Jahreshauptversammlung, die am Patronatsfest stattfindet. Aufnahmeanträge müssen spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand beschließt, ob ein eingereichter Aufnahmeantrag der Jahreshauptversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird. Bei Ablehnung sind dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Personen, die sich um die Bruderschaft besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von den Beiträgen befreit und haben zu den Veranstaltungen freien Eintritt. Die Geistlichen der Pfarrgemeinde St. Agnes, Angermund, sind Ehrenmitglieder der Bruderschaft.
4 4 Jung- und Schülerschützen-Abteilung (Schützenjugend) In der Schützenjugend werden 12 bis 24jahrige Mitglieder erfasst, und zwar als Schülerschützen bis zum vollendeten 16.Lebensjahr und als Jungschützen, die eine selbständige Gruppe innerhalb der Bruderschaft darstellen, bis zum vollendeten 25.Lebensjahr. Stichtag für Altersbestimmung bei Aufnahme und Übernahme ist jeweils der des laufenden Geschäftsjahres. Die Jungschützen wählen sich ihren eigenen Vorstand. Die von den Jungschützen gefassten Beschlüsse unterliegen der Genehmigung des Vorstandes der Bruderschaft. Die Jungschützen schießen den Kronprinzen und die Schülerschützen den Schülerprinzen aus. Die von der Schützenjugend an die Bruderschaft zu entrichtenden monatlichen Beiträge betragen für Jungschützen 50% der Beiträge der älteren Mitglieder. Schülerschützen entrichten monatlich einen jeweils von der Jahreshauptversammlung festzulegenden Prozentsatz der älteren Mitglieder, der 15% nicht übersteigen darf. Schülerschützen und minderjährige Jungschützen bedürfen zur Aufnahme der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Jungschützenführer trägt eine Rahmenverantwortung für die Schülerschützen. Hierüber hat jeweils eine Absprache zwischen dem Vorstand der Bruderschaft und dem Vorstand der Jungschützen zu erfolgen. Der Jungschützenführer hat Sitz und Stimme im Vorstand der Bruderschaft.
5 5 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Chef, dem stellvertretenden Chef, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Hauptmann, dem Schießmeister, dem Jungschützenführer, dem Königs- und Chefadjutanten, dem stellvertretenden Schriftführer, dem stellvertretenden Kassierer, dem stellvertretenden Schießmeister den drei Beisitzern. Er wird von der Jahreshauptversammlung auf 6 Jahre gewählt mit der Maßgabe, dass alle 3 Jahre die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes ausscheidet, und zwar in folgendem Turnus: Block A (1. Hälfte) Chef (1. Vorsitzender) Schriftführer Schießmeister Jungschützenführer stellvertretender Kassierer Königs- und Chefadjutant Beisitzer (Schützenhaus) Beisitzer (Musik) Block B (2. Hälfte) stellvertretender Chef (2. Vorsitzender) Kassierer Hauptmann stellvertretender Schriftführer stellvertretender Schießmeister Beisitzer (Oberbrasseler) Beisitzer(Technik)
6 Die Volljährigkeit gilt als Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Vorstandsmitglied. Der Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde St. Agnes in Düsseldorf-Angermund als geistlicher Präses und der amtierende König gehören dem Vorstand als stimmberechtigte Mitglieder an. Aufgaben des Vorstandes sind die a) Führung der laufenden Geschäfte. b) Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr, c) Erstattung des Tätigkeitsberichtes, d) Anrufung des Ehrengerichtes des Bundes gemäß Ehrengerichtsordnung (s. 16). Die Vorstandssitzungen werden vom Chef, im Falle seiner Verhinderung vom stellvertretenden Chef einberufen und geleitet. Die Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und vom Chef oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Der Schießmeister organisiert das Brauchtumsschießen und das sportliche Schießen der Bruderschaft und trägt hierfür - unbeschadet der Verantwortung des gesetzlichen Vorstandes - die gesetzliche Verantwortung. Ihm obliegt die Pflege und sorgfältige Verwahrung der Schusswaffen (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen). Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Schießsportes. Pokale und sonstige Gegenstände werden von ihm verwaltet. Die Bruderschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den Schriftführer und Kassierer, welche Vorstand im Sinne des 26 des BGB sind. Im Falle der Behinderung eines der Genannten, die nicht nachgewiesen zu werden braucht, vertritt ihn der stellv. Vorsitzende. Über alle Zuwendungen und außergewöhnlichen Zahlungen kann der Vorstand, soweit Deckung vorhanden ist, beschließen.
7 6 Versammlungen Die Versammlungen beruft der Vorstand ein. In dringenden und eiligen Fällen kann der Chef eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich dies beim Chef beantragt. Zu Mitgliederversammlungen ist mindestens 2 Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Anträge aus der Reihe der Mitglieder sind mindestens sieben Tage vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen. Jede ordnungsmäßig eingeladene Versammlung ist beschlussfähig. Die Abstimmungen sind öffentlich, wenn die Versammlung nicht anders beschließt. Zur Annahme eines Beschlusses ist die einfache Stimmenmehrheit genügend, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Chef. Alljährlich im Januar (Patronatsfest) findet eine Jahreshauptversammlung statt mit Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Besprechung des Jahresprogrammes. Die Jahreshauptversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Jährlich ist ein Kassenprüfer neu zu wählen. Eine direkte Wiederwahl nach einer Amtszeit von zwei Jahren ist nicht möglich.
8 7 Beiträge Die Mitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Über die Höhe der Aufnahmegelder und Beiträge entscheidet die Jahreshauptversammlung. Ein von der Jahreshauptversammlung ebenfalls zu beschließender fester regelmäßiger Umlagebetrag für Kranz und Sterbegeld für Sterbefälle von Mitgliedern ist zusätzlicher Bestandteil des Beitrages. Mitglieder, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit. 8 Ende der Mitgliedschaft Aus der Bruderschaft scheidet mit Verlust eines jeden Anrechts aus: 1) wer sich schriftlich beim Vorstand abmeldet. Es besteht dann nur noch die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages für den laufenden Monat. 2) Mitglieder, die die bürgerlichen Ehrenrechte verlieren oder keinen achtbaren Lebenswandel führen. Über den Ausschluss entscheidet die Jahreshauptversammlung. 3) Mitglieder, die die Satzung gröblich verletzen und sich nicht mehr am Vereinsleben beteiligen oder die Zahlung der Beiträge verweigern. Über den Ausschluss entscheidet die Jahreshauptversammlung. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tage des Ausschlusses.
9 9 Feste Am Patronatsfest im Januar wird nach altem Brauch das Familienfest begangen. Zu diesem Tag ladet der Vorstand zur Hl. Messe mit Hl. Kommunion ein. Das Schützenfest findet grundsätzlich am 2. Sonntag im September als echtes Volks- und Heimatfest statt. Am Schießen auf den Königsvogel kann sich jeder Schützenbruder beteiligen. Wer König wird, auch das nichtkatholische Mitglied, verpflichtet sich ausdrücklich, die Pflichten des Königs, insbesondere bei Prozessionen und Kirchgängen, voll zu übernehmen. Beim Schießen kann sich niemand vertreten lassen. König ist, wer das letzte Stück Holz von der Stange herunterholt. Der jeweilige König kann erst nach Ablauf von 10 Jahren erneut die Königswürde erringen. Die Jungschützen schießen zur gleichen Zeit ihren Kronprinzen und die Schülerschützen zeitnah ihren Schülerprinzen aus, wobei die Vorschriften der Satzung sinngemäß anzuwenden sind.
10 10 Kirchliches An den eucharistischen Prozessionen und allen größeren kirchlichen Veranstaltungen (z. B. Abholen des Bischofs, Einführung eines Pfarrers, Teilnahme an der jährlichen Bußprozession) nimmt die Bruderschaft geschlossen teil. In allen eucharistischen Prozessionen geht die Bruderschaft unmittelbar hinter dem Allerheiligsten an der Spitze der Männer. Der Baldachin wird von Mitgliedern der Bruderschaft getragen. Die Bruderschaft lässt in jedem Jahr zwei Hl. Messen für die lebenden und verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft lesen, und zwar eine am Patronatsfest, die andere am Schützenfestmontag. Beim Ewigen Gebet hat die Bruderschaft eine eigene Betstunde. An dem Begräbnis eines Mitgliedes nimmt die Bruderschaft mit der Bruderschaftsfahne teil. Am Grabe wird ein Kranz niedergelegt und für die Seelenruhe des Verstorbenen gebetet. 11 Kunst- und Kulturpflege Der Bruderschaft obliegt die Pflege der ihr übertragenen Altertums-, Heimat- und Kunstwerte. 12 Sportschießen Die Bruderschaft pflegt und fördert das sportliche Schießen nach den Bestimmungen der Sportordnung des Bundes. Die Bruderschaft gewährt dem Bund in Erfüllung seiner Verpflichtungen als anerkannter Schießsportverband alle erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechte.
11 13 Soziale Fürsorge Die Bruderschaft sorgt auf sozialem Gebiet für ihre Mitglieder. Alle Mitglieder sind im Rahmen des Sammelversicherungsvertrages des Bundes gegen Haftpflicht und Unfall versichert. Der Versicherungsschutz bei Unfall erlischt bei Vollendung des 75. Lebensjahres. In besonderen Fällen oder Notsituationen kann der Beitrag durch Vorstandsbeschluss ganz oder teilweise erlassen werden. 14 Mittelverwendung Mittel der Bruderschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Bruderschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Bruderschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 15 Auflösung der Bruderschaft Die Bruderschaft kann nur auf Anordnung des zuständigen Bischofs aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Bruderschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Bruderschaft an die Katholische Kirchengemeinde St. Agnes Angermund mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. Die Bruderschaft ruht, wenn die Anzahl der Mitglieder auf weniger als 7 Personen abgesunken ist.
12 16 Schiedsgericht Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und der Bruderschaft bzw. zwischen Mitgliedern untereinander, sollen vom Vorstand geschlichtet werden. Falls dies nicht möglich ist, ist das Schiedsgericht beim Bund der Historischen Deutschen Bruderschaften anzurufen. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht, sich direkt an das Schiedsgericht des Bundes zu wenden. Die Schiedsgerichtsordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. ist in der Fassung vom Bestandteil der Satzung der Bruderschaft und für diese und deren Mitglieder verbindlich. 17 Datenschutz (1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die Bruderschaft Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Familienstand, Beruf, Abteilung, Auszeichnungen; Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von der Bruderschaft grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. (2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG bzw. der kirchlichen Datenschutzanordnung KDO per EDV für die Bruderschaft erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
13 (3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Sport- und Spielbetriebes, die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen in der Presse, im Internet sowie Aushänge am "Schwarzen Brett". Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den Bund und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände - nicht zulässig. (4) Als Mitglied des Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. ist die Bruderschaft verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintrittdatum, Austrittsdatum und Vereinsmitgliedsnummer (sonstige Daten); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.b. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, -Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt über ein internetgestütztes Programmsystem. (5) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Bruderschafts-Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. 18 Satzungsänderungen Änderungsvorschläge sind dem Vorstand einzureichen. Über Satzungsänderungen entscheidet die Jahreshauptversammlung mit ¾-Mehrheit. In grundsätzlichen Fragen ist eine Änderung dieser Satzung nur mit Zustimmung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften möglich.
14 19 Inkrafttreten dieser Satzung Diese Satzung wurde von der Jahreshauptversammlung am 28. Januar 2007 beschlossen und tritt somit in Kraft. Damit verliert die bisherige Satzung vom 22. Januar 2006 ihre Gültigkeit. Düsseldorf-Angermund, den 28. Januar 2007 Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Düsseldorf Nr. VR 5249 vom vorher Amtsgericht Ratingen Nr. VR 269 vom
15 Mitglied im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. Erzdiözese Köln
Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
MehrSatzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.
Satzung Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 2. Sitz des Vereins ist Hemer 3.
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
MehrSatzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V.
Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. 1 Name,Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 3.10.1953 gegründete Schützenverein Diele und Umgebung e.v. mit Sitz in der Schützenstraße 30, 26826 Weener, Ortschaft
MehrSatzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf
Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein hat den Namen "Kinderbrücke e.v. - Verein der Förderer
MehrFörderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
MehrS a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
MehrSatzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.
Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister
MehrSatzung Fluchtraum Bremen e.v.
Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,
MehrSatzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.
Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. (Stand:Januar 2011) 1 Name und Sitz des Vereins I. Der Verein führt den Namen Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. und
MehrSatzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.
Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des
MehrSatzung des Vereins inklusiv wohnen Köln
Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwandt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13. 11. 2013 gegründete Verein
MehrFörderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5
Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung VR 536, 75430 Amtsgereicht Maulbronn 1/5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e.v.. 1.2
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins
S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Leeden e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter Nr. 15562 eingetragen. Sitz des Vereins
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
MehrSatzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
MehrNeue Schule Wolfsburg
Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich
MehrSatzung. Schützenverein Rischenau von 1630 e. V.
Satzung Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. und hat seinen Sitz in 32676 Lügde Ortsteil Rischenau im Kreis
MehrSatzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
MehrSatzung vom
Mitarbeiter- und Pensionärsverein Siemens Kemnath e.v. Satzung vom 18.12.2014 Wahlordnung vom 16.04.2013-1 - 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Mitarbeiter- und Pensionärsverein
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrVereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der am 25. Februar 2018 gegründete Verein führt folgenden Namen: frankie-hilft e.v. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der
MehrCircus Cabali Die Kleine Kunst e.v.
Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,
MehrDeutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v.
Satzung DGAG Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v.
MehrSatzung des Fördervereins der Queller Grundschule e.v.
Satzung des Fördervereins der Queller Grundschule e.v. 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Selbstlosigkeit des Vereins... 2 4 Mittelverwendung... 2 5 Begünstigungsverbot... 2 6
MehrS a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
MehrSatzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein
Satzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Lehniner Carnevalsverein im folgenden kurz LCV genannt. Er hat seinen Sitz in
MehrSatzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom
Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom 22.10.2012 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Lübecker Boule Club Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Sportverein DARSCHEID
- 1 - Satzung des Sportverein DARSCHEID 1 Name, Sitz und Zweck Der am 01. April 1950 in Darscheid gegründete Sportverein führt den Namen SV Darscheid e.v. und hat seinen Sitz in Darscheid. Der Verein ist
MehrSatzung Fassung vom VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DES GYMNASIUMS "ST. MICHAEL" Name, Sitz. Zweck
Satzung Fassung vom 28.01.2014 VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DES GYMNASIUMS "ST. MICHAEL" 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums St. Michael". Der Verein
MehrSatzung des Fördervereines Kinder(t)raum Flensburg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Kinder(t)raum Flensburg e.v.
Satzung des Fördervereines Kinder(t)raum Flensburg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Kinder(t)raum Flensburg e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Flensburg. Der Verein soll in
MehrSatzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. Name und Sitz. Zweck des Vereins. Verwendung der Mittel
Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Heimatverein Wilstedt e. V.. Er hat seinen Sitz in Wilstedt, Kreis Rotenburg/Wümme. Der Verein ist ins Vereinsregister
MehrSATZUNG. des Vereins Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v.
SATZUNG des Vereins Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v. 1 (Name, Sitz) Der Verein führt den Namen Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v. Er hat seinen Sitz in Arnsberg und ist in das Vereinsregister einzutragen.
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins
Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V.
MehrSATZUNG des Vereins Zweitakt-Freunde Mainz
SATZUNG des Vereins Zweitakt-Freunde Mainz Zweitakt-Freunde Mainz - Verein der Fahrer und Förderer der Zweitakt-Kultur in Mainz und Umgebung 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Zweitakt-Freunde
MehrVEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform
1 VEREINSSATZUNG der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Armenhof. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen
MehrSatzung. der Schützenbruderschaft St.Johannes e.v. in Arnsberg, Ortsteil Voßwinkel. 1 Name und Sitz
Satzung der Schützenbruderschaft St.Johannes e.v. in Arnsberg, Ortsteil Voßwinkel 1 Name und Sitz 1. Die Schützenbruderschaft Voßwinkel ist eine Vereinigung von Männern, die die christlichen Ideale der
MehrSatzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
MehrS a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896
S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Verkehrs- und Verschönerungsverein Wennigsen (Deister) e.v.
MehrSatzung, 1. Änderung
Satzung, 1. Änderung des Fördervereins "Freibad Berga"e. V. Inhalt: 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Mittel des Vereins 4 Mitgliedschaft im Verein 5 Rechte
MehrSatzung. 1 Name. 2 Zweck. 3 Sitz. 4 Mitgliedschaft. 5 Beiträge. 6 Spenden. 7 Verwendung der Beiträge und Spenden. 8 Vorstand
Satzung 1 Name 2 Zweck 3 Sitz 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Spenden 7 Verwendung der Beiträge und Spenden 8 Vorstand 9 Geschäftsführung und Vertretungsmacht 10 Mitgliederversammlung 11 Anträge zur Tagesordnung
MehrKunstverein Tölzer Land e. V.
Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte
MehrDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
MehrFörderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
MehrFreunde & Förderer. Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Satzung
Freunde & Förderer Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Satzung Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung,
MehrFreunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012
Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
MehrFörderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrLenggrieser Tennisclub LTC e.v.
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. NEUE SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83661 Lenggries. Er ist im Vereinsregister
MehrS a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg
MehrFudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung
-1 Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung _Änderung vom 26.10.2007 Präambel Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. ist ein Karateverein, der der Bevölkerung von Braunshausen und Umgebung die Werte des
MehrSatzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.
Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten
MehrHASLOCHER CARNEVAL CLUB e.v.
Satzung des Haslocher Carneval Club HCC e. V. 1 Name, Sitz und Rechtsform: Der Verein trägt den Namen Haslocher Carneval Club HCC Der Sitz ist Hasloch am Main. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
MehrSATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v.
SATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v. ABSCHNITT I 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Flugsportgruppe Unterwössen e.v. Sitz des Vereins ist Unterwössen. Er ist beim Amtsgericht Traunstein
MehrFörderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf
Förderverein Kindergarten Lindennest In der Breiten 31 ~ 95349 Limmersdorf ~ Tel.: 09228 97080 S A T Z U N G Förderverein Kindergarten Lindennest Limmersdorf 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
MehrSATZUNG des Vereins Kanu-Club Sömmerda e. V.
SATZUNG des Vereins Kanu-Club Sömmerda e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Kanu-Club Sömmerda e.v. und hat seinen Sitz in Sömmerda, Riedtorstraße/ Bootshaus. Er wurde am
MehrSatzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.
Satzung der Fördergesellschaft Finanzmarktforschung e.v. vom 22. Juli 2000, geändert am 04. März 2002, 19. Mai 2004 und 23. April 2007. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen
MehrSatzung des Schützenvereins Würzberg e.v.
Satzung des Schützenvereins Würzberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Würzberg e.v. und hat seinen Sitz in Michelstadt-Würzberg im Odenwald. Er trat an die
MehrFörderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung
Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister
MehrVereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk
MehrSatzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V.
Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen: Kultur- und Förderkreis Frankfurt- Sossenheim e. V.. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt-Sossenheim.
Mehr1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
MehrSatzung Inhaltsverzeichnis
Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...
Mehr6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Satzung KunstWerk Förderverein Schüttorf 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 4.7.2013 gegründete Verein führt den Namen KunstWerk Förderverein Schüttorf und hat seinen Sitz in Schüttorf. Er wird in
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.
MehrSatzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V.
Satzung Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins lautet: Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 2. Der
MehrVEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.
VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der am 04.12.2017 gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung
MehrSatzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das
MehrSatzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
MehrSatzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Ammersee-Gymnasium 2. Er hat seinen Sitz in Dießen am Ammersee.
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt
MehrSatzung des Dernekämper Schützenverein e.v. - Neufassung 2017
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Dernekämper Schützenverein e.v.". Der Sitz des Vereins ist Dülmen. Der Verein ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen. Der Verein ist
MehrSatzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock
Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock Stand: 24.09.2013 1 Name, Sitz 2 Vereinszweck 3 Mitgliedschaft 4 Organe 5 Die Mitgliederversammlung 6 Der Vorstand 7 Beschlussfähigkeit 8
MehrSatzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen BAD e.v. - Bamberger Absolventen des Diplom-, Masterund Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft Verein der Ehemaligen, Förderer, Freunde
MehrSeniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen Seniorensport- und Förderverein e.v. Bruchköbel. Er hat seinen Sitz in Bruchköbel
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
Satzung des Fördervereins Romanusbad Siebenlehn e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Romanusbad Siebenlehn e.v. Er wurde am 20.03.2001 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiberg
MehrFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v. Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Neuleiningen l Name, Sitz, Rechtsform... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitglieder des Vereines... 2 4
MehrS A T Z U N G. Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v.
S A T Z U N G Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. 1 Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliederversammlung 6 Vorstand 7 Auflösung des Vereins
MehrSatzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.
Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Mehrsatzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service
satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte
MehrS A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v.
S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen und hat seinen Sitz in Haby. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 2 Zweck, Aufgaben
MehrS A T Z U N G. Seite 1 von 5
S A T Z U N G Seite 1 von 5 FÖRDERVEREIN EVANGELISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNG BREDENBRUCH E. V. 1 Name, Sitz, Gründung und Eintragung in das Vereinsregister (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Evangelische
MehrSatzung des Fördervereins Fußball-Jugend Wambel
2015 Satzung des Fördervereins Fußball-Jugend Wambel Förderverein Fußball-Jugend Wambel Satzung in der Fassung vom 22.01.2015 foerderverein@fussball-jugend-wambel.de http://fussball-jugend-wambel.de Foto:
MehrSatzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde in Korschenbroich e. V." und hat seinen Sitz in Korschenbroich. Er verfolgt ausschließlich
MehrSatzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando
Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus
MehrBeschlossen auf der Gründungsversammlung am im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel
Satzung Förderverein Sport in Unkel e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 18.02.2016 im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 18.02.2016 gegründete Verein führt
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
MehrSatzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrSatzung des Sportvereins Biederbach 1960 e.v.
Sportverein Biederbach 1960 e.v. Weihermatten 3 79215 Biederbach Satzung des Sportvereins Biederbach 1960 e.v. Neufassung vom 19.07.2013 Satzungsänderung v. 11.07.2014, 6 Leitung des Vereins Satzungsänderung
MehrVereinssatzung Stand Oktober 2011
Vereinssatzung Stand Oktober 2011 Satzung 1 Name und Sitz 2 Vereinszweck 3 Mitglieder 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9
MehrSatzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft
Satzung des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein KiGaGu e. V.. (2) 1 Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen
MehrS a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.
S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)
MehrV E R E I N S S A T Z U N G. FV Vilja Wehr 1925 e.v.
V E R E I N S S A T Z U N G FV Vilja Wehr 1925 e.v. 1 Name und Vereinszweck 1. Der Verein führt den Namen Fußballverein Vilja Wehr 1925 e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz (VR10829)
Mehr