6 Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung

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1 6 Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Organisation von Pflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Betreuung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Eine ausführlichere Darstellung kann in Teilkonzepten nachgeschlagen werden. (Teilkonzept Pflege und Gemeinschaft) (Teilkonzept Finanzierung) 6.1 Worauf ist zu achten? 1. Wahl des Pflegedienstes Die Mieter der Wohngemeinschaft wählen analog der häuslichen Versorgung einen ambulanten (Pflege-) Dienst, der die individuellen Leistungen der Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung sicherstellt. Grundsätzlich sind nachfolgende Varianten denkbar: Variante Einigung auf und Beauftragung eines ambulantes Pflegedienstes, der Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen erbringt. Einigung auf und Beauftragung eines ambulanten (Pflege)Dienstes, der die (gemeinschaftlichen) Betreuungsleistungen erbringt. Für die Leistungen der individuellen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung können verschiedene Pflegedienste beauftragt werden. Beauftragung unterschiedlicher ambulanter Pflegedienste, die Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen erbringen. Merke Ermöglicht hohe Personalpräsenz/ -kontinuität. Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung liegen in einer Hand, geringer Abstimmungsbedarf. Individuelle Wahlfreiheit zugunsten einer gemeinschaftlichen Wahl eingeschränkt. Personalpräsenz/ -kontinuität teilweise eingeschränkt. Abstimmungsbedarf zwischen den Dienstleistern erforderlich. Individuelle Wahlfreiheit zugunsten einer gemeinschaftlichen Wahl hinsichtlich der (gemeinschaftlichen) Betreuungsleistungen eingeschränkt. Wahlfreiheit hinsichtlich des Dienstes, der individuelle Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellt. Personalpräsenz/-kontinuität stark eingeschränkt. Abstimmungsbedarf zwischen den Dienstleistern erforderlich. Wahlfreiheit hinsichtlich des ambulanten (Pflege-) Dienstes. Tabelle 1: Varianten zur Wahl eines ambulanten (Pflege-) Dienstes Modellprojekt "Gemeinsam sein 64

2 Hinsichtlich des ambulanten Dienstleisters, der die Pflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung in der Wohngemeinschaft erbringt, besteht grundsätzlich Wahlfreiheit der einzelnen Mieter. Eine hohe Personalpräsenz und Personalkontinuität des ambulanten Dienstes in der Wohngemeinschaft wird jedoch erst dann möglich, wenn sich die Mieter auf (möglichst) einen ambulanten Dienstleister verständigen. Dieser Sachverhalt ist frühzeitig mit der zuständigen Heimaufsicht zu erörtern. 2. Anforderungen an den ambulanten Pflegedienst Der beauftragte ambulante (Pflege-) Dienst ist nicht Träger oder Betreiber der Wohngemeinschaft. Vielmehr erbringt er Leistungen der Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung in der Wohngemeinschaft wie in jedem anderen Privathaushalt. Dies hat Konsequenzen für das Abhängigkeitsverhältnis: in der ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist der beauftragte Pflegedienst abhängig von den Auftraggebern, sprich den pflegebedürftigen Mietern bzw. deren Betreuer oder Angehörige. Sie können großen Einfluss auf die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung nehmen und bei großer Unzufriedenheit den ambulanten Pflegedienst wechseln. Gegenstand der Leistungserbringung durch den ambulanten Pflegedienst sind durch Pflege- und ggf. Betreuungsverträge definiert. Modellprojekt "Gemeinsam sein 65

3 An ambulante Pflegedienste in Wohngemeinschaften stellen sich insbesondere nachfolgende Anforderungen: 1. Mitarbeiterteam für die Wohngemeinschaft Der ambulante Pflegedienst muss über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen um ggf. eine 24-stündige Versorgung in der Wohngemeinschaft sicherzustellen. Darüber hinaus ist zur Herstellung von Personalkontinuität ein festes Mitarbeiterteam für die Wohngemeinschaft zusammenzustellen. Eine 24-stündige Rufbereitschaft einer Pflegefachkraft muss garantiert sein. 2. Konzeptgeleitete Leistungserbringung Die Leistungserbringung leitet sich aus dem bestehenden Konzept des Pflegedienstes ab. Dieses ist hinsichtlich der besonderen Begleitung in Wohngemeinschaften zu ergänzen und sollte Aussagen machen zu Verständnis von Pflege und Gemeinschaft Aufgaben und Rollen der Akteure der Wohngemeinschaft Zusammenarbeit der Akteure der Wohngemeinschaft Hauswirtschaftliche Versorgung, Pflege, Alltagsgestaltung, Gestaltung der Wohnsituation sowie Teilhabe und Integration Orientierung an Bedarfen und Bedürfnissen der Mieter Im Hinblick auf die Begleitung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften sollten besondere Begleitungsansätze wie der personzentrierte Ansatz nach T. Kitwood, Integrative Validation nach N. Richards, Biographiearbeit, Milieugestaltung etc. Bestandteil des Begleitungskonzeptes sein. (Teilkonzept Pflege und Gemeinschaft) 3. Anforderungen an die Mitarbeiter in der Wohngemeinschaft Die Mitarbeiter des Pflegedienstes sind Gast in der Wohngemeinschaft (und nicht Hausherr ). Sie stellen im Rahmen der Regelungen aus den Pflege- und Betreuungsverträgen die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung sicher wie in jedem anderen ( fremden ) Privathaushalt. Modellprojekt "Gemeinsam sein 66

4 Dabei arbeiten sie mit den Angehörigen und ggf. mit bürgerschaftlich Engagierten Hand in Hand. Die Pflegefachkraft übernimmt eine besondere Verantwortung für die Steuerung des Pflegeprozesses. Sie wird je nach Personalmodell durch hauswirtschaftliche Mitarbeiter, Präsenzkräfte oder Alltagsbegleiter, Pflegehilfskräfte, Familienpfleger, pädagogische Fachkräfte etc. unterstützt. (Personalmodelle) Die Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes sollten über entsprechende Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit Demenz, in der Zusammenarbeit mit Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten, in der Alltagsgestaltung sowie im Umgang mit Konflikten und Gruppenprozessen verfügen und sind entsprechend auf die Tätigkeit in der Wohngemeinschaft vorzubereiten. Eine kontinuierliche Begleitung des Mitarbeiterteams durch Dienstbesprechungen, Fortbildung, Fallarbeit, Supervision etc. ist unerlässlich. (Kap. 7 Bürgerbeteiligung) (Qualifizierungskonzept Basismodul) Um den Mitarbeitern in der Wohngemeinschaft Handlungssicherheit zu geben, sollten die Aufgaben und Anforderungen an die einzelnen Berufsgruppen schriftlich fixiert werden. Hilfreich können auch Tagesablaufpläne sein. (Tagesablaufpläne) Modellprojekt "Gemeinsam sein 67

5 4. Personaleinsatz in Wohngemeinschaften Der Personalbedarf in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz hängt maßgeblich von folgenden Fragestellungen ab: Wie hoch ist die Zahl der zu versorgenden Mieter? Wie ist der jeweilige (Pflege-) Bedarf und welche Leistungen werden in Anspruch genommen? Übernehmen Angehörige pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten? Können bürgerschaftlich Engagierte in regelmäßige Einzel- und/oder Gemeinschaftsbetreuungen eingebunden werden? Daraus leitet sich der Personaleinsatz des ambulanten (Pflege-) Dienstes ab hinsichtlich der Anwesenheit der Mitarbeiter in der Wohngemeinschaft (d. h. Besetzung im Tag- und Nachtdienst) sowie der Qualifikation der Mitarbeiter vor dem Hintergrund notwendiger Kompetenzen. In Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ist davon auszugehen, dass eine 24-stündige Anwesenheit eines Mitarbeiters vor Ort erforderlich ist. Um Kontinuität im Tagesverlauf sicherzustellen, sollten die Einsatzzeiten der Präsenzmitarbeiter mind. 5 Stunden dauern. Projektinitiatoren sollten im Vorfeld verschiedene Personalmodelle aufstellen, die in der Umsetzung flexibel an die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse angepasst werden müssen. (Personalmodelle) Die Wohngemeinschaft stellt im Sinne der ambulanten Pflege eine Tour dar, d. h., der Pflegeprozess muss verantwortlich von einer Pflegefachkraft gesteuert werden und für die Mitarbeiter in der Wohngemeinschaft müssen Tourenpläne erstellt und zur Einsicht bereitgehalten werden. Hinsichtlich des Personaleinsatzes ist zu beachten, dass zur Deckung der Personalkosten die notwendigen Erträge erwirtschaftet werden müssen. Modellprojekt "Gemeinsam sein 68

6 Zur Berechnung der dem Personaleinsatz entsprechenden Personalkosten ist entscheidend 1. wie hoch die Brutto-Arbeitgeber-Personalkosten sind, 2. von welcher jährlichen Regelarbeitszeit ausgegangen wird (Netto Arbeitszeit) und 3. welche zusätzlichen Kosten für Koordination, Leitung, Verwaltung, Abrechnung, Lohnbuchhaltung etc. (Overheadkosten) entstehen. Zur Berechnung der Personalkosten kann folgendes Schema zugrunde gelegt werden. Personal Std. im Jahr Stellenanteil Kosten pro Jahr 365 Tage* tägl. Std. im Jahr/ Arbeitsstd. Nettoarbeitszeit Mitarbeiter 1 (x Std. pro Tag) Mitarbeiter 2 (x Std. pro Tag) (...) 365 Tage* tägl. Arbeitsstd. Std. im Jahr/ Nettoarbeitszeit Stellenanteil* Brutto- Arbeitgeber- Personalkosten Stellenanteil* Brutto- Arbeitgeber- Personalkosten Kosten pro Monat Kosten pro Jahr/ 12 Monate Kosten pro Jahr/ 12 Monate Zwischensumme zzgl. x % Overheadkosten Gesamt Durchschn. Betrag pro Bewohner Tabelle 2: Schema zur Personalkostenberechnung Eine hohe Personalpräsenz und -kontinuität des ambulanten Pflegedienstes in der Wohngemeinschaft wird dann möglich, wenn 1. die Mieter der Wohngemeinschaft ein bestimmtes Maß an Hilfe- und Pflege benötigen und in Anspruch nehmen, 2. eine ausreichende Zahl von Mietern in der Wohngemeinschaft lebt und 3. sich die Mieter auf einen Pflegedienst verständigen, der für alle die pflegerische und hauswirtschaftliche Leistung übernimmt. (Kap. 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Kap. 3 Finanzierung) Modellprojekt "Gemeinsam sein 69

7 Durch die Summe der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen jedes einzelnen Mieters kann der beauftragte ambulante Pflegedienst eine möglichst hohe Personalpräsenz (möglichst rund-um-die-uhr) in der Wohngemeinschaft sicherstellen. Projektinitiatoren müssen sich im Vorfeld überlegen, ob das Vorliegen eines festgelegten Hilfe- und Pflegebedarfs (z. B. Pflegebedarf nach Pflegestufe 1) Voraussetzung für den Einzug in die Wohngemeinschaft ist, damit entsprechende Pflege- und hauswirtschaftliche Leistungen von den Mietern benötigt und in Anspruch genommen werden und wie viele Personen mit Pflege- und Hilfebedarf in der Wohngemeinschaft leben müssen damit eine hohe Personalpräsenz sichergestellt werden kann. Um wettbewerbsfähig zu sein, sollten die Gesamtkosten der Wohngemeinschaft nicht über den Kosten einer vergleichbaren stationären Einrichtung liegen. Damit sind dem Personaleinsatz klare Grenzen gesetzt. Modellprojekt "Gemeinsam sein 70

8 6.2 Wie ist vorzugehen? Checkliste Nr. Was ist zu tun? Anmerkungen 1 Erkundigungen zu bereits bestehenden Wohngemeinschaften einreits ambulant betreute Wohngemeinschaften? Gibt es im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt oder in benachbarten Kreisen beholen Wie wird dort der Personaleinsatz gesteuert? Gibt es Absprachen/Vereinbarungen mit dem örtlichen Sozialhilfeträger hinsicht- 2 Anforderungen an den (Pflege-) dienst und Mitarbeiter definieren 3 Ambulanten (Pflege-) Dienst wählen 4 Personalmodell aufstellen 5 Wirtschaftlichkeit aus der Perspektive des Pflege- /Betreuungsdienstes überprüfen lich der Anforderungen Personalqualifikation und -einsatz? Zusammensetzung des Mitarbeiterteams Konzept Personalpräsenz und -kontinuität Varianten: Einigung und Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes, der Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen erbringt. Einigung auf und Beauftragung eines ambulanten (Pflege-)Dienstes, der die (gemeinschaftlichen) Betreuungsleistungen erbringt. Für die Leistungen der individuellen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung können verschiedene Pflegedienste beauftragt werden. Beauftragung unterschiedlicher ambulanter Pflegedienste, die Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen erbringen. Entscheidende Variablen sind: Wie hoch ist die Zahl der zu versorgenden Mieter? Wie ist der jeweilige (Pflege-) Bedarf und welche Leistungen werden in Anspruch genommen? Übernehmen Angehörige pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten? Können bürgerschaftlich Engagierte in regelmäßige Einzel- und/oder Gemeinschaftsbetreuungen eingebunden werden? Gegenüberstellung der Personalkosten mit den zu erwartenden Erträgen Modellprojekt "Gemeinsam sein 71

9 Nr. 6 Mitarbeiterteam auf die Aufgaben in der Wohngemeinschaft vorbereiten Was ist zu tun? Anmerkungen Teamfindung Qualifizierung hinsichtlich: Umgang mit Menschen mit Demenz, Zusammenarbeit mit Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten, Alltagsgestaltung Umgang mit Konflikten und Gruppenprozessen 7 Mitarbeiter kontinuierlich begleiten z. B. im Rahmen von: Fallbesprechungen Dienstbesprechungen Regelmäßigen Fortbildungen Supervision Modellprojekt "Gemeinsam sein 72

10 6.3 Welche Schwierigkeiten können auftreten? 1. Sicherstellung der Personalpräsenz bei Abwesenheit einzelner Mieter Der ambulante Pflegedienst kann nur die Pflegeleistungen in Rechnung stellen, die tatsächlich erbracht wurden. Trotzdem muss auch bei Abwesenheit einzelner Mieter, z. B. durch Krankenhausaufenthalt oder Wohnungsleerstand, die Personalpräsenz in der Wohngemeinschaft sichergestellt werden. Eine Anpassung des Personaleinsatzes ist oft nur bedingt möglich. Für diese Ausfälle sind entsprechende Rücklagen vom Pflegedienst zu bilden. 2. Zweifel potentieller Interessenten hinsichtlich der Versorgungssicherheit Der flexible Personaleinsatz kann bei potentiellen Interessenten Unsicherheiten hinsichtlich der Versorgungssicherheit in Wohngemeinschaften auslösen. Eine verständliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist daher ratsam. (Kap. 4 Öffentlichkeitsarbeit) 3. Einschränkung der Wahlfreiheit des ambulanten Dienstleisters Damit der ambulante Dienstleister eine hohe Personalpräsenz und -kontinuität in der Wohngemeinschaft sicherstellen kann, ist die gemeinsame Beauftragung eines bzw. verschiedener ambulanter Dienstleister durch die Mietergemeinschaft notwendig. Dies bedeutet, dass die Wahlfreiheit zugunsten einer gemeinsamen Wahl eingeschränkt wird und Mieter, die später in die Wohngemeinschaft einziehen an die vorher getroffene Entscheidung gebunden sind. Dieser Sachverhalt ist frühzeitig mit dem zuständigen Sozialhilfeträger zu diskutieren. 4. Zeitpunkt der gemeinschaftlichen Wahl des ambulanten Pflegedienstes Damit ein Pflegedienst ausreichend Zeit hat, die notwendigen personellen Voraussetzungen zur Übernahme der Versorgung in der ambulant betreuten Wohngemein- Modellprojekt "Gemeinsam sein 73

11 schaft zu schaffen, ist eine frühzeitige Wahl des Pflegedienstes erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zusammensetzung der Mietergemeinschaft oftmals noch nicht abschließend geklärt. Damit auch später hinzukommende Mieter die Möglichkeit haben, Einfluss auf die Beauftragung des Pflegedienstes zu nehmen, sollte die Entscheidung durch die Mietergemeinschaft regelmäßig überprüft werden. 5. Stellung ambulanter Pflegedienste als Initiatoren von Wohngemeinschaften Ambulante Pflegedienste, die sich für den Aufbau einer Wohngemeinschaft engagieren, müssen sich nach Abschluss der Initiierungsphase auf ihre Rolle als ambulanter Dienstleister zurückziehen. Die Ausübung des Wahlrechtes durch die Mieter der Wohngemeinschaften kann dazu führen, dass sie nicht als ambulanter Dienstleister beauftragt werden. 6.4 Weitergehende Arbeitshilfen Personalmodelle Tagesablauf mit Aufgabenbeschreibung Modellprojekt "Gemeinsam sein 74

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