UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG. Anstellungsvertrag zwischen MVZ-Träger und Arzt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG. Anstellungsvertrag zwischen MVZ-Träger und Arzt"

Transkript

1 1 UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Anstellungsvertrag zwischen MVZ-Träger und Arzt 1 Dienstverhältnis 2 Arbeitszeit, Überstunden 3 Pflichten des angestellten Arztes 4 Dienstaufgaben 5 Persönliche Leistungserbringung 6 Wirtschaftlichkeitsgebot 7 Mitwirkung in Personalangelegenheiten 8 Urlaub, Fortbildung 9 Vergütung 10 Alters- und Hinterbliebenenversorgung 11 Versicherungsschutz 12 Krankheit 13 Entwicklungsklausel 14 Nebentätigkeiten 15 Vertragsdauer 16 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot 17 Zeugnis 18 Kraftfahrzeugbenutzung 19 Rechtsweg 20 Schlussbestimmungen Muster-Anstellungsvertrag zwischen MVZ-Träger und Arzt Zwischen dem MVZ und (Arbeitgeber) Dr. med. Privatanschrift wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1 Dienstverhältnis (1) Der Arbeitnehmer wird als Facharzt für Innere Medizin angestellt. Das Anstellungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Anstellung nach diesem Vertrag beginnt an dem Tage, an dem die Zulassungsgremien der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Genehmigung bestandskräftig erteilt haben, den Arbeitnehmer im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu beschäftigen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen gegenüber dem MVZ, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Zulassungsgremien abzugeben, die zur Erlangung der vorgenannten Genehmigung erforderlich sind. (2) Die ersten drei Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. 2 Arbeitszeit, Überstunden (1) Die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden pro Woche. Der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit und die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Werktage Montag bis Freitag richten sich nach den Erfordernissen des

2 2 MVZ und sind mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Die Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit erfolgt mit Hilfe der vom Arbeitgeber installierten Stechuhr. (2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, im rechtlich zulässigen Rahmen Überstunden, die gemäß 9 Abs. 3 durch Freizeit auszugleichen oder zu vergüten sind, anzuordnen 3 Pflichten des angestellten Arztes (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine ganze Arbeitskraft in den Dienst des Arbeitgebers zu stellen. Er übt seine Tätigkeit nach folgenden Maßgaben aus: 1. Das Selbstbestimmungsrecht und die Würde der Patienten sind zu respektieren und ihre Privatsphäre zu achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einzuhalten. 2. Der Arbeitnehmer hat seinen Arztberuf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit auszuüben und die jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und seines Fachgebietes zu beachten. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seinen ärztlichen Aufgaben oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann. Er hat seinen Arztberuf gewissenhaft auszuüben und dem ihm bei seiner Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. 3. Der Arbeitnehmer hat die ihm obliegenden Arbeiten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den allgemeinen und den besonderen organisatorischen Weisungen des Arbeitgebers bzw. seiner Bevollmächtigten gewissenhaft und unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen. 4. Der Arbeitnehmer übt seinen Arztberuf eigenverantwortlich und selbstständig aus und ist in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen und insbesondere hat er in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen oder zu beachten. Außerhalb des Bereichs der originären Berufsausübung ist er an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden. 5. Der Arbeitnehmer hat das Recht der Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln, zu achten. 6. Der Arbeitnehmer darf den begründeten Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuziehen oder an einen anderen Arzt überwiesen zu werden, in der Regel nicht ablehnen. 7. Der Arbeitnehmer darf im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgeben oder an einer solchen Abgabe mitwirken sowie sonstige mit dem Arztberuf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbringen, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen seiner Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie ist. 8. Der Arbeitnehmer hat die für das MVZ des Arbeitgebers geltenden berufsrechtlichen, vertragsärztlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. (2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Eintragung in das Arztregister ( 95 a SGBV) auf seine eigenen Kosten herbeizuführen und aufrechtzuerhalten. (3) Der Arbeitnehmer hat den organisatorischen Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Soweit mehrere Ärzte des gleichen Fachgebiets beschäftigt werden, hat der

3 3 Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers gemeinschaftlich mit diesen die Aufgaben nach Absatz 1 zu übernehmen. (4) Der Arbeitnehmer ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen in dem MVZ tätigen Personen verpflichtet. (5) Der Arbeitnehmer hat über sämtliche das MVZ und ihre Patienten betreffenden Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist es ihm deshalb untersagt, Informationen über das MVZ und seine internen Verhältnisse nach außen mitzuteilen und an Dritte weiterzugeben, soweit dies Kredit und Ansehen schädigen könnte. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit endet dort, wo der Arbeitnehmer zur Wahrnehmung seiner eigenen berechtigten Interessen handelt oder er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet ist. 4 Dienstaufgaben (1) Der Arbeitnehmer untersteht der Dienstaufsicht des Arbeitgebers bzw. der von diesem beauftragten Personen. 3 Abs. 1 bleibt unberührt. (2) Mit Aufnahme seiner Tätigkeit wird der Arbeitnehmer, soweit er es noch nicht ist, Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung ( 77 Abs. 3 i. V. m. 95 Abs. 3 Satz 2 SGBV). Der Arbeitnehmer ist in der Wahrnehmung seiner hieraus resultierenden Rechte weisungsfrei. (3) Der Arbeitnehmer hat nach Maßgabe der vom Arbeitgeber bestimmten Aufgabenstellung und Zielsetzung alle hierzu anfallenden Tätigkeiten zu besorgen, soweit diese nicht nach der jeweils gültigen Nebentätigkeitserlaubnis ausdrücklich zu den Nebentätigkeiten gehören, und sich nach Maßgabe der berufs- und vertragsarztrechtlichen Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber fortzubilden. Die Nebentätigkeitserlaubnis kann nur aus wichtigem Grund versagt werden. (4) Dem Arbeitnehmer obliegt es weiter, die dem Patienten gegenüber bestehenden Aufklärungspflichten zu erfüllen, dabei die vom Arbeitgeber erlassenen Dienstanweisungen sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu beachten. (5) Zu den Aufgaben des Arbeitnehmers gehört es auch, die ärztlichen Anzeige- und Meldepflichten zu erfüllen, die für den ärztlichen Bereich erlassenen Vorschriften, Dienstanweisungen und Anordnungen einzuhalten sowie deren Durchführung sicherzustellen. (6) Zu den Dienstaufgaben gehören insbesondere die Untersuchung und Befundung der zugewiesenen Patienten, die therapeutische Versorgung der Patienten und die konsiliarische Zusammenarbeit mit den anderen für das MVZ tätigen Personen. (7) Der Arbeitnehmer hat für jeden Patienten eine Dokumentation nach Maßgabe des Trägers zu führen. Eigentümer der Dokumentation ist das MVZ, das diese unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen Schweigepflicht aufbewahrt. Der Arbeitnehmer hat jederzeit Zugang zu den für die Patienten geführten Dokumentationen; dies gilt auch für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem MVZ, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht, dafür ein berechtigtes Interesse nachweist und gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Vorstehende Regelungen gelten sinngemäß auch für ähnliche, insbesondere technische Aufzeichnungen und Bilder. (8) Im Rahmen der Besorgung seiner Dienstaufgaben überträgt der Arbeitnehmer, soweit nicht die Art oder die Schwere der Krankheit sein persönliches Tätigwerden erfordert und dies zulässig ist, den nichtärztlichen Mitarbeitern entsprechend ihrem beruflichen Bildungsstand, ihren Fähigkeiten und Erfahrungen bestimmte Tätigkeitsbereiche oder Einzelaufgaben zur selbständigen Erledigung.

4 4 (9) Der Arbeitnehmer hat auf die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorschriften hinzuwirken. (10) Soweit der Arbeitgeber zur Erhebung der Entgelte, zur Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung, zur Diagnosenstatistik, für allgemeine statistische Zwecke o. ä. Angaben über die von dem Arbeitnehmer selbst oder von sonstigen Mitarbeitern bewirkten ärztlichen Leistungen oder Sachleistungen braucht, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber alle Angaben zu machen. Die ärztliche Schweigepflicht und die Vorschriften über den Datenschutz bleiben unberührt. (11) Der Arbeitnehmer hat an Maßnahmen der Qualitätssicherung mitzuwirken. (12) Vorkommnisse von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere auch Untersuchungen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, potentielle Haftungsfälle, auftretende Schwierigkeiten oder Missstände in seiner Abteilung hat der Arbeitnehmer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Eine Korrespondenz mit Behörden, Versicherung, Krankenkassen, MDK, Anspruchstellern, Presse und Rundfunk etc. findet ausschließlich über den Arbeitgeber statt. (13) Bei der Durchführung der Dienstaufgaben hat der Arbeitnehmer zu beachten, dass für sämtliche wirtschaftlichen Angelegenheiten des MVZ dessen Geschäftsführung zuständig ist. Die Geschäftsführung vertritt das MVZ rechtlich gegenüber Dritten, gibt alle Bestellungen auf, tätigt alle Einkäufe und schließt alle Verträge. 5 Persönliche Leistungserbringung (1) Der Arbeitnehmer hat die von ihm nach diesem Vertrag übernommenen Aufgaben grundsätzlich persönlich zu erfüllen. (2) Eine Delegation von Einzelaufgaben oder bestimmten feststehenden Tätigkeitsbereichen auf nachgeordnete Ärzte, Weiterbildungsassistenten und nichtärztliche Mitarbeiter ist nur insoweit zulässig, wenn im Einzelfall nicht das persönliche Tätigwerden des Arbeitnehmers, insbesondere nach den berufs-, weiterbildungs- und vertragsarztrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist. (3) Der Arbeitnehmer kann weitere Ärzte des MVZ konsiliarisch hinzuziehen. Sonstige Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen kann der Arbeitnehmer, soweit hierdurch Kosten für das MVZ bedingt sind, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber hinzuziehen, und ohne das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber nur dann, wenn es in Einzelfällen aus medizinischen Gründen unabdingbar notwendig ist. 3 Abs. 1 Nr. 6 dieses Vertrages bleibt unberührt. 6 Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Der Arbeitnehmer ist bei der Behandlung der Patienten im Rahmen des ärztlich Notwendigen zu zweckmäßigem, wirtschaftlichem und sparsamem Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des MVZ verpflichtet. Er ist dabei in gleichem Maße für einen entsprechenden Mitteleinsatz durch die nichtärztlichen Mitarbeiter verantwortlich. (2) Über die Einführung neuer diagnostischer und therapeutischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bzw. Maßnahmen, die wesentliche Mehrkosten verursachen, hat der Arbeitnehmer Einvernehmen mit dem Arbeitgeber herbeizuführen, soweit nicht die medizinische Notwendigkeit in Einzelfällen solche Maßnahmen oder Methoden unabdingbar macht. (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Verordnung von Arzneimitteln und für den medizinischen Sachbedarf.

5 5 7 Mitwirkung in Personalangelegenheiten (1) Der Arbeitnehmer hat in ärztlichen Angelegenheiten das Weisungsrecht gegenüber nichtärztlichen Mitarbeitern. Bei deren Einstellung und / oder Zuweisung hat er ein Anhörungsrecht. (2) Bei der Zuweisung von Aufgaben an Nachgeordnete hat er den Bildungsstand der Mitarbeiter und deren Arbeits-, Ausbildungs- und / oder Weiterbildungsverträge sowie die Einhaltung der jeweils vereinbarten Arbeitszeiten zu beachten. (3) Zeugnisse über die ärztliche Weiterbildung oder ähnliche Bescheinigungen stellt der Arbeitnehmer aus. Sie sind vor ihrer Ausfertigung dem Arbeitgeber zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt Arbeitszeugnisse anzufertigen. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat er jedoch eine fachliche Beurteilung abzugeben. 8 Urlaub, Fortbildung (1) Der Arbeitnehmer erhält einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen. War er weniger als 12 Monate im Kalenderjahr beschäftigt, so erhält er für jeden vollen Monat seiner Tätigkeit anteiligen Urlaub. Der Zeitpunkt und die Dauer der einzelnen Urlaubsabschnitte sind im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen. (2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich nach Maßgabe des 95d SGBV fortzubilden und den Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber, der für ihn zuständigen Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend 95d Abs. 3 SGBV zu erbringen. Die hierfür anfallenden Fortbildungskosten trägt der Arbeitgeber. 9 Vergütung (1) Der Arbeitnehmer erhält eine feste Jahresvergütung in Höhe von (in Worten: achtundsiebzigtausend Euro) brutto. Sie ist, aufgeteilt in zwölf Jahresraten (je ), jeweils zum Ende eines Monats fällig. Die feste Jahresvergütung wird zum ersten Januar eines jeden Jahres an die Preissteigerungsrate in Deutschland nach den diesbezüglichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden angepasst. Der Arbeitnehmer erhält die von der Kassenärztlichen Vereinigung gezahlte Vergütung für die Teilnahme am allgemeinen vertragsärztlichen Notfalldienst Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer zusätzlich eine leistungsorientierte Zusatzvergütung, die im Sinne einer Zielvereinbarung als Anlage zu diesem Vertrag jährlich separat vereinbart wird. (2) Mit der in Absatz 1 vereinbarten Vergütung sind alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis abgegolten, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3. Erstattungen für Krankenbesuche oder andere praxisbedingte Fahrten sowie Reisekosten erfolgen nach steuerlichen Höchstsätzen. (3) Mehrarbeitsleistungen werden durch entsprechende Freizeit bis zum Ende des darauf folgenden Monats ausgeglichen. Nach Ablauf des Ausgleichszeitraums wird für die bis dahin nicht in Freizeit ausgeglichenen Mehrarbeitsleistungen pro Stunde 1/120tel der monatlichen Vergütung eines Vollzeitbeschäftigten vergütet. 10 Alters- und Hinterbliebenenversorgung Für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung wird eine kapitalgedeckte arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge abgeschlossen. 11 Versicherungsschutz (1) Der Arbeitgeber schließt zu seinen Lasten für alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers aus diesem Vertrag eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab. Der Arbeitnehmer ist zur Einsichtnahme in den Versicherungsschein berechtigt.

6 6 (2) Die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung werden paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. (3) Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer unverzüglich bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. 12 Krankheit (1) Es gelten die Regelungen der Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall nach den gesetzlichen Bedingungen. (2) Bei Arbeitsverhinderung gleich aus welchen Gründen ist der Arbeitgeber unverzüglich am ersten Tag bis 10 Uhr über den Grund der Verhinderung zu verständigen. (3) Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlicher Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen. Im Übrigen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. (4) Der Arbeitgeber kann bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Arbeitnehmer dienstfähig oder frei von ansteckenden Krankheiten ist. Von der Befugnis darf nicht willkürlich Gebrauch gemacht werden. 13 Entwicklungsklausel (1) Der Arbeitgeber kann im Benehmen mit dem Arbeitnehmer sachlich gebotene organisatorische Änderungen im MVZ vornehmen. Der Arbeitgeber hat das Recht, nach dem objektiv vorliegenden Bedarf den Umfang der Abteilung, in der der Arbeitnehmer tätig ist, zu ändern, die Ausführung bestimmter Leistungen von der Abteilung ganz oder teilweise abzutrennen und anderen Fachabteilungen, Funktionsbereichen, Instituten, Untersuchungsoder Behandlungseinrichtungen oder Ärzten zuzuweisen, weitere selbstständige Fachabteilungen, Funktionsbereiche oder Institute auch gleicher Fachrichtung neu einzurichten, zu unterteilen, abzutrennen oder zu schließen und dafür weitere Ärzte auch gleicher Fachrichtung in anderen Abteilungen als leitende Abteilungsärzte einzustellen. (2) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass durch solche Maßnahmen das Einkommen des Arbeitnehmers im MVZ der Höhe nach keine Minderung bedingt. 14 Nebentätigkeiten (1) Der Arbeitnehmer darf Nebentätigkeiten nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers ausüben. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer die Nebentätigkeitserlaubnis nur aus wichtigem Grund versagen. Nebentätigkeiten, die mit 20 Abs. 1 und / oder 20 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte ZV) oder mit den Interessen des MVZ und / oder des Arbeitgebers unvereinbar sind, sind nicht genehmigungsfähig. Der Arbeitgeber kann die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit unter Nutzung der Ressourcen des MVZ davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer sich verpflichtet, dem Arbeitgeber einen Vorteilsausgleich zu leisten und die im Falle der Nutzung der Ressourcen des MVZ entstehenden Kosten zu erstatten. (2) Ehrenamtliche Tätigkeiten (z.b. in der Selbstverwaltung), Gutachter- sowie Vortragstätigkeiten sind erlaubt, soweit die Arbeit im MVZ dadurch nicht beeinträchtigt wird. Einnahmen aus Vorträgen und Gutachtertätigkeit stehen nur dem Arbeitnehmer zu.

7 7 15 Vertragsdauer (1) Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Nach Ablauf der Probezeit kann jede Vertragspartei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach 626 BGB aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (3) Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Erreichung der gesetzlich geregelten Höchstaltersgrenze in der jeweils geltenden Fassung oder mit Ablauf des Monats, in dem dem Arzt der Bescheid über eine vom Rentenversicherungsträger oder von einer anderen Versorgungseinrichtung festgestellte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zugestellt wird. 16 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Dem Arbeitnehmer ist es für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertrages untersagt: a. sich in einem Umkreis von fünf Kilometern um das MVZ in eigener Praxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft und / oder Kooperationsgemeinschaft als Facharzt für Innere Medizin niederzulassen, b. als freier Mitarbeiter oder angestellter Facharzt für Innere Medizin in einer im vorgenannten räumlichen Schutzbereich gelegenen Arztpraxis oder ärztlich geleiteten Einrichtung ärztlich auch im Bereich der ambulanten Heilkunde im Gebiet der Inneren Medizin tätig zu werden. (2) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro) zu zahlen. Im Fall eines Dauerverstoßes (Dauer des Verstoßes von über einem Monat) wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens und sonstiger Ansprüche bleibt vorbehalten. (3) Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots eine monatliche Entschädigung in Höhe von zwei Drittel der zuletzt gewährten Bruttomonatsvergütung. (4) Das Wettbewerbsverbot gilt auch mit einem gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Rechtsnachfolger des MVZ. (5) Im Übrigen finden auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot die Regelungen der 74 ff. HGB entsprechende Anwendung. (6) Dem Arbeitgeber steht es frei auf die Inhalte und Wirkungen des 16 dieses Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer zu verzichten mit der Folge, dass 16 insgesamt keine Anwendung findet. Diese Erklärung ist innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Kündigungserklärung abzugeben. 17 Zeugnis Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses, das umgehend auszuhändigen ist. Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer auf Wunsch auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis.

8 8 18 Kraftfahrzeugbenutzung Dem Arbeitnehmer wird ein Kraftfahrzeug des Arbeitgebers für Dienstfahrten (z.b. Krankenbesuche) zur Verfügung gestellt. Benutzt er ein eigenes Fahrzeug, so erhält er pro Kilometer 50 Cent ersetzt. 19 Rechtsweg Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt der ordentliche Rechtsweg. 20 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie die Aufhebung dieser Formvorschrift bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung werden Rechte und Pflichten nicht begründet. (2) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von dem Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen. (3) Jede Vertragspartei erhält ein Exemplar dieses Vertrages. (4) Jede Vertragspartei allein trägt die von ihr im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages veranlassten Kosten für Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung. (5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder während der Vertragsdauer werden, so wird der Vertrag in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertragstreue durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Vertragslücke. Kollidieren Regelungen dieses Vertrages mit dem ärztlichen Berufsrecht, geht dieses vor..., den (Arbeitgeber). (Arbeitnehmer)

Dienstvertrag für angestellte Ärzte

Dienstvertrag für angestellte Ärzte Dienstvertrag für angestellte Ärzte Zwischen -nachfolgend Arbeitgeber- und -nachfolgend Arzt- Präambel (1) Herr Dr. med. ist in niedergelassener Facharzt für und nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung

Mehr

Dienstvertrag. ... Name der Gesellschaft... Anschrift MVZ und... Name... Facharztbezeichnung... Anschrift

Dienstvertrag. ... Name der Gesellschaft... Anschrift MVZ und... Name... Facharztbezeichnung... Anschrift Zwischen Dienstvertrag Name der Gesellschaft Anschrift MVZ und Name Facharztbezeichnung Anschrift schließen folgenden Dienstvertrag: Arzt Präambel (1) Das MVZ ist zur vertragsärztlichen Versorgung für

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten Seite 1 von 6 Befristeter Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisanschrift)

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages. als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages. als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten Dieser Vertragstext ist ausdrücklich als Muster zu verstehen. Er erhebt

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt Dieser Vertragstext ist ausdrücklich als Muster zu verstehen. Er erhebt keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Er dient der Information,

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend

Mehr

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen der. Firma. ProLogic S.E. GmbH Bahnstr Erkrath. (im folgenden Arbeitgeber genannt) und. Herrn.

Arbeitsvertrag. zwischen der. Firma. ProLogic S.E. GmbH Bahnstr Erkrath. (im folgenden Arbeitgeber genannt) und. Herrn. Arbeitsvertrag zwischen der Firma ProLogic S.E. GmbH Bahnstr. 28-30 40699 Erkrath (im folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn xxx xxxxxx 40xxx xxxxxx (im folgenden Arbeitnehmer genannt) wird folgendes

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet)

Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet) Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet) Zwischen Firma, Vor- und Zuname, Adresse, PLZ Ort nachfolgend Arbeitgeber genannt und Vor- und Zuname, Adresse, PLZ Ort nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird folgender

Mehr

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

Vertrag über die Anstellung eines Arztes in einer Einzelpraxis

Vertrag über die Anstellung eines Arztes in einer Einzelpraxis Vertrag über die Anstellung eines Arztes in einer Einzelpraxis zwischen Name Facharztbezeichnung Anschrift Arbeitgeber und Name Facharztbezeichnung Anschrift Arbeitnehmer 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages

Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages NARKA, Aachen (Workshop 1) 23.09.2016 Wechsel ins Angestelltenverhältnis - Angestellter als Vertragsarzt, was muss ich beachten? Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages Ass. iur. Evelyn Weis Juristin

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag

Mehr

Arbeitsvertrag. Zwischen. Firma Straße PLZ Ort. - als Arbeitgeber - und. Name Straße PLZ Ort. - als Arbeitnehmer -

Arbeitsvertrag. Zwischen. Firma Straße PLZ Ort. - als Arbeitgeber - und. Name Straße PLZ Ort. - als Arbeitnehmer - Arbeitsvertrag Zwischen Firma Straße PLZ Ort - als Arbeitgeber - und Name Straße PLZ Ort - als Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Anstellung Wir stellen Sie ab dem in unserem Unternehmen

Mehr

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung

Mehr

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag

Mehr

Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer -

Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer - ARBEITSVERTRAG (Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.) Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im

Mehr

Arbeitsvertrag für Angestellte

Arbeitsvertrag für Angestellte M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde

Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde zwischen - im folgenden Praxisinhaber oder Arbeitgeber genannt - und - im folgenden Zahnarzt/Kieferorthopäde oder Angestellter genannt - wird folgendes

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

im Folgenden Praktikant genannt wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen:

im Folgenden Praktikant genannt wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen: Art.Nr. 01097 PraktikantenVERTRAG Zwischen unternehmen vorname und name strasse und hausnummer plz und stadt im Folgenden Unternehmen genannt und vorname und name strasse und hausnummer plz und stadt im

Mehr

Betriebsleitervertrag. Hinweis:

Betriebsleitervertrag. Hinweis: 2 Betriebsleitervertrag Hinweis: Der Mustervertrag ist grundsätzlich nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Er ist auf den Regelfall zugeschnitten, besondere Umstände des Einzelfalles

Mehr

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Rz. Teil A Einführung I. Aufbau der Darstellung 1 II. Der Chefarztvertrag 7 1. Der Begriff des Chefarztes 7 2. Rechtliche Qualifikation des

Mehr

Arbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten. Anstellungsvertrag

Arbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten. Anstellungsvertrag Arbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten Anstellungsvertrag Die Firma : und Herr / Frau:... schließen folgenden Anstellungsvertrag: 1. Beginn des Anstellungsverhältnisses Das Anstellungsverhältnis

Mehr

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer

Mehr

Anstellungsvertrag für ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis

Anstellungsvertrag für ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis Anstellungsvertrag für ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis Zwischen Frau/Herr... Straße... PLZ/Ort... (Arbeitgeberin/Arbeitgeber, im Folgenden AG genannt) und wird Folgendes vereinbart: Frau/Herr...

Mehr

Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften.

Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften. Amtsblatt des Erzbistums Köln 2017, Nr. 160 ab 01.01.2018 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2012, Nr. 173 ab 01.11.2012 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung

Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung Anlage 7 zur DVO Regelungen für Berufspraktika 1 Geltungsbereich, Überleitung (1) Diese Anlage gilt für Personen, die ihr berufspraktisches Jahr, ihr Jahrespraktikum, ihr Anerkennungsjahr, ihren Pastoralkurs

Mehr

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt Volontariatsvertrag zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt und Herrn/Frau (Name des/r Volontärs/Volontärin) - nachstehend Volontär/in genannt 1. Ziel des Volontariats und Tätigkeit

Mehr

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin / Staatlich anerkannter Altenpfleger Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung)

Mehr

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet

Mehr

1 Geltungsbereich. Als Vollbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden.

1 Geltungsbereich. Als Vollbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden. Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen. Frau Rechtsanwältin Dr. Paula Unverzagt,. - nachstehend Rechtsanwältin genannt - und

Arbeitsvertrag. zwischen. Frau Rechtsanwältin Dr. Paula Unverzagt,. - nachstehend Rechtsanwältin genannt - und Arbeitsvertrag zwischen Frau Rechtsanwältin Dr. Paula Unverzagt,. - nachstehend Rechtsanwältin genannt - und Frau Ina Immerfleiß, geboren am..., wohnhaft in..., - nachstehend Mitarbeiterin genannt - 1

Mehr

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Muster Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift)

Mehr

Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer

Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen

Mehr

Muster eines Anstellungsvertrages als Ausbildungsassistentin/ Ausbildungsassistent im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung

Muster eines Anstellungsvertrages als Ausbildungsassistentin/ Ausbildungsassistent im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung Muster eines Anstellungsvertrages als Ausbildungsassistentin/ Ausbildungsassistent im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung Hinweis zur Benutzung des Muster-Anstellungsvertrages: Dieser Vorschlag

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Vertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft

Vertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft Vertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft zwischen - nachfolgend Gesellschafter I und.. - nachfolgend Gesellschafter II wird nachfolgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragszweck Die unterzeichnenden

Mehr

Arbeitsvertrag für Angestellte

Arbeitsvertrag für Angestellte M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte. (ohne Tarifbindung)

Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte. (ohne Tarifbindung) Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte (ohne Tarifbindung) Zwischen [Name und Adresse des Unternehmensleiters] und Herrn/Frau [Name und Adresse des Arbeitnehmers] kommt es zur Schließung des folgenden

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,

Mehr

Konsiliararztvertrag

Konsiliararztvertrag Konsiliararztvertrag zwischen. -im Folgenden Konsiliararzt - und dem Krankenhaus... vertreten durch... -im Folgenden Krankenhaus wird nachfolgender Konsiliararztvertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen

Mehr

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer)

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer) Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer) Der Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen einer Gesellschaft (GmbH) und ihrem Geschäftsführer. Er ist

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr

Dieses Dokument finden Sie unter  unter der Dok-Nr Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 26369 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Honorarvereinbarung. zwischen

Honorarvereinbarung. zwischen ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn

Mehr

Ira Paschedag Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ira Paschedag Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Arbeitsplatz MVZ ein Zukunftsmodell? Ira Paschedag Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Hast Maus von Radetzky Münsterstraße 9 59065 Hamm www.gesundheit-arbeit-recht.de MVZ 95 I S.2 SGB

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr

Dieses Dokument finden Sie unter  unter der Dok-Nr Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21018 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Martin Jänsch Rechtsberater Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Wer Arbeitsverträge nachmacht oder verfälscht Arbeitsrecht

Mehr

Dienstvertrag für Angestellte

Dienstvertrag für Angestellte Zwischen der Firma (im Folgenden Arbeitgeber genannt) Und Herrn/Frau (im Folgenden Arbeitnehmer genannt) wird nachstehender Dienstvertrag für Angestellte Abgeschlossen: Anzuwendender Kollektivvertrag:

Mehr

Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt)

Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt) Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft Zwischen der (nachfolgend Auftraggeber genannt) vertreten durch den/die Bürgermeister/in und den/die vertretungsberechtigten Beamten/Beamtinnen

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend

Mehr

Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn..

Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn.. Anlage 1 Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn.. und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer M u s t e r Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma (Sitz oder Anschrift) als Arbeitgeber und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in)

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen

Mehr

V O R S T A N D S D I E N S T V E R T R A G

V O R S T A N D S D I E N S T V E R T R A G F o r m u l i e r u n g s - / O r i e n t i e r u n g s h i l f e f ü r e i n e n V O R S T A N D S D I E N S T V E R T R A G Die Krankenkasse (KK )..., Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in...,

Mehr

Arbeitsvertrag, unbefristet (Muster)

Arbeitsvertrag, unbefristet (Muster) Arbeitsvertrag, unbefristet (Muster) Hinweise: 1. Nachstehendes Muster bedarf stets der Anpassung an den Einzelfall. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eigenmächtige Anpassungen des Musters und ihre

Mehr

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.

Mehr

Muster: keine Haftung, individuelle Beratung erforderlich

Muster: keine Haftung, individuelle Beratung erforderlich Arbeitsvertrag Mini-Job Zwischen und Herr / Frau im Folgenden Firma genannt wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt 1 Gegenstand des

Mehr

ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte

ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen

Mehr

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) Anlage 2 Praktikumsvertrag zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn... und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis (1) Frau/Herr...

Mehr

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7 Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1

Mehr

Praktikumsvertrag. zwischen. Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, Magdeburg (Praktikumsbetrieb)

Praktikumsvertrag. zwischen. Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, Magdeburg (Praktikumsbetrieb) 1 Praktikumsvertrag zwischen Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, 39114 Magdeburg (Praktikumsbetrieb) und Frau/Herrn: (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) geboren am: Fachbereich: 1 Rechtsverhältnis

Mehr

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr