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1 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Erstinformation für anerkannte Flüchtlinge zur Integration in Österreich Ausgabe für Niederösterreich Stand 2011 Deutsch gefördert von

2 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis integrationsrelevanter Themen ARBEIT 1 Wie suche ich nach Arbeit? 2 Wie bewerbe ich mich? 3 Arbeit gefunden was nun? 4 Arbeit gefunden Behörden 5 Erwartungen des Arbeitgebers 6 Personalleasingfirmen 7 Arbeitsrecht BILDUNG 1 Überblick Bildungssystem 2 Kindergarten 3 Volksschule und Hort 4 Hauptschule und Unterstufe 5 Matura, AHS und BHS 6 Polytechn. Lehrgang und BMS 7 Lehre 8 Universität und Hochschule FAMILIE 1 Eltern und Kinder 2 Jugendschutzgesetz 3 Ehe 4 Scheidungsmöglichkeiten 5 Scheidungsfolgen FINANZIELLES 1 Finanzielle Probleme 2 Unbezahlte Rechnung? 3 Häufige Schulden 4 Was tun bei Schulden? 5 Handytelefonie 6 Selbstcheck zur Einschätzung 7 Halbjahresübersicht Finanzen 8 Schuldenübersicht, Gläubiger Die Erstellung erfolgte mit Unterstützung von: Erstellt von: Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH, Integrationszentrum St. Pölten, Schießstattring 35/9, 3100 St. Pölten

3 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Inhaltsverzeichnis GESUNDHEIT 1 Schwangerschaft und Geburt 2 Baby und Behördenwege 3 Mutter-Kind-Pass 4 Wo bin ich versichert? 5 Arztbesuch 6 Notfall und Krankenhaus 7 Arbeit / Schule und Krankheit 8 Zahnarzt und Brille BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG 1 BMS Grundinfo 2 Vor der Antragstellung 3 Leistungen der BMS 4 Adressen und Behörden STAATSBÜRGERSCHAFT 1 Voraussetzungen 2 Verfahren der Zuerkennung 3 Versagensgründe WOHNEN 1 Wie suche ich eine Wohnung? 2 Makler und Genossenschaften 3 Checkliste Wohnungssuche 4 Kosten einer Mietwohnung 5 Was steht im Mietvertrag? 6 Unseriöse Vermieter 7 Mieterschutzorganisationen 8 Der Vertrag ist unterschrieben 9 Hausordnung 10 Heizung und Schimmel 11 Mülltrennung 12 Kündigung 13 Förderungsmöglichkeiten Erstellt von: Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH, Integrationszentrum St. Pölten, Schießstattring 35/9, 3100 St. Pölten

4 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Suche: Infoblatt 1 von 7 Arbeitssuche in Österreich Als anerkannter Flüchtling dürfen Sie ohne Einschränkung in Österreich arbeiten. Melden Sie sich gleich nach Ihrer Anerkennung als Konventionsflüchtling (positiver Bescheid) beim nächsten AMS (Arbeitsmarktservice). Arbeitssuche ist auch für Menschen, die in Österreich geboren sind, eine anstrengende, manchmal frustrierende Sache. Es braucht oft viel Ausdauer und Geduld, um eine gute Arbeit zu finden. Bevor Sie mit der Arbeitssuche beginnen was ist zu tun? Meldung beim AMS Deutschkurse Qualifizierungskurse, z.b. Staplerschein Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen u. ä. ( Nostrifizierung ) Informationen dazu bekommen Sie beim AMS und bei Beratungsstellen. Die Arbeitssuche 1. Suche nach offenen Arbeitsstellen Offene Arbeitsstellen finden Sie in der Zeitung ( Stelleninserate ) im Internet ( Internetjobbörsen ) beim AMS ( e-job-room ) oder Ihrem AMS-Berater bei Personalleasingfirmen (z.b. Manpower) und auf Aushängen in Geschäften (z.b. Schwarzes Brett im Supermarkt) Beispiele Für Zeitungen: KURIER (v.a. am Samstag); NÖN; Bezirksblatt; Stadtzeitung; KRONE Für Internetjobbörsen: Selbst aktiv werden Eine zweite wichtige Möglichkeit, in Österreich eine Arbeit zu finden, ist weniger formell. Diese Strategie ist oft erfolgreicher als die Bewerbung auf ein Stelleninserat. Sie fragen in Ihrem Bekanntenkreis, ob jemand eine Arbeit für Sie hat oder weiß, wo Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gesucht werden. Sie können sich auch auf eigene Initiative schriftlich in einem Unternehmen bewerben. Wichtig: 1. Finden Sie heraus, wer die konkrete Ansprechperson ist. 2. Machen Sie sich telefonisch einen Termin für ein Vorstellungsgespräch aus. 3. Bringen Sie zum Vorstellungsgespräch Ihre Bewerbungsunterlagen mit. Bewerbungsunterlagen sind: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, ev. Zeugnisse (z.b. Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Referenzen)..

5 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Bewerbung: Infoblatt 2 von 7 Der erste Eindruck zählt! Wie bewerbe ich mich? Telefonische Anfrage bei einem Stelleninserat oder auch auf eigene Initiative Schriftliche Bewerbung Bewerbungsunterlagen sind Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, ev. Zeugnisse (z.b. Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Referenzen).. In einem Lebenslauf (mit Lichtbild) listet man neben persönlichen Daten auch auf, welche Ausbildungen man gemacht hat, welche Berufe ausgeübt wurden etc. Den Lebenslauf kann man in verschiedenen Formen schreiben (z.b. als Text, Tabelle). In einem Bewerbungsschreiben betonen Sie, warum Sie so gut für die Stelle geeignet sind, für die Sie sich bewerben. Wichtig: Sie werden angerufen und ev. zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Persönlicher Kontakt Präsentieren Sie sich von Ihrer besten Seite, oft entscheidet der erste Eindruck bereits, ob man sich für Sie oder eine andere Person entscheidet. Fragen, für die Sie beim Bewerbungsgespräch eine Antwort brauchen Meine berufliche Vorgeschichte Was haben Sie in Ihrer Heimat gearbeitet? Welche besonderen Fähigkeiten bringen Sie mit? z.b. Zeugnisse, Ausbildung, Führerschein Was können Sie sonst noch gut (Hobbies, persönliche Erfahrungen, Familie)? Meine beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen Welche beruflichen Erfahrungen haben Sie? Was können Sie besonders gut? Was sind Ihre besonderen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen? Wollen Sie in Österreich noch eine weitere Ausbildung machen? Sprechen Sie genug Deutsch, um hier arbeiten zu können? Meine beruflichen Ziele in Österreich Was möchten Sie in Österreich arbeiten? Was ist Ihnen wichtig bei der Arbeit? z.b. Arbeitsort, Arbeitszeit, Gehalt, Tätigkeit Warum wollen Sie genau diese Arbeit machen?

6 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Arbeitsaufnahme: Infoblatt 3 von 7 Ich habe Arbeit gefunden Worauf muss ich achten? 1. Welches Arbeitsverhältnis liegt vor? o o befristet: das Arbeitsverhältnis endet automatisch nach einer vereinbarten Zeit, kann aber verlängert werden oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. unbefristet: das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, kann aber gekündigt werden. Beachten Sie, dass Sie und auch Ihr Arbeitgeber bestimmte Kündigungsfristen einhalten müssen. 2. Wo und wie bin ich versichert? o Arbeiter/Angestellter: sie sind komplett sozialversichert, dies inkludiert Unfall-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, bezahlten Urlaub. o Freier Dienstvertrag: Ihre Versicherung beinhaltet eine Unfall-, Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. o geringfügig beschäftigt: Sie sind nur unfallversichert. o selbstständig beschäftigt (Werkvertrag): Sie sind nur unfallversichert. Sie müssen sich selbst bei der Krankenkasse anmelden. Wichtig: Mitversicherung der restlichen Familienmitglieder bei der Krankenkasse. 3. Zu welcher Gruppe von ArbeitnehmerInnen gehöre ich? o AngestellteR o ArbeiterIn o Lehrling o FreieR DienstnehmerIn Für jede Gruppe gibt es eigene gesetzliche Bestimmungen! 4. Welchen Vertrag habe ich? o Unbefristeter Arbeitsvertrag o Befristeter Arbeitsvertrag o Werkvertrag o Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung (bei unbefristetem Vertrag 374,02 brutto/monatlich) o Freier Dienstvertrag Im Arbeitsvertrag kann nur all das vereinbart werden, was entweder durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht zwingend vorgeschrieben ist oder für Sie als ArbeitnehmerIn günstiger ist. 5. Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich o o an den Betriebsrat (falls vorhanden) an die Arbeiterkammer (AKNÖ): Adresse in St. Pölten: Gewerkschaftsplatz 2, 3100 St. Pölten Tel: 05/ Montag bis Donnerstag 8-16 Uhr, Freitag 8-12 Uhr Dort bekommen Sie Informationen zu allen Fragen rund um Ihre Arbeit: o Arbeitsvertrag o Arbeitszeit, Arbeitsruhe und Feiertage o Urlaubsrecht, Krankheitsfall, Pflegefreistellung o Dienstnehmerhaftung o Auflösung eines Arbeitsvertrags, Kündigung, Abfertigung

7 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Behördenwege: Infoblatt 4 von 7 Ich habe Arbeit. - Wem muss ich das melden? - Was ändert sich? Sozialamt BMS Bedarfsorientierte Mindestsicherung (früher Sozialhilfe): Wenn Ihr Lohn niedriger ist als die Sozialhilfe, bekommen Sie noch eine Ergänzung durch die BMS. Finanzamt Steuern: Ihr Arbeitgeber verständigt das Finanzamt und zieht automatisch die Steuern von Ihrem Gehalt ab. Am Jahresende füllen Sie das Formular ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1) aus es kann sein, dass Sie einen Teil der Steuer unter bestimmten Umständen wieder zurückbekommen. Krankenkasse Versicherung: Ihre Arbeitsstelle meldet Sie automatisch bei einer Versicherung an. Sie können Angehörige mitversichern lassen. Rezeptgebührenbefreiung: Die Rezeptgebührenbefreiung richtet sich auch nach dem Einkommen. Schicken Sie eine Kopie des Lohnzettels an die Krankenkasse. Kinderbetreuungsgeld: Wenn Ihr Partner/ Ihre Partnerin Kinderbetreuungsgeld bezieht, hat Ihr eigenes Einkommen keine Auswirkung darauf. Dies gilt nicht für den Zuschuss, dieser ist an Einkommensgrenzen gebunden. GIS Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren: ebenfalls abhängig vom Einkommen Einkommensnachweise in Kopie an die GIS schicken! ÖIF Österreichischer Integrationsfonds Förderungen: Sobald Sie Arbeit haben, sind Förderungen vom ÖIF möglich (Wohnen, Führerschein, Weiterbildung). Land NÖ: Heizkostenzuschuss für November bis März Für Familien mit niedrigem Einkommen ohne BMS. Wo: Antrag beim Gemeindeamt NÖ ArbeitnehmerInnenförderung Pendlerhilfe: für ArbeitnehmerInnen die mehr als 25km von Ihrem Hauptwohnsitz in NÖ zu Ihrem Arbeitsort pendeln. Verschiedene Bildungsförderungen Wo: Arbeitnehmerförderung 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Wichtig: Wenn Sie von anderen Stellen Zuschüsse erhalten, müssen Sie auch diese Stellen informieren.

8 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Arbeitgeber: Infoblatt 5 von 7 Was erwartet mein Arbeitgeber von mir? Pünktlich sein bedeutet: Spätestens 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit da sein Anwesenheit - Unentschuldigtes Fehlen ist ein Kündigungsgrund. - Erledigen Sie Behörden- oder Arztwege möglichst außerhalb der Arbeitszeit, damit Sie nicht bei der Arbeit fehlen müssen. - Wenn Sie doch einen Termin in der Arbeitszeit haben: Besprechen Sie Ihr Fehlen vorher mit der Chefin/dem Chef. Kehren Sie nach dem Termin sofort wieder an den Arbeitsplatz zurück. - Melden Sie einzelne Urlaubstage mindestens ein zwei Wochen davor. Längere Urlaube sollte man bereits mehrere Wochen oder Monate im Voraus bekannt geben. Handy / Telefonieren - Schalten Sie Ihr privates Handy während der Arbeitszeit ab, - Führen Sie auch keine privaten Telefonate über das Firmentelefon. Krankheit - Rufen Sie gleich am Morgen des 1. Krankheitstages bei der Chefin/beim Chef, im Sekretariat oder bei sonst einer zuständigen Person (nicht Kollegin/Kollege) an und sagen Sie, dass Sie krank sind. - Wenn Sie wegen Krankheit fehlen, lassen Sie sich von der Ärztin / vom Arzt eine Bestätigung geben, wie lange Sie wegen der Krankheit nicht arbeiten dürfen. Diese Bestätigung (für den Krankenstand) müssen Sie bereits am 1. Tag ihrer Krankheit bei Ihrem praktischen Arzt einholen ( sich krank schreiben lassen ). Wenn Sie wieder gesund sind, holen Sie sich auch darüber eine Bestätigung vom Arzt ( sich gesund schreiben lassen ). Fragen: Haben Sie keine Angst, Fragen zu stellen das zeigt, dass Sie Interesse an der Arbeit haben.

9 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Personalleasing: Infoblatt 6 von 7 Personalleasing: Arbeiten über eine Leihfirma Was ist positiv? Berufserfahrung in Österreich Sie können Praxiserfahrung sammeln und den österreichischen Arbeitsalltag kennen lernen. Großer Vorteil für Arbeitsuche Die Berufserfahrung, die sie dort sammeln, wird bei der Suche nach einem fixen Arbeitsplatz ein großer Vorteil für Sie sein. Einfach Arbeit zu bekommen Sie bekommen auch ohne Berufserfahrung in Österreich eine Arbeit. Praktisches Deutsch üben Sie können Ihr Alltagsdeutsch üben und verbessern, bevor Sie einen endgültigen Arbeitsplatz suchen. Jederzeit Arbeitsuche möglich Sie können auch während Ihrer Beschäftigung bei einer Leihfirma nach einem fixen Arbeitsplatz suchen. Mögliche Daueranstellung Wenn Sie gute Arbeit leisten, können Sie auch eine Daueranstellung bei Firmen bekommen. Kurze Aufträge Durch die kurzen Aufträge können Sie sich an den Arbeitsalltag und an die österreichischen Arbeitsregeln gewöhnen. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dienstverhältnis

10 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Personalleasing: Infoblatt 6 von 7 Worauf müssen Sie achten? Lassen Sie Ihren Vertrag bei der Arbeiterkammer prüfen! Verlangen Sie immer eine Kopie des Arbeitsvertrages. Sie müssen bei jedem neuen Auftrag eine Überlassungsvertrag bekommen (mit der Unterschrift der Firma und Ihrer Unterschrift!). Wenn die Firma für Sie keinen Auftrag hat, müssen Sie Ihren Urlaub konsumieren, oder es kommt zu Stehzeiten. Während der Stehzeiten müssen Sie für die Firma telefonisch erreichbar sein. Verlangen Sie Diäten! Das ist ein Zusatzgeld, das Ihnen vor allem wenn Sie auf Baustellen arbeiten, zusteht. Kündigung: Bestehen Sie, wenn möglich auf eine einvernehmliche Kündigung. Die Arbeitskleidung wird von der Leihfirma zur Verfügung gestellt, wird aber erst bezahlt, wenn Sie vier Monate für die Leihfirma gearbeitet haben. Vorsicht: Leiharbeiter werden meistens schneller gekündigt!!!

11 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Arbeitsrecht: Infoblatt 7 von 7 Arbeitsrecht Allgemeine Regelungen gelten für alle ArbeitnehmerInnen. Vorsicht bei freien Dienstnehmern und bei geringfügiger Beschäftigung: für sie gelten einige Regelungen nicht! Der schriftliche Vertrag Dieser Vertrag wird vom Arbeitgeber formuliert und vom Arbeitnehmer unterzeichnet. Der Vertrag sollte aufmerksam und zur Gänze gelesen werden (Verträge können auch bei der Arbeiterkammer AKNÖ zur Kontrolle durchgesehen werden). Beispiele einzelner gesetzwidriger Vertragspunkte: 1. Vereinbarung einer Probezeit über 1 Monat hinaus Vereinbarung über mehrere Kurzzeitverträge hintereinander ohne ursächlicher Begründung (Kettenarbeitsvertrag) 2. Vereinbarung über eine geringere Entlohnung als im Kollektivvertrag 3. Vereinbarung über einen geringeren Urlaubsanspruch als 25 Tage (5 Wochen) im Jahr Dienstzettel Der Dienstzettel weist die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses in schriftlicher Form auf und ist spätestens 1-2 Monate nach Arbeitsaufnahme auszuhändigen. Wichtig: Ein Dienstzettel kann einen Arbeitsvertrag nicht ersetzen!!! Im Arbeitsvertrag kann der Dienstzettel erhalten sein. Folgende Daten müssen auf dem Dienstzettel vermerkt sein 1. Name und Anschrift des Arbeitgebers 2. Name und Anschrift des Arbeitnehmers 3. Beginn des Arbeitsvertrags 4. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses: befristet oder unbefristet 5. Dauer der Kündigungsfrist 6. Arbeitsplatz 7. Bezeichnung des Kollektivvertrages (falls vorhanden) 8. Geplante Verwendung, Art der Tätigkeit 9. Höhe der Entlohnung 10. Urlaubsanspruch 11. Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit 12. Bezeichnung und Adresse der Krankenkasse des Arbeitnehmers Probezeit Laut Gesetz darf keine Vereinbarung über die Probezeit getroffen werden, die über ein Monat hinausgeht. Bei Lehrverhältnissen darf eine maximale Probezeit von 3 Monaten vereinbart werden. Versicherungspflicht Der Arbeitnehmer muss im Laufe der ersten 3 Arbeitstage krankenversichert werden. Faktisch ist die Versicherung ab dem 1. Arbeitstag gültig, dies beinhaltet eine Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung. Bei Bedarf lassen Sie Ihren Ehepartner/haushaltführende Person und ihre Kinder bei der Krankenversicherung mitversichern.

12 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Arbeit Arbeitsrecht: Infoblatt 7 von 7 Pflichten des Arbeitnehmers Hauptpflicht - die vereinbarte Arbeit zu leisten. Nebenpflichten - Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht, pfleglicher Umgang mit Materialien und Werkzeugen, Wettbewerbsverbot, Abwerbungsverbot, wechselseitige Rücksichtnahme und Schutzpflichten. Pflichten des Arbeitgebers Allgemeine Pflichten: Für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sorgen Auf die Durchführung und Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten. Pflicht zur Entgeltauszahlung_ Lohn für Arbeiter, Gehalt für Angestellte Entlohnung nach dem Kollektivvertrag oder höher Die Auszahlung erfolgt in den meisten Fällen zum 15. jedes Monats Weihnachts- und Urlaubsgeld Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung Unter folgenden Umständen ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum gesetzlich verpflichtet: 1. Urlaub 2. Krankheit oder Unfall 3. Berufskrankheiten 4. Pflegeurlaub 5. andere wichtige Gründe Urlaub Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von fünf Arbeitswochen pro Jahr In den ersten 6 Monaten ist die Inanspruchnahme des Urlaubs nur beschränkt möglich Der Urlaubszeitpunkt muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, der Urlaub sollte innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden (laut Gesetz innerhalb von drei Jahren) Wenn Sie im Urlaub für länger als drei Tage erkranken, wird der Urlaub unterbrochen und geht unter Vorweisung einer ärztlichen Bestätigung in einen Krankenstand über. Wichtig: Melden Sie den Krankenstand sofort Ihrem Arbeitgeber. Krankheit Pflichten des Arbeitnehmers Sofort den Arbeitgeber über die Krankheit in Kenntnis setzen Ärztliche Bestätigung, krank und gesund schreiben lassen Die Krankheit darf nicht vorsätzlich hervorgerufen werden. Wie lange wird der Lohn weiter ausgezahlt? Mindestens 6 Wochen ab dem 1. Tag der Krankheit, danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

13 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Bildungssystem in Österreich: Infoblatt 1 von 8 Bildungssystem in Österreich Schule: Schulpflicht: 9 Jahre (ab dem 6. Lebensjahr) Wie lange dauert ein Schuljahr? Wintersemester: September bis Jänner Sommersemester: Februar bis Juni Wann sind Ferien? Sommerferien (ca. 2 Monate im Juli und August), Weihnachtsferien (ca. 2 Wochen Ende Dezember bis Anfang Jänner), Semesterferien (ca. 1 Woche im Februar), Osterferien (ca. 10 Tage im März/ April), Pfingstferien (ca. 3 Tage im Mai), zusätzlich noch einige Feiertage. Kann ich auch während eines Schuljahres in eine Schule einsteigen? Generell ja, aber es kann in manchen Schulen schwierig sein (vor allem bei höheren Schulen). Informieren Sie sich in der jeweiligen Schule, was Sie tun müssen. Religionsunterricht In der Regel gibt es in Österreich katholischen Religionsunterricht. Sie können am Anfang des Schuljahres Ihr Kind davon abmelden. Bei Bedarf gibt es auch evangelischen, orthodoxen oder islamischen Religionsunterricht. In welche Schule soll ich gehen? Nützen Sie die Möglichkeiten von Bildungsberatungen in den Schulen und dem Tag der offenen Tür oder in Bildungsberatungszentren. In St. Pölten können Sie sich z.b. im Bildungszentrum oder bei InterKULT sich beraten lassen: BIZ St. Pölten Daniel Gran-Straße St. Pölten Tel: (02742) 309 Fax: (02742) Öffnungszeiten Mo-Do: 7:30-16:00, Fr: 7:30-13:00 Uhr. InterKULT Diakonie Flüchtlingsdisenst Dr. Karl Renner Promenade 8 Tel.: 0664/

14 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Kindergarten: Infoblatt 2 von 8 Kindergarten Wann kann mein Kind in den Kindergarten gehen? zwischen 3-6 Jahren (bis zur Schule). Der Besuch ist freiwillig. In NÖ (ab 2009) ist der Besuch der Tagesbetreuungseinrichtung ein Jahr vor der Schule eine Pflicht Kinderkrippe - für Kinder im Alter von 1 bis zu 3 Jahren Wann und wo muss ich mein Kind anmelden? - Jedes Jahr gibt es einen Anmeldetag in Ihrem Kindergarten. Den Termin erfahren sie am Schulamt und aus Zeitungen. Der Anmeldetag ist bereits im Jänner oder Februar im Vorjahr! Sie bekommen vom Schulamt auch eine schriftliche Information. - Wenn Sie diesen Anmeldetag versäumen, können sie danach Ihr Kind auch im Schulamt anmelden, allerdings ist dann nicht mehr sicher, ob Ihr Kind in den gewünschten Kindergarten gehen kann oder überhaupt einen Platz bekommt. Was muss ich zur Anmeldung mitnehmen? Ihr Kind Geburtsurkunde des Kindes Meldezettel des Kindes und der Eltern sonst: Individuell nachfragen Wie viel kostet der Kindergarten? In St. Pölten: Spiel- und Fördermaterialien: 48,- (1 Mal im Halbjahr) Mittagessen: 2,70,- pro Portion (monatlich im Nachhinein mit Erlagschein zu bezahlen) Betreuung von Uhr (bis 13 Uhr kostenlos): bis 20 Monatsstunden bis 40 Monatsstunden bis 60 Monatsstunden ab 60 Monatsstunden 30 EURO 50 EURO 70 EURO 80 EURO Informationen über Kindergärten der Stadt St.Pölten Magistrat St. Pölten - Schulamt 3100 St. Pölten, Heßstraße 6 Tel.: Für andere Bezirke direkt beim regionalen Kindergarten anfragen! Welche finanziellen Unterstützungen bekomme ich für den Kindergarten? Förderung Nachmittagsbetreuung (NÖ Landesregierung) Für die Betreuung im Kindergarten am Nachmittag können erwerbstätige Eltern einen Zuschuss zum Kostenbeitrag bekommen (abhängig von Ihrem Einkommen). Kinderbetreuungsbeihilfe (AMS) Wenn beide Elternteile am Nachmittag erwerbstätig sindoder den Sprachkurs besuchen. Kindergartenliste: Welche Alternativen gibt es zum Kindergarten? Private Kindergärten Andere Bestreuungseinrichtungen: Tagesmütter (z.b. Caritas), Tagesbetreuung BIKU, Volkshilfe NÖ Kinderhaus, Kinderstube des Landesklinikums St. Pölten, Eltern-Kind-Zentrum "NEST", Oma-Opa-Börse Kosten und Bedingungen dieser Alternativen sind unterschiedlich, informieren Sie sich individuell!

15 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Volkschule, Sonderschule & Hort: Infoblatt 3 von 8 Volksschule 1 4. Klasse Alter zumeist 6 10 Jahre Vorschulstufe: 1 Jahr Vorbereitung für Kinder, die noch nicht reif für die 1. Klasse sind. In welche Schule geht mein Kind? Die Auswahl der Schule ist abhängig von der Wohnadresse. Nähere Informationen erhalten sie beim Magistrat für Schulwesen. Informationen über Volkschulen der Stadt St.Pölten Magistrat St. Pölten - Schulverwaltung 3100 St. Pölten, Rossmarkt 6, 2. Stock Tel.: (Sekretariat) Für andere Bezirke direkt bei der regionalen Volkschule anfragen! Volksschulen St.Pölen: Wo muss ich mein Kind anmelden? In der Schule im Sekretariat (Direktion) Gibt es Förderungen? Schülerfreifahrt zur Schule und nach Hause für Bus od. Bahn(Formular bekommen Sie in der Schule) Sonderschule Zwei Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung: Sonderschule: Spezialschule für Kinder mit körperlicher oder psychischer Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen. Integrativer Unterricht (in einer Volksschule, Hauptschule oder einer AHS-Unterstufe): Ihr Kind ist in einer regulären Schule integriert, hat aber einen anderen Stundenplan. Der Bezirksschulrat stellt aufgrund von einem Gutachten fest, ob Bedarf an sonderpädagogischer Förderung besteht. Sprachschwierigkeiten sind kein ausreichender Grund für eine Sonderschule! Betreuung von Schulkindern Hort 7 Horte + 2 private in St. Pölten Schulen mit Tagesbetreuung 5 Schulen in St. Pölten Wann kann mein Kind betreut werden? Nach der Schule bis Uhr Wie viel kostet die Betreuung? Kostenbeitrag: Minimum 18.- bis Maximum 145,50.- monatlich (abhängig von Ihrem Einkommen) Bastelbeitrag im Hort: 50,- (einmal im Jahr) Essen: je nach Hort oder Schule unterschiedlich Gibt es finanzielle Unterstützungen? Förderung der Nachmittagsbetreuung (NÖ Landesregierung) Kinderbetreuungsbeihilfe (AMS) Ermäßigung der Betreuungskosten, genaue Informationen bekommen Sie beim: Magistrat St. Pölten - Jugendhilfe

16 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Hauptschule & Unterstufe: Infoblatt 4 von 8 Hauptschule Klasse Alter zumeist Jahre Was macht mein Kind nach der Volksschule? Unterricht in Leistungsgruppen 3 Leistungsgruppen nach Interesse, Fähigkeiten und Begabungen von Kindern. Die Schüler werden je nach Wissen und Können in die Gruppen eingeteilt. Der Unterricht in der höchsten Leistungsgruppe entspricht jenen der höheren Schulen (Gymnasium) Unterrichtsstunde 50 Minuten Bildungsz iele Allgemeinbildung auf das Berufsleben vorbereiten Vorbereitung für eine höhere Schule Spezialisierung in vielen Hauptschulen, z.b. Sport, Musik, Biologie u.a. Was w ird unterrichtet? Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch), Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Physik, Chemie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Ernährung und Haushalt, Leibesübungen, Berufsorientierung, Informatik Religion. In w elche Hauptschule geht mein Kind? Die Auswahl der Schule ist von Ihrem Wohnsitz abhängig.. Das Magistrat für Schulwesen kann Ihnen sagen, in welche Schule Ihr Kind geht. Ausnahmen sind möglich, wenn Ihr Kind in eine Schule mit bestimmter Spezialisierung gehen möchte. Unterstufe der AHS (Gymnasium) Klasse Alter zumeist Jahre Wann kann mein Kind in die AHS (Allgemein bildende höhere Schule) gehen? Nach der 4. Klasse Volksschule mit einem Sehr Gut oder Gut in Deutsch, Lesen und Mathematik (Ausnahmen möglich für Kinder mit schlechteren Noten: Aufnahmeprüfung). Mit einem Genügend im Zeugnis ist die Aufnahme nicht mehr möglich. Was w ird unterrichtet? Deutsch, eine lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Leibesübungen, Technisches oder Textiles Werken, Informatik, Psychologie und Philosophie, Religion. Schwerpunkte: im Gymnasium (humanistisch): ab der 3. Klasse Latein, ab der 5. eine zweite lebende Fremdsprache neben Englisch (z.b. Französisch, Spanisch, Russisch, Griechisch, etc.). im Realgymnasium: mehr Mathematik und naturwissenschaftliche Fächer (Chemie, Physik, Biologie, ). Wirtschaftskundliches Realgymnasium: mehr Wirtschaftsfächer Sportrealgymnasium: mehr Sport und Sportkunde Wann muss ich mich anmelden? Im Schuljahr davor (am Anfang des 2. Semesters im Februar). Genaue Infos bekommt man am Tag der offenen Tür (im Wintersemester)! Gibt es Förderungen? Schülerfreifahrt für Bus oder Bahn Unterstützung im Anlassfall (z.b. Skiwoche) durch Elternverein oder Österreichischen Integrationsfonds möglich. Nähere Informationen beim: Landesschulrat für Niederösterreich Rennbahnstraße St. Pölten

17 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Matura AHS & BHS: Infoblatt 5 von 8 Oberstufe der AHS Wie kann ich die Matura machen? Klasse nach der Hauptschule, der neuen Mittelschule oder nach der Unterstufe Alter zumeist Jahre Abschluss: Hochschulreife (Matura) Was wird unterrichtet? Deutsch, eine lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Leibesübungen, Technisches oder Textiles Werken, Informatik, Psychologie und Philosophie, Religion. Schwerpunkte: im Gymnasium (humanistisch): ab der 3. Klasse Latein, ab der 5. Klasse Griechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache. im Realgymnasium: mehr Mathematik und naturwissenschaftliche Fächer (Chemie, Physik, Biologie, ). Wirtschaftskundliches Realgymnasium: mehr Wirtschaftsfächer Sportrealgymnasium: mehr Sport und Sportkunde Eventuell gibt es eine Aufnahmeprüfung! BHS - Berufsbildende Höhere Schulen /13. Klasse nach der Hauptschule, der neuen Mittelstufe oder nach der Unterstufe Abschluss: Hochschulreife (Matura) + Berufsausbildung Was wird unterrichtet? Neben den allgemeinen Schulfächern werden je nach Schule verschieden Schwerpunkte für die Berufsausbildung gesetzt: Technik und Gewerbe (z.b. HTL) Kaufmännische Schulen (z.b. HAK) Wirtschaft Mode u nd Bekleidung Kindergartenpädagogik Tourismus Sozialberufe und Sozialpädagogik Land- und Forstwirtschaft Eventuell gibt es eine Aufnahmeprüfung! Genaue Infos bekommst du am Tag der offenen Tür (im Wintersemester)! Wann muss ich mich anmelden? Meist am Anfang des Sommersemesters (Februar). Informiere Dich am Besten selbst bei der Schule! Wie kann ich sonst noch die Matura machen? Abendschule: Unterricht am Abend für Berufstätige. So können Erwachsene die Matura einer AHS oder BHS nachholen. Berufsreifeprüfung: Diese schulexterne Matura wird von verschiedenen Instituten angeboten (z.b. Volkshochschule, BFI ). Die Vorbereitungskurse sind meist am Abend. Kosten: bis zu 3000 Es gibt finanzielle Unterstützung: Arbeiterkammer, Land Niederösterreich, Gewerkschaftsbund.

18 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung - Poly, BMS: Infoblatt 6 von 8 Ich möchte nicht die Matura machen - Was kann ich nach der Hauptschule oder Unterstufe machen? Polytechnische Schule 1 Jahr (9. Klasse) Spezialisierung für Beruf wählen (meist als Vorbereitung für einen Lehrberuf) Exkursionen und berufspraktische Tage in Lehrwerkstätten, Berufsschulen oder Betrieben Was wird unterrichtet? Berufsorientierung, Deutsch, eine lebende Fremdsprache, Mathematik, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Leibesübungen Religion. technische Fachbereiche : Metall, Elektro, Bau, Holz wirtschaftliche und kommunikative Fachbereiche: Handel-Büro, Dienstleistungen, Tourismus Wann und wo muss ich mich anmelden? Im Schuljahr davor (am Anfang des 2. Semesters im Februar) in der polytechnischen Schule. Genaue Infos bekommst du am Tag der offenen Tür (im Wintersemester)! Andere berufsbildende Schulen Welche Möglichkeiten gibt es? BMS (berufsbildende mittlere Schulen) Handelsschule, Haushaltungsschule, Fachschule für Sozialberufe, Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Fachschule für Mode, Fachschule für Tourismus, Fachschule für Land- und Forstwirtschaft. Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (in Niederösterreich) - Wie lange? 3 Jahre - Voraussetzung: Absolvierung der 10. Schulstufe (6. Klasse AHS, 2. Klasse BHS), Aufnahmeprüfung - Abschluss: Abschlussprüfung bzw. Diplom. Eine Weiterqualifizierung ist z.b. mit der Berufsreifeprüfung oder einem Aufbaulehrgang möglich. - Wann muss ich mich anmelden? Meist im Februar mit Deinem Semesterzeugnis, frage am Besten in der Schule nach! Informiere Dich gut, bevor du dich entscheidest, z.b. am Tag der offenen Tür der Schule. Jede Schule hat bestimmte Voraussetzungen und Aufnahmebedingungen! Nähere Informationen für St.Pölten: BIZ St. Pölten Business & Innovationszentrum Heinrich-Schneidmadl-Str St.Pölten Tel / Gibt es Förderungen? Schülerbeihilfe: Ab der 10. Schulstufe bei einem günstigen Schulerfolg (Notendurchschnitt 2,9 oder besser) und geringem Familieneinkommen. Der Antrag muss bis spätestens Ende Dezember eingereicht werden (Antragsformulare sind in der Schule erhältlich). Schülerfreifahrt für Bus oder Bahn

19 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Lehre: Infoblatt 7 von 8 Wann? nach der Schulpflicht (9 Klassen) Praktische Berufsausbildung: Lehre Voraussetzung: eine Lehrstelle in einer Firma! Ein Hauptschulabschluss ist von Vorteil. Wie finde ich eine Lehrstelle in einer Firma? Nach der Schulpflicht kannst Du Dich mit Deinem Abschlusszeugnis selbstständig bei Firmen um eine Lehrstelle bewerben. Erfahrungen kannst Du bei Schnuppertagen in verschiedenen Firmen sammeln, um heraus zu finden, welcher Beruf Dir gefällt. Informationen und Hilfe beim Suchen erhältst du auch beim AMS oder im Internet unter und Wie lange dauert die Lehre? 2 bis 4 Jahre, meist 3 Jahre Welche Berufe gibt es? im Moment 242 anerkannte Lehrberufe in den Bereichen Bauwesen Mode, Textil, Leder Chemie Elektrotechnik und Elektronik Gärtnerei und Landwirtschaft Gastgewerbe und Nahrungsmittelgewerbe Holz, Glas, Stein, Kunststoff Berufschule: Was ist das? Druck, Grafik, Papier Büro, Verwaltung, Tourismus, Transport und Verkehr Metallbe- und -verarbeitung Musikinstrumentenerzeugung Optik und Fotografie Gesundheit und Körper- und Schönheitspflege Die praktische Ausbildung erhältst du in deiner Firma, zusätzlich bekommst du eine theoretische Ausbildung in einer Berufschule. Was wird in den Berufschulen unterrichtet? Deutsch und Kommunikation, berufsbezogene Fremdsprache, politische Bildung, Betriebswirtschaft, theoretische und praktische Berufsfächer, Freifächer. Wann findet der Unterricht statt? Je nach Berufschule verschieden, es gibt drei Möglichkeiten: ganzjährig: mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche lehrgangsmäßig: mindestens 8 Wochen saisonmäßig: auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt Abschluss: Lehrabschlussprüfung (Gesellenprüfung) Verdiene ich Geld während meiner Lehrzeit? Du bekommst eine Lehrlingsentschädigung und unterliegst außerdem dem Arbeitsrecht. Genauere Informationen bekommst du beim AMS (Arbeitsmarktservice) oder bei der Arbeiterkammer. Wie geht es weiter? Nach der Lehrabschlussprüfung hast du folgende Möglichkeiten: Meisterprüfung Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung für ein Studium Es steht eine Reihe von Fördermöglichkeiten zur Verfügung: Förderungen des AMS Weitere Informationen zur Lehrstellenforderung finden sich unter

20 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Universität & Hochschule: Infoblatt 8 von 8 Universitäten und Hochschulen Was brauche ich? Wann kann ich studieren? Maturazeugnis: Zum Studieren benötigt man entweder ein österreichisches oder ein ausländisches Maturazeugnis. Ein ausländisches Maturazeugnis muss dem österreichischen gleichgestellt sein (das russische Maturazeugnis ist z.b. nicht gleichgestellt!). Wenn es nicht gleichgestellt ist, dann müssen im Rahmen des Vorstudienlehrgangs Zusatzprüfungen abgelegt werden. Die notwendigen Prüfungen hängen vom Fach ab, das ich studieren möchte. Information: ÖH Referat für ausländische Studierende Taubstummengasse 7-9, 4. Stock, 1040 Wien Tel.: 01 / oder -49 auslaenderinnenreferat@oeh.ac.at Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache und Ergänzungsprüfungen Personen, die keinen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse bringen können, müssen vor Beginn des Studiums die Universitäts-Sprachprüfung aus Deutsch (Niveau B2) ablegen. Manchmal muss man auch noch andere Prüfungen ablegen (z.b. Englisch, Geschichte ). Der Vorstudienlehrgang bietet Kurse zur Vorbereitung auf diese Prüfungen. Information: Vorstudienlehrgang der Uni Wien A-1090 Wien, Liechtensteinstraße 155 Telefon: 01 / vwu@vwu.at Erstzulassung zum Studium Um an der Universität studieren zu können, muss man sich zu Studienbeginn im Referat für Studienzulassung anmelden: - Wintersemester: Juli bis Mitte Oktober - Sommersemester: Mitte Jänner bis Mitte März Was soll ich studieren? Die Auswahl an Studienmöglichkeiten an Universitäten, Akademien und Fachhochschulen ist sehr groß. Folgende Beratungszentren können Dir helfen: Student Point Hauptgebäude Universität Wien Tiefparterre, Hof IV, Stiege 6 Dr. Karl Lueger Ring 1, 1010 Wien Montag bis Mittwoch 9-13 Uhr Mittwoch, Donnerstag Uhr Freitag 9-13 Uhr Telefonisch: Tel. +43/1/ Mo Mi: 8-16 Uhr, Do: 8-18 Uhr, Fr: 8-14 Uhr Deutsch: studentpoint@univie.ac.at Englisch: english.studentpoint@univie.ac.at Französisch: francais.studentpoint@univie.ac.at Türkisch: tuerkce.studentpoint@univie.ac.at

21 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Bildung Universität & Hochschule: Infoblatt 8 von 8 ÖH Studienberatung Taubstummengasse 7-9, 4. Stock, 1040 Wien Tel.: 01 / und 01/ /25 studienberatung@oeh.ac.at Beratungszeiten: Mo + Mi: Uhr, Di + Fr: Uhr, Do: Uhr BIZ St.Pölten Business & Innovationszentrum Heinrich-Schneidmadl-Str St.Pölten Tel / Wie finanziere ich mein Studium? Studiengebühren - normales Studium: In der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester pro Studienabschnitt ist das Studium gratis. Wenn man länger braucht, betragen die Studiengebühren ca. 370 pro Semester. Hat man jedoch gearbeitet, war schwanger oder hat Kinder, so können die Studiengebühren auch wenn man länger braucht erlassen werden. Informationen dazu erhält man beim Student Point. - im Vorstudienlehrgang: Der Vorstudienlehrgang kostet für alle ca pro Semester, egal wie viele Kurse man belegt. Stipendien Für Studierende im Vorstudienlehrgang: Unterstützungen des Österr. Integrationsfonds (ÖIF): - Liese Prokop Stipendium: pro Monat. Das Stipendium kann maximal für vier Semester ausbezahlt werden. Bewerbungen müssen immer bis Anfang September (Wintersemester) bzw. Anfang Februar (Sommersemester) eingereicht werden. - Finanzielle Unterstützung des ÖIF: Es werden nur die Studiengebühren gefördert. Voraussetzungen für beide Leistungen sind die bereits erfolgte Zulassung an einer österreichischen Universität und soziale Hilfsbedürftigkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch! Kontakt: Österr. Integrationsfonds Integrationszentrum Wien Schlachthausgasse 30, 1030 Wien Tel.: 01/ Fax: 01/ Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 07:30 bis 15:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 07:30 bis 18:30 Uhr Für Studierende im regulären Studium (soziale Bedürftigkeit): Stipendienstelle Wien: Gudrunstraße 179a, 1100 Wien, 01 / Beratung: Mo, Di, Do, Fr: 9-12 Uhr.

22 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. BMS allgemeine Informationen: Infoblatt 1 von 4 BMS (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) Wie und wo stelle ich den Antrag? Meldezettel in der Stadt St. Pölten: Antrag: Sozialabteilung des Magistrat St. Pölten: Roßmarkt 6, 1. Stock, 3100 St.Pölten Tel.: (Sozialhilfe) Meldezettel im Bezirk St. Pölten Land: Antrag: am Gemeindeamt Dieser wird dann weiter an die BH St. Pölten (Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten, Tel /9025-0) geschickt und dort bearbeitet. Welche Dokumente muss ich mitbringen? Wohnungsunterlagen (Meldezettel aller Familienmitglieder, Mietvertrag, aktueller Kontoauszug mit der Höhe der Miete, eventl. Nachweis über Wohnzuschuss) Einkommensunterlagen (Lohnzettel, Bescheid Kinderbetreuungsgeld, Bescheid Familienhilfe des Landes NÖ, Bescheid Familienbeihilfe, Bescheid Kinderbetreuungszuschuss) Meldekarte des AMS Kontonummer, Bankverbindung (Bankomatkarte) Konventionsreisepass, Asylbescheide aller Familienmitglieder Was muss ich beim Sozialamt melden? neue Wohnung (neuen Meldezettel und Mietvertrag bringen) Mieterhöhungen neues Einkommen (Arbeitslohn, Kinderbetreuungsgeld, Familienhilfe, Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss ). Wenn BMS-EmpfängerInnen dem Sozialamt ihr Einkommen nicht oder zu spät melden, kann die Sozialhilfe für eine gewisse Zeit gestoppt werden. Geburt eines Kindes (Geburtsurkunde und Meldezettel bringen) Besuch von AMS Kursen (Information an das Sozialamt vor Beginn des Kurses!) Was muss ich noch wissen? Gesetz: Die BMS dient als Überbrückung einer finanziellen Notsituation. BMS-EmpfängerInnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass sie diese Notsituation so schnell wie möglich beenden. Das bedeutet: - aktive Arbeitssuche - Ausbildung für einen Beruf - Deutschkenntnisse verbessern Besucht man Deutschkurse nicht oder sucht man nicht aktiv nach Arbeit, kann die BMS für einige Zeit gestoppt oder reduziert werden. Versicherung: - BMS-empfängerInnen sind über das Sozialamt versichert, wenn sie sonst keine Versicherung haben. - Die E-card funktioniert und kann benutzt werden - Sie können eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen. - Eventl. müssen Sie ihre Familie mitversichern - Wenn BMS-empfängerInnen einen AMS Kurs besuchen oder Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind sie bei der Gebietskrankenkasse versichert und müssen ihre Familie mitversichern lassen.

23 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. BMS Antragstellung: Infoblatt 2 von 4 1. Meldezettel BMS Was muss ich tun, bevor ich einen Antrag stelle? Wo? Meldeamt VermieterIn muss unterschreiben 2. Familienbeihilfe Wo? Finanzamt Was? Finanzielle Unterstützung für Eltern von Kindern bis 18 (Kinder in Ausbildung bis 26 ) Für behinderte Kinder gibt es eine erhöhte Familienbeihilfe Überprüfung: regelmäßig bekommen Familienbeihilfen BezieherInnen ein Überprüfungsschreiben vom Finanzamt das muss schnell beantwortet werden, damit die Familienbeihilfe ohne Pause weiterbezahlt wird. Mehrkindzuschlag (E 4): wenn für 3 oder mehr Kinder für mindestens 7 Monate Familienbeihilfe bezogen wird (kann erst nach Ende des Kalenderjahres beantragt werden) 3. Kinderbetreuungsgeld Wo? NÖ Gebietskrankenkasse Was? Finanzielle Unterstützung für den Elternteil, der das Kind betreut Wie lange? Es gibt drei Varianten: Variante 30 Monate plus 6: 436 pro Monat (14,53 täglich) bis zum 30. Lebensmonat des Kindes, wenn nur ein Elternteil bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer max. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes. Variante 20 Monate plus 4: 624 pro Monat (20,80 täglich) bis zum 20. Lebensmonat des Kindes, wenn nur ein Elternteil bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer max. bis zum 24. Lebensmonat des Kindes. Variante 15 Monate plus 3: 800 pro Monat (26,60 täglich) bis zum 15. Lebensmonat des Kindes, wenn nur ein Elternteil bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer max. bis zum 18. Lebensmonat des Kindes. Die Eltern können sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes - unabhängig von der gewählten Variante - zwei Mal abwechseln. Somit können sich maximal drei Teile ergeben, wobei ein Teil mindestens drei Monate dauern muss.

24 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. BMS Antragstellung: Infoblatt 2 von 4 Zuverdienstgrenze: BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld dürfen maximal im Jahr dazu verdienen. Zuschuss: Beihilfe für Familien mit geringem Einkommen, wird für ein Jahr gewährt. Der Zuschuss muss später zurückbezahlt werden, wenn die Eltern ein hohes Arbeitseinkommen haben. Versicherung: Kinderbetreuungsgeld BezieherInnen und ihr Kind sind automatisch versichert. Andere Familienmitglieder können mitversichert werden. Mutter Kind - Pass Untersuchungen: Fehlen im Untersuchungen im Mutter Kind - Pass, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 25. Lebensmonat (Variante 1), ab dem 17. (Variante 2) oder ab dem 13. Monat (Variante 3) halbiert. 4. Kinderbetreuungszuschuss des Landes NÖ Wo? NÖ Landesregierung (Familienreferat) Was? Ein Zuschuss für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von 2,5 bis 3 Jahren keinen Kindergartenplatz erhalten haben. Wie lange? Ab dem 30. bis zum 40. Lebensmonat, wenn nicht vorher schon ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Meldepflicht: wenn das Kind in den Kindergarten kommt. Wohnungswechsel Wird das nicht gemeldet, so können hohe Rückzahlungen verlangt werden. 5. AMS Arbeitsmarktservice Was? Das AMS hilft arbeitslosen Personen wieder eine Arbeit zu finden und bietet Deutschkurse und andere Ausbildungsmöglichkeiten Meldekarte: BMS-EmpfängerInnen müssen sich beim AMS arbeitssuchend melden. Sie bekommen eine Meldekarte (oder Terminkarte), die sie am Sozialamt vorweisen müssen. Termine einhalten: Damit Personen beim AMS angemeldet bleiben, ist es wichtig, dass sie auf Briefe reagieren und die Beratungstermine einhalten. Eine Anmeldung beim AMS ist Voraussetzung für Kurse und die bedarfsorientierte Mindestsicherung.

25 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. BMS Geldleistungen: Infoblatt 3 von 4 BMS Welche Geldleistungen der BMS gibt es? Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Hilfe zum Lebensunterhalt (monatlich) Die Höhe der Beihilfe steht im Gesetz. Sie richtet sich nach der Anzahl der Personen und Ihrer finanziellen Situation. Die BMS wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt (am Ende des Monats). Es gibt keine Bekleidungs- oder Heizbeihilfen. Mit der BMS sollen insbesondere die regelmäßigen Aufwendungen für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom, aber auch Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse abgedeckt werden. Was wird von der BMS abgezogen? BMS wird nur dann bezahlt, wenn kein anderes Geld zu Verfügung steht. Die Höhe der BMS ist durch das Gesetz festgelegt. Sobald BMS-empfängerInnen zusätzliches Geld bekommen, müssen sie dies dem Sozialamt melden. Dieses Geld wird monatlich von der BMS abgezogen, zum Beispiel: Kinderbetreuungsgeld, Kinderbetreuungszuschuss, Arbeitslohn, finanzielle Unterstützung durch das AMS bei Kursen, Die Familienbeihilfe wird nicht vom Sozialamt abgezogen, außer es handelt sich um eine größere Nachzahlung von mehreren Monaten. Einmalige finanzielle Hilfen Hilfe in besonderen Lebenslagen In Notsituationen ist es möglich, eine einmalige Unterstützung zu bekommen, z.b. für den Kauf von notwendigen Möbeln oder Geräten oder in finanziellen Notlagen... Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen Kein automatischer Rechtsanspruch: jeder Antrag wird individuell entschieden. Kostenvoranschlag: Meist muss man dem Sozialamt vor dem Kauf einen Kostenvoranschlag vorlegen, den man im Geschäft bekommt. Es ist sehr wichtig, dass die Möbel oder Geräte so billig wie möglich gekauft werden - sonst werden sie vom Sozialamt nicht bezahlt.

26 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. BMS Wichtige Adressen: Infoblatt 4 von 4 1. Meldeamt Rathausplatz St.Pölten Tel.: , Finanzamt: Daniel Granstraße St. Pölten Tel: / BMS Wichtige Adressen in St. Pölten 3. Niederösterreichische Gebietskrankenkasse: Kremser Landstraße 3 (Bezirksstelle) 3100 St. Pölten Tel: NÖ Landesregierung - Familienreferat: Landhauspl.1, Haus St. Pölten Tel: / AMS: Daniel Gran-Straße St. Pölten Tel: / BH - Bezirkshauptmannschaft: Am Bischofteich St. Pölten, Tel: / Magistrat (Sozialabteilung): Heßstraße St. Pölten Tel: / Bundespolizeidirektion: Linzer Str St. Pölten Tel: / Standesamt: Rathausplatz St. Pölten, Tel: / Bezirksgericht Schießstattring St. Pölten / 809-0

27 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Familie Eltern und Kinder: Infoblatt 1 von 5 Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern Unterhalt zahlen : Wer muss für die Bedürfnisse der Kinder bezahlen? Vater und Mutter müssen beide zu gleichen Teilen für die Bedürfnisse des Kindes sorgen Der Elternteil, der im Haushalt das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Jeder Elternteil muss seine Möglichkeiten (Ausbildung, berufliche Stellung, Vermögensverhältnisse) ausschöpfen, um der Verpflichtung nachzukommen. Bis zu welchem Alter ist Unterhalt zu leisten? Kinder haben Anspruch auf Unterhalt bis zu ihrer Selbsterhaltungsfähigkeit. Diese kann bei Berufstätigkeit des Kindes bereits vor seiner Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) bzw. im Falle des Besuches weiterführender Schulen (Studium) auch später eintreten Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen? Hat das Kind eigene Einkünfte, so bekommt es weniger Unterhaltszahlungen. Kann sich ein Kind selbst erhalten, bekommt es keinen Unterhalt mehr. Der Unterhaltsbeitrag wird je nach dem Alter des Kindes mit 16 % 22 % des Nettoeinkommens festgelegt. Obsorge : Wer kümmert sich um die Kinder? In einer Ehe haben beide Eltern die Obsorge über das gemeinsame Kind. Das heißt, sie sind verantwortlich für: die Pflege des Kindes eine gute Erziehung und die Förderung der Fähigkeiten des Kindes gesetzliche Vertretung des Kindes Verwaltung seines Vermögens Gewalt (Schläge oder Stoßen sowie Entwürdigung oder Vernachlässigung des Kindes) sind in der Erziehung verboten. Kontrolle: Wer kontrolliert, ob Eltern ihre Verpflichtungen einhalten? Meldepflicht von sozialen Einrichtungen Im Kindergarten, in der Schule, im Hort und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, sind die verantwortlichen Personen (Lehrer, Kindergartenpädagogen, Erzieher) dazu verpflichtet, das Jugendamt zu verständigen, falls sie bemerken, dass Eltern sich nicht ausreichend um ihr Kind kümmern oder wenn die Eltern ihrem Kind gegenüber Gewalt ausüben. Jugendhilfe (Jugendabteilung am Magistrat/ an der Bezirkshauptmannschaft) Ein Sozialarbeiter / eine Sozialarbeiterin der Jugendhilfe nimmt dann Kontakt mit den Eltern auf und bespricht mit ihnen die Situation. Oft können die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bei Problemen in der Familie unterstützen. In besonders gefährlichen Fällen kann die Jugendhilfe die Kinder für einige Zeit aus der Familie nehmen.

28 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Familie Jugendschutzgesetz: Infoblatt 2 von 5 Das österreichische Jugendschutzgesetz Definitionen: Kind: bis zum 14. Geburtstag Die Eltern tragen die volle Verantwortung für die Handlungen des Kindes Straftaten: Eltern haften voll für ihre Kinder Verträge: Kinder sind noch nicht geschäftsfähig Jugendliche/Jugendlicher: ab dem 14. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag Jugendliche tragen teilweise Verantwortung für ihre Handlungen: Straftaten: Jugendgerichtshof (mildere Strafen) Verträge: Jugendliche können ihr eigenes Einkommen selbst verwalten, größere Rechtsgeschäfte sind nur gültig wenn die Eltern zustimmen Heirat: nur mit Zustimmung der Eltern und vom Gericht Erwachsene/Erwachsener: ab 18. Geburtstag volle Verantwortung Straftaten: volle Haftung Verträge: voll geschäftsfähig Heirat: keine Einschränkungen Spezielle Regelungen für Niederösterreich Mindestalter für Alkohol- und Tabakkonsum: 16 Jahre Maximale Ausgehzeit (Lokale, Veranstaltungen): bis 14 Jahre: bis bis 16 Jahre : bis 1.00 Ausnahmen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Kein Zutritt für Jugendliche bis 14: Spielhallen Kein Zutritt für Jugendliche bis 18: Wettbüros, Nachtlokale, Peepshows, Bordelle Arbeit und Arbeitszeit Für Jugendliche gelten spezielle Regelungen (viele Ausnahmen!): Normalarbeitszeit: 8 stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich Jugendliche dürfen keine Überstunden machen Jugendliche dürfen nicht nachts oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche in den Ferien arbeiten

29 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Familie Ehe: Infoblatt 3 von 5 Die Ehe Voraussetzungen für eine Eheschließung 1. Ehefähigkeit: Frauen und Männer können ab dem 18. Geburtstag heiraten. Ab dem 16. Geburtstag und vor dem 18. Geburtstag ist eine Heirat nur dann möglich, wenn das Gericht seine Zustimmung gibt. 2. Verbote Wer bereits verheiratet ist, darf nicht wieder heiraten bevor er/sie geschieden ist. Es ist auch nicht erlaubt, Blutsverwandte oder Verwandte in einem Adoptivverhältnis zu heiraten. 3. Eheschließung durch Standesbeamten Eine Ehe ist erst dann eine gesetzliche Ehe, wenn sie vor einem Standesbeamten und vor zwei Zeugen geschlossen und in ein Ehebuch eingetragen wurde. Kosten : etwa 50 Euro + Sonderwünschekosten Was sind die persönlichen Wirkungen der Eheschließung? Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehe sind gleich: Pflicht die Kinder zu betreuen, zu pflegen, zu erziehen Pflicht zur Treue Pflicht zum gegenseitigen Beistand und zur gegenseitigen Unterstützung (Pflege im Krankheitsfall, gegenseitige Unterstützung in allen Aufgaben, ) Pflicht zur Arbeit Wie sich Mann und Frau die Erwerbsarbeit, den Haushalt und die Kindererziehung aufteilen, entscheiden sie selbst. Das Gesetz schreibt nicht vor, wer wofür zuständig ist. Pflicht zum gemeinsamen Wohnen Ausnahme: wenn das Zusammenleben unzumutbar ist (gefährliche Drohungen, Gewalt durch einen Ehegatten) kann ein Ehegatte für kurze Zeit woanders wohnen. Wegweisung Wird einer der Ehegatten vom anderen gefährlich bedroht oder geschlagen, kann die Polizei eine Wegweisung aussprechen. Das bedeutet, dass der gewalttätige Ehepartner die gemeinsame Ehewohnung verlassen muss. Er darf auch für maximal 2 Wochen nicht zurückkehren. Wenn der bedrohte Ehepartner innerhalb von 14 Tagen einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung stellt, wird dieses Betretungsverbot der Wohnung auf maximal 4 Wochen verlängert. Die Einstweilige Verfügung gilt grundsätzlich maximal 6 Monate. Wenn in dieser Zeit ein Scheidungsverfahren oder eine Strafverfahren gegen den Täter beantragt wird, kann die Wegweisung bis zum Ende des Verfahrens gelten. Pflicht zum anständigen Begegnen Respekt, Höflichkeit, Verbot der Gewalt... Pflicht zur Leistung von Unterhalt Der Ehegatte, der wegen der Kindererziehung und Haushaltsführung weniger oder nicht selbst verdienen kann, hat ein Recht auf einen Teil des Einkommens des anderen Ehegatten. Dieses Informationsblatt wird gefördert von der Österreichischen Gesellschaft für politische Bildung.

30 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Familie Scheidungsmöglichkeiten: Infoblatt 4 von 5 Ehescheidung Welche Möglichkeiten gibt es? Die Scheidung einer Ehe erfolgt vor Gericht. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einer Verfahrenshilfe: Wenn diese bewilligt wird, werden die Kosten der Scheidung übernommen. 1. Einvernehmliche Scheidung (ohne Rechtsanwälte) Voraussetzungen seit mindestens 6 Monaten erfüllen die Gatten ihre ehelichen Pflichten nicht mehr beide Ehegatten sagen, dass ihre Ehe nicht mehr gerettet werden kann die Eheleute können sich über die Folgen der Scheidung einigen die Ehegatten machen einen gemeinsamen Antrag auf Scheidung Was wird bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbart? Gemeinsame Kinder: Obsorge, Unterhalt - wo die Kinder wohnen - wer die Obsorge bekommt - Höhe des Unterhalts den der Ehegatte bezahlt, der nicht mit den Kindern wohnt Besitz der Eheleute: Aufteilung, Unterhalt - Aufteilung vom Besitz der Ehegatten: Möbel, Wohnung, Geld - Unterhaltszahlungen für die Person, die die Kinderbetreuung übernimmt und immer den Haushalt geführt hat. 2. Streitige Scheidung Scheidung wegen Verschuldens (Eheverfehlungen): Im Verfahren wird festgestellt, wer Schuld am Scheitern der Ehe hat. Eine Verschuldung stellt dar, wenn einer der Ehegatten den ehelichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.b. nicht treu ist oder den Ehegatten nicht unterstützt). Die Unterhaltspflicht hängt davon ab, ob das Gericht ein Verschulden feststellt, vom Scheidungsgrund und davon, ob einer der Ehepartner für Kindererziehung und Haushalt sorgen muss. Wenn das Gericht einen Ehegatten schuldig bekennt, muss dieser die Anwalts- und Scheidungskosten des anderen mittragen. Wenn beide Ehegatten gleich schuld sind, gibt es Anspruch auf Unterhalt für: den Ehegatten, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes kein Erwerbseinkommen haben kann. den Ehegatten der sich jahrelang um den Haushalt, um die Pflege und Erziehung der Kinder oder um die Betreuung von Angehörigen gekümmert hat und daher jetzt nur schwer eine Arbeit finden kann. 3. Scheidung aus anderen Gründen geistige Störung, geistige Krankheit, Ekel erregende oder ansteckende gefährliche Krankheit Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft: wenn die Ehepartner ihren ehelichen Pflichten seit drei Jahren nicht mehr nachkommen und nicht mehr gemeinsam wohnen.

31 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Familie Scheidungsfolgen: Infoblatt 5 von 5 Ehescheidung Welche Folgen hat eine Scheidung? Wie wird unser Besitz aufgeteilt? Was passiert mit unseren Kindern? Wenn es möglich ist, sollten sich Ehepartner selbst einigen können, wer die Obsorge für die Kinder bekommt und wie der gemeinsame Besitz aufgeteilt wird. Gemeinsame Kinder: Obsorge, Unterhalt Es wird vereinbart, bei welchem Ehegatten die Kinder wohnen werden wer die überwiegende Erziehung und Pflege der Kinder übernimmt und Entscheidungen trifft Besuchsregelungen für den Ehegatten, bei dem die Kinder nicht wohnen Der Ehegatte, bei dem die Kinder nicht wohnen, ist zu gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen für die Kinder verpflichtet. Gemeinsamer Besitz Was wird aufgeteilt? das eheliche Gebrauchsvermögen (alle Sachen, die während der aufrechten Ehe gebraucht wurden: Wohnung, Möbel, Auto ) eheliche Ersparnisse, die während der aufrechten Ehe angelegt wurden auch die Bezahlung von Schulden von beiden muss geregelt werden Was wird nicht aufgeteilt? Dinge, die in die Ehe mitgebracht wurden (was ein Ehegatte schon vor Eheschließung besessen hat) oder die er geerbt oder (von Dritten) geschenkt bekommen hat die ausschließlich dem persönlichen Gebrauch oder der Ausübung seines Berufes dienen die zu einem Unternehmen gehören die Anteile an einem Unternehmen sind Ausnahme: Die Ehewohnung bekommt die Person, die sie notwendig braucht, damit sie weiter leben kann. Meist ist das der Ehegatte, der sich um Haushalt und Kindererziehung gekümmert hat und sich weiter darum kümmern wird, oder ein gemeinsames Kind der Ehegatten. Ist es nicht möglich, den Besitz gerecht aufzuteilen, (z.b. einer bekommt das Einfamilienhaus, der andere sonstige Sachen, die aber nicht den Wert des Hauses nicht erreichen) so kommt es zu Ausgleichszahlungen.

32 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Grundinfo: Infoblatt 1 von 8 Finanzielle Probleme Schulden Wichtige Begriffe Schulden: Geldbetrag, den man bezahlen muss Schuldner/Schuldnerin: Person, die den Geldbetrag bezahlen muss Gläubiger: die Firma/der Anwalt/, an die die Person den Geldbetrag zahlen muss Fälligkeit, fällig am : Datum bis zu dem der Geldbetrag bezahlt werden muss Raten: den Geldbetrag in mehreren kleinen Teilen bezahlen Stundung: den Geldbetrag später bezahlen Gefährliche Schulden Diese Schulden müssen auf jeden Fall vorrangig bezahlt werden, weil die Konsequenzen sehr bedrohlich für die Existenz sind: Strom-, Gas-, Heizkosten Bei Nichtzahlen wird Strom/Gas/Heizung abgeschaltet bis alles bezahlt ist Miete Bei Nichtzahlen verliert der/die MieterIn die Wohnung Polizeistrafen, Finanzstrafen, gerichtliche Strafen Bei Nichtzahlen muss der/die SchuldnerIn die Strafe im Gefängnis absitzen Kontoüberzug Bei Nichtzahlen werden Daueraufträge (z.b. Miete) nicht mehr bezahlt, es kann kein Geld abgehoben werden. Was kann ich tun? Sofort Kontakt aufnehmen mit dem Gläubiger und erklären, warum man nicht zahlen kann und eine Zahlungsvereinbarung treffen: Raten (Teilzahlung) vereinbaren wichtig: ausrechnen: welche Raten kann ich realistisch und regelmäßig bezahlen Einnahmen/Ausgabenliste erstellen Vorsicht: werden Ratenzahlungen nicht eingehalten, können zusätzliche Kosten entstehen bzw. wird das Gericht eingeschaltet Stundung vereinbaren: der Betrag wird später bezahlt (z.b. wenn der nächste Lohn auf das Konto kommt)

33 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Grundinfo: Infoblatt 1 von 8 Was muss ich tun, wenn ich eine Rechnung bekomme, die nicht mir gehört? Durch Nicht Bezahlen wird das Problem nicht gelöst, denn der Gläubiger wird das Geld von der Person fordern, die die Rechnung bekommen hat. Deswegen: - Sofort Kontakt zu den Gläubigern aufnehmen Kann ich wegen Schulden ins Gefängnis kommen? Polizeistrafen, Finanzstrafen (z.b. Steuerstrafen), gerichtliche Strafen Bei Nicht Bezahlen muss der/die Schuldnerin die Strafe im Gefängnis absitzen SchuldnerInnen werden bestraft, wenn sie - neue Schulden machen (neuer Vertrag, Bestellungen im Katalog, Ankauf in Raten) obwohl sie die alten nicht bezahlen können - ein falsches Vermögensverzeichnis abgeben - Geld verschweigen/verstecken/verschwenden, mit dem sie Schulden bezahlen könnten - gerichtlich gepfändete Dinge absichtlich zerstören - Wenn sie Gläubiger benachteiligen (z.b. nur an A1 zahlen, aber nicht an Telering). Das gilt nicht für gefährliche Schulden.

34 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles unbezahlte Rechnung: Infoblatt 2 von 8 Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle? 1. Mahnung (1 oder mehrere) + Mahnungsgebühr Brief vom Gläubiger, wo noch einmal eine Frist gesetzt wird, bis wann die Schulden bezahlt werden müssen. Man muss bereits extra Mahngebühren bezahlen. 2. Direkte Konsequenz (Telefon Sperre, kein Versicherungsschutz ) + extra Kosten Wenn der/die SchuldnerIn noch nicht bezahlt hat, werden die Dienste des Gläubigers eingestellt bis wieder bezahlt wird (z.b. Handysperre, die Autoversicherung zahlt im Schadensfall nicht, ). Auch dafür werden extra Gebühren verrechnet. 3. Inkassobüro/Rechtsanwalt: hohe Extrakosten und Zinsen Der Gläubiger beauftragt dann ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwaltsbüro damit, den Geldbetrag zurück zu bekommen. Der/die SchuldnerIn erhält regelmäßig Briefe, manchmal auch Besuche zuhause. Es werden sehr hohe Kosten und Zinsen zusätzlich zum Geldbetrag verrechnet. Die Schulden wachsen sehr schnell 4. Gericht: Zahlungsbefehl: (+ Extrakosten) Das Gericht fordert den/die SchuldnerIn auf, dass er/sie den Geldbetrag bezahlt. Dadurch entstehen wieder Extrakosten. 5. Gericht: Lohnexekution: (+ Extrakosten) Das Gericht bewilligt, dass vom Lohn des Schuldners/der Schuldnerin bis zu einer gewissen Grenze automatisch Geld abgezogen wird, bis die Schulden bezahlt sind. Eine Lohnpfändung kann ein Grund sein, dass man einen Arbeitsplatz nicht bekommt. 6. Gericht: Fahrnisexekution (+ Extrakosten) Eine Person vom Gericht (Gerichtsvollzieher) kommt zum Schuldner/zur Schuldnerin nach Hause und schreibt alle Gegenstände, die man nicht dringend zum Leben braucht, (TV, DVD Player, Videokamera, Auto, schöne Möbel, Eigentumswohnung, Haus ) auf eine Liste. Somit gehören die Gegenstände nicht mehr dem Schuldner/der Schuldnerin. Diese Gegenstände werden dann versteigert und das Geld davon zur Bezahlung der Schulden verwendet. 7. Gericht: Vermögensverzeichnis abgeben Wenn der Gläubiger durch die Lohnexekution kein Geld bekommt, kann er bei Gericht beantragen, dass der/die Schuldnerin genau angeben muss, was er/sie besitzt und verdient Jahre lang können Gläubiger die Zahlung verlangen, dabei wachsen die Schulden durch Zinsen und Kosten immer weiter.

35 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Häufige Schulden: Infoblatt 3 von 8 Häufige Schulden Handy Wenn man Handyrechnungen nicht bezahlt, wird der Vertrag automatisch nach einer bestimmten Zeit gekündigt. Dann wird die Grundgebühr für alle Monate bis zum Ende des Vertrages verrechnet. Versandhauskatalog (z.b. Quelle, Yves Rocher, Universal) Bei Versandhauskatalogen werden hohe Zinsen verrechnet, wenn man Schulden nicht bezahlt. Auch bei Einkäufen mit Ratenzahlung werden hohe Zinsen verrechnet. Die Schulden wachsen sehr schnell. Bestellt man etwas, obwohl man weiß, dass man es nicht bezahlen kann, muss man mit einer Anzeige wegen Betrug rechnen. Kredit Vorsicht: Oft wird ein Bürge verlangt: eine zweite Person, die den Vertrag unterschreibt. Bezahlt die erste Person ihren Kredit nicht, wird das Geld von der 2. Person (vom Bürgen) verlangt. Für jeden Kredit muss man eine Sicherheit anbieten: ein Haus, den Lohn,. Kann man nicht bezahlen, so werden diese Sicherheiten gepfändet: Pfändung bedeutet, dass die Bank dann das Haus, das Auto versteigert oder jedes Monat vom Lohn bis zu einer gewissen Grenze automatisch Geld abzieht, bis die Schuld bezahlt ist. Versicherung Versicherungen zahlen unter bestimmten Bedingungen nicht So zahlt zum Beispiel die Auto Haftpflichtversicherung nicht für Schäden bei einem Unfall, wenn der/die LenkerIn Alkohol konsumiert hat. Das kann bedeuten, dass der/die AutofahrerIn den Schaden selbst bezahlen muss, zum Beispiel Rückzahlungen von finanziellen Beihilfen Wenn eine Beihilfe (BMS, Familienbeihilfe, ) zu Unrecht bezogen wird (z.b. wurde dem Sozialamt Arbeit, AMS-Kurs, oder Wohnungswechsel nicht gemeldet), dann fordert die Behörde dieses Geld zurück. Es ist daher wichtig, alle Veränderungen (Arbeit, AMS Kurs, Wohnungswechsel, Geburt eines Kindes, Scheidung ) an die Behörden zu melden, von denen man Beihilfen bezieht. Polizeistrafen Für bestimmte Delikte können Polizeistrafen über verhängt werden, zum Beispiel für Alkohol am Steuer. Auch das Fahren ohne Führerschein kann teuer werden: ab Wird ein Delikt öfter begangen, werden die auch Strafen entsprechend erhöht.

36 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Was tun bei Schulden: Infoblatt 4 von 8 Was kann ich tun, wenn ich Schulden habe? Überblick über die Schuldensituation schaffen: - Gläubigerliste, - Einnahmen-/Ausgabenliste - Alle Kontoauszüge, alle Belege und Zahlungsbestätigungen sammeln Einnahmen erhöhen: Arbeitsplatz suchen, Beihilfen beantragen, Ausgaben senken: nachprüfen: in welchen Lebensbereichen kann ich weniger Geld ausgeben (z.b. weniger telefonieren, in billigen Geschäften einkaufen, weniger Zigaretten rauchen, ) Keine neuen Schulden machen: - keine Bestellungen im Katalog - kein neuer Handyvertrag - kein Ankauf auf Raten Wenn SchuldnerInnen neue Schulden machen, können sie wegen Betrug angezeigt werden. Beratung Unterstützung bei der Regulierung der Schulden bei der/dem BeraterIn holen, mit der/dem man auch andere Probleme bespricht und/oder Beratung bei der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Adresse für St. Pölten: Schuldnerberatung St. Pölten Herrengasse St. Pölten 02742/ Die Schuldnerberatung unterstützt alle SchuldnerInnen dabei, dass sie ihre finanziellen Probleme lösen können. Kontakt mit dem Gläubiger erklären warum man nicht alles sofort bezahlen kann Wenn möglich: Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger treffen - Raten (in Teilen bezahlen) - Stundung (später bezahlen) Ratenzahlungen pünktlich leisten. Werden Raten zu spät bezahlt, kann die Ratenvereinbarung beendet werden. Zusätzliche Kosten entstehen. Wenn ein/e SchuldnerIn einmal nicht pünktlich bezahlen kann sofort Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und die Situation erklären.

37 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Was tun bei Schulden: Infoblatt 5 von 8 Telefonieren mit dem Handy worauf muss ich achten? Welche Verhaltensregeln gibt es in Österreich? - Das Handy während Kursen, Beratungsgesprächen, wichtigen Behördenbesuchen aber auch im Kino, Theater etc. ausschalten. Es wird als sehr unhöflich empfunden, wenn bei diesen Angelegenheiten das Handy läutet - An öffentlichen Orten wie öffentliche Verkehrsmittel, Restaurant etc. den Klingelton leise stellen und leise sprechen. Laute Gespräche, lauter Klingelton und auch das Ausprobieren von Klingeltönen werden von ÖsterreicherInnen als sehr störend empfunden Was passiert wenn das Handy gestohlen/ verloren wird? Rufen Sie bei Ihrem Netzbetreiber an (A1, Telering, T-Mobile ) oder gehen Sie in einen Handy-Shop und lassen Sie Ihre SIM-Karte sperren. Wertkarte oder Vertragshandy? Wertkartenhandy + Volle Kontrolle über die Kosten + Kein monatliches Grundentgelt + Bezahlung im Vorhinein - Höhere Tarife - Telefonieren nur möglich wenn die Karte aufgeladen ist, angerufen werden ist immer möglich Vertragshandy + Günstigere Gesprächstarife + man muss keine Karte aufladen, um telefonieren zu können - Weniger Kontrolle über die Kosten - Monatliches Grundentgelt - Bezahlung im Nachhinein - Mindestvertragsdauer: Man muss eine bestimmte Zeit (meist 12 oder 24 Monate) bei dem Mobilfunkanbieter bleiben und kann den Vertrag nicht vorher kündigen! Vorsicht: - Zahlt man die Rechnungen nicht pünktlich, so kann der Vertrag automatisch gekündigt werden und man muss die Grundgebühr für alle Vertragsmonate bezahlen, die noch fehlen!

38 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Was tun bei Schulden: Infoblatt 5 von 8 Noch einige Tipps zum Kostensparen: - Bei allen Handys kann man die Funktion Gesprächsdauer einstellen. Dann erscheint am Ende des Gesprächs die Zeit, die Sie telefoniert haben, das kann sehr hilfreich sein, um die Zeit besser einschätzen zu können und ihre Kosten im Griff zu behalten. - Alle Nummern, die mit 0900 beginnen, sind sehr teuer und können bis zu 3,60.- in der Minute kosten - Alle Nummern, die mit 0800 beginnen, sind gratis - Lesen Sie die Telefontarife genau durch: zum gleichen Netz telefonieren ist oft billiger als zu Fremdnetzen, meist ist es auch billiger, nach und am Wochenende zu telefonieren. - Spam SMS: wenn Sie ein SMS von einer fremden Nummer bekommen, das Sie auffordert, unbedingt zurückzurufen, antworten Sie nicht es könnte ein Trick sein, damit sie eine teure Mehrwertnummer anrufen. - Zahlen Sie Ihre Rechnungen pünktlich wenn Sie nicht zahlen können, rufen Sie dort an! - Wenn Sie nicht alles im Handyvertrag verstehen fragen Sie genau nach, bevor Sie unterschreiben im Zweifelsfall bringen Sie den Vertrag zu einer Person, die ihn versteht und erklären kann. - Heben Sie Ihren Vertrag und ihre Rechnungen gesammelt auf.

39 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Schuldenübersicht: Infoblatt 8 von 8 Schulden Übersicht Schuldenhöhe Gläubiger Raten Stundung Sonstiges Fristen Anmerkungen

40 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Selbstcheck: Infoblatt 6 von 8 Wieviel Geld habe ich im Monat zur Verfügung? Wofür gebe ich es aus? Monatliche Einnahmen BMS Familienbeihilfe Kinderbetreuungsgeld AMS Lohn SUMME Monatliche Ausgaben Miete + Bk Strom/Gas Telefon Versicherung Auto/Bus/Zug Schule/Kindergarten Essen Rauchen Körperpflege Kleidung Sparen Freizeit/Kultur Kredit, Schulden SUMME Zum Leben

41 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Finanzielles Halbjahresübersicht: Infoblatt 7 von 8 Monatliche Einnahmen BMS Familienbeihilfe Kinderbetreuungsgeld AMS Lohn andere finanzielle Unterstützung SUMME Monatliche Ausgaben Miete + Bk Strom/Gas Telefon Versicherung Auto Schule/Kindergarten SUMME Zum Leben

42 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Gesundheit Schwangerschaft & Geburt: Infoblatt 1 von 8 Wir bekommen ein Baby Was ist zu tun? Mutter-Kind-Pass Der Mutter-Kind-Pass ist ein Pass, in dem die Untersuchungen des Kindes während und nach der Schwangerschaft eingetragen werden. Er muss bei jedem Frauenarztbesuch mitgenommen werden! WICHTIG: Regelmäßige Untersuchungen beim Frauenarzt sind nicht nur für die Gesundheit der schwangeren Frau und für die Gesundheit des Kindes SEHR WICHTIG, sondern auch, um das Kinderbetreuungsgeld zu bekommen! Wenn eine Untersuchung vergessen wird, wird das Kinderbetreuungsgeld reduziert! Wo bekomme ich den Pass? vom Frauenarzt oder Hausarzt Ab wann muss man Untersuchungen machen? vor der 16. Schwangerschaftswoche Geburtsvorbereitungskurse (für Vater und Mutter) Informationen über die Geburt, Übungen zur Vorbereitung auf die Geburt. Information beim Frauenarzt und für St. Pölten: Landesklinik St. Pölten Geburtenabteilung Propst Führer Str. 4 Tel.: St. Pölten Gibt es finanzielle Unterstützung vor und nach der Geburt? Wochengeld: dient als Kompensationszahlung für berufstätige Mütter während der Schutzfrist (= 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Der voraussichtliche Geburtstermin muss der Krankenkasse bekannt gegeben werden. Kinderbetreuungsgeld: Höhe je nach gewählter Variante: Variante 30 plus 6 14,53 täglich für 30 Monate Variante 20 plus 4 20,80 täglich für 20 Monate Variante 15 plus 3 26,60 täglich für 15 Monate Variante 12 plus 2 33,00 täglich für 12 Monate Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (bei Bedürftigkeit): 6,06 täglich für maximal ein Jahr Familienbeihilfe Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt Ich habe noch Fragen Wer kann mir helfen? Mutterberatungen 3100 St. Pölten, Heßstraße / 333 DW 2531 Jeden Donnerstag, Uhr RAT & HILFE / DAWÄNA 3100 St. Pölten, Heitzlergasse / Mutter-Kind-Wohnheim 3100 St. Pölten, M.- Corvinus-Str /

43 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Gesundheit Baby und Behördenwege: Infoblatt 2 von 8 Unser Baby ist geboren. Behördenwege. 1. STANDESAMT: Geburtsurkunde, Geburtsbestätigungen + Pass Geld für die Gebühren 2. MELDEAMT: Meldezettel Geburtsurkunde des Kindes Asylbescheid und Pass der Eltern Meldezettel der Eltern 3. BUNDESASYLAMT (per Post): Asylantrag Meldezettel der Eltern und vom Kind Positiver Asylbescheid vom Antragsteller Kopie der Geburtsurkunde Asylantrag 4. SOZIALAMT/AMS: wichtig für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung/ Arbeitslosengeld Geburtsurkunde des Kindes Meldezettel des Kindes 5. FINANZAMT: Familienbeihilfe Antragsformular für die Familienbeihilfe Meldezettel Eltern und Kind Geburtsbestätigung vom Standesamt und Geburtsurkunde Positiver Asylbescheid von Eltern und Kind 6. KRANKENKASSE: Kinderbetreuungsgeld, Mitversicherung Antragsformular für das Kinderbetreuungsgeld und für die Mitversicherung Geburtsbestätigung vom Standesamt und Geburtsurkunde Meldezettel Eltern und Kind Asylbescheid Eltern und Kind Familienbeihilfe - Bescheid Mutter Kind - Pass 7. JUGENDHILFE: Säuglingspaket: Wäschepaket für das Baby (abzuholen beim Bürgerservice) Geburtsurkunde Mutter - Kind - Pass Antrag auf Übergabe des Kleinkindpaketes (vom Krankenhaus) Meldezettel vom Kind 8. LANDESREGIERUNG: Familienpass- Servicekarte für die gesamte Familie mit vielen Vorteilen und Ermäßigungen Antragsformular für Familienpass Asylbescheid Eltern und Kind Dieses Informationsblatt wird gefördert von der Österreichischen Gesellschaft für politische Bildung. 1

44 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Gesundheit Muki-Pass: Infoblatt 3 von 8 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Vor der Geburt: Erstuntersuchung der Schwangeren: Zweite Untersuchung der Schwangeren: Erste Ultraschalluntersuchung: Dritte Untersuchung der Schwangeren: Vierte Untersuchung der Schwangeren: Zweite Ultraschalluntersuchung: Fünfte Untersuchung der Schwangeren: bis zur 16. SSW (= Schwangerschaftswoche) zwischen der 17. und 20. SSW zwischen der 18. und 22. SSW zwischen der 25. und 28. SSW zwischen der 30. und 34. SSW zwischen der 30. und 34. SSW zwischen der 35. und 38. SSW Nach der Geburt: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen des Neugeborenen 1. Neugeborenenuntersuchung 1. Lebenstag 7. Lebenstag Hüftultraschalluntersuchung 1. Lebenstag 7. Lebenstag Kontrolle nach ambulanter Geburt 1. Lebenstag 7. Lebenstag von 2. Kindesuntersuchung 4. Lebenswoche 7. Lebenswoche Orthopädische Untersuchung 4. Lebenswoche 7. Lebenswoche Hüftultraschalluntersuchung 6. Lebenswoche 8. Lebenswoche 3. Kindesuntersuchung 3. Lebensmonat 5. Lebensmonat 4. Kindesuntersuchung 7. Lebensmonat 9. Lebensmonat HNO- Untersuchung 7. Lebensmonat 9. Lebensmonat bis 5. Kindesuntersuchung 10. Lebensmonat 14. Lebensmonat Augenuntersuchung 10. Lebensmonat 14. Lebensmonat 6. Kindesuntersuchung 22. Lebensmonat 26. Lebensmonat Augenuntersuchung 22. Lebensmonat 26. Lebensmonat 7.Kindesuntersuchung 34. Lebensmonat 38. Lebensmonat 8. Kindesuntersuchung 46. Lebensmonat 50. Lebensmonat 9. Kindesuntersuchung 58.Lebensmonat 62. Lebensmonat 1

45 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Gesundheit Versicherung: Infoblatt 4 von 8 Krankenversicherung - Wo bin ich wann versichert? Krankenkasse (Wann bin ich bei der Krankenkasse versichert?) Sie bekommen Geld vom AMS (z.b. Deutschkurs, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) oder Sie bekommen Kinderbetreuungsgeld oder Sie arbeiten (unselbstständig und mehr als geringfügig) oder Sie bekommen ausschließlich Mindestsicherung (früher Sozialhilfe) Sie sind mitversichert mit den Eltern oder dem Ehepartner Achtung: Sie werden nicht automatisch versichert d.h. wenn Sie aus einer Versicherung herausfallen, müssen Sie sich um eine Weiterversicherung bemühen. Z.B.: Wenn Sie nicht mehr über das AMS versichert sind (wenn der Deutschkurs endet), müssen Sie sich über die Mindestsicherung versichern lassen, sonst sind sie nicht krankenversichert und müssen Arztbesuche selbst bezahlen! Antrag auf Mitversicherung für die ganze Familie: Wenn ein Elternteil oder Ehepartner bei der Krankenkasse versichert ist, muss die ganze Familie mitversichert werden. Den Antrag muss man selbst stellen es gibt keine automatische Versicherung! Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung: Wenn Sie wenig Einkommen haben, müssen Sie für Rezepte nichts bezahlen. Den Antrag muss man selbst stellen und die Befreiung muss immer wieder verlängert werden. Nur wenn sie ausschließlich von der Mindestsicherung (Sozialhilfe) leben und sonst kein weiteres Einkommen (auch kein Kinderbetreuungsgeld) haben, werden Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen von der Rezeptgebühr automatisch befreit. e-card - bei jedem Arztbesuch mitnehmen! - pro Quartal immer zum gleichen Arzt einer Kategorie gehen (z.b. nicht zwei Gynäkologen) Besitz der e-card ist nicht gleich Versicherung bei der Krankenkasse: Die e-card ist nur gültig und funktioniert nur dann, solange Sie bei der Krankenkasse versichert sind!

46 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Gesundheit Arztbesuch: Infoblatt 5 von 8 Ich gehe zum Arzt/ zur Ärztin. Was muss ich tun? Wo finde ich den richtigen Arzt? alle Kassen: Die Kosten für die Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen. d.h. PatientInnen müssen nichts zahlen. private Kassen Wahlarzt: Die Behandlung muss von der Patientin/vom Patient privat gezahlt werden. Von der Krankenkasse kann man dann einen kleinen Teil zurückbekommen. Hausarzt / praktischer Arzt Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Erster Kontakt bei gesundheitlichen Problemen, überweist zu FachärztInnen und schreibt krank (Krankenstandsbestätigung) Was muss ich mitnehmen? e-card Wenn man die e-card vergisst, muss man meist ca. 30,- Kaution hinterlegen und die e-card nachbringen. Facharzt / Spezialist Wenn notwendig, überweist der praktische Arzt zu einem Facharzt / zu einer Fachärztin, z.b.: Gynäkologe, Augenarzt, Hautarzt, Den Überweisungsschein für Facharzt / Fachärztin bekommt man vom Hausarzt (gratis), er gilt 14 Tage Medikamente rezeptpflichtig: man braucht ein Rezept vom Arzt/Ärztin nicht rezeptpflichtig: leichte Medikamente (z. B. Aspirin) Rezeptgebühr: 5,10 für jedes Medikament, das vom Arzt verschrieben wurde. Für manche Medikamente muss man den vollen Preis zahlen (z.b.: Anti-Baby-Pille) Wann muss man die Rezeptgebühr nicht zahlen? (Rezeptgebührenbefreiung) Wenn man über die Krankenkasse versichert ist und von der Rezeptgebühr befreit ist. Den Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung bei der Krankenkasse muss man selbst stellen! Wenn man nur die Mindestsicherung erhält (kein Lohn, kein AMS-Geld, kein Kinderbetreuungsgeld etc.), ist man automatisch befreit.

47 Rechte sichern Diskriminierung verhindern. Gesundheit Notfall & Krankenhaus: Infoblatt 6 von 8 Ein Notfall! Ich muss ins Krankenhaus! Im Notfall ist jeder Arzt und jedes Krankenhaus verpflichtet zu behandeln, auch wenn die/der Notfall-PatientIn nicht krankenversichert ist. Jeder Arzt muss Erste Hilfe leisten. Wichtigе TELEFONNUMMERN Rettung: 144 Notarzt: 141 Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Euronotruf: 112 (Das ist eine europaweite Notrufnummer) Sie rufen die Rettung! Wo sind Sie? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Wie heißen Sie? Transportkosten: In dringenden Fällen (Lebensgefahr, Blasensprung) d.h. wenn man getragen und liegend transportiert werden muss, muss man nichts bezahlen. In ungefährlichen Situationen muss man für den Transport bezahlen. Im Krankenhaus Bei allen stationären Aufnahmen werden Sie zuerst von einem Arzt in der Ambulanz untersucht, dann entscheidet der Arzt, ob Sie im Krankenhaus bleiben müssen oder nicht. Welche Informationen braucht das Krankenhaus? Name, Adresse, Geburtsdatum, Versicherungsstatus (d.h.: wo sind Sie gerade versichert?, e-card) und Versicherungsnummer, nächste Verwandte, Hausarzt oder einweisender Arzt Was braucht man im Krankenhaus? Hausschuhe, Toiletteartikel, Nachthemd bzw. Pyjama, Morgenmantel bzw. Jogginganzug Was muss man im Krankenhaus bezahlen? Bei stationärer Behandlung - Kostenbeitrag: Ca ,- pro Tag muss man für den Aufenthalt selbst bezahlen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. In den meisten Krankenhäusern sind für die ersten 28 Tage Kostenbeiträge zu zahlen, ab dem 29. Tag fallen diese Beiträge weg. Wenn Sie und ihre Angehörigen von der Rezeptgebühr befreit sind, fragen Sie im jeweiligen Krankenhaus, ob Sie oder ihre Angehörigen den Kostenbeitrag bezahlen müssen. Bei besonderen finanziellen Notlagen kann man einen Antrag beim Unterstützungsfonds stellen. Übernachtungen als Begleitperson: Wenn ein Elternteil bei seinem kranken Kind über Nacht im Krankenhaus bleibt, muss man für die Übernachtung bezahlen. Sie kostet je nach Krankenhaus unterschiedlich viel, z.b. im Krankenhaus St. Pölten 30,00 pro Nacht. Mit dem NÖ Familienpass bekommt man für jede Übernachtung (bei Kindern zwischen 3 Monaten und 10 Jahren) mindestens 22;- pro Nacht zurückerstattet.

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