FAUNA. Bovidae Proposal 16.1 by Denmark on behalf oft he EU Rupicapra pyrenaica ornata

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1 CHORDATA MAMMALIA ARTIODACTYLA FAUNA Bovidae Proposal 16.1 by Denmark on behalf oft he EU Rupicapra pyrenaica ornata Abruzzo Chamois Transfer from Appendix I to Appendix II Die Abruzzengemse, eine italienische Unterart der Pyrenäen-Gemse, war durch Wilderei und Jagddruck nach dem 2. Weltkrieg nahezu ausgerottet. Es existierten nur mehr wenige Dutzend Individuen in den zentralen Abruzzen. Der Bestand konnte sich zwar in den darauffolgenden Jahrzehnten wieder erholen, ist aber durch eine genetische Verarmung beeinträchtigt. Eine unverhältnismäßig hohe Bejagung vor allem durch amerikanische Trophäenjäger Anfang der 1980er-Jahre führte zur Listung in Anhang I. Mittlerweile haben sich die in 3 Subpopulationen (sowie einem auf Aussetzung beruhenden Vorkommen) durch den Schutz von CITES und der nationalen Naturschutzbestrebungen erholt. Derzeit existieren wieder annähernd Tiere in stabilen, leicht zunehmenden Beständen, Großteils in streng geschützten Nationalparks.

2 Der Handel mit Jagdtrophäen kam durch die Listung weitgehend zum Erliegen, seit 2000 wurden nur vereinzelt Derivate gehandelt. Die Rücklistung in Anhang II wird nicht nur mit der heutigen geringen Handelsrelevanz argumentiert, vor allem aber mit dem Vermeiden eines split-listings. Allerdings ist gerade bei jagdbaren Tieren der Druck auf einzelne, für Zollbehörden schwer unterscheidbare Unterarten exorbitant hoch, während sonstige verwandte Arten und Unterarten wie in diesem Fall die der Pyrenäen-Gemsen oder unserer heimischen alpinen Gemse weit verbreitet, häufig und durchaus bejagbar sind. Die Vermeidung eines split-listings ist zwar in der Regel zu befürworten, aber nicht auf alle Arten anwendbar. Die zukünftig angestrebte komplette Streichung aus dem Abkommen ist mit Vorsicht zu betrachten, einer Rücklistung in Anhang II aber durchaus angebracht. Camelidae Proposal 16.2 by Ecuador Vicugna vicugna Vicuña Transfer of populations of Ecuador from Appendix I to Appendix II Nach jahrzehntelanger hemmungsloser Wilderei und Ausbeutung des Vikunjas führten die getroffenen nationalen Schutzmaßnahmen sowie die Listung in CITES zu einer erheblichen Erholung der zentralandinen Bestände. Dies trifft auch die Bestände Ecuadors zu, wo durch nationale Schutzbestimmungen und die Aufstockung der Bestände mit chilenischen, peruanischen und bolivianischen Individuen auf mittlerweile Tiere angewachsen ist.

3 Der Antrag sollte jedoch auch im Zusammenhang mit der Regelung in Bolivien betrachtet werden. Die Nutzung der bolivianischen Bestände durch die lokale Bevölkerung passiert in der Form, wildlebende Vikunjas in Koppeln zusammenzutreiben, zu scheren und danach wieder auszulassen. Die Methode, wildlebende Säugetiere wie Haustiere zu behandeln, birgt zahlreiche Risiken: Die Störung des sozialen Gefüges einer Herde, Fehlgeburten, Trennung der Jungtiere von ihren Müttern und die Übertragung von Haustierkrankheiten auf wildlebende Populationen sind Risikofaktoren, die nur unzulänglich bekannt sind und auch noch nicht ausreichend erhoben wurden. Auch finden sich keine Angaben zur Mortalitätsrate bei derartigen Aktionen. Sofern sich auf der COP 16 eine Zustimmung zum Antrag Ecuadors abzeichnet, ist auf jeden Fall auf eine gleichlautende Anmerkung zu insistieren, wie er für Bolivien seit COP 14 gilt. Der Zustand der ecuadorianischen Subpopulationen steht jedoch in keinem Vergleich zu denen Boliviens: Der bolivianische Bestand beläuft sich mittlerweile auf über Tiere und übersteigt damit jenen Ecuadors um das nahezu Hundertfache. Es ist zwar prinzipiell zu begrüßen, dass Wildbestände unter kontrollierten Bedingungen von der lokalen Bevölkerung genutzt werden können. Im Falle der ecuadorianischen Vikunja- Population ist der Zeitpunkt für die Aufnahme eines internationalen Handels sicherlich noch nicht gekommen. Eine derart kleine Population mag vielleicht teilweise den nationalen Bedarf nach Vikunja-Wolle decken, für Exportzwecke ist sie nicht ausreichend groß genug. Auch der volkswirtschaftliche Nutzen bei derart geringen Beständen kann nur als marginal betrachtet werden. Zudem müssten seitens der andinen Staaten Auswirkungen der obig beschriebenen Risiken für die Naturbestände genauer analysiert werden. DCSP recommends: Oppose CARNIVORA Ursidae Proposal 16.3 by United States of America Ursus maritimus

4 Polar bear Transfer from Appendix II to Appendix I Kaum eine Tierart ist derart stark vom Klimawandel betroffen wie der Eisbär. Die in hohem Ausmaß am Polareis jagende und lebende Art wird innerhalb weniger Jahrzehnte einen Großteil ihres Lebensraumes und damit auch der Population verlieren. Das sommerliche Minimum der Eisfläche ist bereits 2012 auf ca. 50 % ihres durchschnittlichen Umfangs geschrumpft. Polares Sommereis wird laut den meisten Klimaprognosen innerhalb von 30 Jahren gänzlich verschwunden sein. Dadurch werden die Eisbär-Populationen massiv schrumpfen und auf zahlreiche fragmentierte Areale am polaren Festland reduziert. Bereits jetzt ist eine Ausbreitung vor allem am kanadischen und russischen Festland zu beobachten. Hier ist der Eisbär jedoch gezwungen, seine Lebensgewohnheiten, sein Beutetierspektrum und die Wanderrouten zu ändern. Diese Adaptation gelingt jedoch nur einem kleinen Teil der Population, die Mehrheit der Tiere verliert zunehmend ausreichende Fettreserven für den Winter. Jährlich werden legal ca. 700 bis 800 Tiere geschossen, vornehmlich für Felle und Jagdtrophäen. Der Hauptexporteur ist Kanada. Wilderei und illegaler Handel findet vor allem in Rußland statt und entspricht in seinem Ausmaß in etwa dem legalen Abschuß. Unter normalen Umständen mag die legale Bejagung einer nachhaltigen Nutzung eines Bärenbestandes von ca bis Individuen entsprechen. Legale und illegale Jagd findet jedoch überwiegend am Festland statt, in Lebensräumen, in denen sich die Art erst an die geänderten Lebensraumbedingungen adaptieren muß. Die Bejagung verursacht einen Selektionsdruck, da gerade die Trophäenjagd verstärkt auf kapitale Tiere fokussiert ist, die Festlandbereiche als neuen Lebensraum anzunehmen versuchen. Eine Listung in Anhang II kann den Eisbären somit unterstützen, sich an die geänderten Lebensraumbedingungen anzupassen. DCSP recommends: Oppose

5 CHIROPTERA Pteropodidae Proposal 16.4 by Australia Pteropus brunneus Dusky flying-fox Deletion from Appendix II Diese Fledermausart wurde auf Basis eines einzelnen Individuums im 19. Jahrhundert beschrieben, es ist bis heute unklar, ob es sich wirklich um eine eigenständige Art handelt. Eventuell ist das Belegexemplar der in NO-Australien weitverbreiteten Art Pteropus scapulatus zuzuordnen. Sofern die Art tatsächlich existierte, ist sie heute als ausgestorben zu betrachten. Abgesehen davon ist eine Handelsrelevanz von Fledermäusen ohnehin eine Ausnahmeerscheinung. Dem Antrag, der im Rahmen eines Ten-Year-Review ausgearbeitet wurde, ist ohne Bedenken zuzustimmen. DASYUROMORPHIA Thylacinidae Proposal 16.5 by Australia Thylacinus cynocephalus

6 Tasmanian tiger Deletion from Appendix I Dieses ursprünglich in weiten Teilen Australiens vorkommende, wolfähnliche Beuteltier wurde am gesamten Festland Australiens bereits im 19. Jahrhundert durch Bejagung und die Konkurrenz des bereits in vorchristlicher Zeit eingebürgerten Dingos (Australischer Wildhund) ausgerottet. Eine Restpopulation konnte sich auf Tasmanien bis ins 20. Jahrhundert halten. Hier wurde das letzte Exemplar 1933 gefangen, welches in Gefangenschaftshaltung 1936 starb. Das Verschwinden des Beutelwolfes auch in Tasmanien ist auf Bejagung zum Schutz der Haustierbestände sowie vermutlich auf eine Infektionskrankheit zurückzuführen. Der Handel mit Trophäen und Lebendexemplaren spielte auch damals eine untergeordnete Bedeutung. Die seinerzeitige Listung in Anhang I und die Einstufung als vermutlich ausgestorben war 1975 eine wissenschaftlich korrekte Vorgangsweise. Nach mittlerweile 80 Jahren nach dessen Letztbeobachtung ist der Beutelwolf jedoch als ausgestorben einzustufen und daher aus CITES zu streichen DIPROTODONTIA Macropodidae Proposal 16.6 by Australia Onychogalea lunata

7 Crescent nailtail wallaby Beim Mondnagelkänguruh handelt es sich um eine kleine, nur 3-4 kg schwer werdende, nachtaktive Känguruart, die ihren namen weißen, sichelförmigen Schulterstreifen und dem für die Gattung typischen Sporn an der Schwanzspitze verdankt. Ihr ursprünglicher Lebensraum umfasste Savannengebiete des zentralen und südwestlichen Australien. Durch Einbürgerung und Einschleppung etlicher Predatoren wie Füchse und Konkurrenten wie Kaninchen und Haustiere kam es Ende des 19. Jahrhunderts zu einem dramatischen Rückgang sämtlicher Bestände. Der letzte gesicherte Nachweis der Art stammt aus dem Jahr 1956, ungesicherte Nachweise aus den 1960er-Jahren. Es ist anzunehmen, dass die Art heute gänzlich ausgestorben ist. Ähnlich wie beim Beutelwolf ist zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Anhang I im Jahr 1975 vom Status vermutlich ausgestorben auszugehen gewesen. Mittlerweile gibt es aber fast 60 Jahre keinen Nachweis mehr, wodurch von einem entgültigen Aussterben der Art auszugehen ist. Zudem war eine Handelsrelevanz in den letzten 60 Jahren nicht gegeben. Deletion from Appendix I Potoroidae Proposal 16.7 by Australia Caloprymnus campestris

8 Buff-nosed rat-kangaroo Das Nacktbrust-Känguru zählte zu den kleinwüchsigen Rattenkängurus, erreichte ein Körpergewicht von höchstens 1 kg und unterschied sich durch seine langgezogene und unbehaarte Schnauze und der hellen Unterseite von anderen Rattenkänguru-Arten. Das ehemalige Verbreitungsgebiet beschränkte sich auf zentral-australische Wüstengebiete. Sein Schicksal lässt sich mit dem des Mondnagel-Kängurus vergleichen. Auch seine Bestände brachen durch eingeführte Säugetiere wie Rotfuchs und Katzen und die Konkurrenz durch Weidevieh bereits ab dem Ende des 19. Jahrhunderts zusammen. Zudem wurde die Art auch bejagt. Restbestände litten auch unter trockenen Witterungsverläufen der 1930er- Jahre.Der Letztfund stammt aus dem Jahr 1935, unbestätigte Einzelmeldungen stammen aus den 1950er- und 1970er-Jahren. Die Art ist heutzutage als ausgestorben zu betrachten. Deletion from Appendix I PERAMELEMORPHIA Chaeropodidae Proposal 16.8 by Australia Chaeropus ecaudatus

9 Pig-footed bandicoot Dieses nur 25 cm groß gewordene, langohrige Beuteltier besaß im zentralen, westlichen und südlichen Australien ein großes Verbreitungsgebiet und bewohnte teilverbuschte Savannen mit ausreichendem Grasbestand. Der Name ist auf die dünnen Vorderbeine zurückzuführen, die nur zwei hufartige Klauen aufwiesen. In Lebensweise und Fortbewegung erinnerten sie am ehesten an Hasen. Der massive Rückgang der Art fand bereits im 19. Jahrhundert statt und wurde in erster Linie durch die zunehmende Weidewirtschaft verursacht. Geeignete Lebensräume wurden früher durch die kleinräumige Brandrodung der Aborigines gefördert. Raubdruck durch eingeführte Säuger kam ebenfalls hinzu. Die offizielle Letztmeldung stammt zwar aus dem Jahr 1901, etliche Einzelmeldungen bis in die 1960er-Jahre führten jedoch zum Status vermutlich ausgestorben zu seiner Listung im Jahr Die Art ist mittlerweile ebenfalls als ausgestorben zu betrachten, eine potentielle Handelsrelevanz ist ohnehin nicht gegeben. Deletion from Appendix I Thylacomyidae Proposal 16.9 by Australia Macrotis leucura Lesser rabbit-eared bandicoot Bei Macrotis leucura handelt es sich einen besonders kleines, nur bis zu 400g schwer werdendes Beuteltier mit langer spitzer Schnauze, langen Ohren, seidigem Fell und einem auffälligem weiß gefärbten Schwanz mit weißer Quaste. Die nachtaktiven Tiere bewohnten in zwei Subpopulationen die zentral-australischen Wüstengebiete. Ihr Aussterben wurde in erster Linie durch ausgesetzte Säugetiere, sowohl Räuber wie Füchse und Katzen als auch Konkurrenten wie Kaninchen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verursacht. Auch ihr wissenschaftlich bestätigter Letztfund wurde vor über 80 Jahren getätigt, Berichte von Aborigines lassen jedoch noch Restbestände bis in die 1960er-

10 Jahre vermuten. Im Gegensatz zum Jahr der Listung (1975) ist die Art heutzutage als ausgestorben einzustufen. Deletion from Appendix I PERISSODACTYLA Rhinocerotidae Proposal by Kenya Ceratotherium simum simum White rhinoceros Amendment of the annotation for Ceratotherium simum simum as follows: (added text underlined): Ceratotherium simum simum (Only the populations of South Africa and Swaziland; all other populations are included in Appendix I. For the exclusive purpose of allowing international trade in live animals to appropriate and acceptable destinations and hunting trophies. Hunting trophies from South Africa and Swaziland shall be subject to a zero export quota until at least CoP18. All other specimens shall be deemed to be specimens of species included in Appendix I and the trade in them shall be regulated accordingly.) Während das Südliche Breitmaulnashorn in den meisten Ursprungsländern nur mehr kleine Restpopulationen besitzt, konnte sich durch Schutzbestrebungen, unterstützt durch die Listung in CITES, der südafrikanische Bestand in den letzten Jahrzehnten erholen. Der Bestand wuchs auf Individuen an, was 95 % des gesamtafrikanischen Vorkommens bedeutet. Im Laufe der letzten 5 Jahre hat sich die Situation jedoch drastisch verändert, da die Wilderei und der illegale Handel eine neue Qualitätsstufe erreicht hat.

11 Mittlerweile wird die Wilderei von südostasiatischen transnational organisierten Syndikaten durchgeführt. Militärisch ausgebildete Einheimische werden mit schwerkalibrigen Waffen und Nachtsichtgeräten ausgerüstet. Der Schmuggel wird durch die für den Waffen- und Drogenschmuggel bereits effizient entwickelten Transportkanäle geschleust. Allein im Jahr 2012 wurden in Südafrika ca. 600 Nashörner gewildert, mit stark steigender Tendenz. Hörner werden mit bis US$ gehandelt, der Preis überstieg sogar den Kilopreis für Gold. Damit ist dieses Geschäft bereits lukrativer geworden, als der Handel mit Waffen und Drogen. Hinzu kommt der legale Handel mit Hörnern, immerhin wurden Hörner und Trophäen innerhalb von 6 Jahren aus Südafrika exportiert. Bezeichnenderweise ist auch beim legalen Handel Vietnam Hauptimporteur. Durch diese jüngste Entwicklung wird der legale und illegale Abschuß bereits 2013 die natürliche Reproduktionsrate der Art von ca. 6 % übersteigen. Der illegale Handel lässt sich durch Listung von CITES nicht verhindern. Eine 0- Ausfuhrquote würde zumindest den zusätzlichen Populationsverlust durch legalen Abschuß verhindern, der immerhin ein Drittel der gesamten Tötungen verursacht. Ein legaler Export soll erst dann wieder erlaubt werden, wenn effiziente Maßnahmen gegen den illegalen Handel ergriffen worden sind. Vielleicht motiviert das die zuständigen Behörden Südafrikas, die Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen nicht Verbrechersyndikaten zu überlassen. PROBOSCIDEA Elephantidae Proposal by United Republic of Tanzania Loxodonta africana African elephant

12 Transfer the population of the African elephant, Loxodonta africana of the United Republic of Tanzania (URT) from Appendix I to Appendix II in accordance with the precautionary measures specified in Annex 4 A 2b) i), ii) and c) of Resolution Conf (Rev. CoP15) with an annotation to read: for the exclusive purpose of the following: a) trade in hunting trophies for non-commercial purposes; b) trade in registered raw ivory (whole tusks and pieces) subject to the following: i. a one-off sale of 101, kilograms from registered government-owned stocks, originating in Tanzania (excluding seized ivory and ivory of unknown origin); ii. only to trading partners that have been already designated by the Standing Committee, as having sufficient national legislation and domestic trade controls to ensure that the imported ivory will not be re-exported and will be managed in accordance with all requirements of Resolution Conf (Rev.CoP15) concerning domestic manufacturing and trade. These are Japan designated as a trading partner at the 54th meeting (Geneva, October 2006), and China designated as a trading partner at the 57thmeeting (SC57, Geneva, July 2008); iii. not before the Secretariat has verified the registered government-owned stocks; iv. the proceeds of the trade are used exclusively for elephant conservation, community conservation and development programmes within or adjacent to the elephant range in Tanzania. v. Tanzania will not present further proposals to allow trade in elephant ivory from its population in Appendix II to the Conference of the Parties for the period from CoP16 and ending four years from the date of the single sale of ivory that is to take place in accordance with provisions in paragraphs b) i), b) ii), b) iii), b) iv). In addition such further proposal shall be dealt with in accordance with Decisions and c) trade in raw hides including foot, ears and tails d) trade in live animals to appropriate and acceptable destinations, as defined in Resolution Conf ; The Standing Committee can decide to cause the trade in a), b), c) and d) above to cease partially or completely in the event of non-compliance by exporting or importing countries, or in the case of proven detrimental impacts of the trade on other elephant populations as maybe proposed by the CITES Secretariat. All other specimens shall be deemed to be specimens of species included in Appendix I and the trade in them shall be regulated accordingly. Aufnahme in Anhang II Im Jahr 2007 wurde auf COP 14 in 8-tägigen Marathonsitzungen ein gemeinsamer afrikanischer Antrag ausgearbeitet und sämtliche eingereichten Anträge zurückgezogen. Der gemeinsame Antrag beinhaltet ein 9-jähriges Moratorium und danach den Export von bis dato registrierten Elfenbeinbeständen in einer einzigen Schiffssendung an Japan. Der Beschluß wurde mit großer Erleichterung aufgenommen, erstmals konnte ein gesamtafrikanischer Kompromiß gefunden werden, der den regelmäßigen Elefantenzirkus auf sämtlichen Konferenzen zumindest für eine gewisse Zeitspanne beenden sollte.

13 Dennoch wurden auf COP 15 wieder entsprechende Anträge gestellt. Die Aufhebung eines derartigen Beschlusses würde das Washingtoner Artenschutzabkommen ad absurdum führen, wenn sich beteiligte Parteien auf ihr Kurzzeitgedächtnis beschränken. Entsprechend dem auf COP 14 ausgehandelten Kompromiß sind SÄMTLICHE Elefantenanträge erst nach Beendigung des Moratoriums auf der 18. Vertragsstaatenkonferenz zu stellen, davor sind alle Anträge bis einschließlich COP 17 zurückzuziehen. Ansonsten müßte die Geschäftsordnung von CITES geändert und keine Beschlüsse mehr gefaßt werden, die zeitliche Vereinbarungen, Befristungen oder Moratorien jeder Art beinhalten, da sie ja ohnehin nicht eigenhalten werden. DCSP recommends: Withdraw (Oppose) Proposal by Burkina Faso and Kenya Loxodonta africana African elephant Amend the annotation for Loxodonta africana as follows (additional text underlined, deleted text struckthrough): h) no further proposals to allow trade in elephant ivory from any populations already in Appendix II shall be submitted to the Conference of the Parties for the period from CoP14 and ending nine years from the date of the single sale of ivory that is to take place in accordance with provisions in paragraphs g) i), g) ii), g) iii), g) vi) and g) vii). In addition, such further proposals shall be dealt with in accordance with Decisions and (Rev. CoP15). Siehe Antrag von Tansania

14 Eigentlich ist auch dieser Antrag irrelevant, da ja nur die Einhaltung der Beschlüsse von COP 14 gefordert wird. Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sofern sich CITES selbst ernst nimmt. Dem Antrag ist natürlich zuzustimmen, sofern der Antrag Kenias tatsächlich behandelt werden sollte. DCSP recommends: Withdraw (Support) SIRENIA Trichechidae Proposal by Benin, Senegal and Sierra Leone Trichechus senegalensis West African manatee Die einzige Seekuhart Afrikas besitzt ein großes Verbreitungsgebiet an der westafrikanischen Küste von Mauretanien bis Angola und dringt auch weit in zahlreiche Flusssysteme ein. Von etlichen der 21 Vorkommensstaaten sind Populationstrends und bestände unbekannt. In einigen Ländern wie Benin, Senegal, Gambia, Liberia und Sierra Leone ist die Art vom Aussterben bedroht, während Staaten wie Gabun große Bestände aufweisen. Die Hauptgefährdung wird durch Zerstörung des Lebensraumes, Umweltverschmutzung, Kraftwerke, Ausbreitungsbarrieren wie Dämme, Verletzung durch Schiffsschrauben und allgemein durch die zunehmende menschliche Bevölkerung verursacht. Trichechus senegalensis ist laut IUCN als gefährdet eingestuft und in allen Ursprungsländern gesetzlich geschützt. Schutzprogramme werden jedoch nur in einigen Regionen und Staaten durchgeführt. Die Art wird lokal für den Fleischkonsum und Derivate wie Geschlechtsorgane für die regionale Volksmedizin genutzt. Ein grenzüberschreitender Handel findet vor allem innerhalb

15 westafrikanischer Staaten statt und wird durch die Listung in Anhang II stark eingeschränkt. In den letzten Jahren ist in etlichen Staaten eine Zunahme von Wilderei zu beobachten. Daten zu Populationsgröße und trends sind nicht vorhanden. Der Antrag entspricht in keinster Weise den Listungskriterien von CITES, auch ist internationaler Handel das derzeit kleinste Problem der Art. Es wäre wichtig, die Schutzbestrebungen der westafrikanischen Staaten zu unterstützen, vor allem hinsichtlich einer noch nicht stattgefundenen Erfassung der tatsächlichen Bestände. Transfer from Appendix II to Appendix I DCSP recommends: Withdraw AVES FALCONIFORMES Falconidae Proposal by Mexico Caracara lutosa Guadalupe caracara Der Guadeloup Caracara wurde 1975 in den Anhang II gelistet. Tatsächlich gibt es seit Beginn des 20.Jahrhunderts keine Sichtungen von Individuen weder in freier Wildbahn noch in Gefangenschaft. Trotz umfangreicher Studien konnte das Überleben des Vogels, welche auf der Insel Guadeloupe im Golf von Mexiko endemisch war, nicht nachgewiesen werden. Die Art kann als ausgestorben aus den Anhängen gelöscht werden. Deletion from Appendix II

16 GALLIFORMES Phasianidae Proposal by Switzerland, as the Depositary Government, at the request of the Animals Committee Gallus sonneratii Sonnerat's junglefowl Das Sonnerathuhn ist endemisch in Indien und stellt den Stammvater unserer heutigen Haushuhnrassen dar. In Indien hat dieses Huhn ein weites Verbreitungsgebiet. Wenngleich auch diese Art vom generellen Habitatverlust betroffen ist, so gibt es doch gesicherte Vorkommen in Naturschutzgebieten. Eine Handelsrelevanz ist nicht gegeben, auch gibt es keine Verwechslungsmöglichkeit mit anderen Arten. Deletion from Appendix II

17 Proposal by Switzerland, as the Depositary Government, at the request of the Animals Committee Ithaginis cruentus Blood pheasant Der Blut-Fasan ist beheimatet in Indien, Nepal Bhutan Myanmar und China. In Indien und China ist er durch nationale Gesetze geschützt und die Verbreitungsgebiete in Nepal und Bhutan decken sich teilweise mit Naturschutzgebieten. Die prächtigen Federn, insbesondere der Männchen, welche für Federnsammler interessant sind, sind leicht zu identifizieren und es gibt keine Verwechslungsmöglichkeit mit anderen Arten. Die Handelsrelevanz ist minimalst mit vier dokumentierten Fällen in den letzten zwölf Jahren. Deletion from Appendix II Proposal by Switzerland, as the Depositary Government, at the request of the Animals Committee Lophura imperialis

18 Imperial pheasant Deletion from Appendix II Der Kaiser-Fasan wurde 1923 auf Grund eines Fundes in Vietnam von einem einzigen Paar, welches in den Zoo von Clères verbracht wurde, als eigene Art beschrieben. Die Art galt als extrem rar und wurde deshalb 1973 in den Anhang I gelistet. Die World Pheasant Associantion der IUCN hat mitlerweile nachgewiesen, daß der Kaiser- Fasan nicht mehr als eigene Art zu führen ist, sondern einen natürlichen Hybriden zwischen Lophura edwardsi und L. nycthemera darstellt. Aus der Roten Liste der IUCN wurde dieser Fasan bereits gestrichen. Hybriden sind nicht Gegenstand von CITES. Proposal by Switzerland, as the Depositary Government, at the request of the Animals Committee Tetraogallus caspius

19 Caspian snowcock Transfer from Appendix I to Appendix II In den sieben Vorkommensstaaten der Kaspischen Region gibt es eine weitestgehend stabile und lebensfähige Population. Teilweise liegen die Vorkommen in Schutzgebieten oder Nationalparks. Es gibt seit seiner Listung in den Anhang I im Jahr 1975 keinen legalen oder illegalen Handel. Der Vogel kann leicht von anderen Arten unterschieden werden. Ein Anstieg des Handels auf Grund der Listung in den Anhang II ist nicht zu erwarten. Proposal by Switzerland, as the Depositary Government, at the request of the Animals Committee Tetraogallus tibetanus

20 Tibetan snowcock Transfer from Appendix I to Appendix II Das Tibet Schneehuhn hat mit über einer Million km² über sechs Staaten ein sehr großes Verbreitungsgebiet. Die Population scheint nicht gefährdet zu sein und es gibt keinen dokumentierten Handel mit dieser Art. Eine Verwechslung ist nur mit zwei ähnlichen Arten denkbar, jedoch gibt es ausreichendes Identifikationsmaterial für die wissenschaftliche Behörde. Proposal by Switzerland, as the Depositary Government, at the request of the Animals Committee Tympanuchus cupido attwateri

21 Attwater s greater prairie chicken Transfer from Appendix I to Appendix II Das Attwaters Präriehuhn hat ein sehr kleines Verbreitungsgebiet mit drei isolierten Populationen in Texas (USA). Die USA als einziger Vorkommensstaat hat strenge nationale Maßnahmen zur Erhaltung dieser Unterart ergriffen. Trotz Bemühungen durch Zucht und Auswilderung konnte kein signifikanter Anstieg in der Zahl der Tiere verzeichnet werden. Der Populationsstatus stagniert hauptsächlich durch das stetige Verschwinden der Prärieflächen welche den natürlichen Lebensraum der Tiere darstellen. Eine Bedrohung durch den internationalen Handel ist nicht vorhanden PICIFORMES Picidae Proposal by Mexico Campephilus imperialis Imperial woodpecker Deletion from Appendix I Der Mexikanische Kaiserspecht gilt seit 1956 als ausgestorben. Trotz intensiver Forschung in potentiellen Vorkommensgebieten konnte kein einziges Tier nachgewiesen werden. Auch werden keine Exemplare der Art in Gefangenschaft gehalten wurde die Art vorsorglich in den Anhang I aufgenommen. Da es seit über 50 Jahren keine Sichtung mehr gab, ist die Art aus dem Anhang I von CITES zu streichen.

22 STRIGIFORMES Strigidae Proposal by Nes Zealand Sceloglaux albifacies Laughing owl Deletion from Appendix II Die Weißgesicht Eule wird bereits seit 1988 in der Roten Liste der IUCN als ausgestorben klassifiziert. Der letzte Fund eines toten Exemplares war Intensive wissenschaftliche Forschung in bekannten und potentiellen Vorkommensgebieten bestätigte, daß diese Eulenart seit nunmehr beinahe 100 Jahren ausgestorben, und daher aus dem Anhang II von CITES zu streichen ist. REPTILIA CROCODYLIA Crocodylidae Proposal by Colombia Crocodylus acutus

23 American crocodile Transfer of the population of the Bay of Cispata, municipality of San Antero, Department of Córdoba, Republic of Colombia, from Appendix I to Appendix II Das Spitzkrokodil besitzt in Mittelamerika und dem nördlichen Südamerika zwar eine weite Verbreitung, wurde aber durch Bestandsrückgänge vieler Populationen durch exzessive Bejagung in den letzten Jahrzehnten mit Ausnahme der Kubanischen Population in Anhang I aufgenommen. Nun möchte Kolumbien mit einer einzigen Subpopulation eines Vorkommensgebietes ohne Aufbau eines Nachzuchtprogrammes ein Split-listing vornehmen. Die Angaben zum lokalen Populationstrend sind als vollkommen unseriös zu bezeichnen. Diese beruhen auf jährlich 70 bis 120 beobachteten Individuen. Ausgerechnet im Jahr 2011 soll der Bestand um 80 % gestiegen sein. Vielleicht sollte das Augenmerk des Proponenten eher auf Ökotourismus gelegt werden, da ein derartiges Naturwunder sicher einem großen Interesse unterliegen könnte. Es gibt in anderen Ländern genügend Anschauungsbeispiele, wie eine nachhaltige Nutzung durch Farming aufgebaut werden kann. Eine Gelegenheit bietet sich auf COP 16 in Thailand. Dabei sollte Kolumbien unterstützt werden, nicht jedoch beim Raubbau an Naturbeständen. Zudem widerspricht ein derartiges Split-listing jeglichen Grundsätzen der Listungskriterien. DCSP recommends: Oppose Proposal by Thailand Crocodylus porosus

24 Saltwater crocodile Transfer of the population of Thailand from Appendix I to Appendix II with a zero quota for wild specimens Durch die hemmungslose Ausbeutung des Leistenkrokodils in den 1960er- und 1970er- Jahren wurden nahezu alle Naturbestände des in SO-Asien und N-Australien weitverbreiteten Leistenkrokodils massiv dezimiert. Auch in Thailand existieren in reproduzierenden Naturbeständen nur wenige 100 Individuen. Allerdings begann Thailand vor über 40 Jahren mit einem Aufzuchtprogramm. Mittlerweile umfaßt der thailändische Bestand an Leistenkrokodilen über Tiere in Gefangenschaftshaltung. Da der Markt durch Nachzuchten gedeckt werden kann, rentiert sich auch die Wilderei in Thailand nicht mehr. Proposal by Thailand Crocodylus siamensis Siamese crocodile Transfer of the population of Thailand from Appendix I to Appendix II with a zero quota for wild specimens

25 Vergleichbar mit dem Leistenkrokodil wurde auch das ursprünglich in SO-Asien weit Siam- Krokodil extrem durch Bejagung und Naturraumzerstörung dezimiert. Durch das seit 1937 (!) durchgeführte Nachtzuchtprogramm Thailands existieren in den zahlreichen Farmen bereits an die Individuen. In geschützten Lebensräumen wird zudem ein Wiedereinbürgerungsprogramm mit Nachzuchten durchgeführt. Dem Antrag kann ebenfalls zugestimmt werden. SAURIA Gekkonidae Proposal by New Zealand Naultinus spp. [NB the proponents place this genus in the family Diplodactylidae, but this is not in accordance with the standard nomenclatural reference adopted by the Conference of the Parties] New Zealand green geckos Inclusion in Appendix II Bei den Grünen Baumgeckos handelt es sich um bislang 9 beschriebene, ausschließlich auf Neuseeland vorkommende Reptilien. Einzelne dieser Arten, wie der Grüne Baumgecko (Naultinus elegans) und der Schmuck-Grüngecko (Naultinus gemmeus) sind auf Grund ihrer attraktiven Färbung für den Tierhandel von großem Interesse, insbesondere durch die hohen Preise, je nach Art mehrere US$. In Deutschland und den USA werden Spitzenpreise bis zu US& bezahlt. Seit den nationalen Schutzmaßnahmen 1996 werden diese Tiere vorwiegend illegal exportiert. In Internetforen wird sogar der Herkunftsort illegal exportierter

26 Tiere genannt. Es existiert auch Handel mit legalen Nachzuchten, deren Preisniveau im deutschen Sprachraum bei bis zu über liegt. Hauptursachen für den eklatanten Rückgang etlicher Arten in den letzten 30 Jahren sind Biotopzerstörung und der enorme Raubdruck durch zahlreiche, v.a. aus Europa eingeschleppte Säugetiere. Von sämtlichen Arten wurden negative Populationstrends dokumentiert. Die geringe Größe und starke Fragmentierung des Verbreitungsgebietes einzelner Arten (Naultinus manukanus, N. grayii), die für Reptilien außergewöhnlich niedrige Fortpflanzungsrate, eine beachtliche Körpergröße (meist über 20 cm Länge) und eine auffallende Färbung machen diese Arten besonders empfindlich gegenüber Naturentnahmen. Sämtliche Arten sind national streng geschützt. Mit Ausnahme einzelner Individuen für wissenschaftliche Zwecke ist die Ausfuhr auch der derzeit in Anhang III befindlichen Arten verboten. Illegale Exporte finden in hohem Ausmaß statt, da Echsen dieser Größe leicht zu schmuggeln und transportieren sind. Auf Grund des Look-alike-Problems und der Nachfrage nahezu aller Arten für den Terrarientier-Handel ist die Aufnahme der gesamten Gattung in Anhang II nur zu begrüßen. SERPENTES Viperidae Proposal by China Protobothrops mangshanensis Mangshan pit-viper [NB According to the standard nomenclatural reference adopted by the Conference of the Parties, this species is named Trimeresurus mangshanensis] Inclusion in Appendix II

27 Die attraktive, über 2 m groß werdende Bambusotter-Art wurde erst 1989 beschrieben, was sofort Begehrlichkeiten des internationalen Tierhandels erweckte. Individuen werden zu mehreren US$ angeboten und in beträchtlichem Ausmaß illegal gehandelt. Das bekannte Verbreitungsgebiet dieser endemischen Art beschränkt sich auf etwas mehr als 100 km² in subtropischen Wäldern des Nanling-Gebirges in Südost-China (Provinz Hunan). Die Gesamtpopulation wird auf weniger als 500 Individuen geschätzt. In früheren Jahrzehnten wurde die Hauptgefährdung durch forstwirtschaftliche Ausbeutung ihres Lebensraumes verursacht. Der Großteil ihres Verbreitungsgebietes wurde mittlerweile unter Schutz gestellt, die lokale Bevölkerung lebt heutzutage zu einem erheblichen Ausmaß von Ökotourismus. Derzeit können Nachzuchten den Bedarf des Terrarientier-Handels nicht decken. Der Antrag entspricht in vielen Aspekten den Listungskriterien von CITES. Die Aufnahme in Anhang II ist jedenfalls anzuraten. TESTUDINES Chelidae Proposal by United States of America Chelodina mccordi Roti Island snake-necked turtle Transfer from Appendix II to Appendix I Die McCords Schlangenhalsschildkröte ist eine extrem gefährdete (und nahe am Aussterben) Schildkrötenartenart von der Insel Roti, südwestlich von Timor. Die McCords Schlangenhalsschildkröte ist auf ein 70 km² großes Areal im Zentralhochland von Roti Island beschränkt. Zwei bis drei kleine Populationen existieren noch in Feuchtgebietehabitaten, die zudem mehr und mehr schrumpfen. Obwohl der legale Handel seit 2001 verboten ist, und

28 diese Art seit 2004 im Anhang II geschützt ist, wird sie noch immer übermäßig für den exotischen Tierhandel eingefangen. Ein Insulaner, der diese Schildkröten fängt, verdient 100 Dollar pro Tier. Dies ist mehr als ein Jahreseinkommen auf Roti. Diese Schildkrötenart wird gelegentlich nachgezüchtet aber nur eine Listung der Art in Anhang I kann diese Art vor dem Aussterben bewahren. Emydidae Proposal by United States of America Clemmys guttata Spotted turtle Inclusion in Appendix II Sie ist eine der kleinsten Wasserschildkröten und vorwiegend wegen der sehr schönen Zeichnung bei Schildkrötenliebhabern sehr beliebt. Sie wird regelmäßig angeboten, sowohl der Natur entnommene Exemplare als auch Nachzuchten. Die Tiere werden zwischen 100 und 400 US$ gehandelt, je nach Schönheit. Die Tendenz ist stark steigend und die Population ist schon angegriffen. Schildkötenspezialisten empfehlen diese Art in CITES zu listen. Proposal by United States of America Emydoidea blandingii

29 Blanding s turtle Inclusion in Appendix II Die Amerikanische Sumpfschildkröte ist von Schildkrötenliebhabern sehr begehrt, weil sie gut im Freien überwintert werden kann und wird regelmäßig im Tierhandel angeboten. Sie gilt als eine der interessantesten Schildkröten und wird sehr viel illegal gehandelt. Für ein Brutpaar werden US$ bezahlt. Ihr Verbreitungsgebiet ist Nordamerika und reicht von Kanada, wo sie an den Großen Seen und in Nova Scotia vorkommt bis nach Nebraska und dem Südosten des US-Bundesstaates New York. Ihr Bestand gilt als bedroht. Die bisherigen seltenen Nachzuchten können den Bedarf derzeit nicht decken. Diese Art erfüllt alle Kriterien für eine Aufnahme in Anhang II. Proposal by United States of America Malaclemys terrapin Diamondback terrapin Inclusion in Appendix II

30 Aufnahme in Anhang II Diese prächtige Schildkröte wird jährlich zu tausenden aus der Natur entnommen und als Zierschildkröte. vorwiegend in Asien verkauft. Abgesehen vom Habitatsverlust wird durch die laufende Naturentnahme die Population ausgedünnt. Um diese Schildkröte fach und artengerecht zu halten bedarf es großer Sachkenntnis. Nur bei wenigen Spezialisten und in Zoos gelingt eine erfolgreiche Haltung und gelegentlich auch eine Nachzucht. Die Mortalitätsrate dieser Art ist nach etwa einem Jahr Haltung 99%. Diese Schildkröte lebt vorwiegend im Brackwasser an der Meeresküste. Schildkrötenspezialisten befürworten ein Aufnahme im Anhang II. Der internationale Tierhandel sollt diese Art aus dem Verkaufsprogramm streichen. Geoemydidae Proposal by China and United States of America Batagur borneoensis, B. trivittata, Cuora aurocapitata, C. flavomarginata, C. galbinifrons, C. mccordi, C. mouhotii, C. pani, C. trifasciata, C. yunnanensis, C. zhoui, Cyclemys spp., Geoemyda japonica, G. spengleri, Hardella thurjii, Heosemys annandalii, H. depressa, Mauremys annamensis, M. japonica, M. nigricans, Melanochelys trijuga, Morenia petersi, Orlitia borneensis, Sacalia bealei, S. quadriocellata and Vijayachelys silvatica Freshwater box turtles

31 Inclusion of Cyclemys spp., Geoemyda japonica, G. spengleri, Hardella thurjii, Mauremys japonica, M. nigricans, Melanochelys trijuga, Morenia petersi, Sacalia bealei, S. quadriocellata and Vijayachelys silvatica in Appendix II and a zero quota on wild specimens for commercial purposes for Batagur borneoensis, B. trivittata, Cuora aurocapitata, C. flavomarginata, C. galbinifrons, C. mccordi, C. mouhotii, C. pani, C. trifasciata, C. yunnanensis, C. zhoui, Heosemys annandalii, H. depressa, Mauremys annamensis, and Orlitia borneensis Dieser Antrag ist höchst verwirrend und in dieser Form nicht zu akzeptieren. Was sich die beiden Antragsstaaten dabei gedacht haben müssen sie vor Ort erklären. Der Antrag gliedert sich in 2 Teile, einerseits 15 Arten in 8 Gattungen neu in den Anhang II aufzunehmen. Alle diese Arten erfüllen die Aufnahmekiterien. Andererseits soll für 15 Arten eine Nullquote eingeführt werden. Diese 15 Arten sind nahe am Aussterben und würden alle Kriterien für eine Aufnahme in Anhang I erfüllen. Weiters werden im Antrag unter 5.5 Leucocephalon yuwonor und unter 5.6 Siebenrockiella leytensis 2 vom Aussterben bedrohte Arten beschrieben, sind aber im Antrag nicht enthalten. Anscheinend soll alles ein Kompromiß sein, aber es ist ein fauler Kompromiß. Eine Schande für beide Antragstellerstaaten. Proposal by Vietnam Cuora galbinifrons Indochinese box turtle Transfer from Appendix II to Appendix I Diese schöne Schildkröte wird im Internationalen Tierhandel angeboten und ebenso in der traditionellen Volksmedizin verwendet. Ebenso ist ein großer Habitatsverlust festzustellen. Diese Art gilt als kritisch gefährdet, Nachzuchten gibt es nur wenige. Schildkrötenspezialisten befürworten eine Aufnahme in den höchsten Schutzstatus

32 Proposal by Japan Geoemyda japonica Ryukyu black-breasted leaf turtle Inclusion in Appendix II with a zero annual export quota with primarily commercial purposes for wild-caught specimens. Diese prächtig gefärbte Schildkröte ist endemisch in Japan und die Vorkommensgebiete sind nicht sehr groß nur etwa ha. Diese Schildkröte hat es schon im Pleistozän vor über 2 Millionen Jahren gegeben. Es ist daher nur zu verständlich daß Japan diese Art durch CITES geschützt wissen will. Diese Art wird laufend im internationalen Tierhandel, als auch auf Reptilienbörsen angeboten. Zur Ehrenrettung der Schildkrötenliebhaber sei aber gesagt, daß fast alle angebotenen Tiere aus Nachzuchten stammen. Obwohl Japan keinen Export erlaubt, gibt es leider einen wenn auch geringen illegalen Handel und es werden Preise für der Natur entnommene Exemplare von US$ pro Exemplar bezahlt. Das Vorsorgeprinzip ist hier mehr als angebracht. Proposal by Vietnam Mauremys annamensis

33 Annam leaf turtle Transfer from Appendix II to Appendix I Diese Art wird im internationalen Tierhandel ebenso wie in der asiatischen Volksmedizin angeboten. Noch in den achtziger Jahren war die Art noch häufig in den Reisfeldern zu sehen. Die Habitatsareale werden auch immer geringer, und die Naturentnahmen wurden ungebremst fortgesetzt vor allem für die asiatische Volksmedizin, auch der Schutz in Anhang II brachte wenig. Der Populationsrückgang ist über 80 % und jetzt gilt die Art als kritisch gefährdet. In vietnamesischen Zuchtstationen kommt es zu künstlicher Vermehrung, dies ist aber keineswegs Bedarfsdeckend. Es werden US$ für ein Kg Fleisch von der Schildkröte bezahlt. Von privaten Liebhabern in USA und Europa wird die Art nachgezüchtet und auf einschlägigen Reptilien Börsen angeboten. Die Art erfüllt alle Kriterien für eine Aufnahme in Anhang I Platysternidae Proposal by United States of America and Vietnam Platysternidae Big-headed turtles Transfer from Appendix II to Appendix I

34 Diese Art ist in einigen Vorkommensgebieten nahe am aussterben. Auf den Nahrungsmärkten in Asien wird die Art noch immer angeboten vor allem für die traditionelle Volksmedizin. Jungtiere werden im internationalen Tierhandel teuer verkauft. Bemerkenswert ist, daß diese kletterfreudigen Tiere fast zur Gänze falsch gehalten werden, das ist auch der Grund warum diese Art nur selten nachgezüchtet wird. Alle Kriterien für eine Aufnahme in Anhang I werden erfüllt. Die Süßwasserspezialistengruppe der IUCN begrüßt die Aufnahme in Anhang I. Testudinidae Proposal by United States of America Geochelone platynota Burmese star tortoise Transfer from Appendix II to Appendix I Sowohl der Nahrungsmittelhandel als auch der Tierhandel haben wesentlich zur Dezimierung dieser schönen Landschildkröte beigetragen. Die Naturbestände sind nahe am aussterben, auch der Habitatsverlust ist wesentlich am jetzigen Zustand dieser Art mitverantwortlich. Auch der illegale Handel ist beträchtlich. Es muß eine Aufnahme in Anhang I erfolgen um dieser Art eine Überlebenschance zu geben.

35 Trionychidae Proposal by China and United States of America Aspideretes leithii, Chitra chitra, C. vandijki, Dogania subplana, Nilssonia formosa, Palea steindachneri, Pelodiscus axenaria, P. maackii, P. parviformis, and Rafetus swinhoei. Softshell turtles Inclusion of Aspideretes leithii, Dogania subplana, Nilssonia formosa, Palea steindachneri, Pelodiscus axenaria, P. maackii, P. parviformis, and Rafetus swinhoei in Appendix II and transfer of Chitra chitra and C. vandijki from Appendix II to Appendix I AMPHIBIA ANURA Dendrobatidae Proposal by Ecuador Epipedobates machalilla

36 Machalilla poison dart frog Inclusion in Appendix II Der etwa 1,5 cm kleine Pfeilgiftfrosch ist im Vergleich zu den anderen Gattungsvertretern mit seiner kaffeebraunen Färbung als eher unscheinbar zu bezeichnen. Die IUCN stuft die Art als potentiell gefährdet ein. Erst sei COP 15 wird die Art der Gattung Epipedobates zugeordnet. Davor gehörte sie zur Gattung Colostethus. Das Tierkomitee hat nun bei seinem 25.Trefffen empfohlen die Art, wie die übrigen Gattungsvertreter in den Anhang II aufzunehmen, um ein Splitt-Listing zu vermeiden. Rheobatrachidae Proposal by Australia Rheobatrachus silus [NB the proponent places this species in the family Myobatrachidae, but this is not in

37 accordance with the standard nomenclatural reference adopted by the Conference of the Parties] Southern gastric-brooding frog Deletion from Appendix II Proposal by Australia Rheobatrachus vitellinus [NB the proponent places this species in the family Myobatrachidae, but this is not in accordance with the standard nomenclatural reference adopted by the Conference of the Parties] Northern gastric-brooding frog Deletion from Appendix II Das Schicksal des Nördlichen Magenbrüter-Frosches entspricht vollkommen dem seines einzigen Verwandten (siehe Antrag 16.40). Auch dieser Endemit besiedelt Fließgewässer montaner Feuchtwälder. Das Areal beschränkte sich auf ca. 500 km² nahe der NOaustralischen Küste. Die Art wurde erst 1985 beschrieben und in Folgejahren nicht mehr gefunden. Auch diese Art ist vermutlich durch Chytridiomykose ausgestorben. Es ist wissenschaftlich allerdings nicht korrekt, eine Art innerhalb von 30 Jahren nach ihrem Letztfund als ausgestorben zu bezeichnen. Sofern Restpopulationen zukünftig entdeckt (und hoffentlich nicht gleich infiziert werden), stehen sie unter striktem Schutz. Von einer Handelsrelevanz ist in diesem Fall nicht auszugehen.

38 ELASMOBRANCHII CARCHARHINIFORMES Carcharhinidae Proposal by Brazil, Colombia and United States of America Carcharhinus longimanus Oceanic whitetip shark Inclusion in Appendix II with the following annotation: The entry into effect of the inclusion of Carcharhinus longimanusin CITES Appendix II will be delayed by 18 months to enable Parties to resolve the related technical and administrative issues. Listing of the Carcharhinus longimanus in Appendix II, proposed by USA and Palau, failed at COP 15. The Oceanic whitetip shark is one of the widest distributed species of shark and is not as badly affected by various environmental deterioration thanks to its primary distribution area in open waters. Nevertheless, populations have decreased by an average of 70 % in recent decades, particularly severely in the tropical and subtropical regions of the Pacific and in the Caribbean, where the remaining population shrank to just one per cent of its original size. This species is also snared as bycatch of dragnet fishing. The main threat, however, is due to trade in "shark fins", with more than one million dorsal fins being imported above all into China and Japan every year. However, without suitable control mechanisms, this figure is merely a projection based on the weight of imported fins another sign that trade in C. longimanus needs to be urgently controlled by listing the species in Appendix II.

39 Sphyrnidae Proposal by Brazil, Denmark on behalf oft the EU, Ecuador, Honduras and Mexico Sphyrna lewini, Scalloped hammerhead shark, Sphyrna mokarran great hammerhead shark Sphyrna zygaena

40 smooth hammerhead shark Inclusion in Appendix II with the following annotation: The entry into effect of the inclusion of these species in CITES Appendix II will be delayed by 18 months to enable Parties to resolve the related technical and administrative issues Listing of hammerheads sharks including additional species in appendix II was proposed at COP 15 but failed a 2/3 majority. Numerous species of shark have been fished completely unchecked for decades, mainly for the dorsal fins. This is made worse by high mortality rates caused by trawling (bycatch of tuna fishing, for example), contamination of coastal waters, "sport" fishing and trade in trophies (mounts, jaws). All of these species occur in tropical and temperate zones of the world's oceans and have low reproductive rates. Wild populations can thus only recover over a period of several decades. The generation time of hammerhead species is approx. twenty years, with reproduction usually only every two years. Hammerhead species fins are regarded as extremely valuable meat and prices in Japan are in excess of 100 US$/kg. The volume of trade per species is hard to determine as often only the generic name "Sphyrna sp." is given in view of the difficulty in distinguishing dorsal fins. Between 50,000 and 90,000 t of dorsal fins of the most commonly traded species Sphyrna lewini and S. zygaena are sold every year. This means 1.3 to 2.7 million individual hammerheads every year! Because of insufficient possibilities of distinction, the seriously endangered great hammerhead (S. mokarran) is also affected. This unchecked harvesting from the wild has led to a dramatic decline in many regions that is hard to quantify in view of inadequate population monitoring. The decline of Atlantic hammerhead species is approx. 80% in years, depending on species. The decline of Pacific populations is probably even higher, although pertinent data from most coastal regions is insufficient. LAMNIFORMES Lamnidae

41 Proposal by Brazil, Comoros, Croatia, Denmark on behalf oft the EU and Egypt Lamna nasus Porbeagle shark Inclusion in Appendix II with the following annotation: The entry into effect of the inclusion of Lamna nasus in CITES Appendix II will be delayed by 18 months to enable Parties to resolve related technical and administrative issues. Listing of the porbeagle in Appendix II also failed by a close margin at the last two Conferences of the Parties. The decline of this oceanic species that lives in temperate waters is due solely to fishing for its meat and fins. The species has one of the lowest reproductive rates of all sharks, with females giving birth every 1-2 years to one or two young only at the age of twenty. In the northern hemisphere, the decline of the respective populations has been documented to amount to between 50 and 90% over the last three generations. The porbeagle shark has become largely extinct in the Mediterranean. Exploitation in southern seas, on the other hand, is completely uncontrolled. Due to the decline, it is no longer possible to achieve the exports of several thousand tons per year and export country that were achieved in previous decades. The fished populations are still not being monitored. PRISTIFORMES Pristidae

42 Proposal by Australia Pristis microdon Freshwater sawfish Transfer from Appendix II to Appendix I Auf Grund der eklatanten Populationsrückgänge sämtlicher Sägefischarten durch Handel, Schleppnetzfischerei und Lebensraumzerstörung wurde auf COP 14 die gesamte Familie der Sägefische in Anhang I aufgenommen, mit Ausnahme von Pristis microdon. Diese in SO- Asien und Australien beheimatete sowie in Süd-Afrika vermutlich bereits ausgestorbene Art verblieb auf Betreiben Australiens in Anhang II, mit der Einschränkung des Handels auf Export von Lebendexemplaren für Schauaquarien. Allerdings existieren auch bei der in Brack- und Süßgewässern lebenden Art deutliche Bestandsrückgänge und eine massive Fragmentierung ihrer Vorkommensgebiete und Lebensräume. Ausgerechnet Australien stellt nun den Antrag auf Aufnahme in Anhang I, unterstützt von zahlreichen Ursprungsländern, der USA, dem WWF und der Europäischen Kommission. Die Ausnahme für den Lebendtierhandel einer einzigen Art der gesamten Familie, der ohnehin kaum von Bedeutung ist (seit dieser Listung wurden 9 Individuen aus Australien ausgeführt), war weder aus Sicht der Wissenschaft, des Naturschutzes noch des Handels zu argumentieren, wurde jedoch auf COP 14 in dieser Form beantragt und beschlossen. In Sinne der Vereinheitlichung der CITES-Listungen und der Beseitigung einer sinnlosen Ausnahmebestimmung ist dem Antrag jedenfalls zuzustimmen. RAJIFORMES Myliobatidae

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