DHL GLOBAL FORWARDING. Verified Gross Weight Amendments to SOLAS Chapter VI

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DHL GLOBAL FORWARDING. Verified Gross Weight Amendments to SOLAS Chapter VI"

Transkript

1 DHL GLOBAL FORWARDING Verified Gross Weight Amendments to SOLAS Chapter VI 1

2 Offizielle Informationsquelle Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) wird mit der Durchführung von staatlichen Aufgaben, die die Neuregelung bedingen, die Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit beauftragen. Hierzu zählen insbesondere: Festlegung der Genauigkeitsklassen zu verwendender Waagen bei der Bestimmung der Bruttomasse. Regelung zur Zertifizierung der Unternehmen, soweit die Bruttomasse durch Berechnung bestimmt werden soll (sog. "Methode 2"). Weitere Informationen finden Sie auf der Internet Seite der BG Verkehr: 2

3 Starttermin SOLAS (Safety of Life at Sea) Offizieller Termin, auch wenn nationale Regierungen keine Richtlinien bis dahin veröffentlicht haben, ist der 01. Juli Reedereien sind verpflichet, SOLAS zum Startdatum umzusetzen. Laufende Verschiffungen Container wurden schon auf ein Schiff vor dem 01. Juli verladen. VGM* erforderlich? Container am Container-Terminal (noch nicht verladen) Container im Transshipment (Weiterverladung nach dem 01. Juli 2016)* Container im Vorlauf zur Verladung nach dem 01. Juli 2016 *Verified Gross Mass Ab dem 01. Juli 2016 gilt: Verschiffung nur mit VGM möglich 3

4 Besonderheit bei Transshipments Transshipments = Container, die vor dem auf ein Schiff verladen wurden und auf ihrer Reise nach dem 01. Juli 2016 auf ein anderes Schiff zum Weitertransport umgeladen werden. Für diese Container muss am weiteren Ladehafen ab dem 01.Juli 2016 das VGM-Gewicht vorliegen. Deshalb ist bei dieser Verladeart die Übermittlung des VGM schon vor dem 01. Juli 2016 erforderlich. Es ist eine Transshipment-Übergangsregelung von der IMO empfohlen worden, nach der Container, die vor dem 01.Juli 2016 verschifft wurden und nach dem in einem TS-Port umgeschlagen werden, kein VGM am TS Port benötigen. (Übergangsfrist 3 Monate lt. IMO Info). Da die Problematik in vielen Häfen der Welt eine Rolle spielen dürfte, gehen wir davon aus, dass die SOLAS-Mitgliedstaaten der Empfehlung der IMO nachkommen werden. Bei Transshipment-Containern, die nach dem 01. Juli 2016 verladen werden, sind die Container bereits verifiziert verwogen worden (SOLAS/IMO). Ihr DHL Customer Service / Booking Desk wird Sie entsprechend beraten. 4

5 Verfahren zur Feststellung der VGM bei Vollcontainern Methode 1: Bei der Verwiegung des gesamten beladenen Containers (Methode 1) ist eine Waage der Genauigkeitsklasse IV oder höher nach der Richtlinie 2009/23/EG (siehe Anlage) zu verwenden. Die Verwiegung auf einem Fahrgestell oder Anhänger ist grundsätzlich auch möglich. Dabei ist Ziffer 11.1 der "Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern (MSC.1/Rundschreiben 1475)" zu beachten. Container auf Straßenfahrzeugen (siehe MSC Rundschreiben Ziffer 11) Wenn die bestätigte Bruttomasse eines beladenen Containers durch Wiegen bestimmt wird, während er sich auf einem Straßenfahrzeug (z. B. Fahrgestell oder Anhänger) befindet, ist das Eigengewicht des Fahrzeugs (und gegebenenfalls des Zugfahrzeugs) in Abzug zu bringen. Die Differenz sollte dem Eigengewicht des Fahrzeugs (und gegebenenfalls des Zugfahrzeugs) gemäß den Angaben laut amtlichen Zulassungsdokumenten entsprechen. Das Gewicht des Kraftstoffs im Tank des Zugfahrzeugs ist ebenfalls abzuziehen. 5

6 Verfahren zur Feststellung der VGM bei Vollcontainern Methode 2 Die zweite Methode ist eine alternative Berechnungsmethode zur Feststellung der VGM. Hierbei sind die Einzelgewichte der Ladung, des Stau- und Zurrmaterials sowie das Leergewicht des Containers zu addieren. Anwender dieser Methode benötigen eine Zertifizierung. Diese kann im Rahmen einer laufenden Qualitätszertifizierung (z.b. ISO 9001, ISO oder AEO) erfolgen, wenn die zertifizierte Berechnungsmethode in den entsprechenden Standards und Vorgaben berücksichtigt ist. Hierfür muss der Gewichtsermittlungsprozess dokumentiert werden. Für die Aufnahme des Prozesses in die Qualitätsdokumente soll es keine Fristsetzung geben. Dies soll im regulären Auditplan stattfinden können. Ein darüber hinaus gehendes Genehmigungsverfahren wird es in Deutschland nicht geben. Auch die Leer-/Vollverwiegung von Containern auf Straßenfahrzeugen gehört zur Methode 2 und erfordert somit die Nutzung einer Waage der Klasse III. Alternativ hat die BG Verkehr ein Verfahren zur Bruttomassebestimmung als Allgemeinverfügung für die Verladevoraussetzung über deutsche Seehäfen veröffentlicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Berechnung der Einzelmassen anhand eines von der BG Verkehr entwickelten Berechnungsblattes vorgenommen und entsprechend dokumentiert wird. Die Dokumentation selbst muss zudem bis mindestens drei Monate nach Abschluss der Seereise aufbewahrt werden. Auf Verlangen ist die Dokumentation der BG Verkehr vorzulegen 6

7 Hinweise zur VGM-Ermittlung > Toleranzen Toleranzen werden aus Kulanzgründen in Deutschland nicht gewährt. Wiegeungenauigkeiten gem. Richtlinie 2009/23/EG werden einbezogen. Andere Ursachen für Abweichungen, wie z.b. Feuchtigkeit, Schnee und Wiegeungenauigkeiten der Kontrollbehörden, sollen ebenfalls berücksichtigt werden. "Das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass solche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Die BG Verkehr hat dabei ein großzügiges Vorgehen zugesichert. Die BG Verkehr wird sich zu den technisch bedingten Ungenauigkeiten der Waagen nicht äußern, insbesondere keine Prozentzahlen nennen. Daher hat die BG Verkehr gebeten, den Satz Eine Abweichung von über 2 Prozent ist in Deutschland verboten zu streichen. Einziger Hinweis: Ein Packstück mit einem tatsächlichen Gewicht von 100 kg kann auf der ersten Waage 98 Kg und auf der zweiten Waage 102 Kg wiegen. Bei diesem Beispiel würden die technisch bedingten Ungenauigkeiten der Waagen, einer nicht durch die Behörde zu beanstandende Toleranz von 4 Prozent entsprechen. Unabhängig welche Methode zur VGM-Ermittlung angewendet wird, kommt es letztendlich darauf an, innerhalb der Toleranz zu bleiben. Das BVMI und die BG Verkehr wollen sich bemühen, die neue Vorschrift wirtschaftsverträglich umzusetzen. Die Einführung in Deutschland sollte den Wettbewerb zu ausländischen Häfen, z.b. Antwerpen und Rotterdam, nicht beeinflussen. Außerdem soll die Neuregelung ohne Störung der bestehenden Prozesse implementiert werden. 7

8 Hinweise zur Anwendung > Zeitpunkt der VGM Meldung Die Reeder werden bis Juni 2016 das Zeitfenster für die VGM-Meldung bekanntgeben. Da die VGM verbindlich im Stauplan genannt sein muss (wird die BG Verkehr prüfen), muss die VGM ca Stunden vor ETA des Schiffes der Reederei gemeldet sein. Viele Reeder bestätigen, dass der angedachte Zeitrahmen von ca Stunden vor ETA so nicht realistisch sei, weil die Stauplanung, in Abhängigkeit der Schiffsgrösse, bereits früher beginnt. Die genauen Zeitpunkte der VGM-Übermittlung sind von den Reedereien noch nicht benannt gegeben. Aktuell ist es erforderlich, diese Angaben je Transport der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Die Kaibetriebe sagen, dass sie ausnahmslos nur Staupläne mit einer VGM je Container vom Reeder akzeptieren (prüft BG Verkehr) und nur solche Container verstauen werden. DHL stellt ein Formular zur Verfügung, mit dem die erforderlichen VGM Daten an DHL geliefert werden können. Auch Ablader-Formulare werden akzeptiert, wenn diese die entsprechenden Daten beinhalten. Container-Nummer Datum der VGM-Ermittlung VGM-Gewicht Name (Maschinenschrift) und Unterschrift des VGM-Übermittlers alternativ: Name in GROSSBUCHSTABEN DHL-Auftragsnummer / Buchungsnummer der Reeder (bei uncontrolled) 8

9 Hinweise zur Anwendung > Definition der Gewichte Unterschiede zwischen Buchungsgewicht, Gewicht im B/L und VGM Gewicht Buchungsgewicht: Ist das erwartete Bruttogewicht der Sendung zum Zeitpunkt der Buchung. Bill of Lading weight: Ist das korrekte Bruttogewicht der Sendung (Stau- und Sicherungsmaterial sowie Leergewicht des Containers (Tara) sind nicht enthalten). Es handelt sich um das Gewicht, das weiterhin für B/L und Manifest genutzt wird. Verified Gross Mass (VGM): Ist das Gewicht der Sendung inklusive des Stau- und Sicherungsmaterials sowie dem Leergewicht des Containers (Tara). Die VGM wird ausschliesslich für die Stauplanung verwendet und wird nicht an andere Beteiligte weitergegeben. 9

SOLAS-Verordnung Bestätigte Bruttomasse von Frachtcontainern Varified Gross Mass (VGM)

SOLAS-Verordnung Bestätigte Bruttomasse von Frachtcontainern Varified Gross Mass (VGM) SOLAS-Verordnung Bestätigte Bruttomasse von Frachtcontainern Varified Gross Mass (VGM) Gültig ab 01.07.2016 1 Allgemeine Information Eine Hauptgefahrenquelle beim Gütertransport in Seecontainern liegt

Mehr

Der Versender muss dem Beförderer gegenüber erklären, dass die Bruttomasse eines Containers verifiziert worden ist. Die Erklärung muss erfolgen

Der Versender muss dem Beförderer gegenüber erklären, dass die Bruttomasse eines Containers verifiziert worden ist. Die Erklärung muss erfolgen Dienststelle Schiffssicherheit BG Verkehr Verfahren zur Verifizierung der Bruttomasse von Containern Der Versender muss dem Beförderer gegenüber erklären, dass die Bruttomasse eines Containers verifiziert

Mehr

Merkblatt. Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV e.v. Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern

Merkblatt. Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV e.v. Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern Merkblatt Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV e.v. 2015 Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern Bestimmung der Bruttomasse bei Seecontainern Stand:

Mehr

SOLAS. Verifiziertes Bruttogewicht (VGM) Leitfaden für Verlader. www.kuehne nagel.de

SOLAS. Verifiziertes Bruttogewicht (VGM) Leitfaden für Verlader. www.kuehne nagel.de SOLAS Verifiziertes Bruttogewicht (VGM) Leitfaden für Verlader www.kuehne nagel.de 1 SOLAS Verifiziertes Bruttogewicht Was ist SOLAS? SOLAS (Safety of Life at Sea) ist ein Abkommen der Internationalen

Mehr

SOLAS. Dr. Josef Traxler (1)

SOLAS. Dr. Josef Traxler (1) SOLAS Dr. Josef Traxler (1) Grundlagen/Schutzgedanke Schutz des menschl. Lebens auf See bei Seetransporten ist es vielfach zu Schäden gekommen, durch falsch deklarierte Gewichte SOLAS - SAFETY of LIFE

Mehr

Verified gross mass (VGM) 1.10

Verified gross mass (VGM) 1.10 Verified gross mass (VGM) 1.10 Schulungsunterlage DAKOSY GE 6.1 Stand 2018/12 Mattentwiete 2 20457 Hamburg www.dakosy.de + 49 40 37003-0 + 49 40 37003-370 info@dakosy.de Änderungsdienst DAKOSY Datenkommunikationssystem

Mehr

Umsetzung SOLAS Regulation VI/2 - MSC.1/Circ.1475 BMVI Hamburg, 11. April Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen/ Rh.

Umsetzung SOLAS Regulation VI/2 - MSC.1/Circ.1475 BMVI Hamburg, 11. April Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen/ Rh. Umsetzung SOLAS Regulation VI/2 - MSC.1/Circ.1475 BMVI Hamburg, 11. April 2016 Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen/ Rh. Agenda Unterstützung durch Verbände Umsetzungsrichtlinie der Verladerverbände

Mehr

Die SOLAS-Richtlinie zum Containergewicht und softwaregestützte Prozesslösungen Holger Hübner, dbh Logistics IT AG

Die SOLAS-Richtlinie zum Containergewicht und softwaregestützte Prozesslösungen Holger Hübner, dbh Logistics IT AG Die SOLAS-Richtlinie zum Containergewicht und softwaregestützte Prozesslösungen Holger Hübner, dbh Logistics IT AG Software. Beratung. Lösungen. IMO-SOLAS Die International Convention for the Safety of

Mehr

Häufig gestellte Fragen Unterstützende Kundenberatung Nur zu Informationszwecken keine Haftung für EUROGATE Datum: 25. Mai 2016

Häufig gestellte Fragen Unterstützende Kundenberatung Nur zu Informationszwecken keine Haftung für EUROGATE Datum: 25. Mai 2016 Häufig gestellte Fragen Unterstützende Kundenberatung Nur zu Informationszwecken keine Haftung für EUROGATE Datum: 25. Mai 2016 Inhalt 1. Branchenregeln, allgemein 2 Warum müssen Container über eine verifizierte

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN zur nationalen Umsetzung der SOLAS Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse (VGM) von Seefrachtcontainern

FRAGEN UND ANTWORTEN zur nationalen Umsetzung der SOLAS Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse (VGM) von Seefrachtcontainern FRAGEN UND ANTWORTEN zur nationalen Umsetzung der SOLAS Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse (VGM) von Seefrachtcontainern Aufgrund der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens zum 1. Juli

Mehr

Aus derzeitiger Sicht ist eine rechtlich normierte Karenzzeit nicht vorgesehen.

Aus derzeitiger Sicht ist eine rechtlich normierte Karenzzeit nicht vorgesehen. AKTUELLE FRAGEN UND ANTWORTEN zum nationalen Umsetzungsstand der SOLAS Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse (VGM) von Seefrachtcontainern Stand: 20.06.2016 Aufgrund der Änderungen des

Mehr

SOLAS. Verifiziertes Bruttogewicht Leitfaden für Befrachter

SOLAS. Verifiziertes Bruttogewicht Leitfaden für Befrachter SOLAS Verifiziertes Bruttogewicht Leitfaden für Befrachter Was ist SOLAS? SOLAS (Safety of Life at Sea) ist ein Abkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO (International Maritime Organization)

Mehr

Wichtige Kundeninformation Verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass)

Wichtige Kundeninformation Verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass) Wichtige Kundeninformation Verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass) Sehr geehrte Geschäftspartner, um die Sicherheit in der Seeschifffahrt zu gewährleisten, hat die International Maritime Organization

Mehr

Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern

Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern MSC.1/Rundschreiben 1475 9. Juni 2014 1 Einführung 1.1 Um die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den

Mehr

November 2016, Flughafen Wien

November 2016, Flughafen Wien Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Das neue Übereinkommen Anforderungen, insbesondere Freistellung der bestätigten Bruttomasse von Containern 16.-17. November 2016, Flughafen Wien 2 Österreichische

Mehr

FAQs neue SOLAS-Richtlinien

FAQs neue SOLAS-Richtlinien 1. Was bedeutet verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass = VGM)? Verifizierte Bruttomasse bedeutet, dass das Gewicht jedes beladenen Containers nachgewiesen werden muss. Zu dieser verifizierten Bruttomasse

Mehr

SOLAS und die geplante nationale Umsetzung

SOLAS und die geplante nationale Umsetzung 1 und die geplante nationale Umsetzung 27. April 2016 Cargo Center Graz 2 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Was ist? 3. in Österreich 4. Chapter VI 5. Vorstellung der geplanten, nationalen Umsetzung 6. Diskussion

Mehr

Informationskette der Gewichte der Container, eine Herausforderung nicht nur für die Binnenschifffahrt?

Informationskette der Gewichte der Container, eine Herausforderung nicht nur für die Binnenschifffahrt? Informationskette der Gewichte der Container, eine Herausforderung nicht nur für die Binnenschifffahrt? Internationale Position Deutschlands und Erwägungen des BMVBS www.bmvbs.de Containergewichte Erfordernisse

Mehr

AKTUELLE FRAGEN UND ANTWORTEN zum SOLAS-Verzeichnis für Anwender der Methode 2 (Berechnungsmethode) Stand:

AKTUELLE FRAGEN UND ANTWORTEN zum SOLAS-Verzeichnis für Anwender der Methode 2 (Berechnungsmethode) Stand: AKTUELLE FRAGEN UND ANTWORTEN zum SOLAS-Verzeichnis für Anwender der Methode 2 (Berechnungsmethode) Stand: 20.06.2016 Welche Zielsetzung hat das Verzeichnis? Die SOLAS Richtlinie definiert zwei mögliche

Mehr

Thomas Crerar, Dienststelle Schiffssicherheit, BG Verkehr (Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation

Thomas Crerar, Dienststelle Schiffssicherheit, BG Verkehr (Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation Hamburg, 12.04.2016 Zusammenfassung: Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 11.April 2016 in der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 4-6,

Mehr

Teil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben.

Teil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben. Diese Erläuterungen sind zu verwenden wenn das GDE Formular zur Anmeldung zur Kontrolle bei Sendungen verwendet wird, die gemäß VO (EU) Nr. 884/2014 der Kommission (Aflatoxin-Kontamination) zur Kontrolle

Mehr

Christoph Zarth Neues zum "Containerwiegen" SOLAS Verified Gross Mass. DVIS, Neues aus dem Schifffahrtsrecht, 8. November 2016

Christoph Zarth Neues zum Containerwiegen SOLAS Verified Gross Mass. DVIS, Neues aus dem Schifffahrtsrecht, 8. November 2016 Christoph Zarth Neues zum "Containerwiegen" SOLAS Verified Gross Mass DVIS, Neues aus dem Schifffahrtsrecht, 8. November 2016 [Bilder] Zarth, SOLAS VGM 8. November 2016 2 482 HGB [ ] Insbesondere hat der

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D047924/07 ANNEX 1.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D047924/07 ANNEX 1. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 ADD 1 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger:

Mehr

Uwe Kraft. Verifizierung der Bruttomasse von Containern (ab )

Uwe Kraft. Verifizierung der Bruttomasse von Containern (ab ) Uwe Kraft Verifizierung der Bruttomasse von Containern (ab 1.7.2016) 1 Identifizierte Probleme Hansestadt Bremisches Hafenamt In den Stauplänen der Schiffe sind die dort angegeben Massen oft nicht korrekt

Mehr

1. Mannheimer Transportrechtstag, 24. Juni 2016

1. Mannheimer Transportrechtstag, 24. Juni 2016 Die Absenderhaftung im Lichte von aktuellen Regelungen insbesondere SOLAS 1. Mannheimer Transportrechtstag, 24. Juni 2016 SCHUNCK GROUP 2 Referent MICHAEL MUSTERMANN, TITEL Position Tel. +49 89 38177-0

Mehr

SOLAS und die geplante nationale Umsetzung

SOLAS und die geplante nationale Umsetzung 1 und die geplante nationale Umsetzung 1. März 2016 WKÖ - Wien 2 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Was ist? 3. in Österreich 4. Chapter VI 5. Vorstellung der geplanten, nationalen Umsetzung + Diskussion 6.

Mehr

SOLAS: Umsetzung ab 1. Juli Ein Praxis-Leitfaden

SOLAS: Umsetzung ab 1. Juli Ein Praxis-Leitfaden Zirkular Nr. 204/2016 An die Mitglieder des Fachbereichs Schifffahrt Basel, 6. Juni 2016 thomas.schwarzenbach@spedlogswiss.com Tel. 061 205 98 12 SOLAS: Umsetzung ab 1. Juli 2016. Ein Praxis-Leitfaden

Mehr

Kundeninformation Abläufe in BIP

Kundeninformation Abläufe in BIP dbh Logistics IT AG Kundeninformation Abläufe in BIP Prozesse und Nachrichten Kontakt dbh: Support-Telefon: 0421 30902-22 E-Mail: support@dbh.de Inhalt Informationen aus dem Factsheet... 3 Importprozess:

Mehr

Teil 3 Ergänzende und erläuternde Beilagen (externe Dokumente)

Teil 3 Ergänzende und erläuternde Beilagen (externe Dokumente) INFORMATION zum nationalen Umsetzungsstand der SOLAS Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse (VGM) von Seefrachtcontainern Stand 02.06.2016 Aufbau und Inhalt des Dokuments Teil 1 Einführung

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh Pirchaeckerstrasse 27,

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh

Mehr

Wissenswertes über die Wechselladesysteme in der Armee

Wissenswertes über die Wechselladesysteme in der Armee Informationen aus dem Generalstab Wissenswertes über die Wechselladesysteme in der Armee Bereits seit einigen Jahren beschafft die Armee aus wirtschaftlichen, transporttechnischen und interoperablen Gründen

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02) 12E Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang: Spoilerschutzrohr

Mehr

Flaggenstaatliche Interpretation schiffbaulicher Vorschriften: FI 09/2018/Rev. 00

Flaggenstaatliche Interpretation schiffbaulicher Vorschriften: FI 09/2018/Rev. 00 Bundesrepublik Deutschland Federal Republic of Germany Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Dienststelle Schiffssicherheit Flaggenstaatliche Interpretation schiffbaulicher

Mehr

Handbuch web-booking. Chiasso, CAR

Handbuch web-booking. Chiasso, CAR Chiasso, 31.08.2009 - CAR Im vorliegenden Handbuch finden Sie einen Leitfaden zur Eingabe respektive Verwaltung der Buchungen via Web. 1. 2. 3. 4. 5. 1. Passwort eingeben und Enter drücken. 2. Verlangtes

Mehr

A. Prozessbeschreibungen bei Nutzung von transport rail basic (TPRbasic) und transport rail (TPR)

A. Prozessbeschreibungen bei Nutzung von transport rail basic (TPRbasic) und transport rail (TPR) Anlage 2 c zu HPA-NBS-AT/-BT (Ziffer 4.2.2 und 4.3.2 HPA-NBS-BT) Prozessbeschreibungen für die Funktionsbereiche von transport rail basic und transport rail Gültig ab 15.10.2014 A. Prozessbeschreibungen

Mehr

SOLAS und die geplante nationale Umsetzung

SOLAS und die geplante nationale Umsetzung 1 und die geplante nationale Umsetzung 1. Juni 2016 Wien 2 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Was ist? 3. in Österreich 4. Chapter VI 5. Vorstellung der geplanten, nationalen Umsetzung 6. Diskussion 3 Was ist?

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 7. Auswertungsbogen Seite Titelblatt Seite Inhaltsverzeichnis Seite Pendenzliste Seite 3

Inhaltsverzeichnis. 7. Auswertungsbogen Seite Titelblatt Seite Inhaltsverzeichnis Seite Pendenzliste Seite 3 1 Inhaltsverzeichnis 1. Titelblatt Seite 1 2. Inhaltsverzeichnis Seite 2 3. Pendenzliste Seite 3 4. Prozessplan Seite 4 5 5. Prozessbeschreibung Seite 6 7 6. Musterdokumente Seite 8 7. Auswertungsbogen

Mehr

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 8. Auswertungsbogen Seite Titelblatt Seite Inhaltsverzeichnis Seite Pendenzliste Seite 3

Inhaltsverzeichnis. 8. Auswertungsbogen Seite Titelblatt Seite Inhaltsverzeichnis Seite Pendenzliste Seite 3 1 Inhaltsverzeichnis 1. Titelblatt Seite 1 2. Inhaltsverzeichnis Seite 2 3. Pendenzliste Seite 3 4. Prozessplan Seite 4 5 5. Prozessbeschreibung Seite 6 8 6. Erfahrungsbericht Seite 9 7. Musterdokumente

Mehr

Containerterminal Wilhelmshaven Informationen für Speditionen/Verlader

Containerterminal Wilhelmshaven Informationen für Speditionen/Verlader Containerterminal Wilhelmshaven r Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Schnellüberblick der Anforderungen:... 3 2.1. WHT Wilhelmshaven Hafen Telematik:... 3 2.2. BIT Business Information and Tracking:... 3 2.3.

Mehr

Beilage/Enclosure 35/13. (BGBl. I 2013 Nr. 43 S. 2795) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag

Beilage/Enclosure 35/13. (BGBl. I 2013 Nr. 43 S. 2795) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag Beilage/Enclosure 35/3 (BGBl. I 03 Nr. 43 S. 795) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in

Mehr

Umstellungsanleitung für Akkreditierungen im Bereich MAAS-BGW

Umstellungsanleitung für Akkreditierungen im Bereich MAAS-BGW Seite: 1/5 Inhalt: 1 Gegenstand... 1 2 Grundlage... 2 3 Vorgehensweise... 2 3.1 Antragstellung... 2 3.2 Begutachtung... 2 3.3 Bescheidung, Beurkundung... 3 3.4 Zertifizierte Organisationen... 3 4 Mitgeltende

Mehr

Aufbau und Inhalt des Dokuments. Teil 1 Einführung. Teil 2 Konkretisierungen. Teil 3 Ergänzende und erläuternde Beilagen (externe Dokumente)

Aufbau und Inhalt des Dokuments. Teil 1 Einführung. Teil 2 Konkretisierungen. Teil 3 Ergänzende und erläuternde Beilagen (externe Dokumente) INFORMATION zum nationalen Umsetzungsstand der SOLAS Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse (VGM) von Seefrachtcontainern Stand 28.06.2016 Aufbau und Inhalt des Dokuments Teil 1 Einführung

Mehr

Inhalt. - Aus dieser Übersicht können keine Rechte abgeleitet werden. RDW Telefoon Divisie Regelgeving Toelating Fax

Inhalt. - Aus dieser Übersicht können keine Rechte abgeleitet werden. RDW Telefoon Divisie Regelgeving Toelating Fax Inhalt... 2 Gezogenes Arbeitsgerät (ohne Ladung)... 3 Intermodaler Transport von Flatrack- und Open-Top-Ladestrukturen... 4 Flussdiagramm für den intermodalen Transport von Flatrack- und Open-Top-Ladestrukturen...

Mehr

Rolle und Möglichkeiten von Binnenterminals zur Gewährleistung der Qualität von Containergewichten

Rolle und Möglichkeiten von Binnenterminals zur Gewährleistung der Qualität von Containergewichten Rolle und Möglichkeiten von Binnenterminals zur Gewährleistung der Qualität von Containergewichten Bonn, 05. September 2013 Seehafen-Hinterlandtransport als Teil globaler Supply Chains Globaler Containertransport

Mehr

Prüfgegenstand : Frontschutzbügel : STC53037 / STC50478 Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN

Prüfgegenstand : Frontschutzbügel : STC53037 / STC50478 Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN Nr. 16TG0354-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen

Mehr

Ladungssicherung. Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen

Ladungssicherung. Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen Ladungssicherung Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen 22 StVO neu - (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern,

Mehr

Information zu den Themen GoBS / GDPdU / GoBD

Information zu den Themen GoBS / GDPdU / GoBD Information zu den Themen GoBS / GDPdU / GoBD Zu den oben genannten Themen kursieren im Markt zum Teil unterschiedliche Informationen. Insbesondere von Seiten der Handelskammern / -verbände und den Steuerberatern

Mehr

CTU-Code (VCI Foliensatz) Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen

CTU-Code (VCI Foliensatz) Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen CTU-Code (VCI Foliensatz) Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen CTU-Code Seit 2014 gibt es den IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code) Umfangreiches Dokument

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N D-24558 Henstedt-Ulzburg 07.10.2003 / Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 35TG0477-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß Regelung

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 16TG0528-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau

Mehr

Anmeldung für die Benutzung der Serviceeinrichtung im Hafen Frankfurt

Anmeldung für die Benutzung der Serviceeinrichtung im Hafen Frankfurt Seite 1 von 5 Anmeldung für die Benutzung der Serviceeinrichtung im Hafen Frankfurt 1. Grundsätzliches (NBS-BT Punkt 1.2.1.1 und 1.2.1.3) Jede geplante Benutzung der Serviceeinrichtung ist der HFM vor

Mehr

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Datum 22.05.2003 Blatt 1 von 5 Auftraggeber Volkswagen AG Teilegutachten Nr. 1486/03 Fahrzeugtyp(en) 1J (Golf IV / Bora), 1E (Golf III Cabriolet), TEILEGUTACHTEN Nr. 1486/03 über die Vorschriftsmäßigkeit

Mehr

Arbeitsmaschinen. Ein Leitfaden für Unternehmen, Polizei und Verwaltung. von Adolf Rebler

Arbeitsmaschinen. Ein Leitfaden für Unternehmen, Polizei und Verwaltung. von Adolf Rebler Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen Ein Leitfaden für Unternehmen, Polizei und Verwaltung von Adolf Rebler Regierungsamtsrat, Regierung der Oberpfalz, Regensburg und Christian

Mehr

50. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter (Malmö, 21. bis 25. November 2011)

50. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter (Malmö, 21. bis 25. November 2011) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Amtliche Kontrolle. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Amtliche Kontrolle. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 08-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 7 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung... 3 4.2 Vorbereitung von amtlichen

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.110.034.24 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 17 ausgegeben am 16. Januar 2004 Kundmachung vom 13. Januar 2004 des Beschlusses Nr. 32/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 2/935 2. Wahlperiode 6.02.8 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 08.02.8 und Antwort des Senats Betr.: Zielländer

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Schiffsverkehr H II - m Seeschifffahrt Schiffs- und Güterverkehr in Mecklenburg-Vorpommern Januar 2017 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: H223 2017 01 23. Juni 2017 EUR 2,00 Herausgeber:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Schiffsverkehr H II - m Seeschifffahrt Schiffs- und Güterverkehr in Mecklenburg-Vorpommern September 2016 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: H223 2016 09 24. Februar 2017 EUR 2,00

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Schiffsverkehr H II - m Seeschifffahrt Schiffs- und Güterverkehr in Mecklenburg-Vorpommern Dezember 2017 Kennziffer: Herausgabe: H223 2017 12 16. März 2018 Herausgeber: Statistisches

Mehr

TEILEGUTACHTEN (Nachtrag 02)

TEILEGUTACHTEN (Nachtrag 02) 10Z Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN (Nachtrag 02) Nr. 06-01143-CP-GBM-02 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den

Mehr

Aj J)oh, ~ l.6tq~'v Ur,, "' ekcku..ie/cl~q ela l. ge:lei6~jjm.~~11 1 t7.~las-ak&j" 0 z} LJ 'r : fl.04.,, - so/q" - v.xc. ~lof,.t=i'. A0/0 1 '!J/6.

Aj J)oh, ~ l.6tq~'v Ur,, ' ekcku..ie/cl~q ela l. ge:lei6~jjm.~~11 1 t7.~las-ak&j 0 z} LJ 'r : fl.04.,, - so/q - v.xc. ~lof,.t=i'. A0/0 1 '!J/6. Plaaß, Christine Von: Gesendet: An: Betreff: 11111 11 1111 111 1111 1 02639915 WS20 Susanne Hoffmann Donnerstag, 12. Mai 2016 08:51 Plaaß, Christine; Crerar, Thomas Fwd: Stellungnahme

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01) 103 Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang: Karosseriebausatz

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N T E I L E G U T A C H T E N Nr. 96XT0024-02 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX zu 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den

Mehr

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

Stand 12/2016. Lkw-Abfertigung. Wir bewegen Wirtschaft

Stand 12/2016. Lkw-Abfertigung. Wir bewegen Wirtschaft Stand 12/2016 Lkw-Abfertigung am EUROGATE Container Terminal Bremerhaven / MSC Gate Wir bewegen Wirtschaft Inhaltsverzeichnis Die LKW-Abfertigung der Containerterminals EUROGATE Container Terminal Bremerhaven

Mehr

Stabilität von Containerschiffen

Stabilität von Containerschiffen Stabilität von Containerschiffen Rolle und Erfahrungen der Wasserschutzpolizei Folie 1 Stabilität von Containerschiffen Rolle und Erfahrungen der Wasserschutzpolizei - Die Kontrolle von Containerschiffen

Mehr

Stand 12/2016. Lkw-Abfertigung. Wir bewegen Wirtschaft

Stand 12/2016. Lkw-Abfertigung. Wir bewegen Wirtschaft Stand 12/2016 Lkw-Abfertigung am EUROGATE Container Terminal Bremerhaven / MSC Gate Wir bewegen Wirtschaft Die LKW-Abfertigung der Containerterminals EUROGATE Container Terminal Bremerhaven und MSC Gate

Mehr

Bill of Lading Schulungsunterlage DAKOSY GE 6.1 Stand 2018/12. Mattentwiete Hamburg

Bill of Lading Schulungsunterlage DAKOSY GE 6.1 Stand 2018/12. Mattentwiete Hamburg Bill of Lading 2.14 Schulungsunterlage DAKOSY GE 6.1 Stand 2018/12 Mattentwiete 2 20457 Hamburg www.dakosy.de + 49 40 37003-0 + 49 40 37003-370 info@dakosy.de Änderungsdienst DAKOSY Datenkommunikationssystem

Mehr

CP-GBM (Zusammenfassung 02) : ANTEC Fahrzeugtechnik GmbH TEILEGUTACHTEN. Nr CP GBM (Zusammenfassung 02)

CP-GBM (Zusammenfassung 02) : ANTEC Fahrzeugtechnik GmbH TEILEGUTACHTEN. Nr CP GBM (Zusammenfassung 02) 10V Seite 1 von 5 TEILEGUTACHTEN Nr. 06-01218-CP GBM (Zusammenfassung 02) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für

Mehr

MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR

MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart per E-Mail an die Abteilungen 4 der Regierungspräsidien Stuttgart Karlsruhe Freiburg

Mehr

Migration HHLA Terminalzollsysteme

Migration HHLA Terminalzollsysteme Migration HHLA Terminalzollsysteme 24.03.2016 Kunden Information Hamburger Hafen und Logistik AG Worum geht es? Ablösung des Terminal Zoll Systems (TZS) der HHLA Containerterminals durch die Import Message

Mehr

Sie erhalten von uns ein Angebot mit einer genauen Angabe der Kosten innerhalb einer 3-jährigen Zertifikatslaufzeit.

Sie erhalten von uns ein Angebot mit einer genauen Angabe der Kosten innerhalb einer 3-jährigen Zertifikatslaufzeit. Ablauf Zertifizierungsverfahren Sie interessieren sich für den Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens in den Bereichen Managementsysteme sowie der Prozesszertifizierung bei Tervis Zertifizierungen GmbH.

Mehr

2. Zeitliche Anforderungen an den Übergang der jeweiligen VDA 6.x-Regelwerke

2. Zeitliche Anforderungen an den Übergang der jeweiligen VDA 6.x-Regelwerke Festlegungen zum Übergang auf die überarbeiteten Regelwerke VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4 Revision 1.0 --- 06. Januar 2017 Inhalt 1. Vorwort 2. Zeitliche Anforderungen an den Übergang der jeweiligen VDA

Mehr

Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dr. Corina Jürschik, LL.M. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Vollzugsfragen des ÖPNV-Rechts,

Mehr

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de

Mehr

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der. Abgasuntersuchung (AU) GLOBALER PARTNER für eine SICHERE WELT. Unternehmenspräsentation 2017

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der. Abgasuntersuchung (AU) GLOBALER PARTNER für eine SICHERE WELT. Unternehmenspräsentation 2017 Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Unternehmenspräsentation 2017 Abgasuntersuchung (AU) Sprecher, Ort, Datum Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2017 Thomas Ost DEKRA Automobil GmbH GLOBALER

Mehr

Teilegutachten Blatt 1 von 5 T E I L E G U T A C H T E N

Teilegutachten Blatt 1 von 5 T E I L E G U T A C H T E N Blatt 1 von 5 TÜV NORD STRASSENVERKEHR GmbH & Co. KG Am TÜV 1, D-30519 Hannover Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes Bundesrepublik Deutschland, unter der DAR-Registrier-Nr.

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr.: ATC-TB

TEILEGUTACHTEN Nr.: ATC-TB Nr.: ATC-TB 99-170.10 Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr.: ATC-TB 99-170.10 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für

Mehr

Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern MSC.1/Rundschreiben 1475 9. Juni 2014. Nr. 14

Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern MSC.1/Rundschreiben 1475 9. Juni 2014. Nr. 14 VkBl. Amtlicher Teil 29 Heft 2 2015 Nr. 14 Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern MSC.1/Rundschreiben 1475 9. Juni 2014 1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01) 11E Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Flankenschutzrohr

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts ( veröffentlicht

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (  veröffentlicht Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N. Nr.: TÜH-TB

T E I L E G U T A C H T E N. Nr.: TÜH-TB Stand: Seite 1 von 4 T E I L E G U T A C H T E N Nr.: TÜH-TB 2004-030.08 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für

Mehr

n e d PRAXISHANDBUCH und Sichern

n e d PRAXISHANDBUCH und Sichern Laden PRAXISHANDBUCH und Sichern Beladung und Ladungssicherung auf dem Nutzfahrzeug Band 2: Ladungssicherung im Kombinierten Ladungsverkehr Straße/Schiene Unterwegs nach morgen III Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

9. Symposium Logistik Innovativ 2016

9. Symposium Logistik Innovativ 2016 9. Symposium Logistik Innovativ 2016 ISO-CONTAINER UND SATTELAUFLIEGER AUS SICHT DER WAGGONBAUER UND -VERMIETER Eric Feyen Technical Director PRIEN AM CHIEMSEE 04.05.2016 1 UIRR Übersicht 2 UIRR: Gründung

Mehr

Amtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Amtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 08-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 21.11.2005 Seite 1 von 8 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung der amtlichen Probenahme... 5 4.2

Mehr

ADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis

ADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis ADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis IGV-MB-04T-Rev0 Stand: 19.08.2018 Erstellt von der Expertengruppe Transport (EG-T) Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung entspricht

Mehr

2 3 4 5 6 7 8 10 12 13 112 14 15 16 17 [Nm] 420 kw [PS] 160 [218] [Nm] 420 kw [PS] 160 [218] [Nm] 420 kw [PS] 160 [218] 380 140 [190] 380 140 [190] 380 140 [190] 340 120 [163] 340 120 [163] 340 120 [163]

Mehr

Verfahrensanweisung Umgang_mit_Einspruechen.doc INHALT

Verfahrensanweisung Umgang_mit_Einspruechen.doc INHALT INHALT 1 Zweck und Anwendungsbereich 2 2 Begriffe / Definitionen 2 2.1 Definitionen 2 3 Zuständigkeiten 2 4 Verfahrensbeschreibung 3 4.1 Beschreibung 3 4.1.1 Erfassung 3 4.1.2 Vertraulichkeit 3 4.1.3 Information

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Hersteller: METZELER Reifen GmbH Teilegutachten Nr. TÜH -TB 2001-37.00 17.04.2001 Blatt 1 von 3 T E I L E G U T A C H T E N Nr. TÜH -TB 2001-37.00 über die Vorschriftsmäßigkeit

Mehr