Werben Sie dort, wo Ihre Kunden sind. PubliPoste erfolgreich werben

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1 Werben Sie dort, wo Ihre Kunden sind. PubliPoste erfolgreich werben Angebote und Preise 2017

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3 Inhaltsverzeichnis 6 Ein dichtes Netz von Points of Sale 8 Spiegelbild der Bevölkerung 10 Kundenumfrage 12 Schalterabgaben 13 Plakate 14 Dispenser 15 CanalPoste 16 CanalPoste-Dispenser 17 Promotionsflächen 19 Rabatte und Co. 20 Beratung und Verkauf 20 Technische Anforderungen / Produktion 20 Warenanlieferung 3

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5 Ihre Werbung: In rund 1400 Poststellen Nutzen Sie die Poststelle als vielseitigen Werbekanal Diese Tarifdokumentation liefert Ihnen eine Übersicht über diese und viele weitere Werbemöglichkeiten sowie Angebote in unseren Poststellen. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen schweizweit und werben Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen Tarife / Konditionen gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Post CH AG, PubliPoste, Dezember

6 Ein dichtes Netz von Points of Sale Rund 1400-mal in der Schweiz Mit rund 1400 Poststellen, die über die ganze Schweiz verteilt sind, verfügt die Schweizerische Post über eines der dichtesten Vertriebsnetze der Welt. Natürlich gibt es kleinere und grössere Filialen. Die kleinsten Poststellen des Landes bedienen täglich im Schnitt rund 200 Kundinnen und Kunden. Bei den grösseren Poststellen sind es durchschnittlich Dieses einzigartige Netz bietet nicht nur die Möglichkeit, praktisch die ganze Schweiz anzusprechen, sondern ebenfalls Varianten, um lokal oder regional zu werben. Auf der Karte sind beispielsweise urbane Ballungszentren ebenso deutlich zu sehen wie die Abdeckung vorwiegend ländlicher Gebiete. 6

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8 Spiegelbild der Bevölkerung Zahlen und Fakten, die überzeugen Wenn Sie, wie man so schön sagt, Herrn und Frau Schweizer ansprechen möchten, dann sind Sie bei PubliPoste genau richtig. Denn die Poststellenbesucher bilden ein Spiegelbild der Schweizer Bevölkerung; in Bezug auf das Alter ebenso wie im Hinblick auf Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Alter oder Haushaltsgrösse. Das spricht definitiv für Werbung in den Poststellen, denn hier wird Ihre Botschaft praktisch von der gesamten Schweizer Bevölkerung gesehen; übrigens inklusive jüngerer Zielgruppen. Denn entgegen weitverbreiteten Vorurteilen können offenbar weder noch E-Banking der Beliebtheit der Poststellen etwas anhaben. Aufteilung nach Alter Aufteilung nach Geschlecht Aufteilung nach Haushaltsgrösse Aufteilung nach Erwerbstätigkeit Quelle 2016: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1107), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 8

9 Poststellen nach Sprachgebiet für nationale / sprachregionale Kampagnen Sprachgebiet Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Total Ein markanter Vorteil der Werbung in den Poststellen ist die Möglichkeit, nach präzisen Kriterien zu regionalisieren. Eine Kampagne nur in der Romandie? Eine Aktion ausschliesslich im Mittelland? Punktgenau ausgewählte Poststellen einer bestimmten Region? Sie haben die Wahl Westschweiz Deutschschweiz Italienische Schweiz Gesamttotal Poststellen nach WEMF Wirtschaftsgebieten für regionale Kampagnen Wirtschaftsgebiet Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Total 1 Westschweiz 11 Genf Waadt Neuenburg Jura Freiburg (fr.) Unterwallis Berner Seeland (fr.) Berner Mittelland (fr.) Total Alpen und Voralpen 21 Luzern OW NW Berner Oberland Oberwallis Zug Uri Schwyz St. Gallen AI AR Glarus Obersee Bündner Unterland Bündner Oberland (dt.) Freiburg (dt.) 1 1 Total Westmittelland 31 Basel Solothurn Berner Seeland (dt.) Berner Mittelland (dt.) Total Ostmittelland 41 Aargau Schaffhausen Zürich Thurgau Total Italienische Schweiz 51 Tessin Bündner Oberland (it.) Total Stand Oktober 2016; Offerten und Abrechnungen werden jeweils aufgrund der aktuellsten Poststellenliste erstellt. 9

10 Poststellen bieten konstante Kundenfrequenz Hohes Potenzial an interessierten Postbesuchern Das Werbepotenzial in Poststellen ist gewaltig. Dies belegen die Zahlen der wöchentlichen und 14-täglichen Postbesucher. Werbeaktionen vor Ort profitieren enorm von der konstanten Anzahl interessierter, aufmerksamer Kunden. Unter anderem hängt der Erfolg der Werbemassnahmen stark von der Menge erreichter Personen ab. Die anhaltend hohe Kundenfrequenz, die Poststellen natürlicherweise aufweisen, stellt daher ein aussergewöhnlich hohes Potenzial dar, das es auf jeden Fall auszuschöpfen gilt. Kundenbesuche in den Poststellen «Wie häufig gehen Sie zur Post?» Anzahl Besucher pro Tag: (Basis 10/2015 bis 09/2016) «Auf welche Poststelle gehen Sie normalerweise?» Quellen 2014: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1000), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 2015: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1100), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 2016: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1107), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 10

11 Dienstleistungen am Schalter sind nicht zu ersetzen Für Briefe, Pakete und Einzahlungen persönlich zur Post Auch im Zeitalter von , SMS-Briefmarken, E-Banking und Paketdiensten wie UPS und DHL haben sich die Hauptgründe für Kundenbesuche in den Poststellen nicht verändert. Pakete, Briefe und Einzahlungen gehören auch weiterhin zu den fünf häufigsten Beweggründen für die Postkunden, um eine Poststelle aufzusuchen. Dabei fällt natürlich auch die Werbung vor Ort auf, die sich 64 % der befragten Personen gerne und mit Interesse anschauen. Allein schon dieser Tatsache wegen lohnt es sich Werbeaktionen in Poststellen zu buchen. Poststellen des Typs A und B werden nämlich von durchschnittlich 2383 respektive 1835 Kunden pro Tag frequentiert. Die Zahlen sprechen für Werbung in den Poststellen «Was sind die Gründe für den Poststellenbesuch?» % Pakete aufgeben Briefe aufgeben Einzahlungen tätigen Pakete abholen Briefmarken kaufen Kundenbesuche pro Tag und Anzahl Besucher nach Poststellengruppe «Wie beurteilen Sie die Werbung vor und in den Poststellen?» Poststellentyp A Basel 1 Rüdengasse 1775 Bern 1 PostParc 2943 Lausanne 2 St-François 2314 Lugano St. Gallen 1 Annahme 1615 Zürich 1 Sihlpost 2924 Poststellentyp B Genf 1 Mont-Blanc 2512 Genf 4 Plainpalais 2105 Genf 11 Rue du Stand 1087 Yverdon-les-Bains 1665 Freiburg 1 Dépôt 1805 Quelle 2016: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1107), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG Zielstrebig und zweckorientiert Dass eine Werbeaktion mit PubliPoste den Geschäftserfolg steigert, haben rund 70 % aller Befragten einer Umfrage bestätigt. Besonders Schalterabgaben haben eine grosse Wirkung, sowohl bei der Bekanntheitssteigerung als auch beim Gewinn von Neukunden. Allerdings ist es dabei nicht immer einfach, den Erfolg einer Aktion eins zu eins zu überprüfen. Diesbezüglich lohnen sich zum Beispiel Spezialangebote mit Zugangscode, die eine genaue Rückverfolgung und somit eine Erfolgskontrolle der Werbeaktion zulassen. Werbung in den Poststellen ermöglicht eine sehr genaue Eingrenzung des Zielpublikums. Sie erreicht auch Personen, die viel unterwegs sind und tagsüber nicht zu Hause, im Büro und nur bedingt an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen oder Einkaufszentren anzutreffen wären. Das Team PubliPoste berät Sie gerne. 11

12 Schalterabgaben Kundennähe in Reinkultur Sampling in der Poststelle ist eine äusserst effiziente und erfolgsversprechende Werbemassnahme. Ob über raschendes Give-away, erfrischendes Getränkemuster, informativer Katalog oder vieles mehr die Übergabe erfolgt zielgruppengenau, persönlich und freundlich. Die individuelle Ansprache am Postschalter macht den Unterschied. Die Zielgruppe lässt sich im Vorfeld der Aktion sehr genau definieren und anhand von Faktoren wie z. B. Alter, Geschlecht etc. eingrenzen. In vielen Poststellen kennt die Person am Schalter ihren Kunden zumindest vom Sehen ein Garant für maximale Aufmerksamkeit. Die Preise beinhalten Versand, Qualitätskontrolle und ein Standard-Feedback. Sie wählen die gewünschten Poststellen der Gruppen 1 3 aus. Preise in CHF und pro Stück, exkl. MWST 10 % Zuschlag bei Abgabe von zwei Sam plings gleichzeitig (z. B. Flyer und Bonbons usw.) 1) Schalterabgaben ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Konditionen siehe Seite 19. Preise für Schalterabgaben (durchschnittlich 200 Stück pro Poststelle) Menge ab Preis / Stück in CHF bis 250 g Preis / Stück in CHF g 1) Stück (Mindestmenge) Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Million Stück Beachten Sie die Anzahl Gratis Versände in der folgenden Box. Vereinbaren Sie ab Exemplaren einen Jahresvertrag und profitieren Sie von einer Verteilung in mehreren Wellen bis Ex.: 1 Welle inbegriffen bis Ex.: 2 Wellen inbegriffen bis 1 Million Ex.: 3 Wellen inbegriffen Jede weitere Welle wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet. 12

13 Plakate Auf der Post wird Ihre Botschaft gesehen und gelesen In der Poststelle wirken Plakate ganz besonders effektiv. Denn während bei Plakatstandorten auf offener Strasse kaum jemand stehen bleibt, um ein Plakat anzuschauen oder gar den Text zu lesen, ist in der Poststelle genau das die Regel. Hier haben Kundinnen und Kunden meist einige Minuten Zeit, Ihr Plakat in aller Ruhe zu betrachten. So viel Aufmerksamkeit können Sie für Ihre Botschaft sonst fast nirgends verbuchen. Minimale Abdeckung: ein Kanton oder ein Wirtschaftsgebiet. Bei F4- und A3-Ticketspender-Plakaten: eine Sprachregion Plakatformate: A4 = mm, A3 = mm, F4 = mm (Hochformat), inkl. nicht sichtbarem Rand für alle Formate, pro Seite 5 mm Die Preise beinhalten den Versand der Plakate an die beteiligten Poststellen. Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST * A3-Plakate müssen auf A4 gefaltet angeliefert werden (Zuschlag von CHF 10 pro Poststelle bei Plakaten, welche nicht gefaltet angeliefert werden). ** Die A3-Dispenser-Plakate müssen in 2 A4- Plakate geschnitten angeliefert werden (Zuschlag von CHF 10 pro Poststelle bei Plakaten, welche nicht geschnitten angeliefert werden). Preise für Plakate Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Grund Jede Grund Jede Grund Jede preis weitere preis weitere preis weitere 2 Wochen Woche 2 Wochen Woche 2 Wochen Woche Plakate in Verkaufsstellen A3-Plakate* F4-Plakate Plakate auf Ticketspender A3-Ticketspender-Plakate* Plakate auf Dispenser A4-Dispenser-Plakate Neu: A3-Dispenser-Plakate quer** Konditionen siehe Seite

14 Dispenser Für die optimale Präsentation Ihrer Werbemassnahmen Dispenser in der Poststelle sind zentral und prominent platziert und somit genau der richtige Ort um Broschüren, Kataloge, Magazine, Flyer etc. an ein interessiertes Publikum zu bringen. Hier haben Sie die Gewissheit, dass die anvisierte Zielgruppe Ihre Botschaften aus freien Stücken mit nach Hause nimmt. Streuverluste tendieren somit gegen null, besonders wenn Ihr Produkt attraktiv gestaltet ist. Der CanalPoste-Dispenser wird auf Seite 16 beschrieben. Minimale Abdeckung: ein Kanton oder ein Wirtschaftsgebiet Dispenserformat: max. A4 = mm (Hochformat) Die Preise beinhalten auch die tägliche Qualitätskontrolle durch die Poststellen. Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST 1) Werbemittel ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Preise für Dispenser Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Jede weitere Woche Jede weitere Woche Grundpreis 2 Wochen Grundpreis 2 Wochen Grundpreis 2 Wochen Jede weitere Woche Preise nach Werbemittel Werbemittel bis 250 g Werbemittel g 1) Tarife für die Dispenser-Plakate siehe Seite 13. Konditionen siehe Seite

15 CanalPoste Ihre Spots im dichtesten AdScreen Netz der Schweiz AdScreens erfreuen sich einer stark wachsenden Beliebtheit. Nicht ohne Grund: Bewegtbilder wecken Emotionen und generieren mehr Aufmerksamkeit. CanalPoste ist nicht nur das dichteste AdScreen-Netz der Schweiz, sondern auch das beste dank der Erfahrung und des Knowhows von PubliPoste. Zudem laufen die Spots seit Ende 2016 auf grösseren und praktisch randlosen 43 -Flachbildschirmen der neusten Generation. In über 260 Poststellen bieten die mehr als 380 Screens durch ihren noch grösseren Einfallswinkel ein gestochen scharfes Bild aus fast jeder Ecke der Poststellen. Mindestdauer / Spot: 10 Sekunden Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST 1) Mehrsprachige Poststellen wurden nur einmal gezählt. 2) Städte Basel, Bern, Luzern, Winterthur, Zürich 3) Städte Genf, Lausanne 4) Städte Bellinzona, Chiasso, Locarno, Lugano 5) Keine Kombination mit CanalPoste-Dispensern möglich Produktionstechnische Angaben finden Sie auf Seite 20. Spots bis 5 MB senden Sie bitte an publiposte@post.ch. Für Spots ab 5 MB rufen Sie uns bitte an unter Konditionen siehe Seite 19. Netze CanalPoste Nationales Netz Anzahl Poststellen Schweiz 1) 260 Sprachnationale Netze Deutschschweiz 192 Westschweiz 52 Italienische Schweiz 19 Regionale Netze Genf 16 Waadt 22 Jura 11 Bern 27 Mittelland 25 Basel 24 Zürich 65 Zentralschweiz 25 Ostschweiz 23 Tessin 19 Tessin: Sottoceneri 9, resp. Sopraceneri 10 Städtische Netze Genf Stadt 16 Lausanne Stadt 12 Bern Stadt 11 Basel Stadt 11 Zürich Stadt 25 Winterthur Stadt 5 Luzern Stadt 11 Swiss Cities Deutsch 2) 63 Swiss Cities Französisch 3) 28 Swiss Cities Italienisch 4) 9 Swiss Cities gesamt 100 Preise für CanalPoste Spots Buchung Preis / Sek. / POS 2 Wochen Nationale, regionale und städtische Netze Jede weitere Woche Individuelle Netze ab 6 Poststellen 5) Lokale Buchung bis 5 Poststellen 5) Reichweite CanalPoste Durch die Schaltung eines 3-wöchigen CanalPoste-Spots werden 22 % aller 15- bis 74-jährigen Personen* erreicht. * Basis 5,1 Mio. Personen 15

16 CanalPoste CanalPoste Dispenser Buchen Sie zum CanalPoste-Spot den dazugehörigen Dispenser. Die Möglichkeit, im gedruckten Werbematerial vertiefende Informationen anzubieten, wirkt verstärkend. Sie können den CanalPoste-Dispenser ebenfalls ohne Spot buchen. Sie nutzen so die Nähe zu informativen Elementen auf CanalPoste, wie zum Beispiel Wetterinformationen oder die Ankündigung von kulturellen Events. Dispenserformat: max. A4 = mm (Hochformat) Die Preise beinhalten auch die tägliche Qualitätskontrolle durch die Poststellen. Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST * Nur ganze Netze möglich, siehe Netze auf Seite 15. 1) Werbemittel ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Preise für CanalPoste Dispenser* (Preise für Einzeldispenser siehe Seite 14) Preise nach Werbemittel Grundpreis Jede weitere 2 Wochen Woche Werbemittel bis 250 g Werbemittel g 1) Konditionen siehe Seite

17 Promotionsflächen Vier Quadratmeter für Ihren Auftritt Die 2 2 m grossen Promotionsflächen, die sich in über 100 Poststellen in der ganzen Schweiz buchen lassen, bieten Platz für das persönliche Gespräch mit potenziellen Kunden. Egal, ob Sie mit Ihrem Promoteam eine Degustation durchführen, Flyer oder Warenmuster überreichen, Fundraising betreiben oder die Promotionsfläche als Verkaufsplattform nutzen: Sie begegnen einer grossen Zahl von Interessenten in einer vor Wind und Wetter geschützten, entspannten Atmosphäre. Die Preise finden Sie auf der nachfolgenden Seite 18. Kundenbeispiele basefit.ch Rolling Bistro 17

18 Promotionsflächen Preise für PromoStandard In rund 480 weiteren Poststellen ist eine Promotionsfläche mit reduziertem Angebot möglich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kundendienst Eine Übersicht der Poststellen mit PromoLight finden Sie auf post.ch/publiposte. Preise für Promotionsflächen PromoStandard (Indoor) Kanton Gruppe 1 Gruppe 2 Anzahl Poststellen Aargau 4 Poststellen (Stand November 2016) Aarau 1 Baden 1 Brugg 1 Zofingen Anzahl Poststellen 7 Poststellen (Stand November 2016) Lenzburg 1 Mellingen Muri Reinach Spreitenbach Unterkulm Wohlen 1 Total Poststellen Appenzell AR 1 Herisau 2 1 Basel Landschaft 1 Pratteln 1 1 Basel Stadt 3 Bern 5 Basel 1 Rüdengasse Basel 2 Annahme Basel 5 Bern 1 PostParc Bern 18 Bümpliz Biel 1 Burgdorf 1 Thun 1 Bahnhofplatz Freiburg 1 Freiburg 1 Dépôt 3 Genf 2 Genf 1 Mont-Blanc Genf 4 Plainpalais Basel 12 Kannenfeld Basel 13 Voltacenter Basel 18 Gundeldingen Bern 15 Weltpostverein Heimberg Lenk Münchenbuchsee Ostermundigen 1 Steffisburg 1 Thun 4 Strättligen Markt Uetendorf Urtenen-Schönbühl Freiburg 5 Pérolles Murten Villars-sur-Glâne 1 Carouge Chêne-Bourg Genf 2 Cornavin Dépôt Genf 3 Rive Grand-Lancy Meyrin 1 Petit-Lancy 1 Thônex Versoix Glarus 1 Glarus 1 Graubünden 2 Chur 2 Davos Platz 1 3 Chur 1 Samedan St. Moritz 1 5 Jura 1 Porrentruy 1 1 Luzern 1 Kriens 1 3 Luzern 2 Universität Luzern 7 Hirschengraben Meggen 4 Neuenburg 2 La Chaux-de-Fonds 1 Neuenburg 1 2 Le Locle Peseux 4 Obwalden 1 Engelberg 1 Schaffhausen 1 Schaffhausen 1 1 Schwyz 1 Schwyz 1 Solothurn 1 Grenchen 1 2 Balsthal Egerkingen 3 St. Gallen 1 St. Gallen 1 Annahme 5 Altstätten Bad Ragaz Heerbrugg St. Gallen 4 Brühltor Uzwil 6 Tessin 4 Bellinzona 1 Chiasso 1 Locarno 1 Lugano 1 10 Agno Airolo Ascona Biasca Giubiasco Losone Lugano 6 Cassarate Mendrisio Minusio Serfontana Thurgau 1 Kreuzlingen 1 2 Arbon Weinfelden 3 Waadt 4 Lausanne 1 Dépôt Lausanne 2 St-François Vevey 1 Yverdon-les- Bains 1 9 Clarens Lausanne 16 Malley Montagny-Chamard Montreux 1 Morges 1 Nyon 2 Payerne Prilly Pully Wallis 3 Sierre / Siders Sion / Sitten 1 Brig 4 Monthey 2 Naters Verbier Zermatt 7 Zug 1 Zug Laubenhof 1 Unterägeri 2 Zürich 11 Bülach Glattzentrum Kloten Regensdorf 1 Schlieren Winterthur 1 Annahme Zürich 26 Aussersihl Zürich 40 Sihlfeld Zürich 50 Oerlikon Zürich 1 Sihlpost 4 Effretikon Winterthur 4 Oberwinterthur Zürich 24 Rämistrasse Zürich 49 Höngg Total 47 CHF 400. pro Tag / Poststelle 82 CHF 300. pro Tag / Poststelle 129 Die Preise verstehen sich pro Tag in CHF, exkl. MWST. Diese Preise gelten nur für Poststellen mit PromoStandard- Angebot

19 Rabatte und Co. Machen Sie noch mehr aus Ihrem Budget 1) Rabatte sind nicht kumulierbar; der höchste Rabatt wird berücksichtigt. Preise in CHF, exkl. MWST Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen in Poststellen sind integrierter Bestandteil der Konditionen auf den Seiten 22 / 23. Schalterabgaben Rabatte 1) Rabatt steuerbefreite Organisationen Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. Zusatzrabatte Beraterkommission 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. Zuschläge und Zusatzdienstleistungen Abgabe von zwei Samplings gleichzeitig: + 10 % des Bruttopreises. Plakate Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand. Promotionsflächen Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. Dispenserauflagen Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand. CanalPoste Spots Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen: 50 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. Unser Werbespotproduzent berät Sie gerne bei technischen An passungen von bestehenden Spots oder bei Neuproduktionen speziell für das Medium CanalPoste (Adresse siehe Seite 20). CanalPoste Dispenser Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand. 19

20 Gut beraten Wir freuen uns auf eine persönliche Beratung Beratung und Verkauf Hauptansprechpartnerin Verkauf Deutschschweiz Post CH AG Poststellen und Verkauf PubliPoste Elisabeth Rötsch Wankdorfallee Bern Tel publiposte@post.ch post.ch/publiposte Verkaufspartner PubliPoste Westschweiz Barking Cat Marine Rebuffat / Olivier Albrecht Rue de la Maison-Forte, Laconnex Tel publiposte@barkingcat.ch Verkaufspartner CanalPoste Goldbach Media Seestrasse Küsnacht Tel info@goldbachmedia.com goldbachmedia.com Eventbooster Seestrasse Zürich Tel info@eventbooster.com eventbooster.com Technische Anforderungen / Produktion Technische Anforderungen CanalPoste 1) Format Standbilder.jpg 2) Video.wmv und.mp4 (H264) Auflösung Pixel für alle Formate (Standbild und Video) Spezifikationen Seitenverhältnis 16 : 9 Auflösung Pixel Framerate 25 fps Dateigrösse max. 30 MB Bitrate max kbit / s Spotproduktion CanalPoste 306.ch Keller und Partner GmbH Spezialisten für neue Medien Bielstrasse Büren an der Aare Mobile adi@306.ch 306.ch 1) Daten, die von den Produktionsvor - schriften abweichen, können auf CanalPoste leider nicht gezeigt werden. 2) nur RGB-Codierung Konvertierungen aus anderen Formaten gegen Aufpreis. Spots bis 5 MB senden Sie bitte an publiposte@post.ch. Für Spots über 5 MB rufen Sie uns bitte an unter Warenanlieferung Zentrale Anlieferadresse Werbe mittel MS Direct AG Ebikonerstrasse 75 (Gebäude Ringier) 6043 Adligenswil Tel info@ms-direct.ch ms-direct.ch post.ch/publiposte 20

21 Auswahl einiger Referenzen von PubliPoste Maximale Wirkung garantiert Wahllos Leute auf der Strasse anzusprechen, um eine Dienstleistung oder ein Produkt bekannt zu machen, kann durchaus eine Strategie sein. Doch es ist bei weitem nicht die wirkungsvollste. Wählen Sie bei PubliPoste genau die für Ihren Zweck effektivsten Werbemassnahmen aus. Am richtigen Ort zur richtigen Zeit ist der grösstmögliche Output garantiert. Sie haben das ultimative gesunde, vitaminreiche und immunstärkende Fruchtgetränk erfunden und möchten es nun in seiner trendigen, ansprechenden Verpackung unter die Leute bringen? Dann haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihr Produkt bekannt zu machen und so viele potenzielle Kunden wie möglich dafür zu begeistern. Um eine recht weit definierte Zielgruppe zu erreichen, wird eine möglichst breite Streuung die wirkungsvollste Strategie sein. Doch wo erhalten Sie ohne viel Aufwand die Aufmerksamkeit von künftigen Konsumenten aus allen Bevölkerungsschichten? Genau, in den Poststellen. Die Kundschaft der Poststellen spiegelt die Schweizer Bevölkerung wider: Alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen sind vertreten. Somit erreicht Ihre Werbebotschaft in der Poststelle praktisch die gesamte Schweiz. Hinzu kommt, dass die Standorte der Poststellen ein flächendeckendes, dichtes Netz bilden und die Reichweite von nationalen Werbemassnahmen nicht zu übertreffen ist. Im Gegensatz dazu können lokale Buchungen in einzelnen Poststellen genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Ohne lange Wartezeiten können die lokalen Angebote direkt am Schalter Ihrer nächsten Poststelle spontan gebucht werden. Nebst der Broschüre finden sich auch online alle Informationen und Kombinationsmöglichkeiten zum Angebot aller Werbemöglichkeiten, die sich Ihnen in Poststellen bieten. Nehmen Sie mit dem Team von PubliPoste Kontakt auf für ein professionelles Beratungsgespräch. Sie besitzen wertvolles Knowhow, um Ihr Produkt mit maximaler Wirkung bei Ihren Zielgruppen bekannt zu machen. Sie filtern gezielt die für Sie relevanten Massnahmen aus all den Möglichkeiten heraus und entwickeln eine speziell auf Ihre Interessen zugeschnittene Strategie. Positive Überraschungen Die Schweizer Poststellen sind permanent gut besucht, wie die Zahlen der Besucherstatistik belegen. Es ist der ideale Ort, um die Aufmerksamkeit von interessierten Kunden in einem stressfreien, vor Wind und Wetter geschützten Umfeld auf Ihr Produkt zu lenken. Promotionsaktionen an Bahnhöfen, in Einkaufszentren oder in oftmals hektischen Fussgängerzonen nerven hingegen oft oder es fehlt die Zeit, sich dem Angebot zu widmen. So geht Aufmerksamkeit für das promotete Produkt, welches unter anderen Umständen vielleicht durchaus auf Interesse gestossen wäre, verloren. Die Konsequenz: Kosten und Aufwand stehen in keinem Verhältnis mehr zum Outcome. Machen Sie es besser und nutzen Sie das ohnehin konstant vorhandene Potenzial an Kundenaufmerksamkeit in den Poststellen. Ohne dass Sie viel dafür tun müssen, wird Ihr Produkt oder Ihre Werbebotschaft von den Besuchern wahr- und aufgenommen. Diese suchen sich aus freien Stücken das aus, was sie interessiert und ihnen gefällt. Umso grösser ist die Wirkung, wenn sie sich dann über die neue, aufregende Entdeckung freuen. Positive Assoziationen kommen so ganz von alleine 21

22 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen in Poststellen 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf die vertragliche Beziehung zwischen der Post und deren Kunden (Werbetreibende bzw. von ihnen beauftragte Vermittler) und regeln die Planung, Vorbereitung und Durchführung von nationalen und regionalen Werbeaktionen in Poststellen. Sie gelten für den Verkauf von Werbeflächen und Werbezeit im Medium CanalPoste, für die Vermietung von physischen Werbeflächen, für die Abgabe von Werbung an den Postschaltern sowie für die Durchführung von Promotionen. Die AGB liegen der von der Post erstellten Offerte bei und werden zum Vertragsbestandteil, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Sämtliche Offerten der Post sind unverbindlich. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien kommt mit der Auftragsbestätigung der Post zustande und endet ordentlich, sobald die vereinbarte Auflage-, Sendeund / oder Verteilperiode abgelaufen ist. 2 Unzulässige Werbung Als unzulässig gilt Werbung, die gegen die Interessen der Post verstösst; insbesondere darf der Kunde in seiner Werbung keine Unternehmen oder Personen erwähnen, die ebenfalls Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Finanzgeschäfte sowie Produkte, welche die Post im Auftrage Dritter in Poststellen verkauft, anbieten; in der alkoholische Getränke und Spirituosen, Tabakwaren und Heilmittel der Listen A und B von Swissmedic angepriesen werden oder in der bei Heilmitteln der Listen C und D die gesetzlichen Einschränkungen nicht beachtet werden; die religiöse, pornografische oder politische Themen beinhaltet; die unwahr, irreführend oder unlauter ist; die in anderer Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstösst; die einen aggressiven Verkauf (Hardselling) sowie unangenehme Lärm- und Geruchsemissionen beinhaltet (Promotionen). Der Kunde ist für den Inhalt der Werbung verantwortlich und verpflichtet sich, die aufgelisteten Grundsätze einzuhalten. Es besteht keine Pflicht der Post, die Werbung auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Bei einer Verletzung der aufgelisteten Grundsätze stellt der Kunde die Post von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. 3 Planung und Vorbereitung der Werbeaktion 3.1 CanalPoste Werbemittel und materialien: Der Kunde kann auf CanalPoste als Werbemittel Spots auf dem Screen sowie Drucksachen im Dispenser einsetzen. Lieferung der Produktionsunterlagen: Der Kunde liefert auf seine Kosten den fertig erstellten Werbespot, der den Produktionsvorschriften von Canal- Poste entspricht, an: Post CH AG, PubliPoste PV24, Wankdorfallee 4, 3030 Bern oder an publiposte@post.ch. Der Werbespot muss spätestens fünf Tage vor Beginn der Aktion bei der Post eintreffen. Drucksachen liefert der Kunde in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Drucksachen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Werbe aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbemate rialien an die an der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post. Unterhalt der Dispenser: Die Post besorgt den Unterhalt der Dispenser. Auf Aufforderung der Post hin liefert der Kunde die benötigten Drucksachen nach. Verzichtet der Kunde auf eine Nachlieferung, ist die Post berechtigt, über die leeren Dispenser zu verfügen. Ausfall von Screens: Die Post behält sich das Recht vor, bei einem Ausfall von Screens in einzelnen Post stellen die Werbeaktion in anderen Poststellen durch-zuführen. Falls kein Ersatz möglich ist, erhält der Kunde eine entsprechende Gutschrift, ausser der Ausfall sei auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen. 3.2 Physische Werbeflächen Werbemittel und materialien: Der Kunde kann als Werbemittel Prospekte, Kataloge und Plakate ein setzen. Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im PDF-Format zu mailen (publiposte@post.ch). Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien auf seine Kosten in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Werbeaktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbe materialien an die an der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post. 3.3 Schalterabgaben Werbemittel: Der Kunde kann Prospekte und Warenmuster durch das Postpersonal abgeben lassen. Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im PDF-Format zu mailen (publiposte@post.ch). Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbe materialien an die an der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post. Beachten Sie unbedingt die speziellen «Kriterien für Store Checks» im Anhang der Auftragsbestätigung. 3.4 Promotionsflächen Werbemittel: Der Kunde kann in einzelnen Poststellen eine Fläche von vier Quadratmetern für die Durchführung von Promotionen (Degustationen, Demonstra tionen usw.) mieten. Ein Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist ausdrücklich erlaubt. Buchung: Promotionen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Post gebucht werden. Kurzfristigere Buchungen sind nach Absprache möglich. Tourenplanung: Die Tourenplanung wird von der Post unter Berücksichtigung der Kundenwünsche erstellt. Promotionsmaterial: Der Kunde informiert die Post spätestens drei Wochen vor Beginn der Promotion über das Standlayout. Für die Organisation sowie den Transport des Promotionsmaterials ist der Kunde selber verantwortlich. Vonseiten der Post wird dem Kunden ein Klapprahmen für zwei cm-plakate zur Verfügung gestellt. 4 Durchführung der Werbeaktion 4.1 Platzierung der Werbemittel Die Post übernimmt die Platzierung der Werbemittel. Dabei berücksichtigt sie die jeweiligen sicherheitstechnischen, betrieblichen und baulichen Rahmenbedingungen in den Poststellen. 4.2 Änderungen Die Post behält sich das Recht vor, den Beginn der Werbeaktion aus technischen oder logistischen Gründen um maximal eine Woche zu verschieben. 4.3 Entsorgung der Werbemittel Nach Ablauf der Werbeaktion entsorgt die Post die verbliebenen Werbemittel auf eigene Kosten. Auf Verlangen des Kunden vor Aktionsbeginn werden ihm jedoch die verbliebenen Werbemittel auf seine Kosten zurückgesandt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schalterabgabe, da bei dieser Werbeart die Werbeaktion erst nach vollständiger Abgabe der eingesetzten Werbemittel beendet ist. 22

23 4.4 Promotionen Promotionsfläche: Der Kunde führt die Promotion auf der mit einer Bodenmatte gekennzeichneten Fläche in der Poststelle durch. Dem Kunden ist es erlaubt, auch ausserhalb der gekennzeichneten Fläche Poststellenbesucher anzusprechen, zu bedienen bzw. abzuholen sowie Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Es dürfen max. zwei Promotoren pro Poststelle präsent sein. Eine Kundenakquisition durch Promotoren vor Poststellen ist nicht erlaubt. Das Sammeln von Bargeldspenden ist nicht erlaubt. Öffnungszeiten: Der Kunde führt die Promotion während der Öffnungszeiten der Poststelle durch. Die Öffnungszeiten werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Zugang zu fliessendem Wasser / sanitären Anlagen: Der Zugang zu fliessendem Wasser und die Benützung der sanitären Anlagen werden mit der zuständigen Person in der Poststelle geregelt. Deren Anordnungen, insbesondere bezüglich Sicherheit, ist unbedingt Folge zu leisten. 5 Ablehnung 5.1 Ablehnung von Werbemitteln Die Post kann Werbemittel insbesondere dann ablehnen, wenn diese unsachgemäss hergestellt oder für die ausgewählte Werbeart nicht geeignet sind (z.b. leicht verderbliche Warenmuster usw.), gegen die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen oder wenn die Originale der Post nicht gemäss dem Vorgehen in den Ziffern 3.1, 3.2 vorgelegt wurden. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. 5.2 Ablehnung einer Promotion Die Post kann Promotionen insbesondere dann ablehnen, wenn diese gegen die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen. Kunden, die für aggressiven Verkauf bekannt sind, werden zur Durchführung einer Promotion in Poststellen nicht zugelassen. Dieser Entscheid liegt allein im Ermessen der Post. 5.3 Abbruch einer Promotion Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Grundsätze von Ziffer 2, verstossen, kann die Post die Promotion ohne Kostenfolge mit sofortiger Wirkung abbrechen (Hardselling, verärgerte Poststellenbesucher usw.). Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. 6 Beginn und Dauer der Werbeaktion In Absprache mit dem Kunden legt die Post den Beginn und die Dauer der Werbeaktion fest. 7 Exklusivität Die Post sichert dem Kunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit auch mit beliebigen anderen Kunden Werbeaktionen in Poststellen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte Werbung zu machen. 8 Vergütung 8.1 Preise Der Preis für die Werbeaktion richtet sich nach der Preisliste jüngsten Datums der Post. 8.2 Rechnungsstellung 9 Rechtsnachfolge und Abtretung Bei Geschäftsübernahme, -vereinigung, -umwandlung usw. ist der Kunde verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger die Pflicht zur Vertragserfüllung zu überbinden; bis zum schriftlichen Widerruf durch die Post kann er selbst jederzeit belangt werden. Die teilweise oder vollständige Abtretung des Vertrags an Dritte ist nicht zulässig. 10 Haftung der Post Die Post ist für die auftragskonforme Durchführung der Werbeaktion verantwortlich. Der Kunde hat allfällige Schäden nachzuweisen. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf die vereinbarte Vergütung beschränkt. Die Post haftet nicht: für Schäden, die von Dritten an den Werbemitteln verursacht werden; für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden; wenn die Wirkung der Kampagne gegebenenfalls durch Bauarbeiten eingeschränkt wird, die in Poststellen vorgenommen werden, in denen die Kampagne durchgeführt wird. 11 Haftung des Kunden Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Post, ihren Mitarbeitenden sowie Dritten durch die Vertragsverletzung seinerseits und durch die Werbemittel entstanden sind, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei verspäteter oder beschädigter Lieferung der Produktionsunterlagen, Drucksachen und Warenmuster sowie bei Nichtlieferung derselben bleibt die Vergütung in vollem Umfang geschuldet. Stellt die Post nach Beginn der Werbeaktion fest, dass die Werbung gegen Ziffer 2 dieser AGB verstösst, hat sie das Recht, die Werbeaktion unverzüglich zu stoppen. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. 12 Kundenreklamationen Reklamationen von Kundenseite müssen während der Aktion eingegeben werden, damit PubliPoste rechtzeitig reagieren kann. 13 Reservationen Reservationen sind grundsätzlich möglich. Verbindlich werden sie aber erst mit der Auftragsbestätigung der Post. 14 Annullierung der Werbeaktion Der Kunde ist berechtigt, die Werbeaktion ohne Kostenfolge zu annullieren, sofern die Annullierung spätestens fünf Wochen vor Beginn der Aktion bei der Post eintrifft. Bei einer späteren Annullierung verrechnet die Post die nachstehenden Entschädigungssätze: 3 bis 4 Wochen vor Aktionsbeginn: 50 % des Rechnungsbetrags ab 2 Wochen vor Aktionsbeginn: 100 % des Rechnungsbetrags Die Annullierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt Bern. Bern, Dezember 2016 Die Post stellt dem Kunden in der Regel nach Beendigung einer Aktion Rechnung. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die Zahlung entweder bei Auftragsbestätigung oder bei Beginn der Kampagne zu verlangen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Der Kunde kann Forderungen der Post nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. 23

24 Post CH AG Poststellen und Verkauf PubliPoste Wankdorfallee 4 CH 3030 Bern Tel publiposte@post.ch post.ch/publiposte 24

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