Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer schützen. Versicherungen. Vorsorge. Finanzen. planen. sparen

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1 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer 2015 schützen Versicherungen Vorsorge Finanzen planen sparen

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3 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer Bei Kapital bildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Todesfallschutz in der Aufschubzeit kommen folgende Maßstäbe zur Ermittlung der Gewinnanteile in Betracht: Jährliche Gewinnanteile, bestehend aus einem Grundgewinnanteil bei den Versicherungen mit Beginn bis einschließlich , Beitragsgewinnanteil bei den Versicherungen mit Beginn ab , einem Risikogewinnanteil und einem Zinsgewinnanteil. Der Grundgewinnanteil wird in Promille der Versicherungssumme, der Beitragsgewinnanteil in Prozent des kalkulatorischen Jahresbeitrags abzüglich Stückkosten berechnet. Bemessungsgrundlage für den jährlichen Risikogewinnanteil ist die Sterbewahrscheinlichkeit multipliziert mit dem riskierten Kapital, berechnet zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres und mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst. Bemessungsgrundlage für den Zinsgewinnanteil ist der Barwert der Versicherung, berechnet zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten abzüglich des Barwerts der ausstehenden Beiträge. Die jährlichen Gewinnanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres erstmals schon am Ende des ersten Versicherungsjahres - zugeteilt. Neben den jährlichen Gewinnanteilen wird zu beitragspflichtigen Versicherungen bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer ein Schlussgewinnanteil fällig. Bei Tod der versicherten Person und im Stornofall (bei Rückkauf, Beitragsfreistellung, Abruf oder auf Grund einer Abbruchklausel) nach Zurücklegen einer Wartezeit wird ein verminderter Schlussgewinn fällig, wenn bereits ein laufender Gewinnanteil zu gewähren war. Bemessungsgrundlage für den Schlussgewinnanteil bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer ist der Barwert der Versicherung, berechnet zum Ende der Beitragszahlungsdauer, multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten. Bei Kapital bildenden Versicherungen werden die jährlichen Gewinnanteile verzinslich angesammelt und bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusammen mit dem gegebenenfalls fällig werdenden Schlussgewinnanteil ausgezahlt. Bei Rentenversicherungen mit Todesfallschutz werden die jährlichen Gewinnanteile verzinslich angesammelt und zum Rentenzahlungsbeginn zusammen mit dem gegebenenfalls fällig werdenden Schlussgewinnanteil zur Erhöhung der Rente nach dem dann gültigen Rententarif verwendet. Im Rentenbezug wird bei Rentenversicherungen mit Todesfallschutz eine gleichbleibende oder eine jährlich steigende Zusatzrente gewährt. Die gleichbleibende Zusatzrente ergibt sich dabei aus der Differenz der Gesamtrente und der garantierten Rente, wobei die Gesamtrente ihrerseits wie folgt bestimmt wird: Die Gesamtrente wird auf Basis des Barwerts der zum betreffenden Zeitpunkt garantierten Leistungen inklusive kalkulatorischer Kosten und der zukünftigen Gewinnanteile (jeweils bewertet mit eigens deklarierten Grundlagen zweiter Ordnung) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips ermittelt. 3

4 Bemessungsgrundlage für die Rentenerhöhung bei der steigenden Zusatzrente ist die Vorjahresrente. Der Satz für die Steigerung der Rente wird auf Basis des Barwerts der zum betreffenden Zeitpunkt garantierten Leistungen inklusive kalkulatorischer Kosten und der zukünftigen Leistungen (jeweils bewertet mit eigens deklarierten Grundlagen zweiter Ordnung) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Risikoversicherungen mit gleichbleibender Versicherungssumme und laufender Beitragszahlung erhalten laufend Gewinnanteile zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Die Gewinnanteile werden in Prozent der im Versicherungsjahr fällig werdenden Beiträge festgesetzt und mit diesen verrechnet (Sofortgewinn). Risikoversicherungen mit fallender Summe oder gegen Einmalbeitrag sowie beitragsfreie Versicherungen erhalten eine Gewinnbeteiligung in Form einer zusätzlichen Versicherungssumme (Todesfallbonus) in Prozent der jeweiligen Versicherungssumme. Risikoversicherungen erhalten zusätzlich bei Erlöschen oder Beitragsfreistellung eine Schlusszahlung in Höhe von 50 % (Vj. 50 %) der bis zum Ende des Versicherungsjahres in 1983 gezahlten Beiträge. Bei Rentenversicherungen und Rentenversicherungen in Form einer Basis- Versorgung kommen folgende Maßstäbe zur Ermittlung der Gewinnanteile in Betracht: Jährliche Gewinnanteile während der Aufschubzeit, bestehend aus einem Beitragsgewinnanteil und einem Zinsgewinnanteil. Der Beitragsgewinnanteil wird in Prozent des kalkulatorischen Jahresbeitrags abzüglich Stückkosten berechnet. Bemessungsgrundlage für den Zinsgewinnanteil ist der Barwert der Versicherung, berechnet zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten abzüglich des Barwerts der ausstehenden Beiträge. Die jährlichen Gewinnanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres erstmals schon am Ende des ersten Versicherungsjahres zugeteilt und verzinslich angesammelt. Bei Versicherungen mit Beginn bis einschließlich werden die Beitragsgewinnanteile bereits zu Beginn eines Versicherungsjahres zugeteilt. Versicherungen mit Beginn bis einschließlich wurden zum an neue, damals aktuelle Rechnungsgrundlagen (Rentensterbetafel DAV 1994 RM/F, Rechnungszins 4 %) angepasst. Zur Finanzierung der hierfür erforderlichen Deckungskapitalzuführung werden, abweichend von der Regelung des vorstehenden Absatzes, die laufenden Gewinnanteile dieser Verträge verwendet. Dies gilt pro Vertrag solange, bis die jeweilige Deckungskapitalzuführung vollständig finanziert ist. Neben den jährlichen Gewinnanteilen wird zu beitragspflichtigen Versicherungen mit Beginn ab bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer ein Schlussgewinnanteil fällig. Bei Tod der versicherten Person und im Stornofall nach Zurücklegen einer Wartezeit wird ein verminderter Schlussgewinn fällig, wenn bereits ein laufender Gewinnanteil zu gewähren war. Bemessungsgrundlage für den Schlussgewinnanteil bei Ablauf der 4

5 Beitragszahlungsdauer ist der Barwert der Versicherung, berechnet zum Ende der Beitragszahlungsdauer, multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten. Die verzinslich angesammelten Gewinnanteile werden zusammen mit dem Schlussgewinnanteil zum Rentenzahlungsbeginn zur Erhöhung der Rente nach dem dann gültigen Rententarif verwendet. Im Rentenbezug wird eine gleichbleibende oder eine jährlich steigende Zusatzrente gewährt. Die gleichbleibende Zusatzrente ergibt sich dabei aus der Differenz der Gesamtrente und der garantierten Rente, wobei die Gesamtrente ihrerseits wie folgt bestimmt wird: Die Gesamtrente wird auf Basis des Barwerts der zum betreffenden Zeitpunkt garantierten Leistungen inklusive kalkulatorischer Kosten und der zukünftigen Gewinnanteile (jeweils bewertet mit eigens deklarierten Grundlagen zweiter Ordnung) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips ermittelt. Bemessungsgrundlage für die Rentenerhöhung bei der steigenden Zusatzrente ist die Vorjahresrente. Der Satz für die Steigerung der Rente wird auf Basis des Barwerts der zum betreffenden Zeitpunkt garantierten Leistungen inklusive kalkulatorischer Kosten und der zukünftigen Leistungen (jeweils bewertet mit eigens deklarierten Grundlagen zweiter Ordnung) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Rentenversicherungen und Fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG), Rentenversicherungen und Fondsgebundene Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung mit flexibler Beitragszahlung, Pensionsfonds-Rückdeckungsversicherungen und Versicherungen in Form des LVM-Privat-Rentenkontos und des LVM-Fonds-Rentenkontos erhalten vor dem tatsächlichen Rentenzahlungsbeginn also in der Beitragszahlungsphase am Ende eines Monats, erstmals zum Ende des ersten Monats, einen Kostengewinnanteil und einen Zinsgewinnanteil. Der monatliche Kostengewinnanteil wird in Promille der erreichten Beitragssumme (gezahlte Beiträge und gegebenenfalls erhaltene Zulagen) berechnet. Bemessungsgrundlage für den monatlichen Zinsgewinnanteil ist das Deckungskapital der Versicherung, berechnet zum Beginn des abgelaufenen Monats. 5

6 Neben den monatlichen Gewinnanteilen wird nach Zurücklegen einer Wartezeit bei Tod der versicherten Person oder im Stornofall, spätestens jedoch bei Erleben des Ersten des Monats nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. des 62. Lebensjahres für Verträge, die ab dem abgeschlossen wurden, ein Schlussgewinnanteil fällig, wenn bereits ein laufender Gewinnanteil zu gewähren war. Bemessungsgrundlage für den Schlussgewinnanteil ist die Summe der gezahlten gewichteten Beiträge und gegebenenfalls erhaltenen Zulagen. Gewichtet wird mit dem Endwert einer vorschüssig zahlbaren Zeitrente vom Betrage 1 bei einem Zinssatz in Höhe des jeweiligen Rechnungszinses. Die Laufzeit dieser Zeitrente entspricht der Anzahl der vollen Monate zwischen dem Eingang eines Beitrags bzw. einer Zulage und dem Ersten des Monats nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. des 62. Lebensjahres für Verträge, die ab dem abgeschlossen wurden. Im Falle der Fondsgebundenen Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag im Sinne des AltZertG oder in Form einer Basis-Versorgung, bei Pensionsfonds Rückdeckungsversicherungen mit fondsgebundener Anlage der Beiträge und bei Versicherungen in Form des LVM-Fonds-Rentenkontos werden die monatlichen Gewinnanteile und der einmalig fällig werdende Schlussgewinnanteil in Fonds der LVM-Fonds-Familie angelegt (Gewinn-Fondsguthaben). Bei der Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag im Sinne des AltZertG, bei der Rentenversicherung in Form einer Basis-Versorgung mit flexibler Beitragszahlung, bei Pensionsfonds-Rückdeckungsversicherungen mit klassischer Kapitalanlage und bei Versicherungen in Form des LVM-Privat-Rentenkontos werden die monatlichen Gewinnanteile und der einmalig fällige Schlussgewinnanteil dem Gewinnguthaben gutgeschrieben und dort verzinslich angesammelt. Anstelle der verzinslichen Ansammlung der Gewinnanteile können die monatlich anfallenden Gewinnanteile und der einmalig fällige Schlussgewinnanteil wie bei den Fondsgebundenen Rentenversicherungen in Fonds der LVM-Fonds-Familie angelegt werden. Das Gewinnguthaben bzw. der Wert des Gewinn-Fondsguthabens wird zum tatsächlichen Rentenzahlungsbeginn gemäß dem dann gültigen Rentenfaktor in einen zusätzlichen Rentenbetrag umgerechnet. Alle Versicherungen im Rentenbezug also in der Auszahlungsphase erhalten zu Beginn eines jeden Rentenzahlungsjahres, erstmals zu Beginn des zweiten Rentenzahlungsjahres, eine Rentenerhöhung. Bemessungsgrundlage für die Rentenerhöhung ist die Vorjahresrente. Der Satz für die Steigerung der Rente wird auf Basis des Barwerts der zum betreffenden Zeitpunkt garantierten Leistungen inklusive kalkulatorischer Kosten und der zukünftigen Leistungen (jeweils bewertet mit eigens deklarierten Grundlagen zweiter Ordnung) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips ermittelt. Wahlweise kann eine äquivalente gleichbleibende Zusatzrente vereinbart werden. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). 6

7 Fondsgebundene Lebensversicherungen und Fondsgebundene Rentenversicherungen sowie Fondsgebundene Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung in der Aufschubzeit erhalten laufende Gewinnanteile in Form eines Beitragsgewinnanteils und eines Risikogewinnanteils. Der Beitragsgewinnanteil wird in Prozent des Beitrags entsprechend der Zahlungsweise abzüglich Stückkosten berechnet. Bemessungsgrundlage für den Risikogewinnanteil ist die Sterbewahrscheinlichkeit multipliziert mit dem riskierten Kapital, berechnet zum Ende des zutreffenden Zeitraums und mit dem Rechnungszins um den zutreffenden Zeitraum abgezinst. Der Risikogewinnanteil wird zunächst bei jeder Beitragsfälligkeit zugeteilt, erstmals zu Beginn der Versicherung. Nach Ablauf der Versicherungsperiode, zu deren Beginn letztmalig Beitragsanteile zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten verwendet werden, wird der Risikogewinnanteil monatlich zugeteilt. Bei Verträgen mit Vertragsabschluss ab dem wir der Risikogewinn immer monatlich zugeteilt. Der Beitragsgewinnanteil wird bei jeder Beitragsfälligkeit zugeteilt, erstmals zu Beginn der Versicherung. Die Gewinnanteile werden dem Anlagestock zugeführt und in Anteileinheiten der jeweils gewählten Investmentfonds umgerechnet. Im Rentenbezug also in der Auszahlungsphase erhalten Fondsgebundene Rentenversicherungen zu Beginn eines jeden Rentenzahlungsjahres, erstmals zu Beginn des zweiten Rentenzahlungsjahres, eine Rentenerhöhung. Bemessungsgrundlage für die Rentenerhöhung ist die Vorjahresrente. Der Satz für die Steigerung der Rente wird auf Basis des Barwerts der zum betreffenden Zeitpunkt garantierten Leistungen inklusive kalkulatorischer Kosten und der zukünftigen Leistungen (jeweils bewertet mit eigens deklarierten Grundlagen zweiter Ordnung) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips ermittelt. Wahlweise kann eine äquivalente gleichbleibende Zusatzrente vereinbart werden. Unfall-Zusatzversicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn bis einschließlich erhalten einen Zinsgewinnanteil entsprechend dem der Kapital bildenden Versicherung. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) mit Vertragsabschluss bis einschließlich erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Erlöschen einen Schlussgewinnanteil in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei BUZ gegen Einmalbeitrag, mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder beitragsfreien BUZ infolge vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung werden hierbei die eingezahlten Beiträge um das Deckungskapital im Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnanteils gekürzt. Dieser Abzug entfällt bei Fälligkeit im Todesfall. Der Aktivenbestand an BUZ mit Vertragsabschluss bis einschließlich wurde an die Verbandstafeln 1990 als Rechnungsgrundlage angepasst. Bei diesen so angepassten Verträgen gewährt LVM-Leben neben dem Schlussgewinnanteil einen Zinsgewinnanteil. Bemessungsgrundlage für den Zinsgewinnanteil ist der Barwert der Versicherung, berechnet zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres. 7

8 Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten abzüglich des Barwerts der ausstehenden Beiträge. Dieser zusätzliche Gewinnanteil wird verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. Nach Eintritt der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wird ein laufender Gewinnanteil gewährt, der erstmals an dem auf den Eintritt der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit folgenden Beginn eines Versicherungsjahres fällig wird. Bemessungsgrundlage für diesen Gewinnanteil ist der Barwert der Versicherung, berechnet zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten. Die Gewinnanteile werden bei mitversicherter Barrente zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet (steigende Zusatzrente), sonst verzinslich angesammelt und bei Erlöschen der Zusatzversicherung ausgezahlt. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) mit Vertragsabschluss ab bis einschließlich bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (EUZ) bis einschließlich erhalten die Gewinne in der Aktivenzeit in Form einer Anwartschaft auf eine Bonusrente in Prozent der Gesamtrente. Zusätzlich wird ein Zinsgewinnanteil verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. Bemessungsgrundlage für den Zinsgewinnanteil ist der Barwert der Versicherung, berechnet zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten abzüglich des Barwerts der ausstehenden Beiträge. Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU), Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (EUZ) mit Vertragsabschluss ab erhalten in der Aktivenzeit, sofern sie beitragspflichtig sind, zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen Sofortgewinnanteil, der in Prozent des Beitrags festgesetzt wird und entsprechend der vereinbarten Ratenzahlungsweise mit den im Versicherungsjahr fällig werdenden Beiträgen verrechnet wird. Ist bei der BUZ bzw. EUZ die Beitragszahlungsdauer gegenüber der Versicherungsdauer abgekürzt, dann wird auch die Höhe des Sofortgewinnanteils im gleichen Verhältnis gekürzt. Beitragsfreie BUZ bzw. EUZ erhalten anstelle des Sofortgewinnanteils eine Anwartschaft auf eine Bonusrente in Prozent der Gesamtrente. Bei Verträgen mit Vertragsabschluss vor dem wird zusätzlich zum Sofortgewinn bzw. zur Anwartschaft auf eine Bonusrente für die BUZ bzw. EUZ ein Zinsgewinnanteil verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. Bemessungsgrundlage für den Zinsgewinnanteil ist der Barwert der Versicherung, berechnet zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten abzüglich des Barwerts der ausstehenden Beiträge. 8

9 Nach Eintritt der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wird für BU, BUZ bzw. EUZ mit laufenden Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten ein laufender Gewinnanteil gewährt, der erstmals an dem auf den Eintritt der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit folgenden Beginn eines Versicherungsjahres fällig wird. Bemessungsgrundlage für diesen Gewinnanteil ist der Barwert der Versicherung, berechnet zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten. Die Gewinnanteile werden zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet (steigende Zusatzrente). Ist bei einer BUZ bzw. EUZ nur die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung versichert, so werden diese laufenden Gewinnanteile verzinslich angesammelt und bei Erlöschen der Zusatzversicherung ausgezahlt. Beteiligung an den Bewertungsreserven Im Folgenden werden u. a. die Begriffe Barwert der Versicherung, Gewinnguthaben, Bewertungszeitraum und Bilanzstichtag verwendet. Dabei ist der Barwert der Versicherung definiert als Barwert der ausstehenden vereinbarten Versicherungsleistungen zuzüglich des Barwerts der zukünftigen kalkulatorischen Kosten abzüglich des Barwerts der ausstehenden Beiträge. Das Gewinnguthaben ergibt sich aus der verzinslichen Ansammlung der Gewinnanteile. Unter Bewertungszeitraum ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis einen Monat vor Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Vertrag zu verstehen. Der Bilanzstichtag eines Jahres ist jeweils der 31. Dezember. Sowohl ein Fondsdeckungskapital als auch ein Fondsgewinnguthaben bleiben im Folgenden ohne Berücksichtigung. Die Ermittlung des Anteils der Bewertungsreserven, der einem anspruchsberechtigten Vertrag rechnerisch zugeordnet wird, erfolgt gemäß 153 des VVG nach einem verursachungsorientierten Verfahren wie folgt (bei Verträgen mit flexibler Zahlungsweise tritt im Folgenden an die Stelle des Begriffs Barwert der Versicherung der Begriff Deckungskapital der Versicherung): Bei allen unmittelbar anspruchsberechtigten Versicherungen werden die Beträge des Barwerts sowie des Gewinnguthabens der Versicherung zu jedem in den Bewertungszeitraum (frühestens jedoch ab dem ) fallenden Bilanzstichtag addiert. Bei mittelbar anspruchsberechtigten Versicherungen werden nur die Beträge des Gewinnguthabens der Versicherung addiert. Die Zeit vor dem Jahr 2007 wird durch Schätzverfahren mitberücksichtigt: Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung, die nicht beitragsfrei gestellt sind, wird der Stand des Barwerts sowie des Gewinnguthabens der Versicherung zum mit der um eins verminderten Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen vollen Versicherungsjahre multipliziert und durch 2 dividiert, falls die Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen vollen Versicherungsjahre mindestens 2 beträgt. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag wird der Stand des Barwerts sowie des Gewinnguthabens der Versicherung zum mit der Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen vollen Versicherungsjahre multipliziert. Bei beitragsfreien Verträgen, für die in der Vergangenheit laufende Beiträge gezahlt worden sind, wird die Zeit vor 2007 durch eine Kombination der beiden zuvor beschriebenen Schätzverfahren mitberücksichtigt. Die Summe des für die Zeit vor 2007 ermittelten und des für die Zeit ab 2007 ermittelten Wertes ergibt die für den Vertrag relevante Kapitalsumme. Diese Kapitalsumme wird dividiert durch die Summe der relevanten Kapitalsummen aller anspruchsberechtigten Verträge. Der mit der so ermittelten Verhältniszahl multipli- 9

10 zierte Betrag der verteilungsfähigen Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge ergibt den Anteil der Bewertungsreserven, der dem Vertrag rechnerisch zugeordnet wird. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt gemäß 153 Abs. 3 VVG. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden jeweils monatlich ermittelt. Dies geschieht bezogen auf den zweiten Börsentag im Monat. Der so ermittelte Wert ist maßgeblich für alle Vertragsbeendigungen bzw. Rentenzahlungsbeginne anspruchsberechtigter Verträge, die in dem Zeitraum ab diesem Termin bis einschließlich dem zweiten Börsentag des Folgemonats vorangehenden Tag wirksam werden. Bei Rentenversicherungen im Rentenbezug erfolgt die Ausschüttung von Bewertungsreserven gemäß 153 VVG durch eine Anhebung der Gesamtverzinsung. Gemäß der deklarierten Gewinnanteilsätze wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ausgezahlt. Dies kommt in Frage für nicht durch Rückkauf beendete Versicherungen, die bei Ablauf der Versicherungsdauer oder bei Ablauf der Aufschubzeit eine Schlussgewinnbeteiligung erhalten würden. Ist die der einzelnen Versicherung tatsächlich zustehende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher als die Mindestbeteiligung, wird der übersteigende Teil zusätzlich zur Mindestbeteiligung ausgezahlt. Die Bemessungsgrundlage für die Mindestbeteiligung ist die gleiche wie bei der Schlussgewinnbeteiligung. Deklarierte Gewinnanteilsätze Nachfolgend sind die deklarierten Gewinnanteilsätze für im Jahre 2016 fällig werdende Gewinnanteile angegeben (entsprechende Vorjahreswerte in Klammern). Für Rentenversicherungen nach den Tarifen R1, Q1, P1 und O1 und Versicherungsbeginn ab dem gilt Folgendes: Für die Teile der Versicherung, die aus einer planmäßigen Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) ab dem stammen, gelten jeweils die deklarierten Gewinnanteilssätze des zum Erhöhungstermin für Neuabschlüsse gültigen Tarifs. Für den Teil der Versicherung, der ab dem aus der Verrentung von Gewinnguthaben, Schlussgewinn und Bewertungsreserven entstanden ist, gelten die deklarierten Gewinnanteilssätze des zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns für Neuabschlüsse gültigen Tarifs. Diese Deklaration gilt insbesondere auch für die Zuteilung am Ende des am beginnenden Versicherungsjahres sowie für die Zuteilung am Ende des Monats Dezember 2015 fälliger monatlicher Gewinnanteile. Abweichend hiervon gilt die Deklaration der Sofortgewinnanteilsätze, der Todesfallboni sowie der Bonusrenten für das im Jahr 2016 beginnende Versicherungsjahr. Die Zinssätze für die Verzinsung des Ansammlungsguthabens beziehen sich auf das Kalenderjahr Sie gelten für Versicherungen, deren Gewinnanteile verzinslich angesammelt werden. Eine Direktgutschrift wird nicht deklariert. 10

11 Kapital bildende Lebensversicherungen (einschließlich vermögensbildende Lebensversicherungen) mit überwiegendem Todesfallcharakter Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: K1, K2, K2f, K2s, K2v, K2vf, K2vs, K2a, K2t, K3, K3h (Serie K), K12, H12 (Serie VLV), G1, G2, G2f, G2s, G2v, G2vf, G2vs, G2a, G2t, G3, G3h (Serie G), H1, H2, H2f, H2s, H2v, H2vf, H2vs, H2a, H2t, H3, H3h (Serie H), F1, F2, F2f, F2s und F3 (Serie F) 1 Tarife / Rechnungszins / Beginn Einzel-Kapital (Serie K), 3,00 %, bis Einzel-Kapital (Serie K), 3,50 %, ab bis Einzel-Kapital (Serie K), 4,00 %, ab bis Einzel-Kapital (Serie K), 3,25 %, ab bis Einzel-Kapital (Serie K), 2,75 %, ab bis Einzel-Kapital (Serie K), 2,25 %, ab bis Einzel-Kapital (Serie K), 1,75 %, ab bis Zinsgewinn Grundgewinn Beitragsgewinn (0,25 %) () () () 0,25 % (0,50 %) 0,75 % (1,00 %) 1,25 % (1,50 %) Einzel-Kapital (Serie K), 1,25 %, ab ,75 % (2,00 %) VLV, 3,00 %, bis VLV, 3,50 %, ab bis VLV, 4,00 %, ab bis (0,25 %) () () 0,00 (1,00 ) - () - () - () - 2,00 % (2,00 %) - 1,00 % (1,00 %) - 1,00 % (1,00 %) - () Risikogewinn Schlussgewinn Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven - (16,67 %) () () () 3 (3) 3 (3) 1 (1) 1 (1) - - (16,67%) - - (0,00%) - - (0,00%) 0,60 (0,60 ) 0,60 (0,60 ) 0,00 (0,00 ) 4,00 (4,50 ) 5,00 (5,00 ) 5,50 (5,50 ) 5,00 (5,00 ) 6,60 (6,60 ) 0,60 (0,60 ) 0,60 (0,60 ) 0,00 (0,00 ) 1,40 (1,90 ) 1,40 (1,90 ) 0,40 (0,40 ) 1,40 (1,90 ) 1,40 (1,90 ) Verzinsung des Ansammlungsguthabens (1,75 %) (1,75 %) - () - (1,75 %) - 3,00 % (3,25 %) - 3,00 % (3,25 %) - 3,00 % (3,25 %) 3,00 % (3,25 %) (1,75 %) (1,75 %) - () 11

12 Kapital bildende Lebensversicherungen (einschließlich vermögensbildende Lebensversicherungen) mit überwiegendem Todesfallcharakter Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: K1, K2, K2f, K2s, K2v, K2vf, K2vs, K2a, K2t, K3, K3h (Serie K), K12, H12 (Serie VLV), G1, G2, G2f, G2s, G2v, G2vf, G2vs, G2a, G2t, G3, G3h (Serie G), H1, H2, H2f, H2s, H2v, H2vf, H2vs, H2a, H2t, H3, H3h (Serie H), F1, F2, F2f, F2s und F3 (Serie F) 1 Tarife / Rechnungszins / Beginn VLV, 3,25 %, ab bis VLV, 2,75 %, ab bis VLV, 2,25 %, ab bis VLV, 1,75 %, ab bis Zinsgewinn Grundgewinn Beitragsgewinn () 0,25 % (0,50 %) 0,75 % (1,00 %) 1,25 % (1,50 %) VLV, 1,25 %, ab ,75 % (2,00 %) - - (0,00%) (30,00%) (30,00%) (10,00%) (1) Risikogewinn Schlussgewinn Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven 4,00 (4,50 ) 5,00 (5,00 ) 5,50 (5,50 ) 5,00 (5,00 ) 6,60 (6,60 ) 0,40 (0,40 ) Verzinsung des Ansammlungsguthabens - (1,75 %) - 3,00 % (3,25 %) - 3,00 % (3,25 %) - 3,00 % (3,25 %) 3,00 % (3,25 %) Kollektiv-Kapital (Serie G), 4,00 %, ab (Serie H), 4,00 %, ab ,00 - bis (0,00%) (0,00%) (0,00%) (0,00 ) (0,00%) Kollektiv-Kapital (Serie G und H), 3,25 %, ab ,00 - bis (0,00%) (0,00%) (0,00%) (4,50 ) (1,75%) Kollektiv-Kapital (Serie G und H), 2,75 %, ab ,25 % - 2,00 % 3 5,00-3,00 % bis (0,50%) (2,00%) (30,00%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Kapital (Serie G und H), 2,25 %, ab ,75 % - 1,00 % 3 5,50-3,00 % bis (1,00%) (1,00%) (30,00%) (5,50 ) (3,25%) Kollektiv-Kapital (Serie G und H), 1,75 %, ab ,25 % - 1,00 % 1 5,00-3,00 % bis (1,50%) (1,00%) (10,00%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Kapital (Serie G und H), 1,25 %, 1,75 % - 1 6,60 0,40 3,00 % ab (2,00%) (0,00%) (10,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) 12

13 Kapital bildende Lebensversicherungen (einschließlich vermögensbildende Lebensversicherungen) mit überwiegendem Todesfallcharakter Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: K1, K2, K2f, K2s, K2v, K2vf, K2vs, K2a, K2t, K3, K3h (Serie K), K12, H12 (Serie VLV), G1, G2, G2f, G2s, G2v, G2vf, G2vs, G2a, G2t, G3, G3h (Serie G), H1, H2, H2f, H2s, H2v, H2vf, H2vs, H2a, H2t, H3, H3h (Serie H), F1, F2, F2f, F2s und F3 (Serie F) 1 Tarife / Rechnungszins / Beginn Zinsgewinn Grundgewinn Beitragsgewinn Risikogewinn Schlussgewinn Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Verzinsung des Ansammlungsguthabens Kollektiv-Kapital (Serie F), 3,00 %, 0,00-0,60 1,40 bis (0,25%) (0,75 ) (16,67%) (0,60 ) (1,90 ) (1,75%) Kollektiv-Kapital (Serie F), 3,50 %, ab ,00-0,60 1,40 bis (0,00%) (0,00 ) (0,00%) (0,60 ) (1,90 ) (1,75%) Kollektiv-Kapital (Serie F), 4,00 %, ab ,00 - bis (0,00%) (0,00%) (0,00 ) (0,00%) Kollektiv-Kapital (Serie F), 3,25 %, ab ,00 - bis (0,00%) (0,00%) (4,50 ) (1,75%) Kollektiv-Kapital (Serie F), 2,75 %, ab ,25 % ,00-3,00 % bis (0,50%) (30,00%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Kapital (Serie F), 2,25 %, ab ,75 % ,50-3,00 % bis (1,00%) (30,00%) (5,50 ) (3,25%) Kollektiv-Kapital (Serie F), 1,75 %, ab ,25 % ,00-3,00 % bis (1,50%) (10,00%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Kapital (Serie F), 1,25 %, ab ,75 % ,60 0,40 3,00 % (2,00%) (10,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie Versicherungen nach den obigen Tarifen erhalten nur den Zinsgewinnanteil. 1 Kollektiv G: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv H: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv F: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nach objektiven Merkmalen festgelegt. 13

14 Abweichend von bzw. in Ergänzung zu vorheriger Tabelle gilt für folgende Versicherungen gegen Einmalbeitrag: Tarife / Rechnungszins / Beginn Kapital (Serie K, G, H, F), 2,25 %, ab bis Kapital (Serie K, G, H, F), 1,75 %, ab bis Kapital (Serie K, G, H, F der Gewinnverbände Kapital 2015 KE, Kapital 2015 GE, Kapital 2015 HE, Kapital 2015 FE), 1,25 %, ab bis Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung weniger als vier Jahre zurückliegt Kapital (Serie K, G, H, F der Gewinnverbände Kapital 2015 KE, Kapital 2015 GE, Kapital 2015 HE, Kapital 2015 FE), 1,25 %, ab bis Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung mindestens vier Jahre zurückliegt Zinsgewinn Grundgewinn Beitragsgewinn () 0,50 % (0,50 %) Risikogewinn Schlussgewinn Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Verzinsung des Ansammlungsguthabens ,25 % (2,25%) ,25 % (2,25%) () ,75 % (2,00 %) () 3,00 % (3,25 %) Kapital (Serie K, G, H, F der Gewinnverbände Kapital 2015 KE, Kapital 2015 GE, Kapital 2015 HE, Kapital 2015 FE), 1,25 %, ab Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung weniger als sechs Jahre zurückliegt Kapital (Serie K, G, H, F der Gewinnverbände Kapital 2015 KE, Kapital 2015 GE, Kapital 2015 HE, Kapital 2015 FE), 1,25 %, ab Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung mindestens sechs Jahre zurückliegt 1,75 % ,00 % Für Versicherungen nach den Tarifen K2a, G2a und H2a gilt: Bei der Ermittlung des unverminderten Schlussgewinnanteils wird auf die bei der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte kalkulatorische Beitragszahlungsdauer abgestellt, d.h. der unverminderte Schlussgewinnanteil wird an dem Termin fällig, an dem der Barwert der Versicherung nach den Grundlagen der Beitragsberechnung die Versicherungssumme erreicht. 14

15 Bei Tod der versicherten Person und im Stornofall (bei Rückkauf, Beitragsfreistellung, Abruf oder auf Grund einer Abbruchklausel) vor dem Ablauf der bei der Beitragsberechnung zu Grunde gelegten kalkulatorischen Beitragszahlungsdauer wird statt des unverminderten Schlussgewinnanteils nach Zurücklegen einer Wartezeit ein verminderter Schlussgewinn fällig, wenn bereits ein laufender Gewinnanteil zu gewähren war. Für Versicherungen mit Ablaufphase nach den Tarifen K2f, K2vf, K2s, K2vs, G2f, G2vf, G2s, G2vs, H2f, H2vf, H2s, H2vs, F2f und F2s gilt: Bei der Ermittlung des unverminderten Schlussgewinnanteils wird auf die bei der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte kalkulatorische Beitragszahlungsdauer abgestellt, d.h. der Beginn der Ablaufphase wird diesbezüglich als das Ende der Beitragszahlungsdauer gewertet. Der unverminderte Schlussgewinnanteil wird zu Beginn der Ablaufphase zugeteilt und wie die laufende Gewinnbeteiligung verwendet. Ein Risikogewinn wird in der Ablaufphase nicht gewährt. Bei Tod der versicherten Person und im Stornofall (bei Rückkauf, Beitragsfreistellung, Abruf oder auf Grund einer Abbruchklausel) vor dem Ablauf der bei der Beitragsberechnung zu Grunde gelegten kalkulatorischen Beitragszahlungsdauer wird statt des unverminderten Schlussgewinnanteils nach Zurücklegen einer Wartezeit ein verminderter Schlussgewinn fällig, wenn bereits ein laufender Gewinnanteil zu gewähren war. Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven kommt nur in Frage für nicht durch Rückkauf beendete Versicherungen, die bei Ablauf der Versicherungsdauer eine Schlussgewinnbeteiligung erhalten würden. 15

16 Risikoversicherungen Versicherungen nach den Tarifen: K4, K4v, K4f, K4fv (Serie K), G4, G4v, G4f, G4fv (Serie G), H4, H4v, H4f, H4fv (Serie H), F4 (Serie F) 1 Tarife / Beginn Sofortgewinn 2 Todesfallbonus 3 Einzel-Risiko (Serie K) bis (50,00%) Einzel-Risiko (Serie K) ab ,00 % 55,00 % bis (36,00%) (55,00%) Einzel-Risiko (Serie K) ab bis (48,00%) (90,00%) Einzel-Risiko (Serie K) ab bis ,00 % (48,00 %) 9 (9) Einzel-Risiko (Serie K) ab ,00 % 3 (23,00%) (30,00%) Kollektiv-Risiko (Serie G) ab (Serie H) ab (48,00%) (90,00%) bis Kollektiv-Risiko (Serie G und H) ab bis ,00 % (48,00 %) 9 (9) Kollektiv-Risiko (Serie G und H) ab ,00 % 3 (23,00%) (30,00%) Kollektiv-Risiko (Serie F) bis (50,00%) Kollektiv-Risiko (Serie F) ab bis (40,00%) Kollektiv-Risiko (Serie F) ab bis (48,00%) Kollektiv-Risiko (Serie F) ab bis ,00 % (48,00 %) Kollektiv-Risiko (Serie F) ab ,00 % - (23,00%) - 1 Kollektiv G: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv H: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv F: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nach objektiven Merkmalen festgelegt. 2 Für Risikoversicherungen mit konstanter Summe und laufender Beitragszahlung. 3 Für Risikoversicherungen mit fallender Summe oder Risikoversicherungen gegen Einmalbeitrag. 16

17 Kapital bildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: R1, R2, R6, Q1, Q2, Q6, P1, P2, P6, O1, O2, O6, einschließlich Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung nach Tarif W 1 Tarife / Rechnungszins / Beginn Zinsgewinn Beitragsgewinn Anwartschaft Risikogewinn Schlussgewinn Mindest- Verzinsung des beteiligung an Ansammlungsguthabens den Bewertungsreserven Einzel-Renten (R1, R2), 4,00 %, bis ,50 % (0,00%) (0,00%) (3,50%) Einzel-Renten (R1, R2), 4,00 %, ab ,00 - bis (0,00%) (0,00%) (0,00 ) (0,00%) Einzel-Renten (R1, R2), 3,25 %, ab ,50 - bis (0,00%) (0,00%) (4,00 ) (1,75%) Einzel-Renten (R1, R2), 2,75 %, ab ,25 % 1,00 % - 4,50-3,00 % bis (0,50%) (1,00%) (4,50 ) (3,25%) Einzel-Renten (R1, R2), 2,25 %, ab ,75 % 1,00 % - 4,50-3,00 % bis (1,00%) (1,00%) (4,50 ) (3,25%) Einzel-Renten (R1, R2), 1,75 %, ab ,25 % 1,00 % - 5,00-3,00 % bis (1,50%) (1,00%) (5,00 ) (3,25%) Einzel-Renten (R1, R2), 1,25 %, ab ,75 % - 6,60 0,40 3,00 % (2,00%) (0,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (Q1, Q2), 4,00 %, ab ,50 % bis (0,00%) (0,00%) (3,50%) Kollektiv-Renten (Q1, Q2), 4,00 %, ab ,00 - (O1, O2), 4,00 %, ab (0,00%) (0,00%) (0,00 ) (0,00%) bis Kollektiv-Renten (Q1, Q2 und O1, O2), 3,25 %, - - ab ,50 bis (0,00%) (0,00%) (4,00 ) (1,75%) Kollektiv-Renten (Q1, Q2 und O1, O2), 2,75 %, - - ab ,25 % 1,00 % 4,50 3,00 % bis (0,50%) (1,00%) (4,50 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (Q1, Q2 und O1, O2), 2,25 %, - - ab ,75 % 1,00 % 4,50 3,00 % bis (1,00%) (1,00%) (4,50 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (Q1, Q2 und O1, O2), 1,75 %, - - ab ,25 % 1,00 % 5,00 3,00 % bis (1,50%) (1,00%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (Q1, Q2 und O1, O2), 1,25 %, - ab ,75 % 6,60 0,40 3,00 % (2,00%) (0,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) 17

18 Kapital bildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: R1, R2, R6, Q1, Q2, Q6, P1, P2, P6, O1, O2, O6, einschließlich Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung nach Tarif W 1 Tarife / Rechnungszins / Beginn Zinsgewinn Beitragsgewinn Anwartschaft Risikogewinn Schlussgewinn Mindest- Verzinsung des beteiligung an Ansammlungsguthabens den Bewertungsreserven Kollektiv-Renten (P1, P2), 4,00 %, ab ,00 - bis (0,00%) (0,00 ) (0,00%) Kollektiv-Renten (P1, P2), 3,25 %, ab ,50 - bis (0,00%) (4,00 ) (1,75%) Kollektiv-Renten (P1, P2), 2,75 %, ab ,25 % - - 4,50-3,00 % bis (0,50%) (4,50 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (P1, P2), 2,25 %, ab ,75 % - - 4,50-3,00 % bis (1,00%) (4,50 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (P1, P2), 1,75 %, ab ,25 % - - 5,00-3,00 % bis (1,50%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (P1, P2), 1,25 %, ab ,75 % - - 6,60 0,40 3,00 % (2,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) Einzel-Renten (R6), 2,25 %, ab ,75 % 1,00 % 3 5,50-3,00 % bis (1,00%) (1,00%) (30,00%) (5,50 ) (3,25%) Einzel-Renten (R6), 1,75 %, ab ,25 % 1,00 % 1 5,00-3,00 % bis (1,50%) (1,00%) (10,00%) (5,00 ) (3,25%) Einzel-Renten (R6), 1,25 %, ab ,75 % 1 6,60 0,40 3,00 % (2,00%) (0,00%) (10,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (Q6, O6), 2,25 %, ab ,75 % 1,00 % 3 5,50-3,00 % bis (1,00%) (1,00%) (30,00%) (5,50 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (Q6, O6), 1,75 %, ab ,25 % 1,00 % 1 5,00-3,00 % bis (1,50%) (1,00%) (10,00%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (Q6, O6), 1,25 %, ab ,75 % 1 6,60 0,40 3,00 % (2,00%) (0,00%) (10,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (P6), 2,25 %, ab ,75 % - 3 5,50-3,00 % bis (1,00%) (30,00%) (5,50 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (P6), 1,75 %, ab ,25 % - 1 5,00-3,00 % bis (1,50%) (10,00%) (5,00 ) (3,25%) Kollektiv-Renten (P6), 1,25 %, ab ,75 % - 1 6,60 0,40 3,00 % (2,00%) (10,00%) (6,60 ) (0,40 ) (3,25%) Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie Rentenversicherungen in der Aufschubzeit erhalten nur den Zinsgewinnanteil. 1 Kollektiv Q: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv O: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv P: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nach objektiven Merkmalen festgelegt. 18

19 Abweichend von bzw. in Ergänzung zu vorheriger Tabelle gilt in der Aufschubzeit für folgende Versicherungen gegen Einmalbeitrag Tarife / Rechnungszins / Beginn Zinsgewinn Beitragsgewinn Risikogewinn Schlussgewinn Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Verzinsung des Ansammlungsguthabens Renten (R1, Q1, O1, P1), 2,25 %, ab ,25 % bis (0,00%) (2,25%) Renten (R1, Q1, O1, P1), 1,75 %, ab ,50 % ,25 % bis (0,50%) (2,25%) Renten (R1, Q1, O1, P1 der Gewinnverbände Renten 2015 RE, Renten 2015 QE, Renten 2015 OE, Renten 2015 PE), 1,25 %, ab bis Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung weniger als vier Jahre zurückliegt Renten (R1, Q1, O1, P1 der Gewinnverbände Renten 2015 RE, Renten 2015 QE, Renten 2015 OE, Renten 2015 PE), 1,25 %, ab bis Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung mindestens vier Jahre zurückliegt () ,75 % (2,00 %) Renten (R1, Q1, O1, P1 der Gewinnverbände Renten 2015 RE, Renten 2015 QE, Renten 2015 OE, Renten 2015 PE), 1,25 %, ab Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung weniger als sechs Jahre zurückliegt Renten (R1, Q1, O1, P1 der Gewinnverbände Renten 2015 RE, Renten 2015 QE, Renten 2015 OE, Renten 2015 PE), 1,25 %, ab Versicherungsverträge, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt der Gewinnzuteilung mindestens sechs Jahre zurückliegt 1,75 % ,00 % Für Versicherungen nach den Tarifen R6, Q6, P6 und O6 gilt: Bei der Ermittlung des unverminderten Schlussgewinnanteils wird auf die bei der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte kalkulatorische Beitragszahlungsdauer abgestellt, d.h. der vereinbarte Rentenbeginn wird diesbezüglich als das Ende der Beitragszahlungsdauer gewertet. Der unverminderte Schlussgewinnanteil wird zum vereinbarten Rentenbeginn zugeteilt und wie die laufende Gewinnbeteiligung verwendet. Ein Risikogewinn wird in dem auf den vereinbarten Rentenbeginn folgenden Zeitraum der flexiblen Rentenbeginnphase nicht gewährt. Bei Tod der versicherten Person und im Stornofall (bei Rückkauf, Beitragsfreistellung, Abruf oder auf Grund einer Abbruchklausel) vor dem Ablauf der bei der Beitragsberechnung zu Grunde gelegten kalkulatorischen Beitragszahlungsdauer wird statt des unverminderten Schlussgewinnanteils nach Zurücklegen einer Wartezeit ein verminderter Schlussgewinn fällig, wenn bereits ein laufender Gewinnanteil zu gewähren war. Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven kommt nur in Frage für nicht durch Rückkauf beendete Versicherungen, die bei Ablauf der Aufschubzeit eine Schlussgewinnbeteiligung erhalten würden. Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht für Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung deklariert. () 3,00 % (3,25 %) 19

20 Die Ausschüttung von Bewertungsreserven gemäß 153 VVG im Rentenbezug erfolgt durch eine Anhebung der Gesamtverzinsung um 0,10 %-Punkte (Vj. 0,55 %-Punkte). D.h.: Im Rentenbezug errechnet sich die gleichbleibende bzw. die steigende Zusatzrente auf Basis einer Gesamtverzinsung von 3,10 % (Vj. 3,80 %) und der folgenden Sterbetafel: Tarife / Beginn Rentenversicherungen bis Sterbetafel DAV 2004 R-B20 (DAV 2004 R-B20) Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung DAV 2004 R-B20 Unisex 70 % Männeranteil (DAV 2004 R-B20 Unisex 70 % Männeranteil) ab Rückdeckungsversicherungen zu Leistungszusagen der betrieblichen Altersversorgung DAV 2004 R-B20 (DAV 2004 R-B20) ab übrige Rentenversicherungen ab DAV 2004 R-B20 Unisex 55 % Männeranteil (DAV 2004 R-B20 Unisex 55 % Männeranteil) 20

21 Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG), Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung und Versicherungen in Form des LVM-Privat- Rentenkontos und des LVM-Fonds-Rentenkontos mit flexibler Beitragszahlung Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: R3k und R3kf, Q3k und Q3kf, P3k und P3kf, O3k und O3kf 1 Tarife / Beginn Anwartschaft Zinsgewinn, resultierend aus einer über den tariflichen Garantiezins hinausgehenden Gesamtverzinsung von Kostengewinn Schlussgewinn Verzinsung des Ansammlungsguthabens Einzel-Renten (R3k) ab ,25 % 0,00 0,40 bis (3,25%) (0,00 ) (0,50 ) (1,75%) (Garantiezins: 3,25 %) Einzel-Renten (R3k) ab ,00 % 0,20 0,50 3,00 % bis (3,25%) (0,20 ) (0,50 ) (3,25%) (Garantiezins: 2,75 %) Einzel-Renten (R3k) ab ,00 % 0,10 0,60 3,00 % bis (3,25%) (0,10 ) (0,60 ) (3,25%) (Garantiezins: 2,25 %) Einzel-Renten (R3k) ab ,00 % 0,10 0,60 3,00 % bis (3,25%) (0,10 ) (0,60 ) (3,25%) (Garantiezins: 1,75 %) Einzel-Renten (R3k) ab ,00 % 0,00 0,70 3,00 % (3,25%) (0,00 ) (0,70 ) (3,25%) (Garantiezins: 1,25 %) Kollektiv-Renten (P3k, Q3k, O3k) ab ,25 % 0,00 0,40 bis (3,25%) (0,00 ) (0,50 ) (1,75%) (Garantiezins: 3,25 %) Kollektiv-Renten (P3k, Q3k, O3k) ab ,00 % 0,20 0,50 3,00 % bis (3,25%) (0,20 ) (0,50 ) (3,25%) (Garantiezins: 2,75 %) Kollektiv-Renten (P3k, Q3k, O3k) ab ,00 % 0,10 0,60 3,00 % bis (3,25%) (0,10 ) (0,60 ) (3,25%) (Garantiezins: 2,25 %) Kollektiv-Renten (P3k, Q3k, O3k) ab ,00 % 0,10 0,60 3,00 % bis (3,25%) (0,10 ) (0,60 ) (3,25%) (Garantiezins: 1,75 %) Kollektiv-Renten (P3k, Q3k, O3k) ab ,00 % 0,00 0,70 3,00 % (3,25%) (0,00 ) (0,70 ) (3,25%) (Garantiezins: 1,25 %) 21

22 Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG), Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung und Versicherungen in Form des LVM-Privat- Rentenkontos und des LVM-Fonds-Rentenkontos mit flexibler Beitragszahlung Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: R3k und R3kf, Q3k und Q3kf, P3k und P3kf, O3k und O3kf 1 Tarife / Beginn Anwartschaft Zinsgewinn, resultierend aus einer über den tariflichen Garantiezins hinausgehenden Gesamtverzinsung von Kostengewinn Schlussgewinn Verzinsung des Ansammlungsguthabens Einzel-Renten (R3kf) ab ,00 % 0,20 0,40 - bis (3,25%) (0,20 ) (0,40 ) (Garantiezins: 2,75 %) Einzel-Renten (R3kf) ab ,00 % 0,10 0,50 - bis (3,25%) (0,10 ) (0,50 ) (Garantiezins: 2,25 %) Einzel-Renten (R3kf) ab ,00 % 0,10 0,50 - bis (3,25%) (0,10 ) (0,50 ) (Garantiezins: 1,75 %) Einzel-Renten (R3kf) ab ,00 % 0,00 0,60 - (3,25%) (0,00 ) (0,60 ) (Garantiezins: 1,25 %) Kollektiv-Renten (P3kf, Q3kf, O3kf) ab ,00 % 0,20 0,40 - bis (3,25%) (0,20 ) (0,40 ) (Garantiezins: 2,75 %) Kollektiv-Renten (P3kf, Q3kf, O3kf) ab ,00 % 0,10 0,50 - bis (3,25%) (0,10 ) (0,50 ) (Garantiezins: 2,25 %) Kollektiv-Renten (P3kf, Q3kf, O3kf) ab ,00 % 0,10 0,50 - bis (3,25%) (0,10 ) (0,50 ) (Garantiezins: 1,75 %) Kollektiv-Renten (P3kf, Q3kf, O3kf) ab ,00 % 0,00 0,60 - (3,25%) (0,00 ) (0,60 ) (Garantiezins: 1,25 %) 1 Kollektiv Q: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv O: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv P: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nach objektiven Merkmalen festgelegt. 22

23 Die Ausschüttung von Bewertungsreserven gemäß 153 VVG im Rentenbezug erfolgt durch eine Anhebung der Gesamtverzinsung um 0,10 %-Punkte (Vj. 0,55 %-Punkte). D.h.: Im Rentenbezug errechnet sich die gleichbleibende bzw. die steigende Zusatzrente auf Basis einer Gesamtverzinsung von 3,10 % (Vj. 3,80 %) und der folgenden Sterbetafel: Tarife / Beginn Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) bis Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) ab Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung bis Rentenversicherungen in Form einer Basis-Versorgung ab Rentenversicherung in Form des LVM-Privat-Rentenkontos und des LVM-Fonds-Rentenkontos mit flexibler Beitragszahlung bis Rentenversicherung in Form des LVM-Privat-Rentenkontos und des LVM-Fonds-Rentenkontos mit flexibler Beitragszahlung ab Rückdeckungsversicherungen zu Leistungszusagen der betrieblichen Altersversorgung Sterbetafel DAV 2004 R-B20 (DAV 2004 R-B20) DAV 2004 R-B20 Unisex 50 % Männeranteil (DAV 2004 R-B20 Unisex 50 % Männeranteil) DAV 2004 R-B20 (DAV 2004 R-B20) DAV 2004 R-B20 Unisex 70 % Männeranteil (DAV 2004 R-B20 Unisex 70 % Männeranteil) DAV 2004 R-B20 (DAV 2004 R-B20) DAV 2004 R-B20 Unisex 55 % Männeranteil (DAV 2004 R-B20 Unisex 55 % Männeranteil) DAV 2004 R-B20 (DAV 2004 R-B20) 23

24 Fondsgebundene Lebensversicherungen Beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen: K5, K5v (Serie K), G5, G5v (Serie G), H5, H5v (Serie H), F5, F5v (Serie F) 1 Tarife / Beginn Beitragsgewinn Risikogewinn Einzel-FLV (Serie K) ab ,00 % 45,00 % bis (2,00%) (45,00%) Einzel-FLV (Serie K) ab ,00 % 45,00 % bis (1,00%) (45,00%) Einzel-FLV (Serie K) ab ,00 % 1 bis (1,00%) (10,00%) Einzel-FLV (Serie K) ab ,00 % 1 (1,00%) (10,00%) Kollektiv-FLV (Serie G und H) ab ,00 % 45,00 % bis (2,00%) (45,00%) Kollektiv-FLV (Serie G und H) ab ,00 % 45,00 % bis (1,00%) (45,00%) Kollektiv-FLV (Serie G und H) ab ,00 % 1 bis (1,00%) (10,00%) Kollektiv-FLV (Serie G und H) ab ,00 % 1 (1,00%) (10,00%) Kollektiv-FLV (Serie F) ab ,00 % bis (45,00%) Kollektiv-FLV (Serie F) ab ,00 % bis (45,00%) Kollektiv-FLV (Serie F) ab bis (10,00%) Kollektiv-FLV (Serie F) ab ,00 % 1 (1,00%) (10,00%) Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie Versicherungen nach den obigen Tarifen erhalten nur den Risikogewinnanteil. 1 Kollektiv G: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv H: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nicht nach objektiven Merkmalen festgelegt. Kollektiv F: Art und Höhe der Versicherungsleistung sind nach objektiven Merkmalen festgelegt. 24

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