Geschäftsbericht Württembergische Lebensversicherung AG. Anlage zum Geschäftsbericht Anhangangabe der Überschussanteilsätze.

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1 Geschäftsbericht 2017 Württembergische Lebensversicherung AG Anlage zum Geschäftsbericht Anhangangabe der Überschussanteilsätze.

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3 Inhaltsverzeichnis 4 Überschussentstehung 6 Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Wüstenrot Lebensversicherung AG 12 Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG 36 Überschussanteilsätze für andere Tarife

4 Überschussentstehung Nachfolgend beschreiben wir Grundsätzliches zur Überschussentstehung und zur Beteiligung an den Überschüssen. Die konkreten Regelungen zur Überschussbeteiligung und Überschussverwendung können von der Versicherungsart und vom Tarif abhängen und sind im Geschäftsplan bzw. in den jeweiligen allgemeinen Versicherungs bedingungen dargestellt. Gemäß den dort beschriebenen Regelungen und der bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarung zur Überschussverwendung erfolgt die Überschussbeteiligung der einzelnen Versicherungsverträge. Grundsätze Um unsere Leistungspflicht aus den Versicherungsverträgen erfüllen zu können, müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen die Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung beteiligt werden. Die Höhe dieser Überschüsse hängt von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung des versicherten Risikos und dem Verlauf der Kosten ab. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt in Form von jährlichen Überschussanteilen und der Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die jährlichen Überschussanteile umfassen sowohl widerruflich als auch unwiderruflich zugeordnete Überschussanteile. Unwiderrufliche Überschussanteile werden während der Aufschub- bzw. Vertragslaufzeit jährlich zugewiesen. Widerrufliche Überschussanteile werden erst am Ende der Aufschub- bzw. Vertragslaufzeit unwiderruflich gutgeschrieben bzw. zur Auszahlung fällig. Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Überschussberechtigte Versicherungsverträge werden gemäß 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Regelungen an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Beendigung des Vertrags (durch Eintritt des Versicherungsfalls, Kündigung oder Erleben des vereinbarten Ablauftermins bzw. Rentenbeginns) oder mit Einsetzen der laufenden Rentenzahlung zur Gutschrift fällig. Dem einzelnen Vertrag wird dabei sein Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven (siehe unten) gutgeschrieben. Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung der Versicherungsverträge an den Bewertungsreserven erfolgt verursachungsorientiert. Nicht beteiligt werden Verträge, die nicht zur Entstehung von Bewertungsreserven beitragen, insbesondere fondsgebundene Verträge bzw. Fondskomponenten in Verträgen. Die Bewertungsreserven werden monatlich ermittelt. Aus den gesamten Bewertungsreserven des Unternehmens werden zunächst die Bewertungsreserven ermittelt, die nach aktuell gültigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen für die Beteiligung der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen sind. Derzeit ist hierbei gemäß 139 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ein eventuell bestehender Sicherungsbedarf mindernd anzusetzen. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden dann aus den für die Beteiligung der Versicherungsnehmer heranzuziehenden Bewertungsreserven hergeleitet, indem sie anhand der relevanten Bilanzsumme des Unternehmens und des Vermögens aller anspruchsberechtigten Verträge proportional aufgeteilt werden und indem noch der Teil abgetrennt wird, der kollektive Mittel für die zukünftige Überschussbeteiligung des Bestands enthält. Um die verteilungsfähigen Bewertungsreserven dem einzelnen Vertrag zuzuordnen, werden jährlich ab Beginn des Vertrags als Beteiligungsgewicht das Deckungskapital und das gegebenenfalls vorhandene Überschussguthaben zum Stichtag 31. Dezember zum Beteiligungsgewicht des Vorjahres addiert. Hierbei werden für Teilbestände mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmte Näherungs- und Anpassungsverfahren berücksichtigt. Für den Gesamtbestand wird die Summe aus den Beteiligungsgewichten der einzelnen Verträge gebildet. Der Anteilsatz des einzelnen Vertrags ergibt sich aus dem Verhältnis des Beteiligungsgewichts des Vertrags zum Beteiligungsgewicht des Bestands. Den so zugeordneten Betrag teilen wir gemäß 153 Abs. 3 VVG bei Fälligkeit zur Hälfte zu. 4 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

5 Solange das Erfordernis besteht, die Versicherungsverträge nach der Fusion der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG und der Württembergische Lebensversicherung AG an den jeweiligen Bewertungsreserven zu beteiligen, werden die Kapitalanlagebestände noch getrennt geführt und das oben beschriebene Verfahren zur Ermittlung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven sowie deren einzelvertragliche Zuordnung für die beiden Versicherungsbestände separat durchgeführt. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen des Kapitalmarkts für den Versicherungsnehmer abzufedern, kann jährlich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven deklariert werden. Die Mindestbeteiligung wird ausgezahlt, wenn der sich nach 153 Abs. 3 VVG ergebende gesetzliche Wert unter die Mindestbeteiligung fällt; ansonsten wird der gesetzlich vorgesehene Wert fällig. Für Bausparrisiko-, Risiko-, Pflegerenten- und Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen deklarieren wir keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Überschussverwendung Die unwiderruflichen laufenden Überschussanteile können in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif verzinslich angesammelt, zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung), für eine erhöhte Todes- und Erlebensfall-Leistung (Ansammlungs- und Kapitalbonus) bzw. eine erhöhte Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus), für eine Indexbeteiligung, zur Erhöhung des Fondsguthabens verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Die widerruflichen Überschussanteile werden in Abhängigkeit vom Tarif und von den zugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen entweder für den Überschussfonds oder den Schlussüberschuss verwendet. Zu Beginn der Rentenzahlung oder bei Vertragsbeendigung wird der Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss mit dem dann deklarierten Anteilsatz fällig. Bei Änderung der Deklaration kann die Zahlung aus dem Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss absinken, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein. Der Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss wird soweit vorhanden bei Tod in voller Höhe und bei Kündigung gekürzt ausgezahlt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird ausgezahlt bzw. bei der Berechnung der Gesamtrente einbezogen. Für die Tarife wird die deklarierte Überschussbeteiligung in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegt. Überschussanteilsätze Die Überschussanteilsätze gelten für Versicherungen, die sich am 31. Dezember 2017 im Bestand befanden. Für Rentenversicherungen während der Rentenzahlung sind die Überschussanteilsätze nur für die Verträge verbindlich, die am 31. Dezember 2017 in Rentenbezug waren bzw. die 2018 in Rentenbezug übergehen. Die Deklaration der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ist nur für Verträge gültig, die 2018 durch Auszahlung der Kapitalabfindung beendet werden bzw. für die die laufende Rentenzahlung einsetzt. Im Folgejahr kann die Mindestbeteiligung absinken, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein. Die Schlussüberschussanteilsätze bzw. die Überschussfondsanteilsätze beziehen sich auf Vertragsbeendigungen und Rentenübergänge bzw. Kapitalabfindungen im Jahr Diese Sätze werden jeweils nur für Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Dabei werden auch für zuvor abgelaufene Vertragsjahre die Schlussüberschussanteile bzw. die Überschussanteile im Überschussfonds jeweils neu festgelegt. Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 5

6 Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Wüstenrot Lebensversicherung AG Kapitalbildende Versicherungen (ohne Vermögensbildungsversicherungen) Neue Tarife 1 Alte Tarife Grundüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des für die Todesfall-Leistung bestimmten Beitragsteils Zinsüberschussanteil Tarif L22 0,00 % Übrige kapitalbildende Versicherungen 0,00 % 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zusatzüberschussanteil 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme Schlussüberschussanteil im Versicherungsfall 2 (Tod oder Ablauf) Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem ,00 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes begonnene 3 Versicherungsjahr Beitragsfreie Versicherungen Tarif L22 0,00 der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes begonnene Versicherungsjahr Übrige Tarife 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes begonnene 3 Versicherungsjahr Beitragspflichtige Versicherungen Tarif L22 0,00 der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes begonnene Versicherungsjahr Übrige Tarife 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes begonnene 3 Versicherungsjahr Zusätzlich bei Tod im Auflösungszeitraum 4 oder beim Ablauf der Versicherungsdauer Tarif L22 0,00 des maßgebenden Deckungskapitals 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. 2 Bei Kündigung Rückkaufswert aus dem Schlussüberschussanteil anteilig. 3 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 4 Zeitraum, in dem die Auflösung (Kündigung im letzten Jahr oder in den letzten fünf Jahren, falls die versicherte Person dann mindestens 60 Jahre alt ist) zugelassen ist. Vermögensbildungsversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Grundüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des für die Todesfall-Leistung bestimmten Beitragsteils Zinsüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil im Versicherungsfall 2 (Tod oder Ablauf) Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem (beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen) 0,00 0,00 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes begonnene Versicherungsjahr 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. 2 Bei Kündigung Rückkaufswert aus dem Schlussüberschussanteil anteilig. 6 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

7 Einzel-Risikoversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Beitragsverrechnung Männer 25,00 % 35,00 % Frauen 20,00 % 35,00 % der fälligen Beiträge Verzinsliche Ansammlung 35,00 % der fälligen Beiträge Erhöhung der Versicherungssumme (Todesfallbonus) Männer 33,00 % 54,00 % Frauen 25,00 % 54,00 % der Versicherungssumme 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) Neue Tarife 1 Alte Tarife Jährlicher BUZ-Überschussanteil Wegen auf Antrag bzw. Berufsunfähigkeit beitragsfreien Versicherungen Bei auf Antrag beitragsfreien Versicherungen: beitragsfreie Anwartschaft auf Zusatzrente zur Barrente in Höhe von 0,00 % 0,00 % der bestehenden beitragsfreien Anwartschaft auf Barrente Bei Berufsunfähigkeit: Zusatzrente zur Barrente in Höhe von 0,00 % 0,00 % der laufenden Barrente Beitragspflichtige Versicherungen mit Versicherungsscheindatum vor dem Beitragsverrechnung 7,00 % des jeweiligen fälligen BUZ-Beitrags Beitragspflichtige Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Beitragsverrechnung 5,00 % 5,00 % des jeweiligen fälligen BUZ-Beitrags BUZ-Schlussüberschussanteil Bei Tod oder Ablauf der Versicherungsdauer Versicherungen mit Versicherungsscheindatum vor dem Männer 25,00 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht Frauen 45,00 % bestanden hat Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem und vor dem Männer 5,00 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht Frauen 25,00 % bestanden hat Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem ,00 % 5,00 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht bestanden hat 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 7

8 Risiko-Zusatzversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Beitragsverrechnung Männer 25,00 % 35,00 % Frauen 20,00 % 35,00 % der fälligen Beiträge Erhöhung der Zusatzversicherungssumme (Todesfallbonus) Männer 33,00 % 54,00 % Frauen 25,00 % 54,00 % der Zusatzversicherungssumme 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. Unfall-Zusatzversicherungen (UZV) Neue Tarife 1 Alte Tarife Zinsüberschussanteil für beitragsfreie UZV Tarif L22 0,00 % Übrige Versicherungen 0,00 % 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. Rentenversicherungen Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel bei Rentenversicherungen Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung in Deutschland in den letzten Jahren weiter angestiegen und zwar schneller als erwartet. Dieser Trend setzt sich laut aktuellen Untersuchungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) fort. Dies führt dazu, dass die gleiche garantierte Rente künftig länger an unsere Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Für schon bestehende oder vereinbarte garantier te Renten haben die betroffenen Versicherungen (Tarifgenerationen vor 7/2004) zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente bereits im Geschäftsjahr 2004 unter Bezug auf die Rententafel DAV 2004 zusätzliche Mittel erhalten, die dann ab Rentenbeginn für die verlängerten Renten zahlungen verwendet werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel wird das Kollektiv der Rentenversicherungen herangezogen. Dadurch entfallen die laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschuss der anwartschaftlichen Rentenversicherungen sowie der Rentenbeginne ab dem 1. Januar 2006 in dem für die Finanzierung notwendigen Umfang. Gleichzeitig definieren die folgenden Tabellen die Mittel, die soweit notwendig für die vertragsindividuelle Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel verwendet werden. Bei Beendigung der Versicherung vor dem Rentenbezug werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Dadurch ist gewährleistet, dass die Leistungen bei Tod, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechts durch diese Maßnahme unberührt bleiben. 8 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

9 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Neue Tarife 2 Alte Tarife a) Versicherungsscheindatum vor dem Rentenanwartschaften Zinsüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des maßgebenden Deckungskapitals Schlussüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des jeweiligen maßgebenden Jahresbetrags der Rente für jedes begonnene 3 Versicherungsjahr Laufende Renten Rentenerhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % 0,00 % der Gesamtrente 4 Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung 0,00 % der Gesamtrente 4 ab dem ,00 % des maßgebenden Deckungskapitals 5 für Bonusrente oder (wahlweise mögliche) Barauszahlung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % 0,00 % der Gesamtrente 4 Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % der Gesamtrente 4 Bonusrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 6 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 des Renteneinmalbeitrags Steigende Bonusrente (nur für Versicherungen mit Beginn der Rentenlaufzeit ab dem ) Konstanter Teil Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % 6 0,00 % 7 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % 8 des Renteneinmalbeitrags Jährliche Erhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % 6 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % 0,00 % der Gesamtrente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. 2 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. 3 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 4 Daraus wird die (wahlweise mögliche) Barauszahlung abgeleitet. 5 Davon bei Rentenbeginnen vor 2003 im Angleichungszeitraum 50,00 % für die Finanzierung der Nachreservierung, bei Rentenbeginnen ab ,00 %. Die Nachreservierung umfasst die zusätzlichen Mittel, die die Versicherungen wegen der seit der Tarifkalkulation erhöhten Lebenserwartung gemäß Rententafel DAV 1994 R zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente erhalten. Für die zusätzliche Neubewertung der vertraglich vereinbarten Rente nach den Erkenntnissen aus dem Jahr 2004 wird ab 2006 eine Gegenfinanzierung vorgenommen. 6 Reduzierung der Rentenzahlung ab dem Versicherungsjahr 2004 um 4,50 % ab einem Alter von 60 Jahren, bis 1,50 % ab einem Alter von 90 Jahren, dazwischen linear interpoliert, mindestens die garantierte Rente. 7 Vertragsindividuelle Berechnung. Nach Umstellung der Rentenbeginne ab dem auf DAV 2004 R 0,00 des Renteneinmalbeitrags. 8 Steigende Bonusrente ist nur für Rentenbeginne vor 2003 möglich. Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 9

10 b) Versicherungsscheindatum ab dem Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil bei Tod oder Ablauf der Aufschubdauer Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes begonnene 2 Versicherungsjahr Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes begonnene 2 Versicherungsjahr Verzinsungssatz 2,40 % der Schlussüberschussanteil-Anwartschaft Zusätzlich bei Tod oder Rückkauf im Auflösungszeitraum 3 oder bei Ablauf der Aufschubdauer 0,00 % des maßgebenden Deckungskapitals Laufende Renten Rentenerhöhung 0,00 % der Gesamtrente Steigende Bonusrente Konstanter Teil 4 Jährliche Erhöhung 0,00 % der Gesamtrente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. 2 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 3 Zeitraum, in dem die Auflösung zugelassen ist (Kündigung im letzten Jahr oder in den letzten fünf Jahren, falls die versicherte Person dann mindestens 60 Jahre alt ist). 4 Vertragsindividuelle Berechnung. Nach Umstellung der Rentenbeginne ab dem auf DAV 2004 R 0,00 des Renteneinmalbeitrags. Pflegerentenversicherungen Alte Tarife Jährlicher Überschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Jährlicher Überschussanteil für beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der laufenden Rente bzw. der beitragsfreien Anwartschaft Bausparrisikoversicherungen Beitragsverrechnung Versicherungen mit Versicherungsbeginn bis zum ,71 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne vom bis zum ,88 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne vom bis zum ,00 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne ab dem Männer 33,00 % des fälligen Beitrags Frauen 25,00 % 10 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

11 Ansammlungszins Für Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % beträgt der Ansammlungszins für gutgeschriebene Überschussanteile 0,00 % auf das Ansammlungsguthaben. Der Ansammlungszins für gutgeschriebene Überschussanteile beträgt für alle anderen Tarife 2,40 % auf das Ansammlungsguthaben. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Für Bausparrisiko-, Risiko-, Pflegerenten- und Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen wird keine Mindestbeteiligung deklariert. Für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gelten die gleichen Bezugsgrößen wie für die Schlussüberschussanteile. Für 2018 ergibt sich eine Festlegung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 900 % der Schlussüber schussanteile. Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 11

12 Überschussanteilsätze für Tarife der ehe maligen Karlsruher Lebensversicherung AG Grundsätzliche Erläuterung Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen erfolgt nach Plänen, in denen vor allem die Maßstäbe für die Überschussbeteiligung und die Verwendungsart festgelegt sind. Die Reihenfolge der Pläne gibt einen Hinweis auf die historische Entwicklung der jeweils verfeinerten Verteilungssysteme. Plan A Maßstab für die laufende Überschussbeteiligung ist die Versicherungssumme oder der Beitrag, also eine konstante Größe. Die Überschussanteile werden wahlweise verzinslich oder versicherungstechnisch angesammelt. Plan B Maßstab ist jeweils die Summe des gezahlten Beitrags, also eine steigende Größe. Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Plan C Maßstab ist in erster Linie das jeweilige Deckungskapital, also eine steigende Größe. Für zusätzliche Überschussanteile ist der Maßstab die Versicherungssumme, also eine konstante Größe. Die Überschussanteile werden überwiegend verzinslich angesammelt. Plan D Maßstab sind die gleichen Komponenten wie bei Plan C. Die jährlichen Überschussanteile werden in zusätzliche Versicherungssummen (Bonussummen) umgewandelt, die wiederum überschussbeteiligt sind. Plan RD (für Risikolebensversicherungen) Maßstab ist je nach Wahl des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme (Bonusgewährung) oder der Beitrag (Beitragsverrechnung). Im Folgenden werden die für die Überschusszuteilung 2018 festgesetzten Überschuss-Sätze getrennt für den Altbestand bzw. den Neubestand und seine Bestandsgruppen angegeben. Eine Zinsdirektgutschrift wird nicht gewährt. Die Schlussüberschussanteilsätze beziehen sich auf Vertragsbeendigungen und Rentenübergänge bzw. Kapitalabfindungen im Jahr Diese Sätze werden jeweils nur für Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. 12 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

13 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel bei Rentenversicherungen Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung in Deutschland in den letzten zehn Jahren weiter angestiegen und zwar schneller als erwartet. Dieser Trend setzt sich laut aktuellen Untersuchungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) fort. Dies führt dazu, dass die gleiche garantierte Rente künftig länger an unsere Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Für schon bestehende oder vereinbarte garantierte Renten haben die betroffenen Versicherungen (Tarifgenerationen vor 2005) zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente bereits im Geschäftsjahr 2004 unter Bezug auf die Rententafel DAV 2004 zusätzliche Mittel erhalten, die dann ab Rentenbeginn für die verlängerten Rentenzahlungen verwendet werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel wird das Kollektiv der Rentenversicherungen herangezogen. Dadurch entfallen die laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschuss der anwartschaftlichen Rentenversicherungen sowie der Rentenbeginne ab dem 1. Januar 2007 in dem für die Finanzierung notwendigen Umfang. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbezug werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Dadurch ist auch bei Tod, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechts eine angemessene Beteiligung am Überschuss gewährleistet. Migrierte Versicherungen Seit 2015 findet die Migration der ehemaligen Tarife der Karlsruher Lebensversicherung AG in das Verwaltungssystem der Württembergischen Lebensversicherung AG statt. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen erfolgt weiterhin nach den bisherigen Plänen. Durch die Migration kann es tarifindividuell zu Anpassungen an den Bezugsgrößen für die Überschussbeteiligung kommen. Auf den folgenden Seiten wird dies dargelegt. Die Anpassungen sind mit der BaFin abgestimmt. Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 13

14 Altbestand Im Altbestand werden alle bis zum 31. Dezember 1994 abgeschlossenen Verträge nach von der Aufsichtsbehörde vorab genehmigten Tarifen erfasst. 1 Kapitalversicherungen 1.1 Laufende Überschussbeteiligung Bei Tarifen mit Sterbetafeln vor 1986 wird für Frauen eine erhöhte Überschussbeteiligung deklariert. Zum Ausgleich der höheren Lebenserwartung von Frauen wird bei beitragspflichtigen Großlebens-, Vermögensbildungs- und Gruppenkapitalversiche rungen von Frauen jeweils mit Plan C oder Plan D und Sterbetafeln vor 1986 der Summenanteil in Abhängigkeit von der Beitragszahlungsdauer t erhöht: Summenanteilerhöhung t 20 0,50 21 t 30 0,50 31 t 0,50 bei beitragspflichtigen Großlebens- bzw. Gruppenkapitalversicherungen von Frauen mit Plan A ein zusätzlicher Todesfallbonus von 15 % der vertraglichen Todesfallsumme gewährt. Bei Tarifen für verbundene Leben kommt die Hälfte dieser Sätze zum Ansatz, falls nur ein Partner eine Frau ist Großlebensversicherungen mit Plan A Der Überschussanteil wird in Promille der Versicherungssumme bemessen. Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einem Eintrittsalter unter 20 Jahren und einer Dauer über 40 Jahre ist die Höhe des Überschussanteils auf maximal 54 % des Jahresbeitrags begrenzt. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 Beitragsfreie Versicherungen 0, Großlebensversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summen anteil wird in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Die Wartezeit beträgt bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung zwei Jahre, bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung ein Jahr. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Tarifen Zinsanteil bei beitragspflichtigen m-, n- und A-Tarifen 0,00 % Zinsanteil bei VLA-Tarifen 14 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

15 1.1.3 Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem Die Versicherungen erhalten einen Mindestbonus im Todesfall, der in Prozent der Versicherungssumme bemessen wird. Außerdem werden Bonussummen für den Summenzuwachs, der im Todes- und Erlebensfall geleistet wird, gebildet: ab dem zweiten Versicherungsjahr bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung, ab dem dritten Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren bei den A-Tarifen bzw. höchstens 25 Jahren bei den GB-Tarifen und ab dem vierten Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren bei den A-Tarifen bzw. mehr als 25 Jahren bei den GB-Tarifen. Im Todesfall wird mindestens der Mindestbonus gezahlt. Die Bonussummen werden aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil gebildet. Der Summenanteil wird in Promille der tariflichen Versicherungssumme einschließlich des erreichten Summenzuwachses, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen a A-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Bei Einmalbeitragsversicherungen gilt die Versicherungsdauer anstelle der Beitragszahlungsdauer. Summenanteil Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen, KVT (68), VLV, PVL und beitragsfreien Versicherungen 0,00 % b GB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall 0,00 % Summenanteil Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil 0,00 % Kleinlebensversicherungen Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen nach S-, V- und K-Tarifen und bei Tarif II IRK. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige sowie durch Eintritt der Invalidität beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen 0,00 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 15

16 1.1.5 Versicherungen im Zusammenhang mit den vormaligen Versorgungseinrichtungen der BBBank eg Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige sowie durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen nach den Tarifen B I und B II 0,00 % 1 Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen nach den Tarifen B I und B II 0,00 1 Der Überschussanteilsatz erhöht sich um 2,00 %, wenn der Beitrag nach Wegfall der Versicherungsteuer weiter einschließlich Versicherungsteuer entrichtet wird Vermögensbildungsversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summen anteil wird in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil 0,00 % Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D/Bonussystem Bezüglich der Art der Überschussbeteiligung gelten die Ausführungen unter Großlebens versicherungen mit Plan D/Bonussystem a AV-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Tarifen Zinsanteil 0,00 % b VB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall 0,00 % Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Tarifen Zinsanteil 0,00 % 16 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

17 1.2 Schlusszahlungen bei Großlebenskapitalversicherungen und Vermögensbildungs versicherungen Bei Versicherungen mit Plan D werden bei Erleben zwei weitere Überschussanteile gewährt. Dabei wird der zweite laufende Überschussanteil bei A- bzw. FA-Tarifen für die nach dem Fälligkeitstag im Jahr 1994 abgelaufene Versicherungsdauer pro rata temporis gewährt. 1.3 Schlussüberschussanteile (SÜA) Allgemeine Hinweise zu SÜA bei Kapitalversicherungen In den aufgeführten Bereichen wird bei Tod oder Erleben des Ablauftermins bei Aussteuerversicherungen auch bei Heirat ein Schlussüberschussanteil fällig, sofern die Wartezeit für die laufende Überschussbeteiligung abgelaufen ist. Der Schlussüberschussanteil wird in Promille der Schlussdividendengrundziffer bemessen. Diese Grundziffer hängt progressiv von der vereinbarten Laufzeit und/oder der abgelaufenen Dauer ab. Abweichend von dieser Regelung wird bei Kleinlebensversicherungen nach den S-, V- und K-Tarifen der Schlussüberschussanteil grundsätzlich bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses gewährt. Ferner ist bei diesen Tarifen die Versicherungssumme anstelle der Schlussdividendengrundziffer Maßstab für den Schlussüberschussanteil. Außerdem wird für jedes vollendete Versicherungsjahr 1 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt (ausgenommen bei Kündigung beitragsfreier Versicherungen), für den die Erlebensfall-Versicherungssumme der Maßstab ist. Bei Kündigung (auch bei Beitragsfreistellung durch Kündigung) wird der Schlussüberschussanteil in reduzierter Höhe fällig. Das Gleiche gilt im Todesfall des Versicherten, falls noch eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren besteht. 1 Für Versicherungen mit Beginn vor 1985 gilt der Zusatz: ab Fälligkeitstag Schlussdividendengrundziffern 2 Versicherungsdauer in Jahren Schlussdividendengrundziffer Versicherungsdauer in Jahren Schlussdividendengrundziffer Für Versicherungssumme bei Ablauf der Versicherung Großlebensversicherungen mit Plan A außer II ni-tarifen Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen 0,70 Beitragsfreie Versicherungen mit Versicherungssummen ab 500 0,70 Beitragsfreie Versicherungen mit Versicherungssummen unter 500 0,35 Versicherungstechnische Dividendenansammlung 0,70 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 17

18 1.3.2 Großlebensversicherungen mit Plan C Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen 1,10 1,10 Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung mit Versicherungssummen ab 500 1,10 1,10 Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung mit Versicherungssummen unter 500 0,55 1,10 Versicherungen, beitragsfrei durch Kündigung, mit Versicherungssummen ab 500 1,10 Versicherungen, beitragsfrei durch Kündigung, mit Versicherungssummen unter 500 0,55 Versicherungstechnische Dividendenansammlung 1, Großlebensversicherungen mit Plan D Gewährt wird der zusätzliche Schlussüberschussanteil a A-Tarife Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 0, b GB-Tarife Schlussüberschussanteile Zusätzliche SÜA 1 t t t Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 0,00 0,00 0,00 1 Abhängig von der Beitragszahlungsdauer. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gilt der Satz für t 20. Ferner wird bei GB-Tarifen für eine Versicherungsdauer ab elf Jahren ein Schlussüberschussanteil in Höhe von 1,50 der Erlebensfallsumme gewährt, sofern die Versicherungen nicht durch Kündigung beitragsfrei gestellt wurden Kleinlebensversicherungen Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Versicherungen nach S-, V- und K-Tarifen 12,00 Beitragspflichtige sowie durch Eintritt der Invalidität beitragsfreie Versicherungen nach Tarif II IRK 0,70 Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen nach Tarif II IRK mit Versicherungssummen ab 500 0,70 Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen nach Tarif II IRK mit Versicherungssummen unter 500 0,35 18 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

19 1.3.5 Versicherungen im Zusammenhang mit den vormaligen Versorgungseinrichtungen der BBBank eg Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen nach B-Tarifen 0,70 Beitragsfreie Versicherungen nach B-Tarifen mit Versicherungssummen ab 500 0,70 Beitragsfreie Versicherungen nach B-Tarifen mit Versicherungssummen unter 500 0, Vermögensbildungsversicherungen mit Plan C Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen 1,10 1,10 Durch Kündigung beitragsfreie Versicherungen 1, Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D a AV-Tarife Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen 0, b VB-Tarife Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 Ferner wird bei beitragspflichtigen VB-Tarifen ein Schlussüberschussanteil in Höhe von 1,50 der Versicherungssumme gezahlt. Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 19

20 2 Kapitalversicherungen nach Sondertarifen 2.1 Laufende Überschussbeteiligung Bei Tarifen mit Sterbetafeln vor 1986 wird für Frauen eine erhöhte Überschussbeteiligung deklariert. Zum Ausgleich der höheren Lebenserwartung von Frauen wird bei beitragspflichtigen Großlebens-, Vermögensbildungs- und Gruppenkapitalversiche rungen von Frauen jeweils mit Plan C oder Plan D und Sterbetafeln vor 1986 der Summenanteil in Abhängigkeit von der Beitragszahlungsdauer t erhöht: Summenanteilerhöhung t 20 0,50 21 t 30 0,50 31 t 0,50 bei beitragspflichtigen Großlebens- bzw. Gruppenkapitalversicherungen von Frauen mit Plan A ein zusätzlicher Todesfallbonus von 15 % der vertraglichen Todesfallsumme gewährt. Bei Tarifen für verbundene Leben kommt die Hälfte dieser Sätze zum Ansatz, falls nur ein Partner eine Frau ist Gruppenkapitalversicherungen mit Plan A Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlung sowie bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % 1 Beitragsfreie Versicherungen 0,00 1 Der Überschussanteilsatz erhöht sich um 2,00 %, wenn der Beitrag nach Wegfall der Versicherungsteuer weiter einschließlich Versicherungsteuer entrichtet wird Gruppenkapitalversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summen anteil wird in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen FA I, FA I85, FA II, FA IV, F I, F II, FIV 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen sowie nach Tarif KTP Zinsanteil 0,00 % 20 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

21 2.1.3 Gruppenkapitalversicherungen mit Plan D/Bonussystem Bezüglich der Art der Überschussbeteiligung gelten die allgemeinen Ausführungen unter Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem. Dabei ist die Bezeichnung GB-Tarife durch die Bezeichnung FB- und SB-Tarife zu ersetzen a FA-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil Summenanteil bei beitragspflichtigen FA-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Tarifen einschließlich E VKA Zinsanteil Zinsanteil bei beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungen 0,00 % b FB- und SB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall 0,00 % Summenanteil Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil Zinsanteil bei beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungen 0,00 % 2.2 Schlusszahlungen Bei Versicherungen mit Plan D werden bei Erleben zwei weitere Überschussanteile gewährt. Dabei wird der zweite laufende Überschussanteil bei A- bzw. FA-Tarifen für die nach dem Fälligkeitstag im Jahr 1994 abgelaufene Versicherungsdauer pro rata temporis gewährt. 2.3 Schlussüberschussanteile (SÜA) Es gelten die Allgemeinen Hinweise zu SÜA bei Kapitalversicherungen unter 1.3 Schlussüberschussanteile (SÜA) Kapitalversicherungen nach Sondertarifen mit Plan A Gewährt wird der zusätzliche Schlussüberschussanteil. Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Versicherungen außer Tarif VKA 0,70 Beitragspflichtige Versicherungen nach Tarif VKA 1,10 VKA EE mit Versicherungssummen ab 500 1,10 VKA EE mit Versicherungssummen unter 500 0,55 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 21

22 2.3.2 Kapitalversicherungen nach Sondertarifen mit Plan C Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen nach F- und FA-Tarifen 1,10 1,10 Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 1,10 1,10 Versicherungen, die durch Kündigung beitragsfrei sind 1, Kapitalversicherungen nach Sondertarifen mit Plan D a FA-Tarife Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 0, b FB- und SB-Tarife Schlussüberschussanteile Zusätzliche SÜA 1 t t t Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 0,00 0,00 0,00 1 Abhängig von der Beitragszahlungsdauer. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gilt der Satz für t 20. Ferner wird bei FB- und SB-Tarifen für eine Versicherungsdauer ab elf Jahren ein Schlussüber schussanteil in Höhe von 1,50 der Erlebensfallsumme gewährt, sofern diese Versicherungen nicht durch Kündigung beitragsfrei gestellt wurden. 22 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

23 3 Rentenversicherungen 3.1 Laufende Überschussbeteiligung Hinsichtlich der vertragsindividuellen Finanzierungsmittel wird auf die grundsätzlichen Erläuterungen am Anfang dieses Kapitels verwiesen Rentenversicherungen mit Plan B Aufschubzeit Überschussanteilsätze LVR-Tarife vor Rentenbeginn 0,00 % Rentenversicherungen mit Plan C Aufschubzeit Der Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Dies gilt nicht bei laufenden Renten mit technischer Ansammlung, bei denen der Überschussanteil in Prozent der Jahresrente bemessen wird. Überschussanteilsätze L (57)-Tarife, sofern die Versicherungen nicht durch das Rentenanpassungsgesetz (RAG) entstanden sind, und beitragsfrei gestellte Versicherungen nach Tarif LVR 3 0,00 % P (57)-Tarife, sofern die Versicherungen nicht durch das RAG entstanden sind 0,50 % P (27)-Tarife sowie L-Tarife, sofern die Versicherungen nicht durch das RAG entstanden sind VLA-Tarife sowie durch das RAG entstandene Renten Rentenversicherungen nach den LB- beziehungsweise FLB-Tarifen Aufschubzeit Aufschubzeit: Der laufende Überschussanteil besteht aus einem Grundüberschussanteil in Prozent der Jahresrente bzw. der Hinterbliebenenrente und einem Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals. Überschussanteilsätze Grundüberschussanteil beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % Grundüberschussanteil beitragsfreie Versicherungen Zinsanteil 0,00 % Rentenversicherungen Rentenbezugszeit Überschussanteilsätze D-Bonusrente Jährliche Steigerung in % der erreichten Gesamtrente bzw. laufender Überschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ab dem 2. Rentenbezugsjahr Rentenbeginn vor dem Rentenbeginn ab dem (DAV 2004 R-B20) 0,00 % K-Bonusrente nur für LB- bzw. FLB-Tarife Anfangsbonus in % des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals 0,00 % Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 23

24 3.2 Schlusszahlungen Tarifgrundlage vor LB- beziehungsweise FLB-Tarifen Am Ende der Aufschubzeit wird ein weiterer Überschussanteil gewährt. Tarifgrundlage für LB-Tarife beziehungsweise FLB-Tarife Am Ende der Aufschubzeit werden zwei laufende Überschussanteile bei beitragsfreien Versicherungen ein laufender Überschussanteil gewährt. 3.3 Schlussüberschussanteile (SÜA) Rentenversicherungen nach den LB- beziehungsweise FLB-Tarifen Für die vertragsindividuellen Finanzierungsmittel gelten die grundsätzlichen Erläuterungen am Anfang dieses Kapitels. Aufschubzeit: Am Ende der Aufschubzeit werden 0,00 % des Ansammlungsguthabens inklusive der Schlusszahlung gemäß Abschnitt 3.2 Schlusszahlungen als Schlussüberschussanteil gewährt. 24 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

25 4 Berufsunfähigkeitsversicherungen 4.1 Laufende Überschussbeteiligung In der Anwartschaft werden keine laufenden Überschüsse gewährt Einzeltarife (inklusive rabattierter Einzeltarife) BUV laufende Rentenleistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweils erreichten Gesamtrente gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,00 % Firmengruppensondertarife FBUV laufende Rentenleistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweils erreichten Gesamtrente gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,00 % 4.2 Schlusszahlungen Einzeltarife (inklusive rabattierter Einzeltarife) beitragspflichtige Leistungsanwartschaften Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses und bei Eintritt des Leistungsfalls wird eine Schlusszahlung fällig, falls die Versicherung mehr als drei Jahre bestanden hat. Für jedes nach dem dritten Versicherungsjahr zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zu dem jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt die Schlusszahlung. Überschussanteilsatz Für Beiträge bis ,00 % Für Beiträge ab ,00 % Firmengruppensondertarife FBUV beitragspflichtige Leistungsanwartschaften Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses und bei Eintritt des Leistungsfalls wird eine Schlusszahlung fällig, falls die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat. Für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zu dem jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt die Schlusszahlung. Überschussanteilsatz 35,00 % Bei Versicherungen mit laufender Beitragsverrechnung statt Schlusszahlung gilt, bezogen auf den überschussberechtigten Jahresbeitrag, der Überschussanteilsatz. 30,00 % Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 25

26 5 Berufsunfähigkeits- und Invaliditäts-Zusatzversicherungen 5.1 Laufende Überschussbeteiligung BUZ vor 1992 Leistungsfälle In der Anwartschaft werden keine laufenden Überschüsse gewährt. Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweils erreichten Jahresversicherungsleistung gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,00 % Bei Leistungsfällen, die nur die Beitragsfreiheit betreffen, werden die entsprechenden Erhöhungsmittel bei Beendigung des Leistungsbezugs gewährt BUZ (92) a Beitragspflichtige Leistungsanwartschaften Der laufende Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrags bemessen. Überschussanteilsatz 15,00 % b Beitragsfreie Leistungsanwartschaften Der laufende Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsatz 0,00 % c Laufende Leistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweiligen Jahresversicherungsleistung gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,00 % Bei Leistungsfällen, die nur die Beitragsfreiheit betreffen, werden die entsprechenden Erhöhungsmittel bei Beendigung des Leistungsbezugs gewährt. 5.2 Schlusszahlungen Zusatzversicherungen mit Tarifgrundlagen vor 1992 Leistungsanwartschaften Bei Eintritt des Versicherungsfalls beziehungsweise bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses und einer abgelaufenen Dauer von mindestens einem Jahr bei beitragsfreien Versicherungen oder drei Jahren bei beitragspflichtigen Versicherungen wird eine Schlusszahlung fällig. Für jedes ab dem Versicherungsbeginn zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zu dem jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt die Schlusszahlung. Bei vorzeitiger Auflösung im Stornofall nach den vorgenannten Wartezeiten wird der zum Fälligkeitstag im Jahr 1985 verdiente Schlusszahlungsbetrag zuzüglich 50 % des ab dem Fälligkeitstag im Jahr 1985 verdienten Schlusszahlungsbetrags gewährt. 26 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze

27 Überschussanteilsätze Für Beiträge bis ,00 % Für Beiträge ab ,00 % Für Frauen mit einem Eintrittsalter bis 40 Jahre wird der deklarierte Prozentsatz ab der Fälligkeit im Jahr 1992 auf 60,00 % festgesetzt. Bei Versicherungen, die vor 1967 abgeschlossen wurden, gelten die ab dem Versicherungsjahr 1967/1968 eingezahlten Beiträge BUZ (92) Leistungsanwartschaften Für Versicherungen in der Leistungsanwartschaft wird bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung, bei Eintritt des Versicherungsfalls beziehungsweise bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Schlussüberschussanteil gewährt. Für jedes ab dem Versicherungsbeginn zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zum jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Dabei zählen die Wartezeitjahre der Hauptversicherung nicht mit, wenn für die laufende Überschussbeteiligung eine Beitragsverrechnung vereinbart war. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt den Schlussüberschussanteil. Überschussanteilsatz 15,00 % 6 Unfall-Zusatzversicherungen gegen Einmalbeitrag 6.1 Schlusszahlungen Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach mindestens einjähriger Bestandsdauer wird eine Schlusszahlung fällig. Sie wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsatz 3,00 % 7 Pflegerenten-Zusatzversicherungen (PRZ) 7.1 Laufende Überschussbeteiligung PRZ (94) Leistungsanwartschaften Der laufende Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrags bemessen. Überschussanteilsatz 0,00 % PRZ (94) Laufende Leistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweiligen Jahresversicherungsleistung gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,00 % Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze 27

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