3.a. Allgemeine Didaktik (Prinzipien der Unterrichtspraxis für alle Schüler)
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- Günter Klein
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1 1. Allgemeine Grundsätze Auf der Grundlage der Beschlüsse des 251. Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) vom sowie unter besonderer Berücksichtigung des Decreto Ministeriale vom 12. Juli 2011, Nr fördert die Deutsche Schule Mailand im Rahmen der ihr als sprachlich-naturwissenschaftlich ausgerichteter, zum deutschen Abitur führender Schule zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auch Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Lese- Rechtschreibstörungen. Aufgrund des besonderen sprachlich-naturwissenschaftlichen Profils der Deutschen Schule Mailand und unter Berücksichtigung der vom deutschen Staat vorgegebenen Belegungsverpflichtungen ist allerdings die Befreiung von Unterricht in einer (Fremd-)sprache im Sinne des Decreto Ministeriale Artikel 6 nicht möglich. Auch das im Gymnasium der Deutschen Schule Mailand angestrebte fremdsprachliche Mindestniveau (B 2 nach dem europäischen Referenzrahmen) in allen unterrichteten Sprachen verlangt ein Mindestmaß an fremdsprachlicher Schriftkompetenz, so dass eine vollständige Befreiung vom Erwerb der Schreibkompetenz auch in den Fremdsprachen Englisch und Französisch nicht möglich ist. Bezüglich der deutschen Abschlussprüfungen (Klasse 10 und 13 (G 9) bzw. 12 (G 8) sowie der gymnasiale Oberstufe (d.h. Qualifikationsphase Klasse 12/13 (G 9) bzw. 11/12 (G 8)) gelten die Regelungen der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) bzw. des Bund-Länder-Ausschusses. 2. KINDERGARTEN (in Bearbeitung) 3. GRUNDSCHULE In den ersten beiden Grundschuljahren werden die Schüler beim Erwerben von Lese- und Schreibkompetenzen genau beobachtet. Bei erkennbaren Lernschwächen wird möglichst früh durch spezifische Fördermaßnahmen eingegriffen. Sollte sich dennoch im Laufe der dritten Klasse eine zu diagnostizierende Lernstörung manifestieren, wird das Verfahren zur Erstellung eines individualisierten Förderplans in die Wege geleitet. Ziel des individuellen Förderplans an der Grundschule der DS Mailand ist es, den Kindern die Zeit zu gewähren, die sie in einem anspruchsvollen zweisprachigen Bildungsgang brauchen, um Kompensationsstrategien für grundlegende Schwächen in der Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenzen zu erwerben. Für eine Fortsetzung des Bildungswegs an einem viersprachigen Gymnasium ist allerdings letztendlich eine sichere altersgemäße, mündliche Sprachkompetenz in Italienisch und Deutsch am Ende der Grundschulzeit entscheidend. 3.a. (Prinzipien der Unterrichtspraxis für alle Schüler) Förderung von kooperativem Lernen Lernen in binnendifferenzierten Kleingruppen Bevorzugung des experimentellen und handelnden Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Dialogs und der Reflexion dessen, was man macht Anknüpfung an die Vorkenntnisse bei der Einführung neuer Themen 1
2 Rückschlüsse und Verbindungen zwischen dem Wissen und den verschiedenen Fächern herstellen (fächerübergreifende Ansätze) Lernmittel einsetzen, die das Lernen erleichtern (Bilder, Grafiken, Karten, ) 3.b. Feststellung und Umsetzung des spezifischen Förderbedarfs Auf der Grundlage der Diagnosen sowie der Lernbeobachtungen aus dem Unterricht erstellen/überarbeiten die zentralen Fachlehrer einen individuellen Förderplan, in dessen Vordergrund Maßnahmen zur Stärkung der Schülerkompetenzen bzw. entsprechender individueller Kompensationsstrategien stehen. Zur Förderung im Unterrichtsalltag kann darum im individuellen Förderplan festgehalten werden, dass die Lernziele einer Arbeit in kleinere Ziele aufgeteilt werden, zusätzliche graphische Darstellungen zum Unterrichtsthema angeboten werden, um wichtige Informationen für die Schülerinnen und Schüler übersichtlicher zugänglich zu machen, dass die Kinder nur freiwillig laut vorlesen müssen, dass der Lehrer Sorge trägt, dass Unterrichtsaufzeichnungen vollständig zur Verfügung stehen, wenn das Kind z.b. in der vorgegebenen Zeit nur einen Teil des Tafelanschriebs in sein Heft übertragen kann, dass bei Übungsdiktaten nur ein Rechtschreibphänomen beachtet wird, dass Hausaufgaben in einem individuell definierten Maß gegeben werden, dass bei komplexen Rechenaufgaben Entlastung durch eine 1 x 1 Tabelle ermöglicht wird. Daneben werden im individuellen Förderplan Empfehlungen für außerunterrichtliche Stützmaßnahmen festgehalten, wie z.b. Kurse zur Förderung des Bewusstseins der eigenen Lernweise ( Lernen lernen ) Kurse zum Training von Verfahren zur Selbstbewertung und Selbstkontrolle der eigenen Lernstrategien Empfehlung der Nutzung auditiver Ressourcen (aufgenommene Kassetten, Hörbücher, ) logopädischen Trainingsmöglichkeiten Hinweise zu Lernprogrammen 3.c. Besonderheiten der Bewertung in Lernzielüberprüfungen Hinsichtlich von bewerteten Leistungsüberprüfungen kann im individuellen Förderplan festgehalten werden, dass nur angekündigte Abfragen bewertet werden, dass Ergebnisse schriftlicher Tests durch mündliche Abfragen verbessert werden können, dass der Inhalt deutlich stärker gewichtet wird als die Form, dass der Schüler eine Zeitverlängerung erhält oder die Kenntnis des Lernstoffs an weniger Übungen/Aufgaben nachweisen muss. 2
3 4. GYMNASIUM 4.a. Unterstufe Klasse 5-6 Grundsätzlich gelten im Unterricht an der DSM für alle Schüler folgende didaktische Prinzipien: Angebot mehrkanaliger Lernwege im Unterricht, die verschiedene Lerntypen ansprechen. In der 2. Fremdsprache Englisch differenziertes Training der vier Basiskompetenzen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben). DFU-Didaktik in den Sachfächern: Wechsel der Darstellungsformen, Nutzung und Erstellung von Schemata als Memorisierungshilfe, mündliche Einführung neuer Sachverhalte mit Sprachhilfen. In der (Fach-)sprachenerwerbsphase bis Klasse 10 können auch in Lernzielkontrollen allen Schülern Wortfeldlisten zur Darstellung komplexer Sachverhalte zur Verfügung gestellt werden. Fehleranalyse i.s. einer differenzierten Sprachkorrektur. Bei der Bewertung der Gesamtleistung werden Inhalt und sprachlicher Ausdruck grundsätzlich stärker gewichtet als Form und Rechtschreibung. Auf der Grundlage der Diagnosen sowie der Lernbeobachtungen aus dem Unterricht erstellen/ überarbeiten die zentralen Fachlehrer einen individuellen Förderplan, in dessen Vordergrund Maßnahmen zur Stärkung der Schülerkompetenzen bzw. entsprechender individueller Kompensationsstrategien stehen. In diesem Sinne mahnen die italienischen Richtlinien zum Decreto Ministeriale vom 12. Juli 2011 einen sparsam-überlegten Gebrauch von Hilfsmitteln an. Die Förderpläne werden grundsätzlich alle zwei Jahre überarbeitet. Der Förderplan enthält Hinweise zu individualisierten Lernwegen und Kompensationsmitteln (z.b. Training mit Hörbüchern, Lesen mit Lineal, Trainingsformen zum Wortschatzerwerb, Formenbildungsstrategien, besonderes Üben des Wechsels der Darstellungsformen, außerschulischen Stützprogrammen) sowie den Rahmen der Hilfsmittel und Kompensationsmaßnahmen in Lernzielkontrollen und Prüfungen. Außerdem wird erwartet, dass die betroffenen Schüler das schulische Angebot der Arbeitsgemeinschaft Lese- und Rechtschreibkurs zu nutzen, in der anhand von gezielten Übungen (in deutscher und in italienischer Sprache) Strategien und Hilfestellungen beigebracht werden, die zu mehr Selbstständigkeit der Kinder sowie zu einer besseren Automatisierung des Lern-, Lese- und Schreibprozesses führen. Dazu kommen spezielle Computerprogramme zum Einsatz. Wer dieses Angebot nicht nutzt, muss nachweisen, dass er einen entsprechenden Kurs zur Erarbeitung von Kompensationsstrategien für die attestierten Störungen an einem Institut außerhalb der Schule besucht. 3
4 Hinsichtlich von bewerteten Leistungsüberprüfungen können im individuellen Förderplan Zeitverlängerungen i.s. einer verlängerten Einlesezeit bzw. Textproduktionszeit (Je nach Aufgabenstellung kann diese bis maximal 30 % zusätzlicher Zeit betragen. In demselben Sinne wäre eine quantitative Reduzierung der Aufgabenstellungen, wenn sie nicht zur Absenkung des Niveaus führt), Benutzung eines Computers, Benutzung eines Sprachsyntheseprogramms bei Ausnahme spezifisch definierter Lesekompetenzaufgaben in den Fremdsprachen, für komplexe Textproduktionen in der Fremdsprache Englisch Verwendung einer altersgemäßen Kurzgrammatik 1, das Vorlesen der Aufgabenstellungen bei Sachaufgaben (Sprachsyntheseprogramm), die Aussetzung der Bewertung von Rechtschreibleistungen, die zeitweise Aussetzung der Bewertung methodischer Kompetenzen der Altersstufe, so ihr Erwerb durch die Störung verlangsamt wird (z.b. Heftführung, lautes Vorlesen) festgehalten werden. Die Aussetzung der Bewertung einzelner Teilkompetenzen ist auf dem Zeugnis zu vermerken. 4.b. Mittelstufe 7-8 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für die Klassen 5 und 6. Der individuelle Förderplan wird nach dem gleichen Vorgehen wie für die Klassenstufen 5 und 6 erstellt und enthält auch die gleichen Hinweise. Zusätzlich sollte der jeweilige Schüler zum Ende der Klasse 8 hin weitgehend in der Lage sein, Aufgaben und Texte auch in stiller Lektüre zu erfassen. In bestimmten Fällen kann ihm noch ein Sprachsyntheseprogramm zur Verfügung gestellt werden, das das Training stiller Lektüre aber nicht vollständig ersetzen sollte. Wie für die Klassen 5 und 6 angegeben, müssen die betroffenen Schüler den Lese- und Rechtschreibkurs an unserer Schule oder einen anderen Kurs zur Erarbeitung von Kompensationsstrategien besuchen. Es können Hilfen und Hilfsmittel gewährt werden, die schon für die Klassen 5 und 6 angegeben sind. 1 D.h. auch bei begrenzter Abfrage überschaubarer Lehrsequenzen etwa im Umfang von 2 Lektionen können im Einzelfall nach Ermessen des Fachlehrers Hilfsmittel zur Reduktion der Komplexität der Aufgabenstellung zugelassen werden. 4
5 Zusätzlich können folgende weitere zwei Hilfen Anwendung finden: Umgang mit Lese-, Rechtschreibbzw. Nutzung von Taschenrechner bzw. Formelsammlung zur Entlastung mit Ausnahme der Aufgabenstellungen, die definiert hilfsmittelfrei sind. Moderne (Fremd)sprachen: für komplexe Textproduktionen Verwendung einer altersgemäßen Kurzgrammatik 2. Die (zeitweise) Aussetzung der Bewertung einzelner Teilkompetenzen ist auf dem Zeugnis zu vermerken. 4.c. Mittelstufe 9-10 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für die Klassen 5 bis 8. Der individuelle Förderplan wird nach dem gleichen Vorgehen wie für die Klassenstufen 5 bis 8 erstellt und enthält auch die gleichen Hinweise. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 sollten soweit wie möglich über die Zeitverlängerung, Computernutzung und Nichtbewertung der Rechtschreibung hinausgehende Stützmaßnahmen langsam und vorbereitet reduziert werden. Bis Mitte Klasse 10 sollte der Schüler in der Lage sein, mit den allen Schülern zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln (Wörterbücher mit enthaltenen Verbtabellen, Formelsammlungen, Taschenrechnern gemäß Aufgabenstellung) umzugehen. Auch Aufgabenstellungen und Texte sollte er nun definitiv in stiller Lektüre erfassen können. Die Nutzung eines Sprachsyntheseprogramms sollte schrittweise reduziert und nur in besonders gravierenden Fällen fortgesetzt werden. Es können Hilfen und Hilfsmittel gewährt werden, die schon für die Klassen 7 und 8 angegeben sind. Die (zeitweise) Aussetzung der Bewertung einzelner Teilkompetenzen ist auf dem Zeugnis zu vermerken. Besonderheit bei der Bewertung in Klasse 10/2: Im Rahmen der Abschlussprüfungen der Mittelstufe (d.h. in den zentralen Klassenarbeiten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik im 2. Halbjahr der 10. Klasse) ist gemäß des Beschlusses des 251. Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) vom sowie behördlicher Kommunikation vom Februar 2015 ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung nicht vorgesehen. 2 D.h. auch bei begrenzter Abfrage überschaubarer Lehrsequenzen etwa im Umfang von 2 Lektionen können im Einzelfall Hilfsmittel zur Reduktion der Komplexität der Aufgabenstellung zugelassen werden. 5
6 4.d. Oberstufe (Qualifikationsphase G 8: Klasse 11/12) 3 Grundsätzlich gelten im Unterricht an der DSM für alle Schüler folgende didaktische Prinzipien: Angebot mehrkanaliger Lernwege im Unterricht, in den modernen Fremdsprachen differenziertes Training der vier Basiskompetenzen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) Fehleranalyse i.s. einer differenzierten Sprachkorrektur, Fehlerstatistik i.s. des gezielten Lernens aus dem Fehler und entsprechendes Korrekturverhaltens Inhalt und sprachlicher Ausdruck wird grundsätzlich stärker gewichtet als Form und Rechtschreibung. Auf der Grundlage der Diagnosen sowie der Lernbeobachtungen aus dem Unterricht erstellen /überarbeiten die zentralen Fachlehrer einen individuellen Förderplan, in dessen Vordergrund Maßnahmen zur Stärkung der Schülerkompetenzen bzw. entsprechender individueller Kompensationsstrategien stehen. Der Förderplan enthält Hinweise zu individualisierten Lernwegen und Kompensationsmitteln (z.b. Training mit Hörbüchern, Lesen mit Lineal, Trainingsformen zum Wortschatzerwerb, Formenbildungsstrategien) sowie der in Prüfungssituationen zu gewährenden Hilfsmitteln. Außerdem wird empfohlen, das schulische Angebot der individuellen Schreibberatung zu nutzen. Es können folgende Hilfen und Hilfsmittel gewährt werden: Zeitverlängerungen i.s. einer verlängerten Einlesezeit bzw. Textproduktionszeit gemäß den Vorgaben des Beauftragten der KMK für die Region Nord Mitte. Benutzung eines Computers ohne Rechtschreibhilfe. Benutzung eines Sprachsyntheseprogramms. Gemäß deutscher Abiturbedingungen ist die Nutzung eines Computers mit Rechtschreibhilfe in den Abiturprüfungen nicht zulässig. Gemäß des Beschlusses des 251. Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit (BLASchA) vom sowie behördlicher Kommunikation vom Februar 2015 ist im Rahmen der Abschlussprüfungen und in der gymnasialen Oberstufe ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung nicht vorgesehen. Diese Grundsätze wurden vom Schulleitungskomitee in der Sitzung vom verabschiedet. 3 Die gymnasiale Oberstufe als Qualifikationsphase im G 9 umfasst die Klassen 12 und 13. Die Klasse 11 ist die sogenannte Einführungsphase, in der die Bewertung der Rechtschreibung noch ausgesetzt werden kann. 6
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