Staatliche Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrsgewerbes Bundesamt für Güterverkehr

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1 Staatliche Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrsgewerbes 1

2 Förderprogramme de Minimis Förderung der Sicherheit u. Umwelt 304,5 Mio + 50 Mio Konjunkturpaket 2 Förderprogramm Aus und Weiterbildung 85 Mio 2

3 Förderprogramme Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert? Was wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Wie wird beantragt? Wann darf mit der Fördermaßnahme begonnen werden? Wann erfolgt die Auszahlung der Zuwendung? 3

4 Wer wird gefördert? de Minimis Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt 4

5 de Minimis Wer wird nicht gefördert? Unternehmen in Insolvenzverfahren Unternehmen gegen die Zwangsvollstreckungsverfahren betrieben werden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Unternehmen an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. Eigenbetriebe mit Mehrheit beteiligt sind (z.b. Schenker, kommunale Entsorgungsbetriebe) 5

6 de Minimis Was wird gefördert? a) Fahrzeugbezogene Maßnahmen (unmittelbarer Zusammenhang mit schwerem Nutzfahrzeug) z.b. Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen wie ESP, Bremsassistent, Abstandsregler... b) Personenbezogene Maßnahmen (unmittelbarer Zusammenhang mit Betriebspersonal) z.b. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung 6

7 de Minimis c) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (weder fahrzeugnoch personenbezogene Maßnahme) z.b. Unternehmensberatung zu umweltu.sicherheitsbezogenen Fragen (keine Rechts- u. Steuerberatung) 7

8 de Minimis Maßnahmen Erläuterungen Fahrzeugbezogene Maßnahmen Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen Navigationssysteme ESP Spurassistent Bremsassistent Abstandsregler Kamerasysteme zum rückwärtigen Rangieren Anschaffung/ Ersatzbeschaffung von Fahrzeugausrüstungen wird nur gefördert, wenn überobligatorische Ausrüstungen. Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze Anschaffung von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug (Stand-)Klimaanlagen, Bord-Kühlschränke, ergonomische Sitze, Standheizungen für Fahrerhäuser, zertifizierte Schlafliegensysteme z.b. Retarder, Rückfahrkamera, Achslastmessgerät u.ä. Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen lichttechnische Einrichtungen (Scheinwerfer, Schlussleuchten, Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer, Nummernschildbeleuchtungen, Seitenmarkierungsleuchten, ) und Leuchtmittel (Birnen, Dioden, ) sowie retroreflektierende Markierungen (Warnmarkierung gemäß ECE-R 48) Außenspiegelsysteme klappbare oder versenkbare Geländer, Haltegriffe, Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen sowie abnehmbare Absturzsicherungen für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen (gemäß 41 Abs.2 BGV D 29) Kennzeichnungs- und Warntafeln (Gefahrgut-, Abfalltransporte) geeignete Winterausrüstung (Schneeketten, Schneeschaufeln, Equipment zum Beseitigen gefährlicher Dachlasten) 8

9 de Minimis Anschaffung / Ersatzbeschaffung / Installation von Einrichtungen und Hilfsmitteln zur optimalen Ladungssicherung Fahrzeugwartung im Rahmen eines Wartungsvertrages z.b. Stirnwandverstärkungen oder Prallwände zum Schutz der Führerhausinsassen, Rungen, Zahnleisten, Lademulden, Zurrwinden, Zurrgurte, Ankerschienen, Sperr- oder Ladebalken, Zurrpunkte (fest oder beweglich), Befestigungsbeschläge für Container, Ladehölzer (Keile, Bretter, Kanthölzer), rutschhemmende Unter- und Zwischenlagen (RH-Matten), Ketten, Seile, Spannschlösser, Spindelspanner, Seil- und Kantenschoner, Füllmittel (z.b. Aufblaspolster, Schaumstoffpolster, ), Aufsatzbretter, Rungenverlängerungen, Ladegestelle, Planen und Netze. Förderung nur, wenn die Wartung zusätzlich (überobligatorisch) erfolgt. Anschaffung / Ersatzbeschaffung / Installation / Einrichtung / Anwenderschulung von Windleitkörpern Anschaffung / Ersatzbeschaffung / Installation für Partikelminderungssysteme Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme z.b. Ad Blue Lärm-/geräuscharme Reifen, Rollwiderstandsoptimierte Reifen Umweltgerechte Fahrzeugreinigung (Außenreinigung), umweltgerechtes Recycling, umweltgerechte Entsorgung von Fahrzeugkomponenten und Abfällen jeglicher Art (inkl. Reifen, Öle, Schmierstoffe, ) Technischen Fahrzeugüberwachung inkl. Prüfung Fahrtschreiber und Kontrollgeräte gemäß 57b StVZO Keine Förderung, soweit gesetzliche Verpflichtung besteht ( z.b. HU, AU). 9

10 de Minimis Personbezogene Maßnahmen Aufwendungen für Prämien an das Fahrpersonal für die Schadensfreiheit von Fahrzeug und Ladung, für wirtschaftliches Fahren, Sauberkeitsprämie Aufwendungen für Sicherheitsausstattung u. Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten Arbeitsschutz- und Sicherheitsbekleidung (Schuhe, Westen, Hosen, Jacken, Handschuhe, Brillen, Masken, ) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Gefahrgutfahrer Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten 10

11 de Minimis Maßnahmen zur Effizienzsteigerung Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Telematiksysteme keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung Förderung nur, soweit freiwillige bzw. überobligatorische Prüfungen durchgeführt werden Miete / Wartungskosten / Servicegebühren für Hard- und Software, sonstige Kosten für die Inanspruchnahme von Telematiklösungen Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen Anschaffung / Wartung / Miete / Nutzung / Anwenderschulung für die EDV-gestützte Anbindung an Kommunikationsplattformen / Informationssysteme für eine intelligente Transportlogistik Einkauf bei einer Börse, um Leerfahrten zu vermeiden Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungen Hinweis: Die jeweils genannten Maßnahmen (linke Spalte) sind abschließend! 11

12 de Minimis Wie hoch ist die Förderung? Max. Förderhöchstbetrag: je Unternehmen im Jahr Fördersatz je LKW ab 12 t. zgg: 600,- (d.h. max. 55 Fz. können zugrunde gelegt werden) Max. Fördersumme ergibt sich aus: Anzahl der zum Stichtag auf das Unternehmen zugelassenen (Halter, Eigentümer, Mieter) schweren Nutzfahrzeugen multipliziert mit dem Fördersatz von 600,- je zug. LKW formale Zulassung ist zumindest für 2009 nicht entscheidend 12

13 de Minimis Förderhöchstbeträge je Maßnahme: Fahrzeugbezogene Maßnahme: bis 2000,- je Maßnahme Personenbezogene Maßnahme: bis 800,- je Maßnahme Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: bis 1400,- je Maßnahme 13

14 Förderberechnung Beispiel: de Minimis Das Unternehmen Z ist Halter von 56 schweren Nutzfahrzeugen. Es plant folgende Maßnahmen:Fahrzeugbezogene Maßnahmen: 1 x Spoilernachrüstung (560 Euro), 5 x techn. Fahrzeugüberwachung (je 320 Euro), 2 x Partikelminderungssystem (je Euro) Personenbezogene Maßnahmen: 1 x Prämienmaßnahme (980 Euro), 5 x Schutzausrüstung (498 Euro), 2 x arbeitsmedizinische Untersuchung (je Euro) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: 1 x Prüfungskosten Unfallverhütung (780 Euro), 5 x Hard- u. Software zum digitalen EG-Kontrollgerät (je 156 Euro), 2 x umweltbezogene Beratung (je Euro) 14

15 1. Berechnung des maximalen Förderhöchstbetrages: 1.1 Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug Alle Beträge gem. 3.1 der Förderrichtlinie: gem. 6.2 der Förderrichtlinie: in EUR 56 x 600,00 EUR = , Maximaler Förderhöchstbetrag ohne Berücksichtigung bereits gewährter Beihilfen: , ,00 [entspricht 1.1 jedoch m ax ,00 EUR]: 1.3 Gewährte Beihilfen der beiden vergangenen Kalenderjahre: ,00 [Die Summe der De-minimis -Beihilfen des laufenden und der letzten beiden Steuerjahre darf EUR nicht überschreiten.] 1.4 Verbleibender Förderbetrag: , Maximaler Förderhöchstbetrag: ,00 15

16 2. Berechnung des konkreten Förderbetrages für das Unternehmen Z für: Kosten der fahrzeugbezogenen Maßnahme(n): lfd. Maßnahme Nr. (Gegenstand / Dienstleistung) vorauss. Nettokosten in EUR Anzahl Summen in EUR Maximum je Maßnahme: 2.000,00 * 1 technische Fahrzeugüberw achung 320, , ,00 2 Windleitkörper (Spoiler) 560, ,00 560,00 3 Partikelminderungssystem 2.400, , , Summe: 6.960,00 Summe: 6.160,00 Kosten der personenbezogenen Maßnahme(n): lfd. Maßnahme Nr. (Gegenstand / Dienstleistung) vorauss. Nettokosten in EUR Anzahl Summen in EUR Maximum je Maßnahme: 800,00 * 13 Prämienzahlungen 980, ,00 800,00 14 Schutzausrüstungen 498, , ,00 15 Arbeitsmedizinische Untersuchungen 1.500, , ,00 16

17 2.3 Kosten der Maßnahme(n) zur Effizienzsteigerung: lfd. Maßnahme Nr. (Gegenstand / Dienstleistung) vorauss. Nettokosten in EUR Anzahl Summen in EUR Maximum je Maßnahme: 1.400,00 * 16 Prüfungskosten (Unfallverhütung) 780, ,00 780,00 17 Hard- und Softw are zum digitalen Kontrollgerät 156, ,00 780,00 18 umw eltbezogene Beratung 1.800, , , Summe: 5.160,00 Sum m e: 4.360, Gesamtsumme: , ,00 [entspricht Teilsummen 2.1 bis 2.3] 3. Förderbetrag für das Unternehm en Z für 2009: ,00 [entspricht 2.4, jedoch m ax. 1.5] * Förderhöchstbetrag je Maßnahme nach Nr. 6.1 der Förderrichtlinie Die vorgenannten Ausgaben i. H. v Euro können mit Euro bezuschusst werden. 17

18 de Minimis Wie wird beantragt? Antragstellung muss schriftlich auf amtlichem Vordruck mit Unterschrift beim BAG erfolgen Maßnahmen, mit deren Durchführung hrung bereits vor Antragstellung begonnen wurde, sind nicht förderfähig also: erst beantragen, dann unterschreiben Antragsfrist 2009 ab 2010 bis 15. Okt. bis 31. MärzM 18

19 de Minimis Wann darf mit der Fördermaßnahme begonnen werden? Nach Antragseingang beim BAG (ohne Anspruch auf Förderung zu erlangen) Nach Bewilligung der Förderung 19

20 de Minimis Wann erfolgt die Auszahlung der Zuwendung? mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und Vorlage der Verwendungsnachweise (grundsätzlich in einer Summe) Verwendungsnachweis muß i.d.r. spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes beim BAG vorliegen 20

21 de Minimis Zweckbindungsfrist 1 Jahr nach Abschluss der Maßnahme (Veränderungen sind dem BAG mitzuteilen) 21

22 Aus- und Weiterbildung Wer wird gefördert? Die persönlichen Voraussetzungen sind für beide Programme identisch 22

23 Aus- und Weiterbildung Was wird gefördert? betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen spezifische Weiterbildungsmaßnahmen Ausbildung hat Vorrang vor Weiterbildung 23

24 Aus- und Weiterbildung Allgemeine Weiterbildung, z.b. Erwerb Fahrerlaubnis CE Qualifikation nach Berufskraftfahrerqualifik.Gesetz Ausbildung Gefahrgutfahrer, Staplerschein.. Schulung Ladungssicherung Schulung digitales Kontrollgerät Spezifische Weiterbildung, z.b. Anwenderschulung individueller auf ein Unternehmen zugeschnittener Software 24

25 Aus- und Weiterbildung Wie hoch ist die Förderung? max. 2. Mio. je Unternehmen 25

26 Aus- und Weiterbildung Maßnahme KMU Großuntern. Ausbildung 70% 60% Berufskraftf. allgemeine bis 70% bis 60% Weiterbildung spezifische bis 35% bis 25% Weiterbildung 26

27 Aus- und Weiterbildung Besonderheiten Großunternehmen Unternehmen muss darlegen, dass die Zuwendung einen Anreizeffekt hat (z.b. signifikante Zunahme der Ausbildungsverhältnisse) Besonderheiten KMU Nachweis der Eigenschaft weniger als 250 beschäftigten Personen und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. 27

28 Aus- und Weiterbildung Welche Kosten sind zuwendungsfähig? Beispiele: Personalkosten für Ausbilder bei internen Maßnahmen Seminargebühren Reisekosten Teilnehmern und Ausbilder Materialkosten (z.b. Schulungsunterlagen) Beratungsdienste 28

29 Aus- und Weiterbildung Wie wird beantragt? Antragstellung muss schriftlich auf amtlichem Vordruck mit Unterschrift beim BAG erfolgen Maßnahmen, mit deren Durchführung hrung bereits vor Antragstellung begonnen wurde, sind nicht förderff rderfähig also: erst beantragen, dann unterschreiben Antragsfrist 2009 ab 2010 bis 15. Okt. bis 31. MärzM 29

30 Aus- und Weiterbildung Antragsbearbeitung: erst mit Ablauf der Antragsfrist Mittel für de Minimis und Aus- und Weiterbildung sind haushaltsrechtlich deckungsfähig 30

31 Aus- und Weiterbildung Wann erfolgt die Auszahlung der Zuwendung? mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und Vorlage der Verwendungsnachweise (grundsätzlich in einer Summe) Verwendungsnachweis muß i.d.r. spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes beim BAG vorliegen 31

32 Aus- und Weiterbildung Ausbildung: die Auszahlung erfolgt auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen: 1. Teilbetrag: nach Ablauf der Probezeit, 2. und 3. Teilbetrag: nach 1. bzw. 2. Ausbildungsjahr, 4. Teilbetrag: nach dem Ende der Ausbildung und Vorlage des Verwendungsnachweises 32

33 Förderprogramme Informationen zu den Förderprogrammen unter / Antragsformulare unter 33

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