Merkblatt zu den Förderprogrammen für 2014 Sicherheit (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung Stand: September 2013
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- Arwed Bader
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1 Merkblatt zu den Förderprogrammen für 2014 Sicherheit (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung Stand: September 2013 Wer ist antragsberechtigt? Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen (zul. GM >12t / mautpflichtig) sind. Das antragstellende Unternehmen muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein. Für die Förderperiode 2014 werden nur Fahrzeuge berücksichtigt, die am auf das Unternehmen zugelassen sind. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Insolvenz, des öffentlichen Rechts, Unternehmen in Schwierigkeiten. Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung! Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhöhung der Sicherheit und des Umweltschutzes dienen und über die geforderten gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen (überobligatorisch), sowie Weiterbildungen und betriebliche Ausbildungen zum/zur Berufskraftfahrer / -in. Was sind förderfähige Maßnahmen? Maßnahmen zur Effizienzsteigerung - Hard- und Software für den digitalen Tachographen - Telematiksysteme - Hard- und Software von Kommunikationslösungen zur Anbindung des LKW an den Betrieb - Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen - Unternehmensberatung zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen Personenbezogene Maßnahmen - Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für das Fahr- und Ladepersonal, Disponenten - Arbeitsmed. und sicherheitstechn. Betreuung des Fahr-, Ladepersonals und Disponenten Fahrzeugbezogene Maßnahmen - Fahrerassistenzsysteme (ESP, Navigation u.a.) - Ergonomische Fahrerarbeitsplätze (Klimaanlage u.a.) - Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug - Einrichtungen zur optimalen Ladungssicherung - Fahrzeugwartung im Rahmen eines Wartungsvertrages (nur überobligatorisch) - Partikelminderungssysteme - Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme - Lärmarme und rollwiderstandsoptimierte Reifen Weiterbildungen - Maßnahmen nach dem BKrFQG (Weiterbildung / Grundqualifikation) - Führerschein C, CE / D, DE und Ausbildung Flurförderzeuge (Gabelstapler u.a.) - Allg. Weiterbildungen bzgl. der Güterbef. mit Kfzg. (DigiTacho, LaSi, wirtschaftl. Fahren u.a.) - Weiterbildungen für bestimmte Transportarten (Gefahrgut, Abfall, Möbel, Lebensmittel u.a.) - Kaufm. Weiterbildung mit Bezug zur Güterbeförderung mit Kfzg. - Beauftragtenqualifikation mit Abschlusszertifikat (QM, Umwelt-, Sicherheits-, Gefahrgutbeauftr.) - Weiterführende berufliche Qualifikation (Gepr. Kraftverkehrsmeister, gepr. Verkehrsfachwirt) - Keine speziellen Weiterbildungen. Ausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin
2 - 2 - Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Beihilfe. Je Maßnahme kann es nur eine Förderung geben. Förderprogramm Sicherheit (De-minimis) - Höchstförderung je Unternehmen: ,- pro Jahr (Höchstförderung bei 26 Fahrzeugen) - tatsächliche Förderung: Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge x 1.000,- - max. werden 90% der tatsächlich entstandenen Netto-Kosten gefördert, max ,- je Maßnahme - max. Förderung bei tatsächlich entstandenen Netto-Kosten von mind ,- Förderprogramm Weiterbildung - tatsächliche Förderung: Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge x 420,- - keine Begrenzung bei Anzahl der Fahrzeuge. Eigentümernachweis für alle Fahrzeuge notwendig - max. werden 70% der tatsächlich entstandenen Netto-Kosten gefördert - keine KMU: 360,- und 60% Förderung - zusätzlich wird eine Pauschale je TN/Tag von 40,- bzw. je TN/Übernachtung von 20,- gefördert - max. Förderung bei tatsächlich entstandenen Netto-Kosten von mind. 600,- pro Fahrzeug Förderprogramm Ausbildung - nur Ausbildungen zum/zur Berufskraftfahrer / -in - Ausbildungsvertrag darf erst nach Antragstellung unterschrieben werden! - Ausbildungsvertrag muss spätestens zwei Monate nach Zuwendungsbescheid unterschrieben werden! - Höchstförderung je Ausbildungsverhältnis: ,- (50% KMU, 43% für nicht KMU) - Auszahlung: Jahr 1 > ,-, Jahr 2 > ,-, Jahr 3 > ,- - Bei verkürzter Ausbildungszeit werden auch die Förderbeträge entsprechend reduziert. - Erstellung Verwendungsnachweis: zwischen Januar und März (aktuellen Gehaltsauszug als Nachweis) - letzter Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende inkl. Prüfungsnachweis Wie ist das Verfahren? Es gilt das Windhundverfahren. Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden. Förderanträge für 2014 können ab dem gestellt werden und müssen spätestens bis zum vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim BAG eingegangen sein. Förderanträge für Ausbildung können abweichend vom bis zum gestellt werden. Mit einer Maßnahme darf erst nach Antragstellung und frühestens am begonnen werden. Erst nach Abschluss der Maßnahmen und nach Überweisung des Rechnungsbetrages kann die Auszahlung der Fördergelder (Verwendungsnachweis) beantragt werden. Die Beauftragung und die Durchführung der Maßnahmen und die Bezahlung der Rechnungen müssen im Bewilligungszeitraum realisiert werden. Je Zuwendungsbescheid sind nicht mehr als zwei Teilverwendungsnachweise zulässig. Dabei muss der erste Teilverwendungsnachweis mindestens 50 Prozent des zugesagten Förderbetrags enthalten. Das Einreichen von mehr als zwei Verwendungsnachweisen ist nicht zulässig.
3 - 3 - Brauchen Sie Hilfe? Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Antrages, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir vermitteln gerne einen kompetenten Ansprechpartner mit jahrelangen Erfahrungen in "deminimis-antrags-verfahren". Welche Kosten fallen an? Antragstellung für 2014 De-minimis : pauschal 95,- Weiterbildung : pauschal 95,- Ausbildung : pauschal 95,- Verwendungsnachweis (VN) für 2013 bzw De-minimis : 50,- / Std. (max. 400,- ) Weiterbildung : 50,- / Std. (max. 400,- ) Ausbildung : 50,- / Std. (max. 400,- ) Anm.: Der Aufwand für die Erstellung der VN lässt sich im Vorfeld nur schwer schätzen. Entscheidend sind hierbei die Anzahl an Rechnungen mit allen notwendigen Angaben, korrekt ausgefüllten Teilnehmerlisten und die strukturierte Zusammenstellung aller Unterlagen. Bei der Durchführung von Weiterbildungen ist eine Anrechnung der Kosten möglich.
4 - 4 Daten zum Förderantrag Firmenname Straße + Hausnummer PLZ + Ort Nummer im Handelsreg. Name Ansprechpartner Telefonummer -Adresse Name der Bank BLZ Kontonummer IBAN BIC Anzahl der Fahrzeuge* Anzahl der Mitarbeiter** Jahresumsatz** Bilanzsumme** * Bitte berücksichtigen Sie alle Fahrzeuge, die am auf Ihr Unternehmen zugelassen sind. ** Bitte berücksichtigen sie auch Partner- und verbundene Unternehmen
5 - 5 - Checkliste für die Erstellung der Verwendungsnachweise (VN) 2013, für die Beantragung von Fördermitteln 2014 und für die Erstellung der Verwendungsnachweise (VN) Fahrzeugscheine* Wir benötigen für jedes Fahrzeug mit >12t zul. GM eine Kopie des Fahrzeugscheins, bei mehr als 10 Fahrzeugen benötigen wir eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde mit Stichtag für Antrag De-minimis 2014 Aktuelle Unternehmensdaten Angaben, ob es 2012/2013 weitere De-minimis Förderungen gegeben hat. Kopie der De-minimis-Bescheinigung 3. für Antrag Aus- und Weiterbildung 2014 Aktuelle Unternehmensdaten Für jede in 2014 geplante Weiterbildungs-Maßnahme: - Thema/Inhalt der Veranstaltung - Durchführungsort - Weiterbildungsträger - Anzahl der Teilnehmer - Dauer der Veranstaltung (Tage) - Seminargebühren Angaben zu geplanten Ausbildungsverhältnissen Hinweis: Planen Sie besser mehr Veranstaltungen, als zu wenig! 4. für Erstellung VN De-minimis 2013 bzw Kopie Bewilligungs-/Zuwendungsbescheid 2013 Kopie der Rechnungen mit Angabe von Bezahldatum und event. Skonto 5. für Erstellung VN Weiterbildung 2013 bzw Kopie Bewilligungs-/Zuwendungsbescheid 2013 Kopie der Rechnungen mit Angabe von Bezahldatum und event. Skonto Kopie der Teilnehmerlisten mit Unterschrift TN und Weiterbildungsträger * Als Halternachweis gilt der Fahrzeugschein. Bei 26 schweren Nutzfahrzeugen ist die maximale Fördersumme von ,- (De-minimis) erreicht. Für die Förderung der Weiterbildung können alle schweren Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden. Die Fahrzeuge müssen am auf das antragsberechtigte Unternehmen (führt GüKV durch bzw. EU-Lizenz) zugelassen sein (Unternehmen muss im Fahrzeugschein stehen).
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