De-Minimis 2011: Staatliche Förderung für den deutschen Güterverkehr

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1 De-Minimis 2011: Staatliche Förderung für den deutschen Güterverkehr Fahrzeugbezogene n Personenbezogene n n zur Effizienzsteigerung

2 Was bedeutet eigentlich De-Minimis? Was ist De-Minimis? De-Minimis ist ein Förderprogramm der Bundesregierung für Unternehmen, die gewerblichen Güterverkehr betreiben. Es dient der finanziellen Unterstützung deutscher Unternehmen im europäischen Wettbewerb und zum Ausgleich der Mautbelastung. Was genau wird gefördert? Im Rahmen des Förderprogramms werden n zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt gefördert. Diese n können fahrzeugbezogen, effizienzsteigernd oder personenbezogen sein. Näheres hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten. Was bedeutet das für mich? Die Antragsfrist zur Förderperiode 2011 beginnt am Nutzen Sie jetzt die Chance und modernisieren Sie Ihren Fuhrpark! Die Antragsfrist endet am Wie hoch ist die Förderung? Sie erhalten vom Staat für jeden Lkw, der zum auf Ihr Unternehmen zugelassen war. Verfügt Ihr Betrieb beispielsweise über acht Lkw, können Sie sich auf Fördergelder in Höhe von maximal freuen. Diesen Fördertopf können Sie mit n füllen. Generell erfolgt die Förderung von n durch Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. 10 % der Kosten gelten als Ihr Eigenanteil und müssen von Ihnen getragen werden. Förderfähig sind jedoch nur n, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Was muss ich tun, um die staatliche Förderung zu erhalten? Schritt 1: Den Antrag des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) vollständig ausfüllen und einschicken oder gleich online bearbeiten ( Wir empfehlen, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen. Denn erst nach Antragseingang beim BAG, frühestens aber ab , darf mit der Durchführung von n begonnen werden. Schritt 2: Das BAG bewilligt Ihre Fördermittel. Die Förderung erfolgt als Budgetzusage im Rahmen des maximalen Förderbetrags für Ihr Unternehmen. Schritt 3: Setzen Sie Ihre Fördermittel sinnvoll ein. Die konkreten n müssen erst später im Rahmen eines Verwendungsnachweises benannt und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Nach Erstellung und Zusendung des Verwendungsnachweises erhalten Sie Ihre Förderung. Worauf muss ich achten? Wurde die vor Antragsstellung begonnen, erlischt die Förderfähigkeit. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei Voraussetzung ist, dass Ihre Fahrzeuge vor dem in Deutschland zugelassen worden sind und ein Gesamtgewicht von mindestens zwölf Tonnen haben. Die Antragsfrist zur Förderperiode 2011 läuft vom und endet am Die Fördermittel sind auf maximal 350 Mio. begrenzt.

3 Fahrzeugbezogene n (Maximum: pro ) Lärm-/geräuscharme Reifen, rollwiderstandsoptimierte Reifen: Mit neuen Reifen spart der Spediteur doppelt: De-Minimis senkt die Anschaffungskosten der Reifen und durch moderne Reifentechnologien kann zusätzlich Kraftstoff eingespart werden. Die Gelegenheit ist also günstig, in der aktuellen Förderperiode Reifen zu erneuern. Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze: Stand-Klimaanlagen, Bord-Kühlschränke, ergonomische Sitze, Standheizungen für Fahrerhäuser, zertifizierte Schlafliegensysteme, fest eingebaute Freisprecheinrichtungen (nicht Mobilfunkgeräte selbst). Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen: Lichttechnische Einrichtungen wie Scheinwerfer, Schlussleuchten, Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer, Nummernschildbeleuchtung, Seitenmarkierungsleuchten und Leuchtmittel (Birnen, Dioden, ) sowie reflektierende Markierungen (Warnmarkierung gemäß ECE-R 48) Außenspiegelsysteme Klappbare oder versenkbare Geländer, Haltegriffe, Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen sowie abnehmbare Absturzsicherungen für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen Kennzeichnungs- und Warntafeln (Gefahrgut-, Abfalltransporte) Geeignete Winterausrüstung (Schneeketten, Schneeschaufeln, Equipment zum Beseitigen gefährlicher Dachlasten, Winterreifen) Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen: Navigationssysteme (inkl. Beschaffung/Update von Kartenmaterial), ESP, Spur- und Bremsassistenten, Abstandsregler, Front- und Rückfahrkamerasysteme. Anschaffung oder Ersatzbeschaffung von Fahrzeugausrüstungen wird nur gefördert, wenn es überobligatorische (gesetzlich nicht vorgeschriebene) Ausrüstung ist. Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Installation von Einrichtungen und Hilfsmitteln zur optimalen Ladungssicherung: z.b. Stirnwandverstärkungen oder Prallwände zum Schutz der Fahrerhausinsassen, Rungen, Zahnleisten, Lademulden, Zurrwinden, Zurrgurte, Ankerschienen, Sperr- oder Ladebalken, Zurrpunkte (fest oder beweglich), Befestigungsbeschläge für Container, Ladehölzer (Keile, Bretter, Kanthölzer), rutschhemmende Unter- und Zwischenlagen (RH-Matten), Ketten, Seile, Spannschlösser, Spindelspanner, Seil- und Kantenschoner Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Installation von Partikelminderungssystemen Anschaffung von überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug: z.b. Retarder, Rückfahrkameras, Achslastmessgeräte, Dachplanenhubvorrichtungen u. ä. Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Installation, Anwenderschulung von Windleitsystemen

4 Personenbezogene n und n zur Effizienzsteigerung Personenbezogene n (Maximum: pro ) De-Minimis fördert neben reinen Sachwerten auch innerbetriebliche Prämien an Mitarbeiter. Die Vorraussetzung dafür ist, dass die Prämien den Prinzipien Umwelt und Sicherheit folgen. Gefördert werden z.b. Prämien für besonders sparsame und sichere Fahrweise, Prämien für sicheres und unfallfreies Fahren, aber auch Prämien für saubere Fahrzeuge. Aufwendungen für Prämien an das Fahrpersonal: Für die Schadenfreiheit von Fahrzeug und Ladung, für wirtschaftliches Fahren sowie für Sauberkeit Aufwendungen für Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten: Arbeitsschutz- und Sicherheitsbekleidung (Schuhe, Westen, Hosen, Jacken, Handschuhe, Brillen, Masken, ) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Gefahrgutfahrer Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten n zur Effizienzsteigerung (Maximum: pro ) Telematiksysteme / Fleet Management-Systeme: Miete, Wartungskosten, Servicegebühren für Hard- und Software, sonstige Kosten für die Inanspruchnahme von Telematiklösungen (fahrzeugbezogene Komponenten sind als Fahrassistenzsystem förderfähig) Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachographen Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb

5 Rechenbeispiel Sie sind Halter von sechs schweren Lkw und stellen einen Förderantrag. Der Fördersatz pro Fahrzeug beträgt 2.000, was einen Förderhöchstbetrag von ergibt. Dieser errechnete Förderhöchstbetrag übersteigt nicht den absoluten Förderhöchstbetrag von pro Jahr. Wir gehen davon aus, dass Sie in den letzten beiden Steuerjahren keine De-Minimis-Beihilfen erhalten haben. Daher verbleibt der Betrag bei Sie reichen Ihren den Antrag korrekt ausgefüllt und fristgerecht beim BAG ein. Dieser wird genehmigt. Nun nehmen Sie folgende n an Ihren Fahrzeugen vor: KOSTEN FÜR FAHRZEUGBEZOGENE MAßNAHMEN (Max pro ) 1 Prüfung Fahrtschreiber und Kontrollgräte 300, , ,- 2 Stand-Klimaanlage 1.450, , ,- 3 Partikelminderungssystem 5.000, , ,- 4 Windleitkörper 260, ,- 936,- SUMME , ,- Für 1, 2 und 4 kann die in Höhe von 90 % ungekürzt erfolgen, da die Kosten für eine Einzelmaßnahme unterhalb des Förderhöchstbetrages von liegen. Die Kosten für 3 liegen mit über dem Förderhöchstbetrag. Die für 3 wird daher auf den Förderhöchstbetrag von gekürzt. KOSTEN FÜR PERSONENBEZOGENE MAßNAHMEN (Max pro ) 5 6 Prämien an die Fahrer/innen für wirtschaftliches Fahren Berufsbekleidung des Fahr- / Ladepersonals 200, , ,- 250, ,- 450,- SUMME 2.100, ,- Die für 5 kann ungekürzt erfolgen, da die Kosten für die Einzelnmaßnahme unterhalb des Förderhöchstbetrags von liegen. KOSTEN DER MAßNAHMEN ZUR EFFIZIENZSTEIGERUNG (Max pro ) 7 Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb 2.000, , ,- Die in Höhe von 90 % könnte grundsätzlich ungekürzt erfolgen, weil der Förderhöchstbetrag von nicht überschritten wird. Allerdings wird jetzt der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag von überschritten. Für die Förderung dieser verbleibt demnach ein Betrag von ( minus minus ). GESAMTSUMME , ,- Ihr Einsparpotential beträgt mehr als 80 % Aussagen über rechtliche, gesetzliche oder steuerliche Rahmenbedingungen galten bei Redaktionsschluss ( ) und beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Die Zusage über die Förderung obliegt alleine dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr).

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