Ausfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe

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1 Förderperiode 2017 Ausfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom in der Fassung vom 12. Dezember 2016 (nachfolgend Richtlinie De-minimis ). Ab dem stellt das Bundesamt für Güterverkehr neue Antragsformulare zur Verfügung. Diese gliedern sich zukünftig in die vier folgenden Vordrucke: 1. Erstantrag Teil A 2 Zur Beantragung einer Zuwendung als Unternehmen, die nach Nummer 3.3 der Richtlinie De-minimis i.v.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 als ein einziges Unternehmen gilt (Unternehmensverbund). Es sind alle förderfähigen Fahrzeuge aufzuführen und nachzuweisen (nähere Erläuterungen siehe Ziffer 4.3). 2. Folgeantrag Teil B Zur Beantragung von weiteren Zuwendungen (Fördergelder) bis zur Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Innerhalb der Antragsfrist können Sie bis zu vier Folgeanträge einreichen (nähere Erläuterungen finden Sie hier unter Ziffer 5). 3. Anlage 1 Zum Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde. 4. Anlage 2 Weitere Angaben bei mehr als zwei Unternehmensteilen des Verbundes, bei dem Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Hinweis: Die Antragstellung auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe sowie die Übermittlung des Kontrollformulars, der Anlagen und Nachweise zum Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Antragsportal des Bundesamtes eservice auf der Internetseite möglich. Die Übersendung der Anträge und der übrigen Unterlagen per , Post, Fax oder durch persönliches Erscheinen führt zur Ablehnung Ihres Antrags! Sofern Sie das elektronische Antragsportal des Bundesamtes erstmalig verwenden, müssen Sie auf der o. g. Internetseite zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Seite 1 von 14 Stand:

2 Andernfalls können Sie sich wie gewohnt mit den Ihnen bekannten Benutzerdaten anmelden. Eine ausführliche Bedienungsanleitung zum elektronischen Antragsverfahren können Sie nach der Anmeldung im eservice aufrufen. Nachdem Sie alle Dokumente übermittelt haben, wird Ihnen das Kontrollformular zur Verfügung gestellt. Damit Ihr Antrag rechtswirksam gestellt ist, muss das Kontrollformular unterschrieben über Ihr Benutzerkonto im Portal eservice über den Menüpunkt Kontrollformular übermitteln auf elektronischem Wege an das Bundesamt übermittelt werden. Wenn das unterschriebene Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach der elektronischen Antragstellung beim Bundesamt eingeht und Ihr Antrag vollständig und bescheidungsreif mit allen erforderlichen Anlagen vorliegt, ist für die Antragsfrist und damit die Reihung der Anträge (sog. Prioritätsprinzip ) das Datum der elektronischen Antragstellung maßgeblich. Weitere Informationen und Hinweise stehen Ihnen auch auf der Internetseite des Bundesamtes unter der Adresse zur Verfügung. Nachfolgend erhalten Sie für die einzelnen Abschnitte der neuen Antragsvordrucke eine Hilfestellung für das Ausfüllen: Geschäftszeichen (Gz.) Geben Sie - sofern bereits bekannt - das Geschäftszeichen des Bundesamtes an. Wenn Sie in den Vorjahren bereits einen Antrag im Förderprogramm De-minimis gestellt haben, geben Sie das Ihnen mitgeteilte Geschäftszeichen ohne die Ziffern nach der Raute (#) an. Der Antrag muss bis zum 02. Oktober 2017 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein. Gz.: /001#XXX (Bitte angeben, wenn bekannt) Ziffer 1. Antragsteller/in Tragen Sie die vollständige Firmen- oder Unternehmensbezeichnung einschließlich der Rechtsform ein. Bei einer Mehrzahl von Unternehmen, die nach Nummer 3.3 der Förderrichtlinie i.v.m. Art 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 als ein einziges Unternehmen gelten, muss das beherrschende Unternehmen Antragsteller/in sein. Liegt der Sitz des beherrschenden Unternehmens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist durch dieses ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges verbundenes - zuwendungsberechtigtes - Unternehmen, bei welchem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die Abwicklung des Zuwendungsverfahren zu benennen und zu bevollmächtigen. Soweit das Seite 2 von 14 Stand:

3 Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, geben Sie das zuständige Registergericht und die Registernummer an. Der Antragsteller bleibt das beherrschende Unternehmen (Mutterunternehmen). Änderungen von Unternehmensdaten (Unternehmenssitz, Ansprechpartner/in im Unternehmen oder die Kommunikationsverbindung) teilen Sie dies umgehend mit. Zur Vereinfachung stellt das Bundesamt für Güterverkehr ein entsprechendes Formular Änderungsmitteilung zur Verfügung. [Verlinkung zu der Änderungsmitteilung] Der Begriff ein einziges Unternehmen bezieht für die Zwecke dieser Verordnung alle Unternehmen mit ein, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzurufen; ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein anderes Unternehmen oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer dieser Beziehungen im Sinne von Satz 1 stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet. Bitte beachten Sie, dass eine natürliche Person nicht Antragsteller für einen verbundenen Unternehmensteil sein kann. In diesem Fall muss das Tochterunternehmen selbst den Antrag stellen. Seite 3 von 14 Stand:

4 Ansprechpartner/in Hier tragen Sie bitte für Rückfragen den Ansprechpartner/in aus dem Unternehmen ein. Name Vorname Frau Herr Schulze Renate Telefon 0221/ Bankverbindung (Antragsteller/in) Erfassen Sie die korrekte und vollständige Bankverbindung des antragstellenden Unternehmens. Soweit ein antragstellendes Mutterunternehmen seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, sind die Bankdaten des bevollmächtigten Tochterunternehmen mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Sollte sich diese vor Überweisung des Zuwendungsbetrages ändern, teilen Sie dies in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich dem Bundesamt mit. [Verlinkung zu der Änderungsmitteilung] Bankverbindung (Antragsteller/in) Kreditinstitut Musterbank IBAN DE Soweit ein antragstellendes Mutterunternehmen seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, sind die Bankdaten des bevollmächtigten Tochterunternehmens mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. BIC MUBADEKIZ12 Ziffer 2. Antragsberechtigung gemäß Nummer der Richtlinie De-minimis Hier erklären Sie, dass Sie ein beherrschendes Unternehmen (Mutterunternehmen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sind oder dass Sie ein beherrschendes Unternehmen (Mutterunternehmen) mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind und Sie daher ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und zuwendungsberechtigten Unternehmensteil des Verbundes, bei dem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens, bevollmächtigen Sie zu vertreten. Unternehmensteile (Tochterunternehmen) sind nicht antragsberechtigt. Eine schriftliche Vollmachtsurkunde ist nur auf Anfrage durch das Bundesamt für Güterverkehr vorzulegen. 2. Antragsberechtigung gemäß Nummer der Richtlinie De-minimis Seite 4 von 14 Stand:

5 Ich bin/wir sind ein beherrschendes Unternehmen i.s.v. Nummer 3.3 der Richtlinie De-minimis ( Mutterunternehmen ) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und bevollmächtige/n daher das nachfolgende in der Bundesrepublik Deutschland ansässige verbundene - zuwendungsberechtigte - Unternehmen, bei welchem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, mich/uns für die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens zu vertreten: Unternehmensbezeichnung: Anschrift (Straße/Nr.): PLZ: Ort: Ziffer 3. Angaben zum/zu Unternehmensteil/en des Verbundes welches/welche die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie De-minimis erfüllen muss/müssen Kreuzen Sie hier bitte an, an welchem(n)durchführungsort(en) Sie Maßnahmen durchführen möchten. Durchführungsort(e) können der/die sein. Antragsteller/in (Mutterunternehmen), Antragsteller/in (Mutterunternehmen) und Unternehmensteil/e des Verbundes, Unternehmensteil/e des Verbundes Sämtliche Maßnahmen sollen a) ausschließlich beim Antragsteller selbst durchgeführt werden ( Mutterunternehmen ) b) beim Antragsteller selbst und dem/den ab Ziffer bzw. in der Anlage 2 benannten Unternehmensteil/en des Verbundes umgesetzt werden c) ausschließlich bei dem/den ab Ziffer bzw. in der Anlage 2 benannten Unternehmensteil/en des Verbundes umgesetzt werden Ziffer 4. Zuwendungsberechtigung Ziffer 4.1 Nachweis über die Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Als Antragssteller/in (Mutterunternehmen) müssen Sie einen Nachweis über die Zuwendungsberechtigung erbringen. Dies gilt auch bei dem/den Unternehmensteil/en des Verbundes (Tochterunternehmen), bei denen geplante Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Zuwendungsberechtigt bedeutet, das Sie als Antragsteller/in (Mutterunternehmen) und/oder Unternehmensteil/e des Verbundes zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge sind. Als antragstellendes Mutterunternehmen betreiben Sie entweder gewerblichen Güterkraftverkehr nach 1 Abs. 1 GüKG. Kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die Seite 5 von 14 Stand:

6 Nummer Ihrer Lizenz bzw. Erlaubnisurkunde sowie das jeweilige Datum der Erteilung und die Dauer der Gültigkeit an) oder führen Werkverkehr nach 1 Abs. 2 GüKG durch. Kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die zuständige Außenstelle des Bundesamtes sowie das Datum der Anmeldung an. Führen Sie sowohl gewerblichen Güterkraftverkehr als auch Werkverkehr durch, so sind alle Felder entsprechend zu füllen. Betreiben Sie als antragstellende Mutterunternehmen selbst keinen Güterkraftverkehr und führen keinen Werkverkehr durch, so machen Sie in der vorstehenden Tabelle keine Angaben und tätigen weitere Angaben unter Nummer Unter Nummer und sind Angaben zum Nachweis der Zuwendungsberechtigung für das/die Unternehmensteil/e eines Verbundes anzugeben. Bei mehr als zwei Unternehmensteilen des Verbundes verwenden Sie bitte die Anlage 2. Unvollständige Angaben führen zu keiner Berücksichtigung bei der Ermittlung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages (Zuwendung). Seite 6 von 14 Stand:

7 Betreiben sowohl Sie als antragstellendes Mutterunternehmen als auch ein/mehrere Unternehmensteile (Tochterunternehmen) Güterkraftverkehr oder führen Werkverkehr durch, so achten Sie darauf, dass Sie sowohl unter 4.1 als auch unter Angaben getätigt haben. Ziffer 4.2 Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwertes Für die Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwertes sind alle Unternehmensteile des Verbundes zu berücksichtigen, d.h. auch die Unternehmensteile die Güterkraftverkehr betreiben, für die im aktuellen Antrag keine Maßnahmen beantragt werden, die aber im aktuellen Steuerjahr und/oder in den beiden vorangegangenen Steuerjahren eine De-minimis -Beihilfe erhalten haben. Bitte kreuzen Sie das entsprechende Feld an. Ziffer 4.3 Angaben zu den schweren Nutzfahrzeugen Für die Ermittlung Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages berücksichtigt das Bundesamt für Güterverkehr ausschließlich schwere Nutzfahrzeuge, - die am 15. September 2016 oder am 01. Dezember 2016 auf Ihr Unternehmen/Sie als Halter in der Seite 7 von 14 Stand:

8 Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind und/ oder - die am 15. September 2016 oder am 01. Dezember 2016 zwar auf einen anderen als Halter in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, aber in Ihrem Eigentum/ im Eigentum Ihres Unternehmens stehen und - die mit Ihrem Erstantrag Teil A 2 in geeigneter Form nachgewiesen werden. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Folgeantrag Teil B keine Möglichkeit haben, weitere förderfähige schwere Nutzfahrzeuge zu beantragen. Sie müssen für alle Fahrzeuge einen der beiden Stichtage, also den gleichen Stichtag, wählen. Bitte kreuzen Sie hierzu eine der beiden alternativen Felder an: Der dem Erstantrag Teil A 2 beizufügende Nachweis ist wie folgt zu erbringen: Wenn Sie/ Ihr Unternehmen der eingetragene Halter der schweren Nutzfahrzeuge sind/ist: Entweder - Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive evtl. vorhandener Beiblätter bzw. Anlagen Hinweise: - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht anerkannt. - Kontrollieren Sie die Lesbarkeit (Qualität) und die Vollständigkeit der elektronischen Kopien. - Der eingetragene Halter und die unter Ziffer 1. Antragsteller/in gemachte Angaben müssen formal übereinstimmen. Insbesondere Umfirmierungen und Rechtsformwechsel müssen bereits korrigiert sein. Besteht keine Übereinstimmung fügen Sie bitte Eigentumsnachweise bei (s.u.). oder - Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde Hinweise: - Benutzen Sie vorzugsweise den Vordruck Anlage 1 zu dem Erstantrag Teil A2 Fahrzeugaufstellung und nachweise [Verlinkung zu der Anlage 1 einpflegen], füllen Sie diesen vollständig aus und lassen Sie sich diesen von der Straßenverkehrsbehörde durch Unterschrift/ Stempel bestätigen Seite 8 von 14 Stand:

9 Für die Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde steht Ihnen die Anlage 1 zu dem Erstantrag Teil A 2 Fahrzeugaufstellung und nachweise unter den folgenden Link zur Verfügung:[Verlinkung zu der Anlage 1 einpflegen]. Bei mehreren Durchführungsorten (Antragsteller/in - Mutterunternehmen- und Unternehmensteil/e des Verbundes) ist jeweils eine Bestätigung der zuständigen Zulassungsstelle beizufügen. Füllen Sie in jedem Fall die Anlage 1 vollständig aus. In dieser Anlage können Sie bis zu 22 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge eintragen. Lfd. Nr. LKW-Kennzeichen (Feld A*) Eingetragener Halter*** Antragsteller/in (Feld C 1.1 und ggf. C 1.2*) Fahrzeugart (Feld 5*) zgg** in Tonnen (Feld F.2*) 1 K-KK 121 Reinhard Wendel Transport GmbH Sattelzugmaschine 18,00 2 K-KK 122 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW ATL 40,00 3 K-KK 123 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW Kipper 32,00 4 K-KK 124 Reinhard Wendel Transport GmbH Transporter 7,5 - Sollten Sie eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde einreichen wollen, ohne den Vordruck Anlage 1 zu benutzten, achten Sie darauf, dass folgende Angaben enthalten sind: (amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, der eingetragene Halter, die Art des Fahrzeugs (hier Feld 5 der Zulassungsbescheinigung Teil I abschreiben), das zulässige Gesamtgewicht in Tonnen und die Zulassung zu einem der beiden Stichtage. Wenn Sie/Ihr (Mutterunternehmen und Unternehmensteil/e) nicht Halter, aber Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen sind/ist: - die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder eine Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde (s.o.) und - eine aktuelle Aufstellung zum Anlagevermögen (im Anlagevermögen aufgeführte gemietete, geleaste oder gepachtete Fahrzeuge sind nicht förderfähig) oder - die Kaufvertragsurkunde oder - eine vergleichbare und geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse Kreuzen Sie im Antrag bitte an, welche Nachweise Sie Ihrem Erstantrag Teil A 2 beifügen: Seite 9 von 14 Stand:

10 Aus den vorgelegten Nachweisen muss ersichtlich sein: das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs; das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs; die Art des Fahrzeugs; der Tag der Zulassung; der Fahrzeughalter. Ziffer 5. Fördermaßnahmen Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt als Budgetzusage auf Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages (oder eines Teiles davon) bis zur Grenze des absoluten Förderhöchstbetrages in Höhe von Euro. Die bewilligte Zuwendung kann innerhalb des Bewilligungszeitraumes flexibel und nach Bedürfnis für Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung (Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie De-minimis ) eingesetzt werden. Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen basierend auf Kaufverträgen/einmaligen Beratungsverträgen sind ab Antragstellung bis spätestens innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums (fünf Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheides) durchzuführen. Maßnahmen basierend auf längerfristigen Verträgen (Miete/ Leasing/ längerfristige Beratungsverträge) sind bis spätestens fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides abzuschließen. Bereits abgeschlossene längerfristige Verträge können gefördert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anschlussförderung bestehen. Dabei können Sie zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen: Entweder Sie beantragen eine Zuwendung in voller Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages oder Sie beantragen eine teilweise Zuwendung in einer bestimmten Höhe (80 % der Nettoausgaben) und behalten sich die Beantragung weiterer Zuwendungen (bis zur Ausschöpfung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages) für spätere Folgeanträge vor. Sollten die im Erstantrag beantragten und mit Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendungen aufgebraucht worden sein und der Förderhöchstbetrag ist noch nicht ausgeschöpft worden, so können weitere Folgeanträge Teil B gestellt werden. Seite 10 von 14 Stand:

11 Die Beantragung lediglich eines Teilbetrages im Erstantrag und die sich daraus ergebende Möglichkeit weitere Mittel mit Folgenanträgen (Teil B) zu beantragen, ist dann vorteilhaft, wenn Sie verschiedene Bewilligungszeiträume (jeweils fünf Monate nach Zugang eines Zuwendungsbescheides) zur Durchführung Ihrer Maßnahmen benötigen. Beabsichtigen Sie alle von Ihnen geplanten Maßnahmen zeitnah (spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides zum Erstantrag) durchzuführen, so bietet es sich an mit dem Erstantrag den unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag zu beantragen. Hinweis: Wenn Sie den unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag beantragen, wird dieser für Sie bis zur vollständigen Abrechnung, Ihrer Erklärung, dass Sie die Ihnen bewilligte Zuwendung nicht vollständig im Bewilligungszeitraum verbrauchen können, oder zum Ablauf der Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise für Sie gebunden. Die Bewilligung einer weiteren Zuwendung aufgrund eines Folgeantrages kommt nur in Betracht, wenn Ihnen Ihr unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag noch nicht in voller Höhe bewilligt wurde oder Sie bereits auf einen Teil der Ihnen bewilligten Zuwendung verzichtet haben oder die Fristen zur Vorlage des Verwendungsnachweises abgelaufen sind und Sie die bewilligte Zuwendung nicht in voller Höhe abgerechnet haben. Bei der Beantragung eines konkreten Betrages sind 80 % der Nettoausgaben anzugeben, die Sie planen auszugeben. Dies entspricht der Summe, die Ihnen bewilligt wird. Planen Sie die Durchführung von Maßnahmen nach Nummer 1.9 gilt abweichend, dass nicht 80 % der Nettoausgaben, sondern 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben könnten Sie anhand des Reifenrechners ermitteln. Ziffer 6. Erklärungen zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe) Die Erklärung dient zur Auskunft über alle erhaltenen De-minimis -Beihilfen, die Ihrem Unternehmen Mutterunternehmen und Unternehmensteil/en des Verbundes - im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren bewilligt (unter 6.2.1) und beantragt (unter 6.2.2) wurden. Unter geben Sie alle auch die durch das Bundesamt für Güterverkehr Ihrem Unternehmen Mutterunternehmen und Unternehmensteil/en des Verbundes in den Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 bewilligten De-minimis -Beihilfen an. Eine De-minimis - Beihilfe wird zu dem Zeitpunkt bewilligt, zu dem das Unternehmen nach deutschem Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt, unabhängig davon, wann die De-minimis -Beihilfe tatsächlich Seite 11 von 14 Stand:

12 ausgezahlt wird. Die Beihilfe des Bundesamtes für Güterverkehr im Förderprogramm De-minimis wird durch den Zuwendungsbescheid bewilligt. Die bewilligten Beihilfen können Sie der durch den Beihilfegeber erstellten De-minimis -Bescheinigung entnehmen.. Unter geben Sie bitte an, dass Ihr Unternehmen Mutterunternehmen und Unternehmensteil/e des Verbundes - im laufenden Steuerjahr 2017 sowie in den vorangegangenen Steuerjahren 2015 und 2016 über die hier beantragte De-minimis -Beihilfe hinaus entweder keine weiteren De-minimis -Beihilfen beantragt hat oder die nachstehend aufgeführten De-minimis -Beihilfen auch die De-minimis - Beihilfen beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt hat, die noch nicht bewilligt wurde/n. Die notwendigen Angaben vermerken Sie bitte in der nachfolgenden Tabelle. Seite 12 von 14 Stand:

13 Ziffer 7. Erklärungen Lesen Sie sorgfältig die Erklärungen im Antragsvordruck. Ziffer 8. Bevollmächtigung Geben Sie bitte an, ob der Antrag von dem antragstellenden Unternehmen selbst oder einem bevollmächtigten Dritten im eservice-portal des Bundesamtes eingestellt wird. Liegt der Sitz des beherrschenden Unternehmens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist durch dieses ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges verbundenes - zuwendungsberechtigtes - Unternehmen, bei welchem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die Abwicklung des Zuwendungsverfahren zu benennen und zu bevollmächtigen. Eine schriftliche Vollmachtsurkunde ist nur auf Anfrage durch das Bundesamt für Güterverkehr vorzulegen. Ziffer 9. Unterschrift Vergessen Sie nicht das Kontrollformular zu unterschreiben und mit dem Firmenstempel versehen. Im Anschluss ist das Kontrollformular über das elektronische Antragsportal an die Bewilligungsbehörde zu übermitteln. Anlagen Seite 13 von 14 Stand:

14 Für die beigefügten Anlagen kreuzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Felder an. Bitte fügen Sie sämtliche notwendige Anlagen vollständig dem Antragsvordruck bei! Seite 14 von 14 Stand:

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