Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses

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1 Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Bitte vor dem Ausfüllen sorgfältig lesen!!! Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem roten Antrag!!! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Westerman / Frau Wiertzema Telefon: Telefax: international@emden.ihk.de Allgemeine Hinweise: Ein Ursprungszeugnis dient weltweit als Nachweis für den Ursprung einer Ware in dem darin bezeichneten Land. In Deutschland werden Ursprungszeugnisse (UZ) von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Zur Ausstellung von UZ dürfen nur die gemäß EWG-Ursprungsverordnung Nr. 553/81 vom vorgeschriebenen Formulare verwendet werden (erhältlich bei Formularverlagen oder in geringer Stückzahl auch bei Ihrer IHK). Das UZ besteht aus mindestens 2, höchstens 3 Teilen: 1. Original auf fälschungssicherem Papier 2. Antrag auf Ausstellung auf rosaroten Papier 3. Durchschrift/en (Kopie/n) auf gelben Papier Je nach Bestimmungsland in unterschiedlicher Anzahl oder auch gar nicht erforderlich. (Die IHK gibt entsprechend Auskunft.) 1

2 Feld 1: Absender Der Absender muss im Bezirk der IHK Emden ansässig sein. Im Handelsregister eingetragene Firmen müssen ihren Firmennamen laut HR- Eintragung verwenden, andere Absender geben ihren Vor- und Zunamen an. Die vollständige Anschrift ist in jedem Fall erforderlich. Feld 2: Empfänger Name und Anschrift des Empfängers der Waren (einschließlich Länderangabe: z. B. Polen, F, GB) Sollte die Adresse nicht bekannt sein kann ersatzweise an Order (bzw. engl.: to order ) + Bestimmungsland eingetragen werden. Feld 3: Ursprungsland Es ist/sind das Land/die Länder anzugeben, in dem die im Feld 6 bezeichneten Waren ihren Ursprung haben. Es sind die offiziellen Länderbezeichnungen zu verwenden, keine Abkürzungen wie z.b. BRD, USA, GB... Bei Waren, die ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft haben, sollte dieser Zusatz ergänzend hinzugefügt werden. Beispiel: Bundesrepublik Deutschland (Europäische Gemeinschaft) Reicht der Platz in Feld 3 nicht aus, wird hier der Vermerk siehe Feld 6 eingetragen und die Ursprungsländer werden dort den entsprechenden Waren zugeordnet. Sind an der Produktion einer Ware mehrere Länder beteiligt, so gilt das Land als Ursprungsland, in dem die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Auskünfte in Einzelfällen erteilt Ihre IHK. Feld 4: Angaben über die Beförderung Ausfüllen freigestellt. Angaben über die Transportart (z. B. Luftfracht, Bahn) und das Transportmittel (z. B. LKW, OL-HK 1234; Güterzug, Waggonnr. 1234) sind nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtern aber erfahrungsgemäß die Abwicklung. 2

3 Feld 5: Bemerkungen Ausfüllen freigestellt. Es können z. B. Hinweise auf ein Akkreditiv oder eine Importlizenz eingetragen werden. Feld 6: Lfd. Nr., Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung a) Laufende Nummern sind immer dann erforderlich, wenn im UZ verschiedene Warenarten aufgeführt werden. b) Anzahl und Art der Packstücke sowie deren Markierung (Zeichen u. Nr.); bei unverpackten Waren sollte deren Stückzahl oder z.b. bei Massengütern lose geschüttet eingetragen werden. c) Warenbezeichnung: Die Waren müssen nach dem Handelsbrauch so genau bezeichnet werden, dass sie jederzeit identifiziert werden können. Phantasiebezeichnungen, Markennamen und Artikelnummern dürfen nur zusammen mit einer allgemein verständlichen Warenbezeichnung verwendet werden. Feld 7: Menge Angabe der Menge in KG (brutto oder netto), Stückzahl, Liter oder anderen Mengeneinheiten. Feld 8 - auf dem Original und auf den gelben Durchschriften (Kopien) Hier ist von der Firma nichts einzutragen. Das Ursprungszeugnis würde dadurch sofort ungültig werden. Dieser Platz ist für den Stempel und die Unterschrift der IHK reserviert. 3

4 Feld 8 - auf dem roten Antrag: 1. Es ist anzukreuzen, wo die Waren aus Feld 6 hergestellt wurden: entweder im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Betrieb. Trifft beides zu, sind beide Kästchen anzukreuzen. Sind alle Waren im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt worden, kann die IHK diesen Ursprung in der Regel aufgrund ihrer Kenntnis vom Produktionsprogramm des Antragstellers bestätigen. Wurden die Waren in einem anderen Betrieb hergestellt, muss der Antragsteller Unterlagen beifügen, aus denen sich zweifelsfrei der Ursprung der Waren ergibt. Geeignete Unterlagen dafür können sein: - von inländischen Herstellern ausgestellte Rechnungen, Lieferscheine, sofern sie erkennen lassen, dass die Waren in deren eigenen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wurden, Lieferantenerklärung nach EG-Verordnung 1207/2001(Lieferantenerklärungen mit EUR-MED-Zusatz kumuliert mit... dürfen als Ur sprungsnachweis nicht anerkannt werden), Ursprungszeugnisse anderer deutscher Industrie und Handelskammern - für die Bestätigung eines EG-Ursprungs: Lieferantenerklärung nach EG-Verordnung 1207/2001(Lieferantenerklärungen mit EUR- MED-Zusatz kumuliert mit... dürfen als Ursprungsnachweis nicht anerkannt werden), Ursprungszeugnisse - ausgestellt von Industrie- und Handelskammern in der EG - für die Bestätigung eines ausländischen Ursprungs (Drittland): Ursprungszeugnisse von einer in dem betreffenden Land besonders zugelassenen Stelle, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen auf der Rechnung, Ursprungszeugnis Formblatt A, Rechnungen, Lieferscheine oder dergl., wenn darauf der Ursprung durch eine besonders zugelassene ausländische Stelle bestätigt wurde 2. unten rechts auf dem Antrag muss der Antragsteller seine rechtsverbindliche Unterschrift abgeben. Hierfür kommen nur Personen in Frage, die gegenüber der IHK eine generelle Erklärung abgegeben und ihre Unterschrift bei der IHK hinterlegt haben ( Formblatt für Unterschriftsproben bei der IHK erhältlich). 4

5 WICHTIG: Das Ursprungszeugnis darf auf der Vorderseite nur die vorstehend genannten Angaben enthalten. Vor allem in arabischen Ländern werden häufig besondere Erklärungen auf Ursprungszeugnissen verlangt. Diese Erklärungen dürfen nur auf den Rückseiten, mit Firmenstempel und Unterschrift versehen, aufgenommen werden. Akkreditive sind im Vorfeld entsprechend zu prüfen. Nicht beglaubigt werden: Black-List-Erklärungen Bestätigungen, dass kein israelischer Hafen angelaufen wird Bestätigungen, dass der Transport nicht mit israelischen Transportmitteln erfolgt Davidstern-Erklärungen Erklärungen über Marken und Symbole Erklärungen über Kapital und Arbeit Fragebogen Erklärungen im Zusammenhang mit Boykottmaßnahmen Das Ursprungszeugnis ist sorgfältig, möglichst in Maschinenschrift auszufüllen! Streichungen und Korrekturen sind zu vermeiden! Stand: 08/2011 5

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