Merk blatt. Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
|
|
- Magdalena Brodbeck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merk blatt Ursprungszeugnis (UZ) Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sollte nur dann beantragt werden, wenn die Importvorschriften des Empfangslandes oder der Kunde dies fordern. Grundlage für die Ermittlung des handelspolitischen/nichtpräferenziellen Ursprungs ist das Zollrecht der Europäischen Union. Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 60 I Zollkodex der Union). Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde oder diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art. 60 II Zollkodex der Union). Das Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller seinen Sitz oder eine Betriebsstätte oder, falls er kein Gewerbe betreibt, seinen Wohnsitz im jeweiligen IHK-Bezirk hat, oder wenn die örtlich oder sachlich zuständige IHK der Ausstellung zustimmt. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein. Es ist das in der Europäischen Union vorgeschriebene Formular zu verwenden. Die bisherigen Vordrucke mit der Angabe Europäische Gemeinschaft dürfen bis zum weiter verwendet werden. Das Ursprungszeugnis besteht aus einem Original, dem roten Antrag auf Ausstellung und falls erforderlich gelben Durchschriften. Die Vordrucke sind bei der IHK Kassel-Marburg erhältlich (Anmerkung: Die gelben Durchschriften liegen dem Ursprungszeugnis nicht automatisch bei, sondern müssen gesondert gekauft werden). Jedes Ursprungszeugnis trägt eine Seriennummer (z.b. L ). Bei Verwendung von gelben Durchschriften ist diese in das entsprechende Leerfeld zu übernehmen. Durchschriften sind erforderlich, wenn ein Ursprungszeugnis in mehrfacher Ausfertigung verlangt wird; Fotokopien sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie: die Hinweise auf der Vorder- und Rückseite des Antrags Akkreditive (L/C) enthalten oftmals Vorschriften, die in dieser Form nicht erfüllt werden können, da die geforderten Angaben nicht im UZ stehen dürfen der Ursprung der Waren ist immer nachzuweisen nachträgliche Änderungen und Ergänzungen ohne Zustimmung der IHK sind Urkundenfälschungen derjenige, der den Antrag auf Ausstellung eines UZ unterschreibt, haftet für die Richtigkeit der Angaben Ursprungszeugnisse dürfen nur ausgestellt werden, wenn das vorgeschriebene Formular richtig ausgefüllt worden ist und alle Angaben und/oder Nachweise korrekt sind das Ursprungszeugnis muss maschinenschriftlich ausgefüllt sein Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
2 Hinweise zum Ausfüllen: Radierungen und Übermalungen sind nicht zulässig. Leerräume sind zu entwerten. Feld 1 Der Name des Unternehmens gemäß Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung und die Anschrift sind vollständig anzugeben. Bei Kleingewerbetreibenden und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist der ausgeschriebene Vor- und Zuname gemäß Gewerbeanmeldung erforderlich. Fantasienamen sind nicht zulässig. Abweichungen sind auch im Rahmen von Akkreditiven nur sehr eingeschränkt möglich. ACHTUNG: Der Zusatz Manufacturer/Producer ist nicht zulässig, da es sich hierbei um eine versteckte Herstellererklärung handelt. Die Angabe ist nur auf der Rückseite möglich. Feld 2 Hier ist entweder die vollständige Adresse des Empfängers oder wenn dieser nicht bekannt ist die Angabe an Order und das Bestimmungsland anzugeben. Feld 3 Hier wird das Ursprungsland der Ware angegeben. Auf die richtige offizielle Bezeichnung der Staaten ist zu achten. Nicht zulässig sind z. B. BRD, EWG, Europa, England, Holland, Südkorea, Tschechei, China ACHTUNG: Für Waren mit EU-Ursprung ist grundsätzlich die Bezeichnung Europäische Union zu verwenden. Für Waren, die ihren Ursprung in einem Mitgliedstaat der EU haben, wird die Bezeichnung des betreffenden Landes mit dem Zusatz Europäische Union eingetragen. Der Antragsteller des UZ muss, soweit er nicht Hersteller der Ware ist, einen Nachweis über das angegebene Ursprungsland beifügen. Mögliche Ursprungsnachweise sind: (Langzeit-) Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung (Langzeit-) Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Union (VO (EU) 2015/2447) Ursprungszeugnisse anderer IHKs Ursprungszeugnisse Form A EUR 1 inländische Herstellerrechnungen mit Ursprungsangabe Was im Einzelfall als Nachweis anerkannt werden kann, sprechen Sie mit der IHK ab. Falls keine ausreichenden Nachweise beigebracht werden können, muss die IHK die Ausstellung des UZ ablehnen. Die Ursprungsländer müssen immer den Waren zugeordnet werden. Bei mehreren Ursprungsländern können diese in Feld 6 getrennt für jede dort aufgeführte Ware angegeben werden. In Feld 3 ist dann siehe Feld 6 zu vermerken. Die Ursprungsangaben müssen immer auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses erfolgen. Seite 2 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
3 Nicht zulässig ist die Angabe European origin. Auch dann nicht, wenn sie in einem Akkreditiv gefordert wird. Dies gilt für die Vorder- sowie für die Rückseite des Ursprungszeugnisses. Feld 4 Auf die Beförderungsart (z.b. LKW, See-, Luftfracht) sollte hingewiesen werden. Feld 5 Hier kann eingetragen werden: Importlizenznummer Auftrags- oder Rechnungsnummern Akkreditivnummer Feld 6 Aufzuführen sind Anzahl und Art der Packstücke (1 Karton, 2 Paletten, lose, unverpackt etc.) und wichtig die Warenbezeichnung. Die Ursprungsangabe in der Markierung der Packstücke muss mit dem tatsächlichen Ursprung übereinstimmen. Bei mehreren Warenarten und/oder Ursprungsländern erfolgt eine Unterteilung in laufende Nummern (siehe Muster). Artikelnummern, Typ oder Seriennummern, die zur Ware gehören können ebenfalls eingetragen werden. Nicht zulässig ist eine versteckte Herstellerangabe in der Markierung. Die Warenbeschreibung muss grundsätzlich der handelsüblichen Warenbezeichnung entsprechen. Fantasiebezeichnungen und Markennamen dürfen nur zusätzlich angegeben werden. Bei umfangreichen Warensendungen kann anstelle eines mehrseitigen Ursprungszeugnisses ein handelsüblicher Sammelbegriff verwendet werden, mit dem Hinweis gemäß beigefügter Rechnung Nr. vom oder Packliste. Falls auf weitere Handelsdokumente, wie Rechnungen, Packlisten oder Bestellungen Bezug genommen wird, müssen diese bei der Antragstellung grundsätzlich vorgelegt werden. Dasselbe gilt für spezifische Akkreditivtexte oder Akkreditivbedingungen. Die Angabe Made in Germany gilt als Herstellererklärung und ist nur als Teil der Warenmarkierung zulässig. ACHTUNG: Es ist nicht zulässig, auf der Vorderseite eine Zolltarifnummer (auch Warennummer / HS-Code) anzugeben. Dies kann nur auf der Rückseite erfolgen, wenn die Notwendigkeit zur Angabe der Zolltarifnummer auf dem UZ durch den Exporteur nachgewiesen wird. Ebenfalls nicht zulässig auf der Vorderseite sind Angaben zum Hersteller der Waren oder andere Erklärungen des Exporteurs. Feld 7 Die Mengenangabe muss angegeben werden und kann z. B. erfolgen in kg (Bruttound/oder Nettogewicht), Liter, Stück, Meter, Tonne. Bei verpackter Ware wird empfohlen, Seite 3 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
4 das Brutto- (Rohmasse) und Nettogewicht (Eigenmasse) einzutragen, auch dann, wenn die Menge durch eine andere Maßeinheit schon bestimmt wurde. Feld 8 nur im Antrag auf Ausstellung Der Antragsteller muss grundsätzlich ankreuzen, ob die zu liefernde Ware im eigenen Betrieb (Übereinstimmung mit Absender Feld 1) oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde. Ist nur ein Teil der Ware im eigenen Betrieb gefertigt, der übrige Teil jedoch in einem anderem Betrieb, ist im Antrag detailliert anzugeben, welcher Teil wo hergestellt wurde (evtl. Rücksprache mit IHK). Für in einem anderen Betrieb hergestellte Produkte sind der IHK Ursprungsnachweise vorzulegen ACHTUNG: Der rote Antrag wird von der Firma mit Firmenstempel und Unterschrift (lt. Hinterlegung bei der IHK) versehen. Feld 9 nur im Antrag auf Ausstellung Dieses Feld wird in der Regel nicht verwandt, denn Antragsteller und Absender sollten identisch sein. Ausnahmen sind nach Absprache mit der IHK möglich. Rückseite Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses kann der Exporteur zulässige Erklärungen abgeben, die auf der Vorderseite nicht vorgesehen oder nicht möglich sind, wie z. B. Herstellererklärungen, positive Ursprungserklärungen oder Erklärungen zur Importlizenzpflicht. Die eventuell vom Empfangsland geforderten zusätzlichen Erklärungen, können bei der IHK erfragt werden. Teilweise sind solche auch in Akkreditiven vorgeschrieben. In diesem Fall empfehlen wir die Rücksprache mit der IHK. ACHTUNG: Die Erklärungstexte sind auf allen Rückseiten (Original, Antrag, Durchschriften) anzubringen und mit Firmenstempel und (rechtsverbindlicher) Unterschrift zu versehen (lt. Hinterlegung bei der IHK). Boykotterklärungen gegen bestimmte Länder oder Staaten sind verboten. Neuausfertigungen Diese können erst dann bestätigt oder bescheinigt werden, wenn die vorher bestätigten Ursprungszeugnisse oder beglaubigten Rechnungen der IHK zurückgegeben worden sind. Ist die Rückgabe nicht möglich, bitte unbedingt die Verfahrensweise mit der IHK absprechen. TIPP Um Verzögerungen bei der Einreichung von Ursprungszeugnissen oder sonstiger Exportdokumente zu vermeiden, lassen Sie sich vorher von Ihrer IHK beraten. Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sowie Bescheinigung von Exportdokumenten wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 pro Original berechnet. Seite 4 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
5 Bitte beachten Sie Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden; wer schuldhaft bewirkt, dass unrichtige Angaben in einem Ursprungszeugnis bescheinigt werden, oder wer schuldhaft falsche Ursprungszeugnisse gebraucht, kann sich einer straf- und bußgeldrechtlichen Verfolgung aussetzen. Für alle Schäden, die aus vorsätzlich oder fahrlässig gemachten unrichtigen Angaben entstehen, haftet er ggf. auch bürgerlich-rechtlich. Dieses Merkblatt ist nach bestem Wissen erstellt worden. Es soll Exportunternehmen eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe sein ohne Ansprung auf Vollständigkeit. Wünschen Sie genauere Informationen, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Ihre Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg International Julia Alex Anja Bringmann Petra Gruber Tel.: Tel.: Tel.: IHK Servicezentrum Hersfeld-Rotenburg Julia Kossack Sebastian Wille Tel.: Tel.: IHK Servicezentrum in Marburg Katharina Brüne Georgette Ullrich Tel.: Tel.: IHK Servicezentrum Werra-Meißner Tim Müller Sebastian Wille Verena Rudolph Tel.: Tel.: Tel.: IHK Servicezentrum Waldeck-Frankenberg Anja Jesinghausen Elke Schultheiß Tel.: Tel.: Stand: Oktober 2016 Seite 5 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Bitte vor dem Ausfüllen sorgfältig lesen!!! Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem roten Antrag!!! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Westerman
Mehr2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS
2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder beglaubigten Handelsrechnungen begleitet werden.
MehrDas Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen (Berücksichtigung des neuen EU-Zollrechts ab )
Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen (Berücksichtigung des neuen EU-Zollrechts ab 01.05.2016) Tipps für Unternehmer und Existenzgründer IHK-Merkblatt 2016 Industrie- und Handelskammer
MehrAusfüllanleitung für Ursprungszeugnisse
Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Vorbemerkungen 1. Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, 7, Abs. 2, IHK-Statut. Öffentliche Urkunden haben Beweiskraft vor Gericht. Das bedeutet, dass
MehrDas Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen
Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen Tipps für Unternehmer und Existenzgründer IHK-Merkblatt 2014 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12,
MehrDas Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis Das IHK Ursprungszeugnis (UZ) (Englisch: Certificate of Origin) weist das Ursprungsland konkreter Waren nach und beurkundet somit den nicht-präferenziellen Ursprung dieser. Im internationalen
MehrAusstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen für Exportsendungen
MERKBLATT International Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen für Exportsendungen Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren,
MehrAusstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen
Die IHK informiert: Ursprungszeugnis Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen Stand: Januar 2010 1. Wozu dient ein Ursprungszeugnis? Das Ursprungszeugnis ist ein von
MehrStatut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Statut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
MehrBeim Ausfüllen von Ursprungszeugnissen sind folgende Punkte zu beachten:
Geschäftsbereich International Kompetenzzentrum Zoll Postanschrift: 90331 Nürnberg Tel. 0911/1335-361 Fax 346 e-mail: schatz@nuernberg.ihk.de MERKBLATT AUSFÜLLHINWEISE FÜR: BEANTRAGUNG VON URSPRUNGSZEUGNISSEN
Mehr1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen
1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen 1.1 Überprüfung der zur Beglaubigung eingereichten Dokumente Die Beglaubigungsstellen sind verpflichtet die vom Antragsteller
MehrBitte lesen Sie den Antrag komplett durch, auch das Kleingedruckte und die Rückseite!!
Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Ausstellen von Ursprungszeugnissen durch die Vorbemerkung: Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt im Warenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten,
MehrLeitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung
Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung Dies ist ein Leitfaden für das Erstellen eines Beglaubigungsgesuches. Für das korrekte Bestimmen
MehrUrsprungszeugnisse und Bescheinigungen Grundsätze
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14280 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Grundsätze Weltweit sind die Einfuhrbestimmungen der einzelnen Staaten uneinheitlich. Sie
MehrMERKBLATT International
MERKBLATT International URSPRUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE DOKUMENTE FÜR DEN AUßENHANDEL Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen
MehrUrsprungszeugnis. Hinweise zum Ausfüllen
Ursprungszeugnis Das Ursprungszeugnis (UZ) (Englisch: Certificate of Origin) weist das Ursprungsland konkreter Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel erforderlich
MehrCarnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter in Dok-Nr.
Carnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter www.stuttgart.ihk.de, in Dok-Nr. 17315 Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, bitte wenden Sie sich an
MehrEUR. 1 Nr. X Europäischem Gemeinschaft. dem im Feld 5 genannten Staat. ill rt ω I-i. io? WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG
WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG 1. Ausführer (Name, vollständige Anschrift, Staat) EUR. 1 Nr. X 056696 Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten 2. Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen
MehrDer Warenursprung (Ursprungsregeln)
Der Warenursprung (Ursprungsregeln) Es gibt weltweit keine einheitlichen Ursprungsregeln. Es existieren auch innerhalb der EU keine einheitlichen Ursprungsregeln. Für Exporteure und Importeure in der EU
Mehr360 Ursprung. Folie Ursprung Made in, handels und präferenzrechtlich. Susanne Martin, IHK Trier
Folie 0 360 Ursprung Made in, handels und präferenzrechtlich Susanne Martin, IHK Trier Folie 1 Inhalt 1. Überblick 2. Die Warenmarkierung made in 3. Der präferenzielle Ursprung 4. Der nicht präferenzielle
MehrMERKBLATT FÜR DIE VERWENDUNG DER VORDRUCKE, DIE FÜR DAS KONTROLLEXEMPLAR T5 ZU VERWENDEN SIND
MERKBLATT FÜR DIE VERWENDUNG DER VORDRUCKE, DIE FÜR DAS KONTROLLEXEMPLAR T5 ZU VERWENDEN SIND A. Allgemeine Bemerkungen 1. Als Kontrollexemplar T5 wird ein Dokument bezeichnet, das auf einem Vordruck T5
MehrMerkblatt. Ursprungszeugnisse
Merkblatt Ursprungszeugnisse Inhalt A. Einleitung... 2 B. Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses... 4 C. Service-Center... 9 Anhang 1 Häufige Fehler... 11 Anhang 2 Länderbezeichnungen... 13 Anhang
MehrDie Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung
Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung Geschäftsfeld International Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was ist die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone? Bei der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone
MehrSicheres Verfahren für elektronische Ursprungszeugnisse der deutschen IHKs
Sicheres Verfahren für elektronische Ursprungszeugnisse der deutschen IHKs In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt. Die IHKs praktizieren dabei
MehrIndustrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden
Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: 0351 2802-7143 Referat Verkehr Langer Weg 4 01239 Dresden Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung
MehrINFORMATION. Ausfuhrlizenzen für Milchpulver in die Dominikanische Republik im Rahmen bestimmter GATT-Kontingente gemäß VO (EG) Nr.
Referat Lizenzen Bonn, 11.11.2016 INFORMATION Ausfuhrlizenzen für Milchpulver in die Dominikanische Republik im Rahmen bestimmter GATT-Kontingente gemäß VO (EG) Nr. 1187/2009 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Verordnung
MehrINFORMATION. Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen
INFORMATION Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen - Zeitraum - 30.06.2017 - Die BLE erteilt für den Zeitraum - 30.06.2017 Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen
MehrMerk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Stand: September 2016 Merk blatt Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Prüfungen Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2008D0691 DE 01.01.2012 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. August
MehrInhaltsverzeichnis. Gemeinsame Bestimmungen. Erläuternde Anmerkungen
Erläuternde Anmerkungen Gemeinsame Bestimmungen Inhaltsverzeichnis Erläuternde Anmerkungen zum Anhang I...2 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko...2 Artikel 13 Unmittelbare Beförderung;
MehrTeil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben.
Diese Erläuterungen sind zu verwenden wenn das GDE Formular zur Anmeldung zur Kontrolle bei Sendungen verwendet wird, die gemäß VO (EU) Nr. 884/2014 der Kommission (Aflatoxin-Kontamination) zur Kontrolle
MehrANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER
ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die interaktiven Formulare von der IHK-Internetseite als PDF-Dokumente (www.wuppertal.ihk24.de
MehrAusfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2014 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrINFORMATION. Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen
INFORMATION Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen - Zeitraum 01.07. - - Die BLE erteilt für den Zeitraum 01.07. - Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen
Mehr13 des Handelsgesetzbuch (HGB)
13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1143 Jahrgang 1986 Ausgegeben am 28. Feber 1986 44. Stück 108. Verordnung: Bewilligungspflicht von
MehrGewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister
MehrANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER
ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die Formulare auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (www.bochum.ihk.de)
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2013 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrIHK-Merkblatt Stand: 2. November 2015
IHK-Merkblatt Stand: 2. November 2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt
MehrDAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: URSPRUNGSNACHWEISE
DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: URSPRUNGSNACHWEISE WANN SIND NACHWEISE ANERKANNT? ERFORDERLICH UND WELCHE DOKUMENTE WERDEN 1. EINFÜHRUNG Ursprungszeugnisse sind nach deutschem Recht öffentliche Urkunden im Sinne
MehrLieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex. Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft
MehrLieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Häufig gestellte Fragen
Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Häufig gestellte Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft (CE) / Europäische Union (EU) hat mit einer Reihe
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 48066 Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung...2 2. Voraussetzungen...2
MehrRichtlinie zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Richtlinie zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gestützt auf 11 des Statuts der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union.
VERORDNUNG (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung) KAPITEL 2 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung
MehrHerzlich willkommen. 360 Ursprung Made in Handelsrechtlich. Präferenzrechtlich. Andrea Wedig April 2016
Herzlich willkommen 360 Ursprung Made in Handelsrechtlich. Präferenzrechtlich. Andrea Wedig April 2016 Inhalt 1. Überblick 2. Die Warenmarkierung made in 3. Der präferenzielle Ursprung 4. Der nicht-präferenzielle
MehrIndustrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße Kassel
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAGSTELLER:
MehrZollanmeldung für die Überführung von Diplomaten- oder Konsulargut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung
(VSF Z 08 42) Registrierstempel der Überwachungszollstelle Zutreffendes ankreuzen [X] oder ausfüllen Bitte Ausfüllanleitung auf der Folgeseite beachten! Zollstelle der Überführung, Nr., Datum Zollanmeldung
MehrIndustrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie
MehrLieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex
Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft
MehrGEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR
20.10.2017 03:02 1/5 Gewerblicher Güterkraftverkehr LANDKREIS AUGSBURG (DRUCKANSICHT) GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR ERLAUBNISSE UND LIZENZEN Allgemeines Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder
MehrAnlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen
Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Vorabgenehmigungsverfahren (1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm De-minimis (2009) Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über
MehrA n t r a g a u f E r t e i l u n g
Antrag eingegangen am: 82467 Garmisch-Partenkirchen Den Antrag bitte mit Schreibmaschine ausfüllen! A n t r a g a u f E r t e i l u n g zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis ( 3 Abs. 1 GüKG) zusätzlicher
MehrIHK Ratgeber Fachkunde Taxen- und Mietwagen
IHK Ratgeber Fachkunde Taxen- und Mietwagen Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Vortätigkeit Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz Schlossstraße 2 56068 Koblenz www.ihk-koblenz.de
MehrNACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER
BESONDERE AUSFUHRBESTIMMUNGEN NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER VERORDNUNG (EG) NR. 555/2008 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Merkblatt für die Beantragung von sog. EXPORTBESCHEINIGUNGEN 1 Stand: 20.01.2015
MehrRichtlinie zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Richtlinie zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gestützt auf 11 des Statuts der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
MehrAntrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. und auf Abschluss einer Kautionsversicherung
Der dem Formularsatz beiliegende Original-Antrag wird durch diese pdf-datei ersetzt und nicht mehr verwendet. >> Ausfüllen der Rückseite: Bitte beachten Sie den Hinweis am linken Rand. Achten Sie bitte
MehrANTRAG AUF ERTEILUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DER WORT- UND BILDMARKE SAFETY MADE IN GERMANY
Seite 1/7 ANTRAG AUF ERTEILUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DER WORT- UND BILDMARKE SAFETY MADE IN GERMANY VORBEMERKUNG Die Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Punkten des Antrages sind vollständig und umfassend
Mehrb) die Landwirtschaftskammern nach näherer Bestimmung der Landesgesetze über die Errichtung von Landwirtschaftskammern;
Richtlinien zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen -------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrFormular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender
Mehr1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen
- 1/5-1 1.1 Überprüfung der zur Beglaubigung eingereichten Dokumente Die Beglaubigungsstellen sind verpflichtet, die vom Antragsteller auf dem Beglaubigungsgesuch, dem Ursprungszeugnis und der Rechnung
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 GewO und Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO
Version: 13.01.2017 IHK Berlin Berufszugang Fasanenstr. 85 10623 Berlin Bei Personengesellschaften (z.b. GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen
MehrAntrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister Antragsteller: Natürliche Person
(Absender) Industrie- und Handelskammer Braunschweig Frau Susanne Pless Postfach 3269 38022 Braunschweig Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister Antragsteller: Natürliche Person
MehrMerk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) Industrie- und Handelskammer
MehrZollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung
Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen (VSF Z 08 03 Abs. 1) Anmerkungen Zollstelle, Nr., Datum 1) Anzugeben bei der Einfuhr von Waren vor der Übersiedlung. 2) Einzelangaben sind dann erforderlich, wenn
MehrINFORMATION. Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus der Schweiz
INFORMATION Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus der Schweiz - Zeitraum 01.07. - 31.12.2017 - Die BLE erteilt für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2017 Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr
MehrREX FAQs Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben?
REX FAQs 1. REX-ANTRAG 1.1.1. Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben? 1.2.1. Ist die Anführung einer Warenbeschreibung erforderlich? 1.2.2. Soll die 4-stellige HS-Position oder die 2-stellige
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderprogramm DM Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrMERKBLATT. Ursprungszeugnisse online beantragen
MERKBLATT Ursprungszeugnisse online beantragen Stand: April 2013 1. Ursprungszeugnisse 2. Ursprungszeugnisse online beantragen 2.1 Die Vorteile 2.2 Verfahrensablauf 2.3 Teilnahme am Verfahren 3. Technische
MehrZoll und IHK Herzlich Willkommen zum Vortrag Lieferantenerklärungen alles neu, dank UZK? im Rahmen des 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland
Zoll und IHK Herzlich Willkommen zum Vortrag Lieferantenerklärungen alles neu, dank UZK? im Rahmen des 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland Eingangsfrage: Alles neu? NEIN, nicht alles! Die Präferenzabkommen,
MehrElektronisches Ursprungszeugnis
Elektronisches Ursprungszeugnis Überblick Vorteile Technische Voraussetzungen Die Signaturkarte Verfahren Bestellen von Formularen Kosten Beantragen bei der IHK Einführen im Unternehmen Wichtige Internetseiten
MehrWahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II
Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem
MehrIndustrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
MehrIHK-Merkblatt Stand: Mai 2010
IHK-Merkblatt Stand: Mai 2010 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
Mehr- Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.)
Firma IHK Mitgliedsnummer (nur eintragen, wenn vorhanden) IHK Südlicher Oberrhein Versicherungsvermittler Lotzbeckstr. 31 77933 Lahr - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.) Antrag auf
MehrVorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung
MehrAntrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags)
Stadt Leichlingen Fachbereich 3 -Bauen und Wohnen- Eingangsvermerk/Aktenzeichen Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des
MehrANTRAG AUF ERTEILUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DER WORT- UND BILDMARKE SAFETY MADE IN GERMANY (SMG)
Seite 1/7 ANTRAG AUF ERTEILUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DER WORT- UND BILDMARKE SAFETY MADE IN GERMANY (SMG) GEMEINSCHAFTSMARKE NR. 013479837 VORBEMERKUNG Die Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Punkten
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co.KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform
(Absender) Industrie- und Handelskammer Chemnitz GB Handel/Dienstleistungen Postfach 464 09004 Chemnitz ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung gemäß
MehrMerkblatt Zoll für mehr Sicherheit & Wirtschaftlichkeit. Stand: 06/2017
Merkblatt Zoll für mehr Sicherheit & Wirtschaftlichkeit Stand: 06/2017 Präferenznachweise nach dem Freihandelsabkommen Ursprungserklärung des Ausführers auf der Rechnung: Bis zu einem Warenwert von 6.000
MehrAnhang 1. Formblatt Antragsformular
Anhang 1 Formblatt Antragsformular zum Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Mechanischen Sicherungseinrichtungen Stand: August 2008 Sachliche Zuständigkeit für die Durchführung
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
16.10.2015 L 271/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1850 R KOMMISSION vom 13. Oktober 2015 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009
Mehrnach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)
nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die
MehrINFORMATION. Einfuhrzollkontingent Geflügelfleisch gesalzen oder zubereitet Alle Gruppen außer Gruppe 5
INFORMATION Einfuhrzollkontingent Geflügelfleisch gesalzen oder zubereitet Alle Gruppen außer Gruppe 5 Kontingentzeitraum: 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres Die BLE erteilt für den o. g. Kontingentzeitraum
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Absender Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter
MehrDER IHK-BESCHEINIGUNGSSERVICE FÜR AUßENWIRTSCHAFTSDOKUMENTE
DER IHK-BESCHEINIGUNGSSERVICE FÜR AUßENWIRTSCHAFTSDOKUMENTE NEBEN DEM URSPRUNGSZEUGNIS MÜSSEN IM AUSLAND OFT WEITERE DOKUMENTE VORGELEGT WERDEN, DIE ZUVOR DURCH DIE IHK BESCHEINIGT WURDEN. A. EINFÜHRUNG
MehrLieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick
Lieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick Disclaimer: Die vorliegenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotz aller Sorgfalt kann seitens der IHK
MehrVereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO:
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister FAV Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Name Straße PLZ Ort _ Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1,
MehrRichtlinien für die Ausstellung
Richtlinien für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und für die Bescheinigung von Handelsrechnungen und anderen Außenwirtschaftsdokumenten Die Behörden vieler Staaten verlangen bei der Einfuhr von
MehrUrkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau
Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau Auf Wunsch können wir Ihnen folgende Personenstandsurkunden ausstellen: Geburtsurkunden auch ohne Geschlechtsangabe auch ohne Religionsangabe auch ohne Angabe
MehrHinweis zum Abschluss eines Änderungsvertrages bei Verkürzung der Ausbildungszeit
Hinweise zur Datei: 1. Bitte die PDF-Datei auf Ihrem Rechner speichern. 2. Der Vertrag besteht aus drei Ausfertigungen: 1. Ausfertigung für den Ausbildungsbetrieb 2. Ausfertigung für den Auszubildenden
MehrStatut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill hat gemäß 1 Abs. 3 in
MehrBezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)
Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 7a Handwerksordnung
Mehr