Equal Pay in der Praxis wie geht es weiter? RA Stefan Sudmann igz-referatsleiter Arbeits- und Tarifrecht

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1 Equal Pay in der Praxis wie geht es weiter? RA Stefan Sudmann igz-referatsleiter Arbeits- und Tarifrecht

2 Equal-Pay-Auftrag der Politik Protokollerklärung zum Vermittlungsergebnis vom

3 Aktuelle tarifpolitische Herausforderungen Arbeitsmarkt und Wirtschaft brauchen Flexibilität AÜG-Tariföffnungsklausel muss erhalten bleiben Nur tariffähige Arbeitnehmervereinigungen dürfen Branchentarife abschließen Politik muss Tarifautonomie in der Zeitarbeitsbranche respektieren Beschäftigungschancen und weitere Vorteile durch Zeitarbeit müssen erhalten bleiben igz/bap wollen und können in einer Verhandlungsgemeinschaft politischen Equal-Pay-Auftrag sachgerecht mit DGB- Gewerkschaften umsetzen

4 Politischer Druck Wenn den Tarifpartnern eine Einigung im ersten Quartal nicht gelingt, werde ich eine Expertenkommission den richtigen Zeitpunkt für Equal Pay ermitteln lassen. (Ursula von der Leyen, Bundesarbeitsministerin am )

5 Was bedeutet Equal Pay? Equal Pay = Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb Arbeitsentgelt = grds. alle Leistungen mit geldwertem Vorteil Vergleichbarer Arbeitnehmer = (gedachter) Arbeitnehmer, der hinsichtlich Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit und ggf. weiteren Voraussetzungen dem Zeitarbeitnehmer entspricht Bisherige Beispiele für Equal Pay in der Praxis: Start-NRW-Haustarifvertrag; Drehtürklausel

6 igz-positionierung Beschluss des igz-bundesvorstandes vom in Berlin Der igz strebt die Verbesserung der politischen und gesellschaftlichen Anerkennung der Zeitarbeit an. Dazu müssen Lösungen gefunden werden, die das Thema "Lohngerechtigkeit" aufgreifen und bei längeren Einsatzzeiten zu vergleichbaren Entgelten zwischen Zeitarbeitskraft und Stammarbeitnehmer führen. Der igz will dieses Ziel durch tarifliche Lösungen zwischen den Zeitarbeitgebern und den Gewerkschaften umsetzen und ausdrücklich nicht vom Gesetzgeber oder via anderer Branchentarifverträge (siehe Stahlindustrie) regeln lassen.

7 igz-positionierung - Eckpunkte Eckpunkte tarifpolitisches igz-modell: Gesetzliche Ansätze, die Tariföffnungsklausel zu streichen oder einzugrenzen, bergen unzählige Rechtsunsicherheiten und hohe Administrationskosten bei der Umsetzung des dann notwendigen Gleichbehandlungsgebotes und greifen in die verfassungsrechtliche Tarifautonomie ein. Vielmehr muss es den Tarifparteien vorbehalten bleiben, einen Vergleichs- oder Referenzlohn, der im Entleihbetrieb als Basis herangezogen wird, eindeutig zu definieren und abschließend zu bestimmen. Qualifizierte Arbeitnehmer sollen, in Abhängigkeit von der Einsatzdauer im Entleihunternehmen, eine stufenweise Erhöhung ihrer Vergütung erhalten, die sich mit zunehmender Einsatzdauer an die Vergütung der vergleichbaren Stammbeschäftigten annähert. Für gering qualifizierte Arbeitnehmer stehen die Eingliederung aus der Nichtbeschäftigung in den Arbeitsmarkt, die Erhaltung der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Erhaltung bzw. Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit im Fokus. Der igz betrachtet die Qualifizierung und Weiterbildung von Zeitarbeitskräften als wichtige Zukunftsaufgabe und ist bestrebt, diese Aufgabe gemeinsam mit dem Tarifpartner zu fördern und tariflich umzusetzen.

8 Vergütungssysteme Referenzbranchen Metall- und Elektroindustrie: 11 Tarifgebiete mit jeweils höchst unterschiedlicher Entgeltgruppensystematik Ver.di-Tarifbereich: 13 Fachbereiche mit höchst unterschiedlichen Tarifverträgen (von Finanzdienstleistungen über Gesundheit bis Handel) IG BCE-Tarifbereich: 20 höchst unterschiedliche Tarifbereiche (Chemie, Papier, kunststoffverarbeitende Industrie, Energie)

9 Inhaltliche Prämissen für tarifliche Lösungen praxistauglich: administrierbar leichte Handhabbarkeit / Verständlichkeit / Ablesbarkeit sachgerecht: Branchenzuschläge in Abhängigkeit von der Dauer der Überlassung Produktivitätszuwachs Rechnung tragen marktfähig: Integrationskraft der Zeitarbeit für bestimmte Personengruppen (keine od. unzureichende Ausbildung, lange arbeitslos oder aus dem erlernten Beruf raus) nicht schwächen.

10 Administrierbarkeit / Rechtsicherheit nur mit Zeitarbeits-TV Vielzahl der Tarifverträge + betriebsbezogene Vergütungsstrukturen Bei Wechsel der Branchen, Tarifgebiete oder Kundenbetriebe müsste AN neu eingestellt werden Kann Equal pay überhaupt richtig festgestellt werden? Haftungsgefahren für die Zeitarbeitsunternehmen Rechtliche Zweifelsfragen bisher kaum geklärt Kein vergleichbarer Arbeitnehmer im Kundenbetrieb vorhanden Vergleichbare Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Vergütungen Günstigkeitsvergleich mit besseren Individualvereinbarungen? Fazit: Equal Pay ohne tarifvertragliche Branchenlösung wäre nicht handhabbar. Haftungsgefahren/ Rechtsunsicherheit für ZA-Unternehmen

11 Branchenzuschläge in ZA-Tarifwerken 6 BZA/DGB-ETV vom : Verhandlungsverpflichtung Branchenzuschlag: Unter Berücksichtigung der besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation der Zeitarbeitsunternehmen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages vereinbaren die Tarifvertragsparteien, nach dem 1. Oktober 2005 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Zeitarbeitsbranche erneut Verhandlungen aufzunehmen. 5 AMP/CGB-ETV vom : Für Überlassungen in die Metall- und Elektroindustrie wird ab auf das jeweilige tarifliche Entgelt ein Zuschlag von 0,40 Euro je Stunde in allen Entgeltgruppen gezahlt. Die Zahlung setzt eine ununterbrochene Überlassungsdauer von drei Monaten bei demselben Kundenunternehmen voraus. Kundenunternehmen im Sinne des Satzes 2 sind auch solche im Sinne der 15 ff. Aktiengesetz.

12 Modell Zeitarbeit-Branchenzuschläge: IG BCE Gemeinsame Regelungen über Branchenzuschläge für die Zeitarbeit in der Chemischen Industrie, mit denen stufenweise Einführung des Equal-Pay-Grundsatzes für in der Chemischen Industrie eingesetzte Zeitarbeitnehmer erreicht wird.

13 Modell Zeitarbeit-Branchenzuschläge: IG BCE - Gemeinsame Zuschlagssystematik, die drei Zuschlagsgruppen nach Zuordnung der Entgeltgruppen der Tarifverträge IG BCE und igz/bza vorsieht. - Jeweiliger Zuschlag soll stufenweise, beginnend ab einer Einsatzdauer nach drei Monaten bei demselben Kunden prozentual auf tariflich zu gewährende Entgelte des ZA-Tarifvertrages aufgeschlagen werden. - Ausdrücklicher Vorbehalt einer Gesamtzuschlagslösung für alle innerhalb des DGB abgebildeten Branchen und der Zustimmung aller maßgeblichen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche zu Gesamtzuschlagslösung.

14 Werkverträge als (neue) Umgehungsstrategie? Werkvertrag Zeitarbeit Tarifvertrag: ILS/DHV-ETV für Instore und Logistik Services (Laufzeit: bis ): 6,50 Euro (West) und 6,00 Euro (Ost) Ab : 6,63 Euro (West) und 6,12 Euro (Ost) Zuschlagsregelungen für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach MTV (Laufzeit bis ) Pressemitteilung igz vom : Der igz-bundesvorstand hat allen igz-mitgliedsunternehmen ausdrücklich empfohlen, bei Werkverträgen die bestehenden Entgeltniveaus des igz- DGB-Tarifvertrags nicht zu unterschreiten"

15 Status Quo Sondierungsgespräche mit der IG Metall, arbeitgeberseitig zusammen mit dem BAP geführt Teileinigung von BAP mit IG BCE; Wirksamkeit abhängig von der Zustimmung des igz Bildung einer Verhandlungsgemeinschaft zwischen igz und BAP am Verhandlungstermin am , Austausch der Positionen mit der IG Metall

16 Position der IG Metall IG Metall will zweigleisig fahren: Verhandlung mit den Zeitarbeitsverbänden über die Entgelte von Zeitarbeitnehmern. Verhandlung mit den Metallarbeitgeberverbänden über Mitbestimmung. Forderung: Mitentscheidung des Betriebsrats ob und wo wie viele Zeitarbeitnehmer wie lange eingesetzt werden dürfen.

17 Wie es weitergeht Intensive Gespräche und Verhandlungen mit den maßgeblichen Einzelgewerkschaften mit dem Ziel, Equal Pay-Tarifverträge für die maßgeblichen Branchen abzuschließen Tagung der igz-tarifkommission am morgigen 2. März 2012 in Hannover zunächst weitere Verhandlungen mit der IG Metall in den nächsten Wochen; Tarifverhandlungen in der Metallbranche laufen parallel Termin mit Ver.di avisiert

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