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1 Beschlusslage der Jungen Liberalen Stadtverband München» 10 Punkte Plan für eine liberale Drogenpolitik «Beschlossen am Gültigkeit: unbegrenzt Präambel Die Prohibition ist gescheitert. Sie sollte sowohl dem Konsumenten, als auch dem nicht konsumierenden Bürgern, den Kontakt mit Rauschmitteln erheblich erschweren, um gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden zu minimieren. Jährlich etwa 1000 Todesfälle, aufgrund von illegalem Drogenmissbrauch, 210 HIV-Neuinfektionen durch unsterilen, intravenösen Drogenkonsum und allein Todesfälle, die auf den Missbrauch von Alkohol zurückzuführen sind, erstellen der bisherigen Gesundheitspolitik allerdings eine erschreckende Bilanz des Versagens. Anstatt der gewünschten regulierenden Effekte, ließ die Drogenprohibition einen riesigen Schwarzmarkt entstehen, der selbst Kinder und Jugendliche in kriminelle Kreise treibt, mit denen sie ansonsten wohl niemals in Kontakt gekommen wären. In Haft sind sie weniger erreichbar für Hilfsangebote und werden stattdessen weiterhin mit Drogen und Kriminalität konfrontiert. Zudem herrscht auf dem Schwarzmarkt keinerlei Verbraucherschutz, sodass verunreinigte Substanzen mit erheblich größeren Risiken als durch die reine Substanz an sich konsumiert werden. In der Öffentlichkeit wird das Thema nur verdrängt und Abhängige stigmatisiert.

2 Liberale Politik darf solche Missstände nicht hinnehmen. Sie hat die Aufgabe jeden Bürger im Rahmen seiner Verantwortung ernstzunehmen und Hilfe zu leisten, anstatt ihn zu bevormunden, zu ignorieren oder gar zu kriminalisieren, obwohl er niemandem Schaden zufügt. Sie muss nicht nur akzeptieren können, dass Menschen seit Urzeiten Drogen jeglicher Erscheinungsform konsumieren. Sondern genau dort aktiv ansetzen, um über gezielte Aufklärung, medizinische Unterstützung und öffentliche Diskussion argumentativ neue Wege aus der Sucht hin zu verantwortungsvollem Konsum aufzuzeigen. Ziel soll es sein, jeden erwachsenen Bürger zu selbstbestimmtem und aufgeklärtem Umgang mit Drogen zu befähigen. Daher fordern wir eine Liberalisierung der Drogenpolitik und Entkriminalisierung von Drogen. Der Fokus liberaler Drogenpolitik muss auf einer Minimierung der Risiken für Konsumenten, einem zeitgemäßem Kinder- und Jugendschutz, verstärkter Aufklärungsarbeit, sowie diversen Hilfs- und Aussteigerprogrammen, u.a. zur Resozialisierung liegen. Im Einzelnen heißt dies: 1. Keine Ideologie den Drogen Die bisherige Einteilung zwischen legalen und illegalen Drogen ist willkürlich. Durch eine Gesetzgebung, durch deren Einteilung an illegale und legale Drogen orientiert ist, wird dem Risiko einzelner Substanzen angemessen Rechnung getragen. Die Schädlichkeit soll dabei relativ zu bisher legalen Drogen behandelt werden und eine Legalisierung entsprechend erfolgen. Einzelne Substanzen sollten nicht aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes gesondert behandelt werden.

3 2. Entkriminalisierung des Besitzes Die Tatsache, dass Besitz illegal, der Konsum jedoch legal ist, ist unlogisch. Bisher muss jeder Fund der Polizei gemeldet werden. Dadurch entstehen stets immense Kosten und bürokratischer Aufwand. Die uneinheitlichen Toleranzschwellen, bspw. für Cannabis, in den Bundesländern führen zu massiver Rechtsunsicherheit. Verantwortungsvoller Konsum, durch den keine Dritten zu Schaden kommen, darf keine Straftat sein. Darum soll auch der Besitz entkriminalisiert werden. Hierfür bedarf es. einer Reform des BtmG, welche die als Droge konsumierten Substanzen aus den bisherigen Anlagen streicht und eine neue Anlage für reguliert abgegebene Konsumdrogen schafft, deren unlizenzierter privater Handel und Vertrieb verboten sei. 3. Staatlich regulierte Abgabe, statt stumpfe Allzweckwaffe Damit Bürger, Konsumenten aber vor allem Kinder und Jugendliche in Zukunft effektiv vor einer organisierten Drogenkriminalität, sowie Vergiftungen durch verunreinigte Substanzen geschützt werden können, muss der Staat den vorhandenen Schwarzmarkt mit einer eigenen, kontrollierten Abgabe von Rauschmitteln austrocknen lassen. Die bisherigen Gesetze und Strafen haben ihren Zweck, der Reduktion von Drogenabhängigen, -toten und organisierter Kriminalität, eindeutig verfehlt. Wir setzen stattdessen auf eine regulierte Abgabe durch staatlich lizensierte Abgabestellen oder Apotheken, bei der die umfassende Information der Konsumenten im Vordergrund steht. So sind die abgebenden Stellen u. A. verpflichtet, den Käufer mündlich auf Unverträglichkeit der gekauften Stoffe mit anderen Stoffen (z. B. Medikamenten) hinzuweisen. Die legale Herstellung bzw. der Anbau muss hierfür zwangsläufig auch gegen Lizenz ermöglicht werden. Die resultierenden Einsparungen durch die hinfällige

4 Strafverfolgung von Konsumenten sollten zukünftig ausschließlich in die konsequente Verfolgung von illegalem Drogenhandel und organisierter Kriminalität fließen. 4. Kinder- und Jugendschutz Gerade für Jugendliche ist der Reiz des Verbotenen ein großer Ansporn Drogen auszuprobieren. Der Schulhof wird dadurch zum Drogenumschlagsplatz und ermöglicht unkontrollierten Zugang zu fast allen Substanzen mit Gefährdungspotential. Durch eine regulierte Abgabe und vor allem eine umfassende Information wird den Dealern der Geschäftsboden entzogen. Zu dieser Aufklärung zählen die Behandlung im Unterricht (z.b. Biologie), Kooperationen mit den Drogen- und Suchtberatungsstellen und beispielsweise die Gestaltung von Projekttagen zur Schaffung eines aufgeklärten Bewusstseins für die Risiken jeglichen Drogenkonsums. Im Vordergrund soll hier der verantwortungsbewusste Umgang mit Drogen, deren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen etc. stehen. Schulische Einrichtungen sollten in jedem Fall drogenfreie Zonen, sowohl für Schüler, als auch Lehrer und Eltern, sein. 5. Altersgrenzen Der Einfluss verschiedenster Drogen, ob aktuell gesetzlich legal oder illegal, auf die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen muss offen erforscht werden. Solange keine fundierte Erkenntnis über die Bedenkenlosigkeit des Konsums vorliegt, die sich an bisher legalen Drogen orientieren sollten Rauschmittel ausschließlich für Menschen, die das 21. Lebensjahr erreicht haben zugänglich sein. Die Altersgrenze für die jeweilige Freigabe von einer Substanz soll anhand medizinischer Kenntnisse festgelegt werden, um so bestmöglichen Schutz vor Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns zu gewährleisten.

5 6. Konsumrisiken minimieren Die auf dem Schwarzmarkt gehandelten Substanzen sind meist gestreckt und verunreinigt, was zu zusätzlichen Gesundheitsrisiken führt. Dem wirkt eine Art Reinheitsgebot entgegen, welches durch die regulierte Abgabe eingeführt wird und an die durch das Arzneimittelgesetz gesicherte Qualität von Arzneistoffen angelehnt sein soll. Aus Verbraucherschutzgründen ist dies unerlässlich. Ebenso sollen in allen Abgabestellen ggf. notwendige saubere Bestecke zur Verfügung gestellt werden, um Infektionen, etc. vorzubeugen. Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen samt geschultem Personal soll gefördert werden. 7. Sucht als Erkrankung #rausausdenschatten Wir stellen uns klar gegen eine Stigmatisierung von Abhängigen, da sie das Problem nur verdrängt und Hilfe für Süchtige unnötig erschwert. Durch mehr Beratungsstellen, Entzugskliniken und Streetworker soll Süchtigen die Möglichkeit zur (Selbst-)Hilfe und individuellen Beratung jederzeit zur Verfügung stehen. Auch betreutes Wohnen im Anschluss an den Entzug ist ein probates Mittel um Rückfälle zu verhindern. Sämtliche Steuereinnahmen, die durch den regulierten Verkauf von Substanzen erzielt werden sollen zur Finanzierung dieser Hilfen verwendet werden. 8. Legal Highs als Auswüchse der Kriminalisierung

6 Die Prohibition fördert den Konsum noch gefährlicherer (legaler) Substanzen. Sogenannte Legal Highs und Research Chemicals, die sich als synthetisch modifizierte legale Alternative zu den, zurzeit verbotenen, klassischen Drogen immer größerer Beliebtheit erfreuen, jedoch meist erheblich stärkere Nebenwirkungen aufweisen, verlieren durch die Entkriminalisierung klassischer Drogen an Attraktivität. 9. Drogenkonsum und Straßenverkehr Bis Erkenntnisse über Grenzwerte im Straßenverkehr beim Konsum von Drogen vorliegen soll das aktuelle Straßenverkehrsgesetz gelten. Danach sollen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gewonnene Grenzwerte für die einzelnen Drogen festgesetzt werden. Diese sollen an die Fahrtüchtigkeitseinschätzung für Alkohol angelehnt sein. 10. Forschung und medizinische Verwendung Durch die Entkriminalisierung von Drogen ist der Weg für die Forschung, sowie zur Verwendung zu medizinischen Zwecken frei. Einige klassische Drogen könnten ein günstigeres Wirksamkeitspotential gegenüber herkömmlichen Medikamente aufweisen. Es muss jedoch weitere Forschung in diesem Bereich betrieben werden, bis die Wirksamkeit einzelner Drogen zu Therapiezwecken endgültig geklärt ist. Wenn eine Therapie mit einem Präparat eines bisher verbotenen Inhaltsstoffes eine schnellere, bessere oder verträglichere Genesung eines Patienten verspricht, muss die Entscheidung der Abgabe allein im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes, Apothekers und Patienten liegen. Die Forschung muss durch eine Entkriminalisierung endlich die Möglichkeit erhalten, bessere Erkenntnisse über einzelne Drogen, deren

7 Wirkungsweise und deren gezielte, sinnvolle Anwendung zu erarbeiten. Nur eine freie Forschung liefert uns das dringend notwendige Wissen, um bspw. die Auswirkungen des jeweiligen Missbrauchs einer Droge besser einschätzen und therapieren zu können.

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