Inzest und Strafrecht
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- Eva Schuler
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1 Inzest und Strafrecht 1 Inzest und Strafrecht 2012
2 Inhalt Einleitung Die Struktur des Inzesttatbestands Strafrecht, Strafrechtsvergleich und Strafrechtsbegründungen Korrelationen, Erklärung und Entscheidungen Zusammenfassung 2 Inzest und Strafrecht 2012
3 Zur Einführung Inzest und das Bundesverfassungsgericht BVerfG, 2 BvR 392/07 vom Menschenrechte: Art. 8 EMRK und das strafrechtliche Inzestverbot EGMR Case of Stübing v. Germany, Application no /08, Final Vermischung von Inzest, sexuellem Missbrauch, Gewalt in der Familie und gegen Frauen Immigration, Verwandtenehen und muslimische Einwanderer Moralunternehmer Forschungen zu Inzest Interesse bis in die 1950er Jahre Unterschicht, Armut und sexuelle Deviation (Prostitution, Inzest) 3 Inzest und Strafrecht 2012
4 Zu 173 StGB 173 Einordnung: Straftaten gegen die Familie (Bigamie, Verletzung der Unterhaltspflicht etc.) Beischlaf, andere sexuelle Handlungen sind nicht verboten Unter 18-Jährige sind von der Strafbarkeit ausgenommen 174 Gewalt, Drohung, Missbrauch (Ausnutzung von Verletzlichkeit) Strafbarkeitsüberschuss in 173 nach Abzug der in 174 StGB bestraften Handlungen einverständliche Sexualität zwischen miteinander eng verwandten Erwachsenen 4 Inzest und Strafrecht 2012
5 Vergleichende Betrachtungen Inzestverbot ist historisch religiös begründet Aufklärung führt zur Ausbildung von zwei Lagern Länder mit und ohne strafrechtliches Inzestverbot Etwa gleich verteilt Unterschiedliche Ausformungen des strafrechtlichen Verbots Außerstrafrechtliche Regulierung Familienrecht (Eheverbote) Kinder- und Jugendschutz 5 Inzest und Strafrecht 2012
6 Geschützte Interessen/Rechtsgüter Schutz der Familie Gesundheit/Volksgesundheit Aufrechterhaltung eines gesellschaftlichen und umfassenden Tabus Schutz der auch bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen vermuteten schwächeren Partei vor Traumatisierungen/Fehlentwicklungen (sexuelle Selbstbestimmung) Vermeidung eines bei Entkriminalisierung vermuteten falschen Signals an die Öffentlichkeit (und des Verlusts an positiver Generalprävention) In der Regel: Kombination aller genannten Interessen 6 Inzest und Strafrecht 2012
7 Inzest Verurteilungen Inzest und Strafrecht 2012
8 Inzidenz und Prävalenz des Inzests Opferuntersuchungen Differenzieren nicht nach Inzest Studenten-Stichproben (Nordamerika) 2-5% Prävalenz (Geschwisterinzest, sexuelle Handlungen allgemein) Überwiegend Einmalige Kontakte, kurzfristige Beziehungen Konzentriert auf Kindheit, Jugendalter Median 10 Jahre Langfristige inzestuöse Beziehungen sind selten 8 Inzest und Strafrecht 2012
9 Inzestscheu Empirisch gut belegte Hypothese (Menschen und Tiere) Erklärt gut, warum inzestuöse Verbindungen nicht zu einem sozialen Problem geworden sind Erklärung: wie entsteht Inzestscheu? Normen und Lernen Bindungen und Gefühle Neuronale Prozesse 9 Inzest und Strafrecht 2012
10 Inzest und Familie Annahmen Inzestuöse Verbindungen stören die Rollenverteilung in der Familie verhindern das Funktionieren einer Familie Kausalbeziehung Aus Inzest folgt ein Problem für die Familie Forschungslage Inzest ist wohl eher ein Symptom bereits gestörter Familien, bzw. ein Korrelat Allerdings ist dieses Symptom extrem selten, geht man von unausgelesenen Population gestörter Familien aus Die zeitliche Anordnung ist eindeutig Inzest folgt familiären Störungen 10 Inzest und Strafrecht 2012
11 Inzest und Entwicklung Die Forschung hat sich auf die Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf Kinder und junge Menschen konzentriert Hier sind erhebliche Schäden und langfristige Entwicklungsprobleme gut nachgewiesen Für die in 173 enthaltene Überschussstrafbarkeit gibt diese Forschungslinie allerdings nichts her 11 Inzest und Strafrecht 2012
12 Inzest und Volksgesundheit Gesundheit, Volksgesundheit und Eugenik Volksgesundheit besonders prominent bei Drogen Weitgehend normativ und nicht medizinisch bestimmt Begründung entsteht lange nachdem das Verbot etabliert wurde Bei inzestuösen Verbindungen ist das Risiko von bestimmten vererblichen Krankheiten erhöht Das Risiko genetischer Schäden ist auch in anderen Gruppen erhöht Durch inzestuöse Verbindungen bedingte Krankheiten stellen kein soziales Problem dar Debatten über Verwandtenehen in Immigrantenpopulationen (die allerdings nicht in den Bereich des Inzestverbots fallen) Die Verfolgung des Ziels der Volksgesundheit wird überschattet (und letztlich gesteuert) durch eine Selektion, die nicht am Ausmaß von Gesundheitsrisiken, sondern an der sozialen Akzeptanz oder Ablehnung und an der kulturellen Integration bestimmter Handlungen/Substanzen etc. orientiert ist 12 Inzest und Strafrecht 2012
13 Tabuisierung des Inzests Allgemeine Ablehnung inzestuöser Verbindungen Ist in seiner Stabilität unabhängig von strafrechtlichen Verboten Ist kulturell unterschiedlich geformt (Verwandtenehen) Hintergrund: Inzestscheu 13 Inzest und Strafrecht 2012
14 Zusammenfassung International kein Konsens über die Strafwürdigkeit des Inzest Inzestuöse Verbindungen stellen kein soziales Problem dar Das Potenzial nachvollziehbarer Begründung strafrechtlicher Verbote ist gering Hieraus erklärt sich kreatives Kombinieren verschiedener Schutzzwecke Das rechtspolitische Problem besteht auch in der Mobilisierbarkeit von sexuellem Missbrauch, Gewalt und Kinderschutz in Diskursen über Inzest und Strafrecht 2012
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