Menschenhandel als politisches und strafrechtliches Problem

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1 Menschenhandel als politisches und strafrechtliches Problem UN Konvention zur Bekämpfung Transnationaler Kriminalität 2000, Zusatzprotokoll Menschenhandel EU Rahmenbeschluss vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels, OJ L 203, , S Europarat: Konvention gegen Menschenhandel 2005 Europarat, Commissioner for Human Rights, Berlinerklärung vom November 2004 (zum Schutz der Opfer von Menschenhandel)» Menschenhandel ist strafwürdiges Unrecht» Opfer von Menschenhandel sind besonders schutzwürdig Richtlinie 2011/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (Ersetzung des Rahmenbeschlusses des Rates 2002/629/JI) Europäische Kommission, Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels , COM(2012) 286 final Kriminologie II WS Page 1

2 White Slave Trade Kriminologie II WS Page 2

3 Die Entstehung des Problems Historische Vorläufer International Agreement for the Suppression of the White Slave Trade, Paris 1907 International Convention for the Suppression of the White Slave Trade, Paris Geneva International Convention for the Suppression of the Traffic in Women and Children 1933 Geneva Convention for the Suppression of the Traffic in Women of Full Age 1949 Convention for the Suppression of the Traffic in Persons and of the Exploitation of Prostitution of Others 1979 Convention on the Eradication of All Forms of Discrimination Against Women Kriminologie II WS Page 3

4 Eine Gemengelage von Problemen Prostitutionsabolitionismus Anti-Diskriminierungsbewegung Organisierte und transnationale Kriminalität Immigration Gewalt gegen Frauen Ungleichheit, Armut und Wohlstandsgefälle (Ost-West, Süd-Nord) Kriminologie II WS Page 4

5 Viele und unterschiedlich motivierte Akteure Europa und seine Institutionen Group of Experts on Action Against Trafficking in Human Beings GRETA Menschenhandel als Menschenrechtsverletzung und Verpflichtung der Staaten, gegen Menschenhandel vorzugehen Vereinte Nationen Special Rapporteur on Trafficking in Humans Polizei NGOs Kriminologie II WS Page 5

6 Reform des Menschenhandelsstrafrechts Vormals 180b, 181 StGB 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 233 Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft (1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Kriminologie II WS Page 6

7 Menschenhandel PKS Kriminologie II WS Page 7

8 Schätzungen Dunkelfeldproblematik Ausfall der Anzeigeerstatter(in) IOM Frauen in Westeuropa Europarat ,45 Millionen weltweit pro Jahr EP Bericht in der Europäischen Union Walk Free Foundation ,8 Millionen Sklaven weltweit in Europa Kriminologie II WS Page 8

9 Schätzungen The Global Slavery Index Methodisches Vorgehen Schätzung der Prävalenz der Sklaverei Grundlage: Regierungsberichte, NGO Berichte, Medien, Polizei (also: wiederum Schätzungen, die im Falle von Medien und NGOs etc. nicht unmaßgeblich wiederum von den Schätzungen des Global Slavery Index beeinflusst sein dürften) Diskussion der Schätzung mit Experten Insgesamt nicht nachvollziehbar, die Schätzungen entbehren jeder nachvollziehbaren Grundlage Repräsentative Befragungen : Frage: Wieviele Familienmitglieder sind emigriert und zu Arbeit ohne oder für zu wenig Lohn gezwungen worden! Walk Free Foundation: The Global Slavery Index S. 110ff ( Kriminologie II WS Page 9

10 Bedingungen des Menschenhandels Globalisierung der Schattenökonomie» Kehrseite der Globalisierung Migration und Pushfaktoren» Armut, Bürgerkriege, Umweltprobleme Reduzierung legaler Immigration Starke Nachfrage nach billiger Arbeit in Europa und Nordamerika Kriminologie II WS Page 10

11 Merkmale des Menschenhandels Lagebericht Menschenhandel 2014 (BKA) Schwerpunkt Sexuelle Ausbeutung 392 Verfahren (11 Verfahren Ausbeutung Arbeitskraft) Herkunft der Opfer (sexuelle Ausbeutung) Anwerben der Opfer» 90% Europa» 54% Bulgarien/Rumänien» 16% Deutschland» 46% Täuschung über den Aufenthaltszweck (Prostitution)» 24% einverstanden mit Prostitution» 22% Agentur Gewaltanwendung nach Einreise bei 14% der Opfer Kriminologie II WS Page 11

12 Kinderhandel

13 Strafrechtliche Anknüpfungspunkte Kindesentziehung ( 235) Kinderhandel ( 236 I StGB) Käufer und Verkäufer Adoptionsvermittlung gegen Entgelt ( 236 II StGB, früher 14a AdVermG) Kriminologie II WS Page 13

14 Die Ausgangssachverhalte Kinderdiebstahl Kindesentziehung Kinderhandel/internationale Adoption Kriminologie II WS Page 14

15 Fragestellungen Kinder- und Jugendschutz Kinderprostitution Kinderarbeit Kinderpornographie Familien-, Adoptionsrecht Menschenhandel Transnationale, organisierte Kriminalität Schattenwirtschaften Immigration Strafrechtliche Regulierung vs. Marktwirtschaft Kriminologie II WS Page 15

16 Internationale Adoption und Kinderhandel Internationale Adoption entsteht in den 1950er Jahren Kinderschutzorganisationen suchen für verlassene und verwaiste Kinder aus der Dritten Welt Adoptionsgelegenheiten in Westeuropa und Nordamerika Ab den 1970er Jahren nimmt in Industriestaaten die Nachfrage nach Adoptivkindern zu Kinderwunsch Wenig zur Adoption freigegebene Kinder im Inland Kinderschutz- und Hilfeorganisationen ziehen sich aus der internationalen Adoption zurück Private und kommerzielle Adoptionsvermittlung entsteht Kriminologie II WS Page 16

17 Rechtliche Rahmenbedingungen Kinderrechtskonvention 1989 Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption 1993 Antwort vor allem auf kriminelle Vorläufer der internationalen Adoption Kinderdiebstahl und entführung Vaterschaftsanerkennung und Täuschung über Abstammungsverhältnisse Kriminologie II WS Page 17

18 Kinderrechtskonvention Art. 35 Verpflichtung zu allen Maßnahmen zur Verhinderung des Handels mit Kindern Art. 32, 34 Besonderer Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung Art. 21 Besondere Kontrolle der internationalen Adoption Kriminologie II WS Page 18

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