Erneuerbare Energien Gesetz EEG und Novellen 2012

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1 Erneuerbare Energien Gesetz EEG und Novellen 2012 > Referent: Gerd Linke > Tel: > SEITE 1

2 Inhalt 1. Referenten Harald Burr und Gerd Linke 2. Süwag Kurzvorstellung 3. Süwag Erneuerbare Energien GmbH 4. Kernaussagen zum EEG 5. EEG Leitsätze und Entwicklung des Gesetzes 6. Differenzierung zu EnEV Energieeinsparverordnung 7. Differenzierung zu EE-Wärme-Gesetz und E-Wärmegesetz 8. PV-Vergütung Stand 29. Juni Entwicklung des PV-Markts 10. Stromversorgung im Arealnetz mit EEG-Strom an Dritte 11. EEG-Umlage und Befreiung von der Umlage 12. Direktvermarktung 13. Diskussion SEITE 2

3 1. Referenten > Harald Burr Ansprechpartner Strom- und Erdgaslieferung Tel.: > Gerd Linke Ansprechpartner EEG, Wärme-Contracting-Projekte Tel.: SEITE 3

4 2. Süwag Kurzvorstellung Strom: Gas: Wärme: Wasser: Klimaschutz: Erzeugung. Netze. Vertrieb. Netze. Vertrieb. Nahwärme. Kraft-Wärme-Kopplung. Wasserversorgung. Abwasserbehandlung. Ökostrom. Dezentrale Erzeugung. E-Mobility. Energieeffizienz. Süwag realisiert die Energiewende vor Ort SEITE 4

5 Anteilseigner und Organe Kommunale Anteilseigner 22,297% RWE Beteiligungsgesellschaft mbh 77,583% Vorsitzender: Aufsichtsrat Dr. Rolf Martin Schmitz, Mitglied des Vorstandes der RWE AG Stellvertr. Vorsitzende Monika Rauch, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Süwag Energie AG 2. stellvertr. Vorsitzender Rainer Kaul, Landrat des Kreises Neuwied Vorstand Freie Aktionäre 0,120% Dr. Knut Zschiedrich Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Himmel Kaufmännischer Vorstand Jost Geweke Vorstand Vertrieb SEITE 5

6 Multiregionale Präsenz Lahnstein Rhein Neuwied Lahn Runkel Bad Homburg HESSEN Idstein Hofheim Frankfurt am Main Mosel Eltville Karlstein KENNZAHLEN Nahe RHEINLAND-PFALZ Main BAYERN Netzgebiet km² Kunden Versorgte Kommunen 341 Bammental/Leimen LEGENDE Standorte Pleidelsheim Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Kernstandorte Netzgebiet Betreuungsbereich 380/220-kV für Amprion und 110-kV für RWE Deutschland AG Achern Rhein BADEN- WÜRTTEMBERG Neckar SEITE 6

7 Süwag Tochtergesellschaften Süwag Energie AG Syna GmbH Süwag Vertrieb AG & Co. KG Süwag Erneuerbare Energien GmbH Süwag Wasser GmbH Süwag Beteiligungs GmbH SEITE 7

8 3. Süwag Erneuerbare Energien GmbH (SEE) > Bau und Betrieb von Nahwärmenetze, Wärme-und Kältelieferung, Wasserkraftwerke, Energieeffizienz und management, Architektonische Stadtraumbeleuchtung > Referenzen: 37 Nahwärmenetze 11 Holzhackschnitzelanlagen / Pellets 110 Blockheizkraftwerke 19 Wärmepumpen 3 Kälteanlagen 95 Kesselanlagen 16 Wasserkraftwerke 23 Fotovoltaikanlagen 5 Biogasanlagen SEITE 8

9 3. SEE Diakonie-Anlagen > Alten- und Pflegeheim Marienheim Hospitalstraße 23 in Geisenheim - BHKW mit 18 kwel und Gaskessel > Vincent-von-Paul-Haus Stettiner Straße 22 in Idstein -BHKW mit 18 kwel und Gaskessel > Altenpflegeheim Niederbrechen Langhecker Straße 39 in Brechen -BHKW mit 10 kwel und Gaskessel > Haus der Caritas Altenheim Emrichruhstraße 33 in Mainz - BHKW mit 12 kwel und Gaskessel SEITE 9

10 4. Kernaussagen zum EEG Erneuerbare Energien Gesetz > Altanlagen haben Bestandsschutz Vergütung gemäß Inbetriebnahme-Zeitraum (Höhe + Zeitraum) > Fotovoltaikanlagen lohnen sich weiterhin Stromproduktion ohne Emissionen Energieamortisation nach ca. 2 Jahren Anlagenpreis z. B. 10 kwp zzgl. Montage bei 20 Jahre Nutzung und 900 h Sonnenscheindauer kwh-preis um 12 ct je kwh Tipp PV-Anlage dem eigenem Strombedarf anpassen und Strombezug senken SEITE 10

11 5. EEG Leitsätze (Auszüge aus dem Gesetz) Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien > 1 Zweck des Gesetzes ist im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung und einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und Weiterentwicklung von EE-Stromerzeugungs-Technologien zu fördern > 2 Dieses Gesetz regelt den vorrangigen Anschluss von EEG-Stromerzeugungsanlagen, die Abnahme, die Vergütung und den Ausgleich von EEG-Strom SEITE 11

12 5. EEG Entwicklung > 1991 Stromeinspeisegesetz (90 % des Durchschnittsstrompreises für PV) > EEG 2000 PV 99 DPf je kwh, Dächer-Programm, alle Bestandsanlagen erhalten EEG-Vergütung, das Gesetz umfasst 12 Paragrafen > EEG 2004 PV 57,4 ct/kwh, 21 Paragrafen > EEG PV 43,01 ct/kwh, 66 Paragrafen, Anlagenmeldung bei BNetzA, Direktvermarktung mittels Grünstromprivileg > EEG 2012 PV 24,43 ct/kwh, 66 Paragrafen, starke Differenzierungen innerhalb der einzelnen Paragrafen, Ausgleichsregelungen für EEG- Umlage, differenzierte Direktvermarktung mit z. B. Marktprämienmodell > Ausbauziele (Mindestziel): bis zum Jahr % der Stromversorgung über EE, bis zum Jahr % SEITE 12

13 5. EEG Entwicklung PV-Vergütung in ct je kwh Dachanlage bis 30 kwp SEITE 13

14 6. Diffenzierung zu EnEV Energieeinsparverordnung > EnEV = Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden > seit 2002; Novellierung 2004, 2009 und 2012 in Vorbereitung SEITE 14

15 7. Differenzierung zu EE-Wärme-Gesetz und E-Wärmegesetz Baden-Württemberg > Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich bei neuen Wohngebäuden und jetzt auch öffentlichen Gebäuden > Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG > , Novellierung Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern. > Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg EWärmeG vom SEITE 15

16 8. PV-Vergütung Stand 29. Juni 2012 > siehe VerguetungssaetzePVAnlagen/VerguetungssaetzePhotovoltaik_Basepage.html SEITE 16

17 8. PV-Vergütung Degression 2012 > 20b Absenkung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie > (1) Die Vergütungen nach 32 verringern sich ab dem 1. Mai 2012 monatlich zum ersten Kalendertag eines Monats um 1,0 Prozent gegenüber den in dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat geltenden Vergütungssätzen. > (2) Die monatliche Absenkung nach Absatz 1 erhöht sich jeweils zum 1. November 2012, 1. Dezember 2012 und 1. Januar 2013, wenn die nach 20a Absatz 3 Nummer 1 veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, multipliziert mit dem Faktor 4 (Juli, Aug., Sept.), den jährlichen Zubaukorridor nach 20a Absatz 1 > 1. um bis zu 1000 Megawatt überschreitet, um 0,4 Prozentpunkte, > 2. um mehr als 1000 Megawatt überschreitet, um 0,8 Prozentpunkte, > 3. um mehr als 2000 Megawatt überschreitet, um 1,2 Prozentpunkte, > 4. um mehr als 3000 Megawatt überschreitet, um 1,5 Prozentpunkte, > 5. um mehr als 4000 Megawatt überschreitet, um 1,8 Prozentpunkte. > Stand Ende Aug MW Zuwachs im Jahr 2012 (Juli 543 MW, Aug. 329 MW) > Gesamtanlagenleistung Stand Aug MWp (max MWp) SEITE 17

18 8. PV-Vergütung Marktintegration > Anlagenleistung bis 10 kw 100 % des erzeugten Stroms wird bei Einspeisung ins öffentliche Stromnetz vergütet > bei Anlagenleistung über 10 kw wird nur 90 % des erzeugten Stroms bei Einspeisung ins öffentliche Stromnetz vergütet Vermarktung nach dem Marktprämienmodell ct/kwh EV EV: Einspeisevergütung MP: Marktprämie P M : Managementprämie MW EPEX : durchschnittlicher EPEX-Marktwert P M MP MW EPEX SEITE 18

19 9. Entwicklung des PV-Markts Deutschland bisher installierte PV-Anlagen in der Welt mit Stand Ende 2011 Quellen: Bundesnetzagentur, IEA SEITE 19

20 10. Stromversorgung im Arealnetz mit EEG-Strom an Dritte > 39 Verringerung der EEG-Umlage für EVU um 2 ct je kwh der Strom, den sie in diesem Kalendermonat an ihre gesamten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern, a) ausschließlich Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ist und für diesen Strom dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach 16 besteht b) von den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und Einhaltung von Fristen SEITE 20

21 11. EEG-Umlage Umlagebetrag für ,36 Mrd. Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.v. BEE Hintergrund EEG-Umlage 2013; Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW SEITE 21

22 11. EEG-Umlage Befreiung > Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen 41 Unternehmen des produzierenden Gewerbes > 1 GWh Stromverbrauch im Jahr Stromkosten 14 % der Bruttowertschöpfung Zertifizierung zur Verminderung des Energieverbrauchs (gilt nicht für < 10 GWh) bis 30. Juni, wenn für Nachfolgejahr anrechenbar sein soll bis 1 GWh 100 % EEG-Umlage bis 10 GWh 10 % EEG-Umlage bis 100 GWh 1 % EEG-Umlage über 100 GWh 0,05 % EEG-Umlage Entlastung 2013 voraussichtlich 4,7 Mrd. SEITE 22

23 11. EEG-Umlage - Befreiung SEITE 23

24 12. Direktvermarktung Für EEG-Anlagen mit registrierender Lastgangmessung (RLM) > Grünstromprivileg EEG-Strom + Graustrom Anreiz: EEG-Umlage 2 ct > Marktprämie Verkauf des EEG-Stroms an die Börse oder Aufnahme in das eigene Stromportfolio eines EVUs Anreiz: Managementprämie für Aufwand > Quelle: Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung MaPrV) vom Steuerbare Energieträger: ,30 ct/kwh ,275 ct/kwh ,25 ct/kwh ab ,225 ct/kwh Nicht steuerbare Energieträger: ,20 ct/kwh ,65 ct/kwh ,45 ct/kwh ab ,30 ct/kwh z. B. Wasser, Biogas z. B. PV, Wind SEITE 24

25 12. Diskussion 1. Gesellschaft befürwortet Energiewende und EEG 2. gesellschaftliche Akzeptanz schwindet mit höherer EEG-Umlage 3. immer kürzere Eingriffszeiten vom Gesetzgeber beim EEG keine Planungssicherheit 4. Umbau der Stromerzeugung mehr dezentrale Anlagen Teil der Energiewende 5. Unternehmen und Bürger beteiligen und identifizieren sich 6. Stromnetze haben nationale und internationale Aufgaben SEITE 25

26 Zusätzliche Informationen SEITE 26

27 PV-Anlage mit Speicher SEITE 27

28 Herstellung von Solarzellen in SEITE 28

29 Energiebilanz der Stromkraftwerke Energetischer Aufwand für Herstellung, Betrieb und Entsorgung: > Windkraft 3 bis 7 Monate > Wasserkraft 9 bis 13 Monaten > Fotovoltaik in Mitteleuropa 2 bis 5 Jahre > Fossiles Kraftwerk nie > Sonnenkollektoren 1,5 bis 2,5 Jahre D. h. nach der angegebenen Zeit erwirtschaftet die Anlage beim Betrieb mehr Energie als für die Erstellung nötig ist. Ein fossiles Kraftwerk benötigt zum Betrieb Brennstoffe und kann daher nie eine positive Energiebilanz aufweisen. Quelle: BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit SEITE 29

30 EE-Stromerzeugung Quelle: BDEW SEITE 30

31 Brutto-Stromerzeugung SEITE 31

32 Heizöl- und Erdgas-Preise ,00 0,90 Heizöl-Preise incl. USt. Erdgas incl. Grundpreis und USt. Quelle: Stuttgarter Nachrichten/Stuttgarter Zeitung Rohölpreise erreichen 150 $ je Barrel Umbruch in Nordafrika führt zu Unsicherheit 0,80 0,70 0,60 0,50 0,40 0,30 Heizöl Liter HEL-Preis-Maximum durch hohe Nachfrage aus den USA World-Trade- Center-Attentat 11. Sept Heizöl Liter Maximum vor 2. Irak-Krieg Hurrikan-Überflutung in New Orleans -USA Heizöl Liter Finanzkrise führt zu Wirtschaftskrise mit geringerem Verbrauch Erdgas 0,20 SEITE Tag der Notierung

33 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT SEITE 33

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