Prüfungsverfahren 1. Staatsexamen
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- Karlheinz Messner
- vor 7 Jahren
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1 Prüfungsverfahren 1. Staatsexamen Einstieg und Ablauf Sonderpädagogik LA 2011 Prof. Dr. Karin Terfloth Leitung Außenstelle Landeslehrerprüfungsamt Sonderpädagogik Marte Türschmann, M.A. Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt
2 Übersicht * 1. Voraussetzungen: Modulprüfungen und Studienleistungen 2. Die Prüfungen im 1. Staatsexamen 3. Meldung zur Prüfung 4. Übersicht: Von der Anmeldung bis zur Zulassung zur Prüfung 5. Besondere Prüfungsbedingungen 6. Rücktritt und Unterbrechung einer Prüfung 7. Nicht bestanden? 8. Wiederholung der Prüfung 9. Zeugnis 10. Ausblick Referendariat 11. Informationen 12. Ihre Fragen? * Alle Angaben in dieser Präsentation sind sorgfältig zusammengestellt, rechtsverbindliche 2 Informationen entnehmen Sie bitte die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen!
3 Voraussetzungen Sonderpädagogik grundständig P r ü f u n g s l e i s t u n g e n MoP 3 MoP 2 EW EW KB Mat KB Deu HF 3 Fach HF 2 Fach SG 2 Med SG 1 Soz. SoPäd Dienst FR 1 Diagn. FR 1 Psych. FR 1 Päd. FR 1 Did. FR 2 Päd. oder Psych. + FR 2 Did. Studien leistung en je Modulstufe ÜSB Schul praxis AVoP Bildungwissenschaften (EW, Psych, GF) Fach FR 1
4 Voraussetzungen Aufbau Sonderpädagogik
5 Voraussetzungen Erweiterungsstudium im Umfang einer 1. FR
6 Voraussetzungen Erweiterungsstudium im Umfang einer 2. FR
7 Voraussetzung Ergänzungsstudium
8 Voraussetzung Diagnostisches Gutachten MOP 3 in der 1. Fachrichtung Dringende Empfehlung: Grundständig Studierende Beginn des Gutachtens möglichst bereits im 6. Semester Der Abgabetermin für das diagnostische Gutachten ist jeweils am Ende der Prüfungswoche eines Semesters (Anfang Februar für das WiSe, Ende Juli für das SoSe) bei den Modulverantwortlichen für den Studienschwerpunkt Diagnostik. Der spätmöglichste Abgabetermin für Studierende, die nach dem 9. Semester ihre 1. Staatsprüfung ablegen wollen, ist im 8. Semester. Aufbaustudierende Diagnostisches Gutachten in ihrem 3. Studiensemester anfertigen Der Abgabetermin für das diagnostische Gutachten ist am im WiSe bzw. am 1.6. im SoSe Erweiterungs- und Ergänzungsstudierende Abgabetermin am im WiSe bzw. am im SoSe
9 Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit (WA) Zweck Nachweis, ein Thema, auch in Form eines Projekts, selbstständig wissenschaftlich bearbeiten und auswerten zu können Thema Tätigkeitsfeldbezug (Bildungs- und Erziehungsauftrag) Festsetzung des Themas i.d.r. in Absprache mit dem Erstkorrektor Genehmigung des Themas vor der Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen durch das Prüfungsamt (vgl. Meldetermine) Themenbezug (auf Anmeldeformular anzugeben Ausweisung auf dem Zeugnis) in den sonderpädagogischen Grundlagen oder den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern oder in der ersten oder zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung oder im gewählten Fach
10 Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit Eröffnung des Prüfungsverfahrens mit der WA Anmeldung zweimal im Jahr (Februar und Juli) (vgl. Meldetermine) WICHTIG: 16 SPO I Die Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an der die Zulassung im Studiengang für das entsprechende Lehramt besteht Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich. Bearbeitungszeit 4 Monate, auf Antrag bei bes. begründeten Ausnahmen max. 2 Monate Verlängerung
11 Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit Optional: ergänzender etwa 20-minütiger, hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag oder eine Projektpräsentation Bewertung geht in die Note der wissenschaftlichen Arbeit ein Wunsch ist mit formlosem Antrag bei der Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen! Korrektoren es sind zwei BetreuerInnen vorzuschlagen 1 Betreuung aus dem Institut für Sonderpädagogik und mind. 1 Betreuung professoral Angabe und Unterschrift beider BetreuerInnen auf Anmeldeformular Formalia i.d.r. Deutsche Sprache Doppelseitig gedruckt & gebunden in 2 Exemplaren einschl. je einer CD (PDF-Dokument) Bewertung Vergabe von 10 LP, Bewertung fließt in die Gesamtnote ein schriftliches Gutachten beider BetreuerInnen Note wird mit dem Zeugnis bekannt gegeben
12 Mündliche Prüfungen 1 Prüfung 1 Prüfung Sonderpädagogik Erziehungswissenschaft 30 Minuten (3 LP) Fach 30 Minuten (3 LP) 3 Prüfungen Erste Sonderpädagogische Fachrichtung Pädagogik/ Psychologie/ Didaktik je 40 Minuten (insg. 9 LP) 1 Prüfung Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung Schwerpunktthemen aus 2 wählbaren Bereichen: Did./Päd., Psych./Diag. 40 Minuten (3 LP)
13 Mündliche Prüfungen zwei mdl. PrüferInnen und ein/e Prüfungsvorsitzende/r kein Anspruch auf bestimmte PrüferInnen! Einzelprüfungen ggf. Teilnahme als Zuhörer von Studierende desselben Studienganges möglich dürfen die Prüfung nicht zur selben Prüfungsperiode ablegen nur mit Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder des Prüfungsausschusses Genehmigung durch das Prüfungsamt Wahl der Schwerpunktthemen: Gegenstand und näherer Umkreis des Themas der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht Bewertung unmittelbar im Anschluss an die mdl. Prüfung, auf Wunsch Mitteilung der Note
14 Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Erziehungswissenschaft jeweils ca. 50% der Prüfungszeit je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und Unterrichten Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der LLPO) thematische Bezüge zu sopäd. Konzepten und Aspekte der individuellen Bildungsplanung Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
15 Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Sonderpädagogik Fach (nach 6 Abs. 2) zwei Schwerpunktthemen aus dem Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen und fachdidaktischen Kompetenzen (ca. 50% der Prüfungszeit) Überblick über das Fach (restliche Zeit) Erste Sonderpädagogische Fachrichtung zwei Schwerpunktthemen (ca. 50% der Prüfungszeit) Überblick im Sinne einer Gesamtschau (restliche Zeit) Auf den Bereich bezogene Kompetenzen aus den sonderpädagogischen Grundlagen sowie aus den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern werden hierbei einbezogen. Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung zwei Schwerpunktthemen (Did./Päd./Psych./Diagn.) (ca. 50% der Prüfungszeit) Überblick im Sinne einer Gesamtschau hinsichtlich der Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Diagnostik zu widmen (restliche Zeit) Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
16 Orientierung für die Schwerpunktformulierung Sichten Sie hierfür das MHB Kompetenzen und Inhaltsbeschreibung es kann eine spätere Konkretisierung im Rahmen der Prüfungsvorbesprechungen erfolgen Beispielformulierung Pädagogik z.b. Konzepte der Frühförderung im Förderschwerpunkt Didaktik z.b. Didaktische Aspekte rezeptiver Sprachstörungen Psychologie z.b. Verhaltensauffälligkeiten im Kontext von geistiger Behinderung Diagnostik z.b. Diagnostik früher mathematischer Basiskompetenzen
17 Exemplarischer Ablauf für den Prüfungsdurchgang im Herbst 2015 Anmeldung WA 10 und 11. Februar 2015 Genehmigung und Beginn der Bearbeitungsfrist 17. Februar 2015 Anmeldung mündliche Prüfungen 11./12. und 13. Mai 2015 Letzter Nachreichtermin/Zulassung 16. Juli Zeitraum der mündl. Prüf. 2. FR Zeitraum der mündl. Prüf. 1. FR Zeitraum der mündl. EW Zeitraum der mündl. Fach ab 19. Oktober ab 19. Oktober Zeugnistermin 13. November
18 Vorziehen von Erziehungswissenschaft und Fach Voraussetzungen: Frühestens ab dem 7. Fachsemester Anmeldezeiträume: Mai/ November (s. Homepage ZPA) genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss vorliegen (paralleles Anmelden der WA und der mdl. Prüfungen ist nicht möglich, aber z.b. Anmeldung der WA im Februar, dann Anmeldung Examen im Mai) bestandene studienbegleitende Modulprüfungen in den Studienbereichen Erziehungswissenschaft und im Fach nach 6 Absatz 2 (Prüfungen aus Modul 2 und 3 aus den anderen Studienbereichen (z.b. Sonderpäd. Förderschwerpunkte) müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden sein)
19 Meldung zur Prüfung Die Anmeldung ist postalisch oder persönlich möglich Persönliche Anmeldung Terminvergabe nur bei der Anmeldung zum Staatsexamen Einloggen in Stud.IP Personensuche: Marte Tuerschmann Terminvergabe, Auswahl entsprechendes Lehramt und Eintragen für einen Termin Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich! Terminänderung: Termin selbstständig austragen, neuen Termin auswählen und vereinbaren Achtung: Es werden nur freie Termine angezeigt, wenn noch kein Termin vereinbart wurde!
20 Meldung zur Prüfung (Zulassungsvoraussetzungen) Abiturzeugnis/Zeugnis das zur Zulassung berechtigt Nachweis der studienbegleitenden Modulprüfungen (Studienbuch) Nachweis über Teilnahme an den Grundlagen des Sprechens nach 9 SPO I (Studienbuch) nicht erforderlich für Aufbau-, Erweiterung- und Ergänzung Nachweis über die akademische Vorprüfung Nachweis über bestandenes Integriertes Semesterpraktikum, Orientierungs-/ Einführungs- und Professionalisierungspraktikum (vom Praktikumsamt ausgestellte Bescheinigung) Nachweis über ein vom Prüfungsamt genehmigtes Thema für die Wissenschaftliche Arbeit Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Internes Meldeblatt Deutsch liegt dem Prüfungsamt vor liegt dem Prüfungsamt vor (nur Deutsch- Studierende)
21 Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen) Meldeunterlagen (gemäß 15 SPO I): 1. Personalbogen mit Lichtbild 2. ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über die bisher abgelegten Prüfungen (tabellarisch, max. 1 Seite) 3. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis eine Prüfung für ein Lehramt bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde 4. Nachweise nach 14 SPO I (Zulassungsvoraussetzungen) 5. die Angabe der gewählten Schwerpunkte für die Prüfungsteile der mündlichen Prüfung nach 18 SPO I Anmeldeunterlage unter Formulare & Downloads für das Lehramt
22 Nach der Meldung zur Prüfung Prüfungsanmeldung rückgängig machen Bis zu einem bestimmten Stichtag kann die Anmeldung rückgängig gemacht werden (vgl. Termine Homepage) Was braucht es? Formloser Antrag an das LLPA (erneute Anmeldung im nächsten Prüfungsdurchgang möglich) Nachreichen von Leistungsnachweisen Nachreichen der Nachweise (MoP/ Praktikum) bis zu einem festgelegten Stichtag (vgl. Termine Homepage) Wichtig: Wir erinnern Sie nicht daran, wenn Sie noch etwas nachreichen müssen das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich!
23 Nachteilsausgleich und Schutzfristen 5 SPO I 1. Mutterschutz und Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren (Personensorge, selber Haushalt, überwiegend allein versorgen) 2. Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen) 3. Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit, Behinderung Bei 1 und 2: formloser Antrag Bei 3: (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die Behindertenbeauftragte) Genehmigung LLPA Nachweispflicht & Angabe von Änderungen Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei Semester einzelne Prüfungsleistungen können nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abgelegt werden(max. Verlängerung drei Jahre)
24 Rücktritt oder Unterbrechung einer Prüfung 23 SPO I Notwendig: Vorliegen eines triftigen Grundes (z.b. Krankheit) Krankmeldung immer im Landeslehrerprüfungsamt 1. Telefonisch (ggf. auch auf AB sprechen), keine Krankmeldung per Mail 2. Nachweispflicht: Antrag und Ärztliches Zeugnis Vorlage auf Homepage Downloads für das Lehramt Genehmigung durch Landeslehrerprüfungsamt erforderlich genehmigter Rücktritt: Prüfung gilt als nicht unternommen ansonsten Bewertung des Prüfungsteils/ der Prüfungsteile mit»ungenügend«(6,0)) Nachholtermin Prüfung muss spätestens in der nächsten Prüfungsperiode begonnen oder fortgesetzt werden
25 Nicht bestanden? Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn sie schlechter als 4,0 bewertet wird die Wissenschaftliche Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben wird ggf. bei Täuschung/ Verwendung unerlaubter Hilfsmittel schriftlicher Bescheid Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird. schriftlicher Bescheid Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation
26 Wiederholung der Prüfung 24 SPO I Mündliche Prüfung/ Wissenschaftliche Arbeit Einmalige Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils frühestens während der nächsten, spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig (Wiederholung zur Notenverbesserung nicht möglich) Mehrere nicht bestandene Prüfungsteile einschl. wissenschaftlichen Arbeit Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden (keine Aufteilung auf zwei Prüfungsperioden)
27 Nicht bestanden? Option Erweiterungsfach 33 Abs. 5 SPO I Erweiterungsprüfung kann an die Stelle eines nicht bestandenen Fachs treten wenn, im Fach (nach 6 Absatz 2) wurde die Endnote»ausreichend«(4,0) nicht erreicht und in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von 6 in derselben Prüfungsperiode mindestens»ausreichende«(4,0) Leistungen Möglichkeit auch für Erweiterungsprüfung einer ersten sonderpädagogischen Fachrichtung und/oder der Erweiterungsprüfung einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung Antrag beim Prüfungsamt!
28 Zeugnis Wie erhalte ich mein Zeugnis? Abholung im Prüfungsamt Überreichung bei der Examensfeier Versand per Post (dazu vorab: 3,25 in Briefmarken und ein formloser Antrag mit aktueller Adresse)
29 Ausblick Referendariat vorläufige Notenübersicht Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird k e i n e vorläufige Notenübersicht ausgestellt (direkte elektronische Übermittlung der Daten an das Regierungspräsidium) Zeugnis kann direkt eingereicht werden Für andere Bundesländer/ für die berufliche Bewerbung etc. Vorlegen eines Nachweises bzw. Kopie der Homepageseite des entsprechenden Regierungspräsidiums Vorläufiges Zeugnis (Mehrfachausfertigung) In begründeten, nachzuweisenden Ausnahmefällen kann eine gezeichnete Mehrfachausfertigung vor dem landesweiteinheitlichen Zeugnistermin ausgegeben werden
30 So erreichen Sie uns Telefonisch: Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule bitte ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen Sprechzeiten Di./Mi./Do. 10:30 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Keplerstraße 87 (Altbau, Raum 007) Homepage Ihre AnsprechpartnerInnen Tandem I: Sonderpädagogik Frau Elischer und N.N. (Raum 007a)
31 Ihre Fragen?
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