1. Staatsexamen Lehramt Grundschule Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule (PO 2011)
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- Herbert Kästner
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1 1. Staatsexamen Lehramt Grundschule Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule (PO 2011) Prof. Dr. Petra Deger Leitung Außenstelle Landeslehrerprüfungsamt Grund-, Haupt-, (Werk-)Realschule/Akademisches Prüfungsamt Katja Melzer, M.A. Mitarbeiterin Zentrale Studienberatung
2 Übersicht * 1. Voraussetzungen: Modulprüfungen und Studienleistungen 2. Die Prüfungen im 1. Staatsexamen 3. Meldung zur Prüfung 4. von der Anmeldung bis zur Zulassung zur Prüfung 5. Besondere Prüfungsbedingungen 6. Rücktritt und Unterbrechung einer Prüfung 7. Nicht bestanden? 8. Wiederholung der Prüfung 9. Zeugnis 10. Ausblick Referendariat 11. Informationen 12. Ihre Fragen? * Alle Angaben in dieser Präsentation sind sorgfältig zusammengestellt, rechtsverbindliche 2 Informationen entnehmen Sie bitte die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen!
3 Voraussetzungen: Modulprüfungen und Studienleistungen 1. Staatsexamen Landeslehrerprüfungsordnungen Studienstufe 3 Modulprüfungen & Studienleistungen Studienstufe 2 Modulprüfungen & Studienleistungen Studienstufe 1 Modulprüfungen (AVoP) & Studienleistungen Akademische Prüfungsund Studienordnungen
4 Voraussetzungen Grundschule P r ü f u n g s l e i s t u n g e n MoP 3 EW HF 1 Deu/ Mat HF 2 n.v. Komp. Deu/ Mat Weit. n.v. Komp. MoP 2 EW Psych HF 1 Deu/ Mat HF 2 + Studienleistungen je Modulstufe ÜSB Schulpraxis AVoP Bildungswissenschaften (EW, Psych, GF) HF 1 Deu/ Mat HF 2
5 Voraussetzungen Werkreal-/Haupt-/Realschule P r ü f u n g s l e i s t u n g e n MoP 3 EW HF NF 1 NF 2 MoP 2 EW Psych HF NF 1 NF 2 + Studienleistungen je Modulstufe ÜSB Schulpraxis AVoP Bildungswissenschaften (EW, Psych, GF) HF NF 1 NF 2
6 Die Prüfungen im 1. Staatsexamen Wissenschaftliche Arbeit 16 GPO I / WHRPO I Mündliche Prüfungen 17 GPO I / WHRPO I
7 Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit (WA) Zweck Nachweis, ein Thema, auch in Form eines Projekts (Projekt muss beim Prüfungsamt beantragt werden), selbstständig wissenschaftlich bearbeiten und auswerten zu können Fach (gegebenenfalls unter Einbezug fächerverbindender Aspekte) GS in den Hauptfächern oder den Kompetenzbereichen oder den Bildungswissenschaften WHRS in dem Hauptfach oder den Nebenfächern oder den Bildungswissenschaften
8 Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit Anmeldung zweimal im Jahr (Februar und Juli) (vgl. Meldetermine) WICHTIG: 15 (GPO I, WHRPO I) Meldung zur Wissenschaftlichen Arbeit = Eintritt in die Staatsprüfung Die Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an der die Zulassung im Studiengang für das entsprechende Lehramt besteht Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich. Thema Tätigkeitsfeldsbezug (Bildungs- und Erziehungsauftrag) Festsetzung des Themas i.d.r. in Absprache mit dem Erstkorrektor Genehmigung des Themas vor der Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen durch das Prüfungsamt (vgl. Meldetermine) Bearbeitungszeit 4 Monate, auf Antrag bei bes. begründeten Ausnahmen max. 2 Monate Verlängerung
9 Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit Korrektoren es sind zwei BetreuerInnen vorzuschlagen davon ein Hochschullehrer Angabe und Unterschrift beider BetreuerInnen auf Anmeldeformular Formalia i.d.r. Deutsche Sprache gedruckt & gebunden in 2 Exemplaren einschl. je einer CD (PDF-Dokument) Erklärung über selbstständige Anfertigung der Arbeit (Muster in Anmeldeunterlagen) Bewertung Vergabe von 10 LP, Bewertung fließt in die Gesamtnote mit ein schriftliches Gutachten beider BetreuerInnen Note wird mit dem Zeugnis bekannt gegeben
10 Mündliche Prüfungen Grundschule Erziehungswissenschaft 30 Minuten (3 LP) Psychologie 20 Minuten (2 LP) Hauptfach 1 (Vertiefter Kompetenzbereich Deutsch oder Mathe) 30 Minuten (3 LP) Hauptfach 2 (Vertiefter Kompetenzbereich 2) 30 Minuten (3 LP) Werkreal-/Haupt-/Realschule Erziehungswissenschaft 30 Minuten (3 LP) Psychologie 20 Minuten (2 LP) Hauptfach 30 Minuten (3 LP) Nebenfach 1 30 Minuten (3 LP) Nebenfach 2 30 Minuten (3 LP)
11 Mündliche Prüfungen zwei mdl. PrüferInnen und ein/e Prüfungsvorsitzende/r bei der Anmeldung Angabe von Wunschkommissionen kein Anspruch auf bestimmte PrüferInnen! Einzelprüfungen ggf. Teilnahme als Zuhörer von Studierende desselben Studienganges möglich dürfen die Prüfung nicht zur selben Prüfungsperiode ablegen nur mit Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder des Prüfungsausschusses Genehmigung durch das Prüfungsamt Wahl der Schwerpunktthemen: Gegenstand und näherer Umkreis des Themas der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht Bewertung unmittelbar im Anschluss an die mdl. Prüfung, auf Wunsch Mitteilung der Note
12 Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Erziehungswissenschaft jeweils ca. 50% der Prüfungszeit je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und Unterrichten Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der LLPO) Psychologie jeweils ca. 50% der Prüfungszeit einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen oder Unterrichten Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der LLPO) Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
13 Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Fach Grundschule und Werkreal-/Haupt-/Realschule Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO zwei Schwerpunkte (ca. die Hälfte der Prüfungszeit) Überblick über das Fach (restliche Zeit) Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
14 Exemplarischer Ablauf für den Prüfungsdurchgang Examen Herbst Examen Frühjahr Anmeldung WA Februar Juli Genehmigung und Beginn der Bearbeitungsfrist ca. 4 Wochen nach Anmeldung ca. 4 Wochen nach Anmeldung Anmeldung mündliche Prüfungen April November Zuteilung der Prüfungskommissionen ca. 4-6 Wochen nach Anmeldung zum Examen ca. 4-6 Wochen nach Anmeldung zum Examen Letzter Nachreichtermin vor Zulassung Anfang August Anfang Februar Bekanntgabe des Prüfungsplans Zeitraum der mündl. Prüfungen (EW/PSY/alternierende Reihenfolge der Fächer siehe Terminblatt) ca. 1 Woche vor Zulassungstermin September November ca. 1 Woche vor Zulassungstermin März - Juni Zeugnistermin Mitte November Mitte Juli
15 Meldung zur Prüfung: Terminvergabe über Stud.IP Terminvergabe nur bei der Anmeldung zum Staatsexamen Einloggen in Stud.IP Personensuche: Andrea Schneider/Schneider2 (Geschäftsführung Prüfungsamt) Terminvergabe, Auswahl entspr. Lehramt und Eintragen für einen Termin Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich! Terminänderung: Termin selbstständig austragen, neuen Termin auswählen und vereinbaren Achtung: Es werden nur freie Termine angezeigt, wenn noch kein Termin vereinbart wurde!
16 Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen) Meldeunterlagen (gemäß 14 Abs. 4 GPO I, WHRPO I): 1. Personalbogen mit Lichtbild 2. ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über die bisher abgelegten Prüfungen (tabellarisch, max. 1 Seite) 3. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis eine Prüfung für ein Lehramt bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde 4. Nachweise nach 13 GPO I, WHRPO I (Zulassungsvoraussetzungen) 5. die Angabe der gewählten Schwerpunkte für die Prüfungsteile der mündlichen Prüfung nach 17 GPO I, WHRPO I Anmeldeunterlage unter Formulare & Downloads für das Lehramt
17 Nachweise nach 13 GPO/WHRPO Zulassungsvoraussetzungen GS WHRS Abiturzeugnis/Zeugnis das zur Zulassung berechtigt Nachweis der studienbegleitenden Modulprüfungen (Studienbuch) Nachweis über Teilnahme an den Grundlagen des Sprechens nach 8 (GPOI/ WHRPO I) (Studienbuch) Nachweis über Teilnahme am interdisziplinären Projekt nach 8 GPO I (Studienbuch) Nachweis über die akademische Vorprüfung liegt dem Prüfungsamt vor Nachweis über bestandenes Integriertes Semesterpraktikum, Orientierungs-/ Einführungs- und Professionalisierungspraktikum (vom Praktikumsamt ausgestellte Bescheinigung) Nachweis über ein vom Prüfungsamt genehmigtes Thema für die Wissenschaftliche Arbeit liegt dem Prüfungsamt vor Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Internes Meldeblatt Deutsch (nur Deutsch-Studierende)
18 Nach der Meldung zur Prüfung Nachreichen von Leistungsnachweisen Es müssen noch nicht alle (Modulprüfungs-)Nachweise bei der Anmeldung vorliegen Nachreichen der Nachweise bis zum einem festgelegten Stichtag (vgl. Anmeldeunterlagen) Wichtig: Wir erinnern Sie nicht daran, wenn Sie noch etwas nachreichen müssen das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich! Prüfungsanmeldung rückgängig machen Bis zu einem bestimmten Stichtag kann Anmeldung rückgängig gemacht werden (vgl. Terminblatt Anmeldeunterlagen) Was braucht es? Formlosen Antrag an das LLPA (erneute Anmeldung im nächsten Prüfungsdurchgang möglich)
19 Besondere Prüfungsbedingungen 5 (GPO I/ WHRPO I) Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren (Personensorge, gleicher Haushalt, überwiegend allein versorgen), Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person (in gerader Linie verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen), Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit, Behinderung (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die Behindertenbeauftragte) Genehmigung LLPA Nachweispflicht & Angabe von Änderungen Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei Semester einzelne Prüfungsleistungen können nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abgelegt werden (max. Verlängerung drei Jahre)
20 Rücktritt oder Unterbrechung einer Prüfung 22 ( GHPO I/ WHRPO I) Notwendig: Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.b. Krankheit) Krankmeldung immer im Landeslehrerprüfungsamt 1. Telefonisch, keine Krankmeldung per Mail 2. Nachweispflicht: Antrag und Ärztliches Zeugnis Vorlage auf Homepage Downloads für das Lehramt Genehmigung durch Landeslehrerprüfungsamt genehmigter Rücktritt: Prüfung gilt als nicht unternommen ansonsten Bewertung des Prüfungsteils/der Prüfungsteile mit»ungenügend«(6,0)) Im Fall einer Unterbrechung wird Nachtermin in letzter Prüfungswoche zugewiesen
21 Nicht bestanden? Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn sie schlechter als 4,0 bewertet wird die Wissenschaftliche Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben wird ggf. bei Täuschung/ Verwendung unerlaubter Hilfsmittel schriftlicher Bescheid
22 Wiederholung der Prüfung 23 (GPO I/ WHRPO I) Mündliche Prüfung/ Wissenschaftliche Arbeit Einmalige Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils frühestens während der nächsten, spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig (Wiederholung zur Notenverbesserung nicht möglich) Mehrere nicht bestandene Prüfungsteile einschl. wissenschaftlichen Arbeit Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden (keine Aufteilung auf zwei Prüfungsperioden)
23 Nicht bestanden? Option Erweiterungsfach Erweiterungsprüfung kann an die Stelle eines nicht bestandenen Fachs treten wenn, im Fach (nach 6 Absatz 2) wurde die Endnote»ausreichend«(4,0) nicht erreicht und in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von 6 in derselben Prüfungsperiode mindestens»ausreichende«(4,0) Leistungen Möglichkeit auch für Erweiterungsprüfung einer ersten sonderpädagogischen Fachrichtung und/oder der Erweiterungsprüfung einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung Antrag beim Prüfungsamt!
24 Endgültig nicht bestanden 23 (GPO I/ WHRPO I) Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird. schriftlicher Bescheid Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation
25 Zeugnis Wie erhalte ich mein Zeugnis? Abholung im Prüfungsamt Überreichung bei der Examensfeier Versand per Post (dazu vorab: 3,60 in Briefmarken und ein formloser Antrag mit aktueller Adresse)
26 Ausblick Referendariat vorläufige Notenübersicht Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird k e i n e vorläufige Notenübersicht ausgestellt (direkte elektronische Übermittlung der Daten an das Regierungspräsidium) Zeugnis kann direkt eingereicht werden Für andere Bundesländer/ für die berufliche Bewerbung etc. Vorlegen eines Nachweises bzw. Kopie der Homepageseite der entsprechenden Stelle Alternativer Zeugnistermin ist nicht möglich
27 So erreichen Sie uns Telefonisch: Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule bitte ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen Sprechzeiten aktuell: Di./Mi./Do. 10:30 12:00 Uhr und Do Uhr sowie nach Vereinbarung Keplerstraße 87 (Altbau) vsl. ab 1. November: verlängerte Sprechzeiten Ansprechpartnerin: Frau Angstmann Homepage
28 Ihre Fragen?
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