Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
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- Rolf Krämer
- vor 6 Jahren
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1 Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach 11 RPO I vom Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Anschluss an das Winter-/Sommersemester... Bei der Meldung zur Prüfung sind vorzulegen: 1. Aktueller Immatrikulationsnachweis (zulässige Fächerkombination muss ersichtlich sein) 2. Zwischenprüfungszeugnis (Kopie) 3. Leistungsnachweise (Scheinheft im Original) 4. Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der schulpraktischen Studien (Praktikumsnachweis im Original) 5. Für jedes Prüfungsfach ein Original (liegt den Meldeunterlagen bei) und eine Kopie der Alle akademischen Teilprüfungen müssen von den Fächern bis spätestens zum angegebenen Termin (siehe Termine im Anhang) an das Akad. Prüfungsamt weitergeleitet werden. Diese werden dann vom Akad. Prüfungsamt direkt an uns weitergeleitet, sofern sie erfolgreich absolviert wurden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den vollständig ausgefüllten Sammelschein im jeweiligen Sekretariat abgeben, damit die Noten weiter geleitet werden können! Damit ist gewährleistet, dass die Noten zum Nachreichungstermin bei uns vorliegen. Erklärung: Ich erkläre hiermit, dass ich mich noch keiner Lehramtsprüfung unterzogen habe bereits am... an der PH... gemeldet habe bereits einer Prüfung unterzogen und nicht bestanden habe. Heidelberg, den... Unterschrift:... Bitte wenden! 1
2 Angaben zur Person Matrikelnr.:... Name, Vorname:... ggf. Geburtsname:... geb. am... in:... ggf. Land:... Ständige Anschrift: (nach der Prüfung erreichbar) Bitte jede Änderung dem Prüfungsamt mitteilen... Telefon:... Semesteranschrift: (während der Prüfung erreichbar) Bitte jede Änderung dem Prüfungsamt mitteilen... Telefon:......Handynr.:... Adresse:... Familienstand:.. Konfession (bei Theologiestud.):... Fachsemester: Immatrikuliert an der PH Heidelberg seit:... Allgemeine Hochschulreife / fachgebundene Hochschulreife Thema der Wiss. Hausarbeit:... (Thema bitte genau u. leserlich angeben) Erstkorrektor:...Zweitkorrektor:... Wiss. Hausarbeit abgegeben am (Monat u. Jahr):... Fächerkombination: Hauptfach:... Leitfach:... Affines Fach:... 2
3 Name, Vorname (in Druckschrift) Matrikelnummer geb. am: ZURÜCK (bei der Meldung zur Prüfung) An die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes bei der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Betr.: Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, im Anschluss an das WS/SS... hier: an Realschulen Bundesausbildungsförderungsgesetz; Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG- Teilerlass V) i. d. F. vom Hiermit erkläre ich, dass ich nach dem keine Ausbildungsförderung als Darlehen für den Ausbildungsabschnitt, der durch die o. g. Prüfung abgeschlossen wird, erhalten habe. Hiermit erkläre ich, dass ich nach dem Ausbildungsförderung als Darlehen für den Ausbildungsabschnitt, der durch die o. g. Prüfung abgeschlossen wird, erhalten habe. Meine Förderung nach dem BAföG weise ich nach, indem ich den Bewilligungsbescheid (nur 1 Exemplar) oder eine entsprechende Bescheinigung des Amtes für Ausbildungsförderung im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie beifüge (bleibt im Prüfungsamt). Auf die Folgen einer Verletzung meiner Mitteilungspflicht gemäß 11 Abs. 4 der o. g. Verordnung (Siehe Rückseite) wurde ich hingewiesen. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben zum Zwecke der Durchführung des 18b Abs. 1 BAföG dem Bundesverwaltungsamt in Köln übermittelt und dort gespeichert werden. Meine BAföG Nr.: Datum Unterschrift 3
4 FÜR IHRE UNTERLAGEN HINWEISE Der leistungsabhängige Teilerlass wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag stellen Sie bitte nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides, der Ihnen etwa 4 ½ Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zugeht, beim Bundesverwaltungsamt, Postfach , Köln. Dem Antrag fügen Sie bitte Ihr Prüfungszeugnis (beglaubigte Kopie) bei. Sollte sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändern, so teilen sie dies dem Bundesverwaltungsamt bitte unverzüglich mit. Sie ersparen sich damit Kosten für Anschriftenermittlungen und erleichtern die Darlehensabwicklung. Aus: Bundesgesetzblatt 1989 Teil I, Seite Auszug aus der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-Teilerlass V) i. d. F. vom Auskunftspflichten (1) Die Prüfungsstellen haben in den in 18b Abs. 1 Satz 1 des Gesetztes genannten Fällen alle Prüfungsabsolventen auf die Möglichkeit eines leistungsabhängigen Teilerlasses von Ausbildungsförderungsdarlehen hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass die Geförderten eine schriftliche Erklärung abgeben, mit der sie die zur Vorbereitung der Entscheidung über den Darlehenserlass notwendigen Angaben machen. (2) In den in 18b Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes genannten Fällen sind die Prüfungsteilnehmer, die nach dem 31. Dezember 1983 Ausbildungsförderung erhalten haben, verpflichtet, der zuständigen Prüfungsstelle bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung hiervon Kenntnis zu geben. Als Nachweis ist dieser Erklärung ein Bewilligungsbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung des Amtes für Ausbildungsförderung beizufügen, das zuletzt mit einer Entscheidung über die Förderung befasst war. (3) Die Prüfungsstellen haben in den in 18b Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes genannten Fällen alle Prüfungsteilnehmer im Zusammenhang mit der Meldung zur Abschlussprüfung zu befragen, ob sie nach dem 31. Dezember 1983 Ausbildungsförderung als Darlehen für den Ausbildungsabschnitt, der durch die Prüfung abgeschlossen wird, erhalten haben und auf die Folgen einer Verletzung der Mitteilungspflicht nach Absatz 4 hinzuweisen. (4) Kommt ein Prüfungsteilnehmer seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 nicht nach, so ist er auf Dauer von einer ihm günstigen Berücksichtigung als Geförderter ausgeschlossen." 4
5 Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Heidelberg Frühjahr:... Herbst:... Schwerpunktblatt für die Meldung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (RPO I vom , 11 Abs. 4 Ziff. 5 und 15 Abs. 5)... Fachsemester:... (Name, Vorname) Erziehungswissenschaft Prüfungskommission: Thema der Wiss. Hausarbeit (bitte auf jedem Schwerpunktblatt wiederholen):... : * (Bitte zu beiden Bereichen ein Thema angeben!) Allgemeine Pädagogik: Schulpädagogik: Übersicht über die Studiengebiete: Heidelberg, den... Unterschrift:... * Die für die möglichen Themen sind den Aushängen der Fächer zu entnehmen bzw. mit den Dozenten/Dozentinnen abzuklären. Sie dürfen nicht mit dem Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit, der Klausur u. der akad. Teilprüfungen identisch sein. Die mündliche Prüfung darf sich höchstens bis zur Hälfte der Prüfungszeit auf die vom Bewerber angegebenen Schwerpunkte beschränken. 5
6 Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Heidelberg Frühjahr:... Herbst:... Schwerpunktblatt für die Meldung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (RPO I vom , 11 Abs. 4 Ziff. 5 und 15 Abs. 5)... Fachsemester:... (Name, Vorname) Pädagogische Psychologie Prüfungskommission: Thema der Wiss. Hausarbeit (bitte auf jedem Schwerpunktblatt angeben):... Prüfungsschwerpunkt: Übersicht über die Studiengebiete: Heidelberg, den... Unterschrift:... 6
7 Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Heidelberg Frühjahr:... Herbst:... Schwerpunktblatt für die Meldung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (RPO I vom , 11 Abs. 4 Ziff. 5 und 15 Abs. 5)... Fachsemester:... (Name, Vorname) Hauptfach: (Fach bitte angeben!) Prüfungskommission: Thema der Wiss. Hausarbeit (bitte auf jedem Schwerpunktblatt angeben):... Das bearbeitete Klausurthema teilen Sie bitte der mündlichen Prüfungskommission mit. : * (Bitte zu beiden Bereichen ein Thema angeben!) Fachwissenschaft: Fachdidaktik: Übersicht über die Studiengebiete: Heidelberg, den... Unterschrift:... * Die für die möglichen Themen sind den Aushängen der Fächer zu entnehmen bzw. mit den Dozenten/Dozentinnen abzuklären. Sie dürfen nicht mit dem Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit, der Klausur u. der akad. Teilprüfungen identisch sein. Die mündliche Prüfung darf sich höchstens bis zur Hälfte der Prüfungszeit auf die vom Bewerber angegebenen Schwerpunkte beschränken. 7
8 Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Heidelberg Frühjahr:... Herbst:... Schwerpunktblatt für die Meldung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (RPO I vom , 11 Abs. 4 Ziff. 5 und 15 Abs. 5)... Fachsemester:... (Name, Vorname) Leitfach: (Fach bitte angeben!) Prüfungskommission: Thema der Wiss. Hausarbeit (bitte auf jedem Schwerpunktblatt angeben):... : * (Bitte zu beiden Bereichen ein Thema angeben!) Fachwissenschaft: Fachdidaktik: Übersicht über die Studiengebiete: Heidelberg, den... Unterschrift:... * Die für die möglichen Themen sind den Aushängen der Fächer zu entnehmen bzw. mit den Dozenten/Dozentinnen abzuklären. Sie dürfen nicht mit dem Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit, der Klausur u. der akad. Teilprüfungen identisch sein. Die mündliche Prüfung darf sich höchstens bis zur Hälfte der Prüfungszeit auf die vom Bewerber angegebenen Schwerpunkte beschränken. 8
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