Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld

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1 Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld erfolgte im Jahr Um einen reibungslosen Betrieb zu garantieren, hat die Kirchenverwaltung folgende Hausordnung erlassen. Alle Nutzer erkennen bei Benutzung diese Hausordnung an. Die Haus- und Gebührenordnung treten am in Kraft. Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 1

2 01. Trägerschaft Das Pfarrheim St. Johannes steht im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftungen St. Johannes d.t. Schlüsselfeld und St. Bartholomäus Thüngfeld. Vermieter sind die Kirchenstiftungen. 02. Zweck / Nutzung Das Pfarrheim dient der Gemeinde als Veranstaltungsort für ihre Gruppen und Kreise. Das Pfarrheim wird auch für externe Veranstaltungen vermietet. Prioritäten bei der Benutzung Die Benutzung des Pfarrheims im gleichen Zeitraum wird nach folgenden Prioritäten behandelt: a) Pfarrei St. Johannes und ihre Gruppen und Kreise b) kirchliche Organisationen / Mitglieder der Pfarrei c) sonstige Mieter 03. Zuständigkeit / Vermietung Anfragen für die Nutzung sind mit dem Pfarrbüro rechtzeitig abzuklären. Pfarramt St. Johannes d.t. Pfarrer Weißenberger Str Schlüsselfeld Tel (09552) Fax. (09552) Mail pfarrei.schluesselfeld@erzbistum-bamberg.de Internet Bei einer Vermietung ist ein Ansprechpartner zuständig der die Übergabe / Einweisung sowie die Abnahme übernimmt. Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 2

3 04. Räumlichkeiten / Ausstattung Das Pfarrheim St. Johannes umfasst folgende Räumlichkeiten: Raum m2 m Personen / Nutzung Raum qm Personen / Nutzung Großer Saal (EG) ca 125 qm 150 / ohne Bestuhlung 135 / mit Reihenbestuhlung 120 / mit Tisch Küche (EG) Stuhllager (EG) ca 15 qm ca 18 qm Sitzungssaal (1. Stock) ca 45 qm max. 30 Personen mit Tischen Kleiner Gruppenraum (1. St.) Kleiner Gruppenraum (1. St.) Jugendraum (Keller) ca 25 qm ca 37 qm ca 52 qm Ausstattung In der Grundausstattung befinden sich im großen Saal 30 Tische, 135 Stühle (Saal), 2 fahrbare Garderobenständer Das Pfarrheim ist barrierefrei zugänglich und verfügt über ein Rollstuhltaugliches WC im EG. Das Pfarrheim St. Johannes verfügt über eine Reihe von Zusatzausstattungen, die bei Bedarf benützt werden können. Ausstattung (Küche) - 4 Platten Herd / Backofen - 3 Kühlschränke (1 x Küche / 2 x Ausschank) - Gewerbegeschirrspüler x Kaffeegeschirr x Essgeschirr (Besteck, Teller, Suppenteller) - Gläser 0,2l, 0,5l, Weingläser, Sektgläser - Kaffeemaschinen - u.v.m >> Detaillierte Aufstellung (siehe beiliegende Inventarliste) Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 3

4 05. Hausordnung 05.1 Belegung / Nutzungszeiten Die Belegung wird durch das Pfarrbüro geregelt Übergabe und Abnahme Die Räumlichkeiten werden im Beisein des verantwortlichen Ansprechpartners und des Nutzers vor der Veranstaltung übergeben und nach der Veranstaltung abgenommen. Der Nutzer trägt die Verantwortung, dass die Räume besenrein und die Umgebung in sauberem Zustande übergeben werden. Eventuell notwendig werdende weitergehende Reinigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt Nutzungsumfang / Nutzungszeitraum Die Nutzer dürfen nur die ihm zugesagten Räume und Einrichtungen benutzen. Der Nutzung des Pfarrheims beschränkt sich auf den vereinbarten Zeitraum. Zur Kernnutzungszeit wird eine Auf- und Abbauzeit von zwei Stunden zugerechnet. Längere Zeiten bzw. Anlieferungen zu anderen Zeitpunkten sind rechtzeitig abzuklären. Während der Veranstaltung muss der im Mietvertrag angegebene Verantwortliche anwesend sein Einrichtung 05.5 Inventar Wird vom Mieter zusätzliche Ausstattung gewünscht ist dies beim Abschluss des Mietvertrages zu beantragen. Für die Bestuhlung ist der Nutzer verantwortlich. Das Inventar darf das Pfarrheim nicht verlassen. Das Inventar muss nach Beendigung der Nutzung an dem dafür vorgesehenen Platz sein Dekorationen en 05.7 Küche Dekorationen dürfen durch die Nutzer nur nach Absprache angebracht werden. Es ist untersagt, Nägel, Klebstreifen o.ä. an den Wänden anzubringen. Die Vorschriften zur Brandverhütung sind zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht im Gebäude abgebrannt werden. Kerzen sind brandsicher aufzustellen. Für die Übergabe und Abnahme der Küche (inkl. Geräte und Inventar) ist die separate Weisung durch den zuständigen Ansprechpartner verbindlich Technische Einrichtungen Sämtliche technischen Einrichtungen (Beleuchtung, ELA-Anlage, Verdunkelungsanlage) dürfen durch den Nutzer oder eine von ihm bestimmte Person nur nach eingehender Einweisung benutzt und bedient werden. Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 4

5 05.9 Rauchen Im Pfarrheim St. Johannes gilt ein absolutes Rauchverbot. Für Raucher stehen im Außenbereich Aschenbecher zur Verfügung Jugendschutz Bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird Nachtruhe Parken Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Anwohner des Pfarrheims respektiert wird. Ab 22 Uhr sind sämtliche Fenster und Türen (insb. Schiebetüren zur Terrasse) geschlossen zu halten. Auf die einschlägigen Lärmschutzvorschriften wird hingewiesen. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass Besucher der entspr. Veranstaltung nicht im direkten Umfeld des Pfarrzentrums (insb. Kirchplatz und Pfr.-Weißenberger-Str.) parken, da hier nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen vorhanden ist. Es bestehen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe (z.b. Parkplatz vor dem Stadttor, Parkplatz an der Apotheke) Reinigung Alle Räume sind nach der Nutzung besenrein zu hinterlassen. Das Mobiliar muss an die angegebenen Orte verbracht werden (Stuhllager). Erhöhter Reinigungsaufwand wird mit der Kaution verrechnet. WC`s und Küche sind hygienisch sauber zu hinterlassen Abfallbeseitigung Alle Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Alle Abfallbehälter sind nach einer Veranstaltung zu leeren. Verursachter Abfall muss vom Mieter selbst entsorgt werden. Leergut und Flaschen sind vom Nutzer zu entsorgen. An Sonn- und Feiertagen darf kein Leergut und Abfall vor dem Pfarrheim gelagert werden Winterdienst Für die Zeit der Veranstaltung (rechtzeitig vor Beginn und während der Veranstaltung) muss der Winterdienst (insb. Treppe und Zugang Haupteingang) vom Mieter getragen werden (keine Salz und Sandstreuung zulässig) Beendigung der Nutzung Nach Beendigung der Nutzung ist darauf zu achten, dass alle Lichter gelöscht und alle Geräte ausgeschaltet sind. Soweit nicht anders vereinbart sind alle Heizkörper zurückzuschalten (gem. Einweisung) und alle Fenster zu schließen. Alle Türen im Pfarrheim sowie Haustüre sind abzuschließen. Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 5

6 06. Sicherheit, Haftung 06.1 Fluchtwege / Brandschutz Die Ausgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Alle selbstschließenden Türen sind Brandschutztüren, die nicht durch Hilfsmittel (Keile) offen gehalten werden dürfen Haftung und Versicherung Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn oder durch seine Gäste oder durch Teilnehmer an seinen Veranstaltungen am Pfarrheim oder seiner Einrichtung entstehen. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung für Schäden frei, die seine Gäste oder Teilnehmer an seinen Veranstaltungen durch einfache Fahrlässigkeit des Vermieters erleiden. Der Nutzer hat die entsprechenden Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen Beschädigungen und Verlust Beschädigungen und Verluste sind umgehend dem Ansprechpartner zu melden. Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 6

7 07. Gebührenordnung [Stand 15. November 2006] 07.1 Saal (Erdgeschoss) Miete 120,00 ganzer Tag (10 Stunden) 60,00 halber Tag ( 5 Stunden) 07.2 Sitzungssaal (1.Stock) Miete 50,00 ganzer Tag (10 Stunden) 30,00 halber Tag (5 Stunden) 07.3 Küche 07.4 Kaution Küche (incl. Inventar u. Energiekosten) 20,00 Kaution 100,00 Die Kaution wird nach dem Verlassen der wieder in ordnungsgemäßen Zustand gebrachten Räume und der Rückgabe des Schlüssels zurückgezahlt Bezahlung Zahlungsarten: - Barzahlung bei Abschluss des Mietvertrages 07.6 Verlust / Schäden Verluste und Schäden werden nach dem Neubeschaffungswert bzw. anteilig berechnet. Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 7

8 Mietvertrag Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld Vermieter Kath. Kirchenstiftungen St. Johannes d.t. Schlüsselfeld und St. Bartholomäus Thüngfeld Pfarrer Weißenberger Str. 2, Schlüsselfeld Mieter Name/Institution Anschrift Telefon Ansprechpartner Vermieter Mieter Mietobjekt Großer Saal (EG) Sitzungszimmer (1. St.) Küche (EG) Zeitraum Datum Zeit von bis Uhr Bezahlung Barzahlung bei Abschluss des Mietvertrages Sonstiges Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift den Mietvertrag, die Gebührenordnung und die Hausordnung (insb. Haftungsklausel Ziffer 6.2) an. Schlüssel Dem Mieter werden folgende Schlüssel ausgehändigt Nr. Kaution Kaution hinterlegt bei: Mietpreis Großer Saal Küche Sitzungszimmer Kaution GESAMTMIETPREIS MIETPREIS Schlüsselfeld, Unterschrift Mieter Unterschrift Vermieter Hausordnung/Mietvertrag Pfarrheim Schlüsselfeld / 11/2006 Seite 8

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