Hausordnung für das Gemeindezentrum St. Hedwig Nürnberg Großgründlach. Die Hausordnung und die Gebührenordnung treten am in Kraft.
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- Busso Lichtenberg
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1 Hausordnung für das Gemeindezentrum Nürnberg Großgründlach Stand 11 / Trägerschaft 02. Zweck / Nutzung 03. Zuständigkeit / Vermietung 04. Räumlichkeiten / Ausstattung 05. Hausordnung 06. Sicherheit / Haftung 07. Gebührenordnung Die Hausordnung und die Gebührenordnung treten am in Kraft. 01. Trägerschaft Das Gemeindezentrum steht im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftung. Vermieter ist die Kirchenstiftung. 02. Zweck / Nutzung Das Gemeindezentrum dient der Gemeinde als Veranstaltungsort für ihre Gruppen und Kreise. Das Gemeindezentrum wird auch für externe Veranstaltungen vermietet. Prioritäten bei der Benutzung Die Benutzung des Gemeindezentrums im gleichen Zeitraum wird nach folgenden Prioritäten behandelt: 1. Pfarrei und ihre Gruppen und Kreise 2. kirchliche Organisationen / Mitglieder der Pfarrei 3. sonstige Mieter 03. Zuständigkeit / Vermietung Anfragen für die Nutzung sind mit dem Gemeindebüro in St. Thomas, Am Knappsteig 49, Nürnberg, Frau Ziegler, Tel / , Fax / rechtzeitig abzuklären. Mail : st-thomas.nuernberg@erzbistum-bamberg.de Seite 1 von 9 Seiten
2 Bei einer Vermietung ist als Ansprechpartner - Frau Haberberger, Tel , Schloßgartenstr. 6,, M-Haberberger@t-online.de zuständig, welche die Übergabe / Einweisung sowie die Abnahme übernimmt. 04. Räumlichkeiten / Ausstattung Das Gemeindezentrum umfasst folgende Räumlichkeiten: Pfarrsaal (EG) ca. 6,8 x 13,5 m - 91 qm Stühle - 12 Tische - Plätze incl. Bestuhlung: 80 Im Pfarrsaal ist eine motorische zu betätigende Leinwand angebracht. Zur Projektion können die Lampen gedimmt werden. Seite 2 von 9 Seiten
3 Küche (EG) ca. 11 qm Konferenzzimmer (EG) ca. 22 qm max. 12 Personen mit 4 Tischen Gruppenraum (Keller) ca. 53 qm Musikraum (Keller) ca. 31 qm Ausstattung Das Gemeindezentrum ist barrierefrei zugänglich und verfügt über ein WC ( Damen u. Herren ) und ein Behinderten WC im EG. Ausstattung (Küche) 4 Platten Herd / Backofen Seite 3 von 9 Seiten
4 1 Kühlschrank ( Küche ) 1 Getränkekühlschrank ( Flur ) Geschirrspüler 60 x Kaffeegeschirr 50 x Essgeschirr (Besteck, Teller, Suppenteller) Gläser 0,2l, 0,5l, Weingläser, Sektgläser Kaffeemaschine u.v.m Seite 4 von 9 Seiten
5 05. Hausordnung 05.1 Belegung / Nutzungszeiten Die Belegung / Nutzungszeiten sind so wählen, dass sie nicht mit Gottesdiensten korrelieren Übergabe und Abnahme Die Räumlichkeiten werden im Beisein des verantwortlichen Ansprechpartners und des Nutzers vor der Veranstaltung übergeben und nach der Veranstaltung abgenommen. Der Nutzer trägt die Verantwortung, dass die Räume besenrein und die Umgebung in sauberem Zustande übergeben werden. Eventuell notwendig werdende weitergehende Reinigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt Nutzungsumfang / Nutzungszeitraum Die Nutzer dürfen nur die ihm zugesagten Räume und Einrichtungen benutzen. Der Nutzung des Gemeindezentrums beschränkt sich auf den vereinbarten Zeitraum. Zur Kernnutzungszeit wird eine Vor- und Nachbereitungszeit von zwei Stunden zugerechnet. Längere Zeiten bzw. Anlieferungen zu anderen Zeitpunkten sind rechtzeitig abzuklären. Während der Veranstaltung muss der im Mietvertrag angegebene Verantwortliche anwesend sein Einrichtung Wird vom Mieter zusätzliche Ausstattung gewünscht ist dies beim Abschluss des Mietvertrages zu beantragen. Für die Bestuhlung ist der Nutzer verantwortlich Inventar Das Inventar darf das Gemeindezentrum nicht verlassen. Das Inventar muss nach Beendigung der Nutzung an dem dafür vorgesehenen Platz sein. Die Tische im Pfarrsaal sind - zusammen zu klappen und an der Holzwand ( nicht Fensterseite ) in 3- er Reihen zu stapeln. Die Stühle im Pfarrsaal sind - aufeinander zu stapeln ( max. 6 Stück ) und an der Holzwand neben- / voreinander aufzustellen. Siehe hierzu nachstehende Skizze. Seite 5 von 9 Seiten
6 Tische Pfarrsaal Stühle 05.6 Dekorationen Dekorationen dürfen durch die Nutzer nur nach Absprache angebracht werden. Es ist untersagt, Nägel, Klebstreifen o.ä. an den Wänden anzubringen. Die Vorschriften zur Brandverhütung sind zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht im Gebäude abgebrannt werden. Kerzen sind brandsicher aufzustellen Küche Für die Übergabe und Abnahme der Küche (inkl. Geräte und Inventar) ist die separate Weisung durch den zuständigen Ansprechpartner verbindlich Technische Einrichtungen Sämtliche technischen Einrichtungen (Beleuchtung, ELA-Anlage ) dürfen durch den Nutzer oder eine von ihm bestimmte Person nur nach eingehender Einweisung benutzt und bedient werden Rauchen Im Gemeindezentrum gilt ein absolutes Rauchverbot. Für Raucher steht im Außenbereich ein Aschenbecher zur Verfügung. Unterhaltungen während des Rauchens sind mit Rücksicht auf die Nachbarschaft insbesondere abends und nachts sehr leise und unter Beachtung der in Punkt genannten Lärmschutzvorschriften zu führen. Seite 6 von 9 Seiten
7 05.10 Jugendschutz Bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird Nachtruhe Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Anwohner des Gemeindezentrums respektiert wird. Ab 22 Uhr sind sämtliche Fenster und Türen (insb. Türen zur Terrasse und die Eingangstüren ) geschlossen zu halten. - Bei einem Aufenthalt im Außenbereich sind Unterhaltungen auf ein Minimum zu beschränken und sehr leise zu führen.. - Begrüßungen und Verabschiedungen sind im Innenbereich vorzunehmen. Die einschlägigen generellen Lärmschutzvorschriften sind uneingeschränkt zu beachten. Siehe hierzu den Anhang Parken Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass Besucher seiner Veranstaltung nicht im direkten Umfeld des Gemeindezentrums parken. Ausgenommen sind die Parkplätze des Gemeindezentrums. Empfohlen wird der nahe, öffentliche Parkplatz in der Bruckerstraße am neuen Friedhof Reinigung Alle Räume sind nach der Nutzung besenrein zu hinterlassen. Das Mobiliar muss an die angegebenen Orte verbracht werden. Erhöhter Reinigungsaufwand wird mit der Kaution verrechnet. Die Küche ist hygienisch sauber zu hinterlassen Abfallbeseitigung Alle Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Alle Abfallbehälter innerhalb des Mietbereiches sind zum Ende der Nutzungsdauer zu leeren. Verursachter Abfall muss vom Mieter selbst entsorgt werden. Die Abfallbehälter des Gemeindezentrums dürfen hierzu nicht benutzt werden. Auch jegliches Leergut und Flaschen sind vom Nutzer zu entsorgen. Es darf kein Leergut und Abfall auf den Freiflächen des Gemeindezentrums gelagert werden. An Tagen der Müllabfuhr sind die Abfallbehälter und -Säcke im Zugangsweg im Bereich vor dem Schaukasten bereitzustellen Winterdienst Für die Zeit der Veranstaltung (während der Veranstaltung) muss der Winterdienst vom Mieter getragen werden (keine Salzstreuung zulässig). Hinweis: Generell ist für den Winterdienst ( vor der Veranstaltung ) der Hausmeister verantwortlich. Seite 7 von 9 Seiten
8 05.16 Beendigung der Nutzung Nach Beendigung der Nutzung ist darauf zu achten, dass alle Lichter gelöscht und alle Geräte ausgeschaltet sind. Soweit nicht anders vereinbart sind alle Heizkörper zurückzuschalten ( auf Stufe 2 bzw. gemäß Einweisung) und alle Fenster zu schließen. Alle Türen im Gemeindezentrum sowie die Haustüre sind abzuschließen. 06. Sicherheit, Haftung 06.1 Fluchtwege / Brandschutz Die Ausgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Alle selbstschließenden Türen sind Brandschutztüren, die nicht durch Hilfsmittel (Keile) offen gehalten werden dürfen Haftung und Versicherung Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn oder durch seine Gäste oder durch Teilnehmer an seinen Veranstaltungen am Gemeindezentrum oder seiner Einrichtung entstehen. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung für Schäden frei, die seine Gäste oder Teilnehmer an seinen Veranstaltungen durch einfache Fahrlässigkeit des Vermieters erleiden. Der Nutzer hat die entsprechenden Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen Beschädigungen und Verlust Beschädigungen und Verluste sind umgehend dem Ansprechpartner zu melden. 0.7 Gebührenordnung [Stand 01. Januar 2008] 07.1 Pfarrsaal incl. Küche (Erdgeschoss) Zeitraum Nicht- Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Zusätzlich in der Heizperiode bis 3 h bis zu 24 h mehr als 24 h Seite 8 von 9 Seiten
9 07.2 Konferenzzimmer incl. Küche (Erdgeschoss) Zeitraum Nicht- Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Zusätzlich in der Heizperiode bis 3 h bis zu 24 h Gruppenraum (Keller) Zeitraum Nicht- Gemeindemitglieder Jugendliche der Kath. Jugend Großgründlach die Gruppenleiter der Kath. Jugend Großgründlach Zusätzlich in der Heizperiode bis zu 24 h Kaution Kaution 100,00 Die Kaution wird nach dem Verlassen der wieder in ordnungsgemäßen Zustand gebrachten Räume und der Rückgabe des Schlüssels zurückgezahlt Bezahlung Zahlungsarten: Barzahlung bei Abschluss des Mietvertrages Verlust / Schäden Verluste und Schäden werden nach dem Neubeschaffungswert bzw. anteilig berechnet. Seite 9 von 9 Seiten
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