Clubraum Sportplatzhaus Moos Benützungsreglement
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- Julian Holzmann
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1 Clubraum Sportplatzhaus Moos Benützungsreglement 1. Allgemeines Zuständigkeit Eigentümerin des Sportplatzhauses im Moos ist die Politische Gemeinde Rüschlikon. Verantwortlich für die Verwaltung und den Unterhalt des Sportplatzhauses ist die Liegenschaftenkommission resp. die Abteilung Liegenschaften. Zweck Das Sportplatzhaus im Moos dient grundsätzlich den Bedürfnissen sämtlicher Sportvereine und Benutzergruppen der Sportanlagen im Moos. Räumlichkeiten Jeweils freitags, samstags und sonntags (ausgenommen sind Feiertage) stellt die Politische Gemeinde Rüschlikon den Clubraum im 1. Stock des Sportplatzhauses im Moos Drittpersonen zur Nutzung (Vermietung) zur Verfügung. Die Nutzung der WC-Anlage im Parterre ist erlaubt. 2. Reservation und Vermietung Gesuche Reservationen nimmt die Abteilung Liegenschaften nur schriftlich entgegen. Das dazugehörende Reservationsformular ist bei der Abteilung Liegenschaften direkt oder auf der Homepage der Gemeinde Rüschlikon ( erhältlich. Gesuche sind frühzeitig, mindestens 14 Tage vor dem Anlass, der Abteilung Liegenschaften zur Prüfung einzureichen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Gesuchsteller resp. die unterzeichnende Person ein gesetzlicher Vertreter sein. Prioritäten Die Prioritätenordnung der Belegungen erfolgt gemäss nachstehender Reihenfolge: - Jugendarbeit - FC Kilchberg-Rüschlikon Ablehnung Die Abteilung Liegenschaften kann Vermietungen ablehnen, wenn anzunehmen ist, dass sie gegen die guten Sitten verstossen, dem Ansehen des Hauses schaden oder für deren einwandfreie Abwicklung kein Gewähr geboten werden kann.
2 Annullierung Im Falle einer Annullierung gelten folgende Bestimmungen: Bei einer Annullierung innert einer Frist von 2 Monaten (und weniger) vor dem vorgesehenen Anlass, wird die Hälfte der Benützungsgebühr verrechnet, sofern das Lokal an diesem Datum nicht anderweitig vermietet werden kann. Bei einer Annullierung innert einer Frist von 2 Wochen (und weniger) vor dem vorgesehenen Anlass, wird die volle Benützungsgebühr verrechnet, sofern das Lokal an diesem Datum nicht anderweitig vermietet werden kann. 3. Gebühren Vermietungsgebühren Die Vermietungsgebühren für den Clubraum inkl. Küche wurden mit Beschluss vom 8. Februar 2012 resp. mit Beschluss vom 29. August 2012 von der Liegenschaftenkommission festgesetzt und gestalten sich wie folgt: Jugendliche aus Rüschlikon (ab 12 und bis 20 Jahre) Fr Jugendliche nicht wohnhaft in Rüschlikon (ab 12 und bis 20 Jahre) Fr Erwachsene aus Rüschlikon (ab 20 Jahre) Fr Erwachsene nicht wohnhaft in Rüschlikon (ab 20 Jahre) Fr Depotgebühr Die Schlüsselübergabe erfolgt gegen ein Depot von Fr Dieses kann situativ angepasst werden. Sofern keine Beanstandungen erfolgen, wird das Depot bei der Schlüsselrückgabe rückerstattet. Die Abteilung Liegenschaften kann für spezielle Anlässe eine zusätzliche Depotgebühr festlegen. Sie kann verlangen, dass der Mieter eine besondere Hauswache beizieht, die auch den Fahrzeugverkehr nach den Anordnungen der Polizei regeln kann. 4. Betriebsvorschriften Sorgfalt Der Mieter ist für die schonende und sorgfältige Benützung der ihm überlassenen Räume und Geräte sowie für die Einhaltung der in diesem Reglement aufgeführten Vorschriften verantwortlich. Der Mieter hat für Ruhe und Ordnung vor, während und nach dem Anlass zu sorgen. Dekorationen Dekorationen, Beschriftungen, Plakate etc. dürfen nur nach Absprache mit der Abteilung Liegenschaften angebracht werden, und müssen im Anschluss an die Veranstaltung ohne Rückstände entfernt werden. Dekorationen müssen aus schwerbrennbarem Material bestehen, welches im Brandfall nicht tropft und keine giftigen Gase entwickelt. Sie sind so anzubringen, dass kein Brandrisiko entsteht und die Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Die beleuchteten Fluchtweghinweise dürfen nicht abgedeckt werden. Rauchverbot Im Sportplatzhaus Moos inkl. sämtlicher Nebenräume besteht ein absolutes Rauchverbot.
3 Getränke und Verpflegung Die Abgabe von Getränken und Verpflegungen gegen Entgelt ist bei öffentlichen Veranstaltungen bewilligungspflichtig und untersteht den Bestimmungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes. Das Einholen notwendiger Bewilligungen ist Sache des Mieters. Gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften sind von Gesetzes wegen vom Patent befreit (Auskünfte erteilt das Sekretariat der Sicherheitsabteilung). Mindestens zwei alkoholfreie Getränke sind mindestens 20% billiger als das billigste alkoholhaltige Getränk abzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Alkoholabgabe sind strikte einzuhalten. Grundsätzlich gilt gemäss Gesetz: bis 16 Jahre: kein Alkoholkonsum erlaubt 16 bis 18 Jahre: Bier und Wein erlaubt, Alcopops und Designerdrinks verboten, Spirituosen verboten ab 18 Jahren: keine Beschränkungen Ebenso ist es ausschliesslich Sache des Mieters, urheberrechtliche Vorschriften einzuhalten und allfällige weitere Vorschriften zu beachten. Ruhe und Ordnung Der Mieter ist für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung, insbesondere auch für die Einhaltung der Nachtruhe inner- und ausserhalb des Sportplatzhauses gemäss den polizeilichen Vorschriften verantwortlich. Nach Uhr ist die Lautstärke soweit zurückzustellen, dass die Musik vor dem Haus nicht mehr hörbar ist. Benützung Aussenbereich Der Mieter ist verpflichtet jegliche Benützung des Aussenbereiches vorgängig mit der Abteilung Liegenschaften abzusprechen. Die Benützung des Aussenbereichs ist höchstens für einen Apéro erlaubt. Es darf keine Bestuhlung vorgenommen werden. Betreffend die allfällige Platzierung eines Grills sind die Anweisungen der Abteilung Liegenschaften zu befolgen. Polizeistunde Bei öffentlichen Anlässen gilt die Polizeistunde der Gemeinde Rüschlikon (24.00 Uhr). Verlängerungen bedürfen der Bewilligung der Abteilung Liegenschaften. Das rechtzeitige Einholen dieser Bewilligung ist Sache des Mieters. Private Anlässe und interne Vereinsanlässe sind spätestens bis um Uhr zu beenden. Verlängerungen bedürfen der Bewilligung der Abteilung Liegenschaften. Das rechtzeitige Einholen dieser Bewilligung ist Sache des Mieters. Feiertage An Vorabenden von kirchlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Auffahrt, Pfingstsonntag, Bettag und der beiden Weihnachtstage 25. und 26. Dezember) dürfen die Räumlichkeiten auch für private Anlässe nur bis zur offiziellen Polizeistunde der Gemeinde benützt werden. An kirchlichen Feiertagen - Karfreitag, Ostersonntag, Auffahrt, Pfingstsonntag, Bettag und den Weihnachtstagen (24. Dezember abends und 25./26. Dezember) - sowie am 31. Dezember werden die Räumlichkeiten nur für gemeindeeigene oder kirchliche Anlässe zur Verfügung gestellt. Über Ausnahmen entscheidet die Abteilung Liegenschaften. Bewilligungen Die Wirtschaftsführung sowie das Einholen von sämtlichen für den Anlass erforderlichen Bewilligungen ist Sache des Mieters.
4 5. Übergabe der Mietsache Übergabe und Rücknahme Die Mietsache (Räumlichkeiten, Einrichtungen, Mobiliar) wird den Veranstaltenden in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand übergeben. Nach der Veranstaltung ist die Mietsache in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Anweisungen der Abteilung Liegenschaften, bezüglich Platzierung des Mobiliars und der Ordnung in den Geschirrschränken, sind zu berücksichtigen. Bezüglich der Übernahme/Rückgabe des Clubraumes des Sportplatzhauses im Moos bzw. der Schlüssel hat sich der Mieter mit der Abteilung Liegenschaften in Verbindung zu setzen. Der Mieter hat bis spätestens Uhr des folgenden Tages die Räume inkl. Toiletten einwandfrei gereinigt zu übergeben. Die Übergabe der Räume kann auf Wunsch des Vermieters im Beisein dessen erfolgen. Allfällige Mängel sind der Abteilung Liegenschaften unverzüglich bei der Schlüsselübergabe zu melden. Nachreinigung Notwendige Nachreinigungen sowie der Aufwand für das korrekte Platzieren der Möbel und das Einräumen unordentlicher Schränke werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Kehricht Die Kehrichtentsorgung in offiziellen Gebührensäcken ist Sache des Mieters. 6. Inventar Mobiliar Das gemeindeeigene Mobiliar (Tische, Stühle, etc.) darf nur im Hause verwendet werden. Eine begrenzte Anzahl Geschirr, Besteck und Gläser stehen dem Mieter zur Benützung zur Verfügung und sind nach der Veranstaltung sauber abgewaschen und abgetrocknet, nach vorgegebener Ordnung, in die Schränke zurückzustellen. Fehlendes oder defektes Geschirr resp. Inventar wird in Rechnung gestellt. 7. Sicherheitsvorschriften (Not-)Ausgänge Alle Ausgänge und Notausgänge sind stets völlig frei, sicher und ohne jegliche Hilfsmittel benutzbar zu halten. Sie dürfen zu keiner Zeit mit Sitzgelegenheiten oder anderen Gegenstände verstellt werden. Kocheinrichtungen Kocheinrichtungen mit Flüssiggasflaschen und Grilleinrichtungen dürfen nur nach Absprache mit der Abteilung Liegenschaften und nur ausserhalb des Gebäudes installiert werden. Es sind in unmittelbarer Nähe Handfeuerlöscher bereitzuhalten. Parkierungsregelung Motorfahrzeuge sind auf den öffentlichen Parkplätzen abzustellen wobei der Parkplatz der Sportanlagen Moos benützt werden kann, sofern er nicht anderweitig belegt ist.
5 8. Haftung und Aufsicht Haftung Der Mieter haftet grundsätzlich für Beschädigungen an allen zur Benützung überlassenen Räumlichkeiten, einschliesslich der Einrichtungen, der Geräte und dem Mobiliar. Die Abteilung Liegenschaften kann vom Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verlangen. Festgestellte Schäden sind sofort der Abteilung Liegenschaften zu melden. Die Abteilung Liegenschaften haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, welche vom Mieter oder den Besuchern liegen gelassen werden, oder abhandenkommen. Aufsicht Die Angestellten der Abteilung Liegenschaft oder Personen im Auftrag der Abteilung sind befugt, während Veranstaltungen Aufsichtsfunktionen auszuüben. Die Abteilung Liegenschaften verfügt jederzeit über ein Betretungsrecht. 9. Zuwiderhandlungen und Einsprachen Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen der Hausordnung können zur Auflösung eines Mietverhältnisses und/oder zur Verweigerung einer weiteren Vermietung führen. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Einsprachen Einsprachen bezüglich Vermietungen sind innert fünf Tagen schriftlich an die Liegenschaftenkommission zu richten. 10. Schlussbestimmungen Dieses Benützungsreglement (ersetzt Benützungsreglement vom Februar 2012) wird durch die Liegenschaftenkommission der Gemeinde Rüschlikon erlassen. Das Benützungsreglement ist Bestandteil einer Benützungsbewilligung. Es tritt nach der Genehmigung durch die Liegenschaftenkommission sofort in Kraft. Rüschlikon, August 2012 Liegenschaftenkommission Rüschlikon Präsident Sekretär Simon Egli Benjamin Zwicker
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