Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof. Internatsordnung
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- Nadine Klara Waldfogel
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1 Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof Internatsordnung des Forstlichen Ausbildungszentrums Mattenhof, vorrangig für Forstwirt-Auszubildende im Blockunterricht Stand Diese Internatsordnung tritt am in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen zu Themen, die diese Internatsordnung beinhaltet, außer Kraft. Gengenbach, Frank Kühnel Forstlicher Leiter Heinz Dietz Örtlicher Personalrat S:\22-Regelwerke FAZ\Internatsordnung\Aktualisierter Stand\Internatsordnung_041212_Kü.doc 1
2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Verbindlichkeit der Internatsordnung 3 2 Teilnahme an der Verpflegung/Unterbringung 3 3 Hausrecht 3 4 Besucher 3 5 Rauchen, Alkohol, Drogen 3 6 Sachschäden 4 7 Nachtruhe 4 8 Abmelden 4 9 Betreiben von Elektrogeräten 4 10 Zimmerordnung und Sauberkeit 5 11 Zimmerzuteilung 5 12 Aufenthaltsraum und Internatsküche 5 13 Arbeitskleidung einschließlich Arbeitsschuhe, Schutzhelm 5 14 Schlüssel 6 15 Fahrräder 6 16 Waffen, Pyrotechnik, Explosivstoffe 6 17 Haustiere 6 18 Verfassungsfeindliche Darstellungen 6 19 Veröffentlichung interner Informationen 6 20 Schließen von Fenstern und Türen 6 21 Haftung 7 22 Winterdienst 7 23 Feueralarm 7 24 Ausschluss aus dem Internat 7 25 Sonstiges 7 2
3 Willkommen im Internat des FAZ Mattenhof Das Mattenhofteam begrüßt alle Internatsbewohner und wünscht einen angenehmen Aufenthalt. Sie sind zusammen mit rund 90 Kollegen und Kolleginnen hier untergebracht. Die unterschiedlichen Interessen, Temperamente und Bedürfnisse der Einzelnen erfordern gegenseitige Achtung, Höflichkeit, Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksicht. Darum bitten wir Sie alle herzlich. Die folgenden Regeln der Internatsordnung bilden eine Grundlage für ein möglichst angenehmes Zusammenleben aller Beteiligten. 1 Geltungsbereich und Verbindlichkeit der Internatsordnung Die Internatsordnung gilt für den Betrieb der drei Internate (Haus 1 bis 3) und die mit dem Internatsbetrieb zusammen genutzten Gebäude und das Gelände des FAZ mit seinen Einrichtungen. Mit der Anmeldung zur Internatsunterbringung erklären Sie sich dazu bereit, die Internatsordnung und die Kostenregelung für die Aufenthalte in vollem Umfang zu akzeptieren. 2 Teilnahme an der Verpflegung/Unterbringung Die Internatsbewohner erhalten täglich Vollpension. Lediglich die Frühstücke an Montagen und die Abendessen an Freitagen werden wahlweise bereit gestellt. Verpflegungs- und Unterbringungsteile, die im Rahmen von genehmigten Freistellungen vom Unterricht/Internat (triftige persönliche Gründe) nicht in Anspruch genommen werden, werden von den Kosten abgesetzt. 3 Hausrecht Das Hausrecht wird von der Forstlichen Schulleitung, dem Internatsleiter- und den Internatsbetreuern des FAZ Mattenhof ausgeübt. Diese, die Verantwortlichen der Hauswirtschaft und der Hausmeister haben das Recht, die Zimmer zur Erledigung ihrer Aufgaben zu betreten. 4 Besucher Das Internatsgelände und die Internate dürfen nur von Schülern und Schülerinnen des FAZ Mattenhof betreten werden. Ausnahmen genehmigen der Internatsleiter / die Internatsbetreuer nach rechtzeitiger Anmeldung. 5 Rauchen, Alkohol, Drogen In den Internatsgebäuden und auf den Balkonen ist das Rauchen streng verboten. Lediglich auf den Vorplätzen der Internatseingänge darf geraucht werden. Der Besitz oder Genuss von Alkohol und Drogen ist auf dem Internatsgelände und in den Internatsgebäuden wie im gesamten FAZ Mattenhof untersagt. Eine Untersuchung zur Feststellung von Drogengebrauch (Drogenscreening) kann in begründeten Fällen, entsprechend den geltenden rechtlichen Bestimmungen, eingeleitet werden. Wieder- 3
4 holter übermäßiger Alkoholgenuss außerhalb des FAZ mit entsprechenden negativen Folgen in den Internaten kann zum Ausschluss aus dem Internat führen. Alkoholgenuss und Rauchen ist auf den Parkplätzen oberhalb des Trafogebäudes möglich. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes vernünftiges Verhalten: begrenzte Lautstärke von Wiedergabegeräten, entsorgen von Abfällen (Zigarettenkippen, Kronkorken usw. ausschließlich in den bereitgestellten Abfallbehältern). 6 Sachschäden Neu entstandene Sachschäden (durch eine Person direkt verursachte Schäden) werden umgehend dem Internatsleiter / den Internatsbetreuern gemeldet. Während des Aufenthalts entstandene Mängel (Folgen von Verschleiß) werden über das Formular Mängelanzeige) dem Internatsleiter/Internatsbetreuer oder Hausmeister gemeldet. Jeweils zu Beginn des Aufenthalts erhalten die Schüler und Schülerinnen ein Übernahmeprotokoll für ihr Zimmer, in dem der Zimmerzustand am Anreisetag durch den Schüler protokolliert werden muss. Schäden die hierin nicht protokolliert sind, werden den Zimmerbewohnern angerechnet. 7 Nachtruhe Die Nachtruhe dauert von Uhr bis 7.00 Uhr morgens. Schüler und Schülerinnen unter 16 Jahre haben bis Uhr Ausgang, Schüler und Schülerinnen über 16 Jahren bis Uhr. Ab Uhr besteht für alle Schüler und Schülerinnen Anwesenheitspflicht im Internat. 8 Abmelden Volljährige Schüler und Schülerinnen können sich über Nacht vom Internat abmelden. Die Abmeldung muss vorab vom Internatsbetreuer genehmigt werden. Die Kosten werden dennoch erhoben. Bei Schülern und Schülerinnen unter 18 Jahren kann eine Abmeldung über Nacht nur genehmigt werden, wenn die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. 9 Betreiben von Elektrogeräten Beim Betreiben von Elektrogeräten (Fernsehapparaten, Musikanlagen, Spielekonsolen, Computern oder anderen Geräten) ist in erhöhtem Maße Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Das Benutzen von Wasserkochern, Kaffeemaschinen und dergleichen ist ausschließlich in der Internatsküche erlaubt. 4
5 Alle elektrischen Geräte müssen grundsätzlich den gültigen Zulassungsbestimmungen für Elektrogeräte entsprechen und beim Internatsleiter / Internatsbetreuer angemeldet werden. 10 Zimmerordnung und Sauberkeit Die Zimmer werden täglich von FAZ-Personal gereinigt. Um dies zu ermöglichen, muss der Fußboden frei von Gegenständen sein und folgende Grundordnung muss eingehalten werden: Kleidung und Reisetaschen befinden sich im Schrank, die Betten sind gemacht, verderbliche Lebensmittel dürfen nur verpackt im Zimmer aufbewahrt werden, leere Flaschen bitte gleich entsorgen oder ordentlich aufbewahren, wenn leere Flaschen von alkoholischen Getränken vorgefunden werden, wird angenommen, dass diese Getränke auch im Internat getrunken wurden. Dies wird als Verstoß gegen die Internatsordnung gewertet, das Umstellen der Zimmermöbel ist nicht gestattet, Poster dürfen während des Aufenthaltes an den Holzwänden befestigen werden allerdings nur mit einem Klebestreifen. Bilder, die die Menschenwürde verletzen oder pornografische Darstellungen sind nicht erlaubt. 11 Zimmerzuteilung Ein Wechsel in ein anderes Zimmer ist nur nach Rücksprache mit dem Internatsleiter /Internatsbetreuer möglich. 12 Aufenthaltsraum und Internatsküche Für die Internatsküche kann beim Internatsleiter ein Schlüssel ausgeliehen werden. Für die Sauberkeit ist der Benutzer der Küche verantwortlich. Die Bewohner eines Internats sind für die Ordnung in Aufenthaltsraum selbst verantwortlich. Ausgeliehenes Essgeschirr oder besteck bitte nach Gebrauch in die Küche zurück bringen. 13 Arbeitskleidung einschließlich Arbeitsschuhe, Schutzhelm Die Arbeitskleidung wird vor allem aus hygienischen Gründen in den Trockenräumen im Schulgebäude untergebracht. Sie kann im Internat untergebracht werden, wenn sie in absolut sauberem Zustand ist oder vollständig verpackt, wenn sie verschmutzt ist. Weibliche Auszubildende können ihre Arbeitskleidung immer im Internatszimmer unterbringen. 5
6 14 Schlüssel Der Verlust eines Zimmerschlüssels ist umgehend zu melden. 15 Fahrräder Das Unterbringen von Fahrrädern in den Gebäuden und auf den Balkonen ist nicht erlaubt. Unterbringungsmöglichkeiten gibt es in begrenztem Umfang bei Haus 2 und 3. Schlüssel sind beim Internatsleiter/Internatsbetreuer erhältlich. 16 Waffen, Pyrotechnik, Explosivstoffe Im Internat und auf dem Gelände des FAZ Mattenhof ist der Besitz verboten: von Waffen aller Art, von pyrotechnischen Produkten oder Stoffen, die zu ihrer Herstellung dienen, von Sprengstoff oder Stoffen, die zu seiner Herstellung dienen. Sonstige mitgebrachte Gebrauchsgegenstände (z.b. Messer) dürfen nur zu ihrem bestimmungsmäßigen Zweck eingesetzt und benutzt werden. 17 Haustiere Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. 18 Verfassungsfeindliche Darstellungen Das Nutzen und Verbreiten von verfassungsfeindlichen Ansichten, Materialien und Symbolen ist in jeglicher Form verboten. 19 Veröffentlichung interner Informationen Das Weitergeben oder Veröffentlichen von internen Vorgängen des Internatsbetriebs, von Informationen über Internatsbewohner oder Mitarbeiter/innen des FAZ Mattenhof über elektronische Kommunikationsmittel und in jeglicher anderer Form, insbesondere auch im Internet, ist untersagt. Das gilt auch für rufschädigendes Verhalten in jeder Form. 20 Schließen von Fenstern und Türen Fenster und Balkontüren werden bei längerem Verlassen des Zimmers geschlossen. Stühle dürfen nicht auf dem Balkon verbleiben. Um Diebstählen oder Sachbeschädigungen vorzubeugen, sind die Zimmer bei längerer Abwesenheit abzuschließen. 6
7 21 Haftung Für verlorene oder gestohlene Gegenstände von Schülern übernimmt das FAZ Mattenhof keine Haftung. Bei Sachschäden gilt das Verursacherprinzip; der Schädigende haftet für den entstandenen Schaden. 22 Winterdienst Am Wochenende, zwischen Freitag Uhr und Montag 6.30 Uhr, obliegt die Streuund Räumpflicht vom Hauptzugang zu den Internaten (Fußwege, Treppen) den anwesenden Schülern und Schülerinnen. 23 Feueralarm Feueralarm kann automatisch über die Brandmelder oder händisch über den Alarmknopf im Erdgeschoss ausgelöst werden. Die Feuerwehr wird damit direkt informiert. Wenn durch Fehlverhalten ein Feueralarm ausgelöst wird, werden dem Verursacher oder der Verursacherin die Kosten dafür in Rechnung gestellt. Achtung: während des Duschens muss die Tür zum Bad geschlossen sein, ansonsten könnte durch den Wasserdampf im übrigen Zimmer ein Feueralarm ausgelöst werden. Bei Feueralarm (anhaltender Sirenenton) wird das Haus selbständig verlassen. Alle weiteren Maßnahmen sind in der Anweisung Verhalten bei Feueralarm geregelt. 24 Ausschluss aus dem Internat Bei Verstoß gegen die Internatsordnung kann ein Internatsausschluss ausgesprochen werden. Ein Internatsausschluss entbindet nicht von der Pflicht, den Unterricht zu besuchen. 25 Sonstiges Energiesparen Auf sparsamen Umgang mit Strom, Wasser und Heizung ist zu achten. Während der Heizperiode sind außer bei kurzem Lüften alle Fenster und Türen geschlossen zu halten. Schränke und Privatfach Auf Verlangen sind der Schul- und Internatsleitung / -betreuung die Schränke zu öffnen. Freizeit Der Grillplatz kann nach Vorabsprache mit dem Internatsleiter genutzt werden. Die Regelungen dafür sind im Formular Grillplatzregelung aufgeführt. Müll Der Müll wird sortiert in Restmüll (Hausmüll), Papier / Pappe, Recycling-Müll (Leichtverpackungen) und Glas. 7
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