Hausordnung. Geltungsbereich. Diese Hausordnung wird in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern umgesetzt.

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1 Wohnheim des Amtes Neustadt (Dosse) Hausordnung Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, für ein harmonisches Zusammenleben sind Regeln unvermeidlich. Dafür wurde diese Hausordnung aufgestellt, die für jeden verbindlich ist. Im Interesse aller müssen folgende Punkte beachtet werden: 1 Geltungsbereich Diese Hausordnung wird in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern umgesetzt. Die Bestimmungen der Hausordnung gelten auch für volljährige Bewohner. Status- und Berufsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 2 Unterbringung (1) Alle Bewohner setzen sich für eine gute Atmosphäre in der Wohngemeinschaft ein und verhalten sich gegenüber allen Mitbewohnern und Erziehern höflich. (2) Um das Wohnheimleben mit zu gestalten, ist die Teilnahme an Wohnheimveranstaltungen und Gruppenversammlungen wünschenswert. (3) Bei Bezug wird der Zustand des Zimmers protokolliert. Vor dem endgültigen Auszug erfolgt die Abnahme des Zimmers auf der Grundlage des Protokolls. Mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen werden disziplinarisch geahndet und verpflichten zum Schadenersatz. Die Gestaltung der Zimmer ist mit den Erzieherinnen abzusprechen. (4) Zum Schuljahresende, ggf. zum Beginn von Ferien und darüber hinaus in Ausnahmefällen müssen alle persönlichen Gegenstände aus den Zimmern geräumt werden (Durchführung von Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen). Es steht keine Einlagerungsmöglichkeit für private Gegenstände zur Verfügung. (5) Die Bewohner haben eine Kaution von 100,00 Euro zu zahlen. Bestehen keine Verpflichtungen der Bewohner mehr, wird die Kaution nach dem endgültigen Auszug überwiesen; ansonsten kann die Heimleitung mit offenen Forderungen aufrechnen. Für das Verschließen der Zimmer ist jeder Bewohner eigenverantwortlich. Beim Verlassen des Hauses wird der elektronische Schlüssel an der Rezeption abgegeben. (6) Der Verlust von Schlüsseln und deren Beschädigung ist der Erzieherin umgehend mitzuteilen. (7) Für die sichere Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen sind die Bewohner selbst verantwortlich. Für abhanden gekommene Geld- und Wertsachen wird von Seitens des Wohnheimes keine Haftung übernommen. (8) Das unbefugte Benutzen der Fluchtüren, sowie das Entfernen der Fluchtwegepläne ist nicht gestattet. (9) Es ist strengstens verboten, auf den äußeren Fensterbänken zu sitzen, sowie Gegenstände aus dem Fenster zu werfen. Auch im Treppenhaus dürfen keine Gegenstände hinunter geworfen werden. 1

2 (10) Das Betreten der Wohn- und Schlafräume in Reitstiefel ist nicht gestattet. (11) Die Zimmer und Sanitärräume sind von den Bewohnern in einem sauberen Zustand zu halten. Für die Reinigung stellt das Wohnheim Reinigungsmaterial bereit. Eine gründliche Reinigung der Zimmer ist einmal pro Woche von den Bewohnern durchzuführen. Die Zimmer werden täglich kontrolliert. Jeder Bewohner kann bei Bedarf mit der Außenrevier-Reinigung beauftragt werden. (12) Das Halten von Haustieren ist im Wohnheim untersagt. 3 Mahlzeiten (1) Zu den Mahlzeiten haben die Schüler pünktlich und in ordentlicher Kleidung zu erscheinen. (2) Die Teilnahme am Frühstück und am Abendbrot ist verpflichtend. (3) Das Einnehmen der Mahlzeiten in den Zimmern ist nicht gestattet. (4) Die Anmeldung für die Teilnahme zu den Mahlzeiten an den Wochenenden bzw. vor Feiertagen hat bis Mittwochabend durch Eintragen in eine Liste zu erfolgen. (5) Aus hygienischen Gründen dürfen keine verderblichen Lebensmittel in den Zimmern aufbewahrt werden. (6) Im Essenraum ist jeder für das Abräumen und die Sauberkeit seines Tisches verantwortlich. Es ist nicht gestattet, Geschirr aus dem Essenraum mitzunehmen. (7) Nach Benutzung der Teeküchen ist auf Sauberkeit zu achten. 4 Ausgangsregelung / Besucherregelung (1) Die An- und Abmeldung erfolgt an der Rezeption des Wohnheimes. Dies gilt auch für Besucher, Eltern und Angehörige, sowie für über 18 jährige Bewohner. (2) Ausgangszeiten richten sich nach dem Alter der Schüler 12/13 Jahre Uhr 14/15 Jahre Uhr 16 Jahre Uhr 17 Jahre Uhr 18 Jahre Uhr (3) Nach Anmeldung an der Rezeption können die Bewohner in der Zeit von bis Uhr Besucher empfangen. (4) An den Wochenenden (Freitag und Samstag) und vor Feiertagen verlängert sich die Ausgangszeit um 1 Stunde. 2

3 5 Haus- und Nachtruhe (1) Die Hausruhe ist von Uhr bis 6.00 Uhr festgeschrieben. Jegliche Störung der Bewohner ist zu vermeiden. (2) Die Nachtruhe ist folgendermaßen geregelt: 12/13 Jahre: Uhr 14/15 Jahre: Uhr 16 Jahre: Uhr 17 Jahre: Uhr 18 Jahre: Uhr (3) An den Wochenenden (Freitag und Samstag) und vor Feiertagen beginnt die Nachtruhezeit 1 Stunde später. 6 An- und Heimreise (1) An den Wochenenden können die Schüler grundsätzlich nach Hause fahren. Die An- und Abmeldung erfolgt an der Rezeption. (2) Während der Schließzeit, in den Ferien und bei krankheitsbedingter Freistellung vom Schulbesuch fahren die Schülerinnen und Schüler nach Hause. (3) Die Anreise erfolgt ab Uhr unter Einhaltung der jeweiligen Nachtruhe. (4) Für Übernachtungen an den Wochenenden außerhalb des Wohnheimes benötigen Bewohner unter 18 Jahre eine schriftliche Genehmigung ihrer Personensorgeberechtigten. Pauschalgenehmigungen werden nicht akzeptiert. 7 Regelung im Krankheitsfall (1) Arztbesuche (Ausnahme in dringenden Fällen) finden in der Regel während der unterrichtsfreien Zeit statt. (2) Plötzliche Erkrankungen sind dem Erzieher mitzuteilen und eine Krankschreibung vorzulegen. Bei Krankschreibung mit Schul- und Trainingsbefreiung ist die Heimreise erwünscht. Bei Erkrankungen zu Hause ist das Wohnheim unverzüglich zu informieren. 8 Allgemeine Verhaltensregeln, die unbedingt zu beachten sind: (1) Der Besitz, die Lagerung (einschließlich Leergut), der Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken ist untersagt. (2) Rauchen und Umgang mit offenem Feuer, einschließlich Kerzen und Räucherkerzen, ist in den Räumen und dem Außengelände des Wohnheimes nicht gestattet. (3) Der Besitz und das Führen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen aller Art (auch Taschenmesser) sind grundsätzlich verboten. (4) Es ist untersagt, Volksverhetzendes sowie Gewalt verherrlichendes Material (z.b. Tonträger, Lektüre, Plakate, Symbole, Computerspiele) zu besitzen bzw. in irgendeiner Form zu verbreiten. Materialien pornographischen Inhaltes sind verboten. 3

4 (5) Elektrische Geräte wie Fön, Rasierapparat, Radioapparat und Recorder können im Wohnheim nur mit gültiger Prüfplakette betrieben werden. Bei Neugeräten reicht die Abgabe des Kaufbeleges. Für die amtliche Zulassung und einen einwandfreien technischen Zustand der Geräte hat der Besitzer selbst zu sorgen. Bei Nutzung privater Rundfunkgeräte sind die Eltern der Schüler für die gesetzliche Anmeldung der Gebührenentrichtung verantwortlich und haben diese auf Verlangen vorzulegen. Rundfunkgeräte dürfen nicht im Bad benutzt werden. Die Genehmigung kann bei Verstößen gegen die Hausordnung, z. B. Überschreiten der Zimmerlautstärke, wieder entzogen werden. (6) Eigene Computer können nach Antrag bei der verantwortlichen Erzieherin und nach Genehmigung mitgebracht werden. (7) Zur Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der Ordnung ist das Personal berechtigt, in allen Räumen Kontrollen durchzuführen. (8) Das Benutzen von Handys ist grundsätzlich während der Mahlzeiten, bei gemeinsamen Veranstaltungen und in den Zeiten der Nachtruhe untersagt Bei Nichteinhaltung wird das Handy in Verwahrung genommen. (9) Es ist nicht gestattet, andere Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen zu machen. (10) Pferdedecken und ähnliches können nicht in der Haushaltswaschmaschine gereinigt werden. (11) Das Baden in Gewässern ist nur im Freibad gestattet. Das Betreten von zugefrorenen Gewässern ist untersagt. (12) Das Hausrecht wird durch die Wohnheimleitung ausgeübt. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln greifen folgende Maßnahmen: mündliche Aufforderung zur Einhaltung der Regeln schriftliche Aufforderung zur Einhaltung der Regeln ( Missbilligung) schriftliche Aufforderung zur Einhaltung der Regeln mit Androhung eines Hausverbotes schriftliche Festlegung eines unbefristeten Hausverbotes (13) Bei groben Verstößen, die die Sicherheit der Bewohner gefährden, behält sich die Heimleitung vor, ein unbefristetes Hausverbot auszusprechen. (14) Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung von genannten Verhaltensregeln werden von jeweils zwei Mitarbeitern des Hauses Zimmer- bzw. Schrankkontrollen in Gegenwart der Bewohner durchgeführt. (Ausnahme bei Gefahr in Verzug) 9 Haftung (1) Die Schülerinnen und Schüler haften für die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände und Räume. (2) Für alle von ihnen verursachten Schäden haften die Schülerinnen und Schüler und haben Ersatz in Höhe der Reinigungs-, Reparatur- oder Anschaffungskosten zu leisten. (3) Die von den Schülern mitgebrachten Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Carport gesichert abzustellen. Für abhanden gekommene und beschädigte Fahrräder haften die Schülerinnen und Schüler. 4

5 10 Interessenvertretung (1) Zur Wahrung der Interessen der Bewohner wird ein Wohnheimrat gebildet. Dieser besteht aus den Etagensprechern, eine Erzieherin und der Wohnheimleitung. (2) Der Elternstammtisch, bestehend aus den Elternsprechern, Erzieherinnen und der Wohnheimleitung, trifft sich jeden 2.Monat. Neustadt (Dosse), den Wohnheimleitung Kenntnisnahme: Die Hausordnung vom habe ich, (Name, Vorname- bitte in Druckschrift), zur Kenntnis genommen. Ich erkenne die dort aufgeführten Regeln als verbindlich an. Datum, Unterschrift Bewohner/in Ich/ wir erkenne(n) die Hausordnung an und wirke/n darauf ein, dass mein/unser Kind die Bestimmungen einhält. Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigte 5

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