Seminare 2010 für Schwerbehindertenvertretungen

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1 Arbeit und Leben DGB/VHS NW Seminare 2010 für Schwerbehindertenvertretungen und für Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft Mintropstraße Düsseldorf Tel.: / 18 Fax: info@aulnrw.de Internet:

2 Vorwort 3»Wir bieten mit dem vorliegenden Seminarprogramm ein Gesamtkonzept an, mit dem wir sowohl fundierte rechtliche Kenntnisse als auch soziale Kompetenzen vermitteln.«liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in Zeiten rasanter Veränderungen in Betrieben und Verwaltung ist es nötig, die Interessen von schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll zu vertreten. Um den steigenden Anforderungen gewachsen zu sein, ist es für betriebliche Interessenvertretungen notwendig, über umfassende rechtliche und soziale Kompetenzen zu verfügen. Gesetzliche Grundlagen für die Teilnahme an unseren Seminaren sind: 96 Abs. 4 SGB IX für Schwerbehindertenvertretungen, 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte und 42 Abs. 5 LPVG NRW, bzw. 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte. Im Mittelpunkt unseres aktuellen Programms steht zunächst ein Angebot rund um die Wahl der Schwerbehindertenvertretung: neben Wahlvorstandsseminaren auch ein Seminar zur professionellen Öffentlichkeitsarbeit vor der Wahl. Zu neuen Angeboten gehören: Veranstaltungen, die sich mit Handlungs- und Umsetzungsmöglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beschäftigen ein Gesundheitstag mit dem Schwerpunkt»Auswirkungen und Konsequenzen psychischer Erkrankungen im Unternehmen«ein umfangreiches Angebot in dessen Mittelpunkt der Umgang mit psychisch erkrankten Menschen steht. Wir bieten mit dem vorliegenden Seminarprogramm ein Gesamtkonzept an, indem wir sowohl fundierte rechtliche als auch soziale Erkenntnisse vermitteln. Mit unseren Expertinnen und Experten stellen wir den Bezug zur Realität her. Auch in diesem Jahr können zertifizierte Disability Manager (CDMP) und Eingliederungsberaterinnen und -berater (CRTWC) Fortbildungsstunden zur Zertifikaterhaltung bei der Teilnahme an unseren Seminaren bekommen. Mit der erfolgreichen Retestierung im Qualitätsmanagement sichern wir auch zukünftig Qualität und Kompetenz auf hohem Niveau. Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Über aktuelle Angebote, die wir zusätzlich zu unserem Programm entwickeln, informieren wir unter Wir hoffen, die Neugier ist geweckt und laden herzlich zur Teilnahme an unseren Seminaren ein! Günter Schneider Landesgeschäftsführer und Pädagogischer Leiter Gerda Krug Pädagogische Mitarbeiterin

3 4 Inhalt Inhalt 5 Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Öffentlichkeitsarbeit vor der Schwerbehindertenvertretungswahl 6 Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 7 Basisseminare Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit Rechte und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 9 Prävention/Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung 11»Im Mittelpunkt steht der Mensch...«Wie das Eingliederungsmanagement im Betrieb wahr genommen werden soll 12 Arbeitsplatz- und Leistungsanalyse bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements 13 Aufbauseminar: Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis 14 Prämierungs-, Bonifizierungsund Zertifizierungsmöglichkeiten des BEM 15 Arbeits- und Sozialrecht Arbeitsrecht aktuell 16 Sozialrecht aktuell 17 Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Rechtsprechung zu Betriebsübergang und Haftung im Arbeitsverhältnis für schwerbehinderte Menschen 18 Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen 19 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt 23 Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen 24 Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen 25 Gesundheitstag: Psychische Gesundheit Die Herausforderung der Arbeitswelt von morgen 26 Die Gefährdungsbeurteilung 28 Reha-Care 2010 Vorbereitung, Besuch und Auswertung der Messe in Düsseldorf 29 Kommunikation Rhetorik I Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln 31 Organisatorisches In eigener Sache 33 Terminübersicht Seminare Unsere Tagungsstätten 36 Hinweise und Teilnahmebedingungen 40 Der Weiterbildungspass 42 Anmeldeformular 43 A+A 2010 in Leipzig Begleitseminar zur Messe und zum Kongress der A+A

4 6 Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 7 Referentin und Referenten Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.v. Gerda Krug, Supervisorin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW Referent Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Öffentlichkeitsarbeit vor der Schwerbehindertenvertretungswahl Mit einer guten Strategie kann die Schwerbehindertenvertretung zur Wahl animieren. Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit und die dadurch erreichte Wahrnehmung aller schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Unternehmen ist eine wichtige Aufgabe vor den anstehenden Wahlen im Herbst Die erfolgreiche Außendarstellung der Schwerbehindertenvertretung Kampagnen im Vorfeld der Wahl Die letzte Schwerbehindertenversammlung vor der Wahl Kreative Mittel der Öffentlichkeitsarbeit vor der Wahl Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2010 finden die nächsten regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Zur Unterstützung und Vorbereitung der Wahlvorstände führen wir Wahlvorstandsseminare durch. In diesen Seminaren werden die Kenntnisse vermittelt, die die Mitglieder des Wahlvorstandes in die Lage versetzen, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen. Bestellung eines Wahlvorstandes Rechtsstellung und allgemeine Aufgaben der Wahlvorstandsmitglieder Erstellung der Wählerlisten Notwendiger Inhalt der Wahlausschreibung Fristenwahrung, Einleitung der Wahl Umgang mit Wahlvorschlägen Wahlgang und Stimmabgabe Vereinfachtes/schriftliches Wahlverfahren Feststellung der Wahlergebnisse Anfechtung der SBV-Wahl Wahlschutz und Wahlkosten Wahl des GSBV und KSBV Die Kosten des Seminars sind nach 96 Abs. 4 SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Insbesondere bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften durch den Besuch eines Seminars erforderlich ist. Den entsprechenden Beschluss für die Teilnahme am Seminar muss der Wahlvorstand nach seiner Konstituierung fassen. Falls in einem Betrieb dieser Beschluss vom Betriebs-/Personalrat gefasst wird, vergessen Sie bitte nicht, diesen Betriebs-/Personalratsbeschluss durch einen entsprechenden Beschluss des Wahlvorstandes zu bestätigen Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 340,00 EUR Düsseldorf, InterCity Hotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 225,00 EUR Essen, Mövenpick Hotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 260,00 EUR Bochum, Park Inn SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 255,00 EUR

5 8 Basisseminare Basisseminare 9 Referentin und Referenten Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.v. Felicitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin (CDMP) Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit Rechte und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Der Aufbau des SGB IX Der Behindertenbegriff, 2 SGB IX Antragsverfahren Widerspruch und Änderungsantrag Gleichstellungsverfahren Aufgaben, Funktion und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Pflichten des Arbeitgebers Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Integrationsvereinbarungen Prävention als Aufgabe des Arbeitgebers Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat Zeitmanagement der Schwerbehindertenvertretung Die gut gewählten Fallbeispiele erleichtern mir die Übertragung des gelernten Stoffes in die Praxis und ermöglichen die Vertiefung des Grundlagenwissens im BetrVG und Arbeitsrecht. Das ist auch durch die gute Leitung des Seminars gesichert. Aber auch der Service außerhalb des Seminarbetriebes verdient meine volle Anerkennung. Rüdiger Häring, DTAG, Direktvertrieb und Beratung, Dresden-Radebeul, Mitglied des Betriebsrats Olsberg, Parkhotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 490,00 EUR

6 10 Prävention Prävention 11 Referenten Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Durch die Änderungen des SGB IX zum wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach 84 Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet - wenn die betroffene Person zustimmt ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebsrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Institutionen, wie z.b. Betriebsarzt und die gemeinsame Servicestelle der Rehaträger können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen geklärt, wie mit dem BEM die Beschäftigten vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können. Krankheitsbedingte Kündigung Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM Krankenrückkehr-, Fehlzeitengespräche und Beteiligung des Betriebs-/Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung BEM nach 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz Initiativrecht des Betriebsrats nach 84 Abs. 2 SGB IX und Beteiligungsrechte nach 87 BetrVG Einigungsstellenverfahren Betriebsvereinbarung zum BEM Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 340,00 EUR

7 12 Prävention Prävention 13 Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Disability Managerin (CDMP) Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Nadine Nutt, Diplom-Sportwissenschaftlerin, Präventionsund Rehabilitationswissenschaftlerin Dieses Seminar beinhaltet einen Besuch des Berufsförderungswerks Michaelshofen inklusive der Vorführung eines Belastungs- Assessment durch den»ergos-belastungssimulator«.»im Mittelpunkt steht der Mensch...«Wie das Eingliederungsmanagement im Betrieb wahr genommen werden soll Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bzw. das Integrations-Team kann neben Eingliederungserfolgen nur über eine starke Öffentlichkeitsarbeit das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb gewinnen. In diesem Seminar werden sowohl Ideen als auch Probleme, die sich bei der Öffentlichkeitsarbeit oder im BEM-Verfahren innerhalb des Unternehmens ergeben, aufgezeigt und bearbeitet. Handlungshilfen und Instrumente für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit werden dargestellt. Viele betriebliche Interessenvertretungen sehen sich als Eingliederungsberater bzw. beraterin im BEM-Verfahren möglicherweise in einem Interessenskonflikt zwischen Mandat und Aufgabe. Die hierfür erforderliche Abgrenzung wird besprochen und geübt. Dieses Seminar richtet sich sowohl an betriebliche Interessenvertretungen als auch an CDMPs, CRTWCs sowie an Akteurinnen und Akteure, die dabei sind, ein BEM zu installieren oder bereits durchführen. Es bietet Raum zum Erfahrungsaustausch. Stellenwert von betrieblichen Interessenvertretungen und BEM im Betrieb Wahrnehmung beider durch die Beschäftigten Auftritt des BEM in den betrieblichen Medien z.b. Intranet Hauszeitung Schwarzes Brett Eigener Newsletter Öffentlichkeitsarbeit zum BEM auf der Betriebsversammlung Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Verfahren Abgrenzung zwischen Mandat und Aufgabe als Eingliederungsberaterin bzw. -berater Vertrauensgewinn der Beschäftigten Angemessene Hilfs- und Beratungsangebote Gemeinsame Aktionen aller Akteurinnen und Akteure, z.b. betrieblicher Gesundheitstag Arbeitsplatz- und Leistungsanalyse bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements Inzwischen sind in einigen Betrieben Betriebsvereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen, manche Betriebe haben begonnen, ein BEM zu installieren. Fest steht: Es gibt kein standardisiertes Verfahren bei der Implementierung eines BEM, sondern die jeweiligen Besonderheiten des Betriebes müssen beachtet werden. Das bedeutet, dass jedes BEM mit seinen unterschiedlichen Instrumenten gewissermaßen maßgeschneidert an den Betrieb angepasst werden muss. Themen und Probleme, die sich bei der Implementierung eines BEM im eigenen Unternehmen ergeben, werden behandelt. Handlungshilfen und Instrumente werden aufgezeigt. Dieses Seminar richtet sich sowohl an betriebliche Interessenvertretungen als auch an CDMPs, CRTWCs sowie an Akteurinnen und Akteure, die dabei sind, ein BEM zu installieren oder bereits durchführen. Es bietet Raum zum Erfahrungsaustausch. Stellenwert des BEM im Betrieb Verschiedene Konzepte der Einführung eines BEM Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem Betriebswirtschaftliche Aspekte Verschiedene Instrumente im BEM Fähigkeits- und Anforderungsprofile (u.a. IMBA/MELBA als eine Möglichkeit des Profilvergleichs) Arbeitsplatzanalyse und Gestaltung Leistungsprofil des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen zum Disability Manager (CDMP) bzw. Eingliederungsberater bzw. -beraterin (CRTWC) Fachlicher Austausch von BEM-Akteurinnen und Akteuren Zertifizierungsmöglichkeiten des BEM Düsseldorf, InterCity Hotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 350,00 EUR Köln, Begardenhof SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 380,00 EUR 20 Stunden als Fortbildung

8 14 Prävention Prävention 15 Referenten Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Johannes Magin, Diplom-Psychologe - ehemalige Projektleitung Willi Mücke, Schwerbehindertenvertreter der BMW AG, Werk Regensburg Referentin und Referenten Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Christian Hetzel, Diplom-Sportwissenschaftler Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Disability Managerin (CDMP) Aufbauseminar: Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Das in 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte und gleichgestellte, sondern für alle Kolleginnen und Kollegen gilt. Sowohl die Berufskrankenkassen (BKK) als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an der Umsetzung des BEM in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die praktische Umsetzung bzw. Einführung eines BEM. Das Seminar beinhaltet einen Betriebsbesuch bei der BMW AG, Werk Regensburg. Gesetzliche Grundlagen des BEM Verschiedene Arten des BEM Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem Betriebswirtschaftliche Aspekte Mitglieder und Aufgaben des Eingliederungsteams Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder Die Rolle des Disability Managers und der Eingliederungsberater und -beraterinnen (Case Manager) Arbeitsplatzanalyse Differenzierte Ablaufpläne eines BEM Aufgaben und Hilfsangebote der externen Instanzen Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen Zertifizierungsmöglichkeiten des BEM Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel der BMW AG, Werk Regensburg Prämierungs-, Bonifizierungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Seit Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in 84 SGB IX sind bereits mehr als fünf Jahre vergangen. Die meisten Integrationsämter sind ihrer Aufgabe nach 84 Abs. 3 SGB IX»Förderung durch Prämien«nachgekommen. Sowohl Rehabilitationsträger und Berufsgenossenschaften als auch Betriebskrankenkassen (BKK) tun sich schwer, eine einheitliche Regelung zur Förderung durch Prämien zu treffen. Bislang wurden nur einzelne individuelle Boni-Verfahren entwickelt. Die positive Außendarstellung bzw. Werbewirksamkeit bezüglich ihrer Sozialverantwortung durch ein prämiertes oder zertifiziertes BEM haben die ersten deutschen Firmen bereits erkannt und genutzt. Dieses Seminar richtet sich sowohl an Disability Manager und Eingliederungsberaterinnen und -berater als auch an Akteurinnen und Akteure, die dabei sind, ein BEM zu installieren und dieses nach den Grundsätzen einer späteren Qualitätsüberprüfung aufbauen wollen oder ein prämien-, zertifizierungswürdiges BEM bereits durchführen. Es bietet Raum zum Erfahrungsaustausch. Unterschiedliche Auswahlverfahren bei der Prämierung der Integrationsämter Beispiele aus der guten Praxis Pilotprojekte bei den Berufsgenossenschaften Anspruch des Arbeitgebers gegenüber seiner BKK Aktueller Verfahrensstand bei den Rehabilitationsträgern Möglichkeiten der Zertifizierung ihres BEM Boni- und Prämienregelungen im internationalen Vergleich Vermarktungsbeispiele Evaluation des BEM als Basis der Rentabilitätsberechnung Evaluation als Parameter der Zufriedenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Regensburg, Hotel Hansa Apart SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 765,00 EUR 20 Stunden als Fortbildung Düsseldorf, InterCity Hotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 350,00 EUR

9 16 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht 17 Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (GBDMA) Alexandra Rüter, Richterin beim Arbeitsgericht Solingen/ Opladen Referenten Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Horst Frehe, Sozialrichter a.d., Mitglied der Bremischen Bürgerschaft N.N. Richter beim Sozialgericht Bremen Arbeitsrecht aktuell 95 des SGB IX verpflichtet die Schwerbehindertenvertretung dazu, die Einhaltung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden (Arbeits-) Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Das Seminar zeigt die in der Praxis häufig berührten Rechtsgrundlagen auf. Im Mittelpunkt stehen der Überblick über die Systematik des SGB IX und die wesentlichen Arbeitsgesetze sowie die entsprechenden Gerichtsbarkeiten, die jeweiligen Instanzen und die Fristenwahrung. Arbeitsrecht im SGB IX Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Rechtsquellen Kündigungsschutzgesetz und Kündigungsschutzklage Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung Kündigung und Antragsverfahren Besondere Kündigungsschutzbestimmungen für Schwerbehindertenvertretungen Versetzung und Änderungskündigung Aufhebungsvertrag Prävention vor Kündigung gemäß 84,1 SGB IX Krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84,2 SGB IX Kollektivverträge Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zu diesem Seminar gehört der Besuch des Arbeitsgerichts in Solingen/Opladen mit Vor- und Nachbereitung der Verhandlung in der Regel mit der zuständigen Richterin. Sozialrecht aktuell Das im Juli 2004 zuletzt novellierte SGB IX besteht aus zwei miteinander verzahnten Teilen. Dadurch wurden die sozialrechtlichen Bestimmungen mit den arbeitsrechtlichen verknüpft und als Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst. Teil 1 des SGB IX regelt die allgemeinen und sozialrechtlichen Ansprüche der Menschen mit Behinderung. Das Benachteiligungsgesetz ergänzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ehemals geplant als Antidiskriminierungsgesetz. Historischer Überblick über die Sozialgesetzgebung von Anfang des 19. Jahrhunderts bis heute Sozialrecht im europäischen Vergleich Die fünf Säulen unseres Sozialversicherungssystems Sozialrechtliche Ansprüche zur Teilhabe am Arbeitsleben Stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit Erwerbsminderungsrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen Aktuelles aus dem Rentenrecht Entstehungsgeschichte und wichtige Eckpunkte des Benachteiligungsgesetzes Umsetzung der EU-Richtlinienforderung Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik in der BRD Konsequenzen für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung Zu diesem Seminar gehört der Besuch des Sozialgerichts in Bremen mit Vor- und Nachbereitung der Verhandlung in der Regel mit dem zuständigen Richter Köln, Begardenhof SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 695,00 EUR Bremen, Ramada Überseehotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 685,00 EUR

10 18 Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des BAG Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des BAG 19 Referentin und Referenten Axel Breinlinger, Richter des 8. Senats am BAG Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter des 8. Senats am BAG Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW Rechtsprechung zu Betriebsübergang und Haftung im Arbeitsverhältnis für schwerbehinderte Menschen Die Reorganisation oder Umstrukturierung von Unternehmen ist nichts Neues. Arbeitgeber begreifen die Umstrukturierung der Unternehmensorganisation als kontinuierlichen Prozess. Haftung im Arbeitsverhältnis ist bis heute nicht gesetzlich geregelt. Da die allgemeinen Haftungsnormen im BGB den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses nicht hinreichend gerecht werden, hat das Bundesarbeitsgericht eine umfassende Rechtsprechung zu Haftungsfragen im Arbeitsverhältnis entwickelt. Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen auseinandersetzen. Der Betriebsübergang gemäß 613 a BGB - Begriff und Abgrenzung zu anderen Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz Arbeitgeberhaftung Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz Aktuelle Rechtsprechung zum AGG Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Erfurt, Mercure Hotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 750,00 EUR

11 20 Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des BAG Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des BAG 21 Referentin und Referent Knut Bröhl, Richter des Bundesarbeitsgerichts a.d. Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter. Für das strategische Vorgehen der Schwerbehindertenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz sowie aktuelle Entscheidungen des BAG, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind. Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens Kündigungsverbote und Unwirksamkeitsgründe der Kündigung Die personenbedingte Kündigung krankheitsbedingte Kündigung Die verhaltensbedingte Kündigung Die betriebsbedingte Kündigung die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung Die Auswirkungen des 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz Änderungskündigung Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats Vor- und Nachbereitung der Sitzung Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Unser Betriebsrat begrüßt das breite, vielfältige Spektrum spezieller Seminarthemen. Insbesondere das aktuelle Arbeitsrecht speziell für Schwerbehindertenvertretungen fand ich toll. Hier begrüße ich nicht nur die guten Inhalte des Seminars, sondern auch die Unterlagen, die eine gute Nacharbeit erleichtern. Petra Schmidt, DTAG, Head-Office T-Home, Darmstadt, Schwerbehindertenvertreterin und Mitglied des Betriebsrats Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter eingesehen werden.

12 22 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz 23 Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW e.v. Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen hat in den Betrieben in den letzten Jahren erheblich zugenommen und steigt weiter an. Aber gerade der Aspekt der psychischen Behinderung wird häufig im betrieblichen Alltag nicht oder zu spät wahrgenommen, fehl gedeutet oder unangemessen behandelt. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs- und Personalrat ein besonders hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz. Was ist psychische Behinderung? Unterscheidung und Merkmale Therapiemöglichkeiten Umgang mit psychisch Kranken im Betrieb Arbeitsplatzgestaltung und -organisation Interne und externe begleitende Hilfen Rechtliche Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats Verhaltensmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats Auswirkungen des SGB IX auf die Situation psychisch behinderter Menschen Aus Sicht unseres Betriebsrats ist bei der Auswahl der Seminare außer der Qualität der Referenten und des Materials auch die Kooperation des Bildungsträgers mit unserer Gewerkschaft in der fachlichen Abstimmung wichtig. Das merkt man spätestens, wenn es um die Berücksichtigung tariflicher Bestimmungen im Seminarablauf geht. Peter Scholz, Deutsche Post AG, NL Brief Hagen, Schwerbehindertenvertreter und Mitglied des Betriebsrats Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 670,00 EUR

13 24 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz 25 Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW e.v. Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW e.v. Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht... Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch Erkrankter ist meist gestört. Nicht selten fehlt bei psychisch Erkrankten die Einsicht, dass sie krank sind, und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und»falsche«schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Beziehung und die Kommunikation mit den Erkrankten sind. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an. Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt. Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit psychiatrieerfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu lernen. Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. 84 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches neun (SGB IX) sind die betrieblichen Interessenvertretungen daran zu beteiligen, nach betriebsinternen und individuellen Möglichkeiten zu suchen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer neuen Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Ebenso haben betriebliche Interessenvertretungen beim betrieblichen Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das schließt natürlich psychisch erkrankte Beschäftigte mit ein. Schwerbehindertenvertretungen sowie die Betriebsund Personalräte, die in ihren Gremien zuständig sind, sich für die Belange der psychisch erkrankten Beschäftigten einzusetzen, fühlen sich häufig verunsichert und einem besonderen Druck ausgesetzt. Oft stoßen sie im Umgang mit psychisch Kranken an ihre eigenen Grenzen. Das Seminar will helfen, diesen Druck zu mindern und Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten konkrete an ihre Praxis orientierte und zielgerichtete Hilfestellung zu geben. Mit Hilfe der kollegialen Fallbearbeitung und von Rollenspielen werden Themen wie Abgrenzung, Distanz, Belastbarkeit, ständige Erreichbarkeit, etc. bearbeitet. Das Seminar ist für das Halbjahr 2009/2010 in vier Blöcke aufgeteilt, die nur gemeinsam gebucht werden können. Somit ist eine regelmäßige Reflexion der eigenen Arbeit und der Lösungsansätze gewährleistet. 10 Stunden als Fortbildung Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 670,00 EUR Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-VTE-J ,00 EUR zzgl. Unterkunft und Verpflegung 210,00 EUR Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-VPO-J ,00 EUR zzgl. Unterkunft und Verpflegung 210,00 EUR Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-VTE-J ,00 EUR zzgl. Unterkunft und Verpflegung 210,00 EUR Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-VPO-J ,00 EUR zzgl. Unterkunft und Verpflegung 210,00 EUR

14 26 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz 27 Referentinnen und Referenten Rainer Achsnich, Betriebsratsvorsitzender bei der Deutschen Post AG, Niederlassung Brief Dortmund Dr. Astrid Brammertz, Betriebsärztin der Stadt Aachen Manfred Buck, Schwerbehindertenvertreter bei der Porsche AG Dr. Jürgen Reusch, Zeitschrift gute ARBEIT Manfred Rüdebusch, Schwerbehindertenvertreter bei Evobus/Daimler Andreas Schmidt, Leiter Abteilung Sozialpolitik DGB NRW Johann Treubert, Schwerbehindertenvertreter und Sozialberater bei der ZF Sachs in Schweinfurt, Disability Manager (CDMP) Erika Zoike, spectrum K, BKK Gemeinschaftsunternehmen Gesundheitstag in Kooperation mit der Zeitschrift»gute ARBEIT«und dem DGB NRW Psychische Erkrankungen Eine Herausforderung der Arbeitswelt von morgen Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren alarmierende Ausmaße angenommen. Trotz insgesamt sinkendem Krankenstand steigt seit etwa einem Jahrzehnt die Anzahl von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen infolge psychischer Erkrankungen kontinuierlich an, seit 1997 um fast 70%. Es sieht so aus, als würden sich psychische Erkrankungen zur Volkskrankheit des 21. Jahrhunderts entwickeln. Der Zusammenhang psychischer Erkrankungen mit der Arbeitswelt ist klar erkennbar: Schlechte Arbeit, Leistungsdruck, Stress, Überforderung, Konflikte zwischen Arbeit und Privatleben und zunehmende Unsicherheit in der Krise sind die Ursachen für diese Entwicklung. In dieser Tagung sollen Auswirkungen und Konsequenzen psychischer Erkrankungen im Unternehmen dargestellt werden. Darüber hinaus sollen Unternehmenskonzepte zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen vorgestellt werden. Die Tagung richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Personalabteilungen und Interessierte, die sich über das Thema informieren wollen :30 15:30 Uhr Dortmund, DASA BR-VPO-J ,00 EUR zzgl. 38,00 EUR Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung 2. Gesundheitstag im November 2010 Tagungsprogramm 09:30 Uhr Eröffnung und Begrüßung Günter Schneider, Arbeit und Leben Andreas Schmidt, Leiter Abt. Sozialpolitik DGB NRW 09:45 10:45 Uhr Psychische Gesundheit im Arbeitsleben / Die Herausforderung der Zukunft Dr. Jürgen Reusch, Gute Arbeit 11:00 11:45 Uhr Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben Zahlen/Fakten/Daten Erika Zoike, Spektrum K, BKK Gemeinschaftsunternehmen 12:00 13:00 Uhr Psychische Erkrankungen im Unternehmen - Auswirkungen, Konsequenzen, Konzepte Dr. Astrid Brammertz Betriebsärztin der Stadt Aachen 14:00 15:30 Uhr Beispiele aus der guten Praxis Rainer Achsnich, Betriebsratsvorsitzender bei der Deutschen Post AG, NL Brief Dortmund Manfred Buck, Schwerbehindertenvertreter bei der Porsche AG Manfred Rüdebusch, Schwerbehindertenvertreter bei EVOBUS/Daimler Johann Treubert, Schwerbehindertenvertreter und Sozialberater bei der ZF Sachs in Schweinfurt Im Anschluss an die Veranstaltung bieten wir eine Führung durch die DASA an.

15 28 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz 29 Referenten Dr. Max Geray, Leiter des Büros für Arbeitsschutz und Betriebsökologie, Hamburg Frank Walensky, Arbeitsschutzexperte, Journalist, Lingovision, Hamburg Betriebsräte mit Berichten ihrer Vorgehensweise in der Praxis. Referent Volker Althoff, Disability Manager (CDMP), Auditor (CBDMA) Die Gefährdungsbeurteilung Drei Hauptteile des Seminars beleuchten die wichtigsten Aspekte des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Die schnelle Beschaffung der richtigen Informationen im Fachgebiet Arbeitsschutz, die Anwendung der Mitbestimmung beim zentralen Arbeitsschutzinstrument - der Gefährdungsbeurteilung - sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus erfolgreichen Praxisbeispielen. Die jahrelangen Praxiserfahrungen der Referenten helfen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, eine ganzheitliche und praxisnahe Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in die Wege zu leiten und zu einem kontinuierlichen betrieblichen Prozess zu machen. Wahrnehmung der Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Erfassung psychischer Belastungen Praxisbeispiele ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilungen Wissensmanagement im Arbeitsschutz Beschaffung der notwendigen und richtigen Informationen Verwaltung der Informationen Wichtige Internetauftritte spezialisierter Anbieter Kernpunkte und Anwendung der Mitbestimmung beim Arbeitsschutzgesetz Die drei Phasen der Gefährdungsbeurteilung: Vorbereitungsphase Pilotphase kontinuierlicher Prozess Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung DIN EN ISO 10075: Psychische Belastungen Darstellung verschiedener Praxisbeispiele und Betriebsvereinbarungen Differenzierte Vorgehensweise nach Branche und Betriebsgröße Erfassung psychischer und physischer Belastungen mit Grob- und Feinanalyse Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle und kontinuierlicher Prozess Reha-Care 2010 Vorbereitung, Besuch und Auswertung der Messe in Düsseldorf Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet. Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen Neue Belastungen am Arbeitsplatz Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care Hamburg, Baseler Hof BR-VPO-J ,00 EUR zzgl. 795,00 EUR Düsseldorf, InterCity Hotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 465,00 EUR 10 Stunden als Fortbildung

16 30 Arbeits- und Gesundheitsschutz Kommunikation und Konfliktbewältigung 31 Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW Weitere Seminare zum Schwerpunkt»Kommunikation und Konfliktbewältigung«finden Sie in unserem Programm für Betriebs- und Personalräte, bitte fordern Sie es bei uns an! A+A 2010 in Leipzig Begleitseminar zur Messe und zum Kongress der A+A 2010 Wenn es um das Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht, ist die Arbeitsschutz Aktuell als Informations- und Präsentationsplattform unverzichtbar. Vom Oktober 2010 bietet die Arbeitsschutz Aktuell als wichtiger Branchentreffpunkt für Deutschland und Osteuropa Unternehmen, Institutionen und Organisationen auf dem Gelände der Leipziger Messe die Möglichkeit, ihre technologischen Neuerungen und Ideen vorzustellen. Diese und die damit für betriebliche Interessenvertretungen verbundenen Herausforderungen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Messe standen bei Drucklegung noch nicht fest. Diese werden in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und können unter eingesehen werden. Rhetorik I Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind sie damit konfrontiert Gespräche zu führen, bei denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten. Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden. Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der Gesprächspartnerinnen und -partner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorientierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten Leipzig, Novotel Leipzig City SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 370,00 EUR zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) Unterrichtungs- und Beratungsrechte Grundlagen der Kommunikation Aktives Zuhören Unterschiedliche Wahrnehmung Zielorientierte Gesprächsführung Planung und Durchführung von Gesprächen Geeignete Rahmenbedingungen Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt? Wer darf Verhandlungen führen? Verhandlungen mit und in Gruppen Praktische Übungen Wershofen, Hotel Kastenholz BR-VTE-J ,00 EUR zzgl. 685,00 EUR

17 32 Organisatorisches Organisatorisches 33 In eigener Sache Arbeit und Leben DGB/VHS NW ist eine Einrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen uns mit politischer Bildung einmischen, Anstöße geben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Formulierung und Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen. Neben Seminaren für Schwerbehindertenvertretungen bieten wir auch Schulungen für Betriebs-/Personalräte an. Es ist für eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung auch erforderlich, Schulungen für Betriebs-/Personalräte zu besuchen. Ein Anruf genügt, um unser Programm für Betriebs- und Personalräte anzufordern! Über unser Gesamtangebot informieren wir im Internet unter Weil Qualität kein Zufall ist! LQW zertifizierte Weiterbildung Arbeit und Leben DGB/VHS NW hat einen Qualitätsentwicklungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Damit sichern wir auch zukünftig Qualität und Kompetenz auf hohem Niveau.

18 34 Terminübersicht 2010 Terminübersicht Oktober Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen (Teil 1) November Gesundheitstag: Psychische Gesundheit Die Herausforderung von morgen Dezember Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen (Teil 2) Februar Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung März Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen (Teil 3) Öffentlichkeitsarbeit vor der Schwerbehindertenvertretungswahl Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt April Sozialrecht Aktuell Rechtsprechung zu Betriebsübergang und Haftung im Arbeitsverhältnis für schwerbehinderte Menschen Öffentlichkeitsarbeit im SBV Mandat / BEM Team Mai Arbeitsplatz- und Leistungsanalyse bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen (Teil 4) Juni Die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsrecht Aktuell Rhetorik I Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung August Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen September Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Aufbauseminar: Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Oktober Reha-Care 2010 Vorbereitung, Besuch und Auswertung der Messe in Düsseldorf Prämierungs-, Bonifizierungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten des BEM A+A 2010 in Leipzig Begleitseminar zur Messe und zum Kongress der A+A 2010 Dezember Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit Rechte und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

19 36 Unsere Tagungsstätten Unsere Tagungsstätten 37 Unsere Tagungsstätten InterCity Hotel Düsseldorf Graf-Adolf-Straße Düsseldorf Tel.: Fax: Park Inn Bochum Massenbergstraße Bochum Tel.: Fax: Mövenpick Hotel Essen Am Hauptbahnhof Essen Tel.: Fax: RAMADA Überseehotel Bremen Wachtstraße / Am Markt Bremen Tel.: Fax: Mercure Hotel Erfurt Meienbergstraße Erfurt Tel.: Fax: DASA Dortmund Friedrich-Henkel-Weg Dortmund Tel.: Baseler Hof Esplanade Hamburg Tel.: Fax:

20 38 Unsere Tagungsstätten 39 Hotel Begardenhof Brückenstraße Köln Tel.: Fax: Hansa Apart Hotel Friedenstraße Regensburg Tel.: Fax: Novotel Leipzig City Goethestraße Leipzig Tel.: Fax: Wershofen, Hotel Kastenholz Hauptstraße Wershofen in der Eifel Tel.: Fax: Welcome Hotel Hennesee Residenz Berghausen Meschede Tel.: Fax: Welcome Hotel Rheinresidenz Wesel Rheinpromenade Wesel Tel.: Fax: Parkhotel Olsberg Stehestraße Olsberg Tel.: Fax:

21 40 Hinweise und Teilnahmebedingungen Hinweise und Teilnahmebedingungen 41 Unsere Leistung und Ihre Anmeldung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsund Personalräte bieten wir als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Bitte melden Sie sich schriftlich (Fax oder sind ausreichend) unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift, der Bezeichnung des Titels des gewünschten Seminars und des Termins an. Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Seminargebühren Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.b. Beschluss des Betriebsrats). Stornierung der Anmeldung Für Abmeldungen, die bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,00 Euro (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden. Programmänderung, Seminarabsage Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird Ihnen die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet. Haftung Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Urheberrecht Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Datenschutz Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmendenliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Mitteilung. Teilnahmebescheinigungen Über die Teilnahme an dem von Ihnen belegten Seminar stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

22 42 Der Weiterbildungspass Anmeldung 43 Fax-Nr.: Bildung lohnt sich: Der Weiterbildungspass Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein»überraschungsgeschenk«. an Arbeit und Leben DGB/VHS NW Mintropstraße 20, Düsseldorf zum Seminar: (Titel/Datum/Seminarnummer) Mein Arbeit und Leben-Weiterbildungs-Pass melde ich mich verbindlich an. Name, Vorname Dass sich Weiterbildung lohnt, das wissen Sie. Aber dass sie auch belohnt wird, ist neu! Lassen Sie sich einfach die Teilnahme in einem der Felder auf der Rückseite quittieren. Für vier Bausteine bekommen Sie eine Überraschung von uns! Seminar: Termin: ❶ Unterschrift Arbeit und Leben Seminar: Termin: Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft fon 02 11/ / 17 fax 02 11/ info@aulnrw.de ➌ Unterschrift Arbeit und Leben Seminar: Termin: ➋ Unterschrift Arbeit und Leben Seminar: Termin: ➍ Unterschrift Arbeit und Leben Name, Vorname: Privatanschrift/Telefon: Betrieb: Betriebsanschrift/Telefon: Funktion im Betrieb: Kostenstelle/Bestellnummer: Service-Hotline Unter den Telefonnummern /-21 bzw. unter der Adresse info@aulnrw.de stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung und wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet oder die Teilnahme am Seminar verweigert. Unterschrift Ich benötige folgende Programme:... für Betriebsräte und... für die SBV. Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen...) vor? Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung.

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