Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis

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1 Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Unser Film zu BEM: Kontakt: mathilde.niehaus@uni-koeln.de Übersicht 1. Handlungsbedarf Relevanz 2. Gesetzlicher Rahmen und Leitidee 3. Erfahrungen aus Praxis und Forschung 4. Erfolgsfaktoren 1

2 1. Es betrifft uns alle: Handlungsbedarf alternde Erwerbsbevölkerung mit steigendem Lebensalter aber werden die Ausfallzeiten länger Muskel-Skelett - / Psychische Erkrankungen Fachkräfteengpässe 2. Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)? Univ.-Prof. Dr. Mathilde Niehaus 2

3 Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)? Antwort des Gesetzgebers auf Herausforderungen der demographischen Entwicklung und Zunahme langwieriger (z.b. psychischer) Erkrankungen à Arbeitgeber wird stärker in die Pflicht genommen! 84 Abs. 2 SGB IX : Sind BeschäGigte innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen erkrankt, muss der Arbeitgeber akkv werden Gilt für alle BeschäCigte und alle Erkrankungen! Univ.-Prof. Dr. Mathilde Niehaus SGB IX 84 (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Personenkreis: nicht nur schwerbehinderte Menschen Beteiligte (Pflicht): Interessenvertretung SBV Betroffene Person: Zustimmung und Beteiligung Ziele: AU überwinden Erneuter AU vorbeugen AP erhalten 3

4 SGB IX 84 (2) Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Werksarzt: Beteiligung Transparenter Umgang mit Daten und Dokumentation Externe Stellen: Koordinationsfunktion von Leistungen zur Teilhabe Aufgabe BR und SBV: Initiativrecht Wächterfunktion Wozu? Arbeitsunfähigkeit überwinden Erneute Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Arbeitsplatz erhalten Beschäftigungsfähigkeit erhalten 4

5 Wann? wenn eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist Wer? Der Arbeitgeber muss handeln. Er ist verpflichtet, den Kontakt mit dem Mitarbeiter auszunehmen. Er ist auf die Zustimmung und Beteiligung des Mitarbeiters angewiesen. Interessenvertretungen sind hinzuzuziehen, eventuelle weitere betriebliche und externe Partner. 5

6 Was? Aktivitäten, Maßnahmen, Leistungen, die zur Wiedereingliederung nach längerer AU erforderlich sind Maßnahmen betriebsinterne Maßnahmen sein (z.b. Arbeitsplatzanpassung oder Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz), Unterstützungsmaßnahmen durch einen Rehabilitationsträger (z.b. Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, Kfz-Hilfen) oder außerbetriebliche Maßnahmen durch Rehabilitationsträger (z.b. medizinische Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie etwa berufliche (Qualifizierungsmaßnahmen) 6

7 3. Forschung zur Umsetzung des Gesetzes à verfügbar unter Per mail: Univ.-Prof. Dr. Mathilde Niehaus Der daraus entstandene Praxisleitfaden 7

8 4. Erfolgsfaktoren für eine berufliche Wiedereingliederung (BEM) 1. Frühzeitigkeit des Handelns 2. Umfassende Information der Rehabilitanden 3. Klärung der aktuellen Motivationslage des Rehabilitanden 4. Datenschutz, Transparenz und eine Unternehmenskultur, bei der Alter und Krankheit keine Tabuthemen sind 5. Einbindung / Sensibilisierung der Führungskräfte und Kollegen Univ.-Prof. Dr. Mathilde Niehaus 8

9 Erfolgreiche Wiedereingliederung - 6. In Prävention und Gesundheitsmanagement investieren 7. Konkrete betriebliche Integrationsmaßnahmen 8. Vernetzung mit gemeindenaher Versorgung, Externe Unterstützung 9. Professionalisierung des BEM 10. Reines Case-Management auf operativer Ebene greift zu kurz nachhaltige Effekte durch strukturelle Verankerung des BEM! Gelungene Rückkehr: mit Erfolgen werben! Literatur Niehaus, M., Marfels, B., Vater, G., Magin, J. & Werkstetter, E. (2008). Betriebliches Eingliederungsmanagement. Forschungsbericht 374 Sozialforschung. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Niehaus, M., Vater, G. (2013). Das Betriebliche Eingliederungsmanagement: Umsetzung und Wirksamkeit aus wissenschaftlicher Perspektive. In. AOK-BV, BKK BV, DGUV (Hrsg.). iga. Report 24. Betriebliches Eingliederungsmanagement in Deutschland eine Bestandsaufnahme. (S ) Niehaus, M., Vater, G. (2014): Psychische Erkrankungen und betriebliche Wiedereingliederung. In: Angerer, P. et al. (Hrsg.): Psychische und psychosomatische Gesundheit in der Arbeit. Ecomed Medizin: Heidelberg, S

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