Betriebliches Eingliederungsmanagment
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- Eleonora Vogel
- vor 7 Jahren
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1 Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg Burkhard Rehn
2 Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat sowie das Integrationsamt ein,um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
3 84 Abs. 2 SGB IX (Auszug aus Abs. 2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der Interessenvertretung und bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. (Betriebliches Eingliederungsmanagement) Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
4 Wann ist BEM erforderlich? Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 4
5 Die Beteiligten Arbeitgeber der/die Betroffene Betriebsrat Schwerbehindertenvertretung Betriebsarzt Rehabilitationsträger (Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung) Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 5
6 Interessenvertretung In der Sache ist die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Interessenvertretern wichtig, damit die Erfahrungen und Kenntnisse der Beschäftigten für die Wiedereingliederung genutzt werden können. Das Gesetz formuliert einen Auftrag an die Interessenvertretungen, über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum BEM zu wachen. Die notwendigen Regelungen über den Verfahrensablauf des BEM lassen sich am Besten in einer Betriebsvereinbarung festlegen. Möglich ist auch eine sogenannte Integrationsvereinbarung zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung ( 83 SGB IX). Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
7 Typisches Vorgehen 1. Erfassung der Fehlzeiten 2. Kontaktaufnahme zu erkrankter Person 3. Erstgespräch führen 4. Fallbesprechung 5. Maßnahmen festlegen 6. Maßnahmen durchführen 7. Auswertung und Abschluss Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 7
8 Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Dhfh<fhfhgfg fgf<g
9 Zentrale Rolle des Betriebsarztes im BEM Vorteile: unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (Vertrauensstellung) kann als Experte medizinische Befunde interpretieren und mit den behandelnden Ärzten erörtern verfügt über Kenntnis der Arbeitsplätze/Organisation kann hierdurch Möglichkeiten/Grenzen einer Wiedereingliederung bewerten Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
10 Datendokumentation und aufbewahrung Ein wirksamer und sorgfältiger Datenschutz ist eine Grundvoraussetzung für das BEM. Welche Daten dürfen/müssen gespeichert werden? Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 10
11 Auswertung der BEM-Fälle Neben der Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten können einzelne Arbeitsbereiche und die Altersstruktur von erkrankten Personen analysiert werden. Wichtig: Einbindung der betrieblichen Interessenvertretung! Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 11
12 Nutzen für die Betriebe BEM ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern es hat darüber hinaus einen konkreten wirtschaftlichen Nutzen, z.b. Erhalt der Arbeitskraft von qualifizierten Beschäftigten Vermeidung von Fehlzeiten Verbesserung der Motivation Verbesserung des Betriebsklimas durch positiven Einfluss erfolgreicher BEM-Verfahren Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 12
13 Rolle der BG im BEM Gesetzliche Grundlagen: z.b. 14 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe sorgen dabei auch Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
14 Unterstützungsmöglichkeiten Folgende Stellen können Beratung zum BEM anbieten: Krankenkassen (z.b. Vorsorgeprogramme) Agentur für Arbeit (z.b. Qualifizierung, Zuschüsse und technische Arbeitshilfen) Rentenversicherungsträger (z.b. medizinische Rehabilitation) Integrationsämter und -fachdienste (z.b. technische Beratung, Zuschüsse, psychosoziale Betreuung) Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 14
15 Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM = Teil einer modernen Unternehmensstrategie d.h. Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und Strukturen im Betrieb als Voraussetzung für eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit gesetzlich geregelter Arbeits- und Gesundheitsschutz ist verknüpft Maßnahmen sind verhaltens- und verhältnisorientiert Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
16 Verbindung von BGM und BEM Notfall- und Krisenmanagement Arbeitsschutz BGM BEM nach 84 Abs 2 SGB IX Suchtprävention Gesundheitsförderung Personalentwicklung Mitarbeiterbeteiligung Fehlzeitenmanagement Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
17 Fazit und Zusammenfassung BEM ist häufig eine zeitintensive Aufgabe Erfolg setzt enge Vernetzung und Konsens aller betrieblichen Akteure voraus Kenntnisse der betrieblichen Anforderungen/Rahmenbedingungen erforderlich Kenntnisse der gesundheitlichen Einschränkungen/verbliebenen Fähigkeiten erforderlich Kenntnisse des Sozialsystems erforderlich Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
18 Weiterführende Information Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg Seite 18
19 Haben Sie Fragen? BEM Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
20 Auf Wiedersehen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Betrieb alles Gute. Burkhard Rehn, Betriebsrätetagung Lüneburg
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