zum Fahrzeug Feuerwehr Oldtimer Referenz KOR-FORA Revision 1 (gültig ab ) Datum Reg. Nr Seite 1 von 6
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- Jonas Kalb
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1 Feuerwehr Oldtimer Datum Reg. Nr Seite 1 von 6 zum Fahrzeug CH-6032 Emmen, Tel , Fax Datei: 0024 Betriebsreglement FLF 24.doc
2 Seite 2 von 6 Präambel In folgendem Reglement sind die wichtigsten Regeln zu Betrieb und Unterhalt des Fahrzeuges festgehalten. Sorgfaltspflicht und kameradschaftliche Charakterstärken werden im Umgang mit Fahrzeug und Mannschaft als Selbstverständnis erkannt und hier nicht mehr speziell erwähnt. Da die Verantwortung für vorliegendes Reglement beim Vorstand liegt, hat dieser auch das Recht, vom Reglement abweichende Ausnahmen im Einzelfall, oder auch kollektiv und für eine definierte Zeitdauer, zu bewilligen. 1. Betrieb Der Betrieb des Fahrzeugs wird unterschieden zwischen Fahrbetrieb und Maschinenbetrieb. Beide Betriebsarten dürfen nur von entsprechend autorisiertem Personal ausgeführt werden Fahrer Das Fahrzeug darf lenken, wer einen entsprechenden Führerschein besitzt, und wer über genügendes Fahrtraining verfügt. Die Führerscheinregelung ist folgendermassen: Solange das Fahrzeug noch mit der blauen Nummer versehen ist, dürfen bisherige Fahrer (wer also das Fahrzeug bereits im Aktivdienst gefahren hat) weiterhin mit C1 (Ausweis alt), resp. C1/109 (Ausweis neu) fahren. Neue Fahrer werden nur noch mit Ausweis Kat. C rekrutiert. Falls die blaue Nummer durch eine weisse ersetzt würde, müsste die Regelung überprüft werden. Die Gruppe der Fahrer wird in folgende Untergruppen aufgeteilt: Fahrdienstleiter Der Fahrdienstleiter wird vom Vorstand ernannt. Er erstellt ein Jahresprogramm über die Fahrten und Übungen. Er kontrolliert und überwacht die Ausbildung und den Betrieb auf Einhaltung des Betriebsreglements. Er führt Statistik über die Aktivitäten von Fahrer und Fahrzeug. Er hat mindestens den Status des Aktivfahrers aufrecht zu erhalten.
3 Seite 3 von Maschinist Der Maschinist gehört zwar in die Gruppe der Fahrer, braucht jedoch keinen Führerschein. Somit hat jedes Mitglied die Möglichkeit, zum Maschinisten zu werden. Er wirkt im Maschinenbetrieb. Er hat sich durch Teilnahme an den entsprechenden Übungen das nötige Wissen anzueigenen und aufrecht zu erhalten Der Status als Maschinist wird durch die Ausbildner erteilt und ist jeweils für eine Saison gültig. Durch Teilnahme an der nächsten Frühjahrsübung wird sie für eine weitere Saison verlängert. Der Maschinist kann gleichzeitig einen weiteren Fahrerstatus inne haben Vielfahrer (Ausbildner) Vielfahrer zeichnen sich durch überdurchschnittliche Kenntnis und Erfahrung aus, die sie in der Aktivzeit und/oder durch überdurchschnittliche Aktivität im Verein als Fahrer und Maschinisten erworben haben. Der Status wird von Fahrdienstleiter und Vorstand verliehen und berechtigt zur Führung des Fahrzeuges ohne zweiten Fahrer sowie zur Tätigkeit als Ausbildner und Überwacher Aktivfahrer Aktivfahrer sind auf den Magirus bereits ausgebildet und haben an einer Fahrerübung, oder an einer individuellen Lektion mit einem Ausbildner, teilzunehmen, um ihre fahrerischen Fähigkeiten unter Beweis zustellen. Der Status als Aktivfahrer wird durch die Ausbildner erteilt. Er berechtigt zum Führen des Fahrzeuges mit einem zweiten Fahrer an Bord. Der Aktivfahrer hat während der Saison durch Teilnahme an ausgeschriebenen Fahrten für ausreichend Fahrpraxis und eine entsprechend sichere Fahrweise zu sorgen. Wird der Magirus während mindestens 8 Monaten nicht gefahren, so verfällt der Status Aktivfahrer zum Passivfahrer nach Der Status als Aktivfahrer berechtigt nicht zum Bedienen der Maschine. Dies wird separat ausgebildet, siehe 1.1.2
4 Seite 4 von Neufahrer (Aspirant) Als Neufahrer gilt, wer bereits Lastwagen fährt, jedoch noch keine Erfahrung mit dem Magirus hat. Fahrten sind nur in Begleitung eines Ausbildners erlaubt. Das Erreichen der Reife zum Aktivfahrer entscheidet der Ausbildner Passivfahrer Passivfahrer sind den Magirus bereits gefahren, verfügen jedoch nicht über genügend Fahrpraxis, um die Bedingungen als Aktivfahrer zu erfüllen. Fahrten sind nur in Begleitung eines Ausbildners erlaubt. Das Erreichen der Reife zum Aktivfahrer entscheidet der Ausbildner Fahrbetrieb Die Fahrten dienen dem Fahrtraining der Fahrer, dem regelmässigen Bewegen des Fahrzeugs, dem Präsentieren in der Öffentlichkeit sowie der Geselligkeit und der Belebung der Vereinsaktivitäten. Sie werden gemäss Jahresprogramm, oder nach Absprache mit dem Fahrdienstleiter auch individuell und spontan, durchgeführt. Zu jeder Fahrt ist ein Parkdienst gemäss 2.1 auszuführen. Festgestellte Mängel sind auf der Mängelliste festzuhalten und dem Fahrdienstleiter oder Technischen Leiter zu melden. Das Fahrtenbuch ist lückenlos und vollständig zu führen Maschinenbetrieb Der Maschinenbetrieb dient dem Erhalt vom Wissen um die Bedienung, dem regelmässigen Gebrauch sowie der Funktionskontrolle der Maschine. Die Übungen werden gemäss Jahresprogramm, oder nach Absprache mit dem Fahrdienstleiter auch individuell und spontan, durchgeführt. Festgestellte Mängel sind auf der Mängelliste festzuhalten und dem Fahrdienstleiter oder Technischen Leiter zu melden. Maschineneinsätze sind wie Fahrten im Fahrtenbuch lückenlos und vollständig zu führen.
5 Seite 5 von 6 2. Unterhalt Der Unterhalt des Fahrzeuges dient in erster Priorität dem Erhalt von Fahrtüchtigkeit und Betriebssicherheit, in zweiter Priorität einer Aufwertung des Fahrzeuges Parkdienst Der Parkdienst ist vor, resp. nach jeder Fahrt durch den/die Fahrer auszuführen. Er umfasst: - die Kontrolle von - Motorenöl und Batteriewasser - Beleuchtung - Fahrwerk und Bereifung - Allgemeinzustand (z.b. lose Teile) - Reinigen und Betanken - Führen des Fahrtenbuches, sowie gegebenenfalls des Arbeitsbuches Festgestellte Mängel sind auf der Mängelliste festzuhalten und dem Fahrdienstleiter oder Technischen Leiter zu melden. Gefährdet der Mangel die Sicherheit von Mensch und Maschine, so darf die Fahrt nicht angetreten werden! 2.2. Werterhaltung Die Werterhaltung soll einem Zerfall des Fahrzeuges durch Verschleiss sowie Witterung und Umwelt entgegenwirken Reparaturen Gemeldete und festgestellte Mängel werden nach Beurteilung durch den Technischen Leiter wenn nötig sofort, ansonsten als Sammelreparatur, instandgestellt Winterarbeiten Während der Winterzeit, ca. November bis März, werden an einem vorgängig definierten, wöchentlichen Arbeitstag nach Anweisung des Technischen Leiters Instandhaltungsarbeiten ausgeführt, z.b. Korrosionsstop/-schutz, Lackschäden/-politur, Sammel-Reparaturen von vom Fahrbetrieb nicht betroffenen Mängeln usw.
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4) Zu anstehenden Arbeiten werden die Mitglieder eingeladen beziehungsweise aufgeboten (siehe Anhang Arbeits-einladungen
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