Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung

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1 Kreistagsabgeordneter Wolfgang Just Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 739 öffentlich X nichtöffentlich Datum Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag Für persönliche Notizen B e r a t u n g s e r g e b n i s Mehrheit Ja Nein Enth. wie Vorl. geänd. beschl. vertagt Schwarzarbeiterbekämpfung Anfrage: Sehr geehrter Herr Landrat Manke, Zwischen dem Wirtschafts-,Innen- und dem Finanzministerium des landes ist eine Steuerungsgruppe zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gebildet wurden. Das Wirtschaftsministerium hat alle Kommunen, so auch den Landkreis Goslar unterrichtet, das ab dem Jahr 2012 eine Statistik über die Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in den Kommunen zu veröffentlichen ist. Diese Ankündigung soll, je nach bisherigem Engagement der Kommune, unterschiedlich formuliert worden sein. So sollen besonders passive Kommunen durch das Wirtschaftsministerium die eindeutige Aufforderung erhalten haben, ihre Anstrengungen zu intensivieren. FRAGEN: Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt hat das Wirtschaftsministerium den Landkreis Goslar angeschrieben? Was Hat die Verwaltung daraufhin bisher unternommen? Wie wird die Verwaltung die gesetzliche Aufgabe des Landkreises zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Zukunft umsetzen? Mit freundlichen grüßen Wolfgang Just

2 Anlage zum Protokoll der Sitzung des Kreistages vom zu TOP 4 Vorlage X/739 Schwarzarbeit- Steuerungsbereich - Politikservice - Klubgartenstr Goslar Datum Az.: Antwort auf die Anfrage Bei schriftlichen Anfragen: Anfrage Nr. X/739 Bei mündlichen Anfragen: Anfrage im Gremium Kreistag Sitzungstag/TOP Fragesteller/in (Kreistagsabgeordnete/r - Fraktion/Gruppe) KTA Just Antwort im Kreistag Fachausschuss Kreisausschuss Betreff: Schwarzarbeiterbekämpfung Zu den aufgeworfen Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1.) Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt hat das Wirtschaftsministerium den Landkreis Goslar angeschrieben? Eine Kopie des Erlasses vom wird als Anlage beigefügt. Zusammenfassend bittet das Ministerium die hiesigen Bemühungen im Kampf gegen die Schwarzarbeit zu verstärken, da der Landkreis Goslar diese Aufgabe aktuell nur mit minimalen Personalaufwand ( 3 Mitarbeiter/innen zu je 5%) ausführt. Diese geringe Personalausstattung hat zur Folge, dass im Landkreis Goslar unterdurchschnittlich wenige Bußgeldbescheide wegen Schwarzarbeit erlassen werden. In den Jahren 2008 und 2009 wurde hier jeweils nur ein Bußgeldbescheid erlassen, während im Landesdurchschnitt die Anzahl 7,0 bzw. 7,4 betrug. Heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl wurden in diesen beiden Jahren pro Einwohner 1,4 Bußgeldbescheide erlassen, im Landesdurchschnitt betrug diese Zahl 9,26. Ähnliche treffen den Landkreis Goslar auch immer wieder aus unterschiedlichen Kreisen der Handwerkerschaft. Es soll nicht ausreichend gegen Schwarzarbeit im Kreisgebiet vorgegangen werden. Als leuchtendes Beispiel wird regelmäßig die Stadt Salzgitter genannt, die angeblich jährlich in diesem Bereich Bußgelder von über festsetzt. Konkrete Fälle, in denen der Landkreis untätig geblieben war oder ist konnten allerdings bisher von noch keiner Handwerkervertretung genannt werden. Es entsteht somit der Eindruck, dass der Landkreis als Mittel zur Bekämpfung unliebsamer Konkurrenz missbraucht werden soll. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass aufgrund einer Anzeige aus diesem Bereich bisher kein Fall von Schwarzarbeit aufgedeckt wer- StB_

3 den konnte. In der Regel waren Meisterbetriebe vor Ort, die von einem anderen Meisterbetrieb wegen angeblicher Schwarzarbeit angezeigt wurden. Der alte Leitsatz Schwarzarbeit ist betrügerisch und unsozial gilt für die Fälle, in denen nach Änderung des SchwarzArbG die Zuständigkeit bei den Kreisen verblieben ist, nur noch bedingt. Im Falle einer lediglich unberechtigten Handwerksausübung zahlt der Gewerbebetrieb wie jeder andere auch vollständig seine Steuern. Der fiskalische Schaden entsteht lediglich in nicht abfließenden Beiträgen an die Handwerkskammer. Gesellschaftspolitisch ist anzumerken, dass ein Betrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Handwerk nicht ausbilden darf. Der durch den Rechtsverstoß vorliegende Schaden ist also im Vergleich durch die klassische Schwarzarbeit, die mit Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch einhergeht, eher gering. Für diese Fälle liegt die Zuständigkeit jedoch bei den Hauptzollämtern bzw. den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen. Ein höherer Schaden entsteht bei den Fällen einer Gewerbeausübung ohne Gewerbeanzeige. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass hinsichtlich der Quantität diese Fälle hinter den oben beschriebenen weit zurückliegen. 2.) Was hat die Verwaltung daraufhin unternommen? FB 3 hat ein Konzept zur Erweiterung der personellen Ausstattung entworfen, welches bereits mit dem Vorstand diskutiert wurde. Ob der angeblich hohen Bußgeldeinnahmen der Stadt Salzgitter wurde die dortige Situation beleuchtet 1 : Die Stadt Salzgitter hat für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zwei Vollzeitstellen geschaffen. Die Dotierung beträgt A10 und A7 (BAT VIb bzw. E6 TVÖD). Im Jahr 2010 wurden 71 neue Fälle bearbeitet. Die Verteilung dieser Fälle stellte sich wie folgt dar: 117 HWO (unberechtigte Handwerksausübung): 24 8 I SchwarzArbG (Gewerbeausübung ohne Gewerbeanzeige): 16 8 I SchwarzArbG (unberechtigte Handwerksausübung): 26 8 II SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit): 5 Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von ,19 festgesetzt. Rechtskräftig wurden ,14. Im Kreis Wolfenbüttel sind zwei Mitarbeiter mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit betraut. 2 Der Stellenanteil beträgt in einem Fall 15% und im anderen Fall 5%. Ingesamt werden also 20% einer Vollzeitstelle eingesetzt. (Reduzierung zu 2007 um 30%) Die Dotierung beträgt BAT VII (E5 TVÖD bzw. A6) und BAT IVb (E9 TVÖD bzw. A10). Im Jahr 2010 wurde im Kreis Wolfenbüttel in 10 Fällen ermittelt, die alle eingestellt wurden. Zum Vergleich die Werte des Landkreises Goslar aus 2010: neue Verfahren: 12 eingestellt: 10 abgegeben an Hauptzollamt: 2 Bußgeldbescheide: 0 Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in Salzgitter eine wesentlich höhere Anzahl von Fällen abgearbeitet wird als in Goslar und Wolfenbüttel, während sich die Werte aus Goslar und Wolfenbüttel nicht wesentlich unterscheiden. Für eine Angleichung der Fallzahlen an die der Stadt Salzgitter wäre eine Aufstockung des hiesigen Personalstamms erforderlich. 1 Fax der Stadt Salzgitter vom Telefonische Befragung Landkreis Wolfenbüttel, Herr Weber, 05331/84-591

4 Dies könnte durch die Schaffung einer neuen Stelle Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Fachgruppe Gewerbe öffentliche Sicherheit & Ordnung geschehen. Auf dieser Stelle würden folgende Tätigkeiten wahrgenommen: Ermittlungen im Außendienst inkl. Kontrolle von Baustellen Planung von Durchsuchungsaktion (Betriebe und Wohnungen) Auswertung sichergestellter Unterlagen Fertigen der Ordnungswidrigkeitenanzeigen Sichtung der Gewerbeanzeigen im Kreisgebiet, der erteilten Baugenehmigungen und der regionalen Zeitung auf mögliche Verdachtsfälle im Innendienst Aussprache von Handwerksuntersagungen nach 16 III HWO Im Rahmen des Außendienstes könnte eine Unterstützung durch den hiesigen VZD oder auch die Gewerbesachbearbeiter erfolgen (Zeugen, Unterstützung bei Durchsuchungen). Hinsichtlich der Wertigkeit der Tätigkeiten sollte es sich um einen Dienstposten des mittleren Dienstes (A7 oder A8) handeln. Kompliziertere Rechtsprüfungen erfolgen durch die vorhandenen Gewerbesachbearbeiter, die Schlusszeichnung bei Anträgen auf Hausdurchsuchungen erfolgt wie bisher durch den Fachgruppenleiter. Inwiefern sich die Kreishandwerkerschaft an den Personalkosten beteiligen würde, müsste in Gesprächen mit dort ermittelt werden. Bisher war man dort trotz aller Kritik in der Vergangenheit nicht zu einer Kostenbeteiligung bereit. Die Kosten eines entsprechenden Arbeitsplatzes betrügen laut KGST: 3 A7 A8 E6 E8 Personalkosten Gemeinkosten Sachkosten Summe: Eine genauere Kalkulation kann erst nach abschließender Bewertung der Stelle durch die Bewertungskommission erfolgen. Festzustellen ist aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass sich die Schaffung einer neuen Stelle nur bei einer höheren Fallzahl pro Mitarbeiter als in Salzgitter amortisiert. Eine aktive Zusammenarbeit auf dieser neuen Stelle mit den Kollegen aus den Nachbarkreisen, dem Hauptzollamt und den Ermittlungsdiensten des FB 5 und des Jobcenters wären anzustreben. Dies könnte z. B. durch regelmäßige Dienstbesprechungen mit Informationsaustausch und nachfolgenden gemeinsamen Aktionen erreicht werden. Als mögliche Alternative könnten anstatt einer neuen Stelle zwei zeitlich befristete 0,75 Stellen geschaffen werden, für die zu mindestens 50 % eine Förderung durch die 50plus Aktion der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden könnte. Vorteil hierbei wäre, dass bei außendienstlichen Tätigkeiten gleich ein Zeuge vorhanden wäre. 3. Wie wird die Verwaltung die gesetzliche Aufgabe des Landkreises zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Zukunft umsetzen. Ich verweise auf die Ausführungen zu 2. und weise nochmals darauf hin, dass der Landkreis Goslar für die Bekämpfung des Komplexes illegale Beschäftigung nicht zuständig ist (sie oben die Ausführungen zu 1.) 3 KGST-Bericht Nr. 8/2010 Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2010/201)

5 Was ist Schwarzarbeit? Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten 2. als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt 3. als Empfänger von Sozialleistungen (z.b. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) seine gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, insbesondere die Arbeitsaufnahme nicht anzeigt 4. als Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes ( 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte ( 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat 5. als Selbständiger ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein ( 1 Handwerksordnung). Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind. Die Folgen Wer Schwarzarbeit beauftragt oder leistet und dabei Steuern hinterzieht, Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt oder Sozialleistungen erschleicht, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Schwarzarbeit, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, kann mit Bußgeldern bis zu Euro belegt werden. Außerdem droht in vielen Fällen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

6 Wer ist zuständig? Tat Rechtsgrundlage SchwarzArbG Zollverwaltung Hauptzollämter FK Schwarzarbeit Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber 1 II Nr. 1 X Verkürzen oder Hinterziehen von Steuern 1 II Nr. 2 X Sozialleistungsmissbrauch durch Empfänger insbesondere durch zusätzliche Arbeitsaufnahme Ausübung eines Gewerbe ohne Gewerbeanzeige ( 14 GewO) oder Reisegewerbekarte( 55 GewO) 1 II Nr. 3 X 1 II Nr. 4 X Unberechtigte Handwerksausübung ( 1 HwO). 1 II Nr. 5 X

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