Schwerpunktaktion mit der Arbeiterkammer Kärnten in den Betrieben des Kärntner Metallgewerbes - Bericht

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1 Schwerpunktaktion mit der Arbeiterkammer Kärnten in den Betrieben des Kärntner Metallgewerbes - Bericht Vorwort Am Anfang des Jahres 212 hat die Arbeiterkammer Kärnten beim hiesigen Amt die Überprüfung von 42 Betrieben aus dem Bereich des Kollektivvertrages Metall beantragt. Der Schwerpunkt sollte auf den Bereich Jugendschutz (KJBG-VO), Arbeitsunfälle und Evaluierung gelegt werden. Im Sinne des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 ArbIG wurde die Wirtschaftskammer Kärnten von den Terminen in Kenntnis gesetzt und in überwiegender Zahl auch angenommen. An dieser Stelle kann gesagt werden, dass die Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer aus der Sicht des Arbeitsinspektorats menschlich und sachlich problemlos funktioniert. 1. Betriebsdaten 1.1 Größe der überprüften Betriebe Für die Überprüfungsreihe wurden eher große Betriebe ausgewählt. Konkret waren es im Bereich 1 bis 1 Mitarbeiter/innen 19 Betriebe, im Bereich 11 bis 5 Mitarbeiter/innen 18 Betriebe, im Bereich 51 bis 1 Mitarbeiter/innen 3 Betriebe und im Bereich von mehr als 1 Mitarbeiter/innen 2 Betriebe. 2 Größe der Betriebe bis 1 11 bis 5 51 bis 1 über 11 C:\Users\pe4\Desktop\Bericht_AI_Kärnten_Metallgewerbe_regVernetz_212.docx Seite 1 von 6

2 1.2 Betriebsräte Lediglich in 19 der 42 überprüften Betriebe waren Organe der Arbeitnehmerschaft installiert Betriebe gesamt Betriebe mit Betriebsrat Bei der Erhebung wurden die Betriebsräte grundsätzlich von der Anwesenheit der Arbeitsinspektion und der Arbeiterkammer in Kenntnis gesetzt. In den meisten Fällen haben die Betriebsräte die Gelegenheit wahrgenommen mit dem Arbeitsinspektor und den Vertretern der Arbeiterkammer zu sprechen. Fast immer sind sie bei der Besichtigung mit durch den Betrieb gegangen. Insgesamt war das Gesprächsklima konstruktiv. Die Rolle der Betriebsräte kann zumindest auf Grundlage dieser Erhebungsreihe als positiv für den Arbeitnehmer/innenschutz gewertet werden. 1.3 Beschäftigtenzahlen In den überprüften Betrieben waren insgesamt Mitarbeiter/innen beschäftigt. Davon waren (8,8%) Männer und (19,2%) Frauen. In einem Lehrverhältnis befanden sich 677 Menschen Gesamtzahl Alle Beschäftigten Männer (inkl. Lehrlinge und Jgdl.) Frauen (inkl. Lehrlinge und Jgdl.) Lehrlinge gesamt Von den 677 Lehrlingen waren 582 (85,97%) männlichen und 95 (14,3%) weiblichen Geschlechts. Unter 18 Jahre alt waren 37 (54,65%) aller Lehrlinge. C:\Users\pe4\Desktop\Bericht_AI_Kärnten_Metallgewerbe_regVernetz_212.docx Seite 2 von 6

3 Lehrlinge Lehrlinge gesamt Lehrlinge männlich Lehrlinge weiblich Lehrlinge jugendlich Wie man aus den Zahlen sieht, waren 8 % aller Beschäftigten und 85 % aller Lehrlinge in den überprüften Betrieben männlichen Geschlechtes. Dazu kommt noch, dass die meisten der beschäftigten Frauen in den überprüften Betrieben in der Verwaltung arbeiten. 2. Unfallzahlen In den überprüften Betrieben ereigneten sich in den Jahren 21 und 211, 772 Arbeitsunfälle. Dies bedeutet, dass 5,77 % von den Beschäftigten zumindest alle zwei Jahre einen Arbeitsunfall erleiden. Bezogen auf die einzelnen Betriebe schwankt der Prozentsatz der Unfallhäufigkeit in zwei Jahren zwischen % und 36,6 % aller Beschäftigten. Dieser gravierende Unterschied kann nur zum Teil auf unterschiedliche Gefährdungspotentiale in den Betrieben zurückgeführt werden. Ein erheblicher Teil des Problems muss den Arbeitgeber/innen und manchmal auch den Arbeitnehmer/innen angelastet werden. Diese stehen dem Arbeitnehmer/innenschutz des Öfteren eher ablehnend gegenüber und sehen Schutzmaßnahmen als Behinderung bei der Durchführung ihrer Arbeit. In diesem Sinne wäre bei etlichen Arbeitgeber/innen, aber auch bei vielen Arbeitnehmer/innen eine weitere Bewusstseinsbildung notwendig. C:\Users\pe4\Desktop\Bericht_AI_Kärnten_Metallgewerbe_regVernetz_212.docx Seite 3 von 6

4 3. Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) Im Zusammenhang mit den Unfallzahlen in den Betrieben war bei dieser Schwerpunktaktion die Überprüfung der Maßnahmen zur Gefahrenprävention, insbesondere der von den Arbeitgeber/innen verpflichtend durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung), interessant. Es ergab sich folgendes Bild: In 25 (59,52 %) der insgesamt 42 Betriebe konnten bei der Überprüfung der Sicherheitsund Gesundheitsschutzdokumente Mängel festgestellt werden Betriebe gesamt Betriebe mit Beanstandungen im Zusammenhang mit der Evaluierung Beanstandungen im Detail: In 17 der überprüften Betriebe gab es keine oder nur eine mangelhafte Allgemeinevaluierung. In 16 Betrieben wurden die Belange des Jugendschutzes, in drei Betrieben auch die Belange des Mutterschutzes nicht bzw. nicht ausreichend evaluiert. In neun Betrieben wurden Arbeitsmittel mit offensichtlichen Mängeln vorgefunden und in neun Betrieben wurden die Prüfpflichten für Arbeitsmittel, wie Pressen etc. nicht beachtet C:\Users\pe4\Desktop\Bericht_AI_Kärnten_Metallgewerbe_regVernetz_212.docx Seite 4 von 6

5 Der Prozentsatz der Arbeitgeber/innen die sich mit der Gefährdungsbeurteilung nicht bzw. nicht ausreichend beschäftigen ist mit 59,52 % unerfreulich hoch. Diese Einstellung spiegelt sich auch in den immer noch relativ hohen Unfallzahlen wider. In vielen Fällen gibt es die sogenannten Evaluierungsmappen nur für die Arbeitsinspektion. Es gibt oft so gut wie keine Umsetzung in der Praxis. Eher großes Unwissen und auch Unverständnis gibt es im Zusammenhang mit den Belangen des Jugendschutzes. Oft kaufen Arbeitgeber/innen von externen Anbieter/innen um viel Geld Evaluierungen und hoffen mit einem möglichst dicken Ordner Ruhe vor der Arbeitsinspektion zu erlangen. Bei näherer Betrachtung erweisen sich diese Bücher oft als weitgehend nutzlos. Manchmal sind es nicht mehr als hunderte Seiten kopierter Gesetzestexte, Mappen mit Spezialunterweisungen und Ähnliches. Erst in den größeren Betrieben, mit jedenfalls mehr als 1 Arbeitnehmer/innen, bessern sich die Zugänge zum Arbeitnehmer/innenschutz. Erst bei diesen Betriebsgrößen ist eine eigene Infrastruktur für den Arbeitnehmer/innenschutz machbar und der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss sich nicht mehr selbst um alles kümmern. 4. Beanstandungen Allgemein Bei den Überprüfungen mussten von den 42 Arbeitgeber/innen, 3 Arbeitgeber/innen, das sind 71,43 %, wegen der Nichtbeachtung von Arbeitnehmer/innenschutzvor-schriften beanstandet werden. Es war jedoch in keinem Fall notwendig und geboten ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In allen 3 Fällen sind daher schriftliche Aufforderungen ergangen Betriebe gesamt Betriebe mit Beanstandungen C:\Users\pe4\Desktop\Bericht_AI_Kärnten_Metallgewerbe_regVernetz_212.docx Seite 5 von 6

6 5. Ausbildung Nachdem die Aktion auch von Angestellten der Arbeiterkammer durchgeführt wurde, wurden auch die Belange der Ausbildung bei den Erhebungen mitbetrachtet. Von den 42 Lehrbetrieben gibt es in 24 Betrieben die Lehre mit Matura. Elf der Betriebe besitzen eine eigene Lehrwerkstätte. Fünf weitere Betriebe lagern Teile der Ausbildung in Form eines Ausbildungsverbundes (beispielsweise mit der Technischen Akademie in St. Andrä/L.) aus Den Betrieben mit eigener Lehrwerkstätte und den Betrieben mit Ausbildungsverbund ist gemeinsam, dass die Grundausbildung jedenfalls außerhalb des normalen Produktionsbetriebes unter schulähnlichen Verhältnissen erfolgt. Des Weiteren gibt es in diesen Betrieben verschiedene Systeme zur Förderung der Jugendlichen. Es gibt beispielsweise Modelle mit Mentor/innen, die Arbeitgeber/innen zahlen diverse Zusatzausbildungen und es gibt auch Belohnungssysteme und Ähnliches. Dies ist auch im Sinne des Arbeitnehmer/innenschutzes und der Unfallprävention von positiver Bedeutung. Das Unfallrisiko der Jugendlichen geht in dieser Zeit fast gegen Null. Sie werden umfassend, das heißt nicht nur auf ihrem Fachgebiet sondern auch im Sinne der Unfallprävention ausgebildet. Eine Verbreiterung des Systems Auslagerung der Grundausbildung auf alle Betriebe könnte nach Meinung des Berichterstatters die Qualität der Ausbildung deutlich verbessern und die Unfallzahlen bei den Jugendlichen deutlich senken. C:\Users\pe4\Desktop\Bericht_AI_Kärnten_Metallgewerbe_regVernetz_212.docx Seite 6 von 6

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