BERATUNG VON BAUUNTERNEHMEN Eine Schwerpunktaktion im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 bis 2012

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1 BERATUNG VON BAUUNTERNEHMEN Eine Schwerpunktaktion im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 bis 2012 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

2 IMPRESSUM Herausgeber Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Zentral-Arbeitsinspektorat, 1010 Wien, Stubenring 1 Für den Inhalt verantwortlich Dipl.-Ing. Helmut Koschi Zentral-Arbeitsinspektorat 1040 Wien, Favoritenstraße 7 Erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wien, Dezember 2011

3 Inhaltsverzeichnis Ziele der Schwerpunktaktion... 4 Zielsetzung... 4 Ausgangslage... 4 Zielgruppe... 4 Ablauf der Schwerpunktaktion... 5 Beratungsumfang... 5 Ergebnisse der Beratungsaktion... 6 Fazit... 11

4 Ziele der Schwerpunktaktion Zielsetzung Im Rahmen der Österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 bis 2012, deren Ziel es ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachhaltig zu verbessern, sollen durch österreichweite Beratungsinitiativen der Arbeitsinspektion für Klein- und Mittelbetriebe der Bauwirtschaft Wissensstand und Sensibilisierung der verantwortlichen Personen der Baubranche am Unternehmenssitz zu Fragen der Arbeitssicherheit erhöht werden. Ausgangslage Der Bau ist die unfallträchtigste Branche der Wirtschaft. Jeder fünfte Arbeitsunfall ereignet sich bei Bauarbeiten. Das heißt, nahezu jede zehnte im Bauwesen beschäftigte Person erleidet im Schnitt pro Jahr einen Arbeitsunfall. Diese Arbeitsunfälle verursachen neben persönlichem Leid auch erhebliche betriebliche Kosten und einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden. Bereits im Jahr 2010 wurde deshalb eine Beratungsaktion der Arbeitsinspektion zu Fragen der Arbeitssicherheit in Baubetrieben mit einem Beschäftigtenstand von 20 bis 50 Arbeitnehmer/innen mit großem Erfolg durchgeführt. Diese Aktion wurde im Jahr 2011 in Mittelbetrieben der Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau, Zimmerer/innen, Spengler/innen, Dachdecker/innen usw.) mit 50 bis 150 Beschäftigten fortgesetzt. Zielgruppe Die Verantwortlichen von Mittelbetrieben der Bauwirtschaft mit einem Beschäftigtenstand von Arbeitnehmer/innen. Seite 4

5 Dabei sollten alle der Arbeitsinspektion bekannten Unternehmen, das sind etwa 330 Unternehmen des Bau- und Baunebengewerbes, über die Beratungsinitiative informiert und zu Gesprächen eingeladen werden. Ablauf der Schwerpunktaktion Die Aktion wurde plangemäß im Zeitraum Juni bis Oktober 2011 durchgeführt. Eingangs wurden die Bauunternehmen schriftlich über Inhalt und Umfang der Aktion informiert sowie Gesprächstermine vorgeschlagen. Nach Terminvereinbarung erfolgten die Beratungsgespräche an den jeweiligen Firmensitzen. Beratungsumfang Folgende Themen sollten jedenfalls erörtert werden: Arbeitsunfälle und Maßnahmen zur effektiven Reduktion von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen Baustellenevaluierung, unter besonderer Berücksichtigung der Gefahren durch optische Strahlung auf Baustellen Rechtliche Neuerungen hinsichtlich der letzten Novellen der Bauarbeiterschutzverordnung und der Arbeitsmittelverordnung. Neben der Analyse von geschehenen Arbeitsunfällen wurden auch Beinaheunfälle sowie die daraufhin gesetzten Maßnahmen angesprochen. Bei der Behandlung des Themas Baustellenevaluierung war neben der Beratung hinsichtlich Vorhandensein und Qualität der Evaluierung die Beurteilung der Belastungen durch natürliche optische Strahlung ein besonderer Schwerpunkt. Im Zusammenhang mit der Information zu rechtlichen Neuerungen wurde auf die letzten Seite 5

6 Novellen der Bauarbeiterschutzverordnung (Erweiterung auf Arbeitsvorgänge, die nicht im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbauarbeiten stattfinden, Bestimmungen zu Ersthelfern und Ersthelferinnen, Gerüste und Absturzsicherungen) und der Arbeitsmittelverordnung (geänderter Prüferkreis, Bestimmungen zu Leitern) eingegangen. Als Unterstützung für die Beratungsgespräche wurde folgendes Informationsmaterial übermittelt: Folder Bauwesen Unfallgeschehen Broschüre Koordination und Absturzsicherungen BauV-Novelle 2011 Leitfaden natürliche optische Strahlung Rechtliche Neuerungen BauV und AM-VO 2011 Liste prüfpflichtige Arbeitsmittel Bau. Ergebnisse der Beratungsaktion Es wurden 331 Bauunternehmen angeschrieben und die entsprechenden Beratungen angeboten. Bis Ende Oktober konnten insgesamt 275 Beratungsgespräche vereinbart werden, die von 48 Arbeitsinspektoren und 2 Arbeitsinspektorinnen geführt wurden. Die durchschnittliche Gesprächsdauer betrug dabei 127 Minuten. Seitens der Bauunternehmen nahmen dabei in der weitaus überwiegenden Zahl, nämlich in 92% der Fälle, verantwortliche Personen (Management) an den Gesprächen teil. Die Bedeutung dieser Beratungen für das Management wurde dadurch hervorgehoben, dass zusätzlich zu den verantwortlichen Personen, in 61% der Betriebe weitere Personen, in 21% sogar mehr als 3 Personen, hinzugezogen wurden. Seite 6

7 Zahl der am Gespräch teilnehmenden verantwortlichen Personen Zahl der zusätzlich am Gespräch teilnehmenden Personen Die vorgesehenen Informationen zu rechtlichen Neuerungen, insbesondere die zuletzt erlassenen Novellen der Bauarbeiterschutzverordnung (Bestimmungen zu Ersthelfern und Ersthelferinnen, Gerüsten/Absturzsicherungen) und der Arbeitsmittelverordnung (geänderter Prüferkreis, Bestimmungen zu Leitern) betreffend, konnten zu 95% - 99% erfolgen: Beratungsthemen Das von den Unternehmen abgefragte feedback zur Bedeutung der erhaltenen Informationen zeigte deren Sinnhaftigkeit. So hielten über 90% der Befragten diese Beratungen für wichtig oder sehr wichtig: Seite 7

8 Die Beratung über rechtliche Neuerungen ist Zum Thema Arbeitsunfälle wurde vor den Beratungsgesprächen eine Recherche bezüglich bekanntgewordener Arbeitsunfälle und Aufforderungen durchgeführt und die Ergebnisse mit den Verantwortlichen diskutiert. Dabei wurden neben Ursachen und Schlussfolgerungen der geschehenen Arbeitsunfälle auch Beinaheunfälle sowie die daraufhin gesetzten Maßnahmen thematisiert. Zur Frage nach dem Unfallgeschehen ergab sich folgendes Bild: Ereigneten sich in den letzten zwei Jahren Arbeitsunfälle / Beinaheunfälle? Auf jeden tödlichen Unfall bzw. auf meldepflichtige Unfälle kommen erfahrungsgemäß bis zu Beinaheunfälle ( Unfallpyramide ). Aus diesem Blickwinkel heraus betrachtet, ist das Wissen der befragten verantwortlichen Personen über potentielle Seite 8

9 Unfallrisiken auf den Baustellen als eher gering einzustufen. Die Problematik des Unfallgeschehens ist jedoch durchaus bekannt und mehr als 81% der befragten Verantwortlichen begrüßen eine entsprechende Thematisierung, wie die nachfolgende Statistik zeigt: Die Thematisierung von Arbeitsunfällen ist Als weiteres Thema der Schwerpunktaktion wurde die richtige Baustellenevaluierung gewählt. Hier war neben der Hinterfragung und Beratung hinsichtlich Vorhandensein und Qualität der Evaluierung auch die Beurteilung der Belastungen durch Sonneneinstrahlung ein besonderer Schwerpunkt. Wie vorgesehen, konnte in den meisten Fällen (91% bzw. 82%) eine entsprechende Diskussion und Beratung zu den Themen Evaluierung allgemein bzw. Gefahren durch natürliche optische Strahlung durchgeführt werden: Beratung zu Evaluierungsthemen Seite 9

10 Zur Rückfrage, inwieweit die angesprochene Thematik Baustellenevaluierung von Bedeutung gewesen sei, meinten 79% der Befragten, dass diese wichtig bzw. sehr wichtig sei. Abfrage Baustellenevaluierung Dass die durchgeführte Schwerpunktaktion erfolgreich verlaufen ist, zeigt eindrucksvoll die Beantwortung der Frage, ob weitere Beratungsgespräche gewünscht würden. 86% der Bauunternehmen wünschen weitere Beratungsgespräche und 68% hätten gerne auch baustellenbezogene Beratungen. werden weitere Beratungsgespräche gewünscht werden baustellenbezogene Beratungsgespräche gewünscht Seite 10

11 Fazit Das Interesse der Bauunternehmen an den angebotenen Beratungsgesprächen war abermals erfreulich groß von den kontaktierten Unternehmen nahmen 83% das Angebot an und 85,8% der beratenen Bauunternehmen wünschen sich weitere derartige Beratungen! Seite 11

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