Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten è Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 14 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks 15 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden 15 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 17 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit è Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz sh. Preisaushang % 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt KontoClassic Grundpreis monatlich 2,20 zuzüglich, im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte -Bartransaktionen (5 Freiposten/Monat) -Bareinzahlung 0,33 -Barauszahlung -am Schalter 0,33 -am Geldautomat 0,33 -Überweisung 0,33 -Gutschrift 0,33 -Lastschrifteinlösung 0,33 -Scheckeinlösung 0,33 -Scheckeinzug 0,33 KontoKomfort Kontopauschale monatlich 4,80 KontoExclusiv Kontopauschale monatlich (Durchschn.guth. < Euro) 6,90 Kontopauschale monatlich (Durchschn.guth. ab Euro) 0,00 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat è Seite 3 Stand:

4 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 7 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 1,70 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 5,00 5,00 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Raiffeisenbank Straubing eg Straße: Ittlinger Hauptstraße 23 PLZ/Ort: Straubing Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 8 Amtsgericht Straubing Genrg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug è Seite 4 Stand:

5 - Sonnabende und 31. Dezember - Faschingsdienstag und an Werktagen an denen die Schalter geschlossen sind 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2, SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2, SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,50 2, è Seite 5 Stand:

6 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card 3 % vom Umsatz mind. 5,00 3 % vom Umsatz mind. 5,00 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) 1 % vom Umsatz mind. 3,50 1 % vom Umsatz mind. 3,50 mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1 % vom Umsatz mind. 6,00 1 % vom Umsatz mind. 6,00 1 % vom Umsatz mind. 6,00 1 % vom Umsatz mind. 6,00 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 3,50 (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses è Seite 6 Stand:

7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 5,00 - Ersatzkarte 14 5,00 Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1 % vom Umsatz mind. 0,77 max VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr entfällt - Ersatzkarte 18 entfällt GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 - anderen Kreditinstituten 1,02 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist è Seite 7 Stand:

8 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 1 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 1 - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 1 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 1 Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 1 - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 1 - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 5,00 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 5,00 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 5, ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 2 15, GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 25, Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 95,00 entfällt Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht è Seite 8 Stand:

9 Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 15:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) è Seite 9 Stand:

10 beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 30 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro in die Schweiz, Monaco, Mayotte oder Saint Pierre et Miquelon 0,33 0,33 0,33 0,33 5,00 0,33 0,33 0,33 0,33 1 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 5,00 5,00 5,00 5,00 nicht möglich * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 5,00 nicht möglich nicht möglich Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 30 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich è Seite 10 Stand:

11 Höhe der Entgelte Zielland Dänemark, Liechtenstein, Polen, Schweiz, Tschechien, Sonstige Länder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu Bei TIPANET gibt es 0,025% Provision, 0,025% Provision, 12,00 12,00 länderspezifische mind mind Voraussetzungen und 0,025% Courtage 0,025% Courtage Betragsgrenzen mind. 2 ; + mind. 2 ; + Auslagen 2,50 Auslagen 2,50 ; + fremde Gebühren 25 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 ; + fremde Gebühren 25 nicht möglich nicht möglich Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 2, Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank unbegrenzt 0,33 Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet unbegrenzt 0,33 aus der Schweiz, Monaco, Mayotte oder Saint Pierre et Miquelon: 5,00 Euro unbegrenzt 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an (): è Seite 11 Stand:

12 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 31 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 32 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 33 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Zielland/Währung USA/USD, Kanada/CAD, Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu 0,025% Provision, 0,025% Provision, 12,00 12,00 mind mind ,025% Courtage 0,025% Courtage mind. 2 ; + mind. 2 ; + Auslagen 2,50 Auslagen 2,50 ; + fremde Gebühren 25 übrige Länder unbegrenzt 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 Übrige Länder 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 + fremde Gebühren 25 Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 1 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 32 Zum Beispiel US-Dollar. 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) è Seite 12 Stand:

13 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 2, Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu übrige Länder unbegrenzt 0,025% Provision, mind ,025% Courtage mind. 2 ; + Auslagen 2,50 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation è Seite 13 Stand:

14 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 0,15 2,50 2,50 2, Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 0,25, mindestens 14,50 maximal in Fremdwährung: 0,25, mindestens 14,50 maximal zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 maximal per Bankscheck in Euro: 0,25, mindestens 14,50 maximal in Fremdwährung: 0,25, mindestens 14,50 maximal zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 maximal è Seite 14 Stand:

15 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 0,25, mindestens 14,50 maximal in Fremdwährung: 0,25, mindestens 14,50 maximal zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 maximal 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 34 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung 3 Arbeitstage am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks 1 %, mindestens 5,00 Barauszahlung von Euro-Reiseschecks 0 %, mindestens Rücknahme von Euro-Reiseschecks 0 %, mindestens auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks 1 %, mindestens 5,00 Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0 %, mindestens pro Stück 2,00 Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks 0 %, mindestens pro Stück 2,00 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 34 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein è Seite 15 Stand:

16 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart Zinsbescheinigung zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 35 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Verlängerung von befristeten Darlehen Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen 5,00 5,00 55,00 / Stunde 5 5 Abwicklung von Treuhandaufträgen 1 % mind Avale Bearbeitungsentgelt Provision 2 % mind Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 36 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet è Seite 16 Stand:

17 7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bearbeitungsentgelt für Pfändungsaussetzung Abtretung Grundpfandrechte Bearbeitungsentgelt für Kreditumschreibungen 25,00 1 o/oo mind. 5 höchstens 25 0,5 o/oo des Kreditengagements mind. 150 ; max Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 25,00 25,00 25,00 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr von 31,18 bis 57,36 1 Jahr von 1 bis 25,00 entfällt 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Ausland Provision: % vom Kurswert/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum Aktien 1% mind. 16,00 0,5% mind. 13,00 Optionsscheine 1% mind. 16,00 0,5% mind. 13,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,5% mind. 16,00 0,5% mind. 16,00 Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,5% mind. 16,00 0,5% mind. 16,00 Zero Bonds 0,5% mind. 16,00 0,5% mind. 16,00 Genussscheine/Genussrechte 0,5% mind. 16,00 0,5% mind. 16,00 Bezugsrechte/Teilrechte 3,00 ab 3,00 ab Gegenwert von Gegenwert von 1 1 1% mind. 33,00 1% mind. 33,00 1% mind. 3 1% mind. 3 0,5% mind. 30,00 0,5% mind. 30,00 0,5% mind. 30,00 0,5% mind. 30,00 3,00 ab Gegenwert von 1 0,5% mind. 30,00 0,5% mind. 30,00 0,5% mind. 30,00 0,5% mind. 30,00 3,00 ab Gegenwert von è Seite 17 Stand:

18 Wertpapierart Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Ausland Provision: % vom Kurswert/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum Sonstige Wertpapiere Devisenhandel USD, CAD, AUD, CHF, GBP Devisenhandel übrige Währungen 1% v. KW mind. 16,00 0,4% Kursauf- bzw. abschlag 0,5% Kursauf- bzw. abschlag 1% v. KW mind. 16,00 1% v. KW mind. 3 1% v. KW mind. 3 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 37 -änderung und -streichung pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes gebührenfrei gebührenfrei Sonstige Gesellschaften gebührenfrei gebührenfrei Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes 5% v. Ausgabepreis 5% v. Ausgabepreis Sonstige Gesellschaften 5% v. Ausgabepreis 5% v. Ausgabepreis Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes gebührenfrei gebührenfrei Sonstige Gesellschaften gebührenfrei gebührenfrei Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das laufende Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 38 Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Optionsscheine % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Verzinsliche Wertpapiere % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 37 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 38 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis è Seite 18 Stand:

19 Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Wandelanleihen % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Optionsanleihen % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Zero Bonds % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Genussscheine % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Investmentanteile Verbund % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 fremd % vom Kurswert 0,40 0,40 0,40 Bezugsrechte/Teilrechte % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Sonstige Wertpapiere % vom Kurswert 0,15 0,25 0,40 Bestände ohne Kurswert Pro Posten in 5,95 5,95 5,95 - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 5,95 - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 5,95 - Depots ohne Bestand (inkl. USt) 5, Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung 18,00 18,00 18, Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland jungen Aktien 1% v.kw mind. 16,00 1% v.kw mind. 16,00 Options-, Wandelanleihen 0,5% v.kw mind. 16,00 0,5% v.kw mind. 16,00 Genussscheinen 0,5% v.kw mind. 16,00 0,5% v.kw mind. 16,00 Ausgabe von Bonus- und Berichtigungsaktien, 1% v.kw mind. 16,00 1% v.kw mind. 16,00 Stockdividenden, Split und Umtausch, Spin off, Reverse Split Re-Investitionen gebührenfrei gebührenfrei Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen Ausübung von Wandelrechten Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 39 pro Auftrag 39 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang è Seite 19 Stand:

20 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden 7, Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) Entfällt Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) /DEM-Kupons Fremdwährungskupons -Gutschrift Währungsgutschrift 1% v. NW mind. 2,50 1% v. NW mind. 2,50 1% v. NW mind. 2,50 1% v. NW mind. 2, Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland Entfällt 11 Sonstiges Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 5,95 5,95 2,50 Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten è Seite 20 Stand:

21 Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,85 - ansonsten 15,00 Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 5,95 - ansonsten 5,00 Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Mahnung 40 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 65,00 / Stunde - ansonsten 55,00 / Stunde Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) / Stunde - ansonsten / Stunde Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Nachttresorbenutzung jährlich incl. Mehrwertsteuer 23,80 Lizenz VR-Networld-Software, jährlich 15,00 Lizenz HBCI-Chipkartenlesegerät (USB) 4 Personalisierte HBCI-Chipkarte, jährlich 5,00 Sm@rt-TAN plus Generator 11,00 Kosten für Versand einer mobiletan (5 Freiposten/Monat) 0,10 Lizenz VR-Networld-Software und HBCI-Chipkartenlesegerät im Paket, einmalig 6 Lizenz VR-Networld-ProfiCash, einmalig 10 VR-Networld-Software-CD + Ersteinrichtungsunterstützung 25,00 40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde è Seite 21 Stand:

22 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn è Seite 22 Stand:

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