Klassenvorschriften. Klassenvorschriften für die Lis-Jollen Klasse. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Hersteller, Baulizenzen
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- Johann Melsbach
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1 Klassenvorschriften Klassenvorschriften für die Lis-Jollen Klasse 1. Allgemeine Bestimmungen Die Boote der Lis-Jollen Klasse sind Einheitsboote. Diese Klassenvorschriften sollen sicherstellen, dass alle Boote dieser Klasse in allen Punkten, die die Geschwindigkeit und die Segeleigenschaften beeinflussen soweit wie möglich gleich sind. Die Vorschriften sind in diesem Sinne auszulegen. Um unerwünschte Konstruktionen oder Abweichungen von Plänen oder Klassenvorschriften zu verhindern, die nicht im Sinne der Klasse sind und das Prinzip der Einheitsklasse gefährden, können Änderungen in den Plänen oder Klassenvorschriften, auch werftseitig, nur auf einer Hauptversammlung der Klassenvereinigung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Wenn von der Werft Änderungen im Sinne des technischen Fortschrittes vorgeschlagen werden, welche die Segeleigenschaften des Bootes beeinflussen, sollte dies unter der Voraussetzung gewährt werden, dass auch bei älteren Booten die Möglichkeit gegeben ist, eine kostengünstige Nachrüstung vorzunehmen. Die Verwaltung der Klasse obliegt dem DSV in Zusammenarbeit mit der Klassenvereinigung. Der DSV und die Klassenvereinigung übernehmen keine rechtliche Haftung hinsichtlich dieser Vorschrift und irgendwelcher daraus abgeleiteter Ansprüche. Der Hersteller verpflichtet sich, die Klassenvorschriften einzuhalten. Die Klassenvereinigung behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen beim Hersteller durchzuführen. 2. Hersteller, Baulizenzen Alleiniger Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland ist die Bootswerft Gade Boote Eilendorfer Straße Aachen Tel.: Fax: Ein Eigenbau ist nur mit Zustimmung der Bootswerft, gegen Zahlung der Baulizenz und in Formen, welche von der Bootswerft leihweise zur Verfügung gestellt werden, erlaubt. Ein teilweiser Eigenbau ist in Form des Ausbaues von Ausbauschalen erlaubt. Diese Ausbauschalen können nur von der Bootswerft bezogen werden. Im Kaufpreis der Ausbauschalen ist die Baulizenz enthalten. Der Ausbau muss entsprechend der Klassenvorschriften vorgenommen werden. Die Baulizenz ist bereits im Kaufpreis enthalten. Nur bei totalem Eigenbau ist die Baulizenz zu zahlen. 3. Bootsschein, Registrierung, Gebühren Die Einhaltung der Klassenvorschriften wird durch einen vom DSV ausgestellten internationalen Bootsschein bestätigt. Der Bootsschein wird vom DSV ausgestellt, wenn ein vom Eigner und Vermesser/Hersteller ausgefüllter Antrag vorliegt. Er ist in allen europäischen Ländern ausser Frankreich anerkannt und befreit auf den Binnenwasserstraßen von der Kennzeichnungspflicht, wenn der Eigner Mitglied in einem DSV-Verein Mitglied ist. Der Antrag wird beim Kauf des Bootes vom Käufer und Verkäufer/Werft gemeinsam ausgefüllt, unterschrieben und anschliessend an die Lis-Klassenvereinigung zur Registrierung weitergeleitet. Die Klassenvereinigung versendet den registrierten Antrag dann an den DSV zur Weiterbearbeitung. Die Kosten für den internationalen Bootsschein einschliesslich Porto und Nachnahmegebühr beträgt zurzeit 20,- Euro beim DSV. Im Bootsschein sind die Segelnummer, die Typenbezeichnung, das Baujahr, die Werftnummer, die Verdrängung, die Hauptmaße, die Segelfläche, das Datum der Auslieferung und die Anschrift des Besitzers und der Bootsname eingetragen. Eine Änderung im Besitzwechsel muss der Klassenvereinigung mitgeteilt werden. Dazu schickt der neue Besitzer den Antrag und den vorhandenen Bootsschein zur Registrierung an die 1
2 Klassenvereinigung. Die Klassenvereinigung schickt den Antrag anschliessend an den DSV zur Weiterbearbeitung. 4. Vermessung Die Vermessung darf nur durch einen von der Klassenvereinigung anerkannten Vermesser (z.b. Hersteller) vorgenommen werden. Nach der Erstvermessung ist der Eigner verantwortlich für die Einhaltung der Klassenvorschriften. 5. Identifizierungszeichen Die Lis-Jollen führen als Klassenzeichen den Schriftzug "Lis" im Segel. Der Schriftzug muss mind. 360 mm hoch und 400 mm breit sein und muss eine Schriftstärke von mind. 50 mm haben. Der Segelnummer wird das Nationalitätszeichen (G/GER ab 1995 für die Bundesrepublik Deutschland) vorgesetzt. Alle Boote werden international durchlaufend nummeriert. In jedem Boot ist ein Typenschild an der Rückwand der Plicht, zwischen den hinteren Befestigungspunkten für die Fußgurte, angenietet. Auf dem Typenschild sind die Typenbezeichnung, die Werftnummer, das Baujahr und das Nationalitätszeichen mit der Segelnummer eingeschlagen. 2
3 6. Bauverfahren Für den Rumpf ist nur die Kunststoffbauweise zugelassen. Sandwich ist nur im Plichtboden erlaubt. 7. Rumpfvermessung Alle Maße sind in Horizontallage gemessen. Als Nullpunkt gilt der tiefste Punkt des Kielansatzes. Alle Maße in mm. 7.1 Bootskörper Hauptabmessungen: Länge über Alles (L) 4970 mm +/- 30 mm Länge ohne vorderen Decksüberstand 4920 mm +/- 30 mm Größte Breite über Decksrand 1700 mm +/- 20 mm Größte Breite ohne Decksrand 1620 mm +/- 20 mm Größte Höhe Vorschiff - Jolle 820 mm +/- 20 mm Größte Höhe Vorschiff - Jollenkreuzer 1220 mm +/- 20 mm 7.2 Auftriebskörper Es müssen fest abgeschottete Auftriebskörper, die mit Hartschaum gefüllt sein müssen, von mindestens 250 l Inhalt vorhanden sein. Bei Wettfahrten müssen die Verschlussdeckel vom Heckstauraum und Vorschiff an Bord sein. Bei Schwimmwestenzwang dürfen diese Deckel nicht dauernd geöffnet sein, sondern dürfen nur kurzzeitig geöffnet werden, um Dinge hinein zu legen oder herauszunehmen. 8. Schwert Die Unterwasserform des Schwertes ist dem Aufrissplan - Detail a - zu entnehmen. Das Schwert ist um einen festen Bolzen drehbar und muss voll in den Schwertkasten aufholbar sein. Es ist stromlinienförmig profiliert. Stärke des Schwertes 40 mm +/- 5 mm Absenkung des Schwertes von Unterkante Rumpf 980 mm +/- 20 mm Die Entfernung Unterkante Rumpf bis Vorderkante Schwert in abgesenkter Position waagerecht gemessen. für die Jolle 2580 mm +/- 20 mm für den Jollenkreuzer 2400 mm +/- 20 mm 3
4 9. Ruder Die Unterwasserform des Ruders ist dem Aufrissplan - Detail b - zu entnehmen. Das Ruder muss um einen festen Bolzen aufholbar sein. Es ist stromlinienförmig profiliert und mit folgenden Maßen festgelegt: Absenkung des Ruders von Unterkante Rumpf 680 mm +/- 20 mm Stärke des Ruders 30 mm +/- 5 mm Breite oben 210 mm +/- 10 mm Breite unten 280 mm +/- 10 mm Die unteren Ecken des Ruderblattes müssen abgerundet sein. 10. Gewicht Das Gewicht des segelfertigen Bootes einschl. der vorgeschriebenen Wettfahrtausrüstung, jedoch ohne zusätzliche Ausrüstung, mit eingebautem Normalschwert beträgt: für die Jolle mindestens 170 kg für den Jollenkreuzer mindestens 190 kg 11. Mast Der Mast muss auf dem Vordeck stehen. Eine Vorrichtung, die das Verstellen des Mastes während des Segelns erlaubt, ist nicht zulässig. Der Mast darf weder permanent gebogen sein noch drehbar gelagert werden. Das Material des Mastes ist freigestellt, und darf den größten Durchmesser von 100 mm nicht überschreiten. Durchmesser des Mastes unten maximal 100 mm und kann im oberen Drittel verjüngt sein ca. 40 mm Mastlänge: für Jolle maximal 6280 mm für Jollenkreuzer maximal 5880 mm Abstand zw. Achterkante des Mastes bis Hinterkante Rumpf: für die Jolle mindestens 2930 mm für den Jollenkreuzer mindestens 2600 mm Folgende Messmarken, bestehend aus mindestens 10 mm breiten farbigen Streifen müssen gut sichtbar am Mast angebracht sein. Die Messmarken sind ohne Toleranz wie folgt anzubringen: Lis-Jolle Marke Nr. 1: Oberkante der Messmarke 1 über Vordeck an der Hinterkante des Mastes gemessen: 440 mm Marke Nr. 2: Unterkante Messmarke 2 über Oberkante Messmarke 1 gemessen: 5500 mm Lis-Jollenkreuzer Marke Nr. 1: Oberkante Messmarke 1 Kajütdaches an der Hinterkante des Mastes gemessen: 250 mm Marke Nr. 2: Unterkante Messmarke 2 über Oberkante Messmarke 1 gemessen: 5500 mm 12. Großbaum Der Großbaum darf nicht permanent gebogen sein. Das Material des Großbaumes ist freigestellt. Der größte Durchmesser des Baumes darf 80 mm nicht überschreiten. Der Baum kann mit einem Rollreff ausgerüstet sein. Ein Baumniederholer ist zulässig. Folgende Messmarke bestehend aus mindestens 10 mm breiten farbigen Streifen, muss gut sichtbar am Baum angebracht sein. Marke Nr. 3 von Achterkante Mast gemessen: 2000 mm 13. Ausbaumer Ein Fockausbaumer ist erlaubt, maximale Länge 2100 mm. 14. Stehendes/ Laufendes Gut 4
5 Die Verstagung des Mastes ist nur in der werftmäßigen Ausführung durch Vorstag und einfache Wanten zulässig. Eine Vorrichtung, welche das Verstellen der Lage oder Länge der Wanten/des Vorstages während des Segelns ermöglicht, ist nicht zulässig. Einfache Salinge sind erlaubt. Diamonds sind verboten. 15. Beschläge Ein Fockroller für die Montage über Deck ist zugelassen. Ein Großschot-Traveller ist zugelassen. Ein Trapez ist zugelassen. 16. Segel Die Vermessung der Segel erfolgt nach den internationalen Vermessungsanweisungen Großsegel Das Großsegel muss am Mast innerhalb der Marken 1 und 2, am Baum innerhalb der Marke 3 gefahren werden. Folgende Maße sind zusätzlich zu den Lieklängen vorgeschrieben: Sehne des Achterlieks maximal 5850 mm 1/4 Breite 1010 mm 1/2 Breite 1560 mm 3/4 Breite 1850 mm Länge der Latte 1 maximal 850 mm Länge der Latte mm Länge der Latte mm Länge der Latte mm Länge der Latte mm Abmessungen des Kopfbrettes: Die maximale Höhe des Kopfbrettes ist 140 mm. Die maximale Breite des Kopfbrettes ist 110 mm Vorsegel Für Regatten ist nur die Fock zugelassen. Es muss mindestens ein Fenster von ca. 0,3 qm vorhanden sein. Die Lage des Fensters ist wie folgt festgelegt: Von Hals bis Vorderkante Fenster ca. 600 mm Von Sehne Hals Schothorn und Unterkante Fenster ca. 150 mm Folgende Maximalmaße dürfen nicht überschritten werden: Vorliek 4500 mm Unterliek 2400 mm Achterliek 4200 mm Die Rundung des Unterlieks, gemessen rechtwinklig von der Sehne zwischen Hals und Schothorn am Mittelpunkt dieser Sehne, darf maximal 170 mm betragen. Die Rundung muss gleichmäßig sein. Im Vorsegel dürfen keine Latten gefahren werden Spinnaker Ein Spinnaker darf während einer Regatta nicht gefahren werden. 17. Ausrüstung Bei Wettfahrten muss mindestens folgende Ausrüstung an Bord sein falls von der Wettfahrtleitung nicht anders vorgesehen: 5
6 1 Schleppleine 10 m, 10 mm Kunstfaser 2 Festmacherleinen 5 m, 10 mm Kunstfaser 1 Anker von 4 kg mit 10 m Ankerleine, 10 mm Kunstfaser 1 Stechpaddel 1 Bootshaken 2 Schwimmwesten Trapez ist zulässig 6
7 18. Wettsegelbestimmungen Auf die Internationalen Regeln der Wettsegelbestimmungen, neueste Fassung, sowie die Segelanweisungen des jeweiligen Regattaveranstalters wird hingewiesen. 19. Klassenvorschriften Diese Klassenvorschriften sind für Regatten bindend. Sie können durch Zusätze in den Segelanweisungen ergänzt werden. 20. Vermessung Es bleibt Wettfahrtleitungen vorbehalten, Nachvermessungen zu fordern. Der Eigner eines Bootes ist verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen und das Boot in vermessungsgerechtem Zustand vorzuführen. 21. Besatzung Das Boot muss bei Wettfahrten von 2 Personen, die Amateure sein müssen, gesegelt werden. 22. Verzeichnis der Zeichnungen / offizielle Unterlagen 1. Aufrissplan M 1 : 20 Überarbeitung der Lis-Klassenvorschriften: Februar 1993 Korrektur: Juli 2008 Mit der Aufstellung einverstanden Dipl. Ing. Dieter Gade Dipl. Ing. Klaus Goll Kurt Linder 7
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