Richtlinien für Laboratorien (GUV 16.17) Unfallverhütungsvorschriften Abfallentsorgungsvorschrift der RWTH Betriebsanweisungen.
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- Georg Hofmann
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1 Ordnung für das Anorganisch-Chemische Saalpraktikum für Fortgeschrittene und das Anorganisch-Chemische Forschungspraktikum im Diplomstudiengang Chemie an der RWTH Aachen 1. Gliederung Das Anorganisch-Chemische Saalpraktikum für Fortgeschrittene (Saalpraktikum) und Anorganisch- Chemische Forschungspraktikum (Forschungspraktikum) sollen die Studierenden in die Lage versetzen, fortgeschrittene präparative und physikalisch-theoretische Methoden der modernen Anorganischen Chemie zu erlernen. Das Saalpraktikum (8 SWS) ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geöffnet; dieses Praktikum wird während der Vorlesungszeit durchgeführt. Das Forschungspraktikum (7 SWS) kann auch während der vorlesungsfreien Zeit abgelegt werden. Die Praktikumsteile können nur bei besonderer Begründung und mit Einverständnis des Praktikumsleiters oder der Praktikumsleiterin unterbrochen werden. Die Aufgaben sind so bemessen, dass bei stetiger und intensiver Tätigkeit für die praktische Zeit im Saalpraktikum 35 Arbeitstage, für die im Forschungspraktikum 30 Arbeitstage ausreichen. 2. Zugangsvoraussetzungen; Organisatorische Durchführung Voraussetzung für das Saalpraktikum ist die abgeschlossene Diplom-Vorprüfung für Chemie. Das Saalpraktikum beginnt mit der Abgabe der weißen Praktikumslaufkarte im Sekretariat des Instituts (derzeit Raum 403), wo der Praktikant oder die Praktikantin eine rote Testatkarte erhält, in der er oder sie die notwendigen Personaleintragungen vornimmt. Mit dieser Karte begibt er oder sie sich unverzüglich zum zuständigen Praktikumsassistenten oder zur zuständigen Praktikumsassistentin (Zuständigkeiten siehe Anschlagtafel in der Eingangshalle des Instituts), der oder die ihm oder ihr einen Platz zuweist und eine Vorbesprechung vornimmt. Der Empfang der Grundausrüstung wird auf der roten Praktikumskarte vom Studenten oder von der Studentin bestätigt. Die rote estatkarte verbleibt so lange beim Assistenten oder bei der Assistentin, bis die Praktikumszeit abgelaufen ist und die Rückgabe der unversehrten Grundausrüstung sowie eventuell zusätzlich entliehener Geräte, die Abgabe des Praktikumsberichts und das Ablegen des dazugehörigen Kolloquiums auf der roten Praktikumskarte vom Assistenten oder von der Assistentin testiert worden ist. Sobald der Praktikant oder die Praktikantin die testierte Karte in Händen hat, ist das Saalpraktikum abgeschlossen. Voraussetzung für das Forschungspraktikum ist der zuvor erfolgreiche Abschluss des Saalpraktikums. Zur Teilnahme am Forschungspraktikum meldet sich der Praktikant oder die Praktikantin im Sekretariat; gegebenenfalls gibt er oder sie die weiße Praktikumslaufkarte dort ab und nennt den Arbeitskreis, in dem er oder sie seine oder ihre Forschungsarbeit absolvieren möchte. Wird beabsichtigt, das Forschungspraktikum im Ausland zu absolvieren, sucht sich der Praktikant oder die Praktikantin einen Betreuer oder eine Betreuerin am hiesigen Institut, mit dem oder mit der das betreffende Forschungsthema besprochen wird. Der zuständige Assistent oder die zuständige Assistentin erhält die rote Testatkarte des Praktikanten oder der Praktikantin. Wenn die Praktikumslaufzeit abgelaufen, der Praktikumsbericht abgeliefert und das dazugehörige Kolloquium (im Sekretariat anzumelden) abgelegt sind, werden diese Leistungen auf der roten Testatkarte testiert und die Karte dem Praktikanten oder der Praktikantin zurückgegeben. Das Forschungspraktikum ist damit abgeschlossen. Der Praktikant oder die Praktikantin kann nunmehr im Sekretariat gegen Vorlage der nötigen Testate auf der roten Testatkarte die weiße Praktikumslaufkarte zurückerhalten. Den Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Saalpraktikum bzw. am Forschungspraktikum in Anorganischer Chemie, die der Student oder die Studentin bei der Anmeldung der Diplomprüfung vorweisen muss, erhält er oder sie erst, wenn er oder sie die rote Testatkarte im Sekretariat mit allen vorgeschriebenen Testaten abgibt. 1
2 3. Inhalt des Saalpraktikums Jeder Praktikant und jede Praktikantin hat insgesamt acht Aufgaben aus verschiedenen Teilgebieten der Anorganischen Chemie (Metallorganik, Nanomaterialien, Festkörperchemie, physikalischtheoretische Methoden) anzufertigen; hiervon sind mindestens sechs präparativer und höchstens zwei physikalisch-theoretischer Natur. Innerhalb des Kurses Strukturermittlungen werden die physikalischanalytischen bzw. theoretischen Methoden eingeführt, die zur Charakterisierung der Präparate bzw. zur Bewältigung der theoretischen Aufgaben praxisnah angewandt werden sollen. 4. Inhalt des Forschungspraktikums Der Arbeitskreisleiter oder die Arbeitskreisleiterin, den sich der Praktikant oder die Praktikantin ausgesucht hat, stellt diesem oder dieser das Thema zu einer Forschungsarbeit und betreut diese Arbeit persönlich oder über einen qualifizierten Beauftragten bzw. über eine qualifizierte Beauftragte. Er oder sie benennt dem Praktikanten oder der Praktikantin Literatur, die einen Überblick über den weiteren Rahmen gibt, auf den sich die Forschungsarbeit bezieht. 5. Praktikumsberichte Grundlage der Praktikumsberichte zum Saal- und Forschungspraktikum ist das zu führende Labortagebuch. Der Bericht zum Saalpraktikum soll neben den einschlägigen Literaturstellen im Falle einer präparativen Aufgabe die korrekten Namen der dargestellten Präparate, die eigentliche präparative Durchführung, die Ausbeuten, die zur Charakterisierung herangezogenen Methoden samt Messdaten und deren Literaturvergleich umfassen. Für physikalisch-theoretische Aufgaben sollen dagegen die Durchführung, die eigentlichen Ergebnisse, die kritische Hinterfragung und die Einordnung in den wissenschaftlichen Gesamtzusammenhang anhand von Literaturangaben aufgenommen werden. Der Bericht zum Forschungspraktikum soll im allgemeinen die Problemstellung und die Beschreibung der Durchführung sowie die Ergebnisse enthalten. Dabei soll auf Klarheit und Prägnanz abgestellt werden. Wiederholungen literaturbekannter Vorschriften oder Verfahren über Gebühr sind zu vermeiden. Der Umfang des Berichts ist keinerlei Qualitätsmerkmal. 6. Kurs Strukturermittlungen (Übungen zum Saalpraktikum) Die Übungen zum Saalpraktikum werden im Rahmen des von den Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen der Chemie abgehaltenen Kurses Strukturermittlungen durchgeführt. In diesem werden von den Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen abwechselnd die physikalisch-analytischen und theoretischen Methoden erläutert (2 (SWS) und anhand von Beispielen eingeübt (1 SWS). Die Veranstaltung wird im Wintersemester durchgeführt, und die Termine werden durch Aushang bekanntgegeben. Die Teilnahme an diesen Übungen ist inhaltliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Saalpraktikums. Es wird dringend empfohlen, diese Veranstaltung bereits im Vorfeld bzw. parallel zum Saalpraktikum zu besuchen. 7. Kolloquien Das Kolloquium zum Saalpraktikum behandelt die präparativen, analytischen und theoretischen Methoden dieses Praktikums. Es wird spätestens sieben Wochen nach Abgabe des Praktikumsberichts zum Saalpraktikum vom zuständigen Assistenten oder von der zuständigen Assistentin in mündlicher Form abgenommen. Die erbrachte Punktzahl geht in den Leistungsnachweis des Saalpraktikums mit ein. Das Kolloquium zum Forschungspraktikum handelt von der dortigen Forschungsarbeit; wenn der Praktikant oder die Praktikantin dies wünscht, kann der Themenbereich erweitert werden. Es wird spätestens sechs Wochen nach Abgabe des Berichts zum Forschungspraktikum vom betreffenden Arbeitskreisleiter oder von der betreffenden Arbeitskreisleiterin in mündlicher Form abgenommen, im Falle einer im Ausland vollbrachten Forschungsleistung durch den Betreuer oder die Betreuerin am hiesigen Institut. Die erbrachte Punktzahl geht in den Leistungsnachweis des Forschungspraktikums 2
3 mit ein. Jedes der beiden Kolloquien kann auf Wunsch des Praktikanten oder der Praktikantin einmal wiederholt werden, wenn die zunächst erzielte Punktzahl ungenügend ist. Im Wiederholungsfall zählen nur die Punkte des wiederholten Kolloquiums. 8. Seminar zum Saalpraktikum Das Seminar zum Saalpraktikum ist eine einstündige Veranstaltung in der Vorlesungszeit. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin am Praktikum trägt sich für das Semester, in dem er oder sie das Kurzreferat halten will, in eine Anmeldeliste ein. Die Themenvergabe erfolgt am Ende eines jeden Semesters für das folgende Semester. Der Termin für die Themenvergabe wird durch Aushang bekannt gemacht. Das Kurzreferat behandelt ein von einem Dozenten oder einer Dozentin gestelltes Thema über ein aktuelles Gebiet der Anorganischen Chemie; dem Kurzreferat schließt sich eine Diskussion an. Das Kurzreferat geht in den Leistungsnachweis des Saalpraktikums mit ein. Die Vortragenden haben sich spätestens vier Wochen vor ihrem Seminartermin beim zuständigen Dozenten oder bei der zuständigen Dozentin zu melden. Zu jedem Kurzreferat muss eine schriftliche Kurzfassung (maximal zwei Seiten) erstellt und spätestens eine Woche vorher beim leitenden Praktikumsassistenten oder bei der leitenden Praktikumsassistentin abgegeben werden. Jeder Praktikant bzw. jede Praktikantin muss an allen Seminarvorträgen des betreffenden Semesters teilgenommen haben. Die Teilnahme wird in einer Anwesenheitsliste per Unterschrift bestätigt. 9. Bewertung des Praktikums; Leistungsnachweis Die Note zum Saalpraktikum erteilt der Praktikumsleiter oder die Praktikumsleiterin, die Note zum Forschungspraktikum der betreffende Arbeitskreisleiter oder die betreffende Arbeitskreisleiterin. Die Praktikumsnoten im Sinne von 20 der gültigen Diplomstudienordnung setzen sich wie folgt zusammen. Grundsätzlich wird in beiden Praktika jede Teilleistung anhand einer 10-Punkteskala bewertet, in der eine sehr gute Leistung 10 Punkten und eine nicht ausreichende Leistung 4 oder weniger Punkten entspricht. Alle anderen Teilleistungen verteilen sich sinngemäß. Für das Saalpraktikum zählen die erbrachten acht Teilleistungen mit fünffacher Wichtung, der Seminarvortrag mit zweifacher Wichtung und das Kolloquium mit dreifacher Wichtung. Eine sehr gut abgelegte praktische Leistung wird also mit 5 10 Punkten belegt, ein ebensolcher Seminarvortrag mit 2 10 Punkten und ein entsprechendes Kolloquium mit 3 10 Punkten. Die im Saalpraktikum maximal erreichbare Punktezahl beträgt damit 100 Punkte. Das Saalpraktikum gilt als bestanden, wenn für jede ungewichtete Teilleistung mindestens 1 Punkt erworben wurde und die Gesamtpunktzahl nach Wichtung mindestens 51 Punkte beträgt. Im Falle einer geringfügigen Verfehlung der Gesamtpunktzahl kann der Praktikumsleiter oder die Praktikumsleiterin dem Praktikanten oder der Praktikantin Gelegenheit geben, mittels einer zusätzlichen Aufgabe weitere Punkte zu sammeln. Für das Forschungspraktikum gehen sowohl die praktische Beurteilung als auch das Kolloquium mit jeweils fünffacher Wichtung ein. Die Begutachtung erfolgt im Falle einer im Ausland angefertigten Forschungsarbeit durch den Betreuer oder die Betreuerin am hiesigen Institut. Eine sehr gut abgelegte praktische Leistung wird mit 5 10 Punkten belegt und ein ebenso gutes Kolloquium mit ebenfalls 5 10 Punkten. Die im Forschungspraktikum maximal erreichbare Punktezahl beträgt erneut 100 Punkte. Das Forschungspraktikum gilt als bestanden, wenn für beide ungewichteten Teilleistungen mindestens 1 Punkt erworben wurde und die Gesamtpunktzahl nach Wichtung mindestens 51 Punkte beträgt. Für geringfügige Verfehlungen des Leistungsziels gilt obige Ausnahmeregelung. Die Benotung in Saal- und Forschungspraktikum erfolgt nach folgendem Punktesystem (Noten in Klammern): (1.0), (1.3), (1.7), (2.0), (2.3), (2.7), (3.0), (3.3), (3.7), (4.0), 50 oder weniger (5.0). Jedes der Praktika ist bestanden, wenn es insgesamt mit mindestens 4 benotet wurde, andernfalls muss es in seiner Gesamtheit wiederholt werden. Im Erfolgsfall wird je ein benoteter Leistungsnachweis für das Saalpraktikum und das Forschungspraktikum erstellt. Terminlich gelten folgende Regelungen: Der Bericht zum Saalpraktikum muss spätestens sieben Wochen nach Been- 3
4 digung aller Praktikumsaufgaben beim zuständigen Assistenten oder bei der zuständigen Assistentin abgegeben werden und von ihm oder ihr testiert worden sein. Für den Bericht zum Forschungspraktikum gilt sinngemäß eine Frist von sechs Wochen bis zur Abgabe beim Leiter oder bei der Leiterin des Arbeitskreises. Um eine leistungsgerechte Benotung verspätet eingegangener Berichte zu ermöglichen, gilt folgende Regelung: Mit jeder abgelaufenen Woche Verspätung verschlechtert sich die Gesamtnote des Praktikums um eine Drittelnote. Daraus ergibt sich für beide Praktika, dass bei ungenügender Benotung infolge zu großer Verspätung das Leistungsziel endgültig verfehlt sein kann; das Praktikum muss in diesem Fall in seiner Gesamtheit wiederholt werden. 10. Sicherheitsbestimmungen Für ein sicheres Arbeiten in diesem Praktikum sind verpflichtend die Kenntnis und Umsetzung folgender Gesetze, Verordnungen und Erlasse: Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit Anhang GUV (Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich) Richtlinien für Laboratorien (GUV 16.17) Unfallverhütungsvorschriften Abfallentsorgungsvorschrift der RWTH Betriebsanweisungen. Bei Studenten oder Studentinnen im Hauptstudium wird das Wissen des o.g. vorausgesetzt. Um aber eventuelle Gedächtnislücken schließen zu können, liegt jeder Grundausrüstung ein Büchlein mit Auszügen der Gesetze, Verordnungen und Erlasse bei. Sollten weitere Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte vor dem Versuch an einen der Saalassistenten oder eine der Saalassistentinnen oder an einen oder eine der Sicherheitsbeauftragten des Instituts. Aus gutem Grund wird besonders darauf hingewiesen, dass das Tragen einer Schutzbrille im Praktikumsraum unabdingbare Pflicht ist und dass das Aufbewahren und Verzehren von Lebensmitteln und Getränken sowie das Rauchen im Laboratorium verboten sind. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in ihrem weitesten Sinne umfasst auch das Ausüben von Reinlichkeit und Ordentlichkeit im Umgang mit den Praktikumsgeräten und Praktikumsinstallationen. Bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen auch in ihrem weitesten Sinne kann der Praktikumsleiter oder die Praktikumsleiterin, falls mehrfache Ermahnungen nicht fruchten, einen zeitweiligen Ausschluss des oder der Betreffenden vom Praktikum verfügen. Zusätzlich ist klarzustellen: Können nach einem Unfall mutwillige oder grobfahrlässige Verstöße gegen o.g. Gesetze, Bestimmungen etc. nachgewiesen werden, so erlischt der Versicherungsschutz. Der Verursacher bzw. die Verursacherin kann für alle Schäden in Regress genommen werden. 4
5 11. Haftungsfragen Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin am Saal- und Forschungspraktikum hat auf die an ihn oder an sie entliehene Grundausrüstung und eventuell zusätzlich entliehene Geräte in der Weise zu achten, dass er oder sie nach Ausführung aller Praktikumsaufgaben diese in ordnungsgemäßer und unversehrter Form zurückgibt. Bei Schäden hat er oder sie für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Von seiner oder ihrer Haftung hierfür ist er oder sie erst durch das entsprechende Testat in der roten Praktikumskarte entlastet. Für apparative Schäden, die der Teilnehmer oder die Teilnehmerin im Praktikum grob fahrlässig anrichtet, haftet er oder sie in der entsprechenden Weise. 12. Inkraftsetzung und Veröffentlichung Die Praktikumsordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft. Für Studenten und Studentinnen, die mit dem Anorganisch-Chemischen Fortgeschrittenenpraktikum vor diesem Datum begonnen haben, gilt weiterhin die vorhergehende Praktikumsordnung innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss einen Wechsel zur Studienordnung von 1999 genehmigen, und es gilt dann die vorliegende Praktikumsordnung. Die Praktikumsordnung wird an den Anschlagsbrettern in der ingangshalle des Instituts für Anorganische Chemie veröffentlicht. Der geschäftsführende Institutsdirektor Prof. Dr. R. Dronskowski 5
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