Die Konfliktmanagementordnung der DIS. Dr. Gabriele Scherer, LL.M.

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1 Die Konfliktmanagementordnung der DIS Dr. Gabriele Scherer, LL.M. 1

2 Das Konfliktlösungsdilemma Studie PWC / Univ. Viadrina 2005: Deutsche Unternehmen tun nicht, was sie wollen und wollen nicht, was sie tun. 2

3 Hintergrund - Schwierigkeit, das passende Instrumentarium im Vorfeld zu bestimmen - Wahl zwischen Mediations- und Schiedsgerichtsklausel 3

4 Bisherige Systematik der Verfahrensordnungen der DIS Schlichtungsordnung Schiedsgerichtsordnung (SchO) Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (ERGeS) Ergänzende Regeln für beschleunigte Verfahren (ERBV) 4

5 Zum Vergleich: LCIA: Mediation/Arbitration ICC: ADR/Arbitration, DB, Expertise, DOCDEX ICDR: Mediation/Arbitration, Dispute Avoidance, Early Resolution (+ Solutions Manager ) 5

6 Neue Systematik der Verfahrensordnungen Schlichtungsordnung Konfliktmanagementordnung (KMO) Mediationsordnung (MedO) Gutachtensordnung (GO) Schiedsgutachtensordnung (SchGO) Verfahrensordnung für Adjudikation (AVO) Schiedsgerichtsordnung (SchO) (+ Ergänzende Regeln) 6

7 Dem eigentlichen Konfliktlösungsverfahren vorgeschaltetes, separates Verfahren Konfliktmanager berät die Parteien bei der Auswahl und Ausgestaltung des für ihren spezifischen Konflikt passenden Konfliktlösungsmechanismus Unaufwendiges, zügiges Verfahren 7

8 Grundzüge des Verfahrens I (Einleitung) Verfahren wird auf Antrag einer Partei eingeleitet (aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder nach Zustimmung durch die andere Partei) Antrag enthält eine kurze Beschreibung des Konflikts DIS bestellt einen Konfliktmanager Konfliktmanager räumt der anderen Partei Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme ein und vereinbart mit den Parteien einen Erörterungstermin 8

9 Grundzüge des Verfahrens II (Erörterungstermin) Konfliktmanager berät und unterstützt Parteien bei Entscheidung zum weiteren Verfahren der Konflikterledigung ( 6 Abs. 1 KMO) Themen ( 6 Abs. 2 KMO): einvernehmliche Konflikterledigung mit Unterstützung durch neutralen Dritten / Votum / Entscheidung durch ein Schieds-(Gericht)? Bindungswirkung des Votums? Entscheidung auf Grundlage rechtlicher und/oder außerrechtlicher Erwägungen? 9

10 Grundzüge des Verfahrens III - Konfliktmanagementplan Konfliktmanagementplan regelt ( 7 Abs. 2 KMO): das Verfahren der Konflikterledigung die Verfahrensordnung der Konflikterledigung Konfliktmanagementplan kann regeln ( 7 Abs. 3 KMO): die Person des neutralen Dritten den Zeitplan, Alternativverfahren bei Scheitern etc. 10

11 Rechtswirkungen Während des Verfahrens: Verjährung der im Antrag bezeichneten Ansprüche ist gehemmt ( 9 Abs. 1 KMO) Parteien verzichten auf Einleitung eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens (Recht zur Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes bleibt unberührt, 9 Abs. 3 KMO) 11

12 Kosten Dienste des Konfliktmanagers werden mit Pauschalhonorar abgegolten ( 11 Abs. 1 KMO) Soweit Fortsetzung des ersten Erörterungstermins beabsichtigt ist: Honorar auf Vereinbarungsbasis ( 11 Abs. 2 KMO) Parteien tragen Kosten zu gleichen Teilen und haften gesamtschuldnerisch ( 11 Abs. 3 KMO) 12

13 Vorteile Keine Verhandlung über und Festlegung auf bestimmtes ADR- Verfahren im Ausgangsvertrag notwendig: Herabsetzung der ADR-Hemmschwelle Auswahl des geeigneten Konfliktlösungsmechanismus in einem separaten, strukturierten Verfahren 13

14 Zielgruppe Grundsätzliche alle (zukünftigen) Parteien eines Wirtschaftskonflikts, insbesondere aber Parteien komplexer Vertragsverhältnisse mit großer Bandbreite möglicher Konflikte Parteien mit Erstkontakt im Konflikt 14

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