GINSBURG DAS ANWALTSBÜRO IN MOSKAU
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- Clemens Gerstle
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1 GINSBURG DAS ANWALTSBÜRO IN MOSKAU FORDERUNGEN UND PROZESSFÜHRUNG IN RUSSLAND VERHANDLUNGEN PROZESSFÜHRUNG INtERNAtIONALE ScHIEDSGERIcHtSbARkEIt PROZESSVERtREtUNG VOR MkAS ZwANGSVOLLStREckUNG
2 Die Russische Föderation gehört seit Jahren zu einem der wichtigsten handelspartner Deutschlands. Der Warenumsatz und die nachhaltige Zusammenarbeit wachsen jährlich und lassen die deutschen Investitionen in Russland steigern. trotz einer langjährigen zuverlässigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit gibt es allerdings gelegentlich Fälle, wenn z. B. eine Lieferantenrechnung oder eine sonstige Forderung offen bleibt. VeRhanDlUnGen ein schlechter Frieden ist besser als ein guter Krieg besagt ein Sprichwort und trifft dabei den Sinn einer vorgerichtlichen Forderungsverfolgung. eine Durchführung von Verhandlungen erweist sich dabei in der Regel als erfolgreich. Die russischen Gerichte verlangen außerdem, daß vor der einleitung eines Gerichtsverfahrens ein sog. vorgerichtliches anspruchsverfahren durchgeführt wird. Bei der vorgerichtlichen Geltendmachung von ansprüchen ist ein anspruchsschreiben an die Gegenseite zu verfassen. Es empfiehlt sich, bei Verhandlungen ein Protokoll zu führen, um spätere Mißverständnisse zu vermeiden und die erzielten einigungen schriftlich zu fixieren. Erfolgreiche Verhandlungen lösen mögliche Fragepunkte und sichern die künftige Zusammenarbeit sowie Vertrauen zwischen den Parteien. PRoZeSSFühRUnG Sollte die außergerichtliche anspruchsverfolgung erfolglos bleiben, ist eine gerichtliche Geltendmachung des überfälligen anspruchs unvermeidbar. Vor der Klageerhebung sind insbesondere die Prozeßrisiken abzuwägen und notwendige Beweise zusammenzustellen. Die positive Besonderheit der russischen Prozeßordnung liegt daran, daß es eine Vorverhandlung zwecks Besprechung der Stärken und Schwächen des jeweiligen Prozeßvortrages mit Parteien stattfindet. Erst nach der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht über die Klage im Wege eines Urteils. Die internationalen Verhandlungen helfen den in verschiedenen ländern ansässigen Parteien in einem persönlichen Gespräch Vereinbarungen zu treffen, die sonst auf dem üblichen Telefon- bzw. Schriftverkehrswege sich nur langwierig bzw. mit einem hohen Aufwand erzielen lassen, und fördern dabei erfahrungsgemäß das persönliche Verständnis sowie wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Parteien.
3 Dabei ist zunächst zu prüfen, vor welchem Gericht die Forderung zu einzuklagen ist. In der Regel ist der Gerichtsstand im Vertrag zwischen den Parteien vereinbart. Es ist allerdings zu beachten, daß Urteile russischer staatlicher Gerichte in der Regel nur in Russland vollstreckt werden können, weil zwischen der Russischen Föderation und Deutschland es an einem abkommen über eine gegenseitige anerkennung und Vollstreckung der Urteile ordentlicher (staatlicher) Gerichte fehlt. Dies bedeutet, daß z.b. ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf in Russland nicht vollstreckt werden kann. Es empfiehlt sich daher zumindest das Gericht am Sitz des Schuldners zu wählen. Dagegen sind die Urteile internationaler Schiedsgerichte in vielen Ländern, insbesondere in Deutschland und in Russland, anerkennungs- und vollstreckungsfähig. Darüber hinaus spezialisieren sich die Schiedsgerichte auf internationalen Streitigkeiten und entscheiden diese nach der jeweiligen Schiedsordnung mit gebotener Kompetenz. InteRnatIonale SchIeDSGeRIchtSBaRKeIt Zu den internationalen Schiedsgerichten gehören z.b. Schiedsinstitut der handelskammer Stockholm (SCC), Internationaler Schiedsgerichtshof london (LCIA), Der internationale Schiedsgerichtshof der Icc in Paris, Das Internationale handelsschiedsgericht bei der handels- und Industriekammer der Russischen Föderation (MKaS). Es ist zu beachten, daß ein Verfahren vor einem internationalen Schiedsgericht nur dann zulässig ist, falls die Parteien zuvor eine entsprechende Vereinbarung über Gerichtszuständigkeit abgeschlossen haben. eine solche Vereinbarung wird in der Regel im Rahmen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages festgehalten. PRoZeSSVeRtRetUnG VoR DeM InteRnatIonalen SchIeDSGeRIcht BeI DeR handels- UnD InDUStRIe- KaMMeR DeR RUSSISchen FöDeRatIon (MKaS) Die Durchführung des Verfahrens vor MKaS in Moskau eignet sich insbesondere für Streitigkeiten aus internationalen handelsgeschäften zwischen deutschen und russischen Geschäftspartnern und hat eine Mehrzahl von Vorteilen: Schiedsurteile von MKaS sind - im Gegensatz zu den entscheidungen russischer staatlicher arbitragegerichte - in mehreren ländern anerkennungs- und vollstreckungsfähig, in der Regel eine kurze Verfahrensdauer, Ortswahl für die mündliche Verhandlung, die Parteien können die Sprache des Verfahrens wählen, das Gericht ist auf Streitigkeiten auf dem jeweiligen Gebiet spezialisiert und hilft den Parteien, eine Einigung bzw. eine Lösung zu finden, der Schiedsspruch von MKaS ist endgültig und schafft damit Rechtssicherheit, ein Gerichtsverfahren vor dem MKaS ist möglich, falls die Parteien dies zuvor vertraglich vereinbart haben. Die sog. Schiedsgerichtsklausel hat insbesondere zu enthalten, daß alle aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten, der Entscheidung durch das Internatio-
4 nale handelsschiedsgericht bei der handels- und Industriekammer der Russischen Föderation nach seiner Schiedsgerichtsordnung unterliegen. Die anerkennung der Schiedssprüche von MKaS erfolgt in Deutschland vor dem zuständigen oberlandgericht am Sitz der beklagten Partei nach den Regeln der deutschen Zivilprozeßordnung. Das anwaltsbüro GInSBURG bietet ein Gesamtkomplex von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Prozeßvertretung vor dem MKAS, einschließlich Schiedsrichterwahl, Vorbereitung der Schriftsätze und notwendiger Unterlagen sowie teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Beweisaufnahmen. anerkennung UnD VollStRecKUnG InteRnatIonaleR SchIeDSGeRIchtSURteIle In RUSSlanD Die Urteile internationaler Schiedsgerichte sind in Russland anerkennungs- und vollstreckungsfähig. Die entscheidung über die anerkennung und Vollstreckung von Schiedsgerichtsurteilen trifft das örtlich zuständige arbitragegericht (handelsgericht) am Sitz der beklagten Partei in Russland. nach entsprechender antragstellung prüft das Gericht die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die eröffnung des anerkennungsverfahrens oder Ruhen des Verfahrens, z. B. im Falle von Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen, oder über eine antragsablehnung. Im Falle der eröffnung des anerkennungsverfahrens wird durch das Gericht ein Vorverhandlungstermin und anschließend ein termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Das Gericht prüft im Laufe des Verfahrens insbesondere, ob das verfahrensgegenständliche schiedsgerichtliche Urteil prozessual einwandfrei erlassen wurde und inwieweit es mit dem russischen Gesetz im einklang steht. nach dem ergebnis seiner Prüfung erläßt das Gericht einen Beschluß über die anerkennung und Vollstreckung des Schiedsgerichtsurteils in Russland oder über die antragsablehnung. nach dem eintritt der Rechtskraft des Beschlusses wird der obsiegenden Partei eine Vollstreckungsurkunde erteilt. Falls die verurteilte Partei danach freiwillig nicht zahlt, kann ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. ZWanGSVollStRecKUnG Sollte der Schuldner trotz einer rechtskräftigen gerichtlichen entscheidung die titulierte Forderung immer noch nicht ausgleichen, ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren über den föderalen Zwangsvollstreckungsdienst in Russland einzuleiten. Selbstverständlich können auch in dieser Phase Verhandlungen mit dem Schuldner und die sog. Vollstreckungsvereinbarungen ein sinnvolles Instrument zu einem zügigen Forderungseinzug darstellen. UnSeRe DIenStleIStUnGen Das anwaltsbüro GInSBURG bietet folgende Dienstleistungen an: Vorbereitung und Führung von Verhandlungen, Vertretung vor staatlichen Handelsgerichten, Vertretung vor internationalen Schiedsgerichten, insbesondere vor MKAS in Moskau, Urteilsanerkennung im Land des Beklagten, tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren
5 КОНТАКТЫ GInSBURG ул. Долгоруковская д. 21, стр Москва Тел.: +7 (499) Факс: +7 (499) mail@ginsburg.ru KontaKt GInSBURG Wöhlerstr. 10 D Frankfurt am Main tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@ginsburg.de
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