Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

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1 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwaltsgebührenrecht 90 Minuten - Gesetzessammlung Schönfelder, - Aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterung und Kommentierungen, - Taschenrechner, - Gebührentabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer, - Kalender Erstkorrektur Zweitkorrektur Punkte Punkte Datum Datum Name, Unterschrift Name, Unterschrift

2 2 I. Allgemeiner Teil 1. Aufgabe (2 Punkte) Welche Verfahrensgebühr gemäß Nr VV RVG kann in einer sozialgerichtlichen Angelegenheit gegen den Auftraggeber festgesetzt werden, wenn zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage.

3 3 2. Aufgabe (3 Punkte) Nennen Sie bitte drei Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr gemäß Nr VV RVG.

4 4 3. Aufgabe (15 Punkte) Berechnen Sie die Gerichtskosten für folgende Tätigkeiten bzw. Verfahren. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 1. Zahlungsklage beim Landgericht Köln über 6.000,00. Das Verfahren endet durch streitiges Urteil. 2. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht Euskirchen über eine Forderung in Höhe von 530, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Köln (Streitwert ,00). Das Verfahren endet durch einen Vergleich. 4. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls. 5. Einstweiliges Verfügungsverfahren, das Verfahren endet durch Urteil (Streitwert ,00). 6. Zahlungsklage beim Amtsgericht Köln über 3.000,00. Berufung über 2.000,00 beim Landgericht Köln. Das Verfahren endet nach Berufungsbegründung durch Vergleich.

5 5 4. Aufgabe (5 Punkte) Erstellen Sie für das folgende Verfahren einen Kostenfestsetzungsantrag: Geben Sie nur die Gebührenpositionen mit den gesetzlichen Vorschriften sowie den Streitwert an, keine Beträge RAin Schmitz reicht für ihren Mandanten Herrn Meier eine Zahlungsklage beim Amtsgericht Köln über 4.500,00 ein. Vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung nimmt der Kläger die Klage in Höhe von 1.000,00 zurück. Nach Erörterung im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Parteien einen Vergleich, wonach der Beklagte noch einen Betrag in Höhe von 2.800,00 an den Kläger zahlt, mit folgender Kostenregelung: Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 65% und der Kläger zu 35%.

6 6 II. Vergütungsrechnungen Wenn in den Aufgaben keine anderen Vorgaben angegeben sind, geben Sie bitte nur die Gebührenpositionen mit dem Gebührenwert einschließlich der ggf. anfallenden Postpauschale an (keine Addition, keine Mehrwertsteuer). Beispiel: 1,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr VV RVG aus 1.000,00 = 104,00 1. Aufgabe (5 Punkte) Herr Meier hat in der I. Instanz einen Prozess verloren und wurde verurteilt, an den Kläger 6.000,00 zu zahlen. In diesem Verfahren wurde er von RA Simmel vertreten. Er möchte Berufung einlegen und beauftragt RA Schmitz mit der Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung. Dieser rät zum Einlegen des Rechtsmittels, wobei es sich um eine durchschnittliche Angelegenheit handelt. Die Berufung wird auftragsgemäß eingelegt und mit einem weiteren Schriftsatz begründet, jedoch vor der mündlichen Verhandlung aufgrund der Hinweise des Gerichts gemäß 522 ZPO zurückgenommen. Berechnen Sie die Gebühren für RA Schmitz.

7 7 2. Aufgabe (13 Punkte) Frau Fischer wird von RA Schröder außergerichtlich vertreten. Der Gegenstandswert beträgt 5.000,00. Nachdem ein Zahlungsaufforderungsschreiben erfolglos blieb, beantragen die Parteien die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer Gütestelle. Frau Fischer wird auch in diesem Güteverfahren von RA Schröder vertreten. Das Güteverfahren scheitert, sodass RA Schröder Klage einreicht. Nach einem Termin zur mündlichen Verhandlung und Erörterung des Sach- und Streitstandes wird der Betrag Frau Fischer durch Urteil zugesprochen. Welche Gebühren kann RA Schröder abrechnen, wobei bei der außergerichtlichen Tätigkeit von der Mittelgebühr auszugehen ist.

8 8 3. Aufgabe (9 Punkte) RA Schmitz wird für Herrn Meyer in einem gerichtlichen Verfahren zum Pflichtverteidiger bestellt. Im vorangegangenen Ermittlungsverfahren war er nicht tätig. Er nimmt für seinen Mandanten zwei Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Köln wahr. Die Termine dauern ca. 3 Stunden. Der Angeklagte ist nicht inhaftiert. Das Verfahren endet durch Urteil. Welche Gebühren kann RA Schmitz abrechnen?

9 9 4. Aufgabe (7 Punkte) RA Schneider erhält von Frau Römer den Auftrag, Klage über einen Betrag in Höhe von 1.200,00 einzureichen. Vor Klageeinreichung teilt der Mandant mit, dass sich die Klage wegen eines Betrages in Höhe von 600,00 erledigt hat, sodass die Klage nur noch wegen des Restbetrages in Höhe von 600,00 eingereicht wird. Das Gericht verkündet im schriftlichen Verfahren ein Urteil gemäß 495a ZPO. Welche Gebühren kann RA Schneider abrechnen?

10 10 5. Aufgabe (7 Punkte) RAin Sonnenschein erhebt für ihre Mandantin Frau Müller Zahlungsklage auf Zahlung von 3.000,00. Nach Zustellung der Klage wird die Klage durch einen weiteren Schriftsatz um 1.300,00 erweitert. Es findet ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt, in dem die Sach- und Rechtslage erörtert wird. Die Parteien schließen sodann einen Vergleich, wonach der Beklagte zur Abgeltung aller Forderungen einen Betrag in Höhe von 2.400,00 an die Klägerin zahlt. Welche Gebühren kann RAin Sonnenschein abrechnen?

11 11 6. Aufgabe (18 Punkte) Mit Mahnbescheid vom macht RA Schön beim Amtsgericht Euskirchen eine Forderung für seinen Mandanten Herrn Schmitz in Höhe von ,00 geltend. Nach Zustellung des Mahnbescheides erhebt der Antragsgegner Widerspruch gegen die Forderung in Höhe von ,00 im Mahnbescheid. Bezüglich der Restforderung stellt RA Schön Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides, der sodann auch erlassen und dem Antragsgegner zugestellt wird. Bezüglich der widersprochenen Forderung wird sodann das streitige Verfahren durchgeführt. Da der Antragsgegner seinen Wohnsitz in Berlin hat, wird das Verfahren an das Landgericht Berlin abgegeben. Nach Erstellung der Anspruchsbegründung wird Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. RA Schön beauftragt namens und im Auftrag seines Mandanten RA Vogt als Terminsvertreter, der im Termin zur mündlichen Verhandlung einen Widerrufsvergleich abschließt, wonach der Beklagte noch einen Betrag in Höhe von 5.000,00 an den Kläger zahlt. RA Schön erörtert den Vergleich mit seinem Mandanten und rät ihm, den Vergleich nicht zu widerrufen. Daraufhin wird der Vergleich rechtskräftig. a. Welche Gebühren kann RA Schön abrechnen? b. Welche Gebühren kann RA Vogt abrechnen?

12 12 7. Aufgabe (16 Punkte) Frank Sommer hat 2011 eine Ausbildung zum Zimmermann bei der Groß GmbH in Köln begonnen. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Berufungsausbildung ist Herr Sommer seit als Zimmermann bei der Groß GmbH zu einem monatlichen Bruttoentgelt in Höhe von 2.100,00 beschäftigt. Hinsichtlich der Kündigungsfrist und der übrigen Bedingungen wird vertraglich auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen. Die Groß GmbH hat elf Mitarbeiter. Aufgrund schlechter Auftragslage kündigt die Groß GmbH mit Kündigung vom betriebsbedingt zum Am erhebt RA Brinkmann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Köln und macht in der Klageschrift rückständige Monatsgehälter für die Monate Juni September geltend. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Parteien folgenden Mehrvergleich: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom zum aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte zahlt an den Kläger 8.400,00 brutto für die Monate Juni, Juli, August und September zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab dem Die Beklagte erteilt dem Kläger ein bisher umstrittenes Arbeitszeugnis, das sich auf Art und Dauer der Beschäftigung sowie Führung und Leistung erstreckt und das den Kläger in seinem Fortkommen nicht hindert. a. Berechnen Sie den Streitwert für das Verfahren und den Mehrvergleich

13 13 b. Welche Gebühren kann RA Brinkmann abrechnen?

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