Achtung! Anmeldeschluss ist am Freitag, 26. Juni 2015!
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- Markus Grosse
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1 Musikschule Thayatal (Drosendorf, Geras, Japons, Langau, Ludweis-Aigen und Raabs an der Thaya) Schuljahr 2015/2016 Kontakt Musikschule 3820 Raabs an der Thaya, Hauptstraße 25 Fax: 02846/ Michael Treadaway Musikschulleiter 0650/ Elisabeth Messmann Zweigstelle Langau 0664/ Musikalische Früherziehung Unser musikalisches Angebot: Saiteninstrumente: Violine, Viola, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass Blasinstrumente: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Fagott, Klarinette, Saxophon, Trompete, Flügelhorn, Waldhorn, Tenorhorn, Posaune, Tuba Tasteninstrumente: Akkordeon, Klavier, Kirchenorgel Vokal: Gesang Schlaginstrumente: Klassisches Schlagwerk (klass. Orchesterperkussion, Konzertpauken, Stabspiele [Glockenspiel, Xylophon, etc.]), Schlagzeug Musikkunde Orchester & Ensemble: Querflötenensemble, Klarinettenensemble, Blechbläserensemble, Perkussionensemble, Chor, Schülerkapelle, Bläserklasse, Rhythmusklasse Achtung! Anmeldeschluss ist am Freitag, 26. Juni 2015!
2 Tarife für das Schuljahr 2015/2016 Unterrichtsformen Preise pro Jahr Einzelunterricht 25 Minuten (E 25) 310,00 Einzelunterricht 40 Minuten (E 40) 460,00 Einzelunterricht 50 Minuten (E 50) 540,00 Gruppenunterricht zu zweit 25 Minuten (G2/25) pro Person 170,00 Gruppenunterricht zu zweit 40 Minuten (G2/40) pro Person 250,00 Gruppenunterricht zu zweit 50 Minuten (G2/50) pro Person 290,00 Gruppenunterricht zu dritt 50 Minuten (G3/50) pro Person 190,00 andere Unterrichtsformen auf Anfrage Musikalische Früherziehung 40 Minuten (MFE 40) (nicht rabattfähig) 110,00 Musikalische Früherziehung 50 Minuten (MFE 50) (nicht rabattfähig) 120,00 Bei Geschwistern bzw. Familienmitgliedern gibt es für den zweiten Schüler einen Nachlass von 25 Prozent, ab dem dritten Schüler einen Nachlass von 50 Prozent des jeweiligen Tarifes (ausgenommen Musikalische Früherziehung ). Die oben festgesetzten Tarife gelten für Erwachsene in doppelter Höhe. Wer am Stichtag 30. Oktober Jahre alt ist, gilt als Erwachsener. Die oben festgesetzten Tarife gelten für sprengelfremde Schüler in doppelter Höhe. Für sprengelfremde Schüler gibt es keinen Nachlass. Ergänzungsfächer (Musikkunde, Querflötenensemble, Klarinettenensemble, Blechbläserensemble, Percussionensemble, Chor, Schülerkapelle, Bläserklasse und Rhythmusklasse) sind kostenlos! An- und Abmeldungen zu Semesterwechsel (siehe Punkt 6 Allgemeine Bestimmungen ) bis spätestens Freitag, 22. Jänner 2016! Ferien und schulfreie Tage im Schuljahr 2015/2016: Nationalfeiertag: Montag, Allerheiligen, Allerseelen: Sonntag, bis Montag, Hl. Leopold: Sonntag, Maria Empfängnis: Dienstag, Weihnachtsferien: Donnerstag, bis Mittwoch, Semesterferien: Samstag, bis Sonntag, Osterferien: Samstag, bis Dienstag, Staatsfeiertag: Sonntag, Christi Himmelfahrt: Donnerstag, Pfingstferien: Samstag, bis Dienstag, Fronleichnam: Donnerstag, Beginn des Schuljahres: Montag, Ende des Unterrichtsjahres: Freitag, Irrtümer und Änderungen vorbehalten!
3 Tag der Musikschulen: Freitag, 08. Mai 2015 Wenn du dich für ein Instrument interessierst, hast du jederzeit die Möglichkeit dieses bis zum Anmeldeschluss am Freitag, 26. Juni 2015 näher kennenzulernen! Setze dich mit den Lehrkräften in Verbindung! Gerne sind wir bereit, dir das Instrument zu zeigen und zu erklären! Versuche dem Instrument unter fachkundiger Anleitung deine ersten Töne zu entlocken! Gefördert durch das Land NÖ
4 Übersicht der Unterrichtsgegenstände und Lehrkräfte Unterrichtsgegenstände Lehrkräfte Bauer Stephanie 0664/ Blockflöte Querflöte Saxophon Drosendorf Draskovits Christoph 0664/ Schlagwerk Klavier Langau Eberhardt Christoph 0650/ Oberndorf/Raabs, Drosendorf, Langau Hauer Herbert 02846/ Blockflöte Waldhorn Posaune Tuba Tenorhorn Oberndorf/Raabs Huß Gabriele 0664/ Violine Langau, Drosendorf Karoh Birgit 0664/ Blockflöte Querflöte Musikalische Früherziehung Oberndorf/Raabs, Großau
5 Unterrichtsgegenstände Lehrkräfte Merzdovnik Katharina 0660/ Blockflöte Fagott Musikalische Früherziehung Japons, Drosendorf Blockflöte Blockflöte Posaune Querflöte Musikalische Früherziehung Tenorhorn Messmann Elisabeth 0664/ Langau, Geras Olbricht Marlene 0650/ Langau, Geras Pöckl Helmut 0650/ Oberndorf/Raabs, Langau Reiß Christoph 0664/ Blockflöte Waldhorn Tuba Langau Schöberl Ulrike 0650/ Oboe Blockflöte Akkordeon Musikalische Früherziehung Oberndorf/Raabs, Ludweis
6 Unterrichtsgegenstände Lehrkräfte Takedjiev Radoslav 0676/ Gitarre Oboe Saxophon Klavier Langau, Drosendorf, Geras Trauner Andreas 0676/ Trompete Flügelhorn Tenorhorn Langau, Geras, Drosendorf Schlagwerk Blockflöte Musikkunde Treadaway Michael 0650/ Oberndorf/Raabs, Langau Tschakert Katharina 0664/ Gesang Oberndorf/Raabs, Drosendorf, Langau Trompete Flügelhorn Zimmerl Andreas 0664/ Oberndorf/Raabs Zlabinger Stephanie 0660/ Blockflöte Klarinette Saxophon Oberndorf/Raabs, Drosendorf
7 Anmeldung für das Schuljahr 2015/2016 Für jedes Hauptfach ist eine separate Anmeldung erforderlich! Daten des Musikschülers Achtung! Anmeldeschluss ist am Freitag, 26. Juni 2015! Zuname Vorname Geburtsdatum Geburtsort PLZ Hauptwohnsitz Straße/Hausnummer Staat Telefon 1 Telefon 2 Geschlecht o ) männlich o ) weiblich Hauptfach:. Leistungsstufe (E, U, M, O ): Gewünschte Lehrkraft: Lernjahr (1., 2., 3., etc.):.. Gewünschte Unterrichtsform: O Einzelunterricht zu 25 Min. O Einzelunterricht zu 40 Min. O Einzelunterricht zu 50 Min. O Sonstige (Gruppenunterricht zu zweit, dritt/25 Min., 40 Min., 50 Min.):.. gemeinsam mit Anmeldung zu kostenlosen Ergänzungsfächern: O Musikkunde Junior (8. Lj) O Musikkunde Bronze (10. Lj) O Musikkunde Silber (12. Lj) O Musikkunde Gold (14..Lj) O Querflötenensemble O Klarinettenensemble O Blechbläserensemble O Perkussionensemble O Chor O Korrepetition O Bläserklasse O Rhythmusklasse Schülerorchester O Aigen O Langau O Raabs an der Thaya O Zissersdorf Daten des Zahlungspflichtigen Zuname Vorname PLZ Hauptwohnsitz Straße/Hausnummer Staat Telefon 1 Telefon 2 Ich bin Zahlungspflichtiger für folgende(s) weitere(s) Familienmitglied(er) Zuname Vorname Geburtsdatum Zuname Vorname Geburtsdatum Diese Angaben ersetzen keine eigene Anmeldung! Sie dienen der Geschwistertarifberechnung! Wenn der Zahlungspflichtige nicht identisch ist mit dem Erziehungsberechtigten bzw. dem gesetzlichen Vertreter, dann bitte folgende Felder ausfüllen: Zuname Vorname Daten des Erziehungsberechtigten PLZ Hauptwohnsitz Straße/Hausnummer Staat Telefon 1 Telefon 2
8 Allgemeine Bestimmungen 1. Die Musikschule bietet die Gewähr für einen zeitnahen, Erfolg versprechenden Unterricht und für die Einhaltung der vorgesehenen Unterrichtszeiten. 2. Die Eltern bzw. deren gesetzliche Vertreter sorgen für einen regelmäßigen, pünktlichen Unterrichtsbesuch ihres Kindes und für die gewissenhafte, den Übungsanweisungen entsprechende Vorbereitung der gestellten Aufgaben. 3. Das Schulgeld ist monatlich nach Vorschreibung durch den Verein Musikschule Thayatal zu entrichten. 4. Im Falle wesentlicher Lohn- und Preissteigerungen oder Geldentwertungen wird das Schulgeld den allgemeinen Verhältnissen angeglichen. 5. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem Pflichtschuljahr. Auch hinsichtlich der schulfreien Tage (Feiertage) sind die Bestimmungen der öffentlichen Schulen maßgeblich. 6. Die Aufnahme des Schülers/der Schülerin kann semesterweise erfolgen. Der Austritt ist, abgesehen von begründeten Fällen (Krankheit, Übersiedlung, etc. ) nur am Ende des Schuljahres möglich. Unentschuldigtes Fernbleiben wird einem Austritt nicht gleichgehalten, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht. 7. Der Schulleiter überzeugt sich durch gelegentliche Unterrichtsbesuche von den Leistungen der Schüler. Zum Schulschluss haben die Schüler eine Prüfung abzulegen. Die Eltern, bzw. deren Stellvertreter, werden vom Ergebnis der Prüfung benachrichtigt. 8. Ansuchen aller Art sowie Beschwerden sind ausnahmslos dem Schulleiter und dem Obmann des Vereines Musikschule Thayatal vorzutragen. 9. In Disziplinarfällen, bzw. bei völliger Nichteignung eines Schülers kann dieses Übereinkommen nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten vorzeitig aufgehoben werden. 10. Die Schüler sind zur Teilnahme an den Schulaufführungen und Schulfeiern verpflichtet. Ein Auftreten des Schülers bei schulfremden Veranstaltungen (ausgenommen Veranstaltungen der von ihm besuchten Pflichtschule) ist an die Erlaubnis der Schulleitung gebunden. 11. Mit vorliegenden Bestimmungen erkläre ich mich einverstanden und erkenne sie für mich als rechtsverbindlich an. 12. Für Schülerinnen und Schüler: Mit der Anmeldung stimme ich einer Verwendung meiner Daten (bzw. als gesetzliche/r Vertreter/in des /der Schülers /in einer Verwendung seiner/ihrer Daten) durch das Land Niederösterreich und der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 in der jeweils geltenden Fassung, sowie der Verwendung durch die österreichische Blasmusikjugend, ausdrücklich zu. 13. Für Lehrerinnen und Lehrer: Ich stimme einer Verwendung meiner Daten durch das Land Niederösterreich und der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung zu. 14. Es gelten die Richtlinien der Neuen Prüfungsordnung des Musikschulmanagement NÖ 15. Die Aufsichtspflicht beginnt erst im Unterrichtsraum..,..... Ort Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters Ich ermächtige hiermit den Verein Musikschule Thayatal, das Schulgeld von meinem Konto einzuziehen. Kontodaten vom vorigen Schuljahr übernehmen, oder Kontodaten neu: Institut IBAN BIC Unterschrift des Zahlungspflichtigen. Unterschrift des Lehrers bzw. der Lehrerin.... Unterschrift des Schulleiters
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