Dampferfreundliche Lokale Themenmappe März Erklärungen und Bedingungen. Benützungsvertrag. Reglement

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1 Dampferfreundliche Lokale Themenmappe März 2013 Erklärungen und Bedingungen Benützungsvertrag Reglement 0

2 Was ist eine e Zigarette (Folgende Zeilen stammen aus dem Dokument: Die elektrische Zigarette Eine faktenbasierte Ausarbeitung unter Berücksichtigung von publizierten Quellen von Jens Mellin, Version: Stand: und wurden hier nur zur besseren Übersicht zusammengefasst. Das gesamte Dokument liegt bei.) Eine e Zigarette (auch elektronische Zigarette) ist ein elektrisches Gerät zum Inhalieren verdampfter Flüssigkeit an Stelle von Rauch. Die verdampfte Flüssigkeit (Dampf) erinnert tatsächlich an Rauch, im Gegensatz zum Rauchen findet jedoch keine Verbrennung statt. Nahezu alle erhältlichen e Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip, wie zum Beispiel eine Nebelmaschine in einer Diskothek oder in einem Theater. Die zu verdampfende Flüssigkeit (Liquid) gelangt über einen Träger (Dochte aus Metall oder Glasfaser) von einem Tank zu einer kleinen Heizspirale. Diese wird je nach Modell entweder durch Tastendruck oder automatisch mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen eingeschaltet. E Zigaretten gibt es in unzähligen optischen Variationen. Grössere Modelle bieten oft Tanks mit über 2 ml Füllvolumen, während kleinere in ihrer Optik herkömmliche Zigaretten nachahmen. Gleichwohl basiert eine e Zigarette stets auf folgenden Komponenten: Ein Akku oder Akkuträger Beispiel für Akku nach ego Prinzip Beispiel für Akkuträger Ein Verdampfer (meist mit integriertem Tank für die Flüssigkeit) Beispiele für Einwegverdampfer Beispiele für Selbstwickelverdampfer In einer e Zigarette wird die (optional) mit Nikotin versetzte Lösung elektrothermisch verdampft, sodass keine aktive Verbrennung stattfindet. Im Unterschied zum Tabakrauch enthält der inhalierte Dampf daher weder Teer, Kondensat oder Kohlenmonoxid noch sonstige Giftstoffe. 1

3 Liquid Die zu verdampfende Flüssigkeit wird Liquid genannt. Die marktüblichen Liquids für die E Zigarette enthalten Propylenglycol und/oder Glycerin als Trägerstoff, fünf bis zehn Prozent Wasser, einige Lebensmittelaromen und fallweise Nikotin. Der durchschnittliche Liquidverbrauch eines E Zigaretten Konsumenten beträgt ca. 1 bis 4 ml am Tag (1 ml = ~ 1 g). Die Inhaltsstoffe sind in ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus bestens erforscht und für den freien Markt zugelassen (in der Schweiz dürfen nikotinhaltige Liquids nicht verkauft, wohl aber für den Eigengebrauch importiert werden mit einer Importbeschränkung von 150ml nikotinhaltige Flüssigkeit pro 60 Tage). Da sie nur erwärmt, aber nicht verbrannt werden, bleiben sie beim Gebrauch chemisch unverändert. Aufgrund dieser Tatsache wird bei handelsüblichen E Zigaretten eine nicht annähernd so hohe Schadstoffbelastung erwartet, wie sie bei Tabakrauch auftritt. Inhaltsstoffe Liquid und Gefahren Eine nähere Betrachtung der Inhaltsstoffe der Liquids zeigt die Gefahren auf, welche durch die e Zigarette für den Konsumenten und für Dritte durch Passivdampf entsteht: Die verwendeten Aromen sind von der EFSA (European Food Safety Authority) als Lebensmittelaromen zugelassen und werden heute nahezu überall (z.b. Backmischungen, Süssigkeiten, Limonade, Tee, Zahnpasta, Duftkerzen, Deo, usw.) eingesetzt. Glycerin ist bei Raumtemperatur eine farb und geruchlose, viskose und hygroskopische Flüssigkeit, die süßlich schmeckt. Glycerin ist in allen natürlichen Fetten und Ölen als Fettsäureester vorhanden und spielt eine zentrale Rolle als Zwischenprodukt in verschiedenen Stoffwechselprozessen. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt es das Kürzel E 422 und ist unter anderem in Datteln oder Kaugummi zur Feuchthaltung enthalten, wird aber auch als Süssungsmittel in diversen Speisen verwendet. Propylenglycol (PG), ist eine farblose, bei üblicher Verwendung ungiftige Flüssigkeit. PG ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 in zahlreichen Lebensmitteln, Cremes, Zahnpasta und Zigaretten enthalten. Des Weiteren ist Propylenglycol Bestandteil von hunderten Arzneimitteln. Bei den erwähnten Anwendungen dient Propylenglykol als Konservierungsmittel, Lösungsvermittler, Emulgator oder Feuchthaltemittel. Außerdem ist PG der Hauptbestandteil von Nebelmaschinen in Diskotheken bzw. Theatern. Abgesehen von allergischen Reaktionen, die durch nahezu alle Stoffe ausgelöst werden können, ist PG toxikologisch unbedenklich. Propylenglycol wird bei der Inhalation zu ca. 98,9% in der Lunge des Konsumenten zurückgehalten. Nicotin, auch Nikotin, ist ein Alkaloid, das vorwiegend in der Tabakpflanze und in geringerer Konzentration auch in Kartoffeln, Tomaten, Paprika und anderen Nachtschattengewächsen vorkommt. Nikotin steht nicht auf der Liste karzinogener Substanzen der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation und gilt als nicht krebserregend. Nicotin ist sehr giftig für höhere Tiere, da es die Ganglien des vegetativen Nervensystems blockiert. Die letale Dosis 2

4 für Nikotin bei einer Ratte liegt bei 50 mg pro kg Körpergewicht. Der Nikotingehalt in den handelsüblichen Liquids erstreckt sich von 6 mg (sog. Low Liquid ) bis 24 mg (sog. High Liquid ) Nikotin pro 1 ml Liquid. Im Vergleich dazu enthält eine Tabakzigarette ca. 12 mg bis 18 mg, ein typisches Nikotinpflaster mit kontinuierlicher Freisetzung ca. 25 bis 100 mg Nikotin. Nikotin wird bei der Inhalation zu 92 bis 98 % in der Lunge des Konsumenten zurückgehalten. (Die elektrische Zigarette Eine faktenbasierte Ausarbeitung unter Berücksichtigung von publizierten Quellen Jens Mellin, ) Idee Dampfer Lokale Mit der elektronischen Zigarette gibt es kein Passivrauchen mehr, keine Geruchsbelästigung, keine Brandflecken und keine vollen, stinkenden Aschenbecher. Statt den eigenen Körper mit mindestens Stoffen im Zigarettenrauch (davon über 200 toxisch und über 40 krebserregend) zu belasten, führt man ihm optional nur noch einen schädlichen Stoff zu: Das Nikotin in unterschiedlichen Dosen (bis hin zu nikotinfrei). Die e Zigarette wird von immer mehr Menschen als Alternative zum Tabakrauchen entdeckt. In Deutschland spricht man beispielsweise von über 2 Millionen Dampfern. In der Schweiz ist die e Zigarette wesentlich weniger verbreitet, befindet sich aber im Aufstieg. Sie ist kein Rauchentwöhnungs sondern Genussmittel und soll als solches behandelt werden. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte es möglich sein, gewisse Lokalitäten davon zu überzeugen, dass (ausserhalb der Essenszeiten) in den Räumlichkeiten gedampft werden darf. Spätestens seit in öffentlichen Räumlichkeiten das Rauchen verboten ist, bietet die e Zigarette eine interessante Alternative für den tabakrauchenden Kunden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, das Dampfen zu verbieten (Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vom 3. Oktober 2008 (Stand am 1. Mai 2010) ). Insofern steht dem Betreiber eine Regelauslegung bezüglich e Zigarette offen, obwohl diese in Optik und Sensorik der herkömmlichen Zigarette sehr ähneln kann. Unter dem Label Dampfer Lokal stehen Gastro Betriebe, welche (ausserhalb der Essenszeiten) das Dampfen in ihren Räumlichkeiten tolerieren und gegebenenfalls Interessierten Informationen zum Thema elektrische Zigarette anbieten können. Die Betriebe können/sollen mit einem Label Aufkleber an ihrer Eingangstür damit werben, dass hier Dampfer willkommen sind und in den Räumlichkeiten gedampft werden darf. Ebenfalls werden die Betriebe auf der Internetseite lokale.ch als dampferfreundliche Lokale mit Ortsangabe gekennzeichnet. 3

5 Reglement 1. Dampfer Lokale Verein für dampferfreundliche Gastro Betriebe (im Anschluss nur noch kurz Dampfer Lokale genannt) ist Inhaber des Labels Dampfer Lokal. 2. Die Mitglieder des Vereins Dampfer Lokale sind berechtigt, das unter Ziffer 1 genannte Label zu benutzen. Das Benutzungsrecht erlischt mit dem freiwilligen Austritt oder dem Ausschluss des Vereinsmitgliedes auf Grund zwingender rechtlicher Bestimmungen oder gestützt auf statutarische Gründe und darauf basierenden internen Richtlinien sowie Reglementen von Dampfer Lokale. 3. Mit dem Label Dampfer Lokal soll der Konsum von E Zigaretten (elektronischen Zigaretten siehe Erklärung ) in Gastro Betrieben (Bars, Restaurants, Hotels, Café s, Lounges etc) dem Konsumenten transparent erlaubt werden. Das Label Dampfer Lokale ist nicht in Zusammenhang mit dem schweizerischen Rauchverbot (Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen) zu bringen. 4. Das Label Dampfer Lokale wird vordringlich zur Erkennung eines dampferfreundlichen Lokals verwendet werden. 5. Die Benützungsgebühr (siehe Benützungsvertrag) wird vorwiegend für Werbung und Vermarktung des Labels verwendet. Das Reglement betreffend Benützung und Gebrauch des Labels Dampfer Lokal, wurde vom Vorstand Dampfer Lokale am 01. März 2013 genehmigt. Altdorf, 01. März 2013 Dampfer Lokale Christian Lusser, Präsident Lukas Kalbermatten, Vize Präsident 4

6 Vertrag Das Label für dampferfreundliche Gastro Betriebe Seite 1 Reglement über den Schutz, die Benützungsgebühr, Abgabe, Verwendung und Kontrolle des Labels Dampfer Lokal (Benützervertrag) Zwischen Tel.:... Fax.:. E Mail: Internet: (nachfolgend Benützer genannt) Und Dampfer Lokale Tel.: Verein für dampferfreundliche Gastro Betriebe c/o Christian Lusser Im Gründli 9 E Mail: info@dampfer lokale.ch Internet: lokale.ch CH 6460 Altdorf (nachfolgend Dampfer Lokale genannt) 5

7 Vertrag Das Label für dampferfreundliche Gastro Betriebe Seite 2 Rechte und Pflichten Art. 1 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Der Benützer anerkennt hiermit das ausschliessliche Eigentum von Dampfer Lokale am Label. Dampferlokale erteilt hiermit dem Benützer das Recht, das Label Dampfer Lokal zur transparenten Erkennung der Erlaubnis des Konsums von E Zigaretten in seiner Lokalität anzubringen und für Werbezwecke zu verwenden. Der Benützer ist jedoch nicht zur eigenmächtigen Erteilung von Unterlizenzen berechtigt. Die Erteilung von Unterlizenzen bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung von Dampfer Lokale. Das Label darf nur in Gastronomie Betrieben verwendet werden, welche den Konsum von E Zigaretten in der Lokalität erlauben. Der Benützer ist berechtigt, das Label in der ursprünglich erhaltenen Form an der Eingangstür, auf Prospekten, Katalogen, Drucksachen, Flyers, in Inseraten und in Werbung in frei wählbarer Art (insbesondere in der von Dampfer Lokale gelieferten Form als Kleber oder elektronisch usw.) zu benützen. Hingegen ist es ihm untersagt, das Label in einer Weise zu benutzen, die einer Irreführung der Abnehmerschaft gleichkommt. Gebühren Art. 6 Das Benützungsrecht an dem Label wird durch Abschluss des vorliegenden Benützervertrages erworben. Die jährliche Benützungsgebühr beträgt CHF Für die pilotierenden Gastronomie Betriebe wird keine Benützungsgebühr erhoben. Dampfer Lokale ist berechtigt, die jährliche Benützungsgebühr gemäss den Statuten anzupassen. Der Benützer akzeptiert mit seiner Unterschrift die Bestimmungen des vorliegenden Benützervertrags. Er akzeptiert, dass die Einhaltung des Benützervertrags kontrolliert werden kann. Mit Abschluss dieses Vertrages wir der Benützer Mitglied von Dampfer Lokale und anerkennt deren Statuten. Ort/Datum: Dampfer Lokale Unterschrift: Der Benützer: (Firmenstempel und Unterschrift) 6

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