20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik"

Transkript

1 Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text 20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik 80 Gemeinsames Grundstudium der Teilfächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literatur im Hauptfach (1) Für die Fächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im folgenden kurz: Amerikanistik) sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literatur besteht ein gemeinsames Grundstudium, das in der Regel mit der Zwischenprüfung im Fach "Englisch" (vgl. 57 ZwPO) abgeschlossen wird. Das gemeinsame Grundstudium ist mit dem ersten Studienabschnitt des vertieften Studiums des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien und des nicht vertieften Studiums für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen weitgehend identisch. (2) Studienvoraussetzungen Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium setzt das Studium angemessene Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Ob und in welchem Umfang angemessene Kenntnisse vorhanden sind, wird zu Beginn des Studiums in einem obligatorischen Einstufungstest, der diagnostische Funktion hat, festgestellt. Bis zur Meldung zur Magisterprüfung müssen Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden; in den Fächern Englische Philologie und Didaktik der Englischen Sprache und Literatur muß diese Fremdsprache Latein sein (zum Umfang der Sprachkenntnisse siehe 19 MagPO). Die Universität bietet zweisemestrige Kurse für diejenigen Studenten an, die nicht schon vor Aufnahme des Fachstudiums entsprechende Sprachkenntnisse erworben haben. (3) Ziele des gemeinsamen Grundstudiums Durch das Grundstudium sollen die wissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, wie sie für das Hauptstudium in einem der in Absatz l genannten Magisterfächer erforderlich sind. Im Verlauf des Grundstudiums sollen im Einzelnen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden: a) angemessene Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch einer der Hauptvarietäten der englischen Sprache; b) richtige Aussprache und Intonation; c) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft; d) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprachwissenschaft; e) Vertrautheit mit den in der öffentlich bekannt gegebenen Lektüreliste angegebenen Werken der Literatur oder der Sprachwissenschaft; f) Grundkenntnisse in Landes- und Kulturkunde. (4) Studieninhalte a) Erweiterung der Kompetenz im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache. Erwerb eines angemessenen Wortschatzes und ausreichender 1

2 Kenntnisse der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Einübung und Festigung einer in Lautbildung und Intonation richtigen Aussprache; b) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; diese Beschäftigung soll u. a. zur Interpretation literarischer Texte befähigen; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines Überblicks über die Entwicklung der englischen und amerikanischen Literatur; d) gründlichere Beschäftigung mit Teilgebieten der englischen und/oder amerikanischen Literaturgeschichte; e) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; f) Erwerb von Grundkenntnissen der Geschichte und Struktur der englischen Sprache; g) Erwerb von Kenntnissen der Landes- und Kulturkunde Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und anderer englischsprachiger Länder; h) Abfassen von Arbeiten, die erkennen lassen, daß die Befähigung zu selbständiger Beschäftigung mit fachwissenschaftlichen Fragestellungen erworben wurde. (5) Studienaufbau Das Grundstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Lehrveranstaltungen, deren erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung gemäß 57 ZwPO ist: - Sprachpraktischer Grundkurs (2 SWS) - Phonetikkurs (2 SWS) - Sprachpraktischer Aufbaukurs (4 SWS) - Sprachwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Sprachwissenschaftliches Proseminar (2 SWS) - Literaturwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Literaturwissenschaftliches Proseminar (2 SWS). Voraussetzung für die Aufnahme in den Phonetikkurs und in den sprachpraktischen Aufbaukurs ist das Bestehen der Sprachprüfung im sprachpraktischen Grundkurs, die am Ende des ersten Fachsemesters abgelegt werden soll. Die Sprachprüfung findet statt zum Ende des sprachpraktischen Grundkurses, spätestens zum Ende des Semesters; nimmt der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an der Sprachprüfung teil, so gilt sie als erfolglos verlaufen. Eine nicht erfolgreiche Sprachprüfung ist spätestens im folgenden Semester zu wiederholen; unterbleibt die Wiederholung aus vom Studenten zu vertretenden Gründen, so gilt die Wiederholung als erfolglos verlaufen. Satz 3 gilt auch für die zweite Wiederholung. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Proseminar ist die erfolgreiche Teilnahme an der entsprechenden Propädeutik. b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung sowie der Magisterprüfung dient: - gegebenenfalls sprachpraktischer Grundkurs (4 SWS) - Lektüreübung (2 SWS) - Proseminar, Übung oder Vorlesung zur englischen oder amerikanischen Literaturwissenschaft oder zur Sprachwissenschaft (als Vorbereitung auf das Spezialgebiet im mündlichen Teil der Zwischenprüfung) (2 SWS) - deutsch-englische Übersetzungsübung Mittelstufe (2 SWS) - Übung zur Sprechfertigkeit mit landeskundlichen Themen (2 SWS) c) Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studenten aus folgenden Bereichen: 2

3 - Proseminare oder wissenschaftliche Übungen (4 SWS) - Vorlesungen zur englischen Sprachwissenschaft, englischen Literaturwissenschaft, Amerikanistik oder Didaktik der englischen Sprache und Literatur (6 SWS) - sprachpraktische Übungen (4 SWS). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, außer in den Fällen, in denen die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern abgelegt wird. Studenten, die die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern ablegen, haben vor Aufnahme des Hauptstudiums die erfolgreiche Teilnahme an den in Absatz 5 a aufgeführten Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Für alle Studiengänge der Magisterprüfungsordnung (Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte, Didaktik der Englischen Sprache und Literatur) wird ein fachbezogener Auslandsstudienaufenthalt - am besten nach der Zwischenprüfung - dringend empfohlen. 81 Gemeinsames Grundstudium der Teilfächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literatur im Nebenfach (1) Für die Fächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im Folgenden kurz: Amerikanistik) sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literaturgeschichte besteht ein gemeinsames Grundstudium, das in der Regel mit der Zwischenprüfung im Fach "Englisch" (vgl. 57 ZwPO) abgeschlossen wird. Das gemeinsame Grundstudium ist mit dem ersten Studienabschnitt des vertieften Studiums des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien und des nicht vertieften Studiums für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen weitgehend identisch. (2) Studienvoraussetzungen Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium setzt das Studium angemessene Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Ob und in welchem Umfang angemessene Kenntnisse vorhanden sind, wird zu Beginn des Studiums in einem obligatorischen Einstufungstest, der diagnostische Funktion hat, festgestellt. Bis zur Meldung zur Magisterprüfung müssen Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden; in den Fächern Englische Philologie und Didaktik der Englischen Sprache und Literatur muß diese Fremdsprache Latein sein (zum Umfang der Sprachkenntnisse siehe 19 MagPO). Die Universität bietet zweisemestrige Kurse für diejenigen Studenten an, die nicht schon vor Aufnahme des Fachstudiums entsprechende Sprachkenntnisse erworben haben. (3) Ziele des gemeinsamen Grundstudiums Durch das Grundstudium sollen die wissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, wie sie für das Hauptstudium in einem der in Absatz 1 genannten Magisterfächer erforderlich sind. Im Verlauf des Grundstudiums sollen im Einzelnen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden: a) angemessene Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch einer der Hauptvarietäten der englischen Sprache; b) richtige Aussprache und Intonation; c) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft; 3

4 d) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprachwissenschaft; e) Vertrautheit mit den in der öffentlich bekannt gegebenen Lektüreliste angegebenen Werken der Literatur oder der Sprachwissenschaft; f) Grundkenntnisse in Landes- und Kulturkunde. (4) Studieninhalte a) Erweiterung der Kompetenz im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache. Erwerb eines angemessenen Wortschatzes und ausreichender Kenntnisse der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Einübung und Festigung einer in Lautbildung und Intonation richtigen Aussprache; b) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; diese Beschäftigung soll u. a. zur Interpretation literarischer Texte befähigen; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines Überblicks über die Entwicklung der englischen und amerikanischen Literatur; d) gründlichere Beschäftigung mit Teilgebieten der englischen und/oder amerikanischen Literaturgeschichte; e) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; f) Erwerb von Grundkenntnissen der Geschichte und Struktur der englischen Sprache; g) Erwerb von Kenntnissen der Landes- und Kulturkunde Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und anderer englischsprachiger Länder; h) Abfassen von Arbeiten, die erkennen lassen, dass die Befähigung zu selbständiger Beschäftigung mit fachwissenschaftlichen Fragestellungen erworben wurde. (5) Studienaufbau Das Grundstudium umfasst bis zu 28 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Lehrveranstaltungen, deren erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung gemäß 57 ZwPO ist: - Sprachpraktischer Grundkurs (2 SWS) - Phonetikkurs (2 SWS) - Sprachpraktischer Aufbaukurs (4 SWS) - Sprachwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Sprachwissenschaftliches Proseminar (2 SWS) - Literaturwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Literaturwissenschaftliches Proseminar (2 SWS). Voraussetzung für die Aufnahme in den Phonetikkurs und in den sprachpraktischen Aufbaukurs ist das Bestehen der Sprachprüfung im sprachpraktischen Grundkurs, die am Ende des ersten Fachsemesters abgelegt werden soll. Die Sprachprüfung findet statt zum Ende des sprachpraktischen Grundkurses, spätestens zum Ende des Semesters; nimmt der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an der Sprachprüfung teil, so gilt sie als erfolglos verlaufen. Eine nicht erfolgreiche Sprachprüfung ist spätestens im folgenden Semester zu wiederholen; unterbleibt die Wiederholung aus vom Studenten zu vertretenden Gründen, so gilt die Wiederholung als erfolglos verlaufen. Satz 3 gilt auch für die zweite Wiederholung. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Proseminar ist die erfolgreiche Teilnahme an der entsprechenden Propädeutik. b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung sowie der Magisterprüfung dient: 4

5 - Gegebenenfalls sprachpraktischer Grundkurs (4 SWS) - Lektüreübung (2 SWS) - Proseminar, Übung- oder Vorlesung zur englischen oder amerikanischen Literaturwissenschaft oder zur Sprachwissenschaft (als Vorbereitung auf das Spezialgebiet im mündlichen Teil der Zwischenprüfung) (2 SWS) - deutsch-englische Übersetzungsübung Mittestufe (2 SWS) - Übung zur Sprechfertigkeit mit landeskundlichen Themen (2 SWS) c) Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studenten aus folgenden Bereichen: - Vorlesungen zur englischen Sprachwissenschaft, englischen Literaturwissenschaft, Amerikanistik oder Didaktik der englischen Sprache und Literatur (2 SWS). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, außer in den Fällen, in denen die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern abgelegt wird. Studenten, die die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern ablegen, haben vor Aufnahme des Hauptstudiums die erfolgreiche Teilnahme an den in Absatz 5 a aufgeführten Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Für alle Studiengänge der Magisterprüfungsordnung (Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte, Didaktik der Englischen Sprache und Literatur) wird ein fachbezogener Auslandsstudienaufenthalt - am besten nach der Zwischenprüfung - dringend empfohlen. 82 Englische Philologie als Hauptfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Englische Philologie gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. Es kann mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft studiert werden. (2) Studienziele 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; b) Fähigkeit, literaturwissenschaftliche Methoden auf die Interpretation literarischer Texte anzuwenden; c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis der Geschichte der englischen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart; d) genauere Kenntnis einzelner Epochen oder Gattungen oder wichtiger Autoren der Literatur Großbritanniens, Irlands, Australiens, Neuseelands oder anderer anglophoner Länder Afrikas oder Asiens. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; b) Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf verschiedene Sprachstufen, vor allem auf die Gegenwartssprache anzuwenden; c) Überblick über die Geschichte der englischen Sprache; d) Fähigkeit, alt- und mittelenglische Texte zu übersetzen und sprachwissenschaftlich zu erläutern. (3) Studieninhalte 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: 5

6 a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit; b) Erweiterung der im Grundstudium erworbenen landes- und kulturkundlichen Kenntnisse; c) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Ergebnissen und Methoden der Literaturwissenschaft; d) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines eingehenden Überblicks über die Entwicklung der in Absatz 2 Nr. 1 d) genannten Literaturen; e) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die für die Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles literaturwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse als Grundlage für die Analyse sprachlicher Phänomene; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Ergebnissen und Methoden der theoretischen und angewandten Sprachwissenschaft; c) Erwerb einer sicheren Kenntnis der theoretischen Grundlagen der allgemeinen und englischen Phonetik und der Befähigung zu deren Anwendung auf Fragen der Aussprachepraxis; d) Erwerb einer umfassenden Kenntnis der Geschichte und Struktur der englischen Sprache (Lautung, Morphologie, Syntax, Wortschatz, Dialekte) und der Befähigung, altenglische und mittelenglische Texte zu lesen, zu übersetzen und in ihrem sprachhistorischen Zusammenhang zu erklären; e) Erweiterung der im Grundstudium erworbenen literaturwissenschaftlichen sowie landeskundlichen und kulturkundlichen Kenntnisse zum Zwecke der Anwendung auf sprachwissenschaftliches Arbeiten; f) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die für die Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles sprachwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes (insbesondere im Hinblick auf die Magisterarbeit) und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminare deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 2 Haupt- oder Oberseminare zur englischen Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (je nach gewähltem Studienschwerpunkt) (4 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - 2 Haupt- oder Oberseminare zur englischen Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (4 SWS) - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur englischen Literaturbeziehungsweise Sprachwissenschaft (8 SWS) c) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Kurse, Seminare zur Vertiefung von Spezialgebieten oder Erweiterung der Kenntnisse (12 SWS) d) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (12 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 6

7 83 Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im folgenden kurz: Amerikanistik) gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. (2) Studienziele a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, theoretischen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Wissenschaft von der Literatur und Kultur Nordamerikas in ihrem jeweiligen sozialen Kontext; b) Fähigkeit literatur- und kulturwissenschaftliche Methoden auf die Analyse von Texten anzuwenden und diese als ästhetische Konstrukte sowie als Ausdruck von gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten zu interpretieren; c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis der Geschichte der nordamerikanischen Literatur, nach Möglichkeit einschließlich Teilen der anglophonen Literaturen Kanadas und der Karibik; d) Einsicht in die Multikulturalität der nordamerikanischen Gesellschaften und Kenntnisse der Literaturen der verschiedenen sozialen und kulturellen Gruppen; e) Grundkenntnisse der Bezüge der nordamerikanischen Literaturen und Kulturen zu jenen anderer Länder und Regionen, insbesondere Großbritanniens; f) Grundkenntnisse der Besonderheiten des amerikanischen Englisch. (3) Studieninhalte a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit sowie Erwerb von Kenntnissen der Besonderheiten des amerikanischen Englisch und seiner regionalen Ausformungen; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, theoretischen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Literatur- und Kulturwissenschaft und Erweiterung der Fähigkeit zu deren Anwendung bei der Textanalyse; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines eingehenden Überblicks über die Entwicklung der Literatur der USA und ihrer kolonialen Vorläufer; d) Erarbeitung genauerer Kenntnis einzelner Gattungen, literarisch-kultureller Epochen und Schulen sowie wichtiger Autorinnen und Autoren der USA, Kanadas oder der Karibik sowie repräsentativer Werke von Angehörigen der verschiedenen soziokulturellen Gruppen, insbesondere der ethnischen und sonstigen Minderheiten, mit Blick auch auf den sozialgeschichtlichen Kontext (etwa Beschäftigung mit Ethnic Studies oder Women's Studies) und auf den intertextuellen Bezug zu den Literaturen und Kulturen anderer Länder; e) Erwerb abrissartiger Information über Geschichte, sozioökonomische Entwicklungen, geographische Gegebenheiten, regionalspezifische Entwicklungen sowie politische, gesellschaftliche und kulturelle Institutionen und Systeme der einzelnen Staaten (auf die Möglichkeit des Erwerbs vertiefter Kenntnisse durch ein Studium von Politik und Geschichte mit Schwerpunkt Nordamerika im Rahmen des Magisterstudienschwerpunkts "Nordamerikastudien" wird verwiesen); f) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die für die Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles amerikanisches Thema angemessen zu bearbeiten. 7

8 (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes (insbesondere im Hinblick auf die Magisterarbeit) und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminare, deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 2 Haupt- oder Oberseminare zur Amerikanistik (4 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - 2 Seminare zur Amerikanistik (4 SWS) - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur Amerikanistik (8 SWS) c) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Kurse, Seminare zur Vertiefung von Spezialgebieten oder Erweiterung der Kenntnisse (12 SWS) d) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (12 SWS). Auf die Möglichkeit, eine "Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 84 Didaktik der Englischen Sprache und Literatur als Hauptfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Didaktik der Englischen Sprache und Literatur gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistischamerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. (Als Hauptfach kann es nur in Verbindung mit einem anderen anglistischen beziehungsweise amerikanistischen Nebenfach studiert werden). (2) Studienziele a) Fähigkeit zu fachdidaktischem Denken; b) Fähigkeit anglistische beziehungsweise amerikanistische Inhalte, Fragestellungen und Ergebnisse im Hinblick auf ihre fachdidaktische Relevanz bei der Vermittlung des Englischen an verschiedenen schulischen und außerschulischen Institutionen zu analysieren; c) fundierte Kenntnis von Fragestellungen, Methoden und Ergebnissen der Englischdidaktik. (3) Studieninhalte a) Eingehende Beschäftigung mit den wichtigsten Teilgebieten der Englischdidaktik: Literatur- und Sprachdidaktik, Didaktik der Landeskunde; b) eingehende Beschäftigung mit fachdidaktisch wichtigen Ergebnissen der Bezugswissenschaften: Psycholinguistik, Spracherwerbsforschung, Sprachlehr- und - lernforschung; c) Erwerb der Fähigkeit zur kritischen Reflexion verschiedener Methodenkonzeptionen und Arbeitsweisen von Englischunterricht in Vergangenheit und Gegenwart; d) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die zur Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles fachdidaktisches Thema angemessen zu bearbeiten. 8

9 (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes (insbesondere im Hinblick auf die Magisterarbeit) und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminare, deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 2 Hauptseminare zur englischen Fachdidaktik (4 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - 2 Seminare zur englischen Fachdidaktik (4 SWS) - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur englischen Fachdidaktik oder zu den Bezugswissenschaften (8 SWS) c) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Kurse, Seminare zur Vertiefung von Spezialgebieten oder Erweiterung der Kenntnisse (12 SWS) d) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (12 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 85 Englische Philologie als Nebenfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Englische Philologie gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. Es kann mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft studiert werden. (2) Studienziele 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; b) Fähigkeit literaturwissenschaftliche Methoden auf die Interpretation literarischer Texte anzuwenden; c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis einzelner Epochen oder Gattungen oder wichtiger Autoren der Literatur Großbritanniens, Irlands, Australiens, Neuseelands oder anderer anglophoner Länder Afrikas oder Asiens. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; b) Fähigkeit sprachwissenschaftliche Methoden auf verschiedene Sprachstufen, vor allem auf die Gegenwartssprache anzuwenden; c) Überblick über die Geschichte der englischen Sprache. (3) Studieninhalte 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit; b) Erweiterung der im Grundstudium erworbenen landes- und kulturkundlichen Kenntnisse; c) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Ergebnissen und Methoden der Literaturwissenschaft; 9

10 d) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines eingehenden Überblicks über die Entwicklung der in Absatz 2 Nr. 1 c) genannten Literaturen; e) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles literaturwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse als Grundlage für die Analyse sprachlicher Phänomene; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der theoretischen und angewandten Sprachwissenschaft; c) Erwerb einer sicheren Kenntnis der theoretischen Grundlagen der allgemeinen und englischen Phonetik und der Befähigung zu deren Anwendung auf Fragen der Aussprachepraxis; d) Erwerb eines Überblicks über Geschichte und Struktur der englischen Sprache (Lautung, Morphologie, Syntax, Wortschatz und Dialekte) und der Fähigkeit entweder einen altenglischen oder einen mittelenglischen Text zu lesen, zu übersetzen und in seinem sprachhistorischen Zusammenhang zu erklären; e) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles sprachwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 12 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminar, dessen erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 MagPO ist: - 1 Haupt- oder Oberseminar zur englischen Literatur- oder Sprachwissenschaft (je nach gewähltem Studienschwerpunkt) (2 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur englischen Sprachbeziehungsweise Literaturwissenschaft (6 SWS) c) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (4 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 86 Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte als Nebenfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im folgenden kurz: Amerikanistik) gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. (2) Studienziele a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Wissenschaft von der Literatur und Kultur Nordamerikas in ihrem jeweiligen sozialen Kontext; b) Fähigkeit, literatur- und kulturwissenschaftliche Methoden auf die Analyse von Texten anzuwenden und diese als ästhetische Konstrukte sowie als Ausdruck von gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten zu interpretieren; 10

11 c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis der Geschichte der nordamerikanischen Literatur; d) Einsicht in die Multikulturalität der nordamerikanischen Gesellschaften und Kenntnisse der Literaturen der verschiedenen sozialen und kulturellen Gruppen; e) Grundkenntnisse der Besonderheiten des amerikanischen Englisch. (3) Studieninhalte a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit sowie Erwerb von Kenntnissen der Besonderheiten des amerikanischen Englisch; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Literatur- und Kulturwissenschaft und Erweiterung der Fähigkeit zu deren Anwendung bei der Textanalyse; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines Überblicks über die Entwicklung der Literatur der USA und ihrer kolonialen Vorläufer; d) in begrenztem Umfang Erarbeitung genauerer Kenntnis einzelner Gattungen, literarisch-kultureller Epochen und Schulen sowie wichtiger Autorinnen und Autoren der USA, Kanadas oder der Karibik sowie repräsentativer Werke von Angehörigen der verschiedenen soziokulturellen Gruppen, insbesondere der ethnischen und sonstigen Minderheiten, mit Blick auch auf den sozialgeschichtlichen Kontext (etwa Beschäftigung mit Ethnic Studies und Women's Studies); e) Erwerb abrissartiger Information über Geschichte, sozioökonomische Entwicklungen, geographische Gegebenheiten, regionalspezifische Entwicklungen sowie politische, gesellschaftliche und kulturelle Institutionen und Systeme der einzelnen Staaten (auf die Möglichkeit des Erwerbs vertiefter Kenntnisse durch ein Studium von Politik und Geschichte mit Schwerpunkt Nordamerika im Rahmen des Magisterstudienschwerpunktes "Nordamerikastudien" wird verwiesen); f) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles amerikanistisches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 12 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminar, dessen erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 1 Hauptseminar zur Amerikanistik (2 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur Amerikanistik (6 SWS) c) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (4 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 87 Didaktik der Englischen Sprache und Literatur als Nebenfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Didaktik der Englischen Sprache und Literatur gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. 11

12 (2) Studienziele a) Einführung in die Spezifika fachdidaktischen Denkens; b) Anbahnen der Fähigkeit, anglistische beziehungsweise amerikanistische Inhalte, Fragestellungen und Ergebnisse im Hinblick auf ihre fachdidaktische Relevanz bei der Vermittlung des Englischen an verschiedenen schulischen und außerschulischen Institutionen zu analysieren; c) Kenntnis von Fragestellungen, Methoden und Ergebnissen der Englischdidaktik. (3) Studieninhalte a) Beschäftigung mit den wichtigsten Teilgebieten der Englischdidaktik: Literatur- und Sprachdidaktik; Didaktik der Landeskunde; b) Beschäftigung mit fachdidaktisch wichtigen Ergebnissen der Bezugswissenschaften: Psycholinguistik, Spracherwerbsforschung, Sprachlehr- und -lernforschung; c) Erwerb von Kenntnissen auf dem Gebiet der Methodenkonzeptionen und Arbeitsweisen von Englischunterricht in Vergangenheit und Gegenwart; d) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles fachdidaktisches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 12 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminar, dessen erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 MagPO ist: - 1 Hauptseminar zur englischen Fachdidaktik (2 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch auf die inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - Vorlesungen, Seminare oder Übungen zur englischen Fachdidaktik (6 SWS) c) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (4 SWS). Auf die Möglichkeit, eine "Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 12

25 Italienisch ( 73 LPO I)

25 Italienisch ( 73 LPO I) 5 Italienisch ( LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Italienisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium)

Mehr

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Englisch Anlage 4 Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch" 1. Ziele des Studiums 1.1 Aufgabe dieses Teilstudiengangs ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

22 Französisch ( 50 und 70 LPO I)

22 Französisch ( 50 und 70 LPO I) Französisch ( 50 und 0 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Französisch für die Studiengänge Lehramt an Realschulen (jetzt:

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( I T A L I E N I S C H ) Hauptfach Philosophische

Mehr

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH

Mehr

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15 ANG - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis Englisch (Haupt- und Nebenfach) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Englische Philologie, Englische Sprachwissenschaft, Anglistik, Amerikanistik / Geschäftsführung

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 NEUERE DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT (MAGISTER)

Mehr

11.1 Gräzistik. I. Allgemeine Bestimmungen. II. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Gräzistik. 1 Geltungsbereich

11.1 Gräzistik. I. Allgemeine Bestimmungen. II. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Gräzistik. 1 Geltungsbereich 96 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 11.1 und 11.2 Klassische Philologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 11.1 Gräzistik I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund

Mehr

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15 ANG - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis Englisch (Haupt- und Nebenfach) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Englische Philologie, Englische Sprachwissenschaft, Anglistik, Amerikanistik / Geschäftsführung

Mehr

Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Russisch und Slavische Philologie-

Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Russisch und Slavische Philologie- 02-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Russisch und Slavische Philologie- Vom 14. Januar 1987 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Zwischenprüfungsordnung der Universität

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( F R A N Z Ö S I S C H ) Hauptfach Philosophische

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ISLAMWISSENSCHAFT (MAGISTER) Der Text dieser

Mehr

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie-

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie- 01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Das Studium des Faches Slavische

Mehr

STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach

STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanportugies] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach Philosophische

Mehr

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie-

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie- 04-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie- vom 14. Januar 1987 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Unversität

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT (KOMPARATISTIK)

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT (KOMPARATISTIK) HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ANGLISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 5.

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 5. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1156] Auf Grund

Mehr

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Hauptfach: Studierende im Hauptfach Anglistik, Amerikanistik oder Englische Sprachwissenschaft müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach 1 Geltungsbereich (1) Auf der Grundlage der 24 und 71 des Gesetzes

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1152; geändert

Mehr

1. Fächerkombinationen

1. Fächerkombinationen Anlage zur Magisterprüfungsordnung für das Hauptfach Anglistik/Amerikanistik und die Nebenfächer Englische Sprachwissenschaft, Englische Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Amerikanische Literatur-

Mehr

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Hauptfach: Studierende im Hauptfach Anglistik, Amerikanistik oder Englische Sprachwissenschaft müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters

Mehr

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Hauptfach: Studierende im Hauptfach Anglistik, Amerikanistik oder Englische Sprachwissenschaft müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters

Mehr

- Keine amtliche Bekanntmachung -

- Keine amtliche Bekanntmachung - - Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister-ZwPO) und zur Änderung der Ordnung für

Mehr

Modulehandbuch. Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt

Modulehandbuch. Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt Modulehandbuch Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt Module: Übersicht Grundlagenmodule GM1: Grundlagenmodul Einführung in die Skandinavistik GM2: Grundlagenmodul Schwedisch Aufbaumodule

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Bachelor of Arts Anglistik/Amerikanistik. Kombinationsfach MODULHANDBUCH

Bachelor of Arts Anglistik/Amerikanistik. Kombinationsfach MODULHANDBUCH Bachelor of Arts Anglistik/Amerikanistik Kombinationsfach MODULHANDBUCH Inhaltsverzeichnis Seite Modulstufe A 3 Modulstufe B 11 Modulstufe C 15 Modulstufe E 20 (Schwerpunkte Anglistik, Amerikanistik) 1

Mehr

34 Spanisch 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen 2. Studienbeginn 3. Studienvoraussetzungen 4. Studienziele

34 Spanisch 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen 2. Studienbeginn 3. Studienvoraussetzungen 4. Studienziele Spanisch ( 8 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Spanisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an

Mehr

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) 1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Modulhandbuch. für den Teilstudiengang. Englisch (Anglistik/Amerikanistik)

Modulhandbuch. für den Teilstudiengang. Englisch (Anglistik/Amerikanistik) Modulhandbuch für den Teilstudiengang Englisch (Anglistik/Amerikanistik) im Studiengang (gewerblich-technische Wissenschaften) der Universität Flensburg Fassung vom 7.03.200 Studiengang: Modultitel: Introduction

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Fachspezifische Studienvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Fachspezifische Studienvoraussetzungen 88 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 10.4 Germanistik mit dem Schwerpunkt Didaktik der deutschen Sprache und Literatur (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität

Mehr

STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH"

STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH Anlage 9 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Griechisch soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Griechen

Mehr

Modulbeschreibung: Fachbachelor Griechisch (Beifach)

Modulbeschreibung: Fachbachelor Griechisch (Beifach) Modulbeschreibung: Fachbachelor Griechisch (Beifach) Modul 1 Aufbau 1 390 h 13 LP 1. + 2. Sem 2 Semester a) Sprachpraxis 1 2 SWS/21 h 99 h 4 LP b) Lektüre für Anfänger 2 SWS/21h 69 h 3 LP c) Vorlesung

Mehr

Grundlagen- und Orientierungsprüfung des Instituts für Slavistik:

Grundlagen- und Orientierungsprüfung des Instituts für Slavistik: Grundlagen- und Orientierungsprüfung des Instituts für Slavistik: Für die Fächer Russische Philologie, Polnische Philologie, schechische Philologie und Südslavische Philologie im Rahmen des Bachelorstudiengangs

Mehr

Die Studienordnung gilt für das Magisterstudium im Fach Kunstpädagogik und Kunstdidaktik.

Die Studienordnung gilt für das Magisterstudium im Fach Kunstpädagogik und Kunstdidaktik. 22 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 3. Kunstpädagogik und Kunstdidaktik (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die Studienordnung gilt

Mehr

ENHS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENHS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENHS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches

1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches 148 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 16.5 Islamische Kunstgeschichte und Archäologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende

Mehr

ENGS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENGS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENGS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

Anlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH LATEIN"

Anlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH LATEIN Anlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH LATEIN" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Latein soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Römer im Zusammenhang

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Modulehandbuch. M.A. Studiengang Skandinavistik. Aufbaumodul skandinavische Zweitsprache (Schwedisch, Norwegisch, Dänisch)

Modulehandbuch. M.A. Studiengang Skandinavistik. Aufbaumodul skandinavische Zweitsprache (Schwedisch, Norwegisch, Dänisch) Modulehandbuch M.A. Studiengang Skandinavistik Module: Übersicht Pflichtbereich Spezialisierungsmodule Modul 1: Modul 2: Aufbaumodul Modul 3: Spezialisierungsmodul Aufbaumodul Literaturwissenschaft Aufbaumodul

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende.

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende. L-2501-1-000 Studienordnung für das Magisterstudium in den Fachgebieten der Anglistik und Amerikanistik an der Universität Augsburg vom 27. Oktober 1993 (KWMBl II, S. 1044), Aufgrund von Art. 6 in Verbindung

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Modulbeschreibung: Fachbachelor Griechisch (Beifach)

Modulbeschreibung: Fachbachelor Griechisch (Beifach) Modulbeschreibung: Fachbachelor Griechisch (Beifach) Modul Aufbau 1 390 h 13 LP 1. + Sem 2 Semester a) Sprachpraxis 1 2 SWS/21 h 102 h 4 LP b) Lektüre für Anfänger 2 SWS/21h 102 h 3 LP c) Vorlesung Griechische

Mehr

ENRS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENRS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENRS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

Bachelor of Arts Anglistik / Amerikanistik (HF und NF)

Bachelor of Arts Anglistik / Amerikanistik (HF und NF) Modulplan Bachelor of Arts Anglistik / Amerikanistik Stand: 31.03.2012 Bachelor of Arts Anglistik / Amerikanistik (HF und NF) Module Hauptfachstudium 90 LP SW S LP Module Nebenfachstudium 60 LP SW S LP

Mehr

Lehramtsstudiengänge Realschule, berufsbildende Schule: Englisch MODULHANDBUCH

Lehramtsstudiengänge Realschule, berufsbildende Schule: Englisch MODULHANDBUCH Lehramtsstudiengänge Realschule, berufsbildende Schule: Englisch MODULHANDBUCH Stand: 2013 Modulhandbuch: Lehramt Realschule, berufsbildende Schule I. Vorbemerkung 1 II. Studienaufbau und Studieninhalt

Mehr

Studienplan Lehramt an Gymnasien

Studienplan Lehramt an Gymnasien Institut für Germanistik Rostock, September 2006 Studienplan Lehramt an Gymnasien (gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als vertieft studiertes Fach) Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung

Mehr

ENGYM M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENGYM M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENGYM M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz 3. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Beifach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Lehramtsstudium Gymnasium: Fach Englisch MODULHANDBUCH

Lehramtsstudium Gymnasium: Fach Englisch MODULHANDBUCH Lehramtsstudium Gymnasium: Fach Englisch MODULHANDBUCH Inhaltsverzeichnis Seite Modulstufe A 2 Modulstufe B 14 Modulstufe C 21 Modulstufe D 32 Modulstufe E Modulstufe F 1 Modulstufe A A1 Übung Introduction

Mehr

ENGS M 11. T General Language Course B. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENGS M 11. T General Language Course B. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENGS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Französisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Französisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium) Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten

Mehr

letzte Änderung

letzte Änderung 03-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Französisch, Spanisch, Italienisch, Romanische Philologie (Literaturwissenschaft) und Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)-

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Anglistik und Amerikanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 05: Fachspezifische Bestimmungen für das Studium

Mehr

Deutsche Literatur als 2. Schwerpunkt im Rahmen des BA Kunstgeschichte

Deutsche Literatur als 2. Schwerpunkt im Rahmen des BA Kunstgeschichte e Literatur als 2. Schwerpunkt im Rahmen des BA Kunstgeschichte Aus dem Lehrangebot der en Sprache und Literatur (Germanistik) sind folgende Module im Umfang von 48 ECTS-Punkten zu studieren: 1. Ein Basismodul

Mehr

ITA LA - M Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I. 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli

ITA LA - M Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I. 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli ITA LA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli 3. Inhalte des Moduls: Vertiefung der Grundkenntnisse bzw.

Mehr

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach Modulhandbuch Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach gültig ab Wintersemester 2008/2009 Inhaltsverzeichnis Module M 01: Basismodul Sprachausbildung Polnisch 1 (Haupt- und Nebenfach) 2 M 02: Basismodul

Mehr

FRA LA - M Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure Übergangsweise aktuell: Josette Boyer

FRA LA - M Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure Übergangsweise aktuell: Josette Boyer FRA LA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Französische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure Übergangsweise aktuell: Josette Boyer. Inhalte des Moduls:

Mehr

ITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis

ITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der

Mehr

Modulbeschreibungen Bachelorstudiengang Lateinische Philologie

Modulbeschreibungen Bachelorstudiengang Lateinische Philologie Modulbeschreibungen Bachelorstudiengang Lateinische Philologie 1 Modulbezeichnung LAT-B-L01 Lateinische Literaturwissenschaft I 2 Lehrveranstaltungen Übung (Einführung in die Lateinische Philologie) (2SWS)

Mehr

F) Germanistik. Folgende Module sind bei Germanistik als 1. Fach zu absolvieren:

F) Germanistik. Folgende Module sind bei Germanistik als 1. Fach zu absolvieren: Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft Seite 32 von 112 F) Germanistik Folgende Module sind bei Germanistik als 1. Fach zu absolvieren: Studienprofil Gymnasium/

Mehr

- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24.

- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24. - 36/25 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 24. Oktober 2001

Mehr

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Grundlagen- und Orientierungsprüfung:

Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Studierende im Hauptfach Spanische Philologie müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters mindestens 15 Leistungspunkte nachweisen. Studierende im Nebenfach Spanische

Mehr

Basismodule (Grundstudium)

Basismodule (Grundstudium) Anhang A 13 Niederländisch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Studienschwerpunkt Haupt-, Realund Gesamtschule) sowie für das Lehramt

Mehr

Deutsche Literaturwissenschaft

Deutsche Literaturwissenschaft Deutsche Literaturwissenschaft DEU-LA-M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Neuere deutsche Literatur 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Deutsche Philologie (Neuere deutsche Literaturwissenschaft) / Dr. Christian

Mehr

Modulbeschreibung: Fachbachelor Latein (Beifach)

Modulbeschreibung: Fachbachelor Latein (Beifach) Modulbeschreibung: Fachbachelor Latein (Beifach) Modul 1 Lateinische Sprache und Literatur I 390 h 13 LP 1. + 2. Sem 2 Semester a) Sprachpraxis 1 2 SWS/21 h 99 h 4 LP b) Lektüre für Anfänger 2 SWS/21h

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung: Kurzstudium

Studienordnung: Kurzstudium Seite 1 von 5 Studienordnung: Kurzstudium Studienordnung für das Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende des Fachbereichs II an der Universität Trier vom 8. März 1999 Auf Grund

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

POL - M Name des Moduls: Basismodul Sprachausbildung Polnisch 1 (Haupt- und Nebenfach)

POL - M Name des Moduls: Basismodul Sprachausbildung Polnisch 1 (Haupt- und Nebenfach) POL - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachausbildung Polnisch 1 (Haupt- und Nebenfach) 3. Inhalte / Lehrziele Erwerb und Vertiefung von Polnisch-Grundkenntnissen insbesondere in folgenden Bereichen:

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

FRA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis.

FRA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis. FRA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Französische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Gymnasiumkenntnisse (etwa

Mehr

GRIECHISCHE PHILOLOGIE

GRIECHISCHE PHILOLOGIE GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester

Mehr

SPA -LA- M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis

SPA -LA- M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis SPA -LA- M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Spanische Sprache I Trinidad Bonachera 3. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der im Propädeutikum erworbenen Fertigkeiten, insbesondere:

Mehr

geändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017

geändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Bereich Modulbezeichnung. Modulnummer Verwendbarkeit Status des Moduls. Modulkoordination Lehrstuhl für Englische Literaturwissenschaft /

Bereich Modulbezeichnung. Modulnummer Verwendbarkeit Status des Moduls. Modulkoordination Lehrstuhl für Englische Literaturwissenschaft / Basismodul e und Amerikanische Literaturwissenschaft (Studienbeginn ab WS 2012-13) LAMOD-06-01-001c Lehramt GS, Lehramt HS Lehrstuhl für e Literaturwissenschaft / Professur für Amerikanistik Einführungsseminar

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Romanistik. als Haupt- und Nebenfach

Fachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Romanistik. als Haupt- und Nebenfach Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Romanistik als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar

Mehr

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen - 36/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Lehramt an Regelschulen. im Fach Englisch

Lehramt an Regelschulen. im Fach Englisch Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und

Mehr

OTTO-FRIEDRICH-UNIVERSITÄT BAMBERG. Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften W E G W E I S E R. für Studierende des Fachs ENGLISCH

OTTO-FRIEDRICH-UNIVERSITÄT BAMBERG. Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften W E G W E I S E R. für Studierende des Fachs ENGLISCH OTTO-FRIEDRICH-UNIVERSITÄT BAMBERG Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften W E G W E I S E R für Studierende des Fachs ENGLISCH Herausgegeben im Auftrag der Fachvertreter von Christoph Houswitschka

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr