20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik
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- Frieda Engel
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1 Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text 20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik 80 Gemeinsames Grundstudium der Teilfächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literatur im Hauptfach (1) Für die Fächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im folgenden kurz: Amerikanistik) sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literatur besteht ein gemeinsames Grundstudium, das in der Regel mit der Zwischenprüfung im Fach "Englisch" (vgl. 57 ZwPO) abgeschlossen wird. Das gemeinsame Grundstudium ist mit dem ersten Studienabschnitt des vertieften Studiums des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien und des nicht vertieften Studiums für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen weitgehend identisch. (2) Studienvoraussetzungen Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium setzt das Studium angemessene Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Ob und in welchem Umfang angemessene Kenntnisse vorhanden sind, wird zu Beginn des Studiums in einem obligatorischen Einstufungstest, der diagnostische Funktion hat, festgestellt. Bis zur Meldung zur Magisterprüfung müssen Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden; in den Fächern Englische Philologie und Didaktik der Englischen Sprache und Literatur muß diese Fremdsprache Latein sein (zum Umfang der Sprachkenntnisse siehe 19 MagPO). Die Universität bietet zweisemestrige Kurse für diejenigen Studenten an, die nicht schon vor Aufnahme des Fachstudiums entsprechende Sprachkenntnisse erworben haben. (3) Ziele des gemeinsamen Grundstudiums Durch das Grundstudium sollen die wissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, wie sie für das Hauptstudium in einem der in Absatz l genannten Magisterfächer erforderlich sind. Im Verlauf des Grundstudiums sollen im Einzelnen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden: a) angemessene Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch einer der Hauptvarietäten der englischen Sprache; b) richtige Aussprache und Intonation; c) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft; d) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprachwissenschaft; e) Vertrautheit mit den in der öffentlich bekannt gegebenen Lektüreliste angegebenen Werken der Literatur oder der Sprachwissenschaft; f) Grundkenntnisse in Landes- und Kulturkunde. (4) Studieninhalte a) Erweiterung der Kompetenz im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache. Erwerb eines angemessenen Wortschatzes und ausreichender 1
2 Kenntnisse der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Einübung und Festigung einer in Lautbildung und Intonation richtigen Aussprache; b) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; diese Beschäftigung soll u. a. zur Interpretation literarischer Texte befähigen; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines Überblicks über die Entwicklung der englischen und amerikanischen Literatur; d) gründlichere Beschäftigung mit Teilgebieten der englischen und/oder amerikanischen Literaturgeschichte; e) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; f) Erwerb von Grundkenntnissen der Geschichte und Struktur der englischen Sprache; g) Erwerb von Kenntnissen der Landes- und Kulturkunde Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und anderer englischsprachiger Länder; h) Abfassen von Arbeiten, die erkennen lassen, daß die Befähigung zu selbständiger Beschäftigung mit fachwissenschaftlichen Fragestellungen erworben wurde. (5) Studienaufbau Das Grundstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Lehrveranstaltungen, deren erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung gemäß 57 ZwPO ist: - Sprachpraktischer Grundkurs (2 SWS) - Phonetikkurs (2 SWS) - Sprachpraktischer Aufbaukurs (4 SWS) - Sprachwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Sprachwissenschaftliches Proseminar (2 SWS) - Literaturwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Literaturwissenschaftliches Proseminar (2 SWS). Voraussetzung für die Aufnahme in den Phonetikkurs und in den sprachpraktischen Aufbaukurs ist das Bestehen der Sprachprüfung im sprachpraktischen Grundkurs, die am Ende des ersten Fachsemesters abgelegt werden soll. Die Sprachprüfung findet statt zum Ende des sprachpraktischen Grundkurses, spätestens zum Ende des Semesters; nimmt der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an der Sprachprüfung teil, so gilt sie als erfolglos verlaufen. Eine nicht erfolgreiche Sprachprüfung ist spätestens im folgenden Semester zu wiederholen; unterbleibt die Wiederholung aus vom Studenten zu vertretenden Gründen, so gilt die Wiederholung als erfolglos verlaufen. Satz 3 gilt auch für die zweite Wiederholung. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Proseminar ist die erfolgreiche Teilnahme an der entsprechenden Propädeutik. b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung sowie der Magisterprüfung dient: - gegebenenfalls sprachpraktischer Grundkurs (4 SWS) - Lektüreübung (2 SWS) - Proseminar, Übung oder Vorlesung zur englischen oder amerikanischen Literaturwissenschaft oder zur Sprachwissenschaft (als Vorbereitung auf das Spezialgebiet im mündlichen Teil der Zwischenprüfung) (2 SWS) - deutsch-englische Übersetzungsübung Mittelstufe (2 SWS) - Übung zur Sprechfertigkeit mit landeskundlichen Themen (2 SWS) c) Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studenten aus folgenden Bereichen: 2
3 - Proseminare oder wissenschaftliche Übungen (4 SWS) - Vorlesungen zur englischen Sprachwissenschaft, englischen Literaturwissenschaft, Amerikanistik oder Didaktik der englischen Sprache und Literatur (6 SWS) - sprachpraktische Übungen (4 SWS). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, außer in den Fällen, in denen die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern abgelegt wird. Studenten, die die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern ablegen, haben vor Aufnahme des Hauptstudiums die erfolgreiche Teilnahme an den in Absatz 5 a aufgeführten Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Für alle Studiengänge der Magisterprüfungsordnung (Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte, Didaktik der Englischen Sprache und Literatur) wird ein fachbezogener Auslandsstudienaufenthalt - am besten nach der Zwischenprüfung - dringend empfohlen. 81 Gemeinsames Grundstudium der Teilfächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literatur im Nebenfach (1) Für die Fächer Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im Folgenden kurz: Amerikanistik) sowie Didaktik der Englischen Sprache und Literaturgeschichte besteht ein gemeinsames Grundstudium, das in der Regel mit der Zwischenprüfung im Fach "Englisch" (vgl. 57 ZwPO) abgeschlossen wird. Das gemeinsame Grundstudium ist mit dem ersten Studienabschnitt des vertieften Studiums des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien und des nicht vertieften Studiums für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen weitgehend identisch. (2) Studienvoraussetzungen Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium setzt das Studium angemessene Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Ob und in welchem Umfang angemessene Kenntnisse vorhanden sind, wird zu Beginn des Studiums in einem obligatorischen Einstufungstest, der diagnostische Funktion hat, festgestellt. Bis zur Meldung zur Magisterprüfung müssen Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden; in den Fächern Englische Philologie und Didaktik der Englischen Sprache und Literatur muß diese Fremdsprache Latein sein (zum Umfang der Sprachkenntnisse siehe 19 MagPO). Die Universität bietet zweisemestrige Kurse für diejenigen Studenten an, die nicht schon vor Aufnahme des Fachstudiums entsprechende Sprachkenntnisse erworben haben. (3) Ziele des gemeinsamen Grundstudiums Durch das Grundstudium sollen die wissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, wie sie für das Hauptstudium in einem der in Absatz 1 genannten Magisterfächer erforderlich sind. Im Verlauf des Grundstudiums sollen im Einzelnen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden: a) angemessene Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch einer der Hauptvarietäten der englischen Sprache; b) richtige Aussprache und Intonation; c) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft; 3
4 d) Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprachwissenschaft; e) Vertrautheit mit den in der öffentlich bekannt gegebenen Lektüreliste angegebenen Werken der Literatur oder der Sprachwissenschaft; f) Grundkenntnisse in Landes- und Kulturkunde. (4) Studieninhalte a) Erweiterung der Kompetenz im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache. Erwerb eines angemessenen Wortschatzes und ausreichender Kenntnisse der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Einübung und Festigung einer in Lautbildung und Intonation richtigen Aussprache; b) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; diese Beschäftigung soll u. a. zur Interpretation literarischer Texte befähigen; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines Überblicks über die Entwicklung der englischen und amerikanischen Literatur; d) gründlichere Beschäftigung mit Teilgebieten der englischen und/oder amerikanischen Literaturgeschichte; e) Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; f) Erwerb von Grundkenntnissen der Geschichte und Struktur der englischen Sprache; g) Erwerb von Kenntnissen der Landes- und Kulturkunde Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und anderer englischsprachiger Länder; h) Abfassen von Arbeiten, die erkennen lassen, dass die Befähigung zu selbständiger Beschäftigung mit fachwissenschaftlichen Fragestellungen erworben wurde. (5) Studienaufbau Das Grundstudium umfasst bis zu 28 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Lehrveranstaltungen, deren erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung gemäß 57 ZwPO ist: - Sprachpraktischer Grundkurs (2 SWS) - Phonetikkurs (2 SWS) - Sprachpraktischer Aufbaukurs (4 SWS) - Sprachwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Sprachwissenschaftliches Proseminar (2 SWS) - Literaturwissenschaftliche Propädeutik (2 SWS) - Literaturwissenschaftliches Proseminar (2 SWS). Voraussetzung für die Aufnahme in den Phonetikkurs und in den sprachpraktischen Aufbaukurs ist das Bestehen der Sprachprüfung im sprachpraktischen Grundkurs, die am Ende des ersten Fachsemesters abgelegt werden soll. Die Sprachprüfung findet statt zum Ende des sprachpraktischen Grundkurses, spätestens zum Ende des Semesters; nimmt der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an der Sprachprüfung teil, so gilt sie als erfolglos verlaufen. Eine nicht erfolgreiche Sprachprüfung ist spätestens im folgenden Semester zu wiederholen; unterbleibt die Wiederholung aus vom Studenten zu vertretenden Gründen, so gilt die Wiederholung als erfolglos verlaufen. Satz 3 gilt auch für die zweite Wiederholung. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Proseminar ist die erfolgreiche Teilnahme an der entsprechenden Propädeutik. b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung sowie der Magisterprüfung dient: 4
5 - Gegebenenfalls sprachpraktischer Grundkurs (4 SWS) - Lektüreübung (2 SWS) - Proseminar, Übung- oder Vorlesung zur englischen oder amerikanischen Literaturwissenschaft oder zur Sprachwissenschaft (als Vorbereitung auf das Spezialgebiet im mündlichen Teil der Zwischenprüfung) (2 SWS) - deutsch-englische Übersetzungsübung Mittestufe (2 SWS) - Übung zur Sprechfertigkeit mit landeskundlichen Themen (2 SWS) c) Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studenten aus folgenden Bereichen: - Vorlesungen zur englischen Sprachwissenschaft, englischen Literaturwissenschaft, Amerikanistik oder Didaktik der englischen Sprache und Literatur (2 SWS). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, außer in den Fällen, in denen die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern abgelegt wird. Studenten, die die Zwischenprüfung in zwei nichtanglistischen Fächern ablegen, haben vor Aufnahme des Hauptstudiums die erfolgreiche Teilnahme an den in Absatz 5 a aufgeführten Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Für alle Studiengänge der Magisterprüfungsordnung (Englische Philologie, Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte, Didaktik der Englischen Sprache und Literatur) wird ein fachbezogener Auslandsstudienaufenthalt - am besten nach der Zwischenprüfung - dringend empfohlen. 82 Englische Philologie als Hauptfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Englische Philologie gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. Es kann mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft studiert werden. (2) Studienziele 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; b) Fähigkeit, literaturwissenschaftliche Methoden auf die Interpretation literarischer Texte anzuwenden; c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis der Geschichte der englischen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart; d) genauere Kenntnis einzelner Epochen oder Gattungen oder wichtiger Autoren der Literatur Großbritanniens, Irlands, Australiens, Neuseelands oder anderer anglophoner Länder Afrikas oder Asiens. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; b) Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf verschiedene Sprachstufen, vor allem auf die Gegenwartssprache anzuwenden; c) Überblick über die Geschichte der englischen Sprache; d) Fähigkeit, alt- und mittelenglische Texte zu übersetzen und sprachwissenschaftlich zu erläutern. (3) Studieninhalte 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: 5
6 a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit; b) Erweiterung der im Grundstudium erworbenen landes- und kulturkundlichen Kenntnisse; c) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Ergebnissen und Methoden der Literaturwissenschaft; d) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines eingehenden Überblicks über die Entwicklung der in Absatz 2 Nr. 1 d) genannten Literaturen; e) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die für die Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles literaturwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse als Grundlage für die Analyse sprachlicher Phänomene; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Ergebnissen und Methoden der theoretischen und angewandten Sprachwissenschaft; c) Erwerb einer sicheren Kenntnis der theoretischen Grundlagen der allgemeinen und englischen Phonetik und der Befähigung zu deren Anwendung auf Fragen der Aussprachepraxis; d) Erwerb einer umfassenden Kenntnis der Geschichte und Struktur der englischen Sprache (Lautung, Morphologie, Syntax, Wortschatz, Dialekte) und der Befähigung, altenglische und mittelenglische Texte zu lesen, zu übersetzen und in ihrem sprachhistorischen Zusammenhang zu erklären; e) Erweiterung der im Grundstudium erworbenen literaturwissenschaftlichen sowie landeskundlichen und kulturkundlichen Kenntnisse zum Zwecke der Anwendung auf sprachwissenschaftliches Arbeiten; f) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die für die Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles sprachwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes (insbesondere im Hinblick auf die Magisterarbeit) und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminare deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 2 Haupt- oder Oberseminare zur englischen Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (je nach gewähltem Studienschwerpunkt) (4 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - 2 Haupt- oder Oberseminare zur englischen Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (4 SWS) - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur englischen Literaturbeziehungsweise Sprachwissenschaft (8 SWS) c) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Kurse, Seminare zur Vertiefung von Spezialgebieten oder Erweiterung der Kenntnisse (12 SWS) d) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (12 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 6
7 83 Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im folgenden kurz: Amerikanistik) gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. (2) Studienziele a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, theoretischen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Wissenschaft von der Literatur und Kultur Nordamerikas in ihrem jeweiligen sozialen Kontext; b) Fähigkeit literatur- und kulturwissenschaftliche Methoden auf die Analyse von Texten anzuwenden und diese als ästhetische Konstrukte sowie als Ausdruck von gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten zu interpretieren; c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis der Geschichte der nordamerikanischen Literatur, nach Möglichkeit einschließlich Teilen der anglophonen Literaturen Kanadas und der Karibik; d) Einsicht in die Multikulturalität der nordamerikanischen Gesellschaften und Kenntnisse der Literaturen der verschiedenen sozialen und kulturellen Gruppen; e) Grundkenntnisse der Bezüge der nordamerikanischen Literaturen und Kulturen zu jenen anderer Länder und Regionen, insbesondere Großbritanniens; f) Grundkenntnisse der Besonderheiten des amerikanischen Englisch. (3) Studieninhalte a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit sowie Erwerb von Kenntnissen der Besonderheiten des amerikanischen Englisch und seiner regionalen Ausformungen; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, theoretischen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Literatur- und Kulturwissenschaft und Erweiterung der Fähigkeit zu deren Anwendung bei der Textanalyse; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines eingehenden Überblicks über die Entwicklung der Literatur der USA und ihrer kolonialen Vorläufer; d) Erarbeitung genauerer Kenntnis einzelner Gattungen, literarisch-kultureller Epochen und Schulen sowie wichtiger Autorinnen und Autoren der USA, Kanadas oder der Karibik sowie repräsentativer Werke von Angehörigen der verschiedenen soziokulturellen Gruppen, insbesondere der ethnischen und sonstigen Minderheiten, mit Blick auch auf den sozialgeschichtlichen Kontext (etwa Beschäftigung mit Ethnic Studies oder Women's Studies) und auf den intertextuellen Bezug zu den Literaturen und Kulturen anderer Länder; e) Erwerb abrissartiger Information über Geschichte, sozioökonomische Entwicklungen, geographische Gegebenheiten, regionalspezifische Entwicklungen sowie politische, gesellschaftliche und kulturelle Institutionen und Systeme der einzelnen Staaten (auf die Möglichkeit des Erwerbs vertiefter Kenntnisse durch ein Studium von Politik und Geschichte mit Schwerpunkt Nordamerika im Rahmen des Magisterstudienschwerpunkts "Nordamerikastudien" wird verwiesen); f) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die für die Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles amerikanisches Thema angemessen zu bearbeiten. 7
8 (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes (insbesondere im Hinblick auf die Magisterarbeit) und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminare, deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 2 Haupt- oder Oberseminare zur Amerikanistik (4 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - 2 Seminare zur Amerikanistik (4 SWS) - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur Amerikanistik (8 SWS) c) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Kurse, Seminare zur Vertiefung von Spezialgebieten oder Erweiterung der Kenntnisse (12 SWS) d) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (12 SWS). Auf die Möglichkeit, eine "Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 84 Didaktik der Englischen Sprache und Literatur als Hauptfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Didaktik der Englischen Sprache und Literatur gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistischamerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. (Als Hauptfach kann es nur in Verbindung mit einem anderen anglistischen beziehungsweise amerikanistischen Nebenfach studiert werden). (2) Studienziele a) Fähigkeit zu fachdidaktischem Denken; b) Fähigkeit anglistische beziehungsweise amerikanistische Inhalte, Fragestellungen und Ergebnisse im Hinblick auf ihre fachdidaktische Relevanz bei der Vermittlung des Englischen an verschiedenen schulischen und außerschulischen Institutionen zu analysieren; c) fundierte Kenntnis von Fragestellungen, Methoden und Ergebnissen der Englischdidaktik. (3) Studieninhalte a) Eingehende Beschäftigung mit den wichtigsten Teilgebieten der Englischdidaktik: Literatur- und Sprachdidaktik, Didaktik der Landeskunde; b) eingehende Beschäftigung mit fachdidaktisch wichtigen Ergebnissen der Bezugswissenschaften: Psycholinguistik, Spracherwerbsforschung, Sprachlehr- und - lernforschung; c) Erwerb der Fähigkeit zur kritischen Reflexion verschiedener Methodenkonzeptionen und Arbeitsweisen von Englischunterricht in Vergangenheit und Gegenwart; d) Abfassen von zwei umfangreicheren Arbeiten, welche die zur Magisterarbeit notwendige Befähigung erkennen lassen, ein anspruchsvolles fachdidaktisches Thema angemessen zu bearbeiten. 8
9 (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes (insbesondere im Hinblick auf die Magisterarbeit) und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminare, deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 2 Hauptseminare zur englischen Fachdidaktik (4 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - 2 Seminare zur englischen Fachdidaktik (4 SWS) - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur englischen Fachdidaktik oder zu den Bezugswissenschaften (8 SWS) c) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Kurse, Seminare zur Vertiefung von Spezialgebieten oder Erweiterung der Kenntnisse (12 SWS) d) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (12 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 85 Englische Philologie als Nebenfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Englische Philologie gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. Es kann mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft studiert werden. (2) Studienziele 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; b) Fähigkeit literaturwissenschaftliche Methoden auf die Interpretation literarischer Texte anzuwenden; c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis einzelner Epochen oder Gattungen oder wichtiger Autoren der Literatur Großbritanniens, Irlands, Australiens, Neuseelands oder anderer anglophoner Länder Afrikas oder Asiens. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der Sprachwissenschaft; b) Fähigkeit sprachwissenschaftliche Methoden auf verschiedene Sprachstufen, vor allem auf die Gegenwartssprache anzuwenden; c) Überblick über die Geschichte der englischen Sprache. (3) Studieninhalte 1. Englische Philologie mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft: a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit; b) Erweiterung der im Grundstudium erworbenen landes- und kulturkundlichen Kenntnisse; c) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Ergebnissen und Methoden der Literaturwissenschaft; 9
10 d) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines eingehenden Überblicks über die Entwicklung der in Absatz 2 Nr. 1 c) genannten Literaturen; e) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles literaturwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. 2. Englische Philologie mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft: a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse als Grundlage für die Analyse sprachlicher Phänomene; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen, Begriffen, Methoden und Ergebnissen der theoretischen und angewandten Sprachwissenschaft; c) Erwerb einer sicheren Kenntnis der theoretischen Grundlagen der allgemeinen und englischen Phonetik und der Befähigung zu deren Anwendung auf Fragen der Aussprachepraxis; d) Erwerb eines Überblicks über Geschichte und Struktur der englischen Sprache (Lautung, Morphologie, Syntax, Wortschatz und Dialekte) und der Fähigkeit entweder einen altenglischen oder einen mittelenglischen Text zu lesen, zu übersetzen und in seinem sprachhistorischen Zusammenhang zu erklären; e) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles sprachwissenschaftliches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 12 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminar, dessen erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 MagPO ist: - 1 Haupt- oder Oberseminar zur englischen Literatur- oder Sprachwissenschaft (je nach gewähltem Studienschwerpunkt) (2 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur englischen Sprachbeziehungsweise Literaturwissenschaft (6 SWS) c) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (4 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 86 Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte als Nebenfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Nordamerikanische Philologie und Geistesgeschichte (im folgenden kurz: Amerikanistik) gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistisch-amerikanistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. (2) Studienziele a) Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Wissenschaft von der Literatur und Kultur Nordamerikas in ihrem jeweiligen sozialen Kontext; b) Fähigkeit, literatur- und kulturwissenschaftliche Methoden auf die Analyse von Texten anzuwenden und diese als ästhetische Konstrukte sowie als Ausdruck von gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten zu interpretieren; 10
11 c) auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis der Geschichte der nordamerikanischen Literatur; d) Einsicht in die Multikulturalität der nordamerikanischen Gesellschaften und Kenntnisse der Literaturen der verschiedenen sozialen und kulturellen Gruppen; e) Grundkenntnisse der Besonderheiten des amerikanischen Englisch. (3) Studieninhalte a) Erweiterung der sprachpraktischen Kenntnisse zur Festigung einer für die weiteren Studienziele verlangten Lesefähigkeit sowie Erwerb von Kenntnissen der Besonderheiten des amerikanischen Englisch; b) vertiefte Beschäftigung mit Fragestellungen und methodischen Ansätzen sowie Ergebnissen der Amerikanistik als Literatur- und Kulturwissenschaft und Erweiterung der Fähigkeit zu deren Anwendung bei der Textanalyse; c) Lektüre repräsentativer Werke zur Gewinnung eines Überblicks über die Entwicklung der Literatur der USA und ihrer kolonialen Vorläufer; d) in begrenztem Umfang Erarbeitung genauerer Kenntnis einzelner Gattungen, literarisch-kultureller Epochen und Schulen sowie wichtiger Autorinnen und Autoren der USA, Kanadas oder der Karibik sowie repräsentativer Werke von Angehörigen der verschiedenen soziokulturellen Gruppen, insbesondere der ethnischen und sonstigen Minderheiten, mit Blick auch auf den sozialgeschichtlichen Kontext (etwa Beschäftigung mit Ethnic Studies und Women's Studies); e) Erwerb abrissartiger Information über Geschichte, sozioökonomische Entwicklungen, geographische Gegebenheiten, regionalspezifische Entwicklungen sowie politische, gesellschaftliche und kulturelle Institutionen und Systeme der einzelnen Staaten (auf die Möglichkeit des Erwerbs vertiefter Kenntnisse durch ein Studium von Politik und Geschichte mit Schwerpunkt Nordamerika im Rahmen des Magisterstudienschwerpunktes "Nordamerikastudien" wird verwiesen); f) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles amerikanistisches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 12 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminar, dessen erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 Abs. 1 Nr. 4 MagPO ist: - 1 Hauptseminar zur Amerikanistik (2 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch zur Vorbereitung auf die inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - Vorlesungen, Seminare oder wissenschaftliche Übungen zur Amerikanistik (6 SWS) c) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (4 SWS). Auf die Möglichkeit, eine " Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 87 Didaktik der Englischen Sprache und Literatur als Nebenfach im Hauptstudium (1) Für das Prüfungsfach Didaktik der Englischen Sprache und Literatur gibt es im Hauptstudium einen eigenen Studiengang. Es baut auf einem für alle anglistischen Teilfächer gemeinsamen Grundstudium auf. 11
12 (2) Studienziele a) Einführung in die Spezifika fachdidaktischen Denkens; b) Anbahnen der Fähigkeit, anglistische beziehungsweise amerikanistische Inhalte, Fragestellungen und Ergebnisse im Hinblick auf ihre fachdidaktische Relevanz bei der Vermittlung des Englischen an verschiedenen schulischen und außerschulischen Institutionen zu analysieren; c) Kenntnis von Fragestellungen, Methoden und Ergebnissen der Englischdidaktik. (3) Studieninhalte a) Beschäftigung mit den wichtigsten Teilgebieten der Englischdidaktik: Literatur- und Sprachdidaktik; Didaktik der Landeskunde; b) Beschäftigung mit fachdidaktisch wichtigen Ergebnissen der Bezugswissenschaften: Psycholinguistik, Spracherwerbsforschung, Sprachlehr- und -lernforschung; c) Erwerb von Kenntnissen auf dem Gebiet der Methodenkonzeptionen und Arbeitsweisen von Englischunterricht in Vergangenheit und Gegenwart; d) Abfassen einer umfangreicheren Arbeit, welche die Befähigung erkennen lässt, ein anspruchsvolles fachdidaktisches Thema angemessen zu bearbeiten. (4) Studienaufbau Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes und von Spezialgebieten. Das Hauptstudium umfasst bis zu 12 SWS, die sich wie folgt verteilen: a) Hauptseminar, dessen erfolgreicher Besuch Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 MagPO ist: - 1 Hauptseminar zur englischen Fachdidaktik (2 SWS) b) Lehrveranstaltungen, deren Besuch auf die inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung dient: - Vorlesungen, Seminare oder Übungen zur englischen Fachdidaktik (6 SWS) c) sprachpraktische Übungen der Oberstufe (4 SWS). Auf die Möglichkeit, eine "Fremdsprachenprüfung für Studenten im Magisterstudiengang" ablegen zu können, wird hingewiesen. 12
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