22 Französisch ( 50 und 70 LPO I)

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1 Französisch ( 50 und 0 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Französisch für die Studiengänge Lehramt an Realschulen (jetzt: Unterrichtsfach, früher: nicht vertieft ) und Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt das Studium der Französischen Philologie als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne des Art. Abs. 1 Nr. 1 BayLBG. Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als drittes Fach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben. 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen Die hier behandelten Studiengänge haben inhaltliche Berührungspunkte untereinander und zum Studium der Romanischen Philologie in ihrem Teilgebiet Französisch mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl Studienbeginn Das Studium des Faches Französisch kann zum Wintersemester oder Sommersemester aufgenommen werden.. Studienvoraussetzungen (1) Zum Studium des Französischen werden angemessene Kenntnisse der französischen Sprache erwartet, die den in fünfjährigem Französischunterricht in der Sekundarstufe erworbenen Kenntnissen entsprechen. Ein Sprachtest zu Beginn des Studiums ( in der vorlesungsfreien Zeit, vor Beginn der regulären Lehrveranstaltungen des 1. Semesters) gibt Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang diese Kenntnisse vorhanden sind. () Als Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Studiengang für das Lehramt an Realschulen ( Unterrichtsfach) sind Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache vorgeschrieben, für die Zulassung zur Zwischenprüfung sowie zur Ersten Staatsprüfung im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) das Latinum. () Müssen die in Abs. genannten erforderlichen Sprachkenntnisse (Latinum) erst noch erworben werden, kann die Prüfungsfrist auf Antrag beim Prüfungsamt um ein Semester verlängert werden. 1

2 . Studienziele Das Studium bereitet auf ein Lehramt an öffentlichen Schulen vor. Das Studium vermittelt den Studenten Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten:? Beherrschung der französischen Sprache (mündlich und schriftlich)? Landes- und Kulturwissenschaft? Sprachgeschichte und Sprachwissenschaft? Literaturgeschichte und Literaturwissenschaft? Fachdidaktik. 5. Studieninhalte Im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen gemäß 50 und 0 LPO I sollen im Laufe des Studiums folgende Einsichten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden: 5.1 Für das Unterrichtsfach Französisch (Realschule) a) Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der französischen Sprache auf Grund eines umfangreichen Wortschatzes und gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in Lautbildung und Intonation richtige und zur festen Gewöhnung gebrachte Aussprache. b) Kenntnis der Probleme, Theorien und Ergebnisse der Sprach- und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die Gegenwartssprache anzuwenden; Grundzüge der Geschichte der französischen Sprache; der Schwerpunkt liegt auf der Fähigkeit, Phänomene der Gegenwartssprache zu erklären. c) Kenntnis der Struktureigenschaften, Erscheinungsformen und Gebrauchsbedingungen der französischen Sprache sowie Überblickswissen zur sprachhistorischen Entwicklung. d) Vertrautheit mit repräsentativen Werken der französischen Literatur vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart; Einblick in andere französischsprachige Literaturen. e) Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird: genauere Kenntnis eines Spezialgebietes der französischen Literaturgeschichte (z.b. Epoche, Gattung, Autor); das gewählte Spezialgebiet ist gemäß 1 Abs. Satz LPO I anzugeben; Fertigkeit in der Interpretation literarischer Texte. f) Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Frankreich, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung; Einblick in andere französischsprachige Kulturen. g) Fachdidaktische Kenntnisse ( LPO I), insbesondere

3 - Vertrautheit mit den wichtigsten Aspekten von Fremdsprachenlerntheorien und Fremdsprachenunterrichtsmethodik unter Berücksichtigung der besonderen Eigenart der jeweiligen Schulart; - Vertrautheit mit Arbeitsformen und Übungstypen zur Schaffung kommunikativer Sprachlern- und Sprachanwendungssituationen; - Einblick in Fragen der Auswahl, Aufbereitung und Erarbeitung von (authentischen) Texten und Materialien im Fach Französisch der jeweiligen Schulart; - Vertrautheit mit den Möglichkeiten, kulturwissenschaftliche Erkenntnisse für das interkulturelle Lernen im Französischunterricht der jeweiligen Schulart aufzubereiten; - Vertrautheit mit den Möglichkeiten des sinnvollen Medieneinsatzes im Fremdsprachenunterricht. 5. Für das vertiefte Studium (Gymnasium) a) Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der französischen Sprache aufgrund eines umfangreichen Wortschatzes und gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in Lautbildung und Intonation richtige und zur festen Gewöhnung gebrachte Aussprache. b) Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Sprach- und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf Texte der Gegenwartssprache und früherer Sprachstufen anzuwenden. c) Vertrautheit mit Geschichte, Struktureigenschaften, Erscheinungsformen und Gebrauchsbedingungen der französischen Sprache. d) Wenn Sprachwissenschaft für die schriftliche Prüfung oder Alt- und Mittelfranzösisch als Spezialgebiet für die mündliche Prüfung aus der Sprachwissenschaft gewählt wird: Fähigkeit, einen alt - oder mittelfranzösischen Text zu übersetzen und im Wesentlichen sprachwissenschaftlich zu erläutern. e) Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Literatur- und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die Interpretation literarischer Texte anzuwenden. f) Kenntnisse der Grundzüge der französischen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart; Einblick in andere französischsprachige Literaturen. g) Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird: genauere Kenntnisse in verschiedenartigen Spezialgebieten der französischen Literaturgeschichte (z.b. Epoche, Gattung, Autor). h) Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Frankreich, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung; Einblick in andere französischsprachige Kulturen. i) Fachdidaktische Kenntnisse gemäß LPO I.

4 6. Auslandsstudium Zur Verbesserung der Sprechfertigkeit und zur Vertiefung der Kenntnisse in Landeskunde wird ein Aufenthalt des Studenten in Frankreich oder in einem anderen französischsprachigen Land von mindestens halbjähriger Dauer dringend empfohlen. Für die Planung eines solchen Aufenthaltes sollte die Fachstudienberatung in Anspruch genommen werden.. Verteilung der Studieninhalte.1 Gemeinsame Regeln (1) In Vorlesungen, Pro- und Hauptseminaren, in sprachpraktischen und wissenschaftlichen Übungen erhalten die Studierenden Gelegenheit, durch Teilnahme bzw. individuell erbrachte Leistungen die zur Erreichung der Studienziele erforderlichen Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden. Die Klausuren in den sprachpraktischen Übungen können nur zwei Mal wiederholt werden. Die Möglichkeit der Wiederholung zur Notenverbesserung besteht nicht. () Zugangsvoraussetzung für ein Proseminar ist jeweils die erfolgreiche Teilnahme am zugehörigen Einführungskurs. () Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium des vertieft studierten Faches schließt mit der akademischen Zwischenprüfung ab. Zugangsvoraussetzung für die Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung, die studienbegleitend abgelegt wird. Beim Studium des Faches als Erweiterungsfach braucht die Zwischenprüfung nicht abgelegt zu werden. () Im nicht vertieften Studium des Faches ist keine Zwischenprüfung vorgesehen. Voraussetzung für den Eintritt in Hauptseminare und gestufte sprachpraktische Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die erfolgreiche Teilnahme an den vorgesehenen sprachpraktischen Übungen und an den Einführungen und Proseminaren in Sprach- und Literaturwissenschaft. (5) Vor Beginn des ersten Semesters (bitte Anschläge beachten) findet ein Sprachtest statt, der die Grundlage für die Einstufung in die sprachpraktischen Übungen bildet. (6) Im Folgenden werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Semesterwochenstunden- und Leistungspunktezahl genannt, aus denen der Student sein Studienprogramm zusammenstellen soll. Veranstaltungen bzw. Module, von denen ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind gekennzeichnet (s. dazu unter Ziffer 8. "Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen"; bei einer Erweiterungsprüfung entfallen diese Voraussetzungen z. T.; Näheres s. unter Ziffer 8). () Studienbegleitender Leistungsnachweis Es ist möglich, die Sprachbeherrschungsprüfung schon vor der punktuellen Abschlussprüfung abzulegen. Dieser Studienbegleitende Leistungsnachweis (Grammatik und Wortschatz) muss mindestens zur Hälfte in der Fremdsprache erbracht werden und ersetzt die

5 Sprachbeherrschungsprüfung. Er kann nach dem. Semester für das Lehramt an Realschulen und nach dem 5. Semester für das Lehramt an Gymnasien abgelegt werden.. Unterrichtsfach Französisch (Lehramt an Realschulen) Die Gesamtzahl der für ein reguläres Studium erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) beträgt. Falls die zur Ersten Staatsprüfung erforderliche Hausarbeit (vgl. 8 Nr. Abs. ) im Fach Französisch geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen. 5

6 . A Grundstudium Lehramt an Realschulen Fachsem. Veranstaltungen SWS 1.. (ggf. Erwerb von angemessenen Kenntnissen der französischen Sprache im Cours de base und Grammaire fondamentale nach Einstufungstest) (ggf. Erwerb von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache) Phonetik (Einführung) 1) Exercices de prononciation Cours de Langue Française I ) Traduction I (F-D) ) Cours de Langue Française II ) Traduction II (D-F) ) Einführung Literaturwissenschaft Proseminar Literaturwissenschaft Einführung Sprachwissenschaft ) Proseminar Sprachwissenschaft Fachdidaktik: Einführung Blockpraktikum (angerechnet mit je SWS) Es wird dringend empfohlen, an Vorlesungen in Sprach- und Literaturwissenschaft sowie an Konversationsstunden teilzunehmen 1 Anmerkungen: bedeutet, dass der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der betr. Lehrveranstaltung Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung ist; s. dazu Ziffer 8. 1) Der Phonetikkurs ist Teil der Einführung in die Sprachwissenschaft. ) Der erfolgreiche Abschluss dieser Sprachkurse ist Voraussetzung für den sprachpraktischlandeskundlichen Oberkurs im Hauptstudium. ) In diesen Einführungskurs ist der Phonetikkurs integriert. 6

7 . B Hauptstudium Lehramt an Realschulen Fachsem. Veranstaltungen SWS Cours de Langue Française III (sprachpraktisch-landesk. Oberkurs) 1 Traduction. III (F-D). 1).) Traduction. III (D-F) 1) Grammaire explicative ) Composition IV ) Einführung in die französische Landeswissenschaft (Hauptseminar ) 5) Fachdidaktik (Oberkurs und begleitendes Praktikum einschließlich Begleitveranstaltung; angerechnet mit SWS) 6) es wird dringend empfohlen, an Vorlesungen, Seminaren, Übungen in Sprach- und Literaturwissenschaft teilzunehmen () 1-19 Anmerkungen: bedeutet, dass der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der betreffenden Lehrveranstaltung Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung ist; s. dazu Ziffer 8. 1) Alle diese Kurse können als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs dienen, wie er für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung vorgeschrieben ist. ) Dieser Kurs bereitet auch auf den Prüfungsteil Übersetzung eines französischen Prosatextes in das Deutsche vor. ) Dieser Kurs bereitet auf den Studienbegleitenden Leistungsnachweis (Grammatik, Wortschatz) vor. ) Dieser Kurs bereitet auf den Prüfungsteil Textproduktion der Ersten Staatsprüfung vor. 5) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar ist für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung vorgeschrieben, wenn nicht ein Hauptseminar im zweiten Prüfungsfach nachgewiesen wird. 6) Das studienbegleitende Praktikum wird in beiden Unterrichtsfächern absolviert, die Begleitveranstaltung kann wahlweise in Französisch oder dem zweiten Fach besucht werden.

8 . Vertieftes Studium (Lehramt an Gymnasien) Die Gesamtzahl der für ein reguläres Studium erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) beträgt 0. Falls die zur Ersten Staatsprüfung erforderliche Hausarbeit (vgl. 8 Nr. Abs. ) im Fach Französisch geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen.. A Grundstudium Lehramt an Gymnasien In der folgenden Übersicht werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Semesterwochenstunden- und Leistungspunktzahl genannt, deren Besuch im Regelfall für das Studium des jeweils angegebenen Moduls vorgesehen ist. Die Regelungen über die Module können sich ändern. Verbindlich sind die Modulbeschreibungen in der jeweils geltenden Fassung. Die im folgenden angegebenen Einzelheiten sind unverbindlich. Fachsemester Fachgebiet Zahl der SWS Leistungspunkte 1. bis. (ggf. Erwerb des Latinums) (ggf. Erwerb von angemessenen Kenntnissen der französischen Sprache im Cours de base und Grammaire fondamentale nach Einstufungstest) Phonetik (Einführung) 1) Exercices de prononciation 1 Basismodul Französische Sprache I: - Cours de Langue Fran?aise I - Traduction I (F-D) 6 Basismodul Französische Sprache II: - Cours de Langue Fran?aise II - Traduction II (D-F) Basismodul Französische Sprachwissenschaft: ) - Einführungskurs (einschl. theoretischer Phonetik; mit Klausur) - Proseminar - Vorlesung Basismodul Französische Literaturwissenschaft: ) - Einführungskurs - Proseminar - Vorlesung Basismodul Französische Landeswissenschaft: ) - Einführungskurs (mit umfangreicherer Hausarbeit) 6 6 Fachdidaktik (Einführung SWS Blockpraktikum SWS) ) weitere Veranstaltungen nach Wahl offen offen Summe aus dem Pflichtbereich 60 Soll max. 5 mind. 60 8

9 Anmerkungen: 1) Der Phonetikschein ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung, s.u. Ziffer 8. Dieser Kurs ist Teil der Einführung in die Sprachwissenschaft. ) Im Hauptfach müssen für die Zwischenprüfung zwei dieser drei Basismodule (in der Regel Sprach- und Literaturwissenschaft) als erfolgreich abgeschlossen nachgewiesen werden. Aus dem dritten Modul (in der Regel Landeswissenschaft) sind mindestens 6 LP nachzuweisen. ) Der Nachweis der Teilnahme an der fachdidaktischen Lehrveranstaltung ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Fachdidaktik-Oberkurs. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum (ersetzbar durch ein Assistenten-Jahr in einem französischsprachigen Land) ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung.. B Hauptstudium Lehramt an Gymnasien Fachsem. Veranstaltungen Grammaire explicative 1) Cours de Langue Francaise III ) Traduction III (F-D) ) Traduction III (D-F) ) Cours de préparation à l Examen d Etat (grammaire et stylistique) 1) Traduction IV (F-D) ) Composition IV ) Landeswissenschaft sprachhistorischer Kurs ) ein Hauptseminar in Sprachwissenschaft 5) ein Hauptseminar in Literaturwissenschaft 5) Fachdidaktik (Oberkurs SWS und studienbegleitendes Praktikum angerechnet als SWS Begleitveranstaltung SWS) 6) Vorlesungen, Übungen in Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft SWS Anmerkungen: 1) Dieser Kurs bereitet auf den Studienbegleitenden Leistungsnachweis (Grammatik, Wortschatz) vor. 9

10 ) Alle diese Kurse können als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs dienen, wie er für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung vorgeschrieben ist, s. u. bei Ziffer 8. ) Als Vorbereitung auf den Prüfungsteil Textproduktion der Ersten Staatsprüfung. ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachhistorischen Kurs ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. 5) Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an diesen beiden Hauptseminaren sind als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung vorgeschrieben. 6) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Hauptstudium (Oberkurs) und dem studienbegleitenden Praktikum (einschließlich Begleitveranstaltung zum Praktikum) sind Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung. Das studienbegleitende Praktikum und die dazugehörige Begleitveranstaltung können wahlweise im ersten oder im zweiten Fach besucht werden. Das Praktikum kann ebenso wie das Blockpraktikum aus dem Grundstudium durch ein Assistenten-Jahr in Frankreich oder in einem anderen französischsprachigen Land ersetzt werden. 8. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Erste Staatsprüfung bestimmt: 8.1 Erste Staatsprüfung (Französisch Unterrichtsfach, 50 LPO I) 1. Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (in der Regel durch das Abiturzeugnis nachgewiesen).. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an a) einem Kurs über Phonetik (Beherrschung der Phonetik unter dem Gesichtspunkt der Erfordernisse des Unterrichts, Kenntnis der Lautschrift der Association Phonétique Internationale), b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs, c) zwei Proseminaren (eines in Sprachwissenschaft, eines in Literaturwissenschaft), d) einem Haupt- oder Oberseminar in Literatur oder Sprachwissenschaft (dieser Nachweis entfällt, wenn im zweiten Prüfungsfach der erfolgreiche Besuch eines Haupt- oder Oberseminars nachgewiesen wird), e) zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen. Im Falle der Erweiterung mit Französisch (. Fach) entfallen die obigen Zulassungsvoraussetzungen nach Nr.. 10

11 8. Zwischenprüfung (vertieftes Studium, 1 Zwischenprüfungsordnung) (1) Form der Prüfung Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Beschreibung der Module. () Zeugniserteilung Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen: A. Romanische Philologie als Hauptfach [= Französisch für Lehramt vertieft]: 1. Nachweis von mindestens 60 LP aus dem Fach Romanische Philologie, darunter a) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von zweien der folgenden wissenschaftlichen Module und von weiteren 6 LP aus dem jeweils nicht gewählten dritten Modul: [In der Regel sind die beiden Basismodule Sprach- und Literaturwissenschaft zu absolvieren und die 6 LP aus der Landeswissenschaft nachzuweisen.] aa) Basismodul Französische Sprachwissenschaft, bb) Basismodul Französische Literaturwissenschaft, cc) Basismodul Französische Landeswissenschaft; b) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Basismodule Französische Sprache I und II;. Nachweis des Latinums. Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden. 8. Erste Staatsprüfung (vertieftes Studium, 0 LPO I) 1. Latinum,. Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache [in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an SWS universitärem Sprachunterricht nachzuweisen],. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an a) Übungen in Phonologie, Aussprache und lautschriftlichen Fertigkeiten, b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs, c) einem sprachhistorischen Kurs unter Einbeziehung kulturgeschichtlicher Aspekte, d) je einem Haupt- oder Oberseminar in Sprach- und Literaturwissenschaft, e) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Hauptstudium. Bei einer Erweiterung mit Französisch (. Fach) entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nrn. und. 11

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