Aargauische Kantonalbank (AKB); Jahresbericht und Jahresrechnung 2015; Gewinnablieferung an den Kanton; Entlastung der Mitglieder des Bankrats

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1 REGIERUNGSRAT 4. Mai 2016 BOTSCHAFT AN DEN GROSSEN RAT Aargauische Kantonalbank (AKB); Jahresbericht und Jahresrechnung 2015; Gewinnablieferung an den Kanton; Entlastung der Mitglieder des Bankrats

2 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen gemäss 15 Abs. 1 lit. b d des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) vom 27. März 2007 (SAR ) den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2015 der Aargauischen Kantonalbank (AKB) zur Genehmigung und beantragen Ihnen den Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns und über die Entlastung der Mitglieder des Bankrats. Dazu erstatten wir Ihnen folgenden Bericht. Zusammenfassung Trotz eines anspruchsvollen Umfelds erzielte die Aargauische Kantonalbank (AKB) im Jahr 2015 mit 155 Millionen Franken den höchsten Jahresgewinn in ihrer Geschichte. Das sind 50 Millionen Franken oder 47 % mehr als im Vorjahr. Und dies, obwohl das Wirtschaftswachstum aufgrund der Aufwertung des Schweizer Frankens vor gut einem Jahr fast stagniert hat. Der Bankrat beantragt dem Regierungsrat die geplante Ausschüttung von 68 Millionen Franken und eine Zusatzausschüttung von 7 Millionen Franken. Den Antrag beurteilt der Regierungsrat als ungenügend. Der Grosse Rat stimmte am 30. Juni 2015 der Änderung des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) in zweiter Lesung zu; seit dem 1. Januar 2016 ist das geänderte Gesetz in Kraft. Daher ist bei der Ausschüttung zu berücksichtigen, ob die Gesamtkapitalquote über oder unter 16 % liegt. Per Ende 2015 hat die AKB mit einer Gesamtkapitalquote von 16,3 % dieses Ziel übererfüllt. Der Regierungsrat beantragt, den überschiessenden Teil teilweise abzuschöpfen und die Ausschüttung nicht auf 75 Millionen Franken, sondern auf 91 Millionen Franken festzulegen. Mit dieser Ausschüttung beträgt die Gesamtkapitalquote noch 16,2 %. Die Quote liegt damit 35 % über dem regulatorischen Mindesterfordernis des Bundes von 12,0 %, und die Eigenkapitalbasis ist sehr solide. Die um 0,2 % höhere Gesamtkapitalquote als die Ziel-Gesamtkapitalquote von 16,0 % stellt eine Reserve dar, die künftig abgebaut werden kann. Sie beträgt derzeit 23 Millionen Franken. Diese nicht vollständige Abschöpfung erlaubt eine Verstetigung der Ausschüttungen der AKB. 48,07 Millionen Franken der beantragten Ausschüttung von 91 Millionen Franken wird der Regierungsrat in die ordentliche Rechnung einlegen. Der Budgetwert 2016 gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zugunsten der ordentlichen Rechnung beträgt 37,44 Millionen Franken. Mit der Zuweisung werden 10,63 Millionen Franken mehr als budgetiert in die ordentliche Rechnung eingelegt. Der Rest geht in die Spezialfinanzierung Sonderlasten. Damit wird 4 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten; SAR ) Rechnung getragen. Folgende Änderungen des AKBG sind für die vorliegende Botschaft ebenso relevant: Die Genehmigung des Vergütungsreglements und der Vergütung der Geschäftsleitung liegt neu in der Kompetenz des Regierungsrats. Bereits Anfang 2016 genehmigte er das Vergütungsreglement der Geschäftsleitung. Die AKB wird den Vergütungsbericht erstmals im Jahresbericht 2016 in neuer Form erstellen, welcher im Frühjahr 2017 erscheint. Der Regierungsrat wird im Frühjahr 2017 über die Genehmigung der Vergütungen 2016 der Geschäftsleitung, welche eine Deckelung vorsieht, beschliessen und den Grossen Rat über den Beschluss informieren. Aufgrund von regulatorischen Vorgaben strich der Grosse Rat die bisher gesetzlich fixierte Verzinsung des Grundkapitals; das Grundkapital wird neu als Eigenkapital der Bank bezeichnet. Die Verzinsung des Grundkapitals wird neu Teil der Gewinnausschüttung an den Kanton, indem die Gewinnausschüttung im Umfang der wegfallenden Verzinsung erhöht wird. Die vorliegende Botschaft legt dar, wie mit dieser neuen Regelung umgegangen wird. 2 von 9

3 1. Jahresbericht und Jahresrechnung Bilanz Im Jahr 2015 steigerte die Aargauische Kantonalbank (AKB) gegenüber dem Vorjahr ihre Bilanzsumme um 6,7 % auf 24,3 Milliarden Franken. Auf der Aktivseite verzeichneten die Kundenausleihungen einen Anstieg um 4,5 % auf 19,8 Milliarden Franken. Als wichtigste Position erhöhten sich die Hypothekarforderungen um 5,9 % auf 18,5 Milliarden Franken. Mit dem Wachstum der Hypotheken festigte die AKB ihre Marktstellung im Kanton Aargau; das Wachstum ist mit der hohen Bautätigkeit im Kanton Aargau begründet, was mit der Zuwanderung und den tiefen Zinssätzen zusammenhängt. Die übrigen Forderungen gegenüber Kunden sanken um 13,1 % auf 1,2 Milliarden Franken. Dies war die Folge tieferer Beanspruchungen von Kreditlimiten, welche die AKB den Firmen gewährte. Auf der Passivseite nahmen die Kundengelder um 1,8 % auf 15,7 Milliarden Franken zu. Bei den Verpflichtungen aus Kundeneinlagen wurde eine Zunahme von 2,0 % auf 15,6 Milliarden Franken erzielt. Die Kassenobligationen als einst wichtiges Refinanzierungsinstrument verloren weiter an Bedeutung (-23,2 % auf 90 Millionen Franken). Aufgrund der Tiefzinssituation stockte die AKB ihre langfristigen Refinanzierungsmittel um 900 Millionen Franken oder 37,8 % in Form von Anleihen und Pfandbriefdarlehen auf 3,2 Milliarden Franken deutlich auf. 1.2 Erfolgsrechnung Der Geschäftsertrag setzt sich wie folgt zusammen: Der Nettoerfolg aus dem Zinsengeschäft, der mit 69 % den grössten Anteil zum Betriebsertrag beiträgt, stieg aufgrund des Wachstums der Ausleihungen und des geringeren Wertberichtigungsbedarfs im Zinsgeschäft um 2,3 % auf 259,2 Millionen Franken. Dennoch ging dieser Ertrag seit dem Jahr 2010 aufgrund des tieferen Zinsniveaus und des verstärkten Wettbewerbs leicht zurück, obwohl sich das Hypothekarvolumen um 27 % vergrösserte. Der Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft verzeichnete eine Abnahme um 16,3 % auf 60,7 Millionen Franken. Dies ist auf einen einmaligen buchhalterischen Sondereffekt im Jahr 2014 zurückzuführen, da ein einstelliger Millionenertrag im Zusammenhang mit dem neuen Gebührenmodell im Anlagegeschäft in der Vorperiode anfiel. Der Erfolg aus dem Handelsgeschäft stieg aufgrund der hohen Volumen im Devisen- und Sortengeschäft um 52,4 % auf 49,1 Millionen Franken. Der Geschäftsaufwand verharrte mit +0,2 % bei 173,8 Millionen Franken auf dem Niveau des Vorjahrs. Das Verhältnis von Geschäftsaufwand zum Geschäftsertrag lag mit 46,3 % tiefer als im Vorjahr. Dies ist im Bankenvergleich ein guter Wert. Da im Berichtsjahr 2015 nicht mehr erforderliche Rückstellungen aufgelöst werden konnten, weist die entsprechende Position einen positiven Wert von 8,0 Millionen Franken aus (Vorjahr: -11,4 Millionen Franken). Rückstellungen wurden auch aufgelöst, da sich die AKB mit der amerikanischen Justizbehörde über den Abschluss ihres Steuerprogramms einigte und der Betrag tiefer war. Weiter wies die AKB einen ausserordentlichen Ertrag von 17,8 Millionen Franken aus. 16,0 Millionen Franken fielen aufgrund des Verkaufs der Beteiligung an der Swisscanto Holding AG an die Zürcher Kantonalbank an. Nach Berücksichtigung der Einlage in die Reserve für allgemeine Bankrisiken von 50,4 Millionen Franken und nach Steuern ergibt sich ein Jahresgewinn von 155,4 Millionen Franken, welcher 49,9 Millionen Franken oder 47,3 % höher als im Vorjahr lag. Damit erzielte die AKB das beste Ergebnis in ihrer Geschichte. 3 von 9

4 1.3 Vergütungen an Organmitglieder Die Vergütungen an die amtierenden und ehemaligen Organmitglieder sowie die Organkredite sind im Jahresbericht dargelegt. Darin nicht enthalten sind die Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge. Gemäss 14 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) vom 27. März 2007 (SAR ) genehmigte der Regierungsrat am 4. Mai 2016 die Vergütungen 2015 an die einzelnen Mitglieder des Bankrats. Gemäss Darstellung in der Botschaft zur 2. Beratung zur Änderung des AKBG wird die AKB den Vergütungsbericht erstmals im Jahresbericht 2016 erstellen, welcher im Frühjahr 2017 erscheint. Der Vergütungsbericht wird die neu dargestellten Vergütungen an die Mitglieder des Bankrats und die Geschäftsleitung samt Vorsitzendem umfassen. Der Regierungsrat wird im Frühjahr 2017 über die Genehmigung der Vergütungen 2016 gemäss 14 Abs. 1 lit. b, b bis und b ter AKBG beschliessen. Bereits genehmigt hat er das Vergütungsreglement der Geschäftsleitung. 2. Gewinnausschüttung an den Kanton 2.1 Gewinnausschüttung gemäss neuem Gesetz über die Aargauische Kantonalbank Bei der Gewinnausschüttung ist das neue AKBG zu beachten, das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist. Das AKBG sieht keine Übergangsbestimmung vor. 17 Abs. 1 und 2 AKBG besagt zur Gewinnverwendung: 1 Der für die Ausschüttung massgebende Betrag ergibt sich aus dem Jahresgewinn und der Zuweisung an die Reserven für allgemeine Bankrisiken. 2 Bei der Gewinnverwendung ist als Ziel mitzuberücksichtigen, dass die Gesamtkapitalquote die regulatorischen Mindestanforderungen um vier Prozentpunkte übersteigt Für die Ausschüttung massgebender Betrag gemäss 17 Abs. 1 AKBG und Anteil Ausschüttung Der Bankrat beantragt eine Ausschüttung von 75 Millionen Franken. Der für die Ausschüttung massgebende Betrag gemäss 17 Abs. 1 AKBG und der Ausschüttungsanteil errechnen sich wie folgt: Fr. 1'000. Geschäftsjahr 2015 der AKB Jahresgewinn 155'400 Gewinnvortrag 563 Zuweisung an die Reserven für allgemeine Bankrisiken 50'400 Massgeblicher Betrag für die Ausschüttung 206'363 Vom Bankrat beantragte Ausschüttung inklusive Zusatzausschüttung (68+7 Millionen Franken) 75'000 Anteil Ausschüttung am massgeblichen Betrag 36,3 % Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass der vom Bankrat beantragte Ausschüttungsanteil im Vergleich zu den Vorjahren tief ist. Die durchschnittliche Ausschüttung betrug 39,8 %. Eine Ausschüttung im Rahmen der Vorjahre hätte eine höhere Ausschüttung ergeben. Geschäftsjahr der AKB* Anteil Ausschüttung am massgeblichen Betrag 38 % 38,6 % 39,7 % 42,7 % 39,9 % 36,3 % * Ermittlung gemäss neuer Regelung in 17 Abs. 1 AKBG (ohne Berücksichtigung der Verzinsung des Grundkapitals) für alle Jahre und unter Berücksichtigung der Jubiläumsausschüttung von 10 Millionen Franken im Jahr von 9

5 2.1.2 Gewinnverwendung und Gesamtkapitalquote gemäss 17 Abs. 2 AKBG Die AKB weist per Ende 2015 unter Berücksichtigung der vom Bankrat beantragten Gewinnverwendung eine Gesamtkapitalquote von 16,3 % aus. Damit wurde die Gesamtkapitalquote gemäss 17 Abs. 2 AKBG von 16 % schneller als erwartet erreicht und leicht übertroffen. Gemäss Seite 27 der Botschaft zur 1. Beratung zur Änderung des AKBG vom 20. August 2014 wurde das Überschreiten der Gesamtkapitalquote auf Basis der damaligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erst im Geschäftsjahr 2018 erwartet. Entsprechend wurde ab Überschreiten dieser Quote im Rechnungsjahr 2019 des Kantons von einer zusätzlichen Ausschüttung von durchschnittlich 25 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen. Diese Ausschüttungen sollen vom weiteren Kapitalaufbau abhängig sein, der im Rahmen des Geschäftswachstums für die Stabilisierung der Gesamtkapitalquote auf 16,0 % notwendig ist. In den damaligen Planungsgrundlagen zur Ermittlung der 25 Millionen Franken pro Jahr wurde von einer stetigen Erhöhung der Gesamtkapitalquote um 0,3 % pro Jahr ausgegangen. Die Steigerung um 0,7 % zwischen den Jahren 2014 und 2015 ist auf die beschriebenen positiven Gegebenheiten zurückzuführen, was eine rekordhohe Zuweisung an die Reserven (gesetzliche Reserve und Reserve für allgemeine Bankrisiken) von 127 Millionen Franken und eine Erhöhung der Eigenmittel im gleichen Umfang ermöglichte. Das bisherige kantonale Ziel nach altem AKBG war bei einem Eigenkapitaldeckungsgrad von 165 % festgelegt, was einer Gesamtkapitalquote von 13,2 % entsprach. Obwohl das Ziel bereits ab dem Jahr 2010 übertroffen wurde, ist es bei der Festlegung der Ausschüttung nicht berücksichtigt worden, da der Grosse Rat den Kapitalpuffer gegenüber den regulatorischen Mindestanforderungen als zu tief beurteilte. Die Gesamtkapitalquote entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: Geschäftsjahr der AKB Gesamtkapitalquote* 13,4 % 14,2 % 14,9 % 15,6 % 15,6 % 16,3 % * ohne Sonderfaktoren (IT-Migration im Jahr 2010) Die Tabelle zeigt, dass die AKB ihre Gesamtkapitalquote in den Jahren um über 20 % steigern konnte. Dazu folgende Bemerkungen: Die Steigerung berücksichtigt den antizyklischen Kapitalpuffer auf der Finanzierung von Wohnliegenschaften, den die Banken ab September 2013 halten müssen. Ohne diesen Kapitalpuffer wäre die oben dargestellte Gesamtkapitalquote um 0,9 % (Geschäftsjahre 2014 und 2015) höher gelegen. Da sich der Immobilienmarkt derzeit auch aus Sicht der AKB konjunkturbedingt konsolidiert, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Bundesrat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank den antizyklischen Kapitalpuffer wieder reduziert oder aufhebt. Im Zeitraum wuchsen die Bilanzsumme der Bank um 28 % und die Hypothekarforderungen um beachtliche 27 %. Trotz hohen Wachstums und verbesserter Marktposition im Kanton Aargau gegenüber den Konkurrenzbanken war demnach eine deutliche und stetige Steigerung der Gesamtkapitalquote möglich. Die Gesamtkapitalquote wird nach der Gewinnverwendung, also unter Berücksichtigung der Ausschüttung an den Kanton, ausgewiesen. Im Zeitraum (2015: gemäss Antrag Bankrat) wuchsen die Ausschüttungen aus dem Jahresgewinn um 20 % auf 75 Millionen Franken. Trotz diesem Wachstum waren stetig höhere Gesamtkapitalquoten möglich. 5 von 9

6 Gemäss Medienmitteilung reduzierte die AKB die Position "Rückstellungen, Wertberichtigungen und Verluste" im vergangenen Geschäftsjahr um 8,0 Millionen Franken. Auch wenn die AKB einen Teil dieser Rückstellungen mit Blick auf die abgeschlossene Auseinandersetzung mit der US-amerikanischen Justizbehörde auflöste, ist dies ein Zeichen eines stabilen Verlaufs des operativen Bankgeschäfts. Die grossen inlandorientierten Banken in der Schweiz erzielten im Geschäftsjahr 2015 ein solides Ergebnis. So hat die AKB auch aufgrund von Sonderfaktoren ein Rekordergebnis ausgewiesen und ihre Zinsmarge im Hypothekargeschäft, der wichtigsten Ertragsquelle, gegenüber dem Vorjahr gut gehalten. Einige Banken rechnen mit einem Ergebnis 2016 auf dem Niveau des Vorjahrs in einem anspruchsvollen Umfeld. Trotz leicht höherer Arbeitslosigkeit im 2016 und einem bescheidenen Wirtschaftswachstum wird die AKB dank ihrer guten Ausgangsposition ein gutes Ergebnis 2016 erzielen. Daher wird von einer stabilen Entwicklung der Gesamtkapitalquote ausgegangen. Die Ausführungen zeigen, dass bei der heutigen Marktsituation eine Gesamtkapitalquote von rund 16 % ausreichend ist. Ein deutliches Überschiessen ist für die Folgejahre nicht notwendig. 2.2 Antrag des Bankrats und Antrag des Regierungsrats Der Bankrat beantragt, eine ordentliche Gewinnausschüttung von 68 Millionen Franken und eine Zusatzausschüttung von 7 Millionen Franken vorzunehmen. Anlässlich des Eigentümergesprächs vom 23. April 2015 des Kantons mit der AKB wurde bei der Bestimmung der Gewinnausschüttung von 68 Millionen Franken von einem Bruttogewinn von 200 Millionen Franken im Geschäftsjahr 2015 ausgegangen. Der Bruttogewinn betrug im Jahr 2015 effektiv 212 Millionen. Hinzu kommen der damals unbekannte ausserordentliche Ertrag von 17,8 Millionen Franken und die Auflösung von Rückstellungen von 8,0 Millionen Franken. Entsprechend sind die im Budget 2016 gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eingestellten 68 Millionen Franken tief. Aufgrund des Übertreffens der Gesamtkapitalquote von 16,0 % beurteilt der Regierungsrat die vom Bankrat beantragte Ausschüttung als zu tief. Der Regierungsrat beantragt folgende Ausschüttungen zugunsten der Rechnung 2016 des Kantons: Bezeichnung Antrag durch Franken geplante Ausschüttung Bankrat und Regierungsrat 68'000'000 zusätzliche Ausschüttung Bankrat Bankrat und Regierungsrat 7'000'000 zusätzliche Ausschüttung Regierungsrat Regierungsrat 16'000'000 Total Ausschüttungen Regierungsrat 91'000'000 Die Zusatzausschüttung von 16 Millionen Franken aufgrund des Übertreffens der Ziel-Gesamtkapitalquote wird aus folgenden Gründen beantragt: Mit der Zusatzausschüttung beträgt die Gesamtkapitalquote per 31. Dezember 2015 nach Gewinnverwendung 16,2 %. Die Quote liegt damit 35 % über dem regulatorischen Mindesterfordernis von 12 % und entspricht dem vom Bankrat gesetzten Ziel von grösser als 16,0 %. Die Eigenkapitalbasis ist damit sehr solide. Die um 0,2 % höhere Gesamtkapitalquote als die Ziel-Gesamtkapitalquote von 16,0 % stellt eine Reserve dar, die abgebaut werden kann. Sie beträgt 23 Millionen Franken. Diese Bandbreite und die nicht vollständige Abschöpfung erlauben eine Verstetigung der Ausschüttungen der AKB. 6 von 9

7 Eine Zweiervertretung des Regierungsrats hat der Bankspitze den Antrag auf eine Ausschüttung von 91 Millionen Franken am Eigentümergespräch vom April 2016 eröffnet. Um künftig wenn möglich unterschiedliche Ausschüttungsanträge zwischen dem Regierungsrat und dem Bankrat zu vermeiden, erfolgt neu eine Vorabsprache zwischen Regierungsrat und Bankrat an einem weiteren Eigentümergespräch, erstmals im Dezember Der unterschiedliche Ausschüttungsantrag steht in keinem Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Mitglieds des Regierungsrats aus dem Bankrat gemäss neuem AKBG. Auch bei einer Vertretung des Regierungsrats im Bankrat können sich unterschiedliche Anträge aufgrund anderer fachlicher Einschätzungen ergeben. 2.3 Zuweisung der Ausschüttung in die ordentliche Rechnung und in die Spezialfinanzierung Sonderlasten Die Ausschüttung wird der Regierungsrat wie folgt der ordentlichen Rechnung und der Spezialfinanzierung Sonderlasten zuweisen: Geplante Ausschüttung Gegenüber den Vorjahren hat der Regierungsrat die Methodik der Aufteilung der Ausschüttung in die ordentliche Rechnung und in die Spezialfinanzierung Sonderlasten angepasst. Um den Betrag zugunsten der ordentlichen Rechnung zu ermitteln, wurde bisher die Zuweisung des Vorjahrs um das geschätzte Wachstum des nominalen aargauischen Bruttoinlandprodukts im Vorjahr erhöht. Neu wird das durchschnittliche Wachstum der vorangegangenen drei Jahre verwendet. Dies reduziert das Gewicht des Vorjahrs mit den grössten Schätzunsicherheiten und erhöht die Planungssicherheit im AFP. Im Jahr 2015 wurden aus der damaligen Ausschüttung der AKB Fr. 36'170'00. der ordentlichen Rechnung zugewiesen. Unter Berücksichtigung des Wachstums des aargauischen Bruttoinlandprodukts in den Jahren von +1,1 % ergibt sich eine Zuweisung von Fr. 36'570'000. für das Jahr Dieser Betrag liegt um Fr. 870'000. unter dem Budget 2016, da bei der Budgeterstellung ein höherer Wert für die Zunahme des Bruttoinlandprodukts angenommen wurde. zusätzliche Ausschüttungen Bankrat und Regierungsrat Gemäss 4 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten; SAR ) sind zusätzliche Erträge von Beteiligungen der Spezialfinanzierung zuzuweisen, wenn damit eine längerfristige Änderung der Gewinnausschüttung verbunden ist. Die neue Ausschüttung kommt nicht aufgrund einer Änderung der Gewinnausschüttungspolitik zustande. Hingegen wird mit dem neuen AKBG eine neue Grundlage für die Ausschüttungen geschaffen. Daher wird der Betrag je hälftig der ordentlichen Rechnung und der Spezialfinanzierung zugewiesen. Es ergeben sich daraus folgende Zuweisungen: Bezeichnung/Franken ordentliche Rechnung Spezialfinanzierung Sonderlasten geplante Ausschüttung 68'000'000 36'570'000 31'430'000 zusätzliche Ausschüttung Bankrat 7'000'000 3'500'000 3'500'000 zusätzliche Ausschüttung Regierungsrat 16'000'000 8'000'000 8'000'000 Total Ausschüttungen 91'000'000 48'070'000 42'930'000 7 von 9

8 Der Budgetwert 2016 gemäss AFP zugunsten der ordentlichen Rechnung beträgt 37,44 Millionen Franken. Mit der Zuweisung durch den Regierungsrat nach der Zustimmung des Grossen Rats werden im Jahr ,63 Millionen Franken mehr in die ordentliche Rechnung eingelegt. 2.4 Verzinsung des Grundkapitals gemäss 17 Abs. 1 AKBG Aufgrund von Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) wurde in 4 AKBG die bisher gesetzlich fixierte Verzinsung des Grundkapitals gestrichen und das Grundkapital explizit neu als Eigenkapital der Bank bezeichnet. Bisher war dies nicht geregelt, weil eine Verzinsung wie in 4 AKBG für Fremdkapital, nicht aber für Eigenkapital üblich ist. So ist sichergestellt, dass das Grundkapital regulatorisch als Eigenkapital der Bank gilt und von der Regulierungsbehörde für die Ermittlung der Gesamtkapitalquote auch zukünftig berücksichtigt wird. Da das Grundkapital nicht mehr verzinst wird, wurde die bisherige Regelung in 17 Abs. 1 AKBG aufgehoben, wonach der für die Ausschüttung massgebende Betrag abzüglich der Verzinsung des Grundkapitals ermittelt wird. Dies stellt die AKB ebenso in ihrem Jahresbericht fest. Gemäss Seite 14 der Botschaft zur 1. Beratung zur Änderung des AKBG vom 20. August 2014 soll die Aufhebung der Verzinsungsregel beim Kanton keine finanzielle Veränderung bewirken. Dies ist so abzuwickeln, dass die Gewinnausschüttung im Umfang der wegfallenden Verzinsung des Grundkapitals erhöht wird. So ergibt sich keine Saldowirkung auf den Kanton. Die AKB hat bereits gemäss altem AKBG die Verzinsung auf dem Grundkapital in der Höhe von 3,4 Millionen Franken zugunsten des Rechnungsjahrs 2015 des Kantons geleistet. Erstmals wird gemäss neuem AKBG die Ausschüttung im Umfang der wegfallenden Verzinsung des Grundkapitals aus dem Geschäftsjahr 2016 erfolgen. Der Beschluss des Grossen Rats dazu wird im Frühjahr 2017 erwartet. 3. Genehmigung Jahresbericht und Jahresrechnung Mit Ausnahme der Angaben im Jahresbericht und in der Jahresrechnung zur vom Bankrat beantragten Verwendung des Bilanzgewinns stellt der Regierungsrat keine Gründe fest, die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung infrage zu stellen. Deshalb beantragt er dem Grossen Rat die Genehmigung mit diesem Vorbehalt. 4. Entlastung der Mitglieder des Bankrats Gemäss 15 Abs. 1 lit. d AKBG erfolgt die Entlastung der Mitglieder des Bankrats für das jeweilige Geschäftsjahr durch den Grossen Rat. Der Regierungsrat stellt keine Gründe fest, diese infrage zu stellen, und beantragt dem Grossen Rat daher die Entlastung. 8 von 9

9 Antrag 1. Die Gewinnablieferung an den Kanton wird auf 91 Millionen Franken festgelegt. Diese umfasst die geplante Ausschüttung und die Zusatzausschüttungen. 2. Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2015 der Aargauischen Kantonalbank (AKB) werden genehmigt. Die Angaben im Jahresbericht und in der Jahresrechnung der Aargauischen Kantonalbank zur Ausschüttung von 75 Millionen Franken erfahren gemäss vorstehender Ziffer 1 eine Änderung. 3. Den Mitgliedern des Bankrats wird Entlastung erteilt. Regierungsrat Aargau Beilage Jahresbericht 2015 der Aargauischen Kantonalbank 9 von 9

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