Jahrgang 20 Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Nummer 10. Zedlitzweg in Bodelwitz eingeweiht

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1 Jahrgang 20 Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Nummer 10 Zedlitzweg in Bodelwitz eingeweiht

2 - 2- Nr. 10/2010 Verwaltungsgemeinschaft Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Dienstgebäude: 07381, Am Türkenhof 5 Tel.: (03647) Fax: (03647) Internet: info@vg-oppurg.de Gemeinschaftsvorsitzender: Herr Bernd Klimesch (03647) / Fax: (03647) klimesch@vorsitzender.vg-oppurg.de Allgemeine Verwaltung: Frau Elke Münchow (03647) und muenchow@verwaltung.vg-oppurg.de Ordnungsamt Frau Ursula Ludwig (03647) ludwig@ordnungsamt.vg-oppurg.de Frau Grit Pfeifer (03647) pfeifer@ordnungsamt.vg-oppurg.de Einwohnermeldeamt: Frau Carmen Röhler (03647) roehler@meldeamt.vg-oppurg.de Bauamt: Herr René Voigt (03647) voigt@bauamt.vg-oppurg.de Frau Martina Wöller (03647) woeller@bauamt.vg-oppurg.de Kämmerei: Frau Kathrin Gutsche (03647) (Leiterin) gutsche@finanzen.vg-oppurg.de Frau Annemarie Patzer (03647) patzer@finanzen.vg-oppurg.de Frau Christine Stöckel (03647) stoeckel@finanzen.vg-oppurg.de Frau Elke Kupke (03647) kupke@finanzen.vg-oppurg.de Frau Bärbel Grashof (03647) grashof@finanzen.vg-oppurg.de Schiedsstelle: Schiedspersonen: Herr Jürgen Höhn Frau Kerstin Herrmann Terminvereinbarungen: über die Verwaltungsgemeinschaft (03647) Standesamt/Urkundenstelle: in der Stadtverwaltung Pößneck (03647) Allgemeine Dienstzeiten: Montag: Uhr und Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Sprechzeiten der Ämter: Einwohnermeldeamt, Kämmerei, Bauwesen, Ordnungswesen Montag: Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Zusätzliche Sprechzeit des Einwohnermeldeamtes: jeden 1. Samstag im Monat Uhr Sprechzeiten - Einwohnermeldeamt in den Gemeinden Langenorla und Wernburg: Montag: gerade Wochen - in der Gemeindeverwaltung Wernburg: Uhr ungerade Wochen - in der Gemeindeverwaltung Langenorla: Uhr Sprechzeit des Gemeinschaftsvorsitzenden: Dienstag: Uhr Bankverbindung: Kreissparkasse Saale-Orla Konto-Nummer: Bankleitzahl: In dringenden Angelegenheiten können Sie mit dem jeweiligen Mitarbeiter auch einen Termin außerhalb der Sprechzeit vereinbaren. Redaktionsschluss: Montag, Erscheinungstag: Mittwoch, Titelseite: Fotos: Bernd Klimesch Nächste Samstags- Sprechzeit im Einwohnermeldeamt: Impressum: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth, Langenorla, Lausnitz, Nimritz, Oberoppurg,, Quaschwitz, Solkwitz, Weira, Wernburg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft. Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft sowie den amtlichen Teil der Mitgliedsgemeinden: der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Bernd Klimesch Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil der Gemeinden: der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

3 - 3- Nr. 10/2010 Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Hiermit wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft für das Haushaltsjahr 2010, beschlossen in der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung am (Beschluss Nr. 2/2/2010), öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der oben genannten Satzung erfolgt nach 21 (3) Thüringer Kommunalordnung. Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 liegt zur Einsichtnahme vom zu den Dienstzeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft, Am Türkenhof 5, aus., den Klimesch Gemeinschaftsvorsitzender Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Saale-Orla-Kreis für das Haushaltsjahr 2010 Auf Grund des 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Nachtragshaushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber auf nunmehr bisher verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Der Umlagebedarf der Verwaltungsgemeinschaft bleibt unverändert bei ,00 Euro. Dafür wird von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungsumlage von 81,50 Euro pro Jahr und Einwohner erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan bleibt unverändert ,00 Euro. 6 Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer in allen Gliederungen DR 1. Dies gilt nicht für Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben. Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes DR 2. Mehreinnahmen im Bereich Einwohnermeldeamt werden eingesetzt für Mehrausgaben Bereich EWO DR 3. Mehreinnahmen vom Land für Thüringer Erziehungsgeld werden für Mehrausgaben bei der Auszahlung des Thüringer Erziehungsgeldes verwendet DR 4. 7 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft., den Verwaltungsgemeinschaft Klimesch Gemeinschaftsvorsitzender

4 - 4- Nr. 10/2010 Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1993 zur Meldung zur Erfassung Nach 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen, die in der Zeit vom geboren und wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden: Verwaltungsgemeinschaft, Einwohnermeldeamt, Am Türkenhof 5, Montag: Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Für den ersten Personalausweis gibt es keine Gebührenfreiheit mehr. Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten. Mitzubringen sind bei Antragstellung außerdem: - der bisherige Personalausweis - die Geburts- oder Eheurkunde - ein aktuelles biometrisches Passbild Einwohnerstatistik der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zeitraum: Stichtag: Einwohner: 5873 Gemeinde Ein- Zu- Weg Ge- Sterbe- Ehewohner züge züge burten fälle schließ. Bodelwitz Döbritz Gertewitz Grobengereuth Langenorla Lausnitz Nimritz Oberoppurg Quaschwitz Solkwitz Weira Wernburg Gesamt Das Ordnungsamt informiert:, den Klimesch Gemeinschaftsvorsitzender Nichtamtlicher Teil Das Einwohnermeldeamt informiert: Der neue Personalausweis Ab 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im handlichen Scheckkartenformat eingeführt. Neu ist, dass der Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann. Viele Dinge des persönlichen Lebens haben sich mittlerweile ins Internet verlagert, aber einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gab es bisher noch nicht. Das Ausweisen im Internet und auch an Automaten kann zukünftig mit dem neuen Ausweis erfolgen. Dazu werden Ihre Daten auf einem Chip im Ausweis gespeichert. Über die Nutzung der neuen Online-Ausweisfunktion entscheiden Sie selbst. Bei Abholung Ihres neuen Dokumentes teilen Sie der Ausweisbehörde Ihre Entscheidung mit und die Funktion wird entsprechend einoder ausgeschalten. Um Ihnen detaillierte Informationen zu Online-Ausweisfunktion zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie bei Antragstellung zu Ihrem neuen Personalausweis eine Informationsbroschüre, die auch weitere wertvolle Hinweise zu allen Neuerungen rund um den Personalausweis beinhaltet. Neu ist auch, dass die Möglichkeit besteht, die Fingerabdrücke auf dem Dokument zu speichern. Das ermöglicht, in Kombination mit dem Abgleich des biometrischen Lichtbildes, eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Die Übermittlung dieser biometrischen Daten wird im Rahmen der Online-Ausweisfunktion technisch ausgeschlossen. Biometrische Daten können nur von bestimmten staatlichen Behörden ausgelesen werden, die dazu ein hoheitliches Berechtigungszertifikat besitzen. Für den neuen Personalausweis werden folgende Gebühren erhoben: - bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro - nach dem 24. Lebensjahr: 28,80 Euro Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt Gemäß 4 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen - PflanzAbfV, in der Fassung vom 09. März 1999 kann in der Zeit vom bis trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden, wenn 1. damit das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden und 2. eine Nutzung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist. Gemäß 5 PflanzAbfV gelten folgende Anforderungen an die Verbrennung: (1) Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. (2) Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen und Glut gegossen werden. (3) Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 1,5 km zu Flugplätzen 50 m zu öffentlichen Straßen 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs 100 m zu Waldflächen 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung 5 m zu Grundstücksgrenzen. (4) Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.

5 - 5- Nr. 10/2010 (5) Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulöschen. (6) Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. (7) Das Material für die vorgesehene Verbrennung ist erst maximal 3 Tage vor dem Termin des Abbrennens am vorgesehenen Standort aufzuschichten. Material, das zu einem früheren Zeitpunkt abgelagert wurde, ist zum Schutz von Kleintieren (Igel, Vögel) umzusetzen. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Pflanzenabfälle aus dem Forstbereich. Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Festlegung des Verbrennungszeitraumes eine Regelung ist, die nur ausnahmsweise beansprucht werden kann und zwar dann, wenn die angeführten Anforderungen berücksichtigt werden. Diese Anforderungen ergeben sich aus den Vorschriften der Pflanzenabfallverordnung. - Beispielsweise ist die Verbrennung von Pflanzenabfällen dann unzulässig, wenn deren Beseitigung in den vom Zweckverband Abfallwirtschaft Saale Orla (ZASO) eingerichteten Entsorgungsmöglichkeiten (Grünschnittannahmestellen) zumutbar ist. - verboten ist die Verbrennung von nicht trockenem Baum und Strauchschnitt. - Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser sind auch Flugplätze im Sinne der Verordnung, somit ist bei einer Verbrennung der Abstand von 1,5 Kilometern auch zu diesen Flugplätzen einzuhalten - es sollte sich von selbst verstehen, dass die Abfallverbrennung auch nur dann erfolgt, wenn damit verbunden keine Belästigungen verursacht werden. Falls Pflanzenabfälle unter Nichtbeachtung einer der durch die Pflanzenabfallverordnung vorgeschriebenen Anforderungen bzw. entgegen der hier aufgeführten Hinweise verbrannt werden, gilt dies als rechtswidrig und kann durch das Landratsamt mit Bußgeld geahndet werden. i.a. Ludwig Ordnungsamt Geburtstagsgratulationen Die Gemeinde Bodelwitz gratuliert nachträglich recht herzlich: am 15. Sept. Frau Sigrid Schneider zum 75. Geburtstag am 25. Sept. Herrn Georg Querengässer zum 83. Geburtstag am 29. Sept. Frau Anni Brückner zum 77. Geburtstag am 3. Okt. Herrn Hans Falke zum 78. Geburtstag am 3. Okt. Frau Erika Schenke zum 70. Geburtstag Die Gemeinde Döbritz gratuliert recht herzlich: am 7. Okt. Herrn Lothar Quensel zum 74. Geburtstag Die Gemeinde Gertewitz gratuliert recht herzlich: am 3. Okt. Frau Johanna Ziegengeist zum 78. Geburtstag am 19. Okt. Herrn Wilhelm Ernst zum 72. Geburtstag am 26. Okt. Frau Margarete Jauch zum 78. Geburtstag Die Gemeinde Grobengereuth gratuliert recht herzlich: am 7. Okt. am 12. Okt. am 12. Okt. am 12. Okt. am 19. Okt. am 26. Okt. Herrn Walter Prätor, Daumitsch Frau Hansi Kohl, Daumitsch Frau Hannelore Könitzer, Daumitsch Frau Waltraud Senf, Daumitsch Herrn Siegfried Weidhase, Daumitsch Frau Helga Dölz, Daumitsch zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag Die Gemeinde Langenorla gratuliert recht herzlich: am 5. Okt. am 10. Okt. am 12. Okt. am 17. Okt. am 26. Okt. am 29. Okt. am 30. Okt. Frau Elisabeth Wölfel, Kleindembach Frau Charlotte Zeugner, Kleindembach Frau Hildegard Brunisch, Langendembach Herrn Eberhard Günther, Kleindembach Herrn Kurt Wendland, Kleindembach Frau Erika Bihn, Langendembach Herrn Gerhard Seidel, Langendembach zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag Die Gemeinde Lausnitz gratuliert recht herzlich: am 13. Okt. Frau Lotte Pabst zum 89. Geburtstag am 13. Okt. Herrn Herbert Groß zum 82. Geburtstag am 15. Okt. Frau Dorothea Groß zum 84. Geburtstag am 17. Okt. Frau Gertrud Liesicke zum 74. Geburtstag am 20. Okt. Frau Sieglinde Pabst zum 74. Geburtstag am 22. Okt. Frau Marianne Krauter zum 82. Geburtstag Die Gemeinde Nimritz gratuliert recht herzlich: am 9. Okt. Frau Waltraud Kellner zum 80. Geburtstag am 9. Okt. Frau Annelies Klinger zum 76. Geburtstag am 19. Okt. Frau Ehrentraud Plischke zum 80. Geburtstag am 19. Okt. Frau Hanna Herzog zum 77. Geburtstag am 24. Okt. Herrn Helmut Ludwig zum 83. Geburtstag Die Gemeinde gratuliert recht herzlich: am 8. Okt. am 17. Okt. am 17. Okt. am 20. Okt. am 21. Okt. am 25. Okt. am 25. Okt. am 25. Okt. am 26. Okt. am 26. Okt. am 27. Okt. am 28. Okt. Frau Ingeborg Rham, Frau Magda Hoffmann, Frau Elfriede Rathgeber, Frau Christa Hochstein, Rosmarie Nöthlich, Kolba Herrn Wolfgang Reuter, Herrn Ewald Trumpf, Herrn Manfred Theilig, Herrn Heinz Haase, Kolba Frau Anna Vogel, Rehmen Frau Herta Barth, Frau Ruth Ziewitz, zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag Die Gemeinde Quaschwitz gratuliert recht herzlich: am 22. Okt. Frau Edith Freitag zum 73. Geburtstag Die Gemeinde Weira gratuliert recht herzlich: am 1. Okt. Herrn Hans Pohle zum 72. Geburtstag am 6. Okt. Frau Gerda Müller zum 81. Geburtstag am 12. Okt. Herrn Siegfried Schoberth zum 76. Geburtstag am 20. Okt. Herrn Gerold Eckardt zum 75. Geburtstag am 25. Okt. Frau Senta Grube zum 78. Geburtstag Die Gemeinde Wernburg gratuliert recht herzlich: am 5. Okt. Frau Christa Friedrich zum 72. Geburtstag am 9. Okt. Frau Emma Pitschmann zum 76. Geburtstag am 13. Okt. Herrn Hans-Bernd Eberitsch zum 70. Geburtstag am 16. Okt. Frau Marianne Müller zum 81. Geburtstag am 16. Okt. Herrn Gerhard Bock zum 76. Geburtstag am 31. Okt. Herrn Günter Hübner zum 76. Geburtstag

6 - 6- Nr. 10/2010 Gratulation zu Ehejubiläen Die Gemeinde Bodelwitz gratuliert dem Ehepaar Frau Gerta und Herrn Ernst Förster nachträglich recht herzlich zum Fest der steinernen Hochzeit und wünscht alles Gute, beste Gesundheit und noch schöne gemeinsame Jahre. Die Gemeinde Langenorla gratuliert dem Ehepaar Frau Waltraut und Herrn Werner Lindae recht herzlich zum Fest der goldenen Hochzeit und wünscht alles Gute, beste Gesundheit und noch schöne gemeinsame Jahre. Die Gemeinde gratuliert dem Ehepaar Frau Ilse und Herrn Paul Schwarz recht herzlich zum Fest der diamantenen Hochzeit und den Ehepaaren Frau Adelheid und Herrn Walter Lange sowie Frau Christine und Herrn Konrad Heidrich recht herzlich zum Fest der goldenen Hochzeit und wünscht den Jubelpaaren alles Gute, beste Gesundheit und noch schöne gemeinsame Jahre. Grundlagen der Holzvermarktung sowie des Waldschutzes Steuerarten im Forstbetrieb Rechte und Pflichten eines Waldbesitzers im Rahmen der Jagd sowie Erkennung, Bewertung und Entschädigung von Wildschäden Überblick über wichtige Naturschutzaspekte im Wald (z.b. FFH und 18 Biotope) Forstfachliche Betreuungsmöglichkeiten für den Privatforstbetrieb Anwendungsmöglichkeiten und praktische Relevanz von Waldbewertungen Halbtägige Exkursion im Wald zur Vertiefung waldbaulicher Themen Wann? Vom und Wo? Landgasthof Deutscher Hof, Ortsstr. 89, Moßbach Kosten? 65,- EUR Lehrgangsleitung? TSS-Forstplanung, Schwarzburg Dr. Frank Setzer und Forstassessor Karsten Spinner Anmeldung? Forstinspektion Ostthüringen (Frau Bocklitz) Allgemeine Informationen Standesamtliche Nachrichten Sterbefälle Herr Burkhard Könitzer, Langenorla Das Einverständnis zu der vorstehenden Veröffentlichung liegt vor. Informationen von Behörden Forstamt Neustadt/Orla Waldbauernbrief - Welche Folgen haben Sturm- und Käferkalamitäten für den Wald? Was kann man dagegen tun? - Wie sollte man den Wald richtig pflegen und was kostet die Pflege? - Wie werden Durchforstungen richtig durchgeführt? Wie viel Geld kann ich durch den Holzverkauf erlösen? - Wie bewirtschafte ich den Wald unter betriebswirtschaftlichen Aspekten? - Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Waldbesitzer durch das Waldgesetz? - Wie können Wildschäden im Wald verhindert werden? Auf diese und viele anderen Fragen erhalten Sie im Lehrgang Waldbauernbrief Antworten. An zwei Wochenenden werden Ihnen viele interessante Informationen über die Bewirtschaftung Ihres Waldes vermittelt. Darunter u. a. Gesetzliche Grundlagen der Waldbewirtschaftung Standortansprüche und wirtschaftliche Bedeutung der wichtigen Baumarten Pflege, Durchforstung und Verjüngung der Wälder Kalkulationsverfahren wichtiger Forstarbeiten bei der Pflege, Durchforstung und Verjüngung Überblick über Fördermöglichkeiten 11. Orlatalcup der Feuerwehren Zum 11. Mal fand am ersten Septemberwochenende der Orlatalcup der Feuerwehren im Löschangriff nass statt. In diesem Jahr gingen 26 Mannschaften (Frauen, Männer sowie Jugend) in Kleindembach an den Start. Darunter befanden sich auch 7 Mannschaften, die gleichzeitig um den Kreisbrandmeistertitel (KBM-Titel) kämpften, um sich somit zur Kreismeisterschaft 2011 zu qualifizieren. Weit gereist waren die Kameraden der Wache Süd-West aus Neuruppin (Brandenburg) und die Kameraden aus Brunnen (Bayern), um der Einladung ihrer Partnerfeuerwehr aus Kleindembach zu folgen. Auch der amtierende Kreismeister im Löschangriff nass Männer, die FFW Tegau, nahm am diesjährigen Orlatalcup teil und konnte sein Können mit einer Zeit von 29,30 sec. auch hier mit dem 1. Platz unter Beweis stellen. Die Plätze 2 und 3 gingen an die Freiwilligen Feuerwehren Törpla mit 30,79 sec. und Zeutsch mit 33,82 sec. In der Kategorie Frauen belegte die Frauenfeuerwehr Kleindembach mit einer Zeit von 45,53 sec. den 1. Platz. Leider mussten die Frauenfeuerwehren von Wurzbach und Altengesees aus gesundheitlichen sowie beruflichen Gründen absagen. Bei den Jugendlichen belegte die Jugendfeuerwehr Neustadt/Orla mit 29,97 sec. den 1. Platz. Die Plätze 2 und 3 gingen an Kleindembach mit 34,67 sec. und an Moßbach 2 mit 36,00 sec. Im KBM-Bereich gingen bei den Männern die Plätze 1-3 an Oberoppurg, Gräfendorf und Zella. Das diesjährige Rahmenprogramm wurde ganz auf die Jüngsten ausgelegt. Diese waren begeistert von Hüpfburg, Kinderschminken und Elektroauto fahren. Auf diesem Weg sei Dank gesagt an die Verkehrswacht Orlatal und an Marlies Albrecht. Ebenso geht der Dank an die Artillerie Triptis e.v. für den mal etwas anderen Startschuss, an den Schulförderverein der Grundschule Langenorla für Kaffee und Kuchen, an André Bohne für die musikalische Umrahmung, an den Feuerwehrverein Kleindembach e.v. für die Essen- und Getränkeversorgung sowie an alle anderen fleißigen Helfer, ohne die so eine Veranstaltung nicht möglich wäre. Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Langenorla

7 - 7- Nr. 10/2010 Kinder- und Jugendsportfest der Verwaltungsgemeinschaft Street-Soccer-Teams trotzten der schlechten Witterung Wie wetterabhängig sportliche Freiluftveranstaltungen sind, mussten die Organisatoren und Teilnehmer des alljährlich stattfindenden Kinder- und Jugendsportfestes der Verwaltungsgemeinschaft wieder einmal erleben. Der TSV 1898, die Jugendfeuerwehr und das Jugendarbeiter-Team vom Bildungswerk BLITZ e.v. hatten im Vorfeld für gute Rahmenbedingungen gesorgt, die Sportanlagen auf dem er Freizeitgelände waren in bestem Zustand gewesen. Neben dem geplanten Jugendfreizeit-Volleyballturnier hatte man auch für alle Fußballinteressierten die Street- Soccer-Anlage vom Fan-Projekt des FC Carl-Zeiss Jena und eine Schussgeschwindigkeits-Messanlage vor Ort. Die beste Vorbereitung und Organisation drohen dann eben auch buchstäblich mit ins Wasser zu fallen, wenn wie eingangs schon erwähnt, das Wetter seine Cabriolen schlägt und es pünktlich vor Beginn anfängt, zu regnen. So musste kurzerhand das Volleyballturnier abgesagt werden. Da nun zwischenzeitlich auch schon die Soccer-Anlage aufgebaut war, entschied man sich zumindest noch zur Durchführung des Fußball-Turniers. In der Kategorie Alt gewannen die Spaßkicker, gefolgt vom VfL Saalfeld und den Simpsons. Höchst erfreulich, dass doch eine ganze Reihe von Mädchen mitspielten, die den Jungs auch keineswegs hinterher standen. Alle Teilnehmer probierten sich dann natürlich auch in den Pausen an der Schussgeschwindigkeits-Messanlage aus, wo es doch recht beachtliche Werte zu registrieren gab. Den schärfsten Schuss bei den Mädchen hatten Natalie Bergmann (67 km/h ) und Sophie Strohm (55 km/h), bei den Jungs waren das Benjamin Thiele (mit beachtlichen 75 km/h) und Florian Seifert (69 km/h). Besonderer Dank für ihre Unterstützung gilt der Verwaltungsgemeinschaft, der Gemeinde, dem Kreissportbund, der Sparkasse, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Kampagne Kinder stark machen, dem Team der Sportgaststätte, Joachim Büchel sowie dem TSV für die Bereitstellung der Sportanlagen. Jugendpfleger Frank Reichmann Regionalteam Bildungswerk BLITZ e. V. 3. Familienrechtstag Alle Aktiven trotzten dann auch mit viel Ehrgeiz und Engagement den recht schwierig gewordenen Platzverhältnissen und spielten in gemischten Teams um die Siegerpokale und Platzierungen. Wege bei Trennung und Scheidung Der Arbeitskreis Trennung/Scheidung lädt ein zum 3. Familienrechtstag Thema: Wege bei Trennung und Scheidung Wer kann wie helfen? am , Beginn: Uhr im Vortragsraum des Gymnasiums Schillerplatz 1, Pößneck. Zum Thema sprechen (jeweils ca min): Frau Abendroth, Fachdienst Jugend, Soziales und Familie Frau Külkens, Erziehungs- und Familienberatung Frau Lenz, Mediatorin und Rechtsanwältin Frau Gasa, Rechtsanwältin und Frau Müller, Rechtsanwältin Herr Götz, Direktor des Amtsgerichtes Moderation: Herr Weber, Rechtsanwalt Auf den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (Sorgerecht lediger Väter) wird in allen Vorträgen Bezug genommen! Arbeitskreis im Orlatal Trennung - Scheidung In der Kategorie Jung gab es nach einer gespielten Doppelrunde mit dem TSV und den Bolz-Kickern zwei Teams auf Platz eins, die Dorfasseln wurden auf den zweiten Platz verwiesen. Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. in Thüringen findet im Zeitraum vom 25. Oktober bis 14. November 2010 (Volkstrauertag) statt. Die Sammlung ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit AZ: /10 TH vom

8 - 8- Nr. 10/2010 Veranstaltungen in unseren Mitgliedsgemeinden Mitgliedsgemeinden GEMEINDE BODELWITZ Das Programm zur er Kirmes vom Freitag, :00 Uhr: Kirmesauftakt an der er Feuerwehr und Lampionumzug mit musikalischer Begleitung - anschließend Ballonglühen im Schlosspark und Lagerfeuer am Sportplatz 20:30 Uhr: in den letzten 50 Jahren - Wolfgang Wunderlichs fotografische Erinnerungen über das Leben und Wirken der er seit den 50er Jahren - im Sportlerheim Samstag, :00 Uhr: Straßenkirmes auf dem Schulhof - buntes Programm mit dem KC Schlossnarren - große Hüpfburg, Sport- und Spielgeräte - Bastelstraße und Tombola - Kaffee und Kuchen mit der Jungen Gemeinde - der Rost brennt, Kartoffeldetscher Uhr Übergabe des Spielplatzes in 20:00 Uhr Kirmestanz im Landgasthof Grüner Baum mit AntiToXin Einlass ab 19:30 Uhr Sonntag, :00 Uhr Ständchenblasen mit den Verrückten Sieben 10:00 Uhr musikalischer Frühschoppen mit DJ Siggie im Gasthof 14:00 Uhr Erntedank- und Kirchweihgottesdienst 14:00 Uhr bunter Familiennachmittag auf dem Sportplatz 14:30 Uhr Fußballspiel - Regionalklasse: TSV FSV Orlatal 17:00 Uhr Heißluftballonstart im Schlosspark (wetterabhängig) Montag, :00 Uhr Frühschoppen zum Kirmesausklang im Sportlerheim Die Junge Gemeinde bittet wieder herzlich um Kuchenspenden für das traditionelle Kaffeetrinken zur Straßenkirmes am Kirmessamstag!!! Kirmestanz in Solkwitz am Samstag, dem 16. Oktober 2010, ab 20:00 Uhr im Festzelt mit den Rhythmix Dazu wird ganz herzlich eingeladen! Bekanntmachung Amtlicher Teil Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz hat in seiner Sitzung am den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit 13 Abs.2, Nr.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erläuterungsbericht liegen in der Zeit vom 14. Oktober bis 15. November 2010 in der Verwaltungsgemeinschaft, Am Türkenhof 5 in zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag bis Uhr sowie Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr und Donnerstag bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Von der Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird in Anwendung des 13 Abs.3 BauGB abgesehen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei vorgenannter Behörde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bodelwitz, den Staps Bürgermeisterin Nichtamtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom Öffentliche Gemeinderatssitzung Beschluss Nr. 38/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Beschluss Nr. 39/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplans - 1. Änderung der Gemeinde Bodelwitz. Beschluss Nr. 40/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz billigt die Begründung vom und beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom für die Dauer eines Monats gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Beschluss Nr. 41/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Bodelwitz. Beschluss Nr. 42/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bodelwitz.

9 - 9- Nr. 10/2010 Beschluss Nr. 43/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Bodelwitz. Beschluss Nr. 44/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz erteilt den Zuschlag für die Parkplatzstellflächenbefestigung am Sportplatz im Bereich 1. Bauabschnitt an die Firma Bau- und Montageservice Thomas Könitzer, Rothigweg 1 in Pößneck zum Angebotspreis von 3.425,70 EUR brutto. Die Finanzierung ist gesichert durch den Deckungsring 2. Beschluss Nr. 45/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt, die Planungsleistung für die Baumaßnahme Ausbau Straße An der Bornste an die wbu - Ingenieurgesellschaft für Wasserwirtschaft, Bauwesen und Umwelttechnik mbh, Hannostraße 5 in Saalfeld zu vergeben. Die Bürgermeisterin wird beauftragt und bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag nach HOAI mit den Leistungsphasen 1-9 abzuschließen. Beschluss Nr. 46/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz erteilt zum Bauantrag (AZ Bauordnungsamt ) auf dem Grundstück Gemarkung Bodelwitz, Flur 5, Flurstücks-Nr. 155 das Einvernehmen gemäß 36 BauGB. Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung: Beschluss Nr. 47/2010 Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz genehmigt das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Bodelwitz, den Staps Bürgermeisterin Hinweis: Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde. Der Abdruck im Anzeiger dient der Information der Bürger. Bodelwitzer in Ehekirchen zum Hochzeitsfest Die Bodelwitzer Feuerwehr, Vertreter des Gemeinderates und einige Bürger nahmen am großen Festumzug in Ehekirchen teil und verbrachten in unserer Partnergemeinde ein erlebnisreiches schönes Wochenende. Nachfolgend ein Fotorückblick: Fahne der FFW Bodelwitz

10 Nr. 10/2010 Einweihung Zedlitzweg Am wurde der Zedlitzweg mit einer kleinen Feier eingeweiht. Ich möchte mich nochmals bei allen am Bau Beteiligten für ihre gute Arbeit und bei den Anwohnern für ihre Geduld bedanken. Ein herzliches Dankeschön gilt auch der Freiwilligen Feuerwehr Bodelwitz und dem Feuerwehrverein, die die Verpflegung zur Einweihungsfeier sehr gut organisiert haben. Katja Staps Bürgermeisterin GEMEINDE LANGENORLA Nichtamtlicher Teil Informationen des Bürgermeisters Verkehrssicherungspflicht durch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an Straßen und Wegen In der Gemeindeverwaltung sowie im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft sind in den letzten Wochen vermehrt Hinweise und Beschwerden eingegangen, dass Baumwuchs und Hecken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und somit Kraftfahrzeuge und Fußgänger behindern. Ich fordere alle Eigentümer und Besitzer von Anliegergrundstücken, die an öffentlichen Verkehrsflächen anschließen (dazu zählen auch Zuwegungen zu Einzelstandorten von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden) auf, bis Ende Oktober 2010 ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, gemäß 16 der Ordnungsbehördlichen Verordnung. Ehekirchener Bürgermeister Günter Gamisch (links) mit Landrat und Geistlichkeit Informationen zur Allee und dem Schloßplatz in Langenorla In weiterer Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes war die Umgestaltung des Schloßplatzes in Langenorla vorgesehen. Hauptgrund für die Planungen sind die bildprägenden Kastanienbäume gewesen, die auf Grund ihres Alters sowie durch Schadpilze und Miniermotte stark geschädigt sind und somit für die öffentliche Sicherheit eine erhebliche Gefährdung darstellen, weil ihre Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Fällung ist deshalb notwendig und wird im Spätherbst erfolgen. Im Frühjahr 2011 wird eine Ersatzpflanzung mit Platanen erfolgen. Diese Bäume sind schadstoffresistent und der Alleecharakter wird erhalten. Verwendet werden sogenannte Großbäume. Die Antragstellung der Gemeinde auf Fördermittel im Rahmen der Dorferneuerung zur großräumigen Umgestaltung der Zuwegungen und der Platzgestaltung ist jedoch leider auf Ablehnung gestoßen, so dass wir Schritt für Schritt mit Eigenmitteln und Eigenleistung die Realisierung in den kommenden Jahren anpacken werden. Graven Bürgermeister Feuerwehr Ehekirchen Geburtstage der Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Kleindembach und der Feuerwehrverein Kleindembach e. V. gratulieren recht herzlich zum Geburtstag Robert Munzert Yvonne Müller Burkhard Müller Die Freiwillige Feuerwehr Langenorla und der Feuerwehrverein Langenorla e. V. gratulieren recht herzlich zum Geburtstag Fred Fabiunke Andreas Becher Klaus Riebel

11 Nr. 10/2010 Die Freiwillige Feuerwehr Langendembach gratuliert recht herzlich zum Geburtstag Heiko Gareis Klaus-Peter Matthey Henry Becker GEMEINDE NIMRITZ seinen Anschluss unter prüfen wie viel kbit/s anliegen. Ich hoffe, dass dieses Breitbandangebot großflächig in unserer Gemeinde zur Verfügung steht. Sollte es nicht in allen Bereichen anliegen, bitte ich um entsprechende Rückmeldung. Ihre Bürgermeisterin Christine Timmler Nichtamtlicher Teil Reinigungskraft für Kindergarten gesucht Die Gemeinde Nimritz sucht ab November 2010 im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eine Reinigungskraft für den gemeindeeigenen Kindergarten. Die Reinigung der Einrichtung erfolgt außerhalb der Öffnungszeiten. Interessenten melden sich bitte bei Herrn Bürgermeister Graetsch (Tel ) oder direkt im Kindergarten (Tel ). GEMEINDE OPPURG Geburtstagsgratulationen Die Freiwillige Feuerwehr Rehmen und der Feuerwehrverein Rehmen e. V. gratulieren recht herzlich zum Geburtstag: am 1. Oktober Ulrike Hofmann am 4. Oktober Mark Büttner am 26. Oktober Mike Lippke Blutspendetermin in Donnerstag, von 16:00-19:00 Uhr in der Regelschule Um rege Beteiligung wird gebeten! Infos unter: 0800/ (kostenlose Hotline) GEMEINDE WEIRA Nichtamtlicher Teil Informationen der Bürgermeisterin Liebe Bürgerinnen und Bürger, Freiwillige Feuerwehr Kolba Am fand im Feuerwehrhaus Kolba eine erneute Beratung zum Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr Kolba statt, an der 8 Kameraden teilgenommen haben. Die anwesenden Kameraden lehnten eine Auflösung der Kolbaer Feuerwehr ab. Dennoch wurden die Personalprobleme, auch altersbedingt, offen angesprochen und gerade deshalb solle versucht werden, Kameraden für die Feuerwehr aus Kolba zu gewinnen. Die Teilnahme an den geplanten Feuerwehrübungen oder Ausbildungen muss dann aber auch von den Kameraden der Feuerwehr abgesichert werden. Im November wird eine Wahlversammlung stattfinden. In dieser Wahlversammlung wird der Stellvertreter des Wehrleiters gewählt. Kamerad Willi Petrowitz steht für diese Funktion nicht mehr zur Verfügung. Ich möchte mich bei Willi Petrowitz für die langjährige Arbeit in der Feuerwehr Kolba ganz herzlich bedanken und ihm weiterhin Gesundheit und persönliches Wohlergehen wünschen. Pflege von Bäumen und Hecken ich habe im letzten Amtsblatt auf die Pflege von Bäumen und Sträucher auf Privatgrundstücken, die in den Straßen- bzw. Fußgängerbereich hineinragen, bereits hingewiesen. Nunmehr wurden wir von Versorgungsunternehmen und der E-ON aufgefordert, diesbezüglich zu informieren. Der Bewuchs von Bäumen und Sträuchern ist vom Eigentümer so zu pflegen, dass die Straßenbereiche bzw. die Versorgungsleitungen frei bleiben. Die Ver- und Entsorger (beispielsweise Müllfahrzeuge) verweigern die Müllentsorgung, sollten Äste von Bäumen den Verkehrsraum behindern. Auch die E-ON verweist darauf, dass mehr auf den Wuchs von Bäumen in die Versorgungsleitungen zu achten ist. Breitbandversorgung in unserer Gemeinde Mit Schreiben vom wurden wir als Gemeinde informiert, dass ab sofort ein Breitbandanschluss für schnelles Surfen zur Verfügung steht. Es kann jeder Anschlussteilnehmer für Nichtamtlicher Teil Informationen des Bürgermeisters Pumpwerk Weira in Betrieb genommen In der August-Ausgabe des Anzeigers wurde bereits über die Maßnahmen zur Optimierung der Fernwasserversorgung in Ostthüringen berichtet. Am konnte nun das Pumpwerk Weira wieder in Betrieb genommen werden. Bis zum Jahre 2012 sollen die Maßnahmen, die die Alleinversorgung Ostthüringens aus der Talsperre Leibis/Lichte garantieren, abgeschlossen sein. Daher wurde die Wiederinbetriebnahme des Pumpwerkes Weira als Bergfest begangen. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Hauptgeschäftsführer der Thüringer Fernwasserversorgung Ralf Rauch. Der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Jürgen Reinholz hielt eine Ansprache und würdigte die Leistungen zur Umsetzung des Projektes. Dr. Hartmut Lopp, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Umrüstung Pumpwerk Weira ENGENIOS AG - BILFINGER BERGER ; überbrachte ebenfalls ein Grußwort.

12 Nr. 10/2010 wir dann mit unserer Klassenlehrerin Frau Pechmann, Frau Schilling und einer Mutti (Frau Pohle) über Kolba nach Positz. Nach unserer Wanderung, angekommen in Positz, stärkten wir uns mit unserem mitgebrachten Frühstück. Danach führte uns Herr Schwarzer durch das renovierte Rittergut. An Hand von Aufzeichnungen und Bildern erläuterte er uns die Entstehung, Entwicklung und Nutzung von damals bis heute. Der Minister im Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer der Thüringer Fernwasserversorgung Ralf Rauch. Mit einem kleinen Bogenschützenwettbewerb ließen wir unseren ersten Wandertag ausklingen. Auf Grund seiner hohen Punktzahl wurde Tom Lindig zum Bogenschützenkönig geehrt. Zum Glück konnten wir den Tag ohne Regen genießen. Danach wanderten wir zurück in die Schule. Marie Scholz, Klasse 5a Schulsportfest an unserer Regelschule An zwei Tagen - wegen der großen Schülerzahl - fand in diesem Jahr das Sportfest unserer Regelschule statt. Vertreter von Planungsbüros, Geschäftsführer von beteiligten Unternehmen, Eigentümer angrenzender Grundstücke und weitere Gäste überzeugten sich von modernen Ausstattung des Pumpwerkes. M. Jacob Bürgermeister Regelschule Unser erster Wandertag Schulnachrichten Wir, die Klasse 5a der Regelschule, verbrachten unseren ersten Wandertag auf dem Rittergut Positz. Treffpunkt für die Klasse war in der Schule um 7.30 Uhr. Von dort aus liefen In den Disziplinen Sprint, Weitwurf bzw. Kugelstoßen, Weitsprung und Ausdauerlauf stellten fast alle Schüler am 06. oder ihr Können unter Beweis. Verschiedene Ballspiele sorgten am Sportfestbeginn dafür, dass alle richtig aufgewärmt waren. Dann begannen die eigentlichen Wettkämpfe, bei denen um jeden Meter und jede Sekunde verbissen gekämpft wurde. Der Wettergott hatte wenigstens am zweiten Tag ein Einsehen und verschönte den Klassen 5 bis 7 dieses Ereignis mit strahlendem Sonnenschein und viel Wärme. Hier nun die besten Jungen und Mädchen der einzelnen Jahrgänge, denen wir zu ihren Erfolgen herzlich gratulieren:

13 Nr. 10/2010 Jahrgang Mädchen Jungen 2000 Laura Clauder Jacob Lohwasser 1999 Emily Schander Leon Gattig Amelie Lorenz Chris Apel 1998 Lydia Wallendorf Tobias Thater 1997 Sophie Strohm Stefan Büchler Robin Skowronek 1996 Michelle Glück Stanley Eckelt Vanessa Ludwig Daniel Prell 1995 Erika Reuschel Jan Büchler Nancy Ludwig Nils Meißner 1994 Laura Blumenstein Umut Gockel Grundschule Neunhofen Ein verdienter Ruhestand Für viele Eltern ist der gute Ruf des Schulhortes Neunhofen bestimmend für die Wahl der Schule gewesen. Seit Jahren ringt der Hort in Neunhofen um den Erhalt seines Gebäudes. Dies war ausschlaggebend, dass Frau Weithase begann sich politisch zu engagieren. Über ihre hauptamtliche Zeit in der Grundschule Neunhofen hinaus, wird sie sich im Kreistag SOK, im Schulförderverein der Neunhofener Schule und in einigen Arbeitsgemeinschaften weiterhin für die Kinder unserer Schule einsetzen. Wir wünschen Dir, liebe Helga, alles Liebe und Gute, Gesundheit und Wohlergehen und möchten die Gelegenheit nutzen um Dir einmal DANKE zu sagen. Die Kinder, Eltern, ehrenamtlichen Partner und alle Kolleginnen und Kollegen der GS Neunhofen Kindergartennachrichten Kindergarten Zwergenland, Langenorla Waldwandertag Die Wackelzähne und Purzelbäume machten auch dieses Jahr eine Waldwanderung. Helga Weithase, eine langjährige Hortleiterin, geht in den verdienten Ruhestand. Frau Weithase, von den Kindern und Eltern liebevoll Hasi genannt, übernahm den Hort der Schule Neunhofen 1992 im Zuge der Umstrukturierung des Schulwesens im damaligen Kreis Pößneck. Der Schulhort in Neunhofen war zu diesem Zeitpunkt ein unbedeutender Hort im Kreis Pößneck mit einer überschaubaren Anzahl von Kindern. Durch rührendes Engagement, enge Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern, gelang es unter Leitung von Frau Weithase den Hort der Grundschule Neunhofen zu einem der größten Schulhorte im Saale-Orla-Kreis zu entwickeln. Dabei war es ihr immer ein großes Anliegen, aus dem Hort eine Stätte des Wohlfühlens und der Geborgenheit für alle Kinder zu schaffen. Besonders engagierte sie sich für sozial benachteiligte Kinder und deren Familien. Sie schöpfte alle Möglichkeiten der Unterstützung für diese Familien aus und arbeitete eng mit dem Jugend- und Sozialamt zusammen. Durch ein vielseitiges Freizeitangebot, unter Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte, einem Team von Erziehern und Helfern wurde ihr Hort mehr als nur eine Aufbewahrungsstätte am Nachmittag. Weit über ihre Pflichten hinaus tat sie Alles, um den Hort der Grundschule Neunhofen stets mit neuen Ideen zu beleben. So laufen wöchentlich 30 verschiedene Freizeitaktivitäten wie Junge Sanitäter, Kochen und Backen, Bienen-AG, Line-Dance, Schach, Basteln, Schwimmen usw. Frau Weithase nimmt seit Jahren mit einer Gruppe Junger Sanitäter erfolgreich an überregionalen Wettkämpfen teil. Zu den regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten gehören aber auch anspruchsvolle Ferienprogramme, eine Ferienfreizeit im Bad am Wald, eine Schuljahresabschlussfahrt, ein Schulfasching u.a. Mittlerweile besuchen 169 Schüler aus 30 Orten des Orlatales die Grundschule Neunhofen. 85% dieser Kinder gehen in den Hort. Wir liefen über die Räubersburg zum Lochteich. Wir sahen viele Pilze und Blumen und lernten die Bäume an ihren Blättern zu erkennen. Am Lochteich gab es eine Verschnaufpause mit Tee. Weiter ging es zum Spielplatz, wo wir ein kleines Picknick machten und spielen konnten. Richtig geschafft kamen wir wieder im Kindergarten an. Frau Michaela Lerner Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Pfarramt Langenorla Gottesdienste 19. So. nach Trinitatis, 10. Oktober Uhr Langendembach Uhr Kleindembach 20. So. nach Trinitatis, 17. Oktober Uhr Freienorla (Erntedank und Kirchweih) Uhr Langenorla 21. So. nach Trinitatis, 24. Oktober Uhr Schweinitz Uhr Langendembach Freitag, 29. Oktober Uhr Pößneck (DRK-Pflegeheim) Reformationstag, 31. Oktober Uhr Langenorla Uhr Freienorla

14 Nr. 10/2010 Drittletzter So. im Kirchenjahr, 7. November Gertewitz: 10:30 Uhr Gottesdienst zu Erntedank Uhr Schweinitz (mit Abendmahl) Peuschen: 14:00 Uhr Gottesdienst zu Erntedank Uhr Kleindembach (mit Abendmahl) Sonntag, 10. Oktober: Christenlehre Wilhelmsdorf: 09:00 Uhr Gottesdienst Samstag, , Uhr in der Kirche Freienorla Konfirmanden-Unterricht Donnerstag, , Uhr im Pfarrhaus Langenorla Gemeindenachmittag Dienstag, , Uhr im Pfarrhaus Langenorla Wernburg: Gössitz: 09:15 Uhr Kirmesgottesdienst in der Kirche 10:00 Uhr Andacht zur Kirmes auf dem Festsaal 14:00 Uhr Festgottesdienst zum Abschluß der ersten Bauarbeiten der Innensanierung der Kirche mit Schulchor des Gymnasiums Pößneck Posaunenchorprobe Freitag, 15. Oktober: Dienstags, Uhr im Pfarrhaus Langenorla Wernburg: 19:00 Uhr Konzert des Posaunenchors Pößneck Monatsspruch Oktober 2010 Siehe, ich habe vor dir eine Tür aufgetan, und niemand kann Sonntag, 17. Oktober: Daumitsch/Grobengereuth: 08:30 Uhr Gottesdienst zur Kirmes und zur Ernte- sie zuschließen. Offenbarung 3,8 dank Ein gesegnetes Reformationsfest wünscht Ihnen Wilhelmsdorf: 09:00 Uhr Gottesdienst Ihr Pfarrer Christoph Fuss Laskau: 10:00 Uhr Gottesdienst zur Kirmes und Erntedank Bodelwitz: 14:00 Uhr Gottesdienst zu Erntedank Ev.-Luth. Pfarramt Sonntag, 24. Oktober: Quaschwitz: 13:00 Uhr Gottesdienst zu Erntedank Gottesdienste: Wilhelmsdorf: 14:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 31. Oktober: Wilhelmsdorf: 09:00 Uhr Gottesdienst zur Reformation Moxa: 10:00 Uhr Gottesdienst zur Kirmes mit Erntedank Gössitz: 14:00 Uhr Gottesdienst mit Taufe Bodelwitz: 14:00 Uhr Reformationsgottesdienst mit Einsegnung von Frau Brink und Frau Cellarius zum Start des Andachtsprojekts mit Superintendent Fuchs Samstag, den Uhr Döbritz - Erntedank Sonntag, den Uhr Rehmen - Erntedank Uhr - Kirchweih und Erntedank, mit Taufe Samstag, den Uhr Solkwitz - Kirchweih und Erntedank Sonntag, den Uhr Oberoppurg Sonntag, den Uhr Kolba - Kirchweih Uhr Samstag, den Uhr Döbritz Reformationstag So Uhr Oberoppurg - Zentralgottesdienst Samstag, den Uhr Nimritz - Kirchweih Sonntag, den Uhr Rehmen Uhr Mittwoch, den Uhr Kirche - wir feiern Martinstag mit Lampionumzug Bibelstunde: Montag, den Uhr Gemeinderaum Oberoppurg Seniorennachmittag: Donnerstag, den Uhr Pfarrhaus Kinderstunde: Samstag, Uhr Pfarrhaus Alle sind herzlich eingeladen! Ein gesegnetes Erntedankfest wünschen Ihnen Ihre Kirchenältesten Gottesdienste im Pfarrbereich Gössitz-Wernburg Oktober 2010 Monatsspruch: Siehe, ich habe vor Dir eine Tür aufgetan und niemand kann sie zuschließen. (Offbarung 3,8) Samstag, 2. Oktober: Wernburg: 14:00 Uhr Familiengottesdienst zu Erntedank mit den Kindern der Christenlehre Sonntag, 3. Oktober: Wilhelmsdorf: 09:00 Uhr Gottesdienst zu Erntedank Paskau: 09:00 Uhr Gottesdienst zu Erntedank Neuapostolische Kirche Gemeinde Pößneck, Bahnhofsstraße 19 Immer wieder kehrende Termine Gottesdienst Sonntag um 9:30 Uhr und Mittwoch um 19:30 Uhr Vorsonntagsschule Sonntag, 9:30 Uhr parallel zum Gottesdienst (Kinder 3-5 Jahre) Sonntagsschule Sonntag, 9:30 Uhr parallel zum Gottesdienst (Kinder 6-10 Jahre) Religionsunterricht Sonntag, 10:45 Uhr Für alle ab Sechzig - Gesprächsnachmittag bei Kaffee und Kuchen Jeden 1. Dienstag im Monat um 15:00 Uhr Gemeinde im Gespräch Einmal im Monat Donnerstag um 19:30 Uhr Treffpunkt Bibel Einmal im Monat Donnerstag um 20:00 Uhr Chorprobe Neue Töne jeden 1. Montag im Monat, 19:30 Uhr Gemischter Chor Montag (außer jeden 1. Montag im Monat), 19:30 Uhr Jugendstunde Einmal im Monat immer sonntags Gemeindeleitersprechstunde jeden letzten Montag im Monat, 19:00 Uhr Telefonnummer Ansprechpartner: Hans-Jürgen Kortüm (03 65) Bitte beachten Sie eventuelle Änderungen, die in der Tagespresse bekannt gegeben werden. Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Versammlung Pößneck GOTTESDIENSTE JEHOVAS ZEUGEN Zusammenkunftsort: Königreichssaal Flurstrasse 3, Pößneck Zusammenkunftszeiten: Freitag, Uhr Bibelstudium, Thema: Komm, folge mir nach Schulkurs und Ermunterungen für Evangeliumsverkündiger Sonntag, 9.30 Uhr Biblischer Vortrag, anschließend Wachtturm-Studium Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Freier Eintritt und keine Kollekte.

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